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Selbsterklärung: DARC-Vorstand lügt wie gedruckt!

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di...@gmx.tm

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Sep 28, 2007, 6:49:05 AM9/28/07
to
Weiterhin ruht das technische Thema "Selbsterklärung" nicht; der DARC
e.V. behauptete öffentlich mehrfach & wahrheitswidrig, ein Antrag nach
UIG sei "mißbräuchlich" gestellt worden.

Auf dem Höhepunkt seiner diffamierenden Lügenkampagne versuchte der
DARC-Vorstand sogar, die BNetzA vor seinen Karren zu spannen.

So belog der DARC-Angestellte Thilo Kootz, zuständig ausgerechnet für
"Technische Verbandsbetreuung" beim DARC e.V., die Öffentlichkeit in
einer so genannten "Vorstandsinformation" über einen wesentlichen
Aspekt eines Treffens von DARC-Funktionären und BNetzA-Mitarbeitern in
Mainz am 26. Juni 2007 wie folgt:

"Nach Aussage der BNetzA-Mitarbeiter stellte sich die Anfrage des
Nichtfunkamateurs in Bezug auf den Vorsitzenden des DARC e. V. im
Nachhinein
tatsächlich als rechtsmissbräuchlich heraus und hätte vermieden werden
können."

Diese glatte Lüge ließen auch die - außer Thilo Kootz - anderen DARC-
Teilnehmer des Treffens bis heute diffamierend und unkorrigiert
stehen, als da wären:
* Dr. Walter Schlink (Vorstand DARC e.V.)
* Christina Hildebrandt (DARC-Juristin)
* Ulfried Ueberschar (DARC-Referent für EMV etc.)

Selbst als die Behörde auf Nachfrage zunächst mündlich die Auskunft
gab, das Anfrageersuchen niemals als "mißbräuchlich" bezeichnet oder
dafür gehalten zu haben, war das für Kootz & Schlink & Co. kein
Signal, schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber der Behörde
diese falsche Tatsachenbehauptung zurechtzurücken und sich dafür zu
entschuldigen.
Im Gegenteil: sie stellten "divergierende Auffassungen" fest und
bekamen daraufhin ihren Gesprächstermin im
Bundeswirtschaftsministerium.

Dieses jedoch wurde inzwischen von der BNetzA über den tatsächlichen
Sachverhalt informiert. Ihre Juristin Annegret Kübler-Bork teilte
inzwischen auch Dritten schriftlich folgendes mit:

"Die Bundesnetzagentur hat weder anlässlich der Besprechung, noch zu
einem anderen Zeitpunkt das Auskunftsbegehren [...] als
rechtsmißbräuchlich bewertet."
(Schreiben vom 27.9.09)

Es ist schon erstaunlich, dass Funktionäre der selbst ernannten
Vertretung der Funkamateure ohne jegliche Not (was ja noch halbwegs
sympathisch-verständlich wäre) sogar aus Behördengesprächen und
angesichts kitzliger Themen, bei denen die Glaubwürdigkeit aller
Funkamateure auf dem Spiel steht, falsch Zeugnis ablegen.

Sie haben damit eine wenn nicht verstrauens-, so doch respektvolle
Gesprächsatmosphäre mit den Behörden mutwillig und nachhaltig
zerstört. Sie haben dem Ansehen des Amateurfunks eminent geschadet.

Weder bei Behörden, noch in der Öffentlichkeit wird man dem DARC e.V.
in Zukunft Glauben schenken. Es ist zudem zu befürchten, dass sich
dieser vom DARC-Vorstand ganz bewusst herbeigeführte Vertrauensverlust
auch auf das Ansehen der Funkamateure insgesamt auswirken könnte.

Hanno Luedemann

unread,
Sep 28, 2007, 7:09:55 AM9/28/07
to
di...@gmx.tm schrieb:

> [...]
> (Schreiben vom 27.9.09)

Es war sicher Deine Glaskugel, die Dir schon heute verraten hat, was
jemand in ca. 2 Jahren, in einem Schreiben vom 27.09.2009 mitteilen
wird. Oder ist das wieder mal, alles nur erstunken und erlogen?

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Peter Lemken

unread,
Sep 28, 2007, 7:25:18 AM9/28/07
to
Nils Schiffhauer <di...@gmx.tm> wrote:

> Weder bei Behörden, noch in der Öffentlichkeit wird man dem DARC e.V.
> in Zukunft Glauben schenken.

*Prust*

Das sagt echt der richtige.

Sag mal Nils, hast Du wirklich aus freien Stücken Deine Amateurfunklizenz
zurückgegeben?

