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Neues Waffengesetz???

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Klaus Grünenthal

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
Liebe Sportschützengemeinde,

eben kam die Meldung im Radio (Delta-Radio Kiel), dass ein neues Waffengsetz
in Kraft treten soll oder bereits in Kraft getreten ist.
Folgende Änderungen sollen beschlossen worden sein:

- Gas- und Schreckschusswaffen (ehem. freie Waffen) werden nur noch nach
Vorlage eines pol. Führungszeugnises an volljährige Personen abgegeben.

- Aufbewahrung von Gewehren nur noch in einem Metallschrank.

- Aufbewahrung von Kurzwaffen nur noch in einem doppelwandigen (?) Tresor.

Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.
Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
Planung.

Gruss, Klaus

Christian Hardt

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Klaus Grünenthal <klaus.gr...@netsurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8memtq$eaa$1...@broadway.news.is-europe.net...

> Folgende Änderungen sollen beschlossen worden sein:
>
> - Gas- und Schreckschusswaffen (ehem. freie Waffen) werden nur noch nach
> Vorlage eines pol. Führungszeugnises an volljährige Personen abgegeben.
nichts dagegen.

> - Aufbewahrung von Gewehren nur noch in einem Metallschrank.

Metallschrank? Wo bewahrst Du denn Deine Waffen auf?

> - Aufbewahrung von Kurzwaffen nur noch in einem doppelwandigen (?) Tresor.

s.o.

> Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.
> Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
> Planung.

Wenn das alles ist, von mir aus!

Thomas Proell

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
Hi!

> Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
> Planung.

Ein Gesetzesentwurf. Der muss die verschiedenen Instanzen
passieren (in der Schule nicht aufgepasst - Bundesrat?).
Wenn er das schafft, ist es Gesetz.
Allerdings ist mir kein Fall bekannt, nach dem ein Gesetzentwurf
einfach so beschlossen wurde. Da wird immer noch was 'rumgebastelt,
so dass eine eigentlich gute Loesung immer schlechter wird :-(


Thomas

Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.

Klaus Kessler

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
> Wenn das alles ist, von mir aus!

Nächstes mal : Luft- und Federdruckwaffen nur auf "kleinen
Waffenschein".


"Wenn das alles ist, von mir aus!"

Dann ein Jahr später : Gas- und Schreckschuss nur noch auf WBK, Luft-
und Federdruck auch.


"Wenn das alles ist, von mir aus!"

Dann wieder ein Jahr später : Messer nur noch auf "kleinen Waffenschein"


"Wenn das alles ist, von mir aus!"

Und irgendwann : Zahnstocher nur noch auf WBK
"Oh, das hätte ich aber nicht gedacht !"

--
Gruss, Klaus "Doc" Kessler, Germany
Doc`s Outdoor Center http://www.langschwert.de

Thomas Krisch

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

"Klaus Grünenthal" schrieb:

> Liebe Sportschützengemeinde,
>
> eben kam die Meldung im Radio (Delta-Radio Kiel), dass ein neues Waffengsetz
> in Kraft treten soll oder bereits in Kraft getreten ist.

> Folgende Änderungen sollen beschlossen worden sein:
>
> - Gas- und Schreckschusswaffen (ehem. freie Waffen) werden nur noch nach
> Vorlage eines pol. Führungszeugnises an volljährige Personen abgegeben.
>

> - Aufbewahrung von Gewehren nur noch in einem Metallschrank.
>

> - Aufbewahrung von Kurzwaffen nur noch in einem doppelwandigen (?) Tresor.
>

> Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.

> Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
> Planung.
>

> Gruss, Klaus

Hallo zusammen,die wollen sogar die WBK auf 5 Jahre begrenzen.Als Sportschütze
muß ich sagen es reicht langsam.Es wird nur auf unseren Rücken ausgetragen,nur
weil diese Herrschafften unfähig sind die Kriminaltät im Griff zu bringen.

Gruß Thomas


Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Christian Hardt schrieb:


> Wenn das alles ist, von mir aus!

Du scheinst Dir schon viele Gedanken zum Thema gemacht zu haben.

http://www.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/001192.html

Gruss
Ernst
--
"Die Damen und Herren auf dem Platz..."
(Otto Schily im DLF zum Abschneiden der Deutschen Fussballelf bei der EM
2000)

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Thomas Krisch schrieb:


> muß ich sagen es reicht langsam.Es wird nur auf unseren Rücken ausgetragen,nur

Aber Hallo!
Einer aufgewacht?
Wie wäre es mit ein bisschen Zusammenarbeit und Verstärkung unserer
Lobby?
Wer ist eigentlich noch nicht im FWR?
http://www.fwr.de
http://www.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/000980.html

Markus Laengin

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
>
> Aber Hallo!
> Einer aufgewacht?

Noch einer!

