Ist es eigentlich (noch) legal, entschärfte Handgranaten zu besitzen?
Bis vor einiger Zeit konnte man solche "Briefbeschwerer" von einigen
Armyshops oder Versandfirmen beziehen.
mr (Marco Rautenberg)
Was eine verbotene Waffe ist, wird relativ willkürlich von irgendwelchen
Waffenexperten der LKA's empfohlen.
Grundsätzlich gilt: Waffen, die nicht auf den ersten Blick als solche
erkennbar sind (Schlagringe), sind verboten.
Ein Stockdegen ist z.B. verboten, mit einem viel gefährlicheren Bihander
kann man hingegen durch eine Fußgängerzone spazieren ohne verhaftet zu
werden.
Handgranaten sind Kriegswaffen und fallen somit unter das
Kriegswaffenkontrollgesetz, ihr Besitz ist ein Verbrechen, Verbrechen werden
mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren bestraft. (Auch die Munition für
Kriegswaffen ist eine Kriegswaffe, d.h. der Besitz einer einzigen Bundeswehr
G3-Teilmantelspitz-Patrone ist bereits ein Verbrechen).
Solange in der Granate auch nur ein mg Sprengstoff ist, würde ich vom
Briefbeschwerer abraten.
> Was eine verbotene Waffe ist, wird relativ willkürlich von irgendwelchen
> Waffenexperten der LKA's empfohlen.
In erster Lienie steht das im Waffengesetz. demnach ist auch jeder
Supermarkt zu verklagen, verkaufen die doch in der Regel
Feuerzeuigbenzin, Brennspiritus, Watte und Flaschen, folglich Bauteile
für verbotene Brandsätze.
> Ein Stockdegen ist z.B. verboten, mit einem viel gefährlicheren Bihander
> kann man hingegen durch eine Fußgängerzone spazieren ohne verhaftet zu
> werden.
Im ausgepackten Zustand kommst Du mit dem Schwert bis zur nächsten
Streife, wenn überhaupt.
>
> Handgranaten sind Kriegswaffen und fallen somit unter das
> Kriegswaffenkontrollgesetz, ihr Besitz ist ein Verbrechen, Verbrechen werden
> mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren bestraft.
stimmt
> (Auch die Munition für
> Kriegswaffen ist eine Kriegswaffe, d.h. der Besitz einer einzigen Bundeswehr
> G3-Teilmantelspitz-Patrone ist bereits ein Verbrechen).
Das ist Blödsinn, sorry. Erstens habe ich bei der Bundeswehr mit dem G3
nur Vollmantel verschossen, zweitens ist es der 308Win. völlig egal, ob
ich sie aus einem G3, aus einer halbautomatischen Selbstladebüchse,
einem Mehrladerepetierer oder einem Einzellader verschieße. Probleme mit
dme Gesetz bekomme ich im Privatleben nur mit dem G3, da vollautomatisch
und somit Kriegswaffe.
--
Bess demnaehx
Andreas Bockelmann | XOT...@cityweb.de
+49-172-2359394 | On...@TSH.channel.de
On...@EXTASY.n-a-m.de
>. Erstens habe ich bei der Bundeswehr mit dem G3
>nur Vollmantel verschossen,
Zum Schulschießen habe ich immer Weichkernmunition benuzt, die nach dem
Völkerrecht verboten ist. Einmal hatten wir die auch während der Wache, was
den OvWa nicht besonders begeistert hat.
Cu Markus
> > (Auch die Munition für
> > Kriegswaffen ist eine Kriegswaffe, d.h. der Besitz einer einzigen Bundeswehr
> > G3-Teilmantelspitz-Patrone ist bereits ein Verbrechen).
>
> Das ist Blödsinn, sorry. Erstens habe ich bei der Bundeswehr mit dem G3
> nur Vollmantel verschossen, zweitens ist es der 308Win. völlig egal, ob
> ich sie aus einem G3, aus einer halbautomatischen Selbstladebüchse,
> einem Mehrladerepetierer oder einem Einzellader verschieße. Probleme mit
> dme Gesetz bekomme ich im Privatleben nur mit dem G3, da vollautomatisch
> und somit Kriegswaffe.
Meines Wissens fällt Militärmunition grundsätzlich unter das KWKG, es
sei denn, sie ist demilitarisiert.
Es gibt oder gab ja bei der Bundeswehr z.B. auch Leuchtspurmunition oder
Munition mit Stahlkern im Kal. .308. Die kann man zwar wahrscheinlich
auch aus einem Einzellader verschießen, sie fällt aber trotzdem unter
das KWKG.
Munition mit Vollmantel kommt wohl ab und an als demilitartisierte Mun.
in den Handel. Man erkennt das, soviel ich weis an einem weißen Aufdruck
auf der Hülse, der sich allerdings sehr leicht abgreift. Wenn der weg
ist, kann man wieder Probleme bekommen.
Der Patrone ist es sicherlich egal, woraus sie verschossen wird, dem
Gesetz aber nicht.
Gruß,
Thomas
> Andreas Bockelmann schrieb in Nachricht <35F90AB9...@cityweb.de>...
> >. Erstens habe ich bei der Bundeswehr mit dem G3
> >nur Vollmantel verschossen,
> Zum Schulschießen habe ich immer Weichkernmunition benuzt, die nach dem
> Völkerrecht verboten ist.