Peter Lemken
Berlin

--
Nature abhors crude hacks

H.F.S

unread,
Sep 28, 2007, 7:57:00 AM9/28/07
to
Peter Lemken schrieb:


ach Plemken, wenn Dir nichts mehr einfällt, kommt diese rechtsradikale Tour?

--
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www.dl1eec.blogspot.com
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Donald Duck

unread,
Sep 28, 2007, 8:46:44 AM9/28/07
to
On 28 Sep., 12:49, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm> wrote:

> "Die Bundesnetzagentur hat weder anlässlich der Besprechung, noch zu
> einem anderen Zeitpunkt das Auskunftsbegehren [...] als
> rechtsmißbräuchlich bewertet."
> (Schreiben vom 27.9.09)

Hallo Nils,

sollte man diesen Tippfehler als "absichtsvoll verfälscht" werten,
oder es besser bei einem Tippfehler belassen?

mfg

DK6XH

unread,
Sep 28, 2007, 10:35:23 AM9/28/07
to
"Donald Duck" <ddu...@googlemail.com> schrieb:

Also Donald, DIE Antwort weiß doch jedes kleine Kind: Tippfehler!

Absichtsvoll verfälschen, das tun doch nur die Panzerknackerbande und
die mobbenden Vereinsheinis! Frag Onkel Dagobert...


Grüß mir Entenhausen, besonders Tick, Trick und Track!
Und wenn Du mal wieder den Daniel Düsentrieb triffst, dann frag ihn
bitte, ob und gegebenenfalls wie man einen defekten Dipol reparieren
kann.

73 de Hermann, DK6XH

Donald Duck

unread,
Sep 28, 2007, 10:57:13 AM9/28/07
to
On 28 Sep., 16:35, "DK6XH" <dk...@gmx.de> wrote:
> "Donald Duck" <ddu...@googlemail.com> schrieb:

> > sollte man diesen Tippfehler als "absichtsvoll verfälscht" werten,
> > oder es besser bei einem Tippfehler belassen?
>
> Also Donald, DIE Antwort weiß doch jedes kleine Kind: Tippfehler!
>
> Absichtsvoll verfälschen, das tun doch nur die Panzerknackerbande und
> die mobbenden Vereinsheinis! Frag Onkel Dagobert...

Hmmm, also ist die Abschrift eines FAZ Artikels von Nils in die NG als
Mobbing zu werten und wenn einem dabei ein Tippfehler passiert (1881
statt 1991) ist dies dann "absichtsvoll verfälschen". Wenn ein
ehrenhafter Journalist aus dem Schreiben einer Juristin der BNetzA
zitiert und dabei ganz zufällig auch mit dem Nummern-Block seiner
Tatstatur in Konfikt gerät, ist das ein Tippfehler - richtig? OK -
muss man aber nicht verstehen - oder?

> Grüß mir Entenhausen, besonders Tick, Trick und Track!

Danke - werde ich gerne machen.

> Und wenn Du mal wieder den Daniel Düsentrieb triffst, dann frag ihn
> bitte, ob und gegebenenfalls wie man einen defekten Dipol reparieren
> kann.

Er sagt: Diesem Dipol ist nicht mehr zu helfen ... :(

73

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di...@gmx.tm

unread,
Sep 30, 2007, 7:12:14 AM9/30/07
to
On 28 Sep., 20:40, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:

> On Fri, 28 Sep 2007 03:49:05 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>
> >Dieses jedoch wurde inzwischen von der BNetzA über den tatsächlichen
> >Sachverhalt informiert. Ihre Juristin Annegret Kübler-Bork teilte
> >inzwischen auch Dritten schriftlich folgendes mit:
>
> >"Die Bundesnetzagentur hat weder anlässlich der Besprechung, noch zu
> >einem anderen Zeitpunkt das Auskunftsbegehren [...] als
> >rechtsmißbräuchlich bewertet."
> >(Schreiben vom 27.9.09)
>
> Wie man an Auszug des Protokolls sieht, ist es ein Ergebnisprotokoll.

Richtig. Und es ist auch nach über einem Vierteljahr noch nicht
einvernehmlich von den Gesprächspartnern genehmigt. Was den DARC e.V.
allerdings nicht hinderte, diesem noch nicht genehmigten Protokoll
schon am 28. Juni 2007 mit seiner "Vorstandsinformation (016)" ein
wenig vorzugreifen und die BNetzA vor ihren Karren zu spannen. Mal
sehen, was dann im Vergleich zum irgendwann genehmigten Protokoll dann
in der genannten Vorstandsinformation noch alles gelogen wurde!

> Die Frau Kübler-Bork war selber nicht Teilnehmer an der Besprechung.

