(SWF3 Extra drei) Aus einem Tierpark in Simmern (Hunsrück) sind
5 Wölfe abgehauen. Ein Baum hat den Zaun des Wolfgeheges kaputt
gemacht und 8 Tiere mussten ins benachbarte Bisongehege verlegt
werden. Davon haben sich dann 5 Wölfe einfach unter dem Zaun
durchgegraben,
'3 Tiere wurden noch in der Nacht im Wildpark erschossen,
2 am Vormittag von einem Polizisten und einem Jaeger im
Wald bei Erbach. Zur Zeit sind also noch 3 kanadische Wölfe
im Wald unterwegs. Auch sie sollen erschossen werden.
Die Entscheidung die Tiere zu töten fiel aus "Sicherheits-
gründen" so der Besitzer des Wildparks. Er habe dem Druck
der Behörden nur aus diesem Grund nachgegeben. Schliesslich
könne er nicht mit 100%iger Sicherheit sagen wie sich die
Tiere in der freien Wildbahn verhalten und ob sie denn nun
wirklich ungefährlich sind. Generell gehe jedoch keine
Gefahr für die Bevölkerung von den Wölfen aus.
Die 8 Wölfe waren bereits vor zwei Nächten aus ihrem Gehege
ausgebrochen, nachdem zwei Bäume auf die Umzäunung gefallen
waren. So gelangten sie ins Bisongelände aus dem sie sich in
der letzten Nacht freigraben konnten.
Ein Wolfexperte aus dem Saarland hat das Vorgehen vor Ort
kritisiert. Seine Einschätzung: Hätte man die Wölfe in Ruhe
gelassen, wären sie in der nächsten Nacht in ihr Gehege
zurückgekehrt.
Vor zehn Jahren war schon einmal ein Rudel Wölfe aus dem Park
ausgebrochen. Auch damals wurden die meisten Tiere erschossen.'
Susanne Fischer, für SWF3, aus Rheinböllen
Auf die Frage warum die Tiere nicht betäubt wurden, hat ein
Jaeger vor Ort dann so erklärt: "Für einen Betäubungsschuß
muss man auf 30 Meter an die Tiere ran. Und dafür sind sie
einfach zu Scheu. Sie laufen weg"
"Wölfe" ist auch das SWF3 Topthema um 17.40 Uhr mit Ulli Becker
und der Mythos vom bösen Wolf.
Ein Wolfexperte erklaerte am Vormittag in SWF3, dass die Tiere
durch die ueber Jahrhunderte andauernde Bejagung den Menschen
als Feind sehen und niemals ein Wolf einen Menschen angreifen
würde, selbst wenn er hungrig wäre, sondern stets fluechten
würde.
---
Angesichts der Tatsache, dass Tiere sich ihr Recht auf Freiheit
nehmen und dabei nachweislich keine Menschenleben gefaehrden,
kann diese Abschußfreigabe nur als Willkür und mit dem Tierschutz-
gesetz wonach es zumindest "ein vernünftiger Grund" für das Töten
eines Wirbeltieres geben muss, als unvereinbar bezeichnet werden.
Unlängst kam den Koblenzer Ratten sogar richterlicher Schutz vor
Verfolgung, weil unverhältnismaessig, zuteil.
Protest-/Solidaritätsemails/-faxe an lokale Medien:
SWF3 [http://www.swf3.de]
Rheinpfalz Redaktion <r...@ron.de>
Politik Südwest (SWF Mainz) <swf...@swf.de>
Sonntag Aktuell Redaktion <lese...@stz.zgs.de>
SWF3 @+49 (07221) 2010
Rheinpfalz @+49 (0621) 5902-297
Allgemeine Zeitung @+49 (06131) 4858-48
Allgemeine Zeitung Bingen @+49 (06721) 9104-33
Mainzer Rhein-Zeitung @+49 (06131) 2827-128
Rhein-Zeitung Land @+49 (0261) 892-476
Sonntag Aktuell @+49 (0711) 7205930
Trierischer Volksfreund @+49 (0651) 7199-990
vegARDDs
Carsten
?
Mehr Daten, bitte. Bisher war doch immer _jedes_ Mittel gegen Ratten
gerade recht.
Thorsten
<http://www.on-luebeck.de/~mgrau>
---
Date sent: Sat, 7 Feb 1998 21:46:11 +0000
Subject: [TSTR] Koblenzer Ratten ger(a)ettet
To: TSTR...@LISTSERV.GMD.DE
Koblenzer Ratten ger(a)ettet
Der amtliche Rattenbekaempfer von Koblenz und das Ordnungsamt
sehen sie als 'Schaedlinge' und 'Bedrohung' fuer saemtliche
Besitztuemer des Menschen: Ratten. Bei Guenter Thiery im Ordnungsamt
gingen soviele Beschwerden ein, dass seit Mitte Januar an
oeffetnlichen Plaetzen im Stadtgebiet Koeder ausgelegt wurden.
