Wer in der Zukunft von exponentiellem Lohn- wie Produktivi�tswachstum ausgeht ist
bestenfalls ein Traumt�nzer seri�se Planungen sehen anderst aus.
Somit wird es bei der gesetzlichen Rente wie gehabt bleiben, zwar einigermassen
sichere Zahlung aber in immer weniger ausreichender H�he bei verschwindender
Rendite. Von Gewerkschaftsseite wird den Leuten nahegelegt fr�her in den Ruhestand
zu gehen damit Arbeitspl�tze f�r die Jungen freiwerden. Nat�rlich mit Einbussen f�r die Rente.
Denn die von der DIA analysieren die Leistungsf�higkeit der gesetzlichen
Rentenversicherung ohne �berhaupt den statistischen Warenkorb der Rentnergeneration
zugrundezulegen und trotzdem kommen sie in etwa 10 Jahren auf einen Kaufkraftverlust der
gesetzlichen Rente von 8% beim "Einheitsstatistikkorb" Der Kaufkraftverlust
liegt richtigerweise nat�rlich drastisch h�her. Wegen den preistreibenden
Gesundheitsleistungen die die Rentnergeneration mit Abstand am st�rksten
"konsumiert". Denn es ist eine der wichtigsten Politikeraufgaben �berhaupt
die Altersvorsorge zu entlasten und zu entb�rokratisieren. Wo mit Verlaub
soll das mehr an Rendite denn f�r Kleinanleger und Rentner noch
herkommen wenn nicht am Kapitalmarkt bzw B�rse? Da will jetzt die
Kleinanlegerin nennen wir sie Lieschen M�ller �ber die Hamburger B�rsen
einen guten Fonds erwerben und zwar deshalb um den Ausgabeaufschlag zu minimisieren.
Ohnehin sind gerade f�r den Kleinanleger Transaktionkosten ein wichtigeres Thema als f�r die Gro�en.
Dieser Fondskauf �ber die B�rse ist defacto ein B�rsengesch�ft und eines wohl weit �ber 1000Eur .
Lieschen M�ller ist von dieser Abzockerei emp�rt und findet es gar nicht gerecht.
In einem Klassiker der Eif�hrung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre von
Prof.Dr. G�nther W�he heisst es :"die Erh�hung der Eigenkapitalrentabilit�t durch
Fremdfinanzierung von Investitionen, deren Gesamtkapitalrentabilit�t �ber dem Fremdkapitalzins
liegt, wird in der angels�chsichen Literatur als "Leverage-Effekt" bezeichnet, d.h als Hebelwirkung
zunehmender Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilit�t"
Dies praktizieren unsere Eigentumsunternehmer seit eh und jeh mit teils ph�nomenalen Ergebnissen
f�r ihre Verm�gensentwicklung. W�he hat schon damals erg�nzt da� im Baugewerbe locker mit Hebeln
von 5-6 gearbeitet wird.
Beispiel: Ein Vollgasunternehmer arbeitet mit 9 Teilen Fremdkapital und 1Teil Eigenkapital
und bezahlt einen Fremdkapitalzins von 6%.Bei einem Gesamtertrag von 0
ergibt sich eine Eigenkapitalreduktion von 54%
Anderst wenn der Laden brummt bei 12% Gesamtertrag und das ist bei gut gef�hrten Unternehmen
keine Seltenheit, da geht die Post mit 66% Eigenkapitalrendite ab.
Wie ist es denn in einem Markt in dem es keine sichere Rendite gibt. Hier ist der
erste Schritt f�r alle Markteilnehmer �berhaupt eine markteffiziente Position zu finden.
(d.h die efficient frontier �berhaupt bestimmen)
Der zweite Schritt die rein individuelle Risikoneigung bestimmt die konkrete Position
dann auf der efficient frontier.
Beim vorigen Beispiel sei durch ein Marktstochastische Schwankung nennen wir es mal eine
Branchenschwankung ein negativer Gesamtertrag entstanden von -8%.
Schade da� jetzt ein Eigenkapitalsverlust von -134% entstanden ist, Eigenkapital futsch,
und der Unternehmer sollte jetzt noch 34% nachschie�en. nun in der Praxis kann der das
oftmals nicht und so erleiden die Gl�ubiger nochmals ordentlich Verluste.
im �brigen ist dies alles nicht so statisch zu sehen denn dynamisch erfolgreiche Unternehmer
�ndern ihre leverages eigentlich laufend.
Bei �berrendite befindet man sich *immer* in einem Wahrscheinlichkeitsraum
(und ganz stringent sogar immer �berhaupt, denn was war denn in D damals mit den
Bankeinlagen den Staatsanleihen siehe W�hrungsreform, )
Nun ist es so da� ziemlich oft bei Firmenkonkursen die Gl�ubiger aus der Konkursmasse
nicht ausreichend bedient werden k�nnen, andere werden also massiv gesch�digt.
Das passiert in diesem Land tagt�glich das ist die reale Folge der Firmenleverages.
Nahezu ausschlie�lich ist f�r Kleinanleger das Gesch�ft eigenkapitalbasiert organisiert,d.h
er liefert die notwendige Margin im vorneherein und geht das Gesch�ft in die Binsen
sprich die Margin is futsch d.h sein Eigenkapitalanteil is futsch, weil bei Kleinanlegern
gehen Banken und Broker nat�rlich sehr gerne auf Nummer sicher.
Der Kleinanleger sch�digt nicht andere sondern allenfalls bei ineffizienter Strategie sich selber.
Jeder kann erkennen:
Die Unterteilung der Marktteilnehmer in einer sozialen Marktwirtschaft
in Spekulanten und Nichtspekulanten ist v�lliger Humbug weil sachlich nicht zu begr�nden.
Der einzige Unterschied zu fr�her ist nur da� nahezu jedermann jedefrau sich darin
beteiligen kann also auch die die viel weniger Kohle haben. Ein demokratisches Prinzip ist
da� jeder seine Chance bekommen soll in Sachen Leistungsgerechtigkeit in dieser
Gesellschaft. Denn keine Rendite ist keine tragf�hige Zukunftsl�sung.
Naja man mu� den Steinbr�ck schon verstehen.
Die Sozialplapperei und Sozialromantik gibts f�r alle noch gratis.
Ungeniert und unsozial abkassiert wird dann auf jeden Fall, dazu dient
die unversch�mt niedrige Umsatzfreibetragsgrenze f�r B�rsengesch�fte von 1000Eur.
Keine Sorge der Peer Steinbr�ck l�uft deswegen im Gesicht nicht rot an....
Diese Anst�ndigkeits�bung und ein Minimum
an Schamgef�hl hat er sich �ber die Jahre schon l�ngst abgew�hnt. Bei weitem nicht sein erster Coup...
Und in der Talkshow "Maybritt Illner" liefert J�rges seine Schwarz-Weiss-Ideen.
Auf der einen Seite die gemeingef�hrlichen Spekulanten die den Hals nicht voll
kriegen gar uners�ttlich von der Gier getrieben und teuflisch brutal mit
Knockout-Produkten operieren, die die ganze Wirtschaft kaputtzumachen drohen.
Dann die guten und J�rges erz�hlt uns von der heilen Welt der mittelst�ndischen
Unternehmer ("da ist alles anderst"...) und ihren angeblich sehr bescheidenen Renditevorstellungen.
J�rges pr�zisiert: denn die wollen angeblich nur wenige Prozentpunkte Rendite.
So so M�rchenstunde von und mit J�rges...
Wenn wir uns mal klarmachen da� ein Kleinunternehmer der mit ca. 1Mio.Eur Eigenkapital
seine Firma die einen Gesamtkapitalbestand von 4-5MioEur aufweist als Inhaber
selber f�hrt. Da wetzt also jener Eigentumsunternehmer
auf seinem 1ha Betriebsareal von Geb�ude und Vorratshalle hinundher ,
malocht 60-80Wochenstunden -wenn es denn reicht- dirigiert die Belgschaft ,
k�mmert und kontrolliert sich wei� Gott um jeden "Kleinsch*" in seiner Firma.
So so der soll also bei den Millionen die in Ger�te und Maschinen investiert sind
der soll mit 2-3% Eigenkapitalrendite in absoluten Zahlen 20tsd-30000Eur zufrieden sein?
In Baden W�rttemberg verdienen die Facharbeiter in der Automobilindustrie nennen
wir mal Porsche und Mercedes-Benz an die 4000Eur brutto monatlich d.h packen
die 50000Eur Jahreseinkommensschwelle. Das ist richtig denn wir wollen Hochlohnland
bleiben und die Leute bestm�glich bezahlen
Es gab Zeiten da wurde noch erheblich mehr richtiges und sachliches in den Talkshows
kundgegeben.Nehmen wir zum Beispiel den au�erordentlich erfolgreichen Unternehmer aus der
Medizintechnik-Branche Georg Ludwig Braun. Der sa� auch schon mal in den Talkshows.
Das ganze ist bestimmt 5 oder 6 Jahre her und zwar bei Christiansen der Vorg�ngersendung
von Anne Will. Und in seiner Eigenschaft als DIHK-Pr�sident hat dann folgendes
klargestellt. "Wir Unternehmer streben eine Eigenkapitalrendite von so 33% an"
(Allerdings hat Georg Ludwig Braun mit seinem Unternehmen sprich Weltkonzern noch "etwas mehr"
Rendite pro Jahr gemacht, denn der ist innerhalb von wenigen Jahrzehnten x-facher Milliard�r
geworden. Dabei ist er f�r sein Alter ziemlich fit drauf und scheut sich auch nicht vor Marathon und
Kajakfahrten. Dabei verzichtet er oftmals bei seinen sportlichen Freizeitaktionen
-bei diesem Megaverm�gen und das in Deutschland!- auf die Pr�senz von Personensch�tzern.
Auch wiederum kein Wunder der Mann hat nicht nur das gewisse Mehr an Rendite erreicht sondern
verf�gt auch �ber mehr an Gottvertrauen wie unsereins,
worauf auch sein Lebensmotto hindeutet das da heisst: "�bersch�tz dich nicht" )
Wie die staatliche F�rderbank KfW in ihrer Mittelstandsstudie belegt,
liegt die Eigenkapitalquote bei 30.3% der Mittelstandsunternehmen immer noch
unter 10%.
Und das Res�mee der Studie lautet:
"Trotz der Besserung in den vergangenen Jahren ist die Eigenkapitalausstattung
des deutschen Mittelstandes im internationalen Vergleich aber noch niedrig."
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand_aktuell/die-eigenkapitalquote-steigt;1447159
Nun ist es ja so, da� bei den Aktiengesellschaft mitunter noch viel kr�ftiger
gehebelt wird da kann es einem manchmal fast schon schwindelig werden.
So haben z.B Banken �beraus niedrige Eigenkapitalquoten im Schnitt gar unter
5%. Eine -die ihr alle kennt- hat sogar eine Eigenkapitalquote von sage und
schreibe 1,6%. Das ist fast Rekord. Denn das Eigenkapital von ca. 33,7Milliarden Eur
wird auf eine Bilanzsumme von 2,2Billionen Eur gehebelt.
Das macht immerhin einen stolzen Hebel von 60.
Das hat dazu gef�hrt da� denn manche das Gesch�ftsmodell der Deutschen Bank
als Leverage-Modell bezeichnet haben. Aber egal so manche
Aktie ist bei genauerer Betrachtung eben auch zumindest indirekt gesehen
ein "Hebel-Papierchen" . Alte B�rsenweisheit: die gro�e Flut hebt alle Boote
naja bis auf die mit den nicht dichtbaren Lecks. Andere wiederum verf�gen
�ber einen Superturboauftrieb. Und sag blo� nicht du h�ttest es nicht gewu�t.
http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/leverage-effekt.html
http://blog.zeitenwende.ch/hansruedi-ramsauer/das-deutsche-bank-modell-heisst-leverage/
Wie es das Schicksal so will sitzt auch Oskar Lafontaine in der Maybritt Illner Show.
Er gei�elt wie kaum ein anderer in der Republik die uns�gliche Geldsucht.
Maybritt Illner leitet die Frage eines Zuschauers weiter, der von Lafontaine wissen will:
"Besitzt der Chef der Linkspartei selber Aktien?"
Darauf Oskar Lafontaine: " ich habe meine Aktien rechtzeitig abgestossen"
Aha so ist das also, wenn es nach oben schie�t ist er voll dabei wenn es Richtung
Keller geht will er nix mehr von wissen.
Erstaunlich , was der so alles treibt.
Denn die Renditegeier und die Uners�ttlichen hasst Oskar wie die Pest.
Dabei erz�rnt ihn der leistungslose Gewinn aufs Allersch�rfste.
Denn wenn er solche Leute allein schon wittert, kriegen die ihr Fett weg.
Nur einen Tag vorher erkl�rt Klaus Ernst sein Stellvertreter beim
interaktiven Talk Busch@n-tv
eine Rendite �ber 2-3% zum volkswirtschaftlichen Grund�bel unserer Zeit.
Und erteilt somit der hemmungslosen und schamlosen Profitgier eine deutliche
Absage.
Aber vielleicht ist auch das alles nur ein bedauernswertes
Mi�verst�ndnis. Also trotzdem ein durch und durch feiner Charakterzug unsereres
unberechenbaren Vollblutpolitikers der schon immer schwer zu bremsen war.
Vielleicht war es auch seine Alte die ohne sein Wissen sich die Aktien geschnappt hat
und ihm somit seinem Depot eine Renditekur verpasst hat. Wissen wir doch alle wie geldgeil die Weiber sind.
Aber das w�rde ein Oskar Lafontaine nie und nimmer zugeben, sein Format l�sst
es nicht zu Frauen auch noch �ffentlich zu br�skieren. Hier steckt er also in einem schlimmen
Dilemma. Und so wird der sagenumwobene
verhei�ungsvolle Retter von Deutschland zur tragisch komischen
Figur von Deutschland. Es ist wie verhext da� die Besten der Besten immer an sich
selber scheitern m�ssen. Was f�r ein herbes Schicksal, er der alles gab,
doch mitmachen mu�.
Es noch nicht lange her da entdeckte ich den besonders innovativen Peer Steinbr�ck auf b�rse.ard.de
Was der da machte? Nun er hatte eine wahrhaft �berdimensionale Schere in der Hand
mit der er fleissig abzwackte wo auch immer er nur konnte und das machte ihm sichtlich Spass.
Also entweder hatte er die aus dem Kindergarten mitgebracht oder die von boerse.ard.de
hatten ihm eine Fotomontage verpasst, vielleicht hatte er sie aber auch selber gebastelt,
ich weiss es wirklich nicht, zuzutrauen w�rs ihm allemal.
Hauptsache er hat seine Freud und zweifellos immer dann wenn es gilt sich neue
Geldquellen zu erschlie�en. Damals als Peer Steinbr�ck das Ruder in NRW
von Wolfgang Clement �bernahm, war seine erste aufwirbelnde Aktion die Forderung
nach Wiedereinf�hrung der Verm�genssteuer eine seiner Passionen also.
Erstaunlich war, da� er sich gegen�ber der Schweiz als absoluter Hauruckpolitiker
auff�hrte der �berhaupt nicht in der Lage war mit angemessenen Mitteln zu agieren
um weitgehendst nebenwirkungsfrei das anvisierte Ziel zu erreichen.
Mit seinem Gehabe "degradierte" er die Schweizer nicht nur zu Indianern sondern
drohte auch noch unverhohlen mit der Kavallerie. Und brachte damit wohlwissend
nahezu die ganze schweizerische �ffentlichkeit gegen sich und leider eben zum Teil
eben auch gegen in der Schweiz besch�ftigte Deutsche auf. Was Steinbr�ck wusste:
Es gab ohnehin im Vorfeld schon so gewisse Spannungen und Vorkommnisse.
Denn nicht immer geht es bei einem Arbeitsverh�ltnis in
der Schweiz ganz ohne Blessuren ab. Der Fall einer Moderatorin saarl�ndischer Herkunft
bei dem Z�rcher Privatradiosender Energy Z�ri l�sst hier gr�ssen.
Eines guten Morgens fand die Moderatorin in Diensten ihres schweizerischen Arbeitgebers
ihren BMW "leicht" besch�digt vor. Dabei war es schon etwas mehr als ein Kratzer.
Die komplette R�ckfrontseite war eingeschlagen, und die T�ter waren wohl nachts mit
dem Vorschlaghammer unterwegs gewesen. So bewahrheitete sich die eine oder andere Drohung
die sie erhalten hatte und da� Deutsche l�ngst nicht in jedem Job in der Schweiz willkommen sind.
Und wer das nicht kapieren will der kriegt auch schon mal eine vor den Latz geknallt.
Bevor sie aufgab sprang die Moderatorin st�ndig mit dem Notrufknopf am Arm durch die Gegend.
Die Arbeitsfreude ward nicht mehr diesselbe wie am Anfang.
Ihr seht so manches Arbeitsverh�ltnis dort war
auch g�nzlich ohne Zutun des Peer Steinbr�ck nicht ganz so optimal.
Da hat Steinbr�ck und seine Art gerade noch gefehlt. Ein vernuftorientierter Politiker
giesst hier nicht noch �l ins Feuer.
Schade da� diejenigen die f�r seine Ausf�lle gar nichts k�nnen , das sind vor allem
die in der Schweiz besch�ftigten Deutschen dies ausbaden m�ssen. Im g�nstigeren
F�llen verschlechtert sich nur das Arbeitsklima, auszuschlie�en sind aber auch
wie schon erw�hnt, gewalt�tige �bergriffe nicht v�llig.
Ich glaube das zeigt sehr sch�n da� Steinbr�ck sich mehr von Emotionen
und momentanen Stimmungen leiten l�sst, als da� er eine rationale verh�ltnissm�ssige
Strategie entwickeln k�nnte. Schade da� er offensichtlich als Sozialdemokrat
keine Probleme hat, da� seine Eskapaden eine Progromstimmung und damit den
abh�ngigen deutschen Besch�ftigten in der Schweiz schwer zu schaffen machen kann.
Es ist davon auszugehen da� man dassselbe viel diplomatischer
erreichen h�tte k�nnen ohne solche Risiken f�r die Schw�cheren billigend in Kauf zu nehmen.
Die wohl eklatante Benachteiligung einheimischer Steuerb�rger wollten die Stimmb�rger des Kantons Z�rich
so nicht mehr mittragen. Denn in einer Kantonsabstimmung hat das Stimmvolk die als
ungerecht empfundenen gewaltigen Steuervorteile zugunsten zugereister Mulitmillion�re
negativ beschieden. Im Prinzip rennt er also zumindest in Teilbereichen offene T�ren ein
also auch bei den Schweizern.
Sehen wir es also einmal positiv. Denn Steinbr�ck sagt es ja selber.
"Niemand ist gegen Erkenntnisgewinn gefeit". Da kann er sich wohl selber nicht ausnehmen.
Begnadet eben diejenigen die
auch in einem solchen Alter noch wahrhafte Unmengen an grunds�tzlichen
Erkenntnisgewinnen �ber sich ergehen lassen m�ssen.
http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=71405
http://www.n-tv.de/politik/dossier/Deutsche-haben-es-nicht-leicht-article297490.html
Dabei ist Steinbr�ck sicherlich einer der sich gern als
Finanzversteher pr�sentiert und es ist ihm mehr als nur ein Bed�rfnis sich
den B�rgermenschen mitzuteilen. Dabei hat er viele n�tzliche ja fast schon unverzichtbare
Tipps parat. Vielen Mitb�rgern ist noch in Erinnerung wie er ungefragt den Reportern mitteilte
wie er in klassischer und �berlegter Form die Aktien in seinem Depot managt.
Er gucke so allem paar Monate mal drauf, denn was runter ginge gehe auch mal wieder rauf
meint er. Offensichtlich ist er kein Freund von hin und her und soweit man seine Kurztipps verstehen kann
also doch ein gro�er unbedingter Anh�nger der Durchhaltestrategie egal was da kommen mag und
das jahrelang. Il dolce far niente......
Nun deshalb sollte ihn selber die von ihm propagierte B�rsenumsatzsteuer nicht ganz so hart
treffen. Das passt schon wie die Faust aufs Auge.