Ja, und? Sie hat für die BNetzA gesprochen. Und zwar nach Rücksprache
mit den BNetzA-Teilnehmern dieser Sitzung (und noch ein wenig mehr hat
sie in dieser Angelegenheit unternommen ...)
Schon vordem hatte der beauftragte Rechtsanwalt - der die DARC-Politik
so zum Kotzen fand, dass er nach 27 Jahren aus dem DARC e.V. austrat -
eine gleichlautende Auskunft mündlich vom leitenden BNetzA-Teilnehmer
an dieser Sitzung eingeholt.

>
> Was dort von den Behördenvertretern im einzelnen gesagt wurde, lässt
> sich daraus nicht entnehmen und weiss die Fr. Kübler-Bork
> offensichtlich auch nicht.

Beides: Aber sicher! Siehe oben.

> Wäre ja nicht das erste mal, dass sie falsche Auskünfte erteilt, oder?

Stimmt auffallend! Nur scheint sie jetzt durch die rechtsanwaltliche
Beauftragung einerseits, eine Dienstaufsichtsbeschwerde andererseits
sowie durch die kernigen Briefe von DARC-Leuten wie Hindrichs, Müller,
Böhm und Hildebrandt z.T. an den Herrn Präsidenten der Behörde in
dieser Hinsicht hinreichend sensibilisiert für wahrheitsgemäße
Aussagen. Überdies hatte der Herr DARC-Vorsitzende diesen Vorgang ja
sogar auf die Ebene des der BNetzA vorgesetzten BMWi gehoben, was
ebenfalls darauf schließen lässt, dass die Aussage der Frau Kübler-
Bork in dieser Hinsicht wasserdicht ist.
Wenn auch hier wieder mal nicht: Es bleibt ja dem DARC e.V.
unbenommen, bei gutem Gewissen in dieser Angelegenheit Frau Kübler-
Bork mit einer Unterlassungserklärung zu überziehen.
Bemerkenswerterweise hatte man zu diesem klärenden Mittel schon bei
der ersten Auskunft nicht gegriffen. Und nach wie vor liegen keinerlei
beweiskräftige Unterlagen vor, ob die fünf DARC-(ex-)-Funktionäre
ihrer Selbsterklärungs-Pflicht nachgekommen sind oder nicht. Viele
Möglichkeiten sind denkbar, stellvertretend hierfür wird ja gerade die
Causa "DL9MH" überprüft. Ende November jährt sich das
Auskunftsbegehren zum ersten Mal. Die Auskunft nach UIG sollte
innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Es ist kaum damit zu
rechnen, dass bei DARC-(ex-)-Funktionären die zwölffache Zeit
hinreichen dürfte.


H.F.S

unread,
Sep 30, 2007, 7:37:07 AM9/30/07
to
di...@gmx.tm schrieb:


WER SIND DENN NUN DIE FUENF?????????


--
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www.dl1eec.blogspot.com
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di...@gmx.tm

unread,
Sep 30, 2007, 9:06:37 AM9/30/07
to
On 30 Sep., 13:37, "H.F.S" <dl1...@t-online.de> wrote:
[...]

> WER SIND DENN NUN DIE FUENF?????????
[...]

Wenn ich die Akte richtig gelesen habe, sind das die unter folgenden
Amateurfunkzulassungen tätigen Top-Funktionäre des deutschen
Vereinsfunks:
* DL0DL (Inhaber: Thilo Kootz, Technische Verbandsbetreuung, DARC)
* DL9KCX (Jochen Hindrichs, 1. Vorsitzender DARC)
* DL3OAP (Dr. Walter Schlink, Vorstand DARC)
* DK4VW (Ulrich Müller, Technischer Referent des DARC)
* DL9MH (Dr. Horst Ellgering, ehemaliger 1. Vorsitzender des DARC)

Bei diesen in Baunatal, Bonn & Mainz weltbekannten DARC- und RTA-
Vereinsfunkerfunktionären konnte davon ausgegangen werden, dass:
* sie die Vorschriften des "Personenschutzes in elektromagnetischen
Feldern" einhalten
* sie bei BNetzA und BMWi als VIPs ganz besondere Aufmerksamkeit &
Fürsorge genießen und somit
* BNetzA und Vereinsfunker für den Amateurfunk insgesamt hätten
nachweisen können: sowohl die Behörden, als auch die Funkamateure
kommen ihren gesetzlichen Auflagen nach und informieren die
interessierte Öffentlichkeit bereitwillig darüber

Was also vom Anfragenden in gewissermaßen äußerst behüteten Rahmen
sorgfältig vorbereitet wurde, endete durch den Unwillen des DARC (der
sich die Privatsache seiner Funktionäre sogleich zueigen machte) und
die Unfähigkeit der Behörde in einem Fiasko als Zwischenergebnis. Das
macht neugierig auf das Endergebnis und darauf, wie das alles denn bei
anderen und womöglich "normalen" Funkamateuren abläuft. Vor allem
interessant wäre, ob sich auch da der DARC so vehement in die Bresche
wirft.