Eine aehnlich lautende Verpflichtung erging an die Koblenzer Buerger.
Doch das Tierheim Koblenz-Moselweiss weigerte sich dem Folge zu
leisten. Fuer Irene Karsten sind die Koeder auch eine Gefaehrundung
fuer die uebrige Fauna. Die Plage sei nicht belegt und die
Massnahmen ueberzogener Aktionismus. Der Verein klagte und das
mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab ihm Recht. Die
Bekaempfung sei nicht erforderlich. Seit Dienstag werden keine
Koeder mehr ausgelegt und Hans-Otto Peters kann als amtlicher
Rattenbekaempfer seinen Laden dicht machen.
Quelle: Politik Suedwest, 5. Februar 1998, 20.15 bis 21 Uhr in Südwest 3
http://www.swf.de/mz/pl/sendung/
> Angesichts der Tatsache, dass Tiere sich ihr Recht auf Freiheit
> nehmen und dabei nachweislich keine Menschenleben gefaehrden,
> kann diese Abschußfreigabe nur als Willkür und mit dem Tierschutz-
> gesetz wonach es zumindest "ein vernünftiger Grund" für das Töten
> eines Wirbeltieres geben muss, als unvereinbar bezeichnet werden.#
moin carsten,
was bitteschoen haben freilaufende kanadische (!) woelfe im wald von
rheinboellen und umgebung zu suchen ???
dein "argument", dass die tiere ja dem menschen (!) nichts tun und
deshalb "ein recht auf freiheit haben" zeigt nur deine totale unkenntnis
oekologischer zusammenhaenge in einer dichtbesiedelten kulturlandschaft.
gruss
thomas
PS:
> Protest-/Solidaritätsemails/-faxe an lokale Medien:
>
> SWF3 [http://www.swf3.de]
> Rheinpfalz Redaktion <r...@ron.de>
> Politik Südwest (SWF Mainz) <swf...@swf.de>
> Sonntag Aktuell Redaktion <lese...@stz.zgs.de>
>
> SWF3 @+49 (07221) 2010
> Rheinpfalz @+49 (0621) 5902-297
> Allgemeine Zeitung @+49 (06131) 4858-48
> Allgemeine Zeitung Bingen @+49 (06721) 9104-33
> Mainzer Rhein-Zeitung @+49 (06131) 2827-128
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> Sonntag Aktuell @+49 (0711) 7205930
> Trierischer Volksfreund @+49 (0651) 7199-990
....ja, soooo kann man sich auch laecherlich machen ;-)
> Carsten Scholvien wrote:
> > Angesichts der Tatsache, dass Tiere sich ihr Recht auf Freiheit
> > nehmen und dabei nachweislich keine Menschenleben gefaehrden,
> > kann diese Abschußfreigabe nur als Willkür und mit dem Tierschutz-
> > gesetz wonach es zumindest "ein vernünftiger Grund" für das Töten
> > eines Wirbeltieres geben muss, als unvereinbar bezeichnet werden.#
> was bitteschoen haben freilaufende kanadische (!) woelfe im wald von
> rheinboellen und umgebung zu suchen ???
Freiheit?
> dein "argument", dass die tiere ja dem menschen (!) nichts tun und
> deshalb "ein recht auf freiheit haben" zeigt nur
Na, moment, DAS hat er nicht gesagt.
Er sagt lediglich, dass diese Wölfe ein Recht auf Freiheit haben,
nicht worin dies begründet liegt.
Erst die Unsinnigkeit eines Abschusses führt er auf die
Ungefährlichkeit gegenüber dem Menschen zurück.
> deine totale unkenntnis
> oekologischer zusammenhaenge in einer dichtbesiedelten kulturlandschaft.
Er verlangt nicht einmal, dass die Tiere im Wald verbleiben dürfen,
nur der Abschuss mit Todesfolge widerstrebt ihm.
Tharin
> > > Unlängst kam den Koblenzer Ratten sogar richterlicher Schutz vor
> > > Verfolgung, weil unverhältnismaessig, zuteil.
> > > Protest-/Solidaritätsemails/-faxe an lokale Medien:
> > > SWF3 [http://www.swf3.de]
> > > Rheinpfalz Redaktion <r...@ron.de>
> > > Politik Südwest (SWF Mainz) <swf...@swf.de>
> > > Sonntag Aktuell Redaktion <lese...@stz.zgs.de>
> > Mehr Daten, bitte. Bisher war doch immer _jedes_ Mittel gegen Ratten
> > gerade recht.