Wenn ich mich in WO negativ über das FWR äußere,fallen die alle gleich wieder über
mich her;-(

Markus


Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Markus Laengin schrieb:

> Wenn ich mich in WO negativ über das FWR äußere,fallen die alle gleich wieder über
> mich her;-(

Biete halt eine Alternative an?

Thomas Krisch

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Ernst Ottenbacher schrieb:

> Thomas Krisch schrieb:
>
> > muß ich sagen es reicht langsam.Es wird nur auf unseren Rücken ausgetragen,nur
>
> Aber Hallo!
> Einer aufgewacht?
> Wie wäre es mit ein bisschen Zusammenarbeit und Verstärkung unserer
> Lobby?
> Wer ist eigentlich noch nicht im FWR?
> http://www.fwr.de
> http://www.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/000980.html
>
> Gruss

> Ernst
> --
> "Die Damen und Herren auf dem Platz..."
> (Otto Schily im DLF zum Abschneiden der Deutschen Fussballelf bei der EM
> 2000)

Ich hoffe das wir eines Tages wirklich so eine Lobby bekommen wie in den USA.Das
Waffenrecht was wir hier in Deutschland haben grenzt an entmündigung des
Bürgers.Jedes Kriminelle A.......(Netiquette) bekommt die beste Ausrüstung und wir
stecken den Herrschafften die Gebühren für ein Fetzen Papier in den Ar....Aber
diese Infos die wir hier austauschen werden sicherlich wieder einmal abgehört,als
wären wir dir größten Kriminellen(potentielle Killer usw,usw).In einer anderen NG
schon geschehen(de.sci.chemie).Viel Spaß beim abhören LKA,BKA usw.
MFG Thomas


Lutz Möller

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Thomas Krisch schrieb:

> diese Infos die wir hier austauschen werden sicherlich wieder einmal abgehört,
> als wären wir dir größten Kriminellen (potentielle Killer usw,usw). In einer

> anderen NG so schon geschehen (de.sci.chemie).

Ach Thomas,

ohne Argument kann man leicht schimpfen. Laß dich nur nicht
niederschreien. Viele Deutsche können sich eben nur nicht vorstellen
wozu Waffen gebraucht werden. Sag es Ihnen. Sage es den Ministern. Sag
es allen. Schreibe dein eigenes
http://home.snafu.de/l.moeller/Waffen_im_Volk.html in dem du die Frage,
wozu Waffen gebraucht werden, aus deiner Sicht anderen vorstellst.

Manchmal kommt es auf Masse und Wiederholungen an. Also schreib Schily.
Blöd ist der nicht. Lesen kann er auch. Aber bekommt er auch immer das
richtige zu lesen?

Gruß Lutz

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to

Thomas Krisch schrieb:

> diese Infos die wir hier austauschen werden sicherlich wieder einmal abgehört

Leider wird der Politik nur wenig Anlass zum Ohrenspitzen geboten.
Also wie machen wir das?

Volker Neurath

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
Klaus Grünenthal wrote:


>Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.

Es war nich Joschka sondern Schily's Otto.

>Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
>Planung.

Immernoch Planung..

Volker

Lutz Möller

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
Ernst Ottenbacher schrieb:

> Leider wird der Politik nur wenig Anlass zum Ohrenspitzen geboten.
> Also wie machen wir das?

Ernst Ottenbacher schrieb:

> Leider wird der Politik nur wenig Anlass zum Ohrenspitzen geboten.
> Also wie machen wir das?

Schließlich sind wir, wie aus folgenden Beispielen deutlich wird, viel
böser als die anderen Bösen:

Stalin in der Sowjetunion verbot 1929 ihren Bürgern Waffen zu tragen.
Von 1929 bis 1953 wurden 20 Millionen
politische Abweichler oder einfach Bürgerliche, unfähig, sich selbst zu
wehren, von ihre eigenen sowjetischen Regierung zusammengetrieben und
zernichtet.

Die Türkei verbot ihren Bewohnern 1911 Waffen zu tragen. Von 1915 bis
1917 wurden 1,5 Millionen Armenier,
unfähig, sich zu wehren, von den Türken zusammengetrieben und
zernichtet.

China verbot 1935 seinen Bürgern Waffen zu tragen. Von 1948 bis 1976
wurden 20 Millionen Antikommunisten,
Christen, politischen Selbstständige und Erneuerer, unfähig, sich zu
selbst zu wehren von deren eigenen chinesischen Regierung,
zusammengetrieben und zernichtet.

Deutschland verbot 1938 Waffen. Von 1939 bis 1945 wurden 13 Millionen
Juden, Schwule, Zigeuner, geistig kranke
Leute und anderen "Untermenschen", unfähig, sich zu selbst zu wehren,
von uns zusammengetrieben und zernichtet.

