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Szenarien, bei denen der Angerufene bezahlt?

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Louis Noser

unread,
Dec 16, 2016, 4:37:33 AM12/16/16
to
Grüsse

Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
Angerufene tragen muss?

Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
(Festnetz oder Mobil)?

Vielen Dank.

Grüsse
Louis

Shinji Ikari

unread,
Dec 16, 2016, 8:26:42 AM12/16/16
to
Guten Tag

Louis Noser <louis...@gmx.ch> schrieb

>Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
>(Festnetz oder Mobil)?

0800 Rufnummern,
0180-2 Rufnummern
0180-4 Rufnummern
0180-6 Rufnummern

Matthias Hanft

unread,
Dec 16, 2016, 9:04:02 AM12/16/16
to
Louis Noser schrieb:
>
> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
> (Festnetz oder Mobil)?

In Deutschland oder weltweit? Ich weiß nicht, obs in den USA heute noch
AMPS-Mobiltelefone gibt, aber damals haben die auch einfach nach "Minute
Airtime" abgerechnet, egal, ob man rausgerufen hat oder angerufen
wurde. Wobei rausrufen da eh nur lokal ging (=kostenlose Ortsgespräche);
für Ferngespräche brauchte man eine Calling Card, deren Nummer man via
MFV eintippen musste (d.h. man ist quasi mit einer mobilen Telefonzelle
herumgelaufen, nur ohne Münzschlitz). :-)

Gruß Matthias.

Georg Schwarz

unread,
Dec 16, 2016, 3:54:11 PM12/16/16
to
Louis Noser <louis...@gmx.ch> wrote:

>
> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
> (Festnetz oder Mobil)?

R-Gespräche


--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg....@freenet.de +49 176 91313874

Arno Welzel

unread,
Dec 17, 2016, 5:46:20 AM12/17/16
to
Louis Noser wrote:

> Grüsse
>
> Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
> Angerufene tragen muss?

Nein.

> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
> (Festnetz oder Mobil)?

Wenn man ein R-Gespräch anmeldet.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

Michael Landenberger

unread,
Dec 17, 2016, 9:45:12 AM12/17/16
to
"Arno Welzel" schrieb am 17.12.2016 um 11:46:12:

> Louis Noser wrote:

>> Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
>> Angerufene tragen muss?

> Nein.

Kennst du einen Fall, in denen die Roaming-Kosten dem Anrufer aufgebürdet
werden?

>> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
>> (Festnetz oder Mobil)?

> Wenn man ein R-Gespräch anmeldet.

Bist du ganz sicher, dass in diesem Fall der Anrufer auch die Roaming-Kosten
übernimmt, sofern sich der (per R-Gespräch) angerufene Mobilfunkteilnehmer im
Ausland aufhält? Das stelle ich mir abrechnungstechnisch schwierig vor. Zur
Abrechnung von Auslandsverbindungen brauchen Mobilfunkprovider die
Abrechnungsdaten des ausländischen Netzbetreibers, und die sind nicht so
schnell verfügbar wie die Abrechnungsdaten von Gesprächen im Provider-eigenen
Netz. Die Abrechnung von Auslandsgesprächen dauert daher in der Regel etwas
länger als die von Inlandsgesprächen.

Gruß

Michael

Arno Welzel

unread,
Dec 17, 2016, 12:02:11 PM12/17/16
to
Michael Landenberger wrote:

> "Arno Welzel" schrieb am 17.12.2016 um 11:46:12:
>
>> Louis Noser wrote:
>
>>> Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
>>> Angerufene tragen muss?
>
>> Nein.
>
> Kennst du einen Fall, in denen die Roaming-Kosten dem Anrufer aufgebürdet
> werden?

Ja - wenn der Anrufer sich selbst im Ausland befindet und von dort aus
jemanden in seiner Heimat anruft.

Letztlich zahlt immer derjenige die Gebühren, dessen Gerät Roaming
betreibt. Daher ist "der Anrufer zahlt" oder "der Angerufene zahl"
unsinnig, da es davon abhängig ist, welche Seite den Anruf initiiert.

>>> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
>>> (Festnetz oder Mobil)?
>
>> Wenn man ein R-Gespräch anmeldet.
>
> Bist du ganz sicher, dass in diesem Fall der Anrufer auch die Roaming-Kosten
> übernimmt, sofern sich der (per R-Gespräch) angerufene Mobilfunkteilnehmer im
> Ausland aufhält?