>
> Date sent: Sat, 7 Feb 1998 21:46:11 +0000
> Subject: [TSTR] Koblenzer Ratten ger(a)ettet
> To: TSTR...@LISTSERV.GMD.DE
>
> Koblenzer Ratten ger(a)ettet
>
> Der amtliche Rattenbekaempfer von Koblenz und das Ordnungsamt
> sehen sie als 'Schaedlinge' und 'Bedrohung' fuer saemtliche
> Besitztuemer des Menschen: Ratten. Bei Guenter Thiery im Ordnungsamt
> gingen soviele Beschwerden ein, dass seit Mitte Januar an
> oeffetnlichen Plaetzen im Stadtgebiet Koeder ausgelegt wurden.
> Eine aehnlich lautende Verpflichtung erging an die Koblenzer Buerger.
>
> Doch das Tierheim Koblenz-Moselweiss weigerte sich dem Folge zu
> leisten. Fuer Irene Karsten sind die Koeder auch eine Gefaehrundung
> fuer die uebrige Fauna. Die Plage sei nicht belegt und die
> Massnahmen ueberzogener Aktionismus. Der Verein klagte und das
> mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab ihm Recht. Die
> Bekaempfung sei nicht erforderlich. Seit Dienstag werden keine
> Koeder mehr ausgelegt und Hans-Otto Peters kann als amtlicher
> Rattenbekaempfer seinen Laden dicht machen.
>
> Quelle: Politik Suedwest, 5. Februar 1998, 20.15 bis 21 Uhr in Südwest 3
> http://www.swf.de/mz/pl/sendung/
Lieber Carsten
... ersteinmal ein Dankeschön für diese Info! (Ich kann kaum glauben,
was Du postetest, was dort ausnahmsweise mal zum Schutz der wildlebenden
Wanderratten vor jeglicher undifferenzierter Handlungswillkür geschehen
sein soll.) Werde mich auf jeden Fall mindestens mit einem
Soli-Schreiben an das Koblenzer Tierheim und einem Schreiben an jenen
Herrn Thiery beteiligen ... und ... ich habe neue Hoffnung bekommen, was
meine eigene Handlungsweise in einem ganz ähnlichen Fall hier vor Ort
betrifft. Nicht auszuschließen ist, daß noch ein paar Rattenleut sich
'mitbewegen'. Deshalb heute jenes Crossposting in diese beiden NG.
Habe mich hier in der Jenaer Region gerade vor wenigen Wochen einem
ähnlich 'verunstalteten Problem mit entschlußfreudigen' gehorsamst
vorauseilenden Ämtern gewidmet. Liege mit denen im Clinch, aber _noch_
nicht im Rechtsstreit. Eigentlich ist mir zum Kot... zumute, denn hier
handelten die Ämter schon und ein kleiner echt wildlebender Rattenclan
am Flußufer unter einer Brücke lebt schon nicht mehr. In einer
naturnahen Region meiner Ortschaft fern von Wohnhäusern und
Lebensmittelversorgungseinrichtungen rückten ?tierliebe? Menschen der
Tierwelt fütternd auf die Pelle und nicht etwa umgekehrt diewilden Tiere
dem Mensch. Hier an einer kleinen Stelle unseres Flußufers kommen die
Leut seit Jahren um Nutria, Bisam und Entlein zu füttern und zu päppeln.
Natürlich 'päppeln' die Leut auch ungewollt ein paar Ratten. Das
interessante daran ist, daß sich trotzdem bis heute kein 200-köpfiger
Rattenclan dort ansiedelte, ... daß die Populationsdichte gering blieb.
Aber jene Leut, welche ca. 200 Entlein, ca. 20 halbwilde Nutria päppeln
und die Landschaft mit ihren stinkenden Nahrungsmittelabfallbergen
verpesten, regen sich nun fürchterlich darüber auf, wenn auch mal 2-3
Ratten gleichzeitig auf der Bildfläche erscheinen. Die Ratten waren aber
schon immer dort an unserem Fluß, mensch sieht sie nun, weil er seit ein
paar Jahren die halbwilden Nutria füttern geht. 'Artige' Jenaer Bürger
spielten nun in ihrem Haß auf alles was sich Ratte nennt, ein
'schädliches Rattenproblem' herbei in Größenordnungen, welche niemals
real existierten. Trotzdem kam die Schädlingsbekämpfungsfirma hierher in
die Natur und versteckte Giftköder am Ufer unter der Brücke und brüstete
sich mit ihrem lächerlichen Giftkrieg gegen eine Rattendichte, die real
und lokal nicht mal eine zweistellige Zahl betrug. Ratten sollen eben
nirgendwo leben dürfen, erst recht nicht dann, wenn sie gar keine
hausgemachte 'Plage' sind.