Das Experiment war mit folgendem vorhersehbaren Ausgang geplant
worden:
"Zwar gibt es bei 80.000 Rufzeichen nur 16.700 Selbsterklärungen. Aber
eine Stichprobe zeigte: Deutschlands Funkamateure nehmen Vorschriften
wie Auskunftspflicht ernst, und die BNetzA erteilt wahrheitsgemäße
Auskünfte aus ihrer professionell geführten Datenbank."

Wenigstens das Zwischenergebnis (mehr haben wir ja noch nicht) war
nicht zu prognostizieren; die Kollateralschäden für das Ansehen des
Vereinsfunks bei Behörden wie BMWi und BNetzA sowie in der
Öffentlichkeit auch nicht.

di...@gmx.tm

unread,
Sep 30, 2007, 9:14:51 AM9/30/07
to
On 30 Sep., 15:04, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:

> On Sun, 30 Sep 2007 04:12:14 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>
> >> Was dort von den Behördenvertretern im einzelnen gesagt wurde, lässt
> >> sich daraus nicht entnehmen und weiss die Fr. Kübler-Bork
> >> offensichtlich auch nicht.
>
> >Beides: Aber sicher! Siehe oben.
>
> Alles nur hören und sagen. Nur die Teilnehmer wissen, was wirklich
> gesagt wurde.
> Heute gibt man nur noch das zu, das in den Kram passt.
> Die Wahrheit werden wir NIE erfahren.

Oh, doch! Ein paar kennen sie (inzwischen) sehr wohl! Da aber niemand
(weder DARC, noch BNetzA) die Goldene Brücke ("Mißverständnis der
möglicherweise überforderten Gesprächsteilnehmer.") betreten wollte,
sondern sich "die BNetzA" nach Rücksprache im Hause auf einen klaren
Standpunkt stellte, muss man mit dieser (sic!) Wahrheit leben.

Wenn der DARC e.V. eine andere hat, kann er sie ja mühelos gegen die
BNetzA durchsetzen! Vielleicht stehen einander dann bald
eidesstattliche Versicherungen sonder Zahl gegenüber.

>
> > Ende November jährt sich das
> >Auskunftsbegehren zum ersten Mal. Die Auskunft nach UIG sollte
> >innerhalb von vier Wochen erteilt werden. Es ist kaum damit zu
> >rechnen, dass bei DARC-(ex-)-Funktionären die zwölffache Zeit
> >hinreichen dürfte.
>

> Da befindet sich BNetzA in einem echten Dilemma.
> Einerseits sind auch bei einem Auskunftsersuchen nach dem UIG die per
> Grundgesetz geschützen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu
> wahren, andererseits versuchen Protagonisten diese Auskunftsrechte
> offensichtlich missbräuchlich für ihre persönlichen Rachefeldzüge
> auszunutzen.

Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
e.V. und BMWi geklärt werden.
Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
über IFG zugänglich sind.

Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
zu klären? Letzterer hatte ja seine Motive hier oft genug dargelegt.


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H.F.S

unread,
Sep 30, 2007, 10:27:04 AM9/30/07
to
Kurt Schaefer schrieb:

> On Sun, 30 Sep 2007 06:14:51 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>> Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
>> e.V. und BMWi geklärt werden.
>> Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
>> der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
>> veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
>> nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
>> über IFG zugänglich sind.
>
> Nach IFG kommst Du an die Informationen nicht ran. Das IFG kennt den
> Schutz der Persönlichkeitsrechte - im Gegensatz zum UIG.

>
>> Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
>> vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
>> sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
>> zu klären?
>
> Nur Deine Person, sonst nichts.
>


Lieber Kurt Schäfer,

es wäre ein Klacks, wenn die fünf betroffenen Funktionäre ihre SE
nachgebessert nachreichen würden. Warum werfen die denn mit Dreck, wenn
sie selbigen nicht am Stecken haben?

Als Funktionär des europaweit größten Amateurfunkverbandes muss es ein
MUSS sein, seine SE korrekt abzugeben. Vorbild zu sein ist seine
FUNKTION! Ansonsten sollte er sein Amt niederlegen.

Basta!

--
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www.dl1eec.blogspot.com
------

Peter Lemken

unread,
Sep 30, 2007, 11:33:21 AM9/30/07
to
di...@gmx.tm <di...@gmx.tm> wrote:

Kipp Deinen Vereinsdreck bitte nicht in diese Newsgroup.

de.comm.funk.vereine exisitiert.

