Hallo Tobias,
ich glaube, ich kann dir weiterhelfen. Auf Seite 6 der "Anleitung zur
Durchfᅵhrung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen nach ᅵ9 der
Verordnung ï¿œber das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder" lesen wir:
"Innerhalb des reaktiven Nahfeldes kann es lokal zu starken ï¿œberhï¿œhungen
des elektrischen und des magnetischen Feldes kommen, die mit der
Fernfeldberechnung nicht bestimmt werden kï¿œnnen. Daher ist eine
Fernfeldberechnung in diesem Bereich nicht zulï¿œssig."
Bei Moltrechts Amateurfunk-Lehrgang Teil 2 S.160 hingegen steht
sinngemᅵᅵ, daᅵ man auch im Nahfeld mit der Fernfeldformel rechnen darf,
da diese zu ungï¿œnstigeren Werten fï¿œhrt und man damit immer auf der
sicheren Seite ist.
Soweit, so schlecht. Zwei gï¿œnzlich widersprï¿œchliche Aussagen. Dazu
folgendes: Ich hatte vor einiger Zeit Besuch von der Bundesnetzagentur.
In meinem Zweit-QTH, einem Wohnwagen auf dem Campingplatz, hatte mein
Parzellennachbar die Bundesnetzagentur "alarmiert" aus Angst vor
Verstrahlung. Ich habe dort ein PSK-QRP-Transceiver in Betrieb (ca. 4W
PEP) fï¿œr 40m an einer G5RV, also eigentlich kein Problem mit der 10W
eirp Grenze. Bei der Feldstï¿œrkemessung stellte sich eine zu hohe
(magnetische) Feldstᅵrke an meiner Parzellengrenze heraus, sodaᅵ mir
eine Leistungsreduzierung um 2W auferlegt wurde. Ich war natï¿œrlich nicht
sehr begeistert, meine ohnehin schon geringe Leistung noch weiter zu
reduzieren und wies darauf hin, daᅵ ich unter der 10W eirp Grenze sende
und eine zu hohe Feldstï¿œrke schon deshalb nicht mï¿œglich sei.
Aber, so wurde mir erklï¿œrt, es gilt im Kollisionsfall das Amtsblatt der
Bundesnetzagentur und es ist durchaus mï¿œglich, auch mit nicht
anzeigepflichtigen Sendeleistungen die Grenzwerte zu ï¿œberschreiten, wenn
es auch selten vorkommt.
Weitere Konsequenzen (Geldstrafe) gab es aber nicht.
73&55
Thomas
Am 23.05.2013 21:54, schrieb Tobias Hï¿œberlin:
> "DF5WK" <
nos...@arrl.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:r9nrp89bbh3ruqclj...@4ax.com...
> ...einen Haufen Blï¿œdsinn
>
> Ich hatte die Problematik durchaus ernst gemeint. Wie kann man sicher sein,
> mit 9,99 W EIRP im Nahfeld nicht die gesetzlich zulï¿œssigen
> Feldstï¿œrkehï¿œchstwerte nicht zu ï¿œberschreiten? Man kann im Nahfeld nichts
> berechnen, jedenfalls nicht mit der Formel, die ich bei meiner
> Klasse-3-Prï¿œfung zur Anwendung hatte. Auf UKW spielt das Nahfeld keine
> Rolle, auf Kurzwelle schon. Das Programm Watt32 differenziert auch nicht
> zwischen > und < 10 W EIRP.
>
> Btw, ich habe VWL studiert.
>
> !73
> Dipl.-Vw. T. Hï¿œberlin
>
>