Werde mich jetzt mit neuem Engagement, mit neuer Hoffnung, mit dem
'neuen' Wissen, mit Deiner Info, mit dem beispielhaften Koblenzer
Verwaltungsgerichtsurteil jener Sachlage in meiner Region erneut
intensiv widmen. Ich kann nur hoffen, daß ich nicht ganz allein gegen
100.000x menschlichen Haß aktionieren muß. Denn dies wäre ein lähmendes
Gefühl. Ich werde morgen auch meine Webseite zu diesem Thema neu
aktualisieren.
--
Achtungsvolle Grüße
Marlies
> > was bitteschoen haben freilaufende kanadische (!) woelfe im wald von
> > rheinboellen und umgebung zu suchen ???
> Freiheit?
moin tharin,
ich denke mal, die richtung von carsten war eine ganz andere.
er hat es IMHO als nicht mit dem tierschutzgesetz vereinbar empfunden,
dass die woelfe totgeschossen werden, da seiner meinung nach der
"vernuenftige grund" fehlt.
der "vernueftige grund" nach dem tierschutzgesetz ist aber tatsaechlich
vorhanden, da es sich bei den entwichenen woelfen nicht um "wild"
handelt, sondern im prinzip um "freilaufende hunde", die bekanntlich
zum schutze des heimischen wildes erlegt werden duerfen (andere sagen
sogar: muessen). hier steht das tierschutzgesetz eindeutig im einklang
mit den jagdgesetzen, der "vernunftige grund" ist also gegeben.
es handelt sich also nicht um "willkuer", sondern erfolgt im rahmen der
bestehenden gesetze und ist fachlich und politisch korrekt.
(stell' dir vor, in der zeitung steht: "im ingelheimer stadtwald laufen
woelfe rum..." wer macht DA noch urlaub mit kindern ?)
auf einem ganz anderen blatt steht die tatsache, dass es ganz
unbestritten sehr betrueblich ist, dass die woelfe so enden mussen, aber
es gibt leider keine moeglichkeit, die woelfe irgendwie "einzufangen".
(das klappt ja noch nicht einmal bei einem ausgebuexten dackel)
BTW: interessant ist die einschaetzung des zitierten "wolfexperten", der
ja davon ausgeht, dass die woelfe freiwillig wieder zurueckkehren
wuerden.
warum sollten sie das tun ?
gruss
thomas
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>
>
>=2E...ja, soooo kann man sich auch laecherlich machen ;-)
Wenn's so wäre. Ich lese den Trierischen regelmäßig, weil mein Revier dort
liegt und ich über lokale Neuigkeiten informiert sein will. Die haben den
Protest "der Tierschützer" tatsächlich prompt gebracht. Kein Vertreter der
Kreisjägerschaft (oder vielleicht ja auch mal des NABU) ist mit einer Anmerkung
zu ökologischen Zusammenhängen zu Wort gekommen (wobei ich natürlich nicht
weiß, ob es überhaupt einer versucht hat).
Gruß und wmh
Carl
> (stell' dir vor, in der zeitung steht: "im ingelheimer stadtwald laufen
> woelfe rum..." wer macht DA noch urlaub mit kindern ?)
Vielleicht gerade deswegen? :-)
Realistisch betrachtet ist die Chance wohl groesser, dass sich ein
"boeser Onkel" oder ein bissiger Hund ein Kind schnappt,
denn ein hungriger Wolf....
> auf einem ganz anderen blatt steht die tatsache, dass es ganz
> unbestritten sehr betrueblich ist, dass die woelfe so enden mussen, aber
> es gibt leider keine moeglichkeit, die woelfe irgendwie "einzufangen".
Die Frage ist, ob im vorliegenden Fall nicht etwas ueberstuerzt gehandelt
wurde....
> (das klappt ja noch nicht einmal bei einem ausgebuexten dackel)
Ich denke, die reagieren auf Leberwurst? ;-)
> BTW: interessant ist die einschaetzung des zitierten "wolfexperten", der
> ja davon ausgeht, dass die woelfe freiwillig wieder zurueckkehren
> wuerden.
>
> warum sollten sie das tun ?
Ich kenne leider die Geschichte der Tiere nicht, aber wie sieht
es mit der Gewoehnung der Woelfe aus? Waren sie gar halbzahm?
Interessant fand ich nur, mit welchen Medienrummel einige Woelfe bedacht
wurden. Es entstand der Eindruck, dass ungeheuer gefaehrliche Bestien
bei Rheinboellen unterwegs waren. Das alte "Feindbild Wolf" zieht eben
immer noch, trotz Beteuerung ihrer Ungefaehrlichkeit....
Problematisch koennte es auch dort werden, wo Woelfe (die echten "wilden")
Versuche starten, ihren alten Lebensraum wiederzuerlangen. Wer garantiert
hier die eindeutige Unterscheidung zwischen "einheimisch" und "fremd"?