Hier in de.comm.funk.amateur geht es um technik und Betriebstechnik des
Amateurfunks.

Peter Lemken
DF5JT

H.F.S

unread,
Sep 30, 2007, 11:56:36 AM9/30/07
to
Peter Lemken schrieb:

> di...@gmx.tm <di...@gmx.tm> wrote:
>
> Kipp Deinen Vereinsdreck bitte nicht in diese Newsgroup.
>
> de.comm.funk.vereine exisitiert.
>
> Hier in de.comm.funk.amateur geht es um technik und Betriebstechnik des
> Amateurfunks.
>
> Peter Lemken
> DF5JT
> Berlin
>


wir müssen doch

* DL0DL (Inhaber: Thilo Kootz, Technische Verbandsbetreuung, DARC)
* DL9KCX (Jochen Hindrichs, 1. Vorsitzender DARC)
* DL3OAP (Dr. Walter Schlink, Vorstand DARC)
* DK4VW (Ulrich Müller, Technischer Referent des DARC)
* DL9MH (Dr. Horst Ellgering, ehemaliger 1. Vorsitzender des DARC)

in Betriebstechnik Nachhilfe gewähren!

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di...@gmx.tm

unread,
Sep 30, 2007, 12:21:05 PM9/30/07
to
On 30 Sep., 15:53, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:
> On Sun, 30 Sep 2007 06:14:51 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>
> >Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
> >e.V. und BMWi geklärt werden.
> >Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
> >der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
> >veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
> >nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
> >über IFG zugänglich sind.
>
> Nach IFG kommst Du an die Informationen nicht ran. Das IFG kennt den
> Schutz der Persönlichkeitsrechte - im Gegensatz zum UIG.
>
>
>
> >Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
> >vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
> >sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
> >zu klären?
>

di...@gmx.tm

unread,
Sep 30, 2007, 12:28:15 PM9/30/07
to
On 30 Sep., 15:53, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:
> On Sun, 30 Sep 2007 06:14:51 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>
> >Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
> >e.V. und BMWi geklärt werden.
> >Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
> >der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
> >veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
> >nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
> >über IFG zugänglich sind.
>
> Nach IFG kommst Du an die Informationen nicht ran. Das IFG kennt den
> Schutz der Persönlichkeitsrechte - im Gegensatz zum UIG.

Beide Gesetze sind demselben Schutz der Persönlichkeitsrechte
unterworfen. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied.

>
>
>
> >Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
> >vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
> >sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
> >zu klären?
>

> Nur Deine Person, sonst nichts.

Abstrakt gesprochen: Woher sollte denn der DARC e.V. - mit legalen
Mitteln - die Identität des Anfragenden kennen? Und warum wäre er -
wenn er sie denn kennte - der Meinung, Gesetze wie das UIG würden für
unterschiedliche Menschen unterschiedlich gelten?


H.F.S

unread,
Sep 30, 2007, 12:49:32 PM9/30/07
to
di...@gmx.tm schrieb:

> Abstrakt gesprochen: Woher sollte denn der DARC e.V. - mit legalen
> Mitteln - die Identität des Anfragenden kennen? Und warum wäre er -
> wenn er sie denn kennte - der Meinung, Gesetze wie das UIG würden für
> unterschiedliche Menschen unterschiedlich gelten?
>
>

das ist ein interessanter Ansatz. Die Hardliner im DARC behaupten ja
noch immer, dass das AFuG 49 und die DV-AFuG 1980 inkl. des
Führungszeugnisses als Zugangsvoraussetzung allumfassend gelten.

Sie kennen also das AFuG 97 und dessen Durchführungsverordnungen nicht.
Viele DOs übrigens auch nicht!

Und Vorstände des DARC bräuchten auch keine SE abzugeben; habe ich gehört!?

--
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piddiw

unread,
Sep 30, 2007, 1:33:06 PM9/30/07
to
On Sun, 30 Sep 2007 09:28:15 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
wrote:

>On 30 Sep., 15:53, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:
>> On Sun, 30 Sep 2007 06:14:51 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
>> wrote:
>>
>>
>>
>> >Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
>> >e.V. und BMWi geklärt werden.
>> >Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
>> >der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
>> >veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
>> >nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
>> >über IFG zugänglich sind.
>>
>> Nach IFG kommst Du an die Informationen nicht ran. Das IFG kennt den
>> Schutz der Persönlichkeitsrechte - im Gegensatz zum UIG.
>
>Beide Gesetze sind demselben Schutz der Persönlichkeitsrechte
>unterworfen. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied.
>

Das IFG regelt das, das UIG nicht. Ich dachte, was wäre klar.

