Uwe Premer schrieb
> Am 21.02.13 15:35, schrieb Harald Klotz:
>> Uwe Premer wrote:
>>
>>>> So, nun habe ich den Fehler wieder reproduziert, indem ich
>>>> den Akku bis zur Selbstabschaltung entladen habe.
>>>
>>> Möglicherweise Akku defekt.
>>> Handyakkus haben zumeist ein halbes Jahr Garantie (wird auch
>>> bei Gewährleistung nur ein halbes Jahr supportet).
>
>> Die Gewährleistung läuft bei Neuware 2 Jahre, ohne wenn und
>> aber.
>
> Leider doch mit "aber": nach 6 Monaten liegt die Beweislast
> wieder beim Kunden und dann ist nahezu unmöglich noch ein
> Produkionsfehler nachweisbar von ihm.
Das ist völliger Unsinn.
In der Regel reicht dem Richter der Anscheinsbeweis, völlig ohne
Gutachter und völlig ohne echten Beweis durch den Käufer.
Die meisten Produkte haben eine typische Lebensdauer von mehreren
Jahren, deutlich über 2 Jahre.
Ein Defekt kann nur mit Verschleiss, unsachgemässem Gebrauch oder
einem bei Übergabe angelegtem Fehler begründet werden.
Der Händler hat eine Pflicht den Reklamataionsfall zu prüfen.
Kommt der Fall vor Gericht kann der Händler ich nicht darauf
ausruhen, der Kunde hat den Fehler bei Übergabe nicht
nachgewiesen.
Er müsste schon sein Prüfungsergebnis vorlegen um nachzuweisen,
dass der Kunde die Schuld an dem Defekt trifft.
Kann er das nicht, wird jeder Richter völlig ohne Gutachter aus
dem Anscheinsbeweis heraus den Händler verurteilen.
>> Ausgenommen ist selbstverständlich Verschleiss.
>
> Genau. S.u.
>
>> Allerdings darf man von einem aktuellen Akku erwarten, dass er
>> mehr als 6 Monate hält, auch dass er mehr als 2 Jahre hält.
>
> Akkus gelten als Verschleißteile ähnlich wie Autoreifen.
Das sieht vielleicht dein Verkäufer so.
Du meinst also bei einem I-Dings von Veräpple die Kunden, ist der
fest eingebaute Akku ein Verschleissteil, welches nach 6 Monaten
schlapp machen darf?
Du hast Anspruch auf ein Exemplar mittlerer Qualität und Güte.
Bei einem Akku, der mit 1000 Zyklen beworben wird, ist eine
Garantie von Monaten geradezu lächerlich.
Damit wird aber argumentiert, wenn es um die Frage der
Gewährleistung geht.
Praktisch bedeutet die Garantie nur, dass nach >6 Monaten der
Hersteller raus ist, nun ist der Händler in der Pflicht.
Praktisch findest du aber keine Urteile, weil entweder der Kunde
klein beigibt oder der Kunde ernst macht, einen Anwalt beauftragt
und kein Händler so dämlich ist es auf einen Prozess ankommen zu
lassen.
Bis um 2000, das genaue Datum suche ich jetzt nicht heraus, war
der Kunde von der ersten Sekunde in der Nachweispflicht.
Ich kann mich nicht erinnern, dass je ein Kunde zum Nachweis
aufgefordert wurde.
Nur heute versuchen sich miese Händler um ihre Pflichten zu
drücken.
Grüße Harald
Grüße Harald