Nein, da bin ich mir nicht sicher und das war auch nicht die Frage,
sondern ganz allgemein "gibt es noch andere Szenarien von der Angerufene
etwas bezahlen muss". Und "etwas" bezahlen muss er bei einem R-Gespräch
in jedem Fall.

Michael Landenberger

unread,
Dec 17, 2016, 5:46:22 PM12/17/16
to
"Arno Welzel" schrieb am 17.12.2016 um 18:02:03:

> Michael Landenberger wrote:

>> Kennst du einen Fall, in denen die Roaming-Kosten dem Anrufer aufgebürdet
>> werden?

> Ja - wenn der Anrufer sich selbst im Ausland befindet und von dort aus
> jemanden in seiner Heimat anruft.

Ich habe die Fragestellung des OP so verstanden, dass es um Kosten geht, die
dem *Angerufenen* entstehen. Bei einem Anruf, bei dem sich der *Angerufene* in
seiner Heimat befindet, fallen für ihn aber gar keine Roaming-Gebühren und
zumindest bei deutschen Mobilfunkanschlüssen auch keine sonstigen Kosten an.
Dass für das *abgehende* Gespräch Kosten entstehen (und diese ggf.
Roaming-Gebühren enthalten), war nicht die Frage, zumal diese Kosten dem
*Anrufer* berechnet werden und nicht dem *Angerufenen* (siehe Betreff des
Threads).

>>>> Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
>>>> (Festnetz oder Mobil)?

>>> Wenn man ein R-Gespräch anmeldet.

>> Bist du ganz sicher, dass in diesem Fall der Anrufer auch die
>> Roaming-Kosten übernimmt, sofern sich der (per R-Gespräch) angerufene
>> Mobilfunkteilnehmer im Ausland aufhält?

> Nein, da bin ich mir nicht sicher und das war auch nicht die Frage,

Doch, die Frage war, welche Kosten eines Gesprächs der *Angerufene* übernehmen
muss. Zu den Kosten, die der *Angerufene* tragen muss, zählen ggf. die
Roaming-Gebühren für eingehende (!) Anrufe. Ausgehende Anrufe sind für die
Fragestellung irrelevant, denn bei denen ist man nicht der *Angerufene*,
sondern der *Anrufer*.

Gruß

Michael

Thomas Einzel

unread,
Dec 20, 2016, 10:23:48 AM12/20/16
to
Am 17.12.2016 um 15:45 schrieb Michael Landenberger:
> "Arno Welzel" schrieb am 17.12.2016 um 11:46:12:
>
>> Louis Noser wrote:
>
>>> Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
>>> Angerufene tragen muss?
>
>> Nein.
>
> Kennst du einen Fall, in denen die Roaming-Kosten dem Anrufer aufgebürdet
> werden?

Ich kenne keine. Für die mittlerweile mehr werdenden Fälle, dass es
keine Roamingentgelte gibt, muss sie weder Anrufer noch Angerufener
bezahlen.

--
Thomas

Arno Welzel

unread,
Dec 21, 2016, 3:59:21 AM12/21/16
to
Michael Landenberger wrote:

> "Arno Welzel" schrieb am 17.12.2016 um 18:02:03:
>
>> Michael Landenberger wrote:
[...]
>>> Bist du ganz sicher, dass in diesem Fall der Anrufer auch die
>>> Roaming-Kosten übernimmt, sofern sich der (per R-Gespräch) angerufene
>>> Mobilfunkteilnehmer im Ausland aufhält?
>
>> Nein, da bin ich mir nicht sicher und das war auch nicht die Frage,
>
> Doch, die Frage war, welche Kosten eines Gesprächs der *Angerufene* übernehmen
> muss. Zu den Kosten, die der *Angerufene* tragen muss, zählen ggf. die

Nein, die Frage war "Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene
etwas bezahlen muss" - also "etwas", nicht "alles".

Louis Noser

unread,
Dec 21, 2016, 5:07:03 AM12/21/16
to
Hallo

Am 19.12.2016 um 15:10 schrieb Thomas Einzel:
> Am 17.12.2016 um 15:45 schrieb Michael Landenberger:
>> Kennst du einen Fall, in denen die Roaming-Kosten dem Anrufer
>> aufgebürdet
>> werden?
>
> Ich kenne keine.

Wer bezahlt die Roamingkosten, wenn sich der Anrufer im Ausland befindet
und nach Hause telefoniert? Der Anrufer, nicht?

Grüsse
Louis

Michael Landenberger

unread,
Dec 21, 2016, 5:14:41 AM12/21/16
to
"Louis Noser" schrieb am 21.12.2016 um 11:07:02:

> Wer bezahlt die Roamingkosten, wenn sich der Anrufer im Ausland befindet und
> nach Hause telefoniert? Der Anrufer, nicht?