Anderer Meinung das Voelkerrecht :-)
--
Alexander Eichener, Heidelberg
Main address: c...@ix.urz.uni-heidelberg.de
bitte sei so nett und erkläre einmal den Unterschied zwischen Weichkern- und
anderer Munition. Ich hörte den Begriff bisher noch nicht, noch war mir klar,
daß derartige Munition völkerrechtlich (?) verboten sei.
Gruß Lutz
Markus Deittert wrote:
> Zum Schulschießen habe ich immer Weichkernmunition benuzt, die nach dem
ich schieße, wie viele andere Schützen auch mit größtem Vergnügen .308 NatoMunition
für 40 Pfg der Schuß und fühle mich kein bißchen illegal.
Gruß Lutz
Gruß,
Thomas
> Vielleicht gibt es
> auch noch andere Möglichkeiten der Demilitarisierung als einen weißen
> Stempel auf jeder Patrone. Das stelle ich mir auch recht aufwendig vor
> bei den Stückzahlen.
moin,
irgendwo habe ich mal geheort, dass es bei handfeuerwaffenmunition
(308/9para) reicht, wenn die verpackungen/umverpackungen nicht mehr
"militaertauglich", (d.h. wasserdicht, lange lagerbar) sind. also z.b.
die gruenen plastik-trage-umverpackungen entfernt werden.
gruss
thomas
> Das glaube ich Dir gerne. Wenn Du damit die DAG - Fertigung meinst, die
> es überall im Handel gibt, kann ich mir nicht vorstellen, das die großen
> Händler die verkaufen würden, wenn sie illegal wäre. Vielleicht gibt es
> auch noch andere Möglichkeiten der Demilitarisierung als einen weißen
> Stempel auf jeder Patrone. Das stelle ich mir auch recht aufwendig vor
> bei den Stückzahlen.
Nicht erforderlich.
Laut KWKG sind Munition für Maschinengewehre - andere Handfeuerwaffen
sind sowieso ohne Bedeutung - keine Kriegswaffe, wenn es sich um
Vollmantelweichkerngeschosse handelt, sofern das Geschoß keine Zusätze,
insbesondere Lichtspur, Brand oder Sprengsatz, enthält und sofern
Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet
wird.
Andere Kaliber, die weniger für Jagd- oder Sportzwecke verwendet werden,
fallen im Einzelfall heraus. Vor einiger Zeit habe ich einen
entsprechenden Persilschein für die Patrone 8 x 33 (STG 44) gesehen.
Spezielle Rückfragen bitte nur per e-mail!
F. Zimmerer
Stefan
> bitte sei so nett und erkläre einmal den Unterschied zwischen Weichkern- und
> anderer Munition.
Der Unterschied ist eine arbitraere Festlegung des Grenzwerts der
Brinellhaerte fuer den Kern. Aus dem Kopf erinnere ich ihn nicht
zuverlaessig. Hartkerngeschosse haben einen gehaerteten Stahlkern (auch
Wolfram, Uran etc.). Ob die in gaengiger militaerischer Ostblockmunition
ueblichen Weicheisenkerne als "Hartkerne" gelten (als panzerdurchschlagend
sind sie jedenfalls nicht intendiert), ist Definitions- und Ansichtssache.
Mit Hartkernmunition darf man jedenfalls auch auf Leute schiessen.
> Ich hörte den Begriff bisher noch nicht, noch war mir klar,
> daß derartige Munition völkerrechtlich (?) verboten sei.
Sie ist es auch nicht.
Frankonia verkauft je 1000 Schuß DAG .308 in einer wunderschönen Metallkiste
mit Gummidichtlippe. Die Munition ist zu je 5 Stück auf einem Ladestreifen
und dann je 50 in Beutelchen an einem umzuhängedem Riemen.
Wenn du .308 ziviler möchtest, kaufe FM Fertigung in lose in Pappkästen.
Kosten je 1000 Schuß 100 DM mehr, aber ohne Kiste.
Gruß Lutz
> moin,
> irgendwo habe ich mal geheort, dass es bei handfeuerwaffenmunition
> (308/9para) reicht, wenn die verpackungen/umverpackungen nicht mehr
> "militaertauglich", (d.h. wasserdicht, lange lagerbar) sind. also z.b.
> die gruenen plastik-trage-umverpackungen entfernt werden.
>
> gruss
> thomas Hess
>Stefan
Hallo,
Ich weiß leider auch nur, waß mir beim BUND geasgt wurde. Dort wurde
behauptet, daß die Weichkernmunition beim Auftreffen auf einen härteren
Körperteil, z.B. Knochen, aufplatz und fürchterlich splittert. Da eine
derartige Munition das Opfer unnötig quält und unnötig große Wunden reißt,
währe sie nach dem Kriegsvölkerrecht verboten (mit einer genauen Passage
kann ich leider auch nicht dienen).
Soweit ich weiß ist der unterscheied zwischen Weich- und Hartkernmunition
das fehlen des harten Stahlkerns beim Weichkerngeschoß.
Cu Markus
P.S.: Wenn ich falsch liege, möge man mich berichtigen.
Die NG wirds Dir hoch anrechnen
Stefan Kotsch schrieb:
> Nach welchem Kriegsvölkerrecht sind denn Weichkerngeschosse verboten ???
> Die "Haager Erklärung, betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder plattdrücken - 29.Juli 1899" ist da kaum schlüssig.
> (Uns hat übrigens 1990 ein BW-Oberstleutnant erklärt, die BW schiesse aus völkerrechtlichem Grund nur mit Weichkerngeschossen und die Stahlkernmunition der NVA sei ja so fürchterlich und schlecht.. Oh mein Gott, wie einfältig und schlecht ausgebildet !!!)
>
> Stefan
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