>>
>>
>>
>> >Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
>> >vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
>> >sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
>> >zu klären?
>>
>> Nur Deine Person, sonst nichts.
>
>Abstrakt gesprochen: Woher sollte denn der DARC e.V. - mit legalen
>Mitteln - die Identität des Anfragenden kennen? Und warum wäre er -
>wenn er sie denn kennte - der Meinung, Gesetze wie das UIG würden für
>unterschiedliche Menschen unterschiedlich gelten?
>

Wenn man es mit dem Anfragenden klären soll, dann muss man ihn kennen
- oder etwa nicht?

Donald Duck

unread,
Sep 30, 2007, 2:25:30 PM9/30/07
to
On 30 Sep., 18:28, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm> wrote:

> Abstrakt gesprochen: Woher sollte denn der DARC e.V. - mit legalen
> Mitteln - die Identität des Anfragenden kennen?

Zum Beispiel via AGZ Rundspruch vom 11.2.2007?
Abgesehen davon wirst Du wohl auf der Liste "der üblichen
Verdächtigen" an erster Stelle rangiert haben ... und die Gewissheit
ließ dann ja nicht lange auf sich warten.

di...@gmx.tm

unread,
Oct 1, 2007, 1:40:35 AM10/1/07
to
On 30 Sep., 19:33, piddiw <pid...@spamhotpop.com> wrote:
> On Sun, 30 Sep 2007 09:28:15 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> wrote:
>
>
>
>
>
> >On 30 Sep., 15:53, Kurt Schaefer <ku...@nospam.de> wrote:
> >> On Sun, 30 Sep 2007 06:14:51 -0700, "di...@gmx.tm" <di...@gmx.tm>
> >> wrote:
>
> >> >Dilemma: ja. Aber das wird ja in einem Spitzengespräch zwischen DARC
> >> >e.V. und BMWi geklärt werden.
> >> >Rachefeldzug: auch ja. Jedenfalls, wenn man die diffamierenden Briefe
> >> >der DARC-Funktionäre sieht. Die, die sie aus freien Stücken
> >> >veröffentlicht haben und erst recht jene, die sie vorsichtshalber
> >> >nicht veröffentlicht haben, die jedoch als Bestandteil der Akte z.B.
> >> >über IFG zugänglich sind.
>
> >> Nach IFG kommst Du an die Informationen nicht ran. Das IFG kennt den
> >> Schutz der Persönlichkeitsrechte - im Gegensatz zum UIG.
>
> >Beide Gesetze sind demselben Schutz der Persönlichkeitsrechte
> >unterworfen. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied.
>
> Das IFG regelt das, das UIG nicht. Ich dachte, was wäre klar.

Nochmals: beiden ist - ob explizit oder implizit - der Datenschutz
vorgeschaltet. Jedenfalls nch Ansicht des Herrn Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der diesen Vorgang einer
gar "vertieften Prüfung der Rechtslage" unterzog. Bei Interesse dazu
mehr darüber - bei Gelegenheit.

> >> >Was eigentlich hätte - gutes Gewissen der Top-Funktionäre
> >> >vorausgesetzt - denn dagegen gesprochen, den Sachverhalt im nüchtern-
> >> >sachgerechten Gespräch zwischen Behörde, Betroffenen und Anfragendem
> >> >zu klären?
>
> >> Nur Deine Person, sonst nichts.
>
> >Abstrakt gesprochen: Woher sollte denn der DARC e.V. - mit legalen
> >Mitteln - die Identität des Anfragenden kennen? Und warum wäre er -
> >wenn er sie denn kennte - der Meinung, Gesetze wie das UIG würden für
> >unterschiedliche Menschen unterschiedlich gelten?
>
> Wenn man es mit dem Anfragenden klären soll, dann muss man ihn kennen
> - oder etwa nicht?

Man kannte ihn beim DARC ja.
Denn wie "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit" sich am 20. September 2007 (Az.: IV-508 II#0069)
nach seiner Recherche (noch) etwas zurückhaltend ausdrückte, wurde der
Name des Anfragenden "vermutlich [...] in diesen Telefonaten
beauskunftet". "Diese Telefonate" bezieht sich lt. Aktenlage auf
Folgendes: Zwei Monate (!) nach der Anfrage bat die BNetzA die
"betroffenen Funkamateure" um Stellungnahme. Als Funktionäre des DARC
e.V. ließen sie natürlich sofort telefonisch nachfassen. Das sind:
"diese Telefonate", die unmittelbar auf den 29.1. folgten, also weit
vor dem AGZ-Rundspruch vom 11. Februar (wo im übrigen die Identität
des Anfragenden auch nicht preisgegeben wurde).