Andere arbeiten h�rter f�r ihren B�rsenerfolg zum Beispiel B�rsenpfarrer Uwe Lang
Er gibt uns auf den Weg: Ich zitiere" Es gibt einen Haufen
an Unternehmen, die werden wahrscheinlich nie wieder hochkommen. Und dann gibt es noch
mehr, die an ihren Bilanzen drehen, um so durch die Rezession zu kommen. Vor beiden
mu� man sich durch penible Selektion sch�tzen."
Und damit das auch klappt hat er eine Strategie entwickelt die B�rsensignalstrategie.
Und dies bedeutet um den Markt zu schlagen, Arbeit Arbeit und nochmals Arbeit.
Denn seine Valuestrategie ist erweitert um ein Markttechnisches Analysemodell.
Klar dass dies Peer Steinbr�ck mit seiner Schlaftablettenstrategie weniger ant�rnt.
Er als Umverteiler will schlie�lich die f�r ihren Erfolg hart arbeiten �berproportional
belasten(dies kommt dadurch da� er auch bei Verlustgesch�ften abkassieren will)
Leute mit B�rsenfaulenzerstrategie wie er selber will er unterproportional besteuern.
Denn bei B�rsenpfarrer Uwe Lang entsteht der Erfolg durch h�ufigen Arbeitseinsatz
denn auch Valueaktien finden nur in gewissen Bandbreiten seine Gnade. auch
hier gilt: wenn eine nix taugt dann fliegt sie raus und die n�chste kommt ins Depot.
Ich habe jetzt mal nachgeguckt bei der Siemens-Aktie. Wenn man im Sommer 87
eingestiegen ist hatte man einschlie�lich 1995 bestenfalls vollen Leerlauf will hei�en
die Aktie wollte in diesem Intervall einfach nicht �ber den Einstandspreis hinauslaufen.
Mit Valueaktien den Drive nach oben zu verwischen ist eben nicht ganz einfach.
Deshalb berichtet uns B�rsenpfarrer Uwe Lang: "Von meinem Arbeitszimmer aus
beobachte und messe ich mit meiner Methodik die Anlagem�rkte weltweit.
Oft schon morgens ab 6.00h und bis tief in die Nacht.
Die M�rkte nachhaltig d.h deutlich und �ber viele Jahre zu schlagen das ist Leistung pur.
Ebenso gilt dies erst recht f�rs Trading.
Und Umverteilern gibt er mit auf den Weg:
"Umverteiler verkennen eines, das Geld mu� zuerst erwirtschaftet werden bevor es an
die Armen verteilt werden kann. "
Denn Steinbr�ck gilt in der SPD als unbelehrbarer ewiggestriger Substanzbesteuerer der es in Kauf nimmt
da� so manches Einfamilienh�uschen sowohl bei der von ihm bef�rworteten Grundsteuerreform
als auch seinen Verm�genssteuerambitionen steuerlich massiv belastet wird.
Wenn er die Kohle wittert dann nix wie ran. Da kennt er keine Gnade, zur�ckzahlen ist nicht
seine St�rke was er mit fragw�rdigen Methoden einmal eingesackt hat r�ckt er nur sehr ungern
wieder raus. Da protestiert selbst BFH-Pr�sident Wolfgang Spindler.
"Rund jede zehnte Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler
wird nicht �ber den Einzelfall hinaus angewendet, konstatiert BFH-Pr�sident Wolfgang
Spindler in einem Schreiben an den Abgeordneten Sch�ffler, das der "Welt am Sonntag" vorliegt.
und weiter"
Neben den Nichtanwendungserlassen nutzt das Bundesfinanzministerium weitere Kniffe,
um Steuerzahler nicht oder m�glichst lange nicht an Urteilen teilhaben zu lassen - vor allem
dann, wenn der Fiskus zahlen muss. Viele Urteile werden im Bundessteuerblatt gar nicht
oder erst nach monatelanger oder gar jahrelanger Verz�gerung ver�ffentlicht. In dieser Zeit
wenden die Finanz�mter die f�r die Steuerzahler positive Rechtsprechung nicht an. "
Die Finanzbeamten ber�cksichtigen nur die Urteile, die im Bundessteuerblatt ver�ffentlicht
werden", sagt Uwe Rauh�ft, Gesch�ftsf�hrer vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.
Wenn das Urteil der obersten Finanzrichter nicht ver�ffentlicht wird, handeln die Beamten so,
als h�tte es das Urteil nie gegeben.
Die Tendenzen, steuerzahlerfreundliche Urteile nicht zu ver�ffentlichen, habe es
immer schon gegeben, merken Steuerberater an. Doch bei vielen festigt sich der
Eindruck, dass diese Praxis in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe.
Eine aktuelle Anfrage des Abgeordneten Sch�ffler ergab: Selbst das Finanzministerium
z�hlt in dieser Legislaturperiode ganze 122 BFH-Urteile, die bislang noch nicht ver�ffentlich
wurden. "Bei Nichtanwendungserlassen wird dagegen wenigstens noch mit offenen Karten gespielt",
sagt Rauh�ft. "
Quelle:
http://www.welt.de/finanzen/article4061246/Diese-Urteile-zugunsten-der-Steuerzahler-verpufften.html
Sein gro�es Projekt das Steuerb�rokratieabbaugesetz bleibt weit hinter den Verfassungsmasst�ben
eines klar und transparent gestalteten Steuerrechts zur�ck. Der einfache B�rger
mu� *kontrollieren* k�nnen ob die erhobene Steuer in ihrer H�he usw rechtm�ssig ist bzw korrekt.
Dazu mu� er die Steuernormen einzeln und in ihrem Zusammenspiel begreifen d.h *verstehen* k�nnen.
Das kann er genauso wie vor dem Steinbr�ck-Projekt meistens aber �berhaupt nicht.
Macht man diesen Ma�stab der Transparenz und Klarheit zum Kriterium f�r eine Steuervereinfachung
ist Peer Steinbr�ck leider grandios gescheitert.
Peer Steinbr�ck hat sich sehr bem�ht in eine ihm sehr fremde Materie einzudringen,
das zeigen auch insbesondere seine Avancen Steuerberatern gegen�ber. Es ist klar
bei einer verfassungskonformen Gestaltung br�uchte keiner einen Steuerberater mehr.
Nun s�gen selten Menschen den Ast ab auf dem sie sitzen, wozu auch.
So da� die Tipps dieser Berufszunft von vorneherein nur eine marginale �nderung bedeuten k�nnen
das mu� jedem vernuftorientierten B�rger klar sein.
Der hochtrabende Begriff "Steuerb�rokratieabbaugesetz" ist also ein Miniref�rmchen
das diesen hochtrabenden Namen bei weitem nicht verdient.
Schon mitbekommen, mittlerweile schimpft Steinbr�ck schon wieder feste.
Andere nennt er "durchgeknallt", dabei geht es in seinem Laden wie gezeigt doch selber drunter und dr�ber.
Das Get�se soll offensichtlich seinen Frust �berdecken und von seiner Finanzstarre ablenken.
In Wirklichkeit f�llt das Fazit desastr�s aus und auf den
Nenner gebracht mu� es heissen: *Mister Fix macht nix.*
Tut mir leid aber so kommen wir nicht weiter.
�berdies ist eine Tendenz zu erkennen wo Selbstverst�ndlichkeiten dh Verfassungsrechte
der B�rger noch hochtrabend als eine Art Zugest�ndnisse bzw Geschenke dargestellt werden
Ein solcher Fall ist das "B�rgerentlastungsgesetz". Dieser Namen ist der absolute Witz
Denn eines ist klar:so unbeholfen und poltrig Spr�chlesklopfer Peer Steinbr�ck
auch wirkt, so brutal und unnachgiebig ist er wenn es um die Kohle geht.
Wenn er das alleinige Sagen hat dann hat so mancher Gering und Normaleinkommensbezieher
der Omis klein H�uschen sein eigen nennt nichts mehr zu lachen. Zuallererst ist sein Verm�gensabgabekonzept
ohne wenn und aber ein einziges Sylter-Friesen-Vertreibungsprogramm.
(Da� er mit seinem Verm�genssteuerkonzept so knapp in der SPD scheiterte
soll uns nicht beruhigen, auch die Ersatzverm�genssteuer die massive Grundsteuererh�hung ist nicht vom Tisch.
Die verzapfen viel wenn der Tag lang ist und zudem gilt: was k�mmert mich
mein Geschw�tz von vorgestern. Sarkozy war vor der Wahl ganz energisch gegen
die "impot sur la fortune" eines seiner Wahlargumente, nach der Wahl wollte er davon nichts mehr wissen.
die deutsche SPD war vehement 2005 noch gegen die Mehrwertsteuererh�hung und schloss
diese kategorisch aus, nach der Wahl gab es eine der h�chsten Mehrwertsteuererh�hungen
�berhaupt. )
Deshalb find ich ist es legitim den B�rgern einmal aufzuzeigen was so passiert wenn man einem
uners�ttlichen Steuereintreiber wie diesem Steinbr�ck freien Lauf l�sst.
(da� Deutschland mit so einem Steinbr�ck weiterhin der Spitzenplatz in Sachen Steuerliteratur weltweit
bleibt, kann nicht bestritten werden, diesbez�glich sind selbst die Milliardenv�lker
Indien und China zusammengenommen zum Scheitern verurteilt. )
Eines und ich mu� fair bleiben das nur noch durch Oskar Lafontaines Konzept deutlich getoppt wird.
Eine Rasenm�hermethode ist selten verh�ltnism�ssig und in diesem Fall gesellschaftspolitisch
verheerend. Damit w�rde aus Sylt eine nahezu friesenfreie Zone entstehen (bis auf die wenigen
stark einkommensstarken Sylter-Friesen) Denn ausgerechnet w�rden die finanziell schw�chsten
einheimischen Sylter Hauseigent�mer am st�rksten betroffen sein und zum Hausverkauf
gezwungen sein. Diese "Idee" des Steinbr�ck liefe den grunds�tzlichen �berzeugungen in der SPD
Gettoisierungen in Deutschland nicht zuzulassen zuwider. Ein Sylt ausschlie�lich von zugereisten Wohlhabenden und
Reichen bewohnt , w�rde entstehen. Somit konterkariert Steinbr�ck mit seinem Verm�gensabgabekonzept
gleich zwei Ziele seiner Partei auf einen Schlag, vertreibt dort die einkommenschwachen Einheimischen
aus ihren H�usern und f�rdert somit logischerweise Reichengettos. Irgendwie und irgendwo ist dieser Steinbr�ck schon
ein verkannter Held . F�r all die dummen Menschen ,die solches auch noch f�r sozial und angemessen halten.
Steinbr�ck meldet sich zu Wort indem er mitteilt:
<zitat>W�hrend andere Menschen derzeit um ihren Arbeitsplatz bangen m�ssten,
"steigen in der Krise die Renten so stark wie seit drei, vier Jahren nicht",
sagte der SPD-Politiker der "Frankfurter Rundschau". Der jetzigen
Rentnergeneration gehe es "so gut wie niemals einer zuvor"
</zitat>
Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/rente116.html
Da� die Renten jetzt wohl einmalig gestiegen sind und zwar viel st�rker
als in den letzten drei vier Jahren ist tats�chlich so, relativiert sich aber
bei h�herer St�tzstellenzahl.
DIA:L�hne und Renten hinken der Inflation hinterher
"Von 1995 bis 2007 wurden die Renten insgesamt um knapp 11 Prozentpunkte angehoben.
Die Lebenshaltungskosten sind im gleichen Zeitraum jedoch um 18 Prozentpunkte gestiegen.
Die Inflation war also schneller und die Rentner hatten unterm Strich immer weniger Geld zur
Verf�gung. Den Arbeitnehmern erging es �brigens nicht viel besser. Das durchschnittliche
Bruttoarbeitsentgelt ist von 1995 bis 2007 insgesamt um rund 13 Prozentpunkte gestiegen,
auch hier ist nach Abzug der Inflation weniger Geld im Portemonnaie �brig geblieben."
Wohlgemerkt benutzt das DIA den allgemeinen statistischen Warenkorb d.h f�r
alle Bundesb�rger .d.h gemittelt siehe die Tabelle in dem untenstehenden Link f�r
ihre Analysen.
. Wir wissen aber alle da� insbesondere die alte Generation in weit st�rkerem Ma�
Dienstleistungen aus dem Gesundheitswesen in Anspruch nehmen mu� und deshalb
alterspezifisch mit einer h�heren Inflationsrate konfrontiert ist, allemal etwa 0,5-0,75% h�her wie die
Werte in der Tabelle des DIA. Ber�cksichtigt man dies fairerweise, dann zeigt uns das
sehr deutlich da� eine durchaus starke Kaufkraftentwertung der Renten trotz der
deutlichen Erh�hung dieses Jahr eingetreten ist: es findet
Rentenk�rzung systematisch statt durch die Inflation.
Quelle:
http://www.dia-vorsorge.de/df_010115.htm
F�r mich ist dies keine dynamische Rente die nichtmal es schafft die Inflation auszugleichen.
Dies ist umso wichtiger als da� die H�he der Renten einmal ins Kalk�l gezogen werden mu�.
Nochmals Steinbr�ck im Zitat: Der jetzigen
Rentnergeneration gehe es "so gut wie niemals einer zuvor"
Na, na, na.....
besser bzw so gut wie niemals einer zuvor hei�t konkret aber:
noch lange nicht ausk�mmlich!!!
Ein Blick auf die durchschnittliche bzw Medianrente zeigt eher ein verheerendes Niveau
der Altersbez�ge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ! Zum schuldrechtlichen Existenminimum
"Seit dem 1. Juli 2007 gem�� � 850c ZPO ge�ndert,
liegt es nun bei einer Alleinstehenden Person bei 930,00 Eur netto."
Die Medianrente der westdeutschen M�nnerrenten
liegt ziemlich gleichauf mit dem schuldrechtlichen Existenzminimum.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
"Es liegt nahe, dass sich die in Tabelle 1 dargestellten Unterschiede in den Entgeltpunkten auch
in die Rentenzahlbetr�ge �bertragen. In Abbildung 1 zeigt sich, dass westdeutsche M�nner im
Schnitt eine monatliche Altersrente von knapp �ber 1.000 Euro erhalten, wohingegen west-
deutsche Frauen eine durchschnittliche Rente von monatlich 430 Euro erhalten. Der Abstand
zwischen Median und Mittelwert liegt sowohl bei den westdeutschen M�nnern als auch bei den
Frauen bei ca. 85 Euro. Allerdings ist die Verteilung der Rentenzahlbetr�ge bei den Frauen
rechtsschief, wohingegen sie bei den M�nnern linksschief ist. Erschreckend gering ist der Mo-
dalwert in der Verteilung der monatlichen Renten westdeutscher Frauen, der in Abbildung 1
und 2 allerdings nicht ausgewiesen ist. Am h�ufigsten erhalten Frauen eine Rente von 125 Euro.
Das k�nnen zum einen Frauen sein, die den �berwiegenden Teil ihrer Erwerbsjahre als Hausfrau
und Mutter verbringen und die Rentenanwartschaften �ber die Geburt eines Kindes erwerben.
Zum anderen kann es sich um Frauen handeln, die zun�chst in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung versichert waren und dann eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben. "
Quelle:
http://www.demogr.mpg.de/publications/files/2482_1203085875_1_pdf.pdf
Zwar sind die Renten seit 2003 wie ersichtlich geringf�gig gestiegen d.h die
arithmetische Durchschnittsrente liegt ein paar Dutzende Euro �ber der 1000er Grenze
bei den M�nnern, jedoch nach wie vor liegt *heute* 2009 die Medianrente der M�nner
deutlich unterhalb der 1000er Grenze.
Die Frauenrenten braucht man eigentlich nicht mehr kommentieren....
W�rde es nicht noch wenige 100Eur Betriebsrente f�r viele M�nner aber noch lang nicht alle
geben, dann h�tten wir eine total verarmte Rentnergeneration.
Jeder sieht: ein Spielraum nach unten ist nicht mehr gegeben.
Das mag halt Sozialdemokrat Peer Steinbr�ck nicht so richtig kapieren
offensichtlich klappt es bei ihm halt nie so richtig mit der Anwendung des Verh�ltnism�ssigkeitssatzes
was schade ist und bisweilen f�r andere sch�dlich sein kann....
.
> Eines und ich mu� fair bleiben das nur noch durch Oskar Lafontaines Konzept deutlich getoppt wird.
> Eine Rasenm�hermethode ist selten verh�ltnism�ssig und in diesem Fall gesellschaftspolitisch
> verheerend. Damit w�rde aus Sylt eine nahezu friesenfreie Zone entstehen (bis auf die wenigen
> stark einkommensstarken Sylter-Friesen) Denn ausgerechnet w�rden die finanziell schw�chsten
> einheimischen Sylter Hauseigent�mer am st�rksten betroffen sein und zum Hausverkauf
> gezwungen sein. Diese "Idee" des Steinbr�ck liefe den grunds�tzlichen �berzeugungen in der SPD
> Gettoisierungen in Deutschland nicht zuzulassen zuwider. Ein Sylt ausschlie�lich von zugereisten Wohlhabenden und
> Reichen bewohnt , w�rde entstehen. Somit konterkariert Steinbr�ck mit seinem Verm�gensabgabekonzept
> gleich zwei Ziele seiner Partei auf einen Schlag, vertreibt dort die einkommenschwachen Einheimischen
> aus ihren H�usern und f�rdert somit logischerweise Reichengettos.
Dabei hat Peer Steinbr�ck alles zu bieten was einen weitsichtigen Menschen auszeichnet.
Er strotzt geradezu so vor Tatendrang will aber andereseits nicht die Beherrschung verlieren.
Innerlich hasst er doch Alleing�nge und autorit�res Getue und will sich das keinesfalls
nachsagen lassen. Dies empf�nde er gar allzu sch�ndlich. Da� er es drauf hat daran zweifelt
eigentlich keiner. Dabei ist ihm auch die soziale Teilhabe wichtig.
Dazu ist er bereit und hat allzu schnell ma�geschneiderte L�sungen parat.
Dabei ist er h�chst praktisch veranlagt. So will er fette Hammel scheren, dicke Schweine schlachten,
sowie euterpralle K�he abmelken. Der hat viel vor und das m�glichst in einem Gang.
Wenn es eine Gerechtigkeit bei ihm gibt dann die
da� wenn er Kohle schnufft, er sie dann umgehend anzapfen will, egal ob es sich um
schmale Rentnerbez�ge oder Omis klein H�uschen handelt.
Nein er ist da ganz der Alte geblieben.,Und es st�rt ihn auch nicht ,k�nnte ein
Durchschnittsverdiener noch nichtmal mehr sein Jahrzehnte-altes
60-qm-Wohnfl�che-H�uschen-in Einfachausstattung
auf 800qm Grundst�ck im nordfriesischen Kampen halten .
Denn der Gutachterausschu� f�r Grundst�ckswerte im Kreis Nordfriesland berichtet
�ber die Bodenrichtwerte auf Sylt.
Zum Stand 31.12.2007 gilt folgendes da� die Bodenrichtwerte f�r Kampen f�r die sog.
Ortslage(ohne Zentrum) mit 1750Eur/qm festgesetzt wurden, f�r die sog. Wattlage
mit 3500Eur/qm was heisst Grundst�cke die z.B am Osterheideweg, Wiesenweg Teile des Hobokenwegs
Norderende usw. also dort wattseitig orientiert sind.
Diese Bodenrichtwerte k�nnen nat�rlich nicht unnormiert mit dem Rest Deutschlands
verglichen werden.
Effektiv herrscht eine GFZ von etwa 0,15 in den Wattrandlagen von Kampen vor.
Also bei einer GRZ von 0,05 bedeutet dies f�r ein 2000qm Einfamiliengrundst�ck
da� 100qm Grundst�cksfl�che �berbaubar sind. Das H�uschen m�ge dann Kellergescho�
100qm, dann EG 100qm und DG 100qm aufweisen also 2Wohnvollgeschossen haben.
Die 200qm Wohnvollgeschossfl�che f�hrt dann in etwa u.a wegen dem Abzug der
Dachschr�gen zu etwa netto maximal 140-150qm Wohnfl�che f�rs 2000qm Grundst�ck.
Weil die BGF 300qm ausmacht bezogen aufs 2000qm Grundst�ck ergibt sich etwa
eine tats�chliche GFZ von 0,15.
