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Cold-Calls durch RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH (Rillox Gruppe) für Energy2day

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spamop...@gmail.com

unread,
Oct 24, 2013, 4:27:53 AM10/24/13
to
Ich erhielt einen, meiner Meinung nach illegalen Werbeanruf, auch Cold-Call genannt bei dem mir ein Stromliefervertrag für Energy2day GmbH mit der Marke sorglos Strom angeboten wurde.

Energy2day GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München

Auf Nachfrage teilte mit Energy2day GmbH mit das dieser Vertrag über die Firma

RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH
Alsterblick 2a
22397 Hamburg

auch Rillox Group genannt, vermittelt wurde.

Ich habe weder der Energy2day noch der Rillox Gruppe mein Einverständnis für solche Werbeanrufe erteilt.

Daher ist dieser Cold-Call meiner Meinung nach illegal.

Die Auskunftsaufforderung an die Rillox in der die aufgefordert wurde mir Auskunft über die persönlichen Daten die meine Person betreffen zu geben wurde von denen nur unvollständig beantwortet.

Der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist in der Sache auch schon dran. Falls die Rillox da auch keine vollständige Auskunft erteilt besteht da die Möglichkeit ein Bussgeld gegen diese Firma zu verhängen.

Meiner Ansicht nach nimmt die Rillox das Thema Datenschutz nicht ernst und ignoriert die gesetzlichen Vorgaben.

Wie kann man sonst erklären das ich trotz Aufforderung noch keine vollständige Auskunft bekommen habe?

Mein persönliches Fazit:

Solche illegalen Werbeanrufen werden als Spam bezeichnet. Die Anrufer sind Spammer. Und bei Spammer kauft man nicht.

Ich rate von einem Vertragsabschluss mit Energy2day ab. Energie2day arbeitet mit Rillox zusammen. Rillox scheint dabei wohl den Profit über den Datenschutz zu stellen.


lin...@gmx.net

unread,
Apr 30, 2015, 3:49:44 AM4/30/15
to
eine erfreuliche Nachricht:

Gefundene Insolvenzverfahren:


2015-03-27
Rillox, Tilman, Hamburg, 67b IN 71/15

=> das freut mich besonders !!!!


2015-03-09
RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Hamburg, 67b IN 51/15, Registergericht Hamburg, HRB 120459

2015-03-03
RILLOX Group GmbH & Co. KG, Hamburg, 67b IN 50/15, Registergericht Hamburg, HRA 107535

2015-03-03
RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Hamburg, 67b IN 51/15, Registergericht Hamburg, HRB 120459

2012-06-01
RILLOX Verwaltungsgesellschaft mbH, , 67e IN 68/12, Registergericht Hamburg, HRB 99270


Details:






2015-03-27
Rillox, Tilman, Hamburg, 67b IN 71/15
2015-03-09

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 71/15

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



des Tilman Rillox, geboren am 23.02.1984, Alsterblick 2a, 22397 Hamburg




ist am 27.03.2015, um 13:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 71/15
Amtsgericht Hamburg, 27.03.2015


RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Hamburg, 67b IN 51/15, Registergericht Hamburg, HRB 120459
2015-03-03


Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/15

Über das Vermögen



der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120459 eingetragenen RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Alsterblick 2a, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Rillox




wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.03.2015, um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg.



Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.05.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



Montag, 01.06.2015, 09:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.



Der Termin dient -soweit entsprechende Anträge gestellt werden- zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



die Person des Insolvenzverwalters,

die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).




Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.05.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).



Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Insolvenzgericht Hamburg eingegangen sein.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.





67b IN 51/15

Amtsgericht Hamburg, 09.03.2015


RILLOX Group GmbH & Co. KG, Hamburg, 67b IN 50/15, Registergericht Hamburg, HRA 107535
2015-03-03

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 50/15

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107535 eingetragenen RILLOX Group GmbH & Co. KG, Alsterblick 2a, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120459 eingetragene RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Alsterblick 2a, 22397 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Rillox




ist am 03.03.2015, um 13:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 50/15
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2015





RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Hamburg, 67b IN 51/15, Registergericht Hamburg, HRB 120459


Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/15

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120459 eingetragenen RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH, Alsterblick 2a, 22397 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Rillox




ist am 03.03.2015, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 51/15
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2015