Ja, bei ausgehenden Gesprächen im Ausland bezahlt der Anrufer die
Roaming-Kosten. Der Anrufer ist aber nicht der Angerufene.

Gruß

Michael

Michael Landenberger

unread,
Dec 21, 2016, 5:26:46 AM12/21/16
to
"Arno Welzel" schrieb am 21.12.2016 um 09:59:17:

> Michael Landenberger wrote:

>> Doch, die Frage war, welche Kosten eines Gesprächs der *Angerufene*
>> übernehmen muss.

> Nein, die Frage war "Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene
> etwas bezahlen muss" - also "etwas", nicht "alles".

Das R-Gespräch zahlt zunächst einmal der Anrufer. Bei den Roaming-Gebühren
gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die auch bei
R-Gesprächen vom Angerufenen bezahlt werden müssen. Das ist aber nicht anders
als bei normalen Anrufen (also solchen, die nicht als R-Gespräch angemeldet
wurden).

Auf Roaming-Gebühren für den Angerufenen bezog sich die erste Frage des OP:

| Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
| Angerufene tragen muss?

Diese Frage kann man ganz klar mit "ja" beantworten. Es sei denn, er
telefoniert über einen Anschluss, dessen Kosten er nicht tragen muss (z. B.
einem Diensthandy, bei dem der Arbeitgeber die Kosten trägt).

Danach fragt der OP nach weiteren Szenarien, in denen der Angerufene etwas
bezahlen muss:
| Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
| (Festnetz oder Mobil)?

Die Roaming-Gebühren hatten wir zu diesem Zeitpunkt bereits abgehandelt (ob
diese bei normalen oder bei R-Gesprächen anfallen, ist irrelevant), also waren
jetzt weitere Szenarien gefragt, in denen für den Angerufenen Kosten
entstehen. In diesem Zusammenhang ein R-Gespräch zu nennen, bei dem für den
Angerufenen genau die gleichen Kosten entstehen wie bei den (bereits
abgehandelten) normalen, eingehenden Anrufen, ist dann schon leicht schräg.
Auf keinen Fall beantwortet es die Frage des OP.

Gruß

Michael

Thomas Einzel

unread,
Dec 21, 2016, 7:25:51 AM12/21/16
to
Anrufender und Angerufener und Aufenthaltsort Inland und Ausland beider
muss man da schon trennen - und was man genau unter Roaming-Kosten
versteht: die Kosten für eingehende Gespräche wenn sich der Angerufene
im Ausland befindet, die Kosten für abgehende Gespräche wenn sich der
Anrufende im Ausland befindet oder beides. Unter der Annahme dass hier
mit Roaming "International Roaming" gemeint ist.

Meine Antwort "Ich kenne keine" auf die Frage "Kennst du einen Fall, in
denen die Roaming-Kosten dem Anrufer aufgebürdet", bezieht sich auf das
Szenario, dass der inländiche Anrufer eine inländische Nummer anruft,
sich die via "international Roaming" im Ausland befindet. Ich kenne für
Regelungen/AGB/Verträge in Deutschland keinen Fall wo der inländische
Anrufer dadurch höhere Kosten hat.

Deine Gegenfrage bezieht sich hingegen offenbar auf abgehendes
telefonieren im Ausland - ein anderes Szenario.

Zusätzlich gibt es die ersten Angebote wo "EU Roaming" ankommend und
abgehend sowie der Datenzugang im Prepaid/Postpaid Vertrag ohne
Mehrkosten enthalten sind - das ist die einfachste Lösung für uns
Verbraucher. Man muss nur bei Schweiz, Lichtenstein etc. genau in die
Preisliste schauen, ob da Mehrkosten entstehen.
--
Thomas

Arno Welzel

unread,
Dec 29, 2016, 5:59:39 PM12/29/16
to
Michael Landenberger wrote:

> "Arno Welzel" schrieb am 21.12.2016 um 09:59:17:
>
[...]
> | Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
> | Angerufene tragen muss?
>
> Diese Frage kann man ganz klar mit "ja" beantworten. Es sei denn, er
> telefoniert über einen Anschluss, dessen Kosten er nicht tragen muss (z. B.
> einem Diensthandy, bei dem der Arbeitgeber die Kosten trägt).

Ähm - nein.

Roaming zahlt immer der Inhaber, für dessen Anschluss Roaming gilt - und
der ist nicht immer der Angerufene, sondern kann auch Anrufer sein.
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