[...]

HFS

unread,
Oct 1, 2007, 1:59:05 AM10/1/07
to
di...@gmx.tm schrieb:


nunja, die FÜNF konnte man sich VOR dem Rundspruch schon an den FÜNF
Fingern abzählen. Das war mit der Identität des Funkamateurs, dem die
Lizenz genommen wurde, nicht anders.

Ich bin noch immer baff, wie blauäugig ignorant die DARC-Funktionäre
sich benehmen und wie blöd manche derer Mitglieder sich benehmen, um mit
entblösster Brust Kugeln für den Verein zu fangen!

Kaiserzeit auf HF-Niveau!

--
www.dl1eec.blogspot.com
oder
http://www.qrz.com/dl1eec

di...@gmx.tm

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Oct 1, 2007, 2:45:29 AM10/1/07
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On 1 Okt., 07:59, HFS <dl1...@t-online.de> wrote:
[..]

> Ich bin noch immer baff, wie blauäugig ignorant die DARC-Funktionäre
> sich benehmen und wie blöd manche derer Mitglieder sich benehmen, um mit
> entblösster Brust Kugeln für den Verein zu fangen!
>
> Kaiserzeit auf HF-Niveau!
[...]

Es ist ja noch viel schlimmer. Denn statt nach "diesen Telefonaten"
nun das Gespräch zu suchen, schaltete der DARC erst recht auf
Konfrontation. Gegenüber der BNetzA.

So brüllte der Herr 1. Vorsitzende des DARC e.V. unter dem offiziellen
Briefkopf seines Vereines dem "sehr geehrter Herrn Kurth" noch vor
dieser Anrede am 16. Februar in Fettschrift die wahrheitswidrige
Tatsachenbehauptung entgegen:
"GESETZESVERSTOSS BEI UIG-AUSKÜNFTEN ÜBER FUNKAMATEURE"!

In diesem fünfseitigen (!) Schreiben denunzierte Herr Hindrichs
überdies BNetzA-Juristin Annegret Kübler-Bork namentlich bei ihrem
Chef, dem Herrn Präsidenten der Behörde, dass diese die Auskunft
"unter Verstoß gegen Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes"
gegegeben habe. Was natürlich kompletter Unsinn ist.

Des weiteren diffamiert Hindrichs unter voller Namensnennung den
Anfragenden öffentlich, dieser habe "die Informationen gemäß UIG
missbräuchlich benutzt". Wiederum: Lehrer Hindrichs sagt die
Unwahrheit, setzen!

Mehr noch: In seinem genannten Schreiben weist der Herr 1. Vorsitzende
den Präsidenten der BNetzA persönlich darauf hin, dass "Dr. Horst
Ellgering [...] seiner Anzeigepflicht gemäß § 9 BEMFV Ende Dezember
2002 ebenfalls nachgekommen" sei.
Dem jedoch steht die Aktenlage der BNetzA entgegen, die den Vorgang
intern am 26.3.07 unter Aktenzeichen 416a(55-15) wie folgt
zusammenfasste:
"Dr. Horst Ellgering [...] hatte der A[ussen]St[elle] Köln im Januar
2005 eine fehlerhafte bzw. unvollständige Anzeige nach § 9 BEMFV
vorgelegt". Damit zeigte sich der ehemalige 1. Vorsitzende des DARC
e.V., Dr. Horst Ellgering, DL9MH, offenbar nicht in der Lage, den
gesetzlichen Vorschriften zur Ausübung seines Hobbys Folge zu leisten.
Denn die Originalanzeige wurde an Dr. Ellgering mit der Bitte um
Korrektur zurückgesandt. Der jedoch dachte gar nicht daran, eine
korrekte Anzeige abzugeben, so dass "die Außenstelle in
Übereinstimmung mit den Verfahrensvorgaben davon aus[ging], dass Herr
Dr. Ellgering keine anzeigepflichtige Amateurfunkstelle betreibt".

Peter Lemken

unread,
Oct 1, 2007, 3:19:09 AM10/1/07
to
Nils Schiffhauer hat sich mal wieder in der Gruppe geirrt.

Bitte nutze de.comm.funk.vereine für Deinen Kreuzzug wider den DARC.

Hier ist de.comm.funk.amateur und hier geht es um Technik und
Betriebstechnik des Amateurfunks.

Wer sich zur Antwort genötigt sieht, möge bitte die Vereinsgruppe nutzen.


Peter Lemken
DF5JT
Berlin

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di...@gmx.tm

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Oct 2, 2007, 3:15:14 AM10/2/07
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On 1 Okt., 09:19, spam.for....@buerotiger.de (Peter Lemken) wrote:


> Nils Schiffhauer hat sich mal wieder in der Gruppe geirrt.

