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Störung bei T-Home Call&Surf Comfort

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Christian Bergmann

unread,
Mar 1, 2009, 3:33:44 AM3/1/09
to
Im letzten Herbst war mein Telefonanschluss deutlich gestört: Das DSL-Signal
störte die Telefongespräche deutlich hörbar, außerdem wurde oft die
DSL-Geschwindigkeit heruntergefahren.

Bei der telefonisch erreichbaren Service-Hotline gelang es nicht, die
Störung zu beheben, weshalb man den Hausbesuch des Service-Technikers
versprach. Zum vereinbarten und schriftlich bestätigten Termin war ich zu
Hause, ohne je einen Techniker gesehen zu haben.

Die Störungen wurden zwar allmählich seltener und weniger lästig, waren aber
noch lange nicht verschwunden, sodass ich manchmal das Handy nutzen musste,
wenn ich bei einem Telefongespräch gleichzeitig im Internet sein wollte.

Erst nach 3 Monaten (!) bekam ich per Email mitgeteilt, dass die Störung
nunmehr behoben sei.

Ich finde, dass ich ziemlich starker Tobak. Im Vertrag für das Call &
Surf-Paket steht eine Entstörzeit von 24 Stunden, nicht von 3 Monaten!

Was kann ich berechtigter Weise als Entschädigung verlangen?

Martin Schröder

unread,
Mar 1, 2009, 6:02:46 AM3/1/09
to
Christian Bergmann schrieb:

> Was kann ich berechtigter Weise als Entschädigung verlangen?

Dazu solltest du einfach die Leistungsbeschreibung bzw. die AGBs deines
Telefonabieters lesen, denn dort ist das für beide Seiten normalerweise
geregelt.

Ich habe selbst zwar kein Call & Surf-Paket, aber bei mir findet sich
dazu folgender Passus:

1.8 Absicherung der Entstörungsfrist
Wenn die Deutsche Telekom die Entstörungsfrist nicht einhält und die
Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie dem Kunden einen Betrag von
25,57 EUR je Störungsvorgang gut.
Die Deutsche Telekom verrechnet die Gutschrift mit den Forderungen aus
diesem Vertrag.

Martin

Christian Bergmann

unread,
Mar 1, 2009, 7:43:02 AM3/1/09
to
"Martin Schröder" <gic...@gmx.de> schrieb

> 1.8 Absicherung der Entstörungsfrist
> Wenn die Deutsche Telekom die Entstörungsfrist nicht einhält und die
> Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie dem Kunden einen Betrag von
> 25,57 EUR je Störungsvorgang gut.
> Die Deutsche Telekom verrechnet die Gutschrift mit den Forderungen aus
> diesem Vertrag.

Stimmt, so ist das geregelt. Allerdings finde ich, dass es schon ein
Unterschied ist, ob man statt der zugesagten 24 Stunden 2 Tage braucht oder
90 Tage....

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Martin Schröder

unread,
Mar 1, 2009, 11:03:16 AM3/1/09
to
Christian Bergmann schrieb:

Ja, eben für jeden einzelnen Fehler den du gemeldet hast. Du hast doch
bestimmt auch die anteilige monatliche Grundgebühr für den nicht
funktionierenden Anschluß für die Störungsdauer von der Rechnung abgezogen?

Martin

Christian Bergmann

unread,
Mar 1, 2009, 11:22:23 AM3/1/09
to
<spam...@mailinator.com> schrieb

> Du hast ja gar kein Geld erhalten, stimmt's?

stimmt.

> Hast du eigentlich noch ein CT1+-Telefon angeschlossen?

Nein. Ein solches hatte ich nie.

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Christian Bergmann

unread,
Mar 2, 2009, 4:11:27 PM3/2/09
to
<spam...@mailinator.com> schrieb

>> stimmt.
>
> Dann hast du auch nicht reklamiert. So ein Technikereinsatz kann evtl.
> ja teuer werden.


>
>
>>> Hast du eigentlich noch ein CT1+-Telefon angeschlossen?
>>
>> Nein. Ein solches hatte ich nie.
>

> "Das kann teuer werden".

wie bitte??

Message has been deleted

Christian Bergmann

unread,
Mar 10, 2009, 2:33:45 PM3/10/09
to
"Martin Gerdes" <martin...@gmx.de> schrieb

> Sprich doch die Telekom mal auf diesen Paragraphen an und berichte dann
> hier, was sie geantwortet hat.

Den § brauchte ich nicht zu erwähnen. Die kennen ihre eigene AGB. Deshalb
sollten sie eigentlich auch ohne Nachfrage tätig werden.

Sie erstatten diese 25,irgendwas und weitere Unkosten gegen Nachweis.

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