Ist im vorliegenden Fall wohl nicht von Interesse, aber prinzipiell schon.
Es wirft ja auch ein deutliches Licht auf den Umgang mit "wilden Tieren", die
hinter Gitter gerne praesentiert werden, vielleicht die eine oder andere
Gaensehaut erzeugen, aber wehe, wenn sie ausbuechsen....
Vielleicht sollte allgemein das Halten gewisser Tierarten in Wildparks
uberdacht werden, um solche traurigen Vorkommnisse von vorn herein
auszuschließen.....
Tschuess, Urs
--
* Urs Fraenzel (FFF) * Fax: 02655-960156 * Fido: 2:2453/1020 *
* http://home.t-online.de/home/fbuero/index.htm *
> Tharin wrote:
> > > was bitteschoen haben freilaufende kanadische (!) woelfe im wald von
> > > rheinboellen und umgebung zu suchen ???
> > Freiheit?
> ich denke mal, die richtung von carsten war eine ganz andere.
Es geht mir hier mehr um die Beantwortung deiner wohl etwas rhetorischen
Frage als darum, in welche Richtung irgendjemand wollte oder auch nicht.
> handelt, sondern im prinzip um "freilaufende hunde", die bekanntlich
Aha. Ist auch ein freilaufender Hund auch so einfach umzukehren in "Wild"?
> es handelt sich also nicht um "willkuer", sondern erfolgt im rahmen der
> bestehenden gesetze und ist fachlich und politisch korrekt.
Fachlich?
> es gibt leider keine moeglichkeit, die woelfe irgendwie "einzufangen".
Wörtlich "Fangen" sicher nicht, allerdings fangen mit dem Hilfsmittel betäubungsbewehr.
> (das klappt ja noch nicht einmal bei einem ausgebuexten dackel)
Da hat man auch meist kein solches zur Hand.
> BTW: interessant ist die einschaetzung des zitierten "wolfexperten", der
> ja davon ausgeht, dass die woelfe freiwillig wieder zurueckkehren
> wuerden.
> warum sollten sie das tun ?
Ich denke, es sind "nur" freilaufende Hunde, die ja schließlich in
aller Regel (Fälle von misshandelten Hunden ausgeschlossen) auch
wieder zurückkommen.
Tharin
> Aha. Ist auch ein freilaufender Hund auch so einfach umzukehren in "Wild"?
..und das hab' ich nicht verstanden %-(
> > es handelt sich also nicht um "willkuer", sondern erfolgt im rahmen der
> > bestehenden gesetze und ist fachlich und politisch korrekt.
> Fachlich?
ja, FACHLICH.
> Wörtlich "Fangen" sicher nicht, allerdings fangen mit dem Hilfsmittel betäubungsbewehr.
haste das schon mal gemacht ?
100%ig nicht, denn sonst wuerdest du ja wissen, dass ein ziel von der
groesse eines wolfes nur auf etwa 15 meter zu treffen ist.
und wenn du den wolf dann tatsaechlich getroffen habe solltest, wird er
sich bis zum einsetzen der immobilisation "zuegig entfernen".
wie weit ein wolf in 5-10 minuten rennt, kannst du dir sicher
vorstellen.
klar, bei daktari ging das immer alles ganz einfach, aber da waren die
tiere ja auch bezahlte schauspieler ;-D
gruss
thomas
> ja, FACHLICH.
Schön, dass du mir mit so ungeheuer blumigen Worten das Verständenis
des Wortes "fachlich" in diesem Zusammenhang näherbringst. Leider bin
ich trotz dieser fast lyrischen Erläuterung dem Ziele - nämlich dem
Verstehen des "fachlich" in obigem (herausgeschnittenen) Zusammenhang
- nicht näher gekommen.
Vllt. versuchst du es ja noch mal nicht ganz so blumig?
> 100%ig nicht, denn sonst wuerdest du ja wissen, dass ein ziel von der
> groesse eines wolfes nur auf etwa 15 meter zu treffen ist.
15 m sind doch schon ganz ok, wenn man davon ausgeht, was der
Tierpfleger hier schrieb.
> wie weit ein wolf in 5-10 minuten rennt, kannst du dir sicher
> vorstellen.
Das ist zugegebener Maßen nicht zu unterschätzen.
Dennoch ist es doch nicht in Ordnung, so leichtfertig mit dem Leben
der Wölfe umzuspringen.
Tharin
> > ja, FACHLICH.
> Schön, dass du mir mit so ungeheuer blumigen Worten das Verständenis
> des Wortes "fachlich" in diesem Zusammenhang näherbringst. Leider bin
> ich trotz dieser fast lyrischen Erläuterung dem Ziele - nämlich dem
> Verstehen des "fachlich" in obigem (herausgeschnittenen) Zusammenhang
> - nicht näher gekommen.
