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Prepaid [Aldi] kündigen nach Todesfall

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Helmut Kelb

unread,
May 26, 2011, 5:56:20 AM5/26/11
to
Hallo,
bei uns in der Familie hat es einen Todesfall gegeben. Es existiert noch
eine Aldi-Talk Karte. Ich weiß den PIN aber nicht. Kann daher auch keine
Guthabenabfrage vornehmen. Wie komme ich an das restliche Guthaben ran?
Kann die Karte einfach gekündigt werden?


Helmut

Jens Peter Möller

unread,
May 26, 2011, 6:10:28 AM5/26/11
to
Am 26.05.2011 11:56, schrieb Helmut Kelb:

> bei uns in der Familie hat es einen Todesfall gegeben. Es existiert noch

Mein Beileid.

> eine Aldi-Talk Karte. Ich weiß den PIN aber nicht. Kann daher auch keine
> Guthabenabfrage vornehmen. Wie komme ich an das restliche Guthaben ran?

http://www.alditalk.de/talk/hilfe_service/faq/ unter "Aufladung"

Allerdings wollten die an der Hotline die PUK wissen. Vielleicht
findest Du ja das Starterset, mit den ganzen Daten.
Weiß man die nicht, fragen Sie Name und Geb.datum ab und wollen dann noch
mehr: Datum der letzten Aufladung, wann wurde die Karte registriert, usw.

Allerdings sieht es bei Dir ja anders aus, Du bist nicht der
Inhaber der Karte. Gäbe es das erbrechtliche Dinge zu beachten?
Keine Ahnung. Ruf die Hotline doch einfach mal an.

> Kann die Karte einfach gekündigt werden?

Dafür gibt es ein Formular unter Downloads.


Gruß
JPM

Message has been deleted

Andre Bremer

unread,
May 26, 2011, 11:36:54 AM5/26/11
to
Helmut Kelb schrieb am 26.05.2011 11:56:

> Kann die Karte einfach gekündigt werden?

Ich würde einfach eine Kündigung mit einer Kopie des Erbscheins und der
Bitte um Überweisung des Restguthabens an Aldi schicken.
Per Hotline etc. wirst Du nicht weiter kommen, da Du ja nicht der
Vertragspartner bist. Man muss dann halt einfach darauf vertrauen, dass
sie auch das tatsächliche Guthaben auszahlen...


Tschüs,
Andre

--
"Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
(Winston Churchill)

Sven Bötcher

unread,
May 26, 2011, 1:45:43 PM5/26/11
to
Am 26.05.2011 11:56, schrieb Helmut Kelb:

Hat der Verblichene die Prepaid-Karte als Geld-Depot genutzt? Ansonsten
sollte man meinen, dass es in der Situation andere Sorgen gäbe, als die
7,59 Euro Restguthaben einzutreiben.

Bye
Sven

trallala

unread,
May 27, 2011, 4:45:15 AM5/27/11
to
villeicht findet er es geil
mit dem Guthaben eines Toten zu telefonieren
oder Bier trinken ?

"Sven Bötcher" <svenwan...@yahoo.de> a écrit dans le message de news:
irm3k1$86a$1...@online.de...

Frank W

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May 28, 2011, 7:37:11 AM5/28/11
to

Eine genaue Lösung auf deine Fragen weiss ich auch. Aber wieso
vertelefonierst du den Rest nicht einfach? Danach biste noch für eine
Weile unter der Rufnummer erreichbar, also Fremde können dich
erreichen, aber Du kannst nicht mehr anrufen. Wenn diese Zeit
abgelaufen ist, dann entzieht Aldi bzw Eplus die Zugangsberechtigung
und die Karte ist quasi tot. Man kann die Karte eventuell wieder
reaktiveren, aber nur dann wenn die Person noch lebt, weil du dann
eventuell einen Brief von Aldi zur Kontrolle bekommst. Wenn der Brief
nicht zustellbar ist, geht der Brief zurück und Aldi sperrt die Karte
weiterhin.

Viel Glück

Andre Bremer

unread,
May 28, 2011, 7:52:08 AM5/28/11
to
Frank W schrieb am 28.05.2011 13:37:

>> Es existiert noch
>> eine Aldi-Talk Karte. Ich weiß den PIN aber nicht. Kann daher auch keine
>> Guthabenabfrage vornehmen.
>

> Eine genaue Lösung auf deine Fragen weiss ich auch. Aber wieso
> vertelefonierst du den Rest nicht einfach?

Ein Argument dagegen könnte sein, dass er die PIN nicht kennt.
Wenn er sich mit der Karte einbuchen könnte könnte er offensichtlich
auch das Guthaben abfragen.

Christian Müller

unread,
May 28, 2011, 8:10:38 AM5/28/11
to
Frank W schrieb:


>> Helmut Kelb schrieb:

>> Ich weiß den PIN aber nicht.

> Aber wieso vertelefonierst du den Rest nicht einfach?

Das geht in diesem Fall genau wie?


Gruß Christian

Message has been deleted

Gerd Schuster

unread,
May 29, 2011, 11:26:07 AM5/29/11
to
"Sven Bötcher" wrote in message news:irm3k1$86a$1...@online.de...

> Hat der Verblichene die Prepaid-Karte als Geld-Depot genutzt? Ansonsten
> sollte man meinen, dass es in der Situation andere Sorgen gäbe, als die
> 7,59 Euro Restguthaben einzutreiben.

Dachte ich auch gerade - gerade ältere Leute haben
oft solche Prepaidkarten in der Schublade liegen und
noch nie in Betrieb genommen. Hier könnte dann nicht
einmal das mitgekaufte Startguthaben ausgezahlt werden.

Ansonsten mit Kopie des Erbscheins, Vollmacht oder
was auch immer den rechtlichen Anforderungen genügt
kündigen.

Wobei es ja nicht falsch ist, in dieser Situation alle
Angelegenheiten ordentlich zu regeln. Verstehen kann
ich es zumindest, auch wenn es mutmaßlich um den
Wert eines Trinkgeldes geht.

--
Gerd

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