Der amerikanische General Eisenhower raubte 1945 1,1 Millionen Deutschen
ihr Recht als Kriegsgefangene
behandelt zu werden,um sie vom internationalen Hilfsorganisatiionen
abgeschnitten in den Reinwiesenlagern
elendiglich verhungern zu lassen. Die Franzosen waren nicht besser. Alle
anderen Sieger schon. Das Schwein wurde noch Präsident der U. S. A.

Guatemala verbot 1964 seinen Bürgern Waffen zu tragen. Von 1964 bis 1981
wurden 100.000 Maya-Indianer,
unfähig, sich selbst zu verteidigen, von deren eigenen guatemaltekischen
Regierung zusammengetrieben und
zernichtet.

Idi Amin Dada in Uganda verbot 1970 seinen Bürgern Waffen zu tragen. Von
1971 bis 1979 wurden 300.000
Christen, unfähig, sich selbst zu wehren, von deren eigener ugandischen
Regierung zusammengetrieben und
zernichtet.

Pol Pot in Kambodscha verbot seinen Bürgern 1956 Waffen zu tragen. Von
1957 bis 1977 wurden 1 Millionen
"Intellektuelle", unfähig, sich selbst zu wehren von deren eigenen
kambodschanischen Regierung zusammengetrieben und zernichtet.

Mehr als 55 Million planvoll entwaffnete Bürger wurden waffenlos von
ihren eigenen Regierungen, die ihre Bürger durch das Beschränken oder
das Beschlagnahmen ihrer Feuerwaffen zuerst wehrlos gemacht hatten,
geschlachtet.

Lebensfreudige Menschen sind also bei weitem mehr von ihrer eigenen
Regierung, als von allem Gängstern der Welt zusammen, gefährdet gemordet
zu werden! Ein freier bewaffneter Mann kann sich gegen jeden Verbrecher,
auch gegen die von dir genannten "ungehemmten Ausländer", wehren.
Andererseits kann sich ein unbewaffneter Mann kaum erfolgreich gegen
eine unterdrückende Regierung wehren.

Erinner dich an die wehrlos von ihren eigenen Regierungen Getöteten,
wenn nächstens beifallheischende Politiker vorschlagen "notwendiger
Weise" "zum Volkswohl" Waffen verbieten wollen.

Das Forum Forum Waffenrecht. e. V. ist ein notwendiges, geeignetes
Mittel unserem berechtigten Anliegen Gehör zu verschaffen. Werde
Mitglied, unterschreib, bezahl! ... oder stirb!

Lutz

Rainer Schmitz

unread,
Aug 4, 2000, 3:00:00 AM8/4/00
to
Hallo Klaus,

On Fri, 4 Aug 2000 17:20:01 +0200, "Klaus Grünenthal"
<klaus.gr...@netsurf.de> wrote:

>Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
>Planung.

Meine Meinung: Einige total dämliche Verschlechterungen - aber auch gute
Verbesserungen. Anbei die Pressemeldung vom BMI (www.bmi.bund.de)

für ein freies Land

Rainer

Waffenrecht wird verschärft und vereinheitlicht

Bundesinnenminister Otto Schily hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Waffenrechts in die Ressortabstimmung gegeben und den Ländern
zur Stellungnahme zugeleitet.

Der Entwurf verwirklicht das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel, ein
verständlicheres, übersichtlicheres und auch vom Umfang her deutlich reduziertes
Waffengesetz zu schaffen. Dabei wird zugleich das Waffenrecht in wesentlichen
Punkten verschärft.

Dem vorliegenden Entwurf gingen intensive Abstimmungsgespräche mit den Ländern
voraus. Seit Herbst vergangenen Jahres wurden zudem in mehreren, teilweise durch
Bundesminister Otto Schily geleiteten Sitzungen die betroffenen Verbände und die
Polizeigewerkschaften angehört. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung mit
Bundesländern und Experten ist bereits in den jetzt vorgelegten Entwurf
eingearbeitet. Damit ist eine gute Voraussetzung für eine zügige Verabschiedung
geschaffen worden.

Dazu erklärt Bundesminister Otto Schily:

"Ich danke allen Beteiligten, die in konstruktiver Weise an der Erarbeitung des
Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben, und verbinde das mit der Erwartung, dass
die Reform des Waffenrechts eine breite parlamentarische Mehrheit finden wird."

Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:

"Kleiner Waffenschein" für Gas- und Schreckschusswaffen

Wer Waffen dieser Art künftig erwerben, besitzen oder führen will, benötigt ein
polizeiliches Führungszeugnis (Zeugnis über ihn betreffende Eintragungen im
Bundeszentralregister), das er dem Verkäufer vorzulegen hat. Von diesem erhält
er einen "Waffenbegleitschein", den er beim Führen der Waffe bei sich zu tragen
hat. Tut er dies nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Mit dieser Regelung soll dem Missbrauch solcher Waffen entgegengewirkt