> Vllt. versuchst du es ja noch mal nicht ganz so blumig?
moin tharin,
sorry, das "fachlich" war tatsaechlich etwas kurz, deshalb hier nochmal
eine etwas weniger blumige erklaerung:
1. es gab offenbar keine praktikable moeglichkeit, die woelfe
einzufangen. ein einfaches "weglaufenlassen" waere rechtlich nicht
zulaessig, da es den tatbestand des "unberechtigten aussetzens von
nichtheimischen tierarten" darstellt.
2. die woelfe waren nicht domestiziert, als "naturscheu" und somit nicht
mit einem weggelaufenen hund vergleichbar, der sich (auch andernen)
menschen freiwillig naehert.
3. die woelfe hatten -zumindest in der betreffenden gegend- keine
ueberlebenschance.
4. woelfe stellen eine ganz besondere gefahr fuer die dort lebenden
tiere dar , da woelfe eine den dort lebenden tieren bislang unbekannte
jagdstrategie haben ("rudel").
5. die besondere beunruhigung der dort lebenden tiere fuehrt
erfahrungsgemaess unweigerlich dazu, dass andere tiere in den
strassenverkehr gehetzt werden (unfallgefahr).
6. die woelfe waeren an haustieren "zu schaden gegangen", was wiederum
der besitzer haette bezahlen muessen. (gleiches gilt auch fuer andere
schaeden, z.b. --> bei autounfaellen)
> > groesse eines wolfes nur auf etwa 15 meter zu treffen ist.
> 15 m sind doch schon ganz ok, wenn man davon ausgeht, was der
> Tierpfleger hier schrieb.
der tierpfleger kam ja auch an seine tiere ganz gut ran, weil nach 15m
der kaefig zu ende war.
im freien duerfte es nicht gelingen, an einen wolf so dicht ranzukommen.
> > wie weit ein wolf in 5-10 minuten rennt, kannst du dir sicher
> > vorstellen.
> Das ist zugegebener Maßen nicht zu unterschätzen.
> Dennoch ist es doch nicht in Ordnung, so leichtfertig mit dem Leben
> der Wölfe umzuspringen.
ob es sooo leichtfertig war, glaube ich auch nicht, denn schliesslich
stellen die woelfe ja auch fuer den tierpark einen wert da, der durch
das totschiessen verloren ging.
gruss
tharin
> sorry, das "fachlich" war tatsaechlich etwas kurz, deshalb hier nochmal
> eine etwas weniger blumige erklaerung:
Danke.
> zulaessig, da es den tatbestand des "unberechtigten aussetzens von
> nichtheimischen tierarten" darstellt.
Gibt es auch "unberechtigten aussetzens von heimischen Tierarten"?
Und wo steht das denn?
> 3. die woelfe hatten -zumindest in der betreffenden gegend- keine
> ueberlebenschance.
In der Tat? Und für wie lange?
> der tierpfleger kam ja auch an seine tiere ganz gut ran, weil nach 15m
> der kaefig zu ende war.
> im freien duerfte es nicht gelingen, an einen wolf so dicht ranzukommen.
Ich meinte damit die Einschätzung des Tierpflegers, dass die Wölfe
wohl eben nicht so scheu waren ihrem Pfleger gegenüber, d.h. dass sie
auch auf ihn zugekommen wären.
> ob es sooo leichtfertig war, glaube ich auch nicht, denn schliesslich
> stellen die woelfe ja auch fuer den tierpark einen wert da, der durch
> das totschiessen verloren ging.
Dem steht jeodch auch der Imageverlust des Tierparks gegebenüber, wenn
er die Wölfe noch länger lebend im Wald hätte verweilen lassen.
Das bedeutet schließlich auch eine Menge Geld.
Und was hälst du von der Aussage des Wolfsexperten?
Tharin
> > zulaessig, da es den tatbestand des "unberechtigten aussetzens von
> > nichtheimischen tierarten" darstellt.
> Gibt es auch "unberechtigten aussetzens von heimischen Tierarten"?
> Und wo steht das denn?
moin tharin,
ja, gibt es auch !
da ich nun gerade mal dabei bin, hier fuer alle etwas juristerei:
§28 Abs. 2 Bundesjagdgesetz:
schwarzwild und wildkaninchen dürfen überhaupt nicht ausgesetzt werden
(grund: zu starke vermehrung, hoher wildschaden)
§28 Abs. 4 Bundesjagdgesetz:
die uebrigen heimischen wildarten dürfen teilweise nur nach
schriftlicher genehmiogung der oberen oder obersten jagdbehoerde
ausgesetzt werden. naeheres regeln die landesjagdgesetze (ueberall
anders !)
§28 Abs. 3 Bundesjagdgesetz:
FREMDE tierarten duerfen stets nur mit schriftlicher erlaubnis der
obersten jagdbehoerde ausgesetzt oder angesiedelt werden.