2012-06-01
RILLOX Verwaltungsgesellschaft mbH, , 67e IN 68/12, Registergericht Hamburg, HRB 99270


usegro...@gmx.de

unread,
May 1, 2015, 3:38:17 AM5/1/15
to
hi

> Ich rate von einem Vertragsabschluss mit Energy2day ab. Energie2day arbeitet mit Rillox zusammen. Rillox scheint dabei wohl den Profit über den Datenschutz zu stellen.

das mit dem Profit scheint ja bei der RILLOX Marketing & Verwaltungsges. mbH doch nicht so geklappt zu haben.

Sogar der Geschäftsführer Tilman Rillox musste privat Insolvenz anmelden

der hat die Sache offensichtlich wirklich tief in die Scheisse geritten

wer illegale Werbung treibt muss damit rechnen das er auf die Schnauze fällt. Auch wenn es etwas länger dauert

mich freut es!


abus...@einwegmail.de

unread,
May 19, 2015, 3:23:34 AM5/19/15
to
mich auch !

solche Subjekte die mit illegaler Telefonwerbung gegen geltendes Recht verstossen gönne ich den Absturz von Herzen!

ch.fran...@googlemail.com

unread,
Jul 20, 2015, 5:09:28 AM7/20/15
to
Richtig so, der Herr ist mir auch sehr gut negativ Bekannt. Leider schützt Deutschland solche Leute zu sehr. Als Onlineshop müsste man viel mehr Möglichkeiten haben als ständig nur neuen Beschränkungen zu unterliegen.

christia...@gmail.com

unread,
Oct 15, 2015, 6:59:03 AM10/15/15
to
Hallo in die Runde,

der Typ macht leider sofort weiter :-( wie bisher.

Neue Firma update 20 GmbH, Website Content nur kopiert und etwas angepaßt, Briefkastenadresse am Neuen Wall edel, edel, und nun als Geschäftsführer den Herrn Papa ;-)

Versucht nun Dumme als "Vertriebspartner" zu gewinnen.

Den o.g. Insolvenzverwalter könnte interessieren, das die Domain der neuen Firma noch von der alten, nun insolventen Firma geordert wurde.

Es bleibt spannend, achja, wer mal lachen will, soltte versuchen Post an den Alsterblick zustellen zu lassen ;-)

.....Chris

tril...@googlemail.com

unread,
Oct 9, 2016, 2:31:29 PM10/9/16
to
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Sehr geehrter Hr. Mayer/ Maier,

vielen Dank das Sie uns als Unternehmen sehr negativ darstellen, vielleicht sollten Sie mal schauen ob Sie alles richtig machen, Sie haben unter einem Flaschen Namen einen Vertrag bei der Firma Energy2Day zur Strom und Gas- Lieferung abgeschlossen.

Möchten Sie hierzu noch einmal Ihren Auftrag erhalten?

Wir behalten uns Strafrechtlich Schritte gegen Sie vor.

Hr. Jürgen Rainer Mayer/ Maier, Kleinheppacher Str. 75, D- 71384 Weinstadt.

Sollten Sie noch seine Rufnummer haben wollen, senden Sie uns gerne eine Mail, dann senden wir Ihnen diese gerne zu, dann können Sie gerne fragen wie es wirklich war.

Marc Haber

unread,
Oct 9, 2016, 3:32:51 PM10/9/16
to
tril...@googlemail.com wrote:
>vielen Dank das Sie uns als Unternehmen sehr negativ darstellen, vielleicht sollten Sie mal schauen ob Sie alles richtig machen, Sie haben unter einem Flaschen Namen einen Vertrag bei der Firma Energy2Day zur Strom und Gas- Lieferung abgeschlossen.
>
>Möchten Sie hierzu noch einmal Ihren Auftrag erhalten?
>
>Wir behalten uns Strafrechtlich Schritte gegen Sie vor.

Sie sind sich sicher bewusst, dass Sie diese Zeilen in einem
öffentlichen, weltweit archivierten Medium schreiben, und was Sie mit
Ihrer Antwort auf einen vermutlich Jahre alten Artikel mit den
Suchergebnissen nach Ihrem Firmennamen angerichtet haben.

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