�berlichweise trifft man in Deutschland in typischen Einfamilienhausgebieten d.h bei 1-2-geschossiger
Bauweise auf GFZs von 0,4 bis 0,8. Wir nehmen an da� gem�� BauNVo von 1977 eine in etwa gleiche
Ermittlung der GFZ stattgefunden hat so da� wir dann den Wert von Kampen auf Sylt
auf ein in D g�ngiges GFZ-Niveau "hochnormieren" um direkt vergleichen zu k�nnen.
Dabei sollte Anlage 23 der WertV ausreichen um eine einigermassen tragf�hige und approximative
Normierungsl�sung zu erreichen.
http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/gesetze/b3200252.htm
Wir w�hlen als Vergleichsbasis f�rs �brige Bundesgebiet eine GFZ von 0,6
Umrechnungskoeffizient GFZ=0,6: 0,78
Umrechnungskoeffizient der tats�chlichen GFZ=0,15 : 0,4623
aus:
Umrechnungskoeffizient= 0,6 mal Wurzel(GFZ) +0,2mal GFZ + 0,2 (1)
Das Verh�ltnis der Koeffizienten ist 1,68 d.h eine Vervierfachung von 0,15
auf 0,6 der Geschossfl�che f�hrt also standardm�ssig zu einem Anstieg des Bodenrichtwertes von 68%.
Er betr�gt f�r Kampen bei GFZ=0,6 auf Basis des 31.12.2007 *5880Eur/qm Grund und Boden.*
Allerdings sind die modifizierten 5880Eur pro qm Grund und Boden (bei GFZ_theoretisch= 0,6)
mit Vorsicht zu genie�en. Denn zum Sylter Erfolgsmodell geh�rt es da� gerade schicke
kompakte Einfamilienh�user einen ziemlich unaufdringlichen, fast geduckten sehr
dezenten Eindruck hinterlassen sollen. Das ist Absicht und geradezu eine Stilfrage.
Und diese w�re bei einer Vervierfachung der Bausubstanz ja wohl eher gef�hrdet
Ob die wirklichen Markteilnehmer unbedingt soviel mehr bezahlen w�rden, wenn es eh nicht ben�tigt
w�rde mu� man kritisch hinterfragen. Jedoch kann man sich vorstellen,da� gerade
bei 2000qm bis 3000qm der ein oder andere vielleicht noch ein paar Dutzend Quadratmeter
mehr Wohnfl�che verbauen w�rde. Sehr wahrscheinlich mu� man etwa 4000-5000Eur/qm Grund und Boden
als Vergleichsma�stab bei GFZ=0,6 f�rs �brige Bundesgebiet heranziehen.
Quelle: Bericht des Gutachterausschusses Nordfriesland
http://www.nordfriesland.de/index.phtml?call=detail&css=&La=1&FID=45.7964.1&sNavID=28.1&ffmod=pres&ffsm=1
Zum Gradienten:
Die Dynamik ist �beraus stark sodass der Gutachterauschu� den zweij�hrigen Bewertungsturnus
schon vor Jahren unterbrechen musste. Erst seit 01.01.2009 mit dem neuen Bewertungsgesetz ist ein
j�hrlicher Turnus allgemein vorgeschrieben.
Wir benutzen jetzt zwei Gradienten einen einj�hrigen und einen zehnj�hrigen
um uns weitere Erkenntnisse zu verschaffen.
Einj�hriger Gradient (31.12.2006-31.12.2007)
Hierzu bitte die Pdf-�Datei Bodenrichtwert�bersicht heranziehen (28.8006_1.pdf)
f�r den Wert zum 31.12.2006
Seite 7 und die Position Lfd.Nr 78(Spalte 1) Kampen(Ohne Randlagen am Watt)(Spalte2)
der Bodenwert von 1500Eur/qm (zum 31.12.2007 sind es dann 1750Eur/qm)
also ein Delta von 250Eur in einem Jahr also rund 12% Zuwachs.
in den Toplagen von Kampen noch mehr.
zehnj�hrige Gradienten: (31.12.1997-31.12.2007)
In Toplagen eine Verdreifachung des Bodenrichtwertes
sonst in etwa eine Verdoppelung
http://www.nordfriesland.de/media/custom/28_8006_1.PDF
Eine weitere wichtige Erkenntnis erhalten wir in der Spalte 5:
da� n�mlich die Bezugsgr��e d.h das Bodenrichtwertgrundst�ck
in jedem Dorf h�chst unterschiedlich sind. So hat die Frau Matthiesen
die Gr��e des Bodenrichtwertgrundt�cks f�r H�rnum 600qm
f�r Morsum 900qm f�r Keitum 1000qm sowie
f�r Kampen 2000qm (ohne Ortskern) angesetzt.
Ob sie f�r die Gr��e des Bodenrichtwertgrundst�ckes den Modalwert
den Medianwert den aritmetischen Mittelwert usw angesetzt hat ist nicht
ersichtlich jedenfalls erkennt man da� man selbst f�r D�rfer keinen
einheitliche Grundst�cksgr��e angeben kann. Unterstellen mu� man aber
jedoch da� diese Gr��enfestsetzungen des Bodenrichtnormwertgrundst�ckes
geradezu typische d.h normale g�ngige Grundst�cksverh�ltnisse darstellen.
Das ist sehr wichtig denn viele Einheimische dort verf�gen in etwa �ber Grundst�cke
die grob um die Verh�ltnisse des Bodenrichtnormwertgrundst�ckes schwanken.
H�ufig hat man in Gro�st�dten einen Mittelwert/Medianwert der Grundst�cksverteilung
von bei 500qm, um aber dar�ber viele normale F�lle zu erfassen d.h
die in einer Stadt typische Grundst�cksgro�e f�r Omis klein H�uschen zu erfassen
haut man noch mal gut 50% Epsilon-Umgebung drauf und rundet auf. (zb. 800qm)
Auf Sylt wollen wir das systematisch genauso machen
d.h in Kampen wollen wir f�r die 2000qm plus 50% ergeben bis zu 3000qm als angemessene
Grundst�cksgr��e f�r Omis klein H�uschen festlegen.
Eine Hamburger Maklerin hat erst vor wenigen Wochen (Fr�hjahr 2009)Omis klein H�uschen
zum Verkauf angeboten und zwar 145qm Wohnfl�che renovierungsbed�rftig
schon ein paar Jahrzehnte alt auf einem top gelegenen 2818qm Grundst�ck in
Kampen.
Der Maklerangebotspreis: 12Mio Eur oder anderst
formuliert das sind gut 82000Eur/qmWfl wobei der Bodenwert des Grundst�cks
etwa bei 2000qm mal 3500Eur/qm = 7Mio plus 818 mal 3500 mal 0.95
etwa bei 9,7 Mio liegt.(bei einer �bergr�sse von 40% und dieser Bodenrichtwerth�he
kann man keine grossen Abschl�ge machen)
Also etwa 10Mio f�r Omis klein H�uschen bzw gut 70000Eur pro qm-Wfl.
(erzielbare Wohnfl�che bei einem 2818qm Grundst�ck etwa bei GRZ : 0,05
also 2 Vollgeschosse a 140 etwa 280 mal 0,8= 225qm abz�glich Dachschr�gen
sch�tzungsweise maximal etwa 210qm, Dachschr�gen also ber�cksichtigt d.h ohne
Sylter Ma�.)
Normalerweise ist nach solchen Anstiegen eine gewisse Erholungspause
f�llig bzw diese w�rde man auch annehmen. Nicht jedes Jahrzehnt haben
sich die Preise auf Sylt in der Spitze verdreifacht. Die Uberschuldungskrise
der �ffentlichen Haushalte und damit vorhandenen Zwang diese �ber mehr Inflation
zu l�sen -wie sonst?- spricht nicht f�r eine Stagnation geschweige Konsolidierung
des Einfamilienhausmarktes auf Sylt sondern k�nnte diesen erst noch befl�geln.
Denn die Fundamentaldaten sind mehr denn je intakt.
Was nichts anderes heisst da� damit zu rechnen ist da� Omis Klein H�uschen(Wattrandlagen
wie Norderende, Hobokenweg, Osterheideweg, Wiesenweg)
bereits am 31.12.2017 ein neues Verkehrswertpotential von dann 20 bis 30 Mio. Euro haben d�rfte.
oder entsprechend 140tsdEur pro qm-Wfl bzw. �ber 200000Eur pro qm-Wfl.
Schon heute unterscheidet sich der Verkehrswert von Omis Klein H�uschen
das in derselben Bodenwertzone(Wattrandlage Kampen) steht wie dezent luxuri�se Friesenh�user
von denen nur noch so um ca.20%. Mit dem bereits skizzierten sehr wahrscheinlichen Ansteigen der Bodenwerte
bis Ende 2017 sinkt die Verkehrswertdifferenz gesch�tzt gegen 10%.
Abweichungen aufgrund der integrierte Qualit�t der Pl�tze in einer Bodenrichtwertzone
mit 20-30% nach oben oder nach unten sind ganz normal und widersprechen den
Vorgaben der Guterachterausschu�verordnungen f�r den Ansatz der Bodenrichtwerte nicht.
Verf�gt nun Omis Klein H�uschen �ber den qualitativeren Platz in derselben Bodenrichtwertzone
dann kann der zus�tzliche Schub des Bodenwerts den Geb�udesachwert von luxuri�seren
Friesenh�usern derselben Bodenrichtwertzone deutlich �berkompensieren.
(Bodenrichtwert ist ja wiederum nur ein Durchschnittswert von Grundst�cken in einer
Bodenrichtwertzone)
Beispiel f�rs Jahr 2017
gleiche Top-Bodenrichtwertzone in Wattlage mittlerweile wie im vorigen Jahrzehnt
verdreifacht also 10500Eur pro qm Grund und Boden , in etwa gleiche Grundst�cksgr��e ca 2800qm
, einmal Omis Klein H�uschen, benachbart daneben ein dezentes neuerbautes luxuri�ses
Friesenhaus 200qm mit Geb�udesachwert von 5Mill Eur. Geb�udesachwert von Omis klein
H�uschen wird nulliert.
Das Grundst�ck mit dem luxuri�sen Friesenhaus kommt auf etwa einen Bodenwert von 30Millionen
(weil dieses Grundst�ck in seiner Qualit�t dem durchschnittlichen Bodenrichtwert entsprechen m�ge)
plus Geb�udesachwert von 5 Millionen Eur somit summa summarum 35Mill Eur.
(Annahme da� ein so hoher Bodenrichtwert sowieso die Bausubsanz v�llig katalysiert.)
mit der h�heren integrierten Qualit�t des Grundst�cks auf dem Omis Klein H�uschen
steht -dies kann die noch deutlich bessere Panoramasichtlage, der bessere Schnitt in Verbindung
mit dem bessereren Wattzugang sein usw,- ergibt sich noch ein 25-30% h�herer Grundst�ckswert also
somit dann etwa 39 Mill Eur f�r Omis Klein H�uschen.
Anderst formuliert hat aber dann Omis klein H�uschen das Zeug dazu die absolute
Preisf�hrerschaft in Deutschland zu �bernehmen.(der h�chste Quadratmeterpreis f�r
Grund und Boden sowieso und abgeleitet den gr��ten Preis pro qm-Wohnfl�che.)
In einem Markt dem sog. Sylter Modell in dem die Grundst�cksquadratmeterpreis einen
�berragenden Anteil am Verkehrswert haben verliert der Geb�udesachwert drastisch an Bedeutung.
(der Geb�udesachwert ist ein Problemfaktor an sich der f�r die Verm�genssteigerung am besten
nulliert geh�rt.)
Einer der Faktoren warum das Sylter Modell der mit Abstand erfolgreichste und vor allem
effizienteste Einfamilienhausmarkt in Deutschland ist.
In einem normalen bundesdeutschen Einfamilienhausgebiet hingegen kann von aus gegangen werden da�
die Bebauung eines Grundst�cks mit einer Villa statt Omis Klein H�uschen
der Verkehrswert (gleiche Grundst�cksgr��e bzw Qualit�t) relativ leicht verdoppelt bzw aufs 2,5fache
ansteigt. Je h�herwertiger jedoch der Grund und Boden je deutlicher verschwimmt dieser
Verkehrswertunterschied und kann sich wie erw�hnt in Ausnahmef�llen sogar ins Gegenteil umschlagen.
Das Verkehrswertpotential f�r Omis Klein H�uschen jedoch ist enorm, deshalb
ist Omis Klein H�uschen durch KO-steuern wie Erbschaftssteuer, Verm�genssteuer ja selbst
die Grundsteuer im neuen Reformkonzept superkrass gef�hrdet.
Schauen wir uns einfach mal an was passiert wenn man einen Brutalo-Substanzbesteuerer wie
Peer Steinbr�ck freien Beutezug gew�hrt...
Sylt geh�rte schon immer zu den hochpreisigsten Gebieten bzw war
schon jahrzehntelang das hochpreisigste Gebiet in D.
Zudem nimmt der Gutachterausschu� stark zunehmend erst seit eher wenigen
Jahren eine weitaus differenzierte Lagebewertung vor nach Toppanoramasichtlagen
aufs Watt bzw auf Grundst�cke mit eigenem Wattzugang usw.
Denn die "Einheitslage" gibt es selbst auf Sylt nicht und
auch au�erhalb Kampens steht Omis-klein-H�uschen auf wertvollen Grundst�cken
Eine Verdreifachung des Bodenrichtwerts in nur einem Dorfteil
also auf k�rzeste Distanzen ist locker drin.
Zur Erinnerung die Aussage des Gutachterausschusses in Nordfriesland Stand: 31.12.2007
zu den Bodenrichtwerten: " Das Preisniveau f�r die
Wassergrundst�cke in den Ortsteilen S�derheidetal, Mellh�rn, Mannemorsumtal und
Frischwassertal liegt zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Quadratmeter. Die �brigen
Baugrundst�cke sind dort f�r 500 bis 800 Euro zu haben. "(Stand 31.12.2007)
(bei Grundst�cksbezugsgr��en von zB 950qm bzw 1900qm)
Im Aktienmarkt ist es so da� (von extremen Bullenm�rkten mal abgesehen) meistens
die wesentliche Anstiege an wenigen Tagen bzw Wochen im Jahr stattfindet.
Man mu� also investiert sein und auf diesen nicht unerheblichen Umstand
weist Prof. Otte laufend hin. Nun ist auch der Grundst�cksmarkt ein Markt
und hier zeigt sich in lehrbuchhafter Weise da� sich dieser Aufw�rtsschub in Sylt
ziemlich abrupt einsetzte.
Der Hauptaufschwung hat hat sich in den Bodenrichtwertkarten erst ab 2004 widergespiegelt.
(damals vor 2004 zweij�hriger Erfassungsryhtmus)
Betrachtet man die "Basislagen" d.h *ohne die Toplagen* in den jeweiligen Ortsteilen usw. so zeigt sich
folgender �berblick in den damaligen Bodenrichtwertkarten:
Zeitfenster 1: *31.12.1997- 31.12.2003*
In Kampen ein Anstieg von etwas �ber 600Eur auf etwas �ber 800Eur.
In List und H�rnum stagnierend auf etwa 100Eur pro qm.
In Morsum bei 300Eur pro qm stagnierend.
In Keitum bei gut 400Eur/qm stagnierend.
Rantum/S�derheidetal bei knapp 400Eur/qm stagnierend.
In Wenningstedt moderater Anstieg von knapp unterhalb
400Eur/qm auf knapp �ber 400Eur/qm
Zwischenfazit:
Bis auf Kampen (ca.30% Plus) mu� man mehr oder weniger
in den Jahren 1998-2003 von einer Stagnation in den alten
Bodenrichtwertkarten ausgehen.
Jetzt aber als wirklicher Rallyestart *31.12.2003 bis 31.12.2007*
Die sog. Ortslage in Kampen legt von etwas �ber 800Eur
auf 1750Eur/qm zu.
Braderup, Keitum, S�derheidetal steigern sich bis tw �ber 800Eur.
Wenningstedt l�uft auf 700Eur hoch.
Rantum auf etwa 600Eur
Morsum auf etwa 400Eur/qm.
H�rnum/List etwa gut 200Eur/qm.
Also: Mehr oder weniger hat es in allermeisten Lagen der Sylter
Gemeinden/Ortsteile in etwa eine Verdoppelung gegeben und dieser
bezieht sich auf die Jahre 2004-2007, wahrscheinlich mu� eine Zeitverschiebung
bei nachtr�glicher Erfassung dieser Daten noch ber�cksichtigt werden.
(Quelle der Daten ist eine Visualisierung der �lteren Sylter Bodenrichtwertkarten durch
das Maklerunternehmen Engels/V�lkers, Daten aus Bodenrichtwertkarte 2008
noch nicht ber�cksichtigt sowie Toplagen nicht ber�cksichtigt)
Schlie�lich liegen dem zust�ndigen
Lagefinanzamt dort genauer den zust�ndigen Bewertungsstellen die aktuellen Bodenrichtwertkarten
vor. Ein Mitarbeiter meistens aber der Leiter einer solchen Bewertungsstelle im Finanzamt
geh�rt zum zust�ndigen Gutachteraussschu� so ist es �berlicherweise in Deutschland
geregelt. Die Daten hier�ber liegen also den Finanz�mtern vor. Und diese Daten vom
Kreis Nordfriesland sind gerade wegen Sylt einzigartig in ihrer Umsatzgr��e bzw
Bodenrichtwerth�hen in Deutschland.
Warum erz�hl ich das nochmal zur Sicherheit?
Nun ihr wisst doch die Geschichte vom "Ehrenwort-Barschel" und seinem
"Parlamentskumpel" dem "Weiss-auch-von-nix-Engholm" Wenn Menschen
von einer "dauerhaften Ahnungslosigkeit" �berfallen werden. Sowas endet eben nicht
immer gut....
Nun eines m�ssen wir auf jeden Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausschlie�en. Da� der SPD-Mann Peer Steinbr�ck mal wieder ahnungslos war.
Wir m�ssen vor allem die Analogie erkennen zwischen seinem Wahrnehmungsverhalten
bei den Renten und seiner Substanzbesteuerereiabsicht. Deshalb nochmal zur Wiederholung.
Nationaler Strategiebericht
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/docs/social_protection/2005/de_de.pdf
daraus:
Median der Alterseinkommen der 65 bis 74-J�hrigen: 983Eur
Median der Alterseinkommen der 75-J�hrigen und �lteren: 829Eur
Daten f�r Jahr 2003!
( Alterseinkommen besteht aus gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgung
private Altersvorsorge d.h aus *allen* bezogenen Einkommensarten im Alter)
Dem Bundesfinanzminister sei erkl�rt da� mittlerweile im Jahr 2009 tats�chlich
der Medianwert als derjenige der die *wirkliche Mitte* der Ruhest�ndlergesellschaft
repr�sentiert noch 100 bis 200Eur h�her liegt. Aber dies ist dann ein Bruttowert d.h abz�glich
Steuern bzw vor allem Abgaben wie die Krankenkasse, die etwa dort mit 150-200Eur
zu Buche schl�gt. Die tats�chliche Mitte der 20 Millionen Rentner soll mit gut
1000Eur netto also auskommen und selbst denen will ein Peer Steinbr�ck nicht garantieren
da� die Rente da nicht gek�rzt wird. Obwohl jeder wei� da� es in der absoluten
N�he des schuldrechtlichen Existenzminimums nichts mehr zu k�rzen gibt.
Von den Rentnern behauptet Peer Steinbr�ck es gehe ihnen "so gut geht wie niemals zuvor"
Die Situation der Pension�ren die viel viel besser ist dar�ber schweigt er wie ein
Grab. Die Leistungsgerechtigkeit und soziale Adjustierung ist nicht sein Thema.
Er hat nichts dagegen da� den Schw�chsten m�glicherweise die "Existenzrente" noch gek�rzt wird.
Das ist eben seine ganz eigene Befindlichkeit und Analyse gesellschaftlicher Zust�nde.
Wei� er doch ganz genau da� die Mindestpensionsversorgung bei den Beamten h�her liegt als
als das *Medianalterseinkommen* der Rentner. �berdies ist diese Mindestpension
bereits nach *sage und schreibe* 5 Dienstjahren erreichbar und gr��er als die
Eckrente eines 45-Jahre einzahlenden Durschschnittrentners!