FREMD sind alle, die beim inkrafttreten des gesetzes (1.4.53) im
bundesgebiet nicht heimisch waren.
is' nu 'alles klar ? :-)
> > 3. die woelfe hatten -zumindest in der betreffenden gegend- keine
> > ueberlebenschance.
> In der Tat? Und für wie lange?
die paar woelfe, die z.b. in brandenburg (alles nur leere gegend) in den
letzten 50 jahren von osten einwanderten, haben sich selbst dort nie
lange halten koennen, weil woelfe eben etwas mehr platz brauchen, als
unsere rehe.
und warum sollen dann woelfe ausgerechnet am schoenen rhein laenger
durchhalten ?
(anders beispiel: im harz werden neuerdings die alten "ost"-wildkatzen
immer oefter von "west"-autos plattgefahren.
deshalb wird man da wohl (hoffentlich) auch auf eine luchsansiedlung
verzichten, da ganz einfach der lebensraum fuer derartige "grossjaeger"
zu klein ist und ausserdem jegliche vernetzung mit anderen vorkommen
fehlt.)
> Ich meinte damit die Einschätzung des Tierpflegers, dass die Wölfe
> wohl eben nicht so scheu waren ihrem Pfleger gegenüber, d.h. dass sie
> auch auf ihn zugekommen wären.
ich denk' mal, die parkverwaltung wird wohl schon zuerst versucht haben,
die woelfe zur rueckkehr zu ueberreden, als aber die tiere dann eben
nicht mehr in sichtweite parkten, hat man es eben aufgeben (muessen).
> Und was hälst du von der Aussage des Wolfsexperten?
der hatte es am besten von allen:
er konnte sich auf kluge ratschlaege beschraenken und "durfte" gegen
jede gewaltsame aktion sein (das erwartet man ja auch von einem
wolfsexperten, oder ?).
alle anderen hingegen mussten zusehen, wie sie das problem so schnell
wie moeglich geloest kriegten.
gruss
thomas
>> zulaessig, da es den tatbestand des "unberechtigten aussetzens von
>> nichtheimischen tierarten" darstellt.
>Gibt es auch "unberechtigten aussetzens von heimischen Tierarten"?
>Und wo steht das denn?
>
>
Ja. Kaninchen und Schwarzwild dürfen nicht ausgesetzt werden, weil die sich
sowieso schon mehr als genug vermehren. Das steht in § 28 Bundesjagdgesetz.
Carl
-------------------------snip----------------------------------
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach
Fax: (0671) 708-333
Datum 24.04.1998/we
Aktenzeichen: 1007 Js 004912 / 98
Ermittlungsverfahren gegen Franz Josef Lauer und zwei andere
wegen: Vergehen gegen das TierschutzG
Ihre Strafanzeige vom 14.04.1998
Sehr geehrter Herr Scholvien,
das oben bezeichnete Verfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der
Strafprozeßordnung eingestellt.
Die Verfahrenseinstellung erfolgte aus Rechstgründen, da nicht
nachzuweisen ist, daß die Tötung der ausgebrochenen Wölfe ohne
vernünftigen Grund im Sinne des § 17 TierschutzG erfolgt ist.
Die Anordnung zur Suche nach den Wölfen, traf die zuständige
Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen
nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
für Rheinland-Pfalz. Insoweit lag eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung vor, so daß das vorhandene Gefährdungspotential
für Leib und Leben von Menschen im Rahmen einer Güterabwägung unter
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit auch das Erlegen der Tiere
als Ultima ratio rechtfertigte.
Vorliegend war von folgendem Sachverhalt auszugehen:
Am frühen Morgen des 08.04.1998 wurde seitens der Parkangestellten
des Hochwildschutzparkes Rheinböllen festgestellt, daß es 8 Wölfen
gelungen war, aus dem durch umstürzende Bäume beschädigten Wolfsgehege
zu entkommen. Im Laufe des Tages wurde mehrfach durch das Personal
mittels Lockködern (Fleischbrocken und Blutfährten) versucht, die
Wölfe zur Rückkehr in das Gehege zu bewegen. Als dies bis zum Einbruch
der Dämmerung nicht gelang, wurden 3 Wölfe im Bisongehege, welches
unmittelbar an das Wolfsgehege angrenzt, erlegt. Die restlichen Wölfe
flüchteten in Richtung Forsthaus Erbach.
Am 09.04.1998 fand morgens in erbach ein Krisengespräch statt,
an welchem neben dem Tierparkbesitzer Kaus Herr Keimer vom Forstamt
Simmern, mehrere Polizeibeamte, 2 Bedienstete der Verbandsgemeinde-
verwaltung Rheinböllen, 2 Jäger sowie Herr Dr. Berkel von der
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern teilnahmen.
