Aber mal ehrlich, wer macht das denn so umständlich?
Gruß
Martin
Jemand, der kein eigenes Notebook dabei hat (weil das E90 für den
Hausgebrauch reicht), nicht weiß dass es sowas wie grml gibt und der
beim Kunden ist, wo es nur 512 Kbit/s SDSL, aber HSDPA gibt.
Grüße
Marc
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Das k�nnen fast alle Ger�te in der "Grauzone" zischen noch sehr gro�en
Smartphone oder schon winziges Netbook auch, selbst zahlreiche "gro�e"
Laptops.
> Schlie�t zwar nicht alle Books aus aber schon sehr viele.
Es ging mir nur um eine klare Abgrenzung seitens der Provider, nicht um
eine Absch�tzung Dritter.
> Smartphones sind Telefone, also Ger�te die man sich mit _einer_ Hand zum
> Telefonieren ans Ohr und vor den Mund halten kann.
Ja, man kann dar�ber wirklich lange nett plauschen, bei Ger�ten wie den
schon recht alten HTC Advantage auch schon seit Jahren, aber es bringt
keine Klarheit. Sorry, aber es bringt auch nichts, wenn wir uns nun
Ger�t um Ger�t vornehmen und orakeln, ob $Provider" es nun noch ... oder
schon ... ansehen k�nnte. Nicht b�se gemeint.
Thomas
Hätte dieser jemand ein Notebook dabei, hätte er aber auch nicht bloß
ein Internet-Pack M.
Gruß
Martin
Tja, diese Kriterien treffen alle auf mein Acer 1810TZ (mit
integriertem UMTS-Modul) zu. Nur das einhändige Telefonieren wäre
etwas mühselig, wenn auch nicht unmöglich ;-)
Michael
Im konkreten Fall war die Datenflat dummerweise auf dem falschen
Vertrag gebucht, und die Tarife waren noch mit "Übertraffic kostet
Geld". Die Rechnung war satt vierstellig.
Darauf verweisen, dass O2 für eine eingeklammerte, nicht für eine ausgeklammerte Zwei steht.
Erklärung (wegen x'post nach dsrd):
o2, die bisher auf einem guten Weg war, sich positiv von den übrigen
deutschen Mobilfunknetzbetreibern hervorzutun (massiver Netzausbau,
Tarife mit kurzer Laufzeit, etc.), hat kürzlich wohl beschlossen, sich
an den üblichen Schweinereien der anderen NB anzupassen. So hat o2 die
Internet-Packs dahingehend angepasst, dass die Datenübertragung nur
direkt mit dem Handy erfolgen darf, nicht aber mit einem am Handy
angeschlossenen Computer. So handhabt es bspw. T-Mobile auch, für das
"Tethering" berechnet man dort einen saftigen Preisaufschlag.
Daraufhin ist in dcam die Frage aufgetaucht, ob und wie o2 denn
überhaupt feststellen kann, über welches Gerät der Datenverkehr erzeugt
wird.
On 28.05.2010 19:11, Michael Landenberger wrote:
> Wenn O2 den Browser oder das Betriebssystem auch ohne Aufruf von
> O2-eigenen Seiten ermitteln will, müssten sie den Datenstrom auswerten.
> Das ist AFAIK nicht erlaubt. Man sollte sich allerdings hüten, von einem
> PC aus mit einer O2-Mobilfunk-IP eine O2-Seite aufzurufen.
Das ist eine interessante Frage: Darf der Netzbetreiber den Datenstrom
dahingehend auswerten? Wäre das nicht eine Verletzung des
Fernmeldegeheimnisses? Wenn nein, was wäre das sonst für ein Verstoß?
Gemeint ist nicht der Aufruf einer o2-Webseite (da wäre die Auswertung
des Browsers und des Betriebssystems normal), sondern der sonstige
Datenverkehr.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
Ich mᅵchte noch mal nachhaken - hast du bezᅵglich der Endgerᅵte
Abgrenzung gefragt - und hast du eine Antwort erhalten?
THomas
> Welche Interessen verfolgen die Mobilfunkanbieter?
- Erhöhung/Sicherung ihrer Umsätze
- Sicherung insbesondere der bestehenden lukrativen SMS-/Voiceumsätze,
solange es irgend möglich ist (daher die häufig anzutreffenden VoIP- und
IM-Restriktionen)
das ganze möglichst bei Begrenzung der Notwendigkeit, in
Infrastrukturausbau zu investieren, wo dem keine entsprechende
Umsatzerhöhung gegenübersteht.
d.h. ein Kunde, der für XX EUR im Monat 100 MB Traffic verursacht, ist
dem Betreiber viel lieber als einer, der für den selben Betrag 10 oder
100 GB Traffic verursacht.
Letzterer ist im Prinzip auch erwünscht, aber nur wenn er entsprechend
ein mehrfaches der XX EUR umsetzt.