(Blo� isses nat�rlich so da� kaum mehr Leute solang dabei sind, denn die allermeisten
sind mit 63Jahren schon l�ngst "weg vom Arbeitsplatz". )
Dann gibt es f�r Pension�re auch eine regelm�ssige Sonderzahlung n�mlich
das dreizehnte Gehalt.
Wer weiteres wissen will hierzu in einer Studie von
Professor Winfried Fuest:
http://www.insm.de/insm/Aktionen/INSM-Studien/INSM-Studie-zu-Beamten-Pensionen-im-Vergleich-zur-Standardrente.html
Zum einen hat sich Peer Steinbr�ck eine geradezu
schamlose Strategie ausgedacht, um den Leuten einzureden wie gut es ihnen eigentlich geht,
"n�mlich so gut wie niemals zuvor". Nochmal: das Medianalterseinkommen von Rentnern liegt *netto* bei gut
1000Eur und es leben in den f�hrenden deutschen Gro�st�dten auch eine knappe
Mehrheit der Rentner(innen) in Miete, bei ca. 600-700Euro Warmmiete mu� ich nichts
mehr komentieren.(und schauen sie mal aufs westdeutsche Frauenmedianalterseinkommen)
Und liebe Leut das ist eben das Stichwort, wenn es jemand
so gut geht wie niemals zuvor, dann geh�rt er gef�lligst nicht gesch�tzt sondern soll
abkassierbar bleiben. Das ist die Botschaft des Peer Steinbr�ck was will diese Type uns
denn sonst sagen. Da stellt sich bei dem keinerlei Emp�rung ein.
Unglaublich emp�rt ist dieser Peer Steinbr�ck nur, wenn die Sprache auf die "gemeingef�hrlichen Bankster"
kommt die alles einsacken was sie nur k�nnen, deren "unbeschreibliche Gier" ihn regelm�ssig
w�tend macht. Dann gibt es bei diesem Steinbr�ck kaum ein halten mehr.
Doch dieser Peer Steinbr�ck -das merkt er wohl selber am allerwenigsten-hat auch so
seine dunklen Seiten. Wenn es um die Gib-Kohle-Strategie geht, tritt die soziale Balance
-wie schon bei den Rentnern gezeigt-, bei ihm schnellstens in den Hintergrund.
Gibt es doch sozial unanst�ndige und bedauerliche Individuuen die sich daran
erg�tzen wenn andere existenzielle Probleme bekommen. F�r ihn kein Problem.
So plant dieser Steuereintreiber eher die Einkommensschw�chsten der H�uslesbesitzer z.B
auf Sylt, M�nchen usw. wie die Omi mit ihrer Minirente mit Verm�genssteuer zu belasten
und will obendrein die Grundsteuer von Omis-Klein-H�uschen drastisch erh�hen.
(im Abstimmung mit seinen L�nderfinanzkollegen)
Die Systematik liebe Freunde besteht darin da� dieser Peer Steinbr�ck weder ein
Problem hat Minirenten bzw Minialterseinkommen als prinzipiell k�rzbar zu erkl�ren noch damit
die Omi mittels Substanzsteuern aus ihrem H�uschen zu vertreiben.
Was f�r ein Mann mit edlem Format und ganz perfide ausget�fftelter Doppelstrategie.
Sollte sich doch tats�chlich wie er es plant eine Verm�gensteuer und/oder eine wesentliche
h�here Grundsteuer f�r Omis H�uschen ergeben so hat er in genialer Art und Weise vorgesorgt.
Er braucht dann nur noch zu sagen: "Ich habe doch schonmal im Zusammenhang mit der
Rentengarantie gesagt da� es den Rentnern so gut gehe wie niemals zuvor also wo ist das Problem. "
Seht ihr liebe Freunde so ist dieser Steinbr�ck also gestrickt, er sorgt f�r seine
hemmungslosen dreisten Abkassiermodelle schon mal "argumentativ" vor, damit sp�ter ja nix mehr
passieren kann.
Hat die Omi beispielsweise auch nur ein allerkleinstes H�uschen in Kampen auf Sylt, dann kommt sie
bei Peer Steinbr�ck alles andere als ungeschoren davon. �brigens bindet er den Leut auch nicht
auf die Nase da� er auch den ein oder anderen Facharbeiter in M�nchen drankriegen will.
Sein G�nnerimage w�rde hier Schaden nehmen und das sind dann die Dinge �ber die
ein Peer Steinbr�ck �berhaupt nicht diskutieren will. Dann schon lieber den f�rsorglichen
Mitmensch mimen der in einem Anfall an Gerechtigkeit nur die fetten Hammel scheren wolle
und sich sch�tzend vor Omis ihr Klein-H�uschen stellt. Das alles ist derart nett und s��,
da� leicht debile Zeitgenossen geneigt sind dies auch zu glauben. Aber Obacht schon
B�rsenpfarrer Uwe Lang wu�te und hat deshalb die Warnung ausgegeben
Zitat:" Es wird viel gelogen und betrogen".
Ja aber warum so ein kleines H�uschen als Beispielfall?
Neben der Erf�llung teils baurechtlicher Bedingungen und Vorgaben
(zb.der GRZ=0.05 in der 3500Eur-Zone,Stand 31.12.2007) will ich nachweisen
da� selbst kleinste weit unterdurchschnittliche
Geb�ude nicht die Gnade des vermeintlichen G�nners namens Peer Steinbr�ck finden.
ja nicht mal das logieren im Zelt statt Haus w�rde retten.
Auch f�r diese �rtlichen Verh�ltnisse in Kampen sind
die 800qm Grund und Boden ein 2,5-tel des Bodenrichtwertnormgrundst�ckes das
in der Ortslage mit 2000qm festgesetzt wurde also als weit unterdurchschnittlich
anzusehen.
H�uschen 60qm-Wohnfl�che, einfache Ausstattung, 20Jahre alt,
DG ausgebaut, voll unterkellert(40qm, 40qm, 40qm)
Zeile/Spalte Dachgeschoss ausgebaut mit Keller,1985-1999: 760Eur
somit : 120 mal 760Eur= 91200
Altersminderung: 20j/80J=0,25 somit Umrechnungsfaktor 0,75
Geb�udesubstanzwert: 68400Eur
Fall1 H�uschen in 3500-Zone:
somit Bodenwert 800qm mal 3500Eur/qm="2,8Mio Eur"
Das Problem ist die deutlich unterdurchschnittliche Grundst�cksgr��e
zum Bodenrichtnormwertgrundst�ck, hier mu� angepasst werden.
Es ist evident da� diese starke Abweichung nach unten eine Erh�hung
des Bodenrichtwertes bedingt, ein definiert empirisch ermittelter formelhafter Zusammenhang
m�sste vom Gutachterausschu� Nordfriesland vorliegen, liegt mir aber nicht vor.
Somit m�ssen wir sch�tzen also 10-20% Aufschlag wir nehmen die Mitte
davon also 15%.
Somit Bodenwert korrigiert: 800qm mal 3500Eur/qm mal 1,15= 3220000Eur
Dies f�hrt zu einem Sachwert von 3288400Eur.
Nun mu� man wissen da� schon vor einiger Zeit im Hobokenweg ein Frieseneinfamilienhaus
in jener Bodenrichtwertzone f�r mehr als 11Mio-Eur verkauft wurde und desweiteren
die umk�mpfte vorderste Immobilienfront mittlerweile dem Vernehmen nach
in dieser Zone bei ca. 12-14Mio Eur f�r Einfamilienh�user verl�uft.
Das heisst nichts anderes als da� ein Sachwert von ca. 3,2Mio Eur vergleichsweise
gering ist. Das spricht zwingend f�r einen entsprechenden Sachwertzuschlag.
Auch hier liegt eine Anpassungsformel des zust�ndigen Gutachterauschu�es nicht vor.
Also sch�tzen: 10-30% wir nehmen die Mitte als 15%
Somit der Verkehrswert=Steuerwert= 1,15 mal 3288400Eur = ca. 3,8MioEur
Die lokal d.h vom Gutachterausschu� erstellten Umrechnungskoeffizienten bzw
Formelzusammenstellungen haben Vorrang vor der sog. Wertzahl des Bewg.
siehe www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_25_280.html
siehe zum Beispiel: Anlage 24 Ermittlung des Geb�uderegelherstellungswerts
www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_24_279.html
Berechnet man dieselben Verh�ltnisse des H�uschen f�r die 1750Eur-Zone
in Kampen dann kommt man in analogerweise wenn man jeweils 10%-Zuschl�ge ber�cksichtigt
auf 1776764Eur d.h ca. 1,8MioEur Steuerwert d.h Verkehrswert.
(weil bei gleichem Geb�udesachwert aber geringerem Bodenrichtwert die Zuschl�ge
logischerweise etwas geringer ausfallen m�ssen)
Steinbr�ck hingegen ist in Regierungsverantwortung und da k�nnte man schon meinen
da� er etwas vern�ftiger sein k�nnte aber ihn treibt es eben. So ist es eben mit seiner
Gier nach immer mehr.
Denn der Freibetrag von 1Mio Eur beim Abkassiermodell a la Peer Steinbr�ck
reicht eben vorne und hinten nicht.Denn er will mit 1% Hebesatz die Kohle der Omi einsacken.
Was f�r die Omi mit Minih�uschen in der 3500Zone heisst:
f�r 2,8Mio "�berschuss" also 28000Eur an dessen
Steuerabzwackorganisation zu �berweisen und zwar j�hrlich versteht sich damit
Peer Steinbr�cks Freude dar�ber ja nicht nachl�sst. Und dann hat er als Sahneh�ubchen f�r die Omi
-als wie wenn das schon nicht langen m�ge- die sehr stark erh�hte Grundsteuer parat.
Quasi in der Schublade zum nachladen sozusagen als zweite KO-Reserve.
Einmal Steinbr�ck unmaskiert und pur in Aktion kann schonmal ganz sch�n ungeniessbar
werden.
In der SPD gilt Peer Steinbr�ck noch als eher moderaterer Omis H�uschen-Besteuerer
denn es gibt schlie�lich Ottmar Schreiner und diesen Sch�fer-G�mbel die schon mit
500000Eur und 750000Eur Freiverm�gen den Leuten ans Leder wollen.
Schon damals fiel auf da� sich die beiden Kerle um Verfassungsvorgaben nicht
im entferntesten interessieren. Mit seiner Zwangsanleihekonstruktion verstiess er gegen
verfassungsrechtliche Vorgaben wie die einer gruppenspezifischen N�tzigkeit.
Sch�fer-G�mbel wollte die Mittel ganz breit f�r allgemeine
Themen wie Bildung und ganz allgemein f�r Infrastruktur einsetzen.
Mit dem verfassungsrechtlich garantierten sog. Lebensf�hrungsverm�gen auch normales
Gebrauchsverm�gen von manchen auch als Existenzverm�gen bzw Elementarverm�gen
genannt scheinen beide nicht ganz so auf du und du zu sein. Verst�ndlich weil dies hindert nat�rlich
wenigstens ein klein bi�chen an der v�llig ungest�rten und hemmungslosen Abkassiererei.
Das Lebensf�hrungsverm�gen ist strikt auf eine Person bezogen und umfasst alle Verm�gensbestandteile
die zu einem menschenw�rdigen Leben unabdingbar sind. Das Lebensf�hrungsverm�gen soll aber auch
als Schonverm�gen vor einer Verm�gensabgabe usw dazu dienen sich angemessen beruflich wie
gesellschaftlich bzw. sozial partizipieren zu k�nnen
Dahinter verbergen sich g�nzlich unspektakul�re Dinge wie
1.Auto
2. Hausrat
3. Gesundheitsleistungsl�cke
4.Pflegeleistungsl�cke
5. Alterssicherungsverm�gen
6. Einfamilienhaus
Dabei k�nnen die Positionen 1-5 des Lebensf�hrungsverm�gens systematisch und weitestgehend einheitlich
f�r alle Bundesb�rger ermittelt werden. Bei korrekter Beachtung der verfassungsrechtlichen
Vorgaben bel�uft sich dieses auf etwa 600000Eur(bei Kapitalverrentungsmodell)
und mit Kapitalsubstanzerhaltungsmodell kommt man auf etwa 975000Eur (Stand Mitte 2009)
jeweils ohne das Einfamilienhaus zu ber�cksichtigen.
Dieser Ansatz "n�hrt" sich aus den vom BVerfGe
in http://lexetius.com/2001/8/224 formulierten Leits�tzen zum Lebensf�hrungsverm�gen.
"5. a) Der steuerliche Zugriff auf das Verm�gen belastet auch Wirtschaftsg�ter,
die der pers�nlichen Lebensf�hrung des Steuerpflichtigen und seiner Familie dienen.
Sie erm�glichen einen Freiheitsraum f�r die eigenverantwortliche Gestaltung seines
pers�nlichen Lebensbereichs. Dieses Verm�gen genie�t einen besonderen Schutz
(vgl. BVerfGE 24, 367 [389]; 50, 290 [339 f.]; stRspr).
Es sichert die pers�nliche Freiheit des einzelnen in Erg�nzung der im wesentlichen
durch Arbeitseinkommen und Sozialversicherungsanspruch sowie durch Gewerbe
und andere selbst�ndige T�tigkeit gew�hrten Sicherheit.
Unter Ber�cksichtigung der steuerlichen Vorbelastung des Verm�gens darf der
Steuergesetzgeber daher in bestimmten Grenzen das vom Steuerpflichtigen zur
Grundlage seiner individuellen Lebensgestaltung bestimmte Verm�gen nicht durch
weitere Besteuerung mindern. Er mu� deshalb jedenfalls die wirtschaftliche
Grundlage pers�nlicher Lebensf�hrung gegen eine Sollertragsteuer abschirmen.
Im �brigen gilt das oben zu 3. c) Gesagte.
Diese wirtschaftliche Grundlage pers�nlicher Lebensf�hrung entwickelt sich je
nach den in einer Rechtsgemeinschaft erreichten �konomischen und kulturellen
Standards. Sie ist daran erkennbar, in welcher Breite in der Bev�lkerung die
Wirtschaftsg�ter der pers�nlichen Lebensgestaltung gewidmet sind. So wurden
1993 etwa von den insgesamt verf�gbaren Wohnungen in der Bundesrepublik
Deutschland 38, 9 % von den Eigent�mern und ihren Familien genutzt
(vgl. Auskunft des Statistischen Bundesamtes �ber das vorl�ufige hochgerechnete
Ergebnis der 1 % -Geb�ude- und Wohnungsstichprobe 1993).
Der Gesetzgeber hat die �konomische Grundlage individueller Freiheit typisierend
zu bemessen und von der Verm�gensteuerlast freizustellen.
Dabei liegt es nahe, da� er sich - unbeschadet von Regelungen wie in
�� 110 und 111 BewG - an den Werten durchschnittlicher Einfamilienh�user orientiert.
Er mu� freilich Grundeigent�mer und Inhaber anderer Verm�genswerte in einem gleichen
Individualbedarf steuerlich freistellen.
b) Der verfassungsrechtliche Anspruch auf steuerliche Freistellung des der
pers�nlichen Lebensgestaltung dienenden Verm�gens steht grunds�tzlich
jedem Steuerpflichtigen zu. Jeder Ehegatte hat einen eigenen gleichen Anspruch;
aus der Ehe d�rfen den Ehegatten keine steuerlichen Nachteile erwachsen
(vgl. BVerfGE 6, 55 [76]; 69, 188 [205]). Bei der typisierenden Festlegung
des der individuellen Lebensgestaltung dienenden Verm�gensbestandes ist
auch zu ber�cksichtigen, da� Kinder aufgrund ihres Unterhaltsanspruchs gegen
ihre Eltern an deren Verm�gensverh�ltnissen und Lebensgestaltung teilhaben
und insoweit auch der individuelle Lebenszuschnitt der Familie erweitert wird.
In der Lebenswirklichkeit schaffen Ehegatten die wirtschaftliche Grundlage
f�r die individuelle Lebensgestaltung ihrer Familie in der Erwartung, da� sie
den individuellen Lebenszuschnitt der Familie auch noch im Alter der Ehegatten
pr�gt und nach dem Ableben eines von ihnen dem �berlebenden zugute kommt.
Soweit daher Verm�gensteuerpflichtige sich innerhalb ihrer Ehe oder Familie
auf eine gemeinsame - erh�hte - �konomische Grundlage individueller
Lebensgestaltung einrichten durften, gebietet der Schutz von Ehe und Familie
gem�� Art. 6 Abs. 1 GG, da� der Verm�gensteuergesetzgeber die Kontinuit�t
dieses Ehe- und Familiengutes achtet."
Allein die Position Nr. 5 das Alterssicherungsverm�gen besteht mind. aus
2 Hauptpositionen, n�mlich
a) der Existenzrente d.h dieser zugrundeliegend das �quivalenzverm�gen
d.h der entsprechende Rentenbarwert
b)die R�cklagen f�r die Investitionen f�r das sog. altersgerechte Wohnen
also schlichtweg ein Kernbereich der pers�nlichen Lebensf�hrung und Freiheit an sich
um im Alter das normale Wohngef�hl zu erhalten und teils erhebliches
Verletzungsrisiko in den eigenen vier W�nden einigermassen ertr�glich in Grenzen zu halten.
(das hat mit Luxussanierung und dergleichen nicht im entferntesten etwas zu tun!)
die verfassungsrechtlich freizustellende Existenzrente ist bei dem
schuldrechtlichen Existenzminimum zu verorten, weil gegebenenfalls eine
Steuerschuld vorliegt, also etwa 1000Eur pro Monat.
(da bleibe ich nat�rlich bewu�t unter den Anforderungen des Herrn Gregor Gysi
"mit weniger als 1400Eur im Monat k�nnen sie gar nicht menschenw�rdig
leben" , und auch die SPD will Alterssicherungsverm�gen als Schonverm�gen
in unbegrenzter H�he freistellen, allerdings nur f�r Hartz4-Bezieher.
Man rechne sich nurmal aus wenn man von
Ottmar Schreiners 500000Eur Freibetrag mal alle Positionen des verfassungsrechtlichen
Lebensf�hrungsverm�gens bis auf Position 5.a Rentenbarwert der Existenzrente
abzieht. Was dann f�r eine "Existenzrente" �brigbleibt! Gr�ber k�nnten die Unterschiede
kaum mehr sein. Unglaublich f�r einen Sozialpolitiker der SPD, der einfach nicht kapiert
da� aus dem Verh�ltnism�ssigkeitsgrundsatz der Verfassung folgt ,da� jemand der
eine Direktsubvention vom Steuerzahler erh�lt ein strukturell geringeres Schonverm�gen
haben mu� im Gegensatz zu jemanden der noch mit einer zus�tzlichen Verm�gensabgabe
belastet werden soll.
Zum Beispiel die Rentenanbieter die die Testsieger bei Stiftung Warentest sind:
Europa E-R1 und den Tarif Debeka S1 bekommen man f�r 60000Eur Einmalzahlung
eine garantierte Monatsrente von 226Eur bzw. 228Eur.
oder anderst formuliert f�r eine Existenzrente von 1000Eur sind alleine 266000Eur zu kapitalisieren .
(Kapitalverrentungsmodell)
Die Inflationsadaption ist hier keineswegs garantiert genausowenig wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung
Deshalb erscheint mir dar�berhinaus ein kleiner Notgroschen unerl�sslich. (wenn das ein oder andere
Jahr eben das mit der �berschu�beteiligung nicht funktioniert)
Oder anderst formuliert ein Teilfreibetrag f�r den Rentenbarwert f�r die Altersrente
unter 300000Eur ist nicht seri�s.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Rente-gegen-Einmalbeitrag/1734532/1734532/1738356/1738398/
> Mit dem verfassungsrechtlich garantierten sog. Lebensf�hrungsverm�gen auch normales
> Gebrauchsverm�gen von manchen auch als Existenzverm�gen bzw Elementarverm�gen
> genannt scheinen beide nicht ganz so auf du und du zu sein. Verst�ndlich weil dies hindert nat�rlich
> wenigstens ein klein bi�chen an der v�llig ungest�rten und hemmungslosen Abkassiererei.