> Bitte nutze de.comm.funk.vereine für Deinen Kreuzzug wider den DARC.

Die Fakten, die hier verschiedene Leute über das grundtechnische
Thema
"Selbsterklärung" vorlegen, sind - höchst bedauerlichweise für den
detuschen Amateurfunk, allerdings! - nichts als Fakten. Und kein
Kreuzzug. Schon gar nicht gegen den DARC.
Denn: die Anfragen nach den "Selbsterklärungen" haben zunächst das
Versagen der BNetzA offengelegt, das ja nun in einem Spitzengespräch
zwischen BMWi und DARC (oder: RTA, unter welcher Kappe Dr. Schlink
gerade dort einlaufen möchte) für die Zukunft geklärt werden soll.
Dass dabei herauskam, wie der DARC-Vorstand in seinen
"Vorstandsinformationen" lügt und wie seine angestellten &
freischaffenden Funktionäre eine gesetzliche Auskunftspflicht nutzen,
um unbescholtene Bürger zu diffamieren und gegen sie einen
papierstapel-dicken Kreuzzug bis ins Wirtschaftsministerium zu
führen,
sind gewissermaßen Kollateralerscheinungen, die zwar den Charakter
der
"Betroffenen" recht zur Geltung bringen mögen, vom Anfragenen jedoch
keineswegs intendiert wurden. Für diese Ausweitungen und erst recht
für die Folgerungen, die das lügenhafte Verhalten des DARC-Vorstandes
für die deutschen Funkamateure insgesamt hat, ist allein der DARC
verantwortlich.
Was er ja auch schnell erkannt hat. So vergeht ja seit dem
Auskunftsbegehren kaum ein Monat ohne "Online-Umfrage" des DARC e.V.
zu just diesem Thema. Auch der Oktober hängt auf der Website des DARC
mal wieder voller Selbsterklärungs-Fragezeichen. Das Ergebnis
allerdings ist völlig egal, weil weder repräsentativ, noch
glaubwürdig, noch irgendwie beweiskräftig. Man wird - siehe "CW-
Abstimmung" - sogar begründete Zweifel hegen dürfen, ob der DARC-
Vorstand die "Ergebnisse" richtig interpretieren will bzw. kann bzw.
tut.


> Hier ist de.comm.funk.amateur und hier geht es um Technik und
> Betriebstechnik des Amateurfunks.

Richtig. Es geht hier um Selbsterklärung und BEMFV. Das Thema wird
von
Thilo Kootz, der TECHNISCHEN Verbandsbetreuung des DARC, vertreten.
Er
ist auch für die in diesem Punkt lügenhafte Berichterstattung über
DL0DL unmittelbar verantwortlich. Deswegen kann man durchaus der
Überzeugung sein, dieses Thema gehöre (auch?) unter "Technik". Erst
recht, wenn man es vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zu
anderen Themen sieht, die ohne jeglichen Technikbezug in dieser
Newsgroup ohne jedes Monitum gepflegt werden.

Insofern sei auch bei diesem Thema und ein wenig Toleranz gebeten -
wie Funkamateure sie sich ja gerne auf die Fahnen schreiben. Danke.


[...]

Peter Lemken

unread,
Oct 2, 2007, 4:25:31 AM10/2/07
to
Nils Schiffhauer <di...@gmx.tm> wrote:

> Insofern sei auch bei diesem Thema und ein wenig Toleranz gebeten -
> wie Funkamateure sie sich ja gerne auf die Fahnen schreiben. Danke.

Bitte, da nicht für. Du darfst jetzt gehen.

Komm dann wieder, wenn es Dir gelingt, einen Beitrag zu schreiben, der einen
Bezug zur Technik und Betriebstechnik des Amateurfunks hat, ohne daß darin
die Worte bzw. deren Abwandlungen DARC, Lügen, Vorstand etc. vorkommen.

Bis dahin bist Du in der Vereinsgruppe richtig; dort wird man Dein
Geschreibsel eventuell lesen, hier hingegen machst Du Dich nur zum Affen,
vor allem wenn Du auch noch Toleranz für Dein unsägliche, mit Rissen
durchzogene Schallplatte einforderst.

Im übrigen sei es einem sogenannten Journalisten und angeblichen Germanisten
anempfohlen, sich an gewisse Spielregeln zu halten, es sei denn, er
befürchtet, dadurch Schaden zu erleiden oder ist gar des Lesens nicht fähig,
sondern nur des Schreibselns.

Peter Lemken
DF5JT
Berlin

--
FOAD

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