Herr Kaus vertrat hierbei die Meinung, daß er keine weitere
Verantwortung für die ausgebrochenen Tiere wegen deren Unberechen-
barkeit übernehmen könne. Es wurde sodann Übereinstimmung erzielt,
dass bei Auffinden der Wölfe mit allen Mitteln zunächst versucht
werden müsse, diese mittels Narkosegewehr zu betäuben. Sollte dies
nicht aussichtsreich bzw. unmöglich erscheinen sollten die Tiere
getötet werden.
Bei der sich anschließenden Suchaktion, konnten die Wölfe bis zum
13.04.1998 mehrfach gesichtet werden, jedoch war der Abstand zu den
Tieren jeweils derart groß, daß der Einsatz der mitgeführten
Narkosegewehre nicht möglich war. Im Hinblick darauf wurde veruscht,
die Tiere zu erlegen was in 4 Fällen gelang.
Bezüglich der in Betracht gezogenen Narkotisierung der Tiere ist
auf folgende Probleme hinzuweisen:
Die mitgeführten Narkosegewehre verfügen über eine maximale
Reichweite von 25 Metern. Voraussetzung für einen Narkoseschuß
ist, daß das betreffende Tier absolut ruhig steht, und zwar in
Breitstellung, damit die dann relevante Auftrefffläche der
Hinterbeinmuskulatur (ca. 2 Handteller groß) überhaupt getroffen
werden kann. Treffer auf andere Körperteile zeigen in ihrer Wirkung
nicht die gewünschte Wirksamkeit oder sind gar tierschutzrelevant,
da die Treffer in der Lungen-, Bauch- oder Halsgegend zum Tode des
Tieres führen können. Ein weiteres Problem bei der Narkotisierung
ist die Dosierung des Narkotikums. In vorliegenden Fall war bekannt,
daß die entlaufenen Wölfe ein Lebendgewicht zwischen 20 - 45 Kg
aufwiesen. Infolge des unterschiedlichen Gewichts, ist auch eine
unterschiedliche Dosierung des Narkotikums erforderlich. Die exakte
Dosierung konnte wegen der Kürze der Zeit vor Ort kaum durchgeführt
werden, da die Wölfe bei Erkennen der Jäger flüchteten. Ein
weiteres Problem der Narkotisierung besteht darin, daß die Narkose-
wirkung frühestens nach 10 Minuten einsetzt. Während dieser Zeit
würde der Wolf, der getroffen wurde, da dies schmerzhaft ist,
möglichst schnell flüchten. Dabei sucht er wie jedes Tier Deckung
im Schutze des Waldes auf. Nach ca. einer halben Stunde läßt die
Narkosewirkung nach und die Flucht wird fortgesetzt. Das heißt, daß
ab dem Injektionszeitpunkt maximal eine halbe Stunde bleibt, um das
Tier aufzufinden. Unterstellt, der Wolf liefe lediglich 2 km, so
wäre ein Gebiet von knapp 13 km2 Wald abzusuchen, was in der o.a.
Zeit kaum durchführbar ist. Auch der Einsatz von Narkosegewehren
mit weiterer Reichweite war vorliegend nicht erfolgversprechend,
da die vorgenannten Probleme hierbei die gleichen waren.
Neben den vorgenannten Problemen der Narkotisierung der Wölfe, war
bei der Entscheidung für die Tötung der Wölfe, deren Gefährlichkeit
mit abzuschätzen und in die Entscheidung einzubeziehen. Durch den
Tierschutzparkleiter Kaus wurde bekannt, daß 2 der entflohenen Wölfe
bereits in der Vergangenheit ein Kind gebissen und nicht unerheblich
verletzt hatten, welches seinen Arm durch den Gatterzaun gestreckt
hatte. Darüber hinaus wurde bei der Beratung und Entschlußfassung
bekannt, daß auch im Tierpark Silz (südliche Weinstraße) einem Kind
von einem Wolf der Finger abgebissen wurde. Im Tierpark Bischofswerda
wurde einem Kleinkind von einem Wolf der Arm am Schultergelenk
ausgerissen. Ein im Zoo Wismar ausgebrochener Wolf hatte nach 3 Tagen
in Freiheit in einer Entfernung von 30 - 40 km vom Gehege ein Kind
angefallen und schwer verletzt.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorfälle und daraus
resultierenden Bewertung der Gefährlichkeit der Wölfe, war die von
der Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinböllen
getroffene Anordnung zur Gefahrenabwehr ermessensfehlerfrei und
daher auch ein vernünftiger Grund im Sinne des TierschutzG. Das
Verfahren war daher aus Rechtsgründen einzustellen.
mit freundlichen Grüßen
Grieser
Oberstaatsanwalt
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Carl