> Das Lebensf�hrungsverm�gen ist strikt auf eine Person bezogen und umfasst alle Verm�gensbestandteile
> die zu einem menschenw�rdigen Leben unabdingbar sind. Das Lebensf�hrungsverm�gen soll aber auch
> als Schonverm�gen vor einer Verm�gensabgabe usw dazu dienen sich angemessen beruflich wie
> gesellschaftlich bzw. sozial partizipieren zu k�nnen
> Dahinter verbergen sich g�nzlich unspektakul�re Dinge wie
> 1.Auto
Das BVerfGe
"Diese wirtschaftliche Grundlage pers�nlicher Lebensf�hrung entwickelt sich je
nach den in einer Rechtsgemeinschaft erreichten �konomischen und kulturellen
Standards. Sie ist daran erkennbar, in welcher Breite in der Bev�lkerung die
Wirtschaftsg�ter der pers�nlichen Lebensgestaltung gewidmet sind."
Das Auto hat in dieser Gesellschaft
einen �berragenden Stellenwert als Wirtschaftsgut mit Freiheitsbezug.
Viele sind sogar drauf angewiesen wie z.B Berufspendler,Vertreter, Sozialberufler k�nnten noch
nichtmal ihre Existenz ohne Auto sichern. Zum Ausdruck kommt diese Meinung
durch die Rechtsprechung die ein Schonverm�gen bei Hartz 4 f�rs Auto mit 7500Eur
Marktwert vorsieht das sich also nahe an dem durchschnittlichen Gebrauchtwagenpreis
von ca. 8300Eur orientiert.
http://www.ratschlag24.com/index.php/durchschnittlicher-neuwagenpreis-steigt-auf-24-480-euro-_59599/
Sinnvolle etablierte von der Gesellschaft weitgehend akzeptierte �kostandards dar�berhinaus
gebieten da� nicht jede "Stinkerkiste" heutzutage
�berall hinfahren kann. (wegen dem �ko m�sste man wahrscheinlich den Hartz4-Autoschonverm�gensbetrag
eigentlich noch etwas anheben) Ein unterer Mittelklassewagen von
Marktpreisen von mind. 20000Eur bis 25000Eur sollte eigentlich diesen Standards gen�gen k�nnen
und darf somit von Verfassung wegen nicht zus�tzlich verm�gensbesteuert werden.
Ohne diesen w�re �berhaupt ein menschenw�rdiges Leben in dieser Gesellschaft kaum m�glich
bzw. vorstellbar.
Man werfe mal zur Abschreckung auf einen Bewertungsparagrafen den alten
� 110 BewG(weggefallen da f�r Vst)was der f�r *Ausmasse* annahm.
hier ein Einblick:
http://www.gesetze.2me.net/bewg/bewg0118.htm
wenn man sich dann vorstellt da� die zugeh�rige
*Durchf�hrungsverordnung*d.h f�r einen einzigen Paragrafen locker
Buchst�rke erreicht von der zus�tzlichen Steuerliteratur ganz zu schweigen.
Die Behauptung von Umverteilern die Verm�genssteuer sei b�rokratiearm
und einfach anzuwenden, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Wie b�rokratisch dies alles wird sieht man auch an dem Beispiel
"Aus der Wortwahl "Ausstattung" und dem Kontext des � 111 Nr. 10 BewG,
wonach Hausrat grunds�tzlich nicht zum sonstigen Verm�gen geh�rt, folgt nach
Auffassung des Senats, da� Wirtschaftsg�ter, die im weitesten Sinne zu einer
Wohnungseinrichtung geh�ren, nur dann Luxusgegenst�nde sind, wenn sie einen
gehobenen Wohnstil eindeutig und zweifelsfrei erheblich �berschreiten.
Es gelten daher unterschiedlich strenge Ma�st�be, je nachdem, ob ein
Gegenstand zu einem Hausrat geh�rt oder nicht."
und weiter:
"Der Senat h�lt insoweit aber daran fest, da� der Begriff des Luxusgegenstandes
jedenfalls im Regelfall nicht allein vom Wert einer Sache gepr�gt wird
(vgl. BFH in BFHE 98, 195, BStBl II 1970, 293). Hinzukommen mu�
vielmehr regelm��ig, da� der (gemeine) Wert des konkreten Gegenstandes
im Verh�ltnis zu seinem Nutzen und zu seiner Verwendungsm�glichkeit nach
der Verkehrsanschauung die als normal empfundenen Aufwendungen f�r die
Lebenshaltung deutlich �bersteigt (zuletzt: BFH in BFHE 160, 331, BStBl II 1990, 710).
Eine solche verh�ltnism��ige Betrachtung er�brigt sich jedoch in den F�llen,
in denen es um die Beurteilung von beweglichen k�rperlichen Gegenst�nden
i. S. von � 111 Nr. 10 i. V. m. � 110 Abs. 1 Nr. 11 BewG geht, die ihrem
(gemeinen) Wert nach offensichtlich und eindeutig au�erhalb des Rahmens
einer als normal empfundenen Lebenshaltung liegen.
http://www.zeit.de/1991/22/Steuer-und-Luxus
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1990/XX900710.HTM
Im Artikel der Zeit von 1991 schreibt Eva Marie von Manch
ich zitiere:
"Stereoanlage, Picasso-Graphik und Barockkleiderschrank m�ssen also
in der Verm�genssteuererkl�rung nicht angegeben werden, wenn sie
wirklich gebraucht und genutzt werden. Sie geh�ren zum Hausrat.
Ob sie mehr als 10 000 Mark wert sind oder nicht, spielt keine Rolle.
Nur wenn ihr Wert in besonders krassem Mi�verh�ltnis zur Nutzung
steht, kann das anders sein. Museumsst�cke und Profianlagen sind
Luxus, auch wenn sie gebraucht und benutzt werden. Sobald hier
die 10 000-Mark-Grenze �berschritten wird, ist Verm�genssteuer
f�llig."
Leider falsch ist "ob sie mehr als 10000Mark wert sind oder nicht
spielt keine Rolle".
"Teppiche im Wert von 73 000 Mark ebenfalls, weil
sie "ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend" als hochwertiger
Bodenbelag genutzt wurden."
Also ich stelle fest die Teppiche im Wert von 73000 wurden
"hausratstypisch" verwendet, gelten als zu schonender Hausrat
die Richter empfinden diese noch nicht als Luxusgegenst�nde
Trotzdem schreiben die BFH-Richter in einem anderen Urteil
zur Wiederholung:
"Eine solche verh�ltnism��ige Betrachtung er�brigt sich jedoch in den F�llen,
in denen es um die Beurteilung von beweglichen k�rperlichen Gegenst�nden
i. S. von � 111 Nr. 10 i. V. m. � 110 Abs. 1 Nr. 11 BewG geht, die ihrem
(gemeinen) Wert nach offensichtlich und eindeutig au�erhalb des Rahmens
einer als normal empfundenen Lebenshaltung liegen."
Das heisst nichts anderes als da� die Richter letztendlich doch eine preisliche
Obergrenze f�r "hausratstypische Verwendung " von Teppichen oder z.B anderen Hausratsgegenst�nden
als angemessen empfinden.
Blo� wo liegt diese preisliche Obergrenze in diesem Fall, jedenfalls nicht bei 73000Mark,
vielleicht bei 100000, 150000, 200000?, usw.
der Steuerpflichtige mu� es wissen, schlie�lich
verlangt man von ihm auch eine Steuererkl�rung diesbez�glich.
Das ist aber -wie jeder erkennen kann- hier nicht gew�hrleistet
Solches widerspricht dem Verfassungsgebot der Rechtsklarheit und der
Bestimmtheit von Gesetzen
Erg�nzung:
aus BewG 110 abs 1 Nr. 11:
"11. Schmuckgegenst�nde, Gegenst�nde aus edlem Metall, mit Ausnahme
der in Nummer 10 genannten M�nzen und Medaillen, sowie Luxusgegenst�nde,
auch wenn sie zur Ausstattung der Wohnung des Steuerpflichtigen geh�ren,
wenn ihr Wert insgesamt 10 000 Deutsche Mark �bersteigt; "
aus BewG 111 abs 1 Nr. 10
"Zum sonstigen Verm�gen geh�ren nicht:
10. Hausrat und andere bewegliche k�rperliche Gegenst�nde,
soweit sie nicht im � 110 besonders als zum sonstigen Verm�gen
geh�rig bezeichnet sind. "
Was das alte Verm�genssteuergesetz angeht so hat das
Institut f�r Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft ermittelt:
http://www.inwo.uni-koeln.de/pub/inwo0996.doc
daraus:
"Hinzu kommen die heute �blichen Freibetr�ge auf bestimmte Verm�gensgegenst�nde
wie Hausrat, Kunstgegenst�nde etc., die sich auf bis zu 62.000 DM belaufen. "
"Diese Erw�gungen des FG stehen im Ergebnis im Einklang mit der oben
dargelegten Rechtsauffassung des Senats. Ein hochwertiger Bodenbelag,
seien es ein Parkett aus edlen H�lzern, ein fest oder lose verlegter oder
gespannter Teppich oder Einzelteppiche, �berschreitet den gehobenen
Wohnstil nicht. Werden Teppiche jedoch - aus welchen Gr�nden auch
immer - nicht entsprechend ihrer eigentlichen Bestimmung als Bodenbelag
genutzt und steht deswegen die Funktion als Kapitalanlage eindeutig im
Vordergrund, so sind sie als Luxusgegenst�nde i.S. des � 110 Abs. 1 Nr. 11 BewG
zu werten. Luxusgegenst�nde k�nnen sie auch bei einer Nutzung als Bodenbelag
sein, wenn ihr Wert zu dieser Nutzung in besonders krassem Mi�verh�ltnis steht.
Im Streitfall ist insoweit die tatrichterliche W�rdigung des FG, da� die H�lfte der
Teppiche bei der Wohnungsgrundfl�che von 200 qm als sog. "�berbestand" nicht
ihrem vorgegebenen Zweck entsprechend verwendet wird, revisionsrechtlich nicht
angreifbar."
BVerfGe:
"5. a) Der steuerliche Zugriff auf das Verm�gen belastet auch Wirtschaftsg�ter,
die der pers�nlichen Lebensf�hrung des Steuerpflichtigen und seiner Familie dienen.
Sie erm�glichen einen Freiheitsraum f�r die eigenverantwortliche Gestaltung seines
pers�nlichen Lebensbereichs. Dieses Verm�gen genie�t einen besonderen Schutz
(vgl. BVerfGE 24, 367 [389]; 50, 290 [339 f.]; stRspr)."
Wie man sieht kommen die BFH-Richter den Vorgaben aus der Verfassung
so gut wie m�glich nach indem sie eben auch eine wirklich gehobene Einfamilienhausausstattung
sch�tzen. Zum Hausrat geh�ren nat�rlich auch die Einbauk�che usw, Kommunikationseinrichtungen
Waschmaschine usw, und entprechend Mobiliar. Sollte tats�chlich auch dort teils wirklich
hochwertiges und edles Material nicht zum Verm�gensbesteuerung herangezogen werden.
Das Grundproblem einer genaueren Abgrenzung bleibt jedoch wie ich
gezeigt habe.Ber�cksichtigt man einen etwa 20j�hrigen Preisauftrieb und zwischenzeitlich
gestiegene Wohnanspr�che der Bev�lkerung.
Dann versuche ich dies mal zu approximieren:
Also Teppiche damals 1990 wie gezeigt im Werte von 73000DM problemlos als
nicht verm�genssteuerpflichtiger Hausrat qualifiziert *heute* gesch�tzt inflationsbereinigt (knapp 20Jahre)plus
gestiegenes Wohlstandsniveau etwa 100000DM also etwa 50000Eur Teppiche allein.
dann Mobiliar,
dann Haushaltsger�te
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsger%C3%A4t
und alles hochwertig bzw edel aber noch nicht Luxus.
und so weiter und so weiter
wir rechnen mal �berschlagsm�ssig:
Die Frau wurde vom Finanzamt veranlagt mit einem Wohnungsinventar von 554000DM.
184 000 Mark musste sie versteuern. Hausrat im Wert von 370000DM wurde
h�chstrichterlich als nicht verm�genssteuerpflichtiger Hausrat kategorisiert (185000Eur.)
Preisauftriebsanpassung(20 Jahre): 1,35 mal 185000Eur=249750Eur heute.
Wir sind eine -wer mag das bestreiten- eine alternde Gesellschaft, und hier
gilt es solide vorzusorgen, den Alltag dann f�r den vorherrschenden- und das wird
heutzutage h�ufig vergessen f�r den alternden Einzelhaushalt der heute deutlicher
denn je in der Geschichte dieses Landes das Bild dieser Republik pr�gt.
Und gerade da der alternde Mensch in Deutschland eben nicht wie fr�her auf die Hilfe
eines Familienverbundes zur�ckgreifen kann, umso wichtiger wird eine optimale
Umfeldausstattung.
Bitte hier sich informieren was man da so alles braucht und das kostet kostet kostet...
http://www.online-wohn-beratung.de/produktschau.0.html
"Produktschau "Umbau und Neubau" zeigen wir Ihnen Produkte f�r barrierefreie bzw.
seniorengerechte bauliche Ma�nahmen und Produkte zur Wohnungsanpassung. "
So haben Experten herausgefunden da� gerademal gut 1% der Wohnungen und
Einfamilienh�user einen altersgerechten Wohnanpassungsstandard vorweisen.
Keine Frage ein geradezu gro�er Nachholbedarf. Gerade bei H�usern aus den
50iger und 60iger Jahren und davon gibt es noch viele sind auch noch die r�umlichen
Zuschnitte zu �ndern um den Anforderungen altersgerechten Wohnens zu entsprechen.
Hinzuweisen sind auch auf die 21 bzw 17 F�rderbausteine der KfW
Und wer jetzt meint, die Pflegekassen zahlen alles der irrt. Denn es ist die Tendenz
zu erkennen da� immer mehr Arbeiten als eine einzige Umbauma�nahme gelten, nur so
k�nnen sich die Pflegekassen sich vor den zunehmenden horrenden Kosten etwas sch�tzen.
Weil dann nur einmal die Bezuschussung f�llig wird statt mehrmals. so hat der SWR festgestellt da� die
altersgerechte Umgestaltung allein des Sanit�rbereiches in einem Einfamilienhaus locker
an die 10000-15000 Eur ausmachen kann und dies gilt dann z.B als eine einzige Umbauma�nahme.
Eine komplett Umbauma�nahme kann locker Zehntausende Euro kosten.
http://www.online-wohn-beratung.de/beispiele_bad_wc_umbau.0.html
die KfW-Darlehen sehen hier einen Rahmen von 50000Euro pro Wohneinheit
f�r eine altersgerechte Wohnungsanpassung vor. Weil die Verfassung auch einen
diesbez�glich -ich erinnere nur an die h�chstrichterliche Einsch�tzung des Hausrats
durch den BFH- gehobenen Standard als sch�tzenswert anerkennt wenn er denn
den Kern der pers�nlichen Lebensf�hrung betrifft, was hier bejaht werden mu�.
ist auch wegen eines gehobenen Standards m�glicherweise der Freibetrag auf
100000Eur auszuweiten.
Auf jeden Fall sollte die vorgesehenen H�he des zinsverbilligten Kredits von 50000Eur
als Ma�stab f�r den Freibetrag nicht unterschritten werden.
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Wohnraum_MOdernisieren/index.jsp
17 bzw. 21 F�rderbausteine
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Wohnraum_MOdernisieren/Anlage_technische_Mindestanforderungen_fuer_altersgerechtes_Umbauen.jsp
Leider wird dies von so manchem Umverteilern bislang noch nicht ausreichend
zur Kenntnis genommen, die hier den H�uslesbesitzern die dazu absolut lebensnotwendigen
Cash-R�cklagen hier auch noch verm�gensbesteuern wollen.
Solch einen Totalunfug kann nur derjenige wollen der absolut den Leuten auch das allernotwendigste
mi�g�nnt und daher wegbesteuern will.
Dieser Sachumstand ist dem ber�hmten Professor Rudolf Hickel offensichtlich entgangen
der die Steuerpolitik der Linkspartei �ber die Ma�en lobt, zuletzt in dem Presseclub
vor ein paar Wochen. Rudolf Hickel: " das Steuerprogramm der Linken gef�llt mir von
allen am besten".
Dabei hatte es Oskar Lafontaine tats�chlich geschafft in der Steuerpolitik "seiner"
Partei eine verfassungswidrige Kontinuit�t herbeizuf�hren die seinesgleichen sucht.
Seit die Linke besteht, forderte diese jahrelang unter der Regie des Oskar Lafontaine
bis Herbst 2008 eine Verm�genssteuer mit einem Freibetrag von
gerademal 300000Eur f�rs Privatverm�gen.
Es ist v�llig ausgeschlossen da� diese 300000Eur auch nur im entferntesten reichen
um das von Verfassung wegen garantierte Lebensf�hrungsverm�gen vor einer zus�tzlichen
Verm�gensbesteuerung abzuschirmen. Von 6 Positionen hatte ich bisher 3 skiziiert,
Alterssicherungsverm�gen bestehend aus Rentenbarwert der Existenzrente sowie
R�cklagen f�r den altersgerechten Umbau des EFH, sowie Auto, und Hausrat
und nur mit 3 Positionen erkennt man da� diese 300000Eur bei weitem �berschritten sind.
( im �brigen gibt es ein Urteil von Sozialrichtern in Rheinlandpflalz nachdem
weder auf die Wohnfl�che noch auf die Zahl der Bewohner abzustellen ist um
das Schonverm�gen eines Hausgrundst�cks zu berechnen.
Ein Hausgrundst�ck beliebiger Wohnfl�che bzw Bodengr��e ist Schonverm�gen
im Sinne von �12 Abs 3 Satz 2 SGB(Sozialgesetzbuch) wenn es den Verkehrswert von
250000Eur nicht �berschreitet, und gilt explicit auch f�r eine einzelne Person, die es
bewohnt und Direkttransfers nach SGB erh�lt. Zusammen mit weiterem Schonverm�gen
(Z.B Lebensalter sowie gegebenfalls Auto kann selbst der Sozialhilfeempf�nger an die
300000Eur-Grenze heran und kann diese sogar weit �berschreiten wenn man die Berechungsweise
dieses Urteils auf andere Bundesl�nder anwendet in denen h�here Immobilienpreise herrschen wie
in Rheinland-Pfalz. Ich denke da an Hessen, NRW, Bayern, BW sowie vor allem
an Stadtstaaten wie Hamburg usw. Das Schonverm�gen f�rs Einfamilienhaus
nach dem Sozialgesetzbuch w�re dann etwa 365000Eur wert.
oder anderst formuliert:
Wenn es nach Oskar gegangen w�re h�tten wir die perverse Situation da� jemand
nach Sozialgesetzbuch einen h�heren Schonverm�gensfreibetrag in Anspruch nehmen k�nnte
wie jemand der zus�tzlich noch Verm�genssteuer berappen mu�. unglaublicher
verfassungswidriger Bl�dsinn!)
Aber immerhin , Oskar Lafontaine hat seinen eklatanten Fehler erkannt aber erst seit Herbst
2008 indem er eine neue Verm�genssteuer die sog. Million�rssteuer "erfunden" hat.
aus
http://www.abgeordnetenwatch.de/die_linke-961-5154.html
"f�r die Wiedereinf�hrung der Verm�genssteuer als Million�rssteuer:
5% j�hrlich auf Privatverm�gen von �ber 1 Mio.Euro (S. 4, 19)."
Denn heute wei� man da� das Lebensf�hrungsverm�gen in der
Gr��enordnung von �ber 1 Mio. Eur liegt
mit starker Tendenz nach oben weil eben die L�cken stetig gr��er werden
Das durch die Verfassung gesch�tzte Lebensf�hrungsverm�gen ist ein Verm�gen
von existentiellem Charakter und alles andere als Luxusverm�gen.
Es sei deutlich gesagt dieses Lebensf�hrungsverm�gen selbst z.B
Wohlhabenden-Statussymbole wie ein Bentley-Cabrio f�r 250000Eur
oder eine Luxus-Designer-K�che f�r 200000Eur bei weitem nicht
sch�tzt. (von Reichenstatussymbolen bzw Superreichenstatussymbolen
reden wir erst gar nicht)
Nun gut das ist eben Oskar Lafontaines Sichtweise von "Leistungsf�rderung" wenn jemand
gerademal das Existentielle erreicht hat und dann "solchermassen planiert werden soll"
Das t�tet doch mit Verlaub jegliche Leistungsmotivation.