Und daher versuchen sich die Netzbetreiber mit entsprechender
Produktdifferenzierung. Dies kann man z.B. dadurch machen, indem man ein
Produkt künstlich so einschränkt (juristisch und/oder technisch), daß es
für eine gewisse Zielgruppe unmöglich oder unattraktiv ist, dieses
Produkt zu nutzen, und sie lieber oder gezwungenermaßen dann zu einem
höherpreisigen Produkt greift (zumindest ein Teil dieser Zielgruppe).
--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg....@freenet.de +49 170 8768585
Die Abgrenzung fᅵllt besonders zwischen "groᅵen" Smartphones und kleinen
Netbooks oder Tablett Rechern an. Wo orakelt O2 z.B. das iPad hin? Wohin
den alten HTC Advantage/T-Mobile Ameo... usw.?
Und die Gerᅵte in diesem Bereich werden immer mehr.
Vor allem ist IMO der Kunde in der unklaren Situation, ob es sich noch
im Rahmen des Vertrages oder nicht mehr bewegt, wer jetzt meint man
kᅵnne ja fragen, der soll mal genau das tun... und schauen ob er eine
Antwort bekommt.
Egal, die EU Regulierung es es vermutlich mittelfristig richten.
Thomas
> Und wie soll das in der Praxis aussehen?
> Und wo wird ein N900 eingeordnet?
> Verstehe nicht so recht, wie O2 ausschlieᅵen will, dass User ein
> angeschlossenes Endgerᅵt nutzen. Aber, klar, in die
> Vertragsbedingungen kann man es ja mal schreiben. Gruss,
Du mᅵsstest verhindern, dass sich der Browser oder das Betriebssystem
outet.
Harald
In der Praxis schaut es für mich so aus, dass ich heute, irgendwann um halb Neun, halb Zehn wahrscheinlich, ein Gespräch mit der o2-Kundenhotline führen werde nach folgendem Schema:
["Das ist es mir dann aber auch wert!" antwortete ich dem Hotliner im Kundenanfrageprozess betreffs Pack s]
--
entschieden
Habe eben gefragt, es ist da nichts bekannt. Es kommt ein neuer Tarif/Datenoption namens "BLUE" im _Vertragskundenbereich_, angeblich soll die announce'te (?) "M+-Tarifoption" ja auch ohne Tethering-"Erlaubnis" sein (abschalten oder screenen kann man es schon, aber vermutlich will o2 nur nicht sagen "Ich werde auf Sie zukommen, wenn Sie das Einverständnis zum Erhalt von Werbenachrichten erteilt haben, ansonsten [undefiniert]" und spricht dann von "nicht vorgesehen" oder ähnlich, Teltarif fragen (oder o2 am kommenden Dienstag), ich habe es losgetreten, bin aber nicht dafür zuständig, da ich mit dem Teltarif-Artikel nichts zu tun habe).
Dass man einen Tarif buchen kann, der noch gar nicht aufgelegt wurde, wäre mir _auch_ unbekannt, reservieren/vorbestellen kann man meines Wissens nach nur Ware und Features, nicht Rechungen ;-)
--
im Vertrag
Ein Midlet für Bluetooth als AP zum Beispiel.
--
Alles klar
man könnte glatt den Eindruck bekommen, dass die Mobilfunkbetreiber
keinerlei Interesse daran haben, dem Kunden einen einfachen Zugang zu
ermöglichen. Der Kunde möchte einen mobilen Internetzugang haben;
welches Gerät den Zugang benutzt, darf dabei keine Rolle spielen.
Es ist doch dem Netz für die Belastung oder Auslastung schnurzwurscht,
ob ein ipad, iphone oder ein Notebook den Traffic erzeugt. Bei 1GB
Volumen wird gedrosselt und fertig. Aber nein, es wird gegängelt und per
Firmware z.B. jegliches Tethering (siehe T-Mob+iphone) verhindert.
Welche Interessen verfolgen die Mobilfunkanbieter? Oder wessen
Interessen müssen sie an die Kunden weitergeben?
Grüße,
Johannes.
Falls die Bedingung CE ist, lohnt sich sich so ein 7" CE
Net^h^h^hSmartphone fᅵr 99ᅵ eventuell doch? ;->
Falls du Montag noch mal fragen solltest und erhᅵltst doch eine Antwort,
poste sie bitte im Thread.
Thomas
> [*] MeeGo, das Nachfolge-OS von Maemo, wird auch auf Netbooks zum Einsatz
> kommen.
Wieso wird? Final seit gestern draussen. Habs auf dem Acer Aspire One, und
l�uft perfekt.
> Chris schrieb:
>> Verstehe nicht so recht, wie O2 ausschlieᅵen will, dass User
>> ein angeschlossenes Endgerᅵt nutzen. Aber, klar, in die
>> Vertragsbedingungen kann man es ja mal schreiben. Gruss,
>
> Du mᅵsstest verhindern, dass sich der Browser oder das
> Betriebssystem outet.
Wenn O2 den Browser oder das Betriebssystem auch ohne Aufruf von O2-eigenen
Seiten ermitteln will, mᅵssten sie den Datenstrom auswerten. Das ist AFAIK
nicht erlaubt. Man sollte sich allerdings hᅵten, von einem PC aus mit einer
O2-Mobilfunk-IP eine O2-Seite aufzurufen.