Das Bundesverfassungsgericht hat skizziert unter welchen Veraussetzungen
steuerliche Belastungen als verfassungswidrig anzusehen sind auch hinsichtlich der Verm�genssteuer
und deshalb wollen wir mal unser Hauptaugenmerk auf den 5%-igen Hebesatz richten.
Sozialdemokraten sagen, wir wollen keine Gesellschaft
in der man schon beim Blick auf den Mund erkennt : der ist wohlhabend
und der ist arm. Ich halte dies f�r v�llig richtig, erg�nze aber da�
es nicht sein kann da� Menschen die f�r ihre Ersatzz�hne (Vollimplantate)
Cash-R�cklagen bilden bzw das erforderlich hieraus bezahlen, dann zus�tzlich
m�glicherweise Verm�genssteuer darauf bezahlen. Nun wei� doch jeder,
da� die gesetzliche Kasse bei weitem keine Vollimplantate bezahlt.
F�r mich eine Frage des sozialen Anstands da� der der privat zus�tzlich versorgt
nicht noch zus�tzlich besteuert wird. Auch im Alter noch verstehbar ohne
Klapperprothese mit anderen zu sprechen und herzhaft zubei�en zu k�nnen
ist f�r mich ein Menschenrecht.
Wenn das nicht den Kern der privaten Lebensf�hrung tangiert, der von der Verfassung
besonders gesch�tzt ist, dann wei� ich nimmer. Hier hat ganz sicher eine zus�tzliche
Verm�genssteuer nichts zu suchen.
(was viele st�rt ist, da� Umverteiler den Leuten �berhaupt nicht mitteilen wie sie
auf ihre grandiosen Freibetr�ge kommen, was sie den Menschen in
jenen Komponente/Unterkomponenten des
Lebensf�hrungsverm�gen �berhaupt noch unversteuert lassen.
Die Menschen in solchen Angelegenheiten nur mit unbegr�ndeten Zahlen zu traktieren
halte ich f�r einen politisch schlechten Stil, der den heutigen Anforderungen an
Rechenschaftspflicht durch die Politik nicht gerecht wird.
bei SPD-Sch�fer-G�mbel war es sogar so da� einige in den Foren stark vermuteten
dieser habe seinen Freibetrag von 750000Eur von IG-Metall-Huber
einfach nur abgekupfert)
Eine Gebi�sanierung d.h Vollimplantatgebi� kostet heute
beim Zahnarzt d.h im Schnitt ca 75000Eur.
also 2300Eur pro Vollimplantat(im Mittel) gerechnet.
Diese Kosten kann man etwas "hinwegdiversifizieren" indem
monatliche 20-40Eur f�r eine Zahnzusatzversicherung ausgibt und diese
nat�rlich �ber viele Jahrzehnte bezahlt.
(Bei vier Jahrzehnten Beitragszahlung vom 40ten bis zum 80.tenLebensjahr
also etwa bei 30 Eur im Monat rd. 18000Eur, hinzu kommt
trotz Zusatzversicherung wie die Stiftung-Warentest ermittelt hat noch
eine Eigenbeteiligung hinzu meist 10-15% pro Zahn was nochmal rd.
10000Eur ausmacht. also insgesamt 28000Eur. leider haben wir im
Gesundheitsbereich �ber viele Jahre weit �berdurchschnittlichen Preisauftrieb leicht
4% etwa. In vier Jahrzehnten werden sie weder f�r 2300Eur in D
ein Vollimplantat bekommen geschweige der Monatsbeitrag dann nur f�r 20-40Eur
in Wirklichkeit mu� dann viel mehr daf�r bezahlt werden.
Pi mal Daumen-Absch�tzung: heute d.h die fiktiven Zahlungen in Zukunft der n�chsten
4 Jahrzehnte mit konstanten Werten auf heutiges Datum heruntergerechnet: "28000Eur"
in vier Jahrzehnten analog gesch�tzt "62000Eur"
die Arithmetisierung ergibt 45000Eur und in dieser Gr��enordnung
mu� man mindestens freibetragsm�ssig f�r Zahnersatz freistellen.
(Die Materie mit diesen Bezuschussungen ist �usserst kompliziert und aufw�ndig)
http://www.zahnwissen.de/frameset_behandlung.htm?~festzu2005.htm
Dar�berhinaus sind andere Gesundheitsleistungen schon kostenzusatzpflichtig
ich m�chte erw�hnen gutes H�ren z.B
ein entsprechend gutes H�rger�t , notwendige Sehhilfe etc allein nur mit der
Kassenbezuschu�ung kann dies in vielen F�llen nicht mehr gew�hleistet werden.
So da� insgesamt ein Freibetrag f�r den Gesundheitsbereich von 50000-60000Eur schon
heute seri�serweise nicht unterschritten werden sollte.
Auch hier sind die L�cken in der Tat betr�chtlich.
Die Sache in Griff kriegen blo� mit der gesetzlichen Pflegeversicherung
und man ist buchst�blich arm dran.
Das Fazit von Stiftung Warentest zum neuen Pflegeerweitungsgesetz
bzw der Pflegereform 2008 kurz und knapp auf einen Nenner gebracht.
ich zitiere: "Etwas mehr Leistung, viel mehr Beitrag"
die gro�e L�cke wie im Beitrag von Stiftung Warentest vom 07/2006 schonmal
ausdr�cklich erw�hnt bleibt also im wesentlichen bestehen.
In Abh�nigkeit der Pfegestufen wurde die Versorgungsl�cke ermittelt.
Erkenntnis: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen
bei weitem nicht aus, um die tats�chlichen Kosten f�r die Pflege zu Hause
oder im Heim abzudecken.
Die Restkosten d.h nicht durch die gesetzliche Versicherung getragenen
Kosten liegen je nach Pflegestufe zwischen 426Eur (1.Stufe) und 1928Eur(3.stufe)
und bei Heimbetreuung analog zwischen 577 und 1258Eur.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/-Pflegezusatzversicherung/1653058/1653058/1653070/
Nach berechnungen der Stiftung Warentest, drohen totz gesetzl. Pflegeversicherung
finanzielle L�cken von bis zu 1928Eur pro Monat. Bei einer durchschnittlichen
Pflegebed�rftigkeit von 8,2 Jahren summiert sich der fehlbetrag bis auf existenzbedrohende
189000Eur.(Stand 2007)
(nat�rlich sind das nur Durchschnittsbetrachtungen man wei� von F�llen die mehr als
300000Eur Zusatzkosten bis zum Ableben verursacht haben.)
aus:
http://www.pflegetagegeldversicherungen.de/vergleichfinanztestpflege.html
"Das Testergebnis von �kotest
Ein guter Schutz vor dem Finanzdesaster im Pflegefall hat seinen Preis.
Wer nicht mehr jung ist, muss selbst eine Police mit Basisschutz sogar
vergleichsweise teuer erkaufen. Ein 35-j�hriger Mann zahlt f�r 50 Euro
Pflegetagegeld bei einem Topanbieter wie der DKV beispielsweise 12,60 Euro
im Monat. Billiger ist die Police nur bei Anbietern zu haben, die deutlich weniger
Leistung bieten - und deshalb nicht zu den Toptarifen im Test z�hlen. Ein 60-J�hriger
zahlt f�r den gleichen Schutz bei guten Anbietern dagegen schon zwischen
52,70 Euro (DKV) bis 72,70 Euro (DEVK). Mehr noch: Bei �lteren sind
oft bereits Vorerkrankungen vorhanden, die die Pr�mie weiter in die H�he
schrauben. Wer bis zum Rentenalter mit dem Abschluss der Police wartet,
l�uft zudem Gefahr, gar keinen Vertrag mehr zu erhalten. �ber 65-J�hrige
werden bei den meisten Anbietern nicht mehr versichert. Manche haben
das H�chstalter sogar auf 59 oder 60 Jahre begrenzt.
Frauenpolicen sind grunds�tzlich rund 30 bis 70 Prozent teurer.
Weil sie laut Statistik l�nger leben als M�nner, wird das Risiko,
zum Pflegefall zu werden, bei ihnen erheblich h�her eingesch�tzt.
Das schl�gt sich in den Pr�mien nieder. Eine 35-j�hrige Frau muss
mindestens 17,60 Euro f�r einen guten Basisschutz wie bei der DKV
ausgeben. Teure Anbieter, wie die R+V, verlangen sogar bis zu 38,90 Euro
daf�r. Komfortschutz ist bei Topanbietern, wie der Signal, ab 21,15 Euro
erh�ltlich. Wartet Frau bis 60 mit dem Abschluss, muss sie dagegen mit
Monatspr�mien von 78 (SDK) bis 114,45 Euro (DBV-Winterthur)
schon das Vier- bis Sechsfache f�r den gleichen Schutz ausgeben.
Wer sich vor allem f�r die Heimpflege absichern will, wird beim Basisschutz
f�ndig. Alle Tarife bieten auf 100 Prozent erh�hte Leistungen bei station�rer
Pflege. Ein f�r Frauen und M�nner gleicherma�en gutes
Preis-Leistungs-Verh�ltnis haben vor allem die Provinzial und die DKV,
wobei die DKV etwas preisg�nstiger ist."
Verfassungsrechtlich f�r den zu ermittelnden Freibetrag (denn viele m�ssen
diese Zusatzbetr�ge mit Verlaub aus dem Geldverm�gen bestreiten)
sind auch teurere Anbieter zu ber�cksichtigen und wegen dem worst-Case
Szenario auch h�here Altersklassen zu ber�cksichtigen. Diejenigen mit ihrem
Geldverm�gen zu sch�tzen die bereits �ber dem Versicherungsh�chstalter sind
Wie oben erw�hnt die �ber 65j�hrigen bzw ab 59/60 werden nicht mehr genommen.
Hier ist festzustellen da� bei den j�ngeren wenige zehntausende Eur ausreichen um sich
abzusichern jedoch die entprechend �lteren die nicht mehr versicherbar sind
1:1 mit ihrem Geldverm�gen geradestehen. D.h nichts anderes aus Verfassungsgr�nden
ein Verm�gensteuerschutz in H�hen einer zu erwartenden durchschnittlichen
Zuzahlungh�he von wie gezeigt (Stand 2007 ca 189000Eur) d.h aufgerundet 2009
zus�tzlich ein Cash-Volumen von ca 200000Eur Verm�genssteuerschutz
f�r den einzelnen betroffenen B�rger freigestellt werden mu�.
"In der Begr�ndung hei�t es, da� ein typisches Einfamilienhaus
"nicht von einer Einzelperson, sondern einer Familie mit 1 bis 2 Kindern
bewohnt wird, so da� mit dem Freibetrag f�r 1 Person der Wohnbedarf
einer einzelnen Person gemessen an deren Anteil an einem Einfamilienhaus
abgedeckt wird". Dies ist jedoch bereits durch den Wortlaut des Beschlusses
nicht gedeckt. Dort wird die Orientierung an den "Werten durchschnittlicher
Einfamilienh�user" ausdr�cklich auf den Steuerpflichtigen und nicht auf alle
mitveranlagten Personen bezogen. Sowohl die �u�erungen Kirchhofs
im Anschlu� an das Urteil als auch der Konsens in der Literatur st�tzen
diese Auffassung ."
Quelle:
http://www.inwo.uni-koeln.de/pub/inwo0996.doc
Das Insitut unter Leitung von Professor Dr. Johann Eekhoff
Meines Wissens hat sogar Professor Dr. Johann Eekhoff selbst schon
Gutachten im Auftrag der Linkspartei verfasst, ich kann da keine Parteinahme
entdecken.
Und wie gezeigt d�rfen wir den Fehler nicht machen da� wir jetzt ein H�uschen nehmen
und damit mit etwa 250000Eur oder 300000Eur die Mille voll machen,
sondern wir brauchen hier ein Abstandsgebot, denn hier handelt es sich
um Schonverm�gen vor der Verm�genssteuer.
Und das liebe Freunde hat Gregor Gysi begriffen, andere Umverteiler wom�glicherweise
noch nicht so ganz. Also" wenn es nach meiner Auffassung geht" -so Gregor Gysi- w�rde ich wegen dem
Westen auch H�user von 500000Eur freistellen , aber meine Partei will das anderst, was will ich da
machen?" Summa summarum und das ist ein wichtiges Ergebnis da� das Lebensf�hrungsverm�gen heute
mit 1,2 MioEur deutlich �ber der Existenzmillion liegt also mit Kapitalverrentungszwang, denn hier steckt die
u.a die Existenzrente mit einem Barkapitalwert von knapp 300000Eur drinne.
Jedoch mit nominellen Substanzerhalt bzw inflationsadaptivem Substanzerhalt, d.h
Kaufkrafterhaltung des Kapitalstocks bis zum Tode, liegen die Werte deutlich h�her.
Wenn ein Selbst�ndiger, bzw Freiberufler usw einen Kapitalstock von 800000Eur
sehr konservativ in Pfandbriefen anlegt um damit seine Existenzrente zu organisieren
und etwa mit durchschnittlich 3-3,5% Zinsen
rechnen kann, muss er im Schnitt rund 2% Preisauftrieb verkraften d.h 2% des Ertrags in die
Kapitalstockserhaltung reinstecken. Es bleiben ihm nur 1,5% die er als Rente verfuttern darf
um Kapitalstockserhaltung zu erreichen. d.h der Kapitalstock von 800000Eur d�rfte dann keinesfalls
verm�gensbesteuert werden, sowie die Ertr�ge daraus �berhaupt nicht besteuert werden
d�rften.
Ob das so machbar ist m�chte ich dahingestellt lassen, die SPD will ja Alterseinkommen
in unbegrenzter H�he den Hartz4-Beziehern zugestehen, ich finde das nicht schlecht und
b�rokratieabbauend und liberal. Aber ich denke dann sollte man den andern zumindest
in der Existenzrente wie hier gezeigt auch etwas entgegenkommen.
Dann allerdings ist der Lebensverm�gensfreibetrag entsprechend auf 1,7 Mio Eur auszuweiten.
f�r die zweith�ufigste Haushaltsgruppe den Zweipersonenhaushalt wird entsprechend von 2,4Mio Eur
auf 3,4MioEur aufgestockt. Und nat�rlich sollten wir auch auf die Ausf�hrungen von Gregor Gysi achten
Es ist bekannt da� er vor dem deutschen Bundestag vehement daf�r gefochten hat da� Kinder
wenn es um die Gaben des Staates geht gleich behandelt werden wie Erwachsene.
Nun fr�her hat man 70% eines Erwachsenen angesetzt. Aber lernen wir hinzu und wenden
das gleich an. Die 1-Kind-Familie soll dann statt 3,24MioEur Lebensverm�gensfreibetrag 3,6MioEur
bekommen(beim Kapitalverrentungsmodell) und statt 4,59MioEur dann
5,1MioEur Lebensverm�gensfreibetrag.(Kapitalsubstanzerhaltungsmodell)
Die 1,2 Mio Eur standardisiertes Lebensf�hrungsverm�gen d.h inclusive kleines Einfamilienh�uschen
weist aber leider oftmals keine sinnvolle Trennsch�rfe auf und zwar wegen den stark divergierenden
Immobilienm�rkten. Die absolut gr��ten Unterschiede findet man in Deutschland in Sachen Einfamilienhaus
nicht zwischen Gro�stadt und irgendwelchen Landd�rfern hinter den sieben H�geln ,
sondern zwischen Dorf und Dorf und zwar in Nordfriesland. Enormste Unterschiede auf
gerademal 20 bzw 30km Entfernung. So lehnt nicht umsonst der
nordfriesische Gutachterausschu� es ab, �berhaupt einen Bodendurchschnittswert f�r den
Landkreis Nordfriesland anzugeben. Zu sinnlos ist diese Angelegenheit.
Selbst f�r einen gut verdienenden M�nchner Facharbeiter reicht dieser Freibetrag nicht immer und immer �fter
nicht aus.
Erinnern wir uns:
Das Sozialgericht Koblenz hat 2007 hat festgestellt:
ein 1991 erbautes auf einem 737qm Grundst�ck stehendes Haus mit 197qm Wohnfl�che
"vollunterkellertes eingeschossiges Geb�ude in massiver Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss.
Zum Anwesen geh�rt weiterhin eine Garage."
ist gesch�tztes Eigentum gem�� � 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II .
Und bitte nicht vergessen: das ganze gilt auch wenn es nur von einer Person bewohnt wird.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={B842DF31-DC1B-4ED0-8614-7046FDF4234D}
oder 934Eur/qm-Wfl
Wir haben nun bereits in der SPD starke Minderheiten die die Verm�genssteuer bejahen und
Mehrheiten bez�glich einer enormen Erh�hung der Grundsteuer f�r Omis klein H�uschen
Und wenn man es genau nimmt will man in der SPD noch nicht mal
mehr die sogenannten "Hausk�ken" sch�tzen. Der Unterschied liegt darin da� ein sogenanntes
"Hausk�ken" eine Wohnfl�che von teils deutlich unter 50qm hat, jedoch Omis klein H�uschen in etwa
145qm siehe die Ausf�hrungen des Sozialgerichts. Dies mag einerseits als wichtiger Nachweis
f�r die Divergenz der Immobilienm�rkte dienen, aber auch den Durchschnittsansatz
als als v�llig untaugliche "Rasenm�hermethode" entlarven.
Laut Bundesverfassungsgericht steht wortw�rtlich "die Kontinuit�t des Familiengutes" unter dem besonderen
Schutz der Verfassung wenn es um die Verm�genssteuer geht.
da heisst es nur so zur Erinnerung:
"...gebietet der Schutz von Ehe und Familie gem�� Art. 6 Abs. 1 GG, da� der
Verm�gensteuergesetzgeber die Kontinuit�t dieses Ehe- und Familiengutes achtet."
http://lexetius.com/2001/8/224
Wir haben heute tats�chlich in Deutschland den Fall da� es ein Dorf (M�nchen hat bei
weitem nicht die h�chsten Immobilienpreise nat�rlich die Preisdichte z�hlt, bezogen auf den
gleichen Objektumfang versteht sich ) gibt bei dem bereits die Souterrainwohnung
ab 750000-1MioEur und oberhalb zu verorten ist. Doppelhaush�lften liegen meistens
zwischen 2,0 und 5 Mio-Eur. Praktisch k�nnte kein H�uschenbesitzer in Kampen auf Sylt der
Verm�genssteuer entkommen. Verfasssungstechnisch so die
Vorgabe sollte es aber um ein Einfamilienhaus als Schutzgut gehen und nicht um eine Wohung.
Schon damals im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer fiel mir auf,
da� man immer �ber den Starnberger See diskutiert hat, Villa am Starnberger See.
Und desweiteren fiel mir auf da� der SPD-Fraktionsvize Joachim Po� st�ndig
hetzte und behauptete:"die von der CSU wollen die Millionenschweren
Villen am Starnberger See von der Erbschaftssteuer freistellen.
Das sei aber mit der SPD nicht zu machen."
Je reicher jemand ist desto unerheblicher in seiner Verm�gensbilanz ist
der Wert des Einfamilienhauses. Ich darf doch g�tigerweise mal daran erinnern
da� bis einschlie�lich 2007 das absolut preish�chste Einfamilienhaus einen Abschlusspreis
am Markt von gerademal gut 12Mio Eur gemacht hat *deutschlandweit* versteht sich.
Jetzt wissen wir auch da� die reichste Frau Deutschlands mit knapp 9Mrd Eur und
der reichste Mann Deutschlands mit �ber 20Mrd Eur daherkommen. Ihre Einfamilienh�user
die sie als Hauptwohnsitz bewohnen und eignen was sind die denn wert?
Psssst gerademal so mit viel Goodwill so 1 Promillchen, in einem der beiden F�lle ein
kleiner Bruchteil von einem Promillchen ihres Gesamtverm�gens. Und wenn man jetzt
wie Joachim Po� 1% Hebesatz will, dann begreift nun jeder da� ein Piekser beim Arzt
viel mehr weh tut. Also Milliard�re sind wei� gott nicht von der Besteuerung ihres Hauptwohnsitzes
im entferntesten existentiell betroffen. Wer hingegen so einen Eindruck erzeugt dem kann ich
nicht helfen.
Es geht nicht um die Villen, sondern es geht mehr denn je um Omis klein H�uschen,
Dieser Joachim Po� will an die Mittelschicht ran, *dort* und nur *dort* gibt es die
stark Einfamilienhausorientierten-Verm�gensstrukturen die gef�hrdet sind und nirgendwo
sonst.
Den Normaleinkommensbezieher
den *treffen* heutzutage tausende bzw. zehntausende Euro mehr an Steuerbelasung
durch eine Substanzsteuer f�rs H�uschen. Da geht es dann wirklich ums ganze.
von der Immobilienfront:
zwei Beispiele: 148qm Wohnfl�che, baujahr 1960, renovierungsbed�rftig f�r
12MioEur
http://www.immobilienscout24.de/47697589
Ger�umige Doppelhaush�lfte 220qm neuerbaut f�r 6MioEur
http://www.immobilienscout24.de/49455154
-M�nchner Facharbeiter(Einzelhaushalt) soll innerhalb der Facharbeiterhierarchie
ein Spitzeneinkommen erzielen also Monatsbruttoeinkommen: 4000-4500Eur,
- ausgesprochen gute Betriebsrentenversorgung durch Gro�unternehmen
-konsequenter akribisch solider Sparer
-Hausgrundst�ck nicht �ber den Markt erworben
(eigentlich reden wir �ber einen einheimischen M�nchner nicht
�ber einen von der M�nchner Industrie von au�en angeworbenen, der sich
in den M�nchner Immobilienmarkt einkaufen mu�)
Verm�genss�ulen:
a)Rentenbarwerte
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Rente-gegen-Einmalbeitrag/1734532/1734532/1738356/1738398/
wir wollen alternativ den Rentenbarwert der gesetzlichen Rentenversicherung als
auch die Betriebsrente genauso sch�tzen als w�ren diese eine dynamische
asymtotische Rente d.h vollst�ndig inflationsadaptiert, das ist eine wohlwollende Annahme
siehe die Testsieger unter vorherigem Link der Sofortrenten-Beispiele.
also hier eine garantierte 1000Euro Rente entpr�che etwa 260000Eur bzw 270000Eur
Rentenbarwert.
dann w�re also etwa 270000Eur f�r die gesetzliche anzusetzen und etwa die h�lfte
f�r die Betriebsrente beispielsweise von BMW.
(Prof. Markus Grabka bzw Joachim Frick (DIW Berlin) haben in ihrer Publikation
vom Januar 2009 " das Risiko der Altersarmut steigt" z.B eine ganze Reihe von
verm�genswerten Positionen f�r ihre Verm�gensverteilungsstatistik nicht ber�cksichtigt.
Die Wissenschaft ist weitestgehend frei und insofern mag diese dieser Sichtweise okay
sein was man �berhaupt als Verm�gen versteht.
Verfassungstechnisch h�chst problematisch d.h auf jeden Fall verfassungswidrig
ist jedoch die nicht ausreichende Ber�cksichtigung von Verm�gensbestandteilen untereinander.
Selbst Prof. Grabka der sich als Umverteiler geoutet hat, teilt mit da�
die Anwartschaften an die GRV der in der Bev�lkerung der am h�ufigsten anzutreffende
Verm�gensbestandteil ist. F�r Ostdeutschland mit Quoten in etwa 99% im Westen
etwa mit knapp 90%. Und Markus Grabka stellt wortw�rtlich fest, da� mit SOEP
die Anwartschaften an die GRV ich zitiere "nicht ausreichend" ber�cksichtigt sind.
�hnliches konstatiert er f�r die Betriebsrentenproblematik.
Nicht ausreichend hei�t ja wohl mangelhaft bzw ungen�gend, dh es sind starke Abweichungen
vom gemeinen Wert zu erwarten.
Und das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen da� weniger als 70%
d.h 60% oder gar 50%-Ans�tze vom sog. gemeinen Werte im Vergleich
zum 100%-Ansatz des Geldverm�gens den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt
und somit verfassungswidrig ist. ( in einem *ersten schritt* m�ssen alle Verm�gensarten
in ihrem gemeinen Wert approximiert werden)
"� 19 Abs. 1 ErbStG ist demnach mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
Denn er bestimmt einheitliche Steuers�tze f�r alle F�lle des Erwerbs von
Todes wegen oder durch Schenkung, obwohl die Vorschriften �ber die
Ermittlung des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs den Anforderungen
des Gleichheitssatzes nicht gen�gen. In nach der Zahl der betroffenen
Steuerpflichtigen ebenso wie von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung her
wesentlichen Teilbereichen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
werden die �bertragenen Verm�genswerte nicht in Ann�herung an den
gemeinen Wert erfasst und zudem sowohl innerhalb einzelner als auch
im Vergleich verschiedener Verm�gensarten in ihrer Relation zueinander
nicht realit�tsgerecht in der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgebildet.
Die Entscheidung des Gesetzgebers, die durch den Erwerb erh�hte finanzielle
Leistungsf�higkeit der Steuerpflichtigen zu belasten, ist daher nicht belastungsgleich
und nicht folgerichtig umgesetzt."
aus
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002.html
An einer Stelle schreibt Prof. Wieland:
"..Andernfalls k�me es zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung
steuerehrlicher B�rgerinnen...."
Das scheint Prof Wieland besonders am Herzen zu liegen. Denn im selben Gutachten
schreibt er:
"Denkbar ist insoweit ein Modell, in dem dieSteuerpflichtigen den
Verkehrswert ihrer Verm�gensgegenst�nde selbst einsch�tzen und
diese Einsch�tzung in ihrer Steuererkl�rung kurz begr�nden.
Die Finanzverwaltung k�nnte sich auf Stichproben beschr�nken."
Blo� nicht! (nicht nur weil die Finanzamtskerle dann mit ihren Fotoappaten
auch noch detaillierte Bilder der Wohnstuben der B�rger anfertigen und deren
Privatsph�re vollkommen kompromititeren.)
Weil diese Betrachtungsweise auf das Modell " der Ehrliche ist der dumme"
zur�ckf�hrt" Denn wer aus Angst vor dem Finanzamt eher (rein objektiv)
zuviel angibt bzw nicht ausreichend abgebr�ht ist , viel zuwenig anzusetzen zahlt nach ihrem
Modell dann regelm�ssig mehr und wird abgezockt. Der Unwissende und Ehrliche wird
eher benachteiligt, das ist nicht hinzunehmen.
Bisweilen zeigen sich ja selbst Gerichtssachverst�ndige v�llig
ahnungslos. Ich werde auf den Bewertungsskandal mit dem Mini-Waterk�ken
so nenn ich es im Unterschied zum Originalen Waterk�ken in Kampen auf Sylt
mal ausf�hrlich zur�ckkommen, und dann sieht jeder was solche �ffentlich rechtlich
bestellten und vereidigten Sachverst�ndige bisweilen so zusammenbringen. Aber der
B�rger der soll es wie selbstvest�ndlich wissen. In dem Zusammenhang ist auch
darauf hinzuweisen, da� bei einem in �ffentlich-rechtlichen Verh�ltnis stehenden
Grundst�cksgutacher selbst ein Wischiwaschi-Gutachten das grob fahrl�ssig erstellt wurde
nicht haftet. Wir gehen davon aus da� seitens ordentlicher Gerichte d.h nichtmal
dort regelm�ssig auf einer Garantiezusage besteht bzw vereinbart wird.
Und dar�berhinaus mu� erg�nzt werden da� solche Gutachten aber vor Gericht
*Beweisqualit�t* haben, sogenannte Beweis�quivalenz.
f�r den Wert der Rentenbarwerte f�r den Facharbeiter gehe ich von 300000-400000Eur aus.
(als Sch�tzung versteht sich die die Anteile GRV- und Betriebsrentenbarwert summiert,
wie die Rente sich dynamisch oder nicht entwickelt kann keiner sagen, sein Anteil bei der GRV ist
zudem eine "politische" Rente)
b) Geldverm�gen: 200000Eur
c) Omis-Klein-H�uschen im Alleineigentum und bewohnt vom Facharbeiter selber
�hnliche Daten wie in dem Sozialrichterfall unten allerdings in mittelguter Lage von
M�nchen, und mit etwas geringerer Wohnfl�che minus 52qm, aber geringf�gig gr��erem Grundst�ck.
145qm Wohnfl�che, 20Jahre alt , Vollunterkellerung,EG,
ausgebautes DG, einfache Ausstattung, Grundst�cksgr��e 800qm:
dies entspricht 3 Ebenen (100, 100, 100) mit BGF= 300qm.
Regelherstellungskosten: 760Eur/qm somit 228000Eur
Altermindfaktor: 0,75: 171000Eur(Geb�uderegelherstellungswert)
Bodenwert: 800Eur/qm mal 800qm= 640000Eur.
Wertfaktor gem�� Anage 25 zu �191 Abs. 2 (>500000Eur, >500Eur)=0,9
Verkehrswert=Steuerwert= 729900Eur
(Das Vergleichswertverfahren ist auch im Steuerrecht mitterweile Vorschrift,
dem Sachwertverfahren vorgelagert, weil deutlich besser, kann ich aufgrund Datenmaterials
nicht bieten. besser eine Begr�ndung als keine
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_25_279.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_25_280.html
Datenquelle:
http://www.lbs.de/saar/presse/pressemitteilungen/lbs-bundesgeschaeftsstelle/robust
"Auch die aktuellen Daten zeigen erhebliche regionale Preisunterschiede f�r
Wohneigentum, nach dem Motto "H�herer Wohlstand, h�here Preise".
Das gilt gerade auch f�r gebrauchte frei stehende Einfamilienh�user,
die nach der LBS-Analyse auf der Beliebtheitsskala ganz oben rangieren.
Preisf�hrer ist hier erneut die bayerische Landeshauptstadt M�nchen.
Dort kostet das typische Bestandsobjekt in mittlerer bis guter Lage
730.000 Euro und damit gut 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
Unter den Gro�st�dten liegt Wiesbaden auf Platz 2 mit 600.000 Euro,
mit einigem Abstand dahinter folgen weitere west- und s�dwestdeutsche
Zentren wie Heidelberg (490.000 Euro), Frankfurt (470.000 Euro),
Freiburg (460.000 Eu-ro) sowie D�sseldorf und Stuttgart (mit 450.000 Euro)."
Ich sags der LBS die sich von morgens bis abends dem Thema Immobilien
widmet klar und deutlich. Preisf�hrer ist nicht M�nchen sondern mit riesigem
Abstand Kampen aus Sylt(auch wenn man die wirklichen Toplagen im M�nchen
mit denen in Kampen vergleicht) Solche Falschbehauptungen kommen
einfach nicht gut an.
Fazit:
In der Summation der Positionen etwa 1,3-1,4 Mio Eur f�r den soliden Leistungstr�ger
den Facharbeiter als Einzelpersonenhaushalt, davon etwa 970000Eur Sach-und Geldverm�gen
(inklusive Standard Hausrat plus Auto da haben wir 40000Eur angesetzt)
der Rest sind verm�gensgleiche Versicherungsanspr�che.
"Es ist auch nicht
m�glich, hoheitlich auferlegte Geldleistungen generell als verfassungswidrige Eingriffe in das
durch Art. 14 GG gew�hrleistete Eigentum zu qualifizieren. Ist aber die Steuerpflicht
grunds�tzlich mit der Eigentumsgarantie vereinbar, ergibt sich die Schwierigkeit, entweder
eine h�chst zul�ssige Besteuerung zu definieren - was in Euro und Cent ganz offensichtlich
nicht gelingen kann - oder doch auf die Eigentumsgarantie als Schutzwehr gegen den
Steuergesetzgeber zu verzichten"
BVerfGE 14, 221 (242)
"Die verfassungsgem��en Grenzen des diesem zustehenden Spielraums erscheinen bei einem
Verm�gensteuersatz von 1 % bei durchschnittlichen Verh�ltnissen in der Regel auch dann
nicht �berschritten, wenn eine Milderung der zus�tzlichen Ertragsteuerbelastung durch den
Abzug gezahlter Verm�gensteuer von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage
nicht m�glich ist
BVerfGE 43, 1
....
es gibt eine abweichende Meinung des Richters B�ckenf�rde nachdem auch
eine reale nicht nur nominelle Verm�genssteuer erlaubt sei, doch dieser schr�nkt
selber ein:
Die Auferlegung vonGeldleistungspflichten lasse aber nach der st�ndigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes grunds�tzlich
unber�hrt, solange die Steuerpflicht den Pflichtigen nicht �berm��ig belaste und seine
Verm�gensverh�ltnisse grundlegend beeintr�chtige. B�ckenf�rde weist darauf hin, dass bei
einem Verm�gensteuersatz von 1 % nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
bei durchschnittlichen Verh�ltnissen in der Regel die Grenze f�r eine Verm�gensbesteuerung
nicht �berschritten sei.
und Prof. Wieland �u�ert sich:
"Man wird abwarten m�ssen, wie der Senat in seiner neuen personellen
Besetzung den Grundrechtsschutz gegen�ber der Besteuerung verstehen wird.
Zust�ndig f�r die Verm�gensbesteuerung ist aber der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts, dessen Rechtsprechung seit 50 Jahren eine Aktivierung der
Freiheitsgrundrechte und der Eigentumsgarantie gegen den Steuergesetzgeber kontinuierlich
und beharrlich abgelehnt hat." (2003)
Aber es darf nicht vergessen werden ,da� selbstverst�ndlich auch der zweite Senat zust�ndig
ist -salopp formuliert- wenn es um die Steuerbelastung von B�rgern geht. siehe hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060118_2bvr219499.html
Dar�berhinaus ist nun tats�chlich die komplette Mannschaft des zweiten Senats ausgewechselt worden
und schon 2006 wie erw�hnt erfolgte eine "Richtigstellung" der Interpretation mit dem "Halbteilungssatz"
durch den zweiten Senat in einem erneuten Steuerbeschluss.
Daraus:
"Entsprechend kn�pfen die verwendeten Begriffe
("Verm�gensstamm", "Substanz des Verm�gens", "Verm�gensertrag", "Sollertrag")
nicht an Begriffe des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts an und sind vor dem
Hintergrund einer hinzutretenden Verm�gensteuerbelastung zu betrachten: Da
der "Verm�gensstamm" steuerlich grunds�tzlich unangetastet bleiben soll, wird die
Verm�gensteuer als "Soll-Ertragsteuer" verstanden (vgl.BVerfGE 93, 121 <137> ),
die dadurch in Konkurrenz zu Ertragsteuern wie der Einkommen- oder Gewerbesteuer
tritt. Allein auf dieses Zusammentreffen der Verm�gensteuer mit den �brigen Steuern
bezog sich dort der "Halbteilungsgrundsatz" als Belastungsobergrenze. Die daraus
entstehende Belastungswirkung ist nicht ohne weiteres mit der Belastungswirkung
vergleichbar, die durch die Einkommen- und Gewerbesteuer oder allein durch die
Einkommensteuer entsteht. Denn w�hrend eine hinzutretende Verm�gensteuer
gerade darauf angelegt ist, die verm�genswerten Rechtspositionen, die in ihrer
Bemessungsgrundlage zusammengefasst werden, j�hrlich wiederholend und
unabh�ngig vom tats�chlichen Ertrag als Besteuerungsobjekt heranzuziehen
("wiederkehrende Steuer"; vgl.BVerfGE 93, 121 <137> ), zielen
Einkommen- und Gewerbe(ertrag)steuer gerade darauf ab, einen
tats�chlichen Hinzuerwerb nur einmal im Jahr seiner Entstehung steuerlich zu erfassen.
:
Auch mit einer komplett neuen Mannschaft des zweiten Senats bleibt es dabei:
Es wird wiederholt da� die Unantastbarkeit des Verm�gensstamms
gew�hrleistet werden soll.
Dar�berhinaus ist es mal sinnvoll sich �berhaupt anzuschauen wie sich
in der Praxis die Verm�gen derjenigen entwickelt haben die Oskar
so gern abkassieren m�chte.
Quelle: Wochenbericht Nr. 4/2009 76.Jahrgang, 21.Januar 2009
"Gestiegene Verm�gensungleichheit in Deutschland"
dazu unter anderem Interview mit Grabka:
"das Risiko der Altersarmut steigt" sieben Fragen an Markus Grabka S.55
Die Jahre 2002 bis einschlie�lich 2007 sind eigentlich als Zeitfenster ideal,
weil mit den Rezessionsjahren 2002 und 2003 auch Boomjahre wie
2004, 2005, 2006 und 2007 drin sind.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-inside/klick-fuer-klick-10-jahres-charts-aller-dax-werte;1262690
Wie auf dem Chart zu erkennen fiel das Blue-Chip-Barometer-Dax in
2002 und 2003(Tiefpunkt M�rz 2003) um in den Folge-Jahren
wieder stark anzuziehen.
F�r die typische Verm�gensentwicklung
ist eben ein ausgewogener Mix zu nehmen, der sich nicht nur auf Boomjahre allein
konzentriert sondern am besten ein ganzer Konjunkturzyklus.
Dankenswerter Weise hat Prof. Grabka (DIW Berlin) in Tabelle 1
(Verteilung des individuellen Nettoverm�gens in Deutschland 2002 und
2007) und zwar f�r Westdeutschland, Ostdeutschland, sowie Deutschland
die Entwicklung der Verm�gen angegeben.
Es ergibt sich f�r Ostdeutschland die merkw�rdige Erkenntnis da� das
99. Perzentil also die oberen 1% der Bev�lkerung der neuen Bundesl�nder
den st�rksten Verm�gensr�ckgang im Zeitraum 2002-2007 mit -14,1% hatten
das 50.Perzentil als Median hatte lediglich einen R�ckgang von -8,7%
zu verkraften. Normalerweise ist es so da� die oberen 1% im Schnitt
meist deutlich mehr Einkommen haben und somit nicht nur mehr Verm�gen bilden
k�nnen sondern auch Verm�gensschwankungen eigentlich �ber Jahre hinweg besser
austarieren k�nnen. Diese Gesetzm�ssigkeit scheint im Osten
durchbrochen, sollte die Statistik des Prof. Markus Grabka zutreffen.
Markus Grabka teilt mit da� 80% des aggregierten Nettoverm�gens
durch das SOEP nachgewiesen w�re, was aufgrund der Daten hei�t
da� in etwa bereits die oberen 1% in Westdeutschland bzw Deutschland von
der Million�rssteuer des Oskar Lafontaine betroffen w�ren.
Dar�berhinaus ist das mit den 80% von Grabka sicherlich im Mittel zu verstehen,
denn als Wissenschaftler macht er von der wissenschaftlichen Freiheit Gebrauch.
Bei der Definition was nach dem SOEP Verm�gen darstellt, schreibt
er: "der gesamte Hausrat und der Wert von Kraftfahrzeugen wird im SOEP
nicht eigenst�ndig erhoben. Die Verm�genssituation der privaten Haushalte
ist damit insgesamt untersch�tzt. "
In der Tat denn der von Prof. Grabka von der Presse plakativ und medienwirksam
aufgegriffene Verm�gensmedianwert (den ich hier nicht wiedergegeben will
weil objektiv viel zu niedrig) taugt wenig.
denn:
bei geringen Verm�gen hat Auto und Hausrat einen hohen Stellenwert beim
Gesamtverm�gen und zwar jedenfalls in der H�he in der Grabka seinen
Verm�gensmedianwert ermittelt hat.
Problemlos kann dieser sich allein durch Ber�cksichtigung von Auto und
Hausrat im Mittel gerechnet verdoppeln. Desweiteren wird mitgeteilt:
"Eine Ausnahme bildet das Geldverm�gen mit einer Erfassungsquote
von nur rund 50%"
Wichtiger ist aber da� das SOEP sieben verschiedene Verm�genskomponenten
erfasst. Explicit ist daraufhingewiesen unter anderem "Verm�gen aus privaten
Versicherungen(Lebens-oder private Rentenversicherungen, Bausparvertr�ge)"
*ber�cksichtigt* werden. Keine Verm�gensposition im Sinne der
sieben Verm�genskomponenten des SOEP stellt der Rentenbarwert der
gesetzlichen Rentenversicherung er ist schlicht nicht aufgef�hrt.
Was hei�t das?
Nun die oberen 10% der Bev�lkerung haben kaum (die oberen 1% so gut wie
gar nicht) Rentenanspr�che an die gesetzliche Rentenversicherung.
Bei den einen wird der Rentenbarwert (obere 10%)ber�cksichtigt bei den anderen
50tes-Quantil eben nicht. Da ich aber davon ausgehe da� selbst �ber alle
Alterstufen im 50iger-Quantil der Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung
im Mittel nicht nur 100Eur sondern mind. 200Eur oder 300Eur betr�gt dann
mu� von einem Rentenbarwert von mind mehreren Zehntausenden Eur
ausgegangen werden. Jener Verm�gensmedianwert liegt um das Zigfache dr�ber.
Das BVerfG verlangt aber da� jede Verm�gensposition im Sinne des
Gleichbehandlungsgrundsatzes auch ermittelt wird und dann in einem zweiten Schritt
unter Angabe von triftigen Gr�nden zwar freigestellt werden kann. (Die Umverteiler
stellen dann Verm�genswerte von Form von Rentenanspr�chen sei es gesetzlich
sei es privat i.d.R komplett frei)
(Prof. Grabka spart sich aufw�ndige Erhebungen die bei einer Verm�genssteuer
eh aus verfassungsrechtlichen Gr�nden gemacht werden *m�ssen*, gut f�r ihn
schlecht f�r den Verwaltungsaufwand und die Effizienz bei einer Verm�genssteuer. )
Siehe die Tabelle 1 (Verteilung des individuellen Nettoverm�gens in D 2002 und 2007
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/93785/09-4-1.pdf
Jetzt aber zu den Knackpunkten:
Nun wie hat sich das Verm�gen des 99. Perzentil denn entwickelt w�hrend des
Konjunkturzykluses 2002-2007? H�rt man Linksparteivertreter so reden
dann seien die Verm�gen geradezu schamlos "explodiert" und m��ten nun
abgesch�pft werden. Leider zeigen die Ermittlungen des Prof. Markus Grabka
ganz anderes. (Grabka selber ist Verm�genssteuerbef�rworter)
Jeweils Zeitraum 2002/2007 f�r die oberen 1%:
Westdeutschland: *plus 13,4%*
Deutschland(gesamt): *plus 10%*
Das ganze *nach damaligem Steuertarif(mit Spekulationsfrist) und vor Inflation!*
Erschrecklich wenig wenn man bedenkt innerhalb von 6 Jahren also eines
Konjunkturzykluses. Nun sollte man dies als *Mittelwert* innerhalb des 99.Perzentil
verstehen, ein Perzentil in dem es die mit Abstand extremsten Verm�gensspreizungen gibt
sind doch dort auch Milliard�re enthalten. . Andererseits wissen wir doch auch
da� es soliden diziplinierten Menschen gelingt mit konsequentem Verm�gensmanegment
pro Jahr schon im Mittel satte zweistellige Renditen einzufahren.
Ein Beispiel w�re die Valuestrategie von Prof. Max Otte, dem es durchaus
des �fteren gelingt w�hrend eines solchen Konjunkturzykluses das eingesetzte Verm�gen um das
1,6fache zu steigern ja sogar in etwa zu verdoppeln. (also ohne jegliche Traderei)
Das bedeutet auch da� um auf den Mittelwert zu kommen es viele geben mu� innerhalb
der oberen 1%, die entsprechende unterhalb dieser Bruttorenditen liegen m�ssen.
Wie zu zeigen sein wird bei solchen sogar inflationsbereinigt das Verm�gen innerhalb eines solchen
Konjunkturzykluses sogar schrumpft.
Man kommt doch nicht umhin da� man sich diese Sachzusammenh�nge auch klar macht,
wenn man hier mit dem Steuerkn�ppel daherkommt.
Zieht man also in die Betrachtung den Inflationsindex oder alternativ
die Inflationsdaten der einzelnen Jahre hinzu :
2002: 1,5%
2003:1%
2004:1,7%
2005: 1,5%
2006:1,6%
2007:2,3%
Quelle:
http://www.dia-vorsorge.de/downloads/df010115.pdf
Zur Erinnerung:
F�r mehr als ein Jahr gehaltene
Aktien und Wertpapiere die Kursgewinnen aufwiesen wurde in jenen Jahren �berhaupt keine
Einkommenssteuer f�llig in Gegensatz zu heute. Ist der bekennende Aktion�r Oskar
Lafonatine also bereits 2003 oder 2004 in die
Haussee eingestiegen, dann hat er seine �ber 4 jahre hinweg angesammelten
Kursgewinne komplett steuerfrei vereinnahmen k�nnen. Wir machen also jetzt die Annahme
als da� diese Verh�ltnisse einer Quellensteuer d.h Kursgewinne wie aktuell
fristunabh�ngig versteuert werden m�ssen d.h schon im Zeitfenster 2002/2007 gegolten haben soll.
Und mit den Verm�gen wird dann folgendes:
(Nat�rlich m�sste man wissen wieviel % der Anleger in Deutschland die Spekulationsfrist
fr�her ausgereizt haben und somit von einer steuerfreien Vereinnahmung profitiert haben
und wieviele nicht d.h unterj�hrige Transaktionen get�tigt haben.
Bei der Bruttorendite werden heute nochmals 28,4%Abgeltungssteuer pauschal abgef�hrt
(inklusive Soli, Kist )
Zwischenfazit: f�r diejenigen die �ber 1 Mio Eur Verm�gen verf�gten,hat es in den Jahren
sowohl in Westdeutschland bzw Deutschland gesamt, nach Ber�cksichtigung der Inflation
sowie der heutigen Besteuerung der "Spekulationsgewinne" kaum eine nennenswerte
eher l�cherliche Nettorendite ergeben d.h im Mittel!!
Es mu� weiterhin davon ausgegangen werden da� eine starke Minderheit von Million�ren
ihre Verm�gen noch nicht mal halten konnten d.h deren Verm�gen schrumpften und das
obwohl keine Verm�genssteuer erhoben wird.
Jetzt kommt Oskar und will 5% aber nicht pro Konjunkurzyklus sondern pro Jahr!
Das heisst doch nichts anderes als wenn 5%ige bzw prinzipiell auch noch
h�here Hebes�tze wie 10%,15% bei der Verm�genssteuer verfassungstechnisch
erlaubt w�ren, dann w�re das Lebensf�hrungsverm�gen in diesem Staat bereits mittelfristig
das theoretische und praktische "Konvergenzverm�gen" schlechthin.
Oder anderst formuliert: Da das Lebensf�hrungsverm�gen
als Schonverm�gen keinerlei Luxusgegenst�nde bzw Luxuswerte sch�tzt bzw beeinhaltet,
bedeutet dies faktisch eine strikte Deckelung. Von Edel-DDR kann hier keine Rede mehr sein
das ist materiell gesehen wie in der DDR Ich glaube da� es
nicht die H�he der Gesamtsteuerbelastung an sich entscheidend ist sondern *wie* diese
zustande kommt. Also 70% Steuerbelastung durch 50% Einkommensteuer und andere
Direktsteuern und ein 20% Verm�genssteuerhebesatz oder 69% direkte Steuern plus
1% Verm�genssteuerhebesatz. Den Unterschied vor allem in der Praxis!! mu� man sich mal klarmachen
und kapieren. Anderst l�sst sich das Sollertragssteuerkonzept des zweiten Senats auch
nicht deuten.
Nachweis da� die "Million�rssteuer" des Oskar Lafontaine mit dem Sollertragssteuerkonzept
des zweiten Senats nicht in Einklang zu bringen ist.
Wegen dem Professor Rudolf Hickel m�chte ich nochmal nachweisen da� Oskar Lafontaine
bereits einen *grob* verfassungswidrigen Verm�genssteuerentwurf abgeliefert hat.
Dieser Hickel kriegt auch gar nix mit.
Parteig�ltig war dieser bis Herbst 2008. Ich zitiere daraus(der *alte 3 Jahre* g�ltige Entwurf
bis Herbst 2008)
"H�he der Freibetr�ge und Steuersatz
Pro erwachsener Person wird ein Freibetrag in H�he von 100 000 �, f�r Kinder und Jugendliche in
H�he von je 50 000 � gew�hrt. F�r selbst genutztes Wohneigentum wird zus�tzlich ein
sachbezogener Freibetrag in H�he von 100 000 � pro erwachsener Person gew�hrt"
Quelle:
http://dokumente.linksfraktion.net/pdfcontent/20070130_vermoegenssteuer_eckpunkte.pdf
Nochwas: ich kann beweisen da� es in Westdeutschland zur gleichen Zeit Grundsicherungs bzw
Hartz-4-Bezieher gab die in einem H�uschen bzw ETW als Einzelpersonen lebten das mehr
als 100000Eur wert war. Den Oskar mit seiner " ganz speziellen Verfassungsgeometrie"
st�rte dies �berhaupt nicht. Unsachlichkeit und der Stil die Verfasssungsrechte anderer mit
F��en zu treten ist nicht mein Stil, andere haben es offensichtlich n�tig und Professor Rudolf
Hickel hat es n�tig solches auch noch zu loben.
Nun zur�ck zum aktuellen Entwurf:
Begriff: Unantastbarkeit des Verm�gensstamms
was ist der Verm�gensstamm?
"Substanz des Verm�gens" , hier kann man auf g�ngige Praktiken beim Verm�gensmanagment
zur�ckgreifen. Schwankungen eines Verm�gens um wenige Prozentpunkte so etwa
bis 5% werden noch als "Rauschen" bzw marginal verstanden. �ber 5% Verm�gensminderung wird es kritisch,
�berwiegend werden 10% Verm�gensminderung und mehr als nicht mehr marginal d.h erheblich
bzw wesentlich verstanden, der Verm�gensstamm mu� dann als angegriffen gelten.
In Abh�ngigkeit der individuellen Verm�gensstrukutur(hoher stagnierender und nix abwerfender
Immobilienanteil im Gegensatz zum Cashvolumen) und der Grad die H�he der 1 Mio Eur �bersteigendes
Verm�gen als auch die Aggressivit�t der sonstigen Anlagestrategie(konservativ, bzw stark risikobewu�t)
kann und wird nach den skizzierten Daten dazu f�hren, da� schon bei vielen der oberen 1%
bei einem Bruchteil eines Konjunkturzykluses oder sp�testens
bei nur dem Erhebungszeitraums von einem Konjunkturzyklus (6 Jahre) zu gut 10% und mehr
Verm�gensverzehr f�hren. Definitiv aufgrund der Daten des Markus Grabka.
(sehr inhomogene Auswirkungen! die einen allen voran Sylter werden aus ihren
eigenen EFHs vertrieben, andere sind gen�tigt die x-te Industriebeteiligung abzustossen
bzw das x-te Haus usw. also �berdies ist das ganze auch eine intellektuell sehr anspruchslose
Rasenm�hermethode die alles �ber einen Kamm schert und so v�llig wahllos und willk�rlich
in die Lebenssituation der Menschen hereinbricht. )
Dies zeigt wiederum deutlich da� das neue Verm�genssteuerkonzept von Oskar Lafontaine mit dem
Sollertragssteuerprinzip des zweiten Senats des BVerfG nicht vereinbar ist.
Wenn man ein solch einschneidendes Konzept entwickelt das schlie�lich f�r ein mehrere
hundert Milliarden schweres Investitionsprogramm als Hauptfinanzierungsinstrument dient:
Dann ist nachzuweisen da� eine einwandfreie Verfassungskompatibilit�t vorhanden ist
und zwar hieb und stichfest. Dies scheitert da sehr schwere Zweifel angebracht sind und
weil man die Sollertragssteuerkonzeption des zweiten Senats einfach als nicht g�ltig unterstellt.
(man hofft da� -was weder absehbar noch belegbar ist- sich die Konzeption des Sollertragssteuerkonzepts
und der Unantastbarkeit des Verm�gensstamms als verfassungstechnisch falsch herausstellt.
eine m�gliche (vielleicht auch gar nicht) vorliegende Meinungsdivergenz der Verfassungssenate
sollte sich in die von einem pr�ferierte Richtung entwickeln, nasowas aber auch! wie nennt man solche Hoffnungen
auf deren Eintritt eines f�r einen g�nstigen Ereignisses man nicht den geringsten Einflu� hat
aber sehr viel davon abh�ngen kann? Das nennt man spekulieren was denn sonst? )
Damit w�rde selbst bei einer nur teilweisen Verfassungswidrigkeit seines Million�rsteuerkonzepts
das 200Milliarden-Eur schwere Investivvolumen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen.
Nachdem Oskar Lafontaine mit seinem ersten Verm�genssteuerkonzept total und radikal gegen die
Verfassung versto�en hat ( Der Oskar war nicht in der Lage die verfassungsgem�sse Dimensionierung
des Lebensf�hrungsverm�gens vorzunehmen, nicht gerade ein Bef�higungsnachweis f�r
einen Spitzenpolitiker)
h�tte man sich jetzt gew�nscht da� er aus seinen schweren Fehlern lernt und etwas mehr
Fingerspitzengef�hl h�tte walten lassen. Aber nein!
Sein neuestes Konzept die Million�rssteuer mu� als wirklich sehr wilde ziemlich krude
*"Verfassungsspekulation"* bezeichnet werden .
Was den Prof. Rudolf Hickel am Wiederholungst�ter Oskar Lafontaine nicht im
geringsten st�rt. Unverdrossen findet er das Steuerkonzept der Linken als das beste
von allen im Bundestag vertretenen Parteien.
Prof. Wieland setzt sich eben auch mit den
sogenannten Bewertungsproblemen auseinander. Er beschreibt die
rechtliche Situation und entwickelt unterschiedliche
L�sungsvorschl�ge.
"Deshalb enth�lt das Bewertungsgesetz (BewG) allgemeine und besondere
Bewertungsvorschriften. Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, ist der Besteuerung der
gemeine Wert zugrunde zu legen (� 9 Abs. 1 BewG). Ma�gebend f�r den gemeinen Wert
eines Wirtschaftsgutes ist der Preis, der nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei
einer Ver�u�erung zu erzielen w�re (� 9 Abs. 2 BewG). "
Dies liest sich leichter als es ist. Leichte Lesekost f�r einen Schm�kerer wie den
Bsirske, hingegen eine Herkulesaufgabe f�r die Bodenbewertungschartisten.
Prof. Max Otte ein Kollege des Prof Wieland ist ein ausgewiesener Marktkenner (Kapitalmarkt und B�rse)
und sieht mehr denn je das Gemeinwesen in eine sog. Desinformationsgesellschaft abgleiten.
Das Endstadium der Desinformationsgesellschaft f�hrt �ber verschiedene Stadien
�ber das Desinformationschaos letztlich weiter hin zum Infomationscrash.
Dieser zeichnet sich als Finale des Malheurs dadurch aus
da� in solch ung�nstigem Zustande wesentliche Informationen systematisch vorgehalten
werden als auch bzw. und Infomationen verf�lscht werden.
Selbst sachlich und logisch denkende Zeitgenossen ist es dann bei "F�tterung" mit falschem Input
regelm�ssig kaum mehr m�glich sachlich richtige Ergebnisse zu erzielen d.h den wahren zugrundeliegenden
Sachverhalt zu erkennen.
Dieses besonders gef�hrliche Endstadium der Desinformationsgesellschaft gilt
es unbedingt zu verhindern. Die verquere Darstellung des Sachverhalts durch die
meist unbelehrbaren Desinformanten mu� korrigiert werden und die Menschen vor
den Desinformanten und deren lancierten Desinformationen gewarnt werden damit
sie sich davor geeignet wappnen k�nnen.
Nun bin ich ja alles andere als ein Kassandra-rufer und ein Dauerpessimist
deshalb ein positives Beispiel bei dem eine versuchte Desinformation einer Privatfirma
durch staatliche Organisationen konsequent verfolgt wurde.
In manchen F�llen bzw Bereichen gelingt es schon durchaus beachtlich gut.selbst
F�lle von eher bagatellarischer Desinformation in den Griff zu bekommen.
Was erstaunt wie penibel und akribisch doch manche Sachverhalte �berhaupt
entdeckt, analysiert und folglich "bereinigt" werden. Dazu ein einfaches Beispiel:
Praktiker eine bedeutende Baumarktkette hatte in einer bundesweiten Aktion "
20% Rabatt auf alles au�er Tiernahrung" gestartet. Es hat sich herausgestellt
da� gerade 4 von �ber 70000-Handelsartikeln kurz vor der Rabattaktion erh�ht
wurden.Hier ging es um wenige Euro pro Ger�t d.h im einstelligen und ganz
unteren zweistelligen Eurobereich. Da wird dann die ganze gerichtliche Instanzenkette bem�ht
bis hin zum BGH und man stelle sich mal die Kosten vor.
Also der zwar richtige aber angesichts der Dimensionen aber schon eher bagatellarisch
anmutende Grund der "Irref�hrung der Verbraucher" im Sinne des UWG
wird dann mit aufwendigem fast schon unverh�ltnism�ssig go�em Aufwand festgestellt.
(darunter als zu beanstandende G�ter ein Akkuschrauber und eine Tapete)
Jedem ist klar da� die Praktiker-kette mit den Zusatzerl�sen aus diesen 4 Artikeln nie und nimmer
die aufw�ndig lancierte millionenschwere Fernseh und Medienwerbekampapne h�tte finanzieren k�nnen.
Das mu� schon eher Leichtfertigkeit oder Zufall gewesen sein.
aus dem BGH-Urteil:
http://lexetius.com/2008,4286
"Die Kl�gerin, die Zentrale zur Bek�mpfung unlauteren Wettbewerbs, stellte
bei Testk�ufen fest, dass die Preise f�r vier Artikel aus dem Sortiment der
Beklagten, das etwa 70. 000 Artikel umfasst, zum Aktionsbeginn am
14. Januar 2005 erh�ht worden waren. In der Woche vor der Rabattaktion
galt f�r die vier Artikel, die nicht als Sonderangebote beworben wurden,
ein niedrigerer Preis. In der Zeit davor hatte die Beklagte f�r diese vier
Artikel �ber einen l�ngeren Zeitraum jeweils den Preis verlangt, der
auch zum Aktionsbeginn am 14. Januar 2005 (wieder) gefordert wurde."
und:
"Daran �ndert sich im Streitfall nichts dadurch, dass die Preisangabe der
Beklagten nur hinsichtlich der vier in Rede stehenden Artikel aus einem
Sortiment von etwa 70. 000 irref�hrend ist.
und:
"Werden aufgrund solcher Stichproben Verst��e festgestellt,
k�nnen sie nicht ins Verh�ltnis zur Gesamtzahl der angebotenen
Artikel gesetzt werden, um das Nicht�berschreiten der Bagatellgrenze
darzutun."
Aber egal, da kennt dieser Staat kein Pardon. Hier wird gnadenlos abgemahnt
das ist typisch deutsch.
Fr�gt man sich nat�rlich was passiert, wenn der Staat selber seine B�rger via Beh�rde oder von
Beh�rden beauftragten Stellen aufs gr�bste desinformieren l�sst. Die Antwort ist so simpel wie logisch:
Nat�rlich nix, weil der Staat die staatlich verordneten Desinformation mit
Pseudowissenschaftlichkeit tarnt. Dies steht aber im Widerspruch mit der Verfassung
weil eine Verm�genssteuer nur dann im Immobilienbereich funktionieren kann
wenn die angewandten Bewertungsstrukturen willk�rfrei sind.
Aktienmarkt als auch Immobilienm�rkte sind Risikom�rkte. Es geht um die zentrale Frage
kann ich denn �berhaupt solche Risikom�rkte mit reinen Vergangenheitswerten prediktieren?
Denn es ist nicht von der Hand zu weisen da� das Handeln (auch Unterlassen )
der Marktteilnehmer und damit die Wertigkeit bereits im Zustand t+0 von einer erwarteten Marktsituation
im Zustand t+1 nicht unerheblich beeinflusst wird.
Oder anderst formuliert: was hat Chartanalyse mit dem Vergleichswertverfahren und
dem Sachwertverfahren f�r Nichtrenditeimmoblien so alles gemeinsam?
Das hat jetzt weniger damit zu tun da� ein B�rsenprofi wie Friedhelm Busch bei n-tv besser
bekannt als Buschtrommel Vorbehalte gegen�ber den Charttechnikern hat.
Denn so hat Friedhelm Busch mal gesagt: " ich habe diese Leute immer nur eingeladen
weil die Leute von denen was h�ren wollten. Ich selber habe dieses Zeugs nie geglaubt. "
Die wissenschaftliche Evidenz mu� gegeben sein und dar�berhinaus in einem
Rahmen der allzu gro�e Abweichungen definitiv ausschlie�t.
Ist das �berhaupt mit diesen Methoden zu schaffen?