Gruᅵ
Michael
Ich bekam vor kurzem zwei leere SMS mit Absender "00". Sind das die Stille SMS auf einem Vodafone125 im T-Mobile-Netz? Die Karte war erst vor kurzem registriert worden.
--
Und unterstützt keine MMS
>> Du mᅵsstest verhindern, dass sich der Browser oder das
>> Betriebssystem outet.
>
> Wenn O2 den Browser oder das Betriebssystem auch ohne Aufruf von
> O2-eigenen Seiten ermitteln will, mᅵssten sie den Datenstrom
> auswerten. Das ist AFAIK nicht erlaubt. Man sollte sich allerdings
> hᅵten, von einem PC aus mit einer O2-Mobilfunk-IP eine O2-Seite
> aufzurufen.
Ich habe mir nie Gedanken gemacht wie man das verhindern kᅵnnte, einige
Provider leiten den ersten Aufruf auf eine eigene Seite um, bzw. ᅵffnen
ᅵber eigene Einlogroutinen den Browser.
Harald
> Oh wow dann hoffe ich mal dass bald auch das Release f�r das N900 verf�gbar ist.
> Mh, muss ich mir wohl mal so ein Netbookchen holen. Gibts das Acer eigentlich
> auch mit Touchscreen?
Nicht als netbook, soweit ich wei�.
> Ich habe mir nie Gedanken gemacht wie man das verhindern k�nnte, einige
> Provider leiten den ersten Aufruf auf eine eigene Seite um, bzw. �ffnen
> �ber eigene Einlogroutinen den Browser.
Kann mich irren, aber l�uft das Ganze nicht �ber nen Proxy?
>> Kann mich irren, aber l�uft das Ganze nicht �ber nen Proxy?
>
> Nicht notwendigerweise. Der Proxy sollte aber aktiviert sein, wenn man die automatische Identifikation bei den o2-Diensten (E-mail-Abruf mit <MSISDN> | o2, ...) nicht "verpassen" will.
Nein, ich meine schon die Einwahl ins Netz mittels O2-Zugangsdaten,
unabh�ngig davon, was Du lokal eintr�gst.
Wer sich beim Service dar�ber beschwert, dass sein Laptop nach 200 MB so
langsam ist, bekommt einfach keinen Support.
> Vor allem ist IMO der Kunde in der unklaren Situation, ob es sich noch
> im Rahmen des Vertrages oder nicht mehr bewegt, ...
Das w�re dann das Problem von o2. Unklarheiten in AGB gehen schlie�lich
zu Lasten desjenigen, der die AGB verwendet.
Claus
Ein typischer Handynutzer wird das "Full-Speed-Volumen" nicht so oft
ausnutzen wie ein Notebookuser.
Gruß
Jan
--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
Knoppix-Images herunterladen, um sie dann aufs Notebook zu
transportieren und dort zu brennen geht auch mit einem Smartphone.
Grüße
INAL, aber das ist doch nur Theorie. $Anbieter$ sagt/behauptet einfach
dass das was der Kunde verwendet hat in den LB/AGB ausgeschlossen ist,
da es sich um ein $Ger�t$ handelt und verweigert Leistungen oder
berechnet irgendetwas an Mehrpreis, oder macht sonst wie �rger. Das
Problem ist also ganz schnell auf den Kunden �bertragen, nat�rlich
bleibt diesem noch der "Rechtsweg" (wird ggf. jemand einwenden), ganz toll.
Mir ist keine technische oder "gesetzliche" Abgrenzung zwischen (gro�em)
Smartphone und (kleinen) Notebook/Netbook bekannt und bisher habe ich
von keinem $Anbieter$ etwas gelesen oder von selbigen eine Anfrage
beantwortet gekommen, was die Abgrenzung z.B. bei Ger�ten wie in meinem
Vorposting <4BFF941E...@news.einzel.de> genannt gestattet, um z.B.
_extra_ daf�r das gr��te (in puncto Bedienung und lesen) Ger�t kaufen zu
k�nnen was $Anbieter$ noch "gestattet", sprich was vom Vertrag abgedeckt
ist und wo $Anbieter" keinen �rger macht. Das war das ungel�ste Problem,
AFAIK bei allen 4 Mobilfunkanbietern in Deutschland.
Thomas
Thomas Einzel schrieb:
> Mir ist keine technische [...] Abgrenzung zwischen (gro�em)
> Smartphone und (kleinen) Notebook/Netbook bekannt
wie w�r's damit:
Smartphones brauchen (au�er der SIM) kein Zubeh�r f�r eine
Mobilfunkverbindung. Schlie�t zwar nicht alle Books aus aber schon sehr
viele.
Smartphones sind Telefone, also Ger�te die man sich mit _einer_ Hand zum
Telefonieren ans Ohr und vor den Mund halten kann.
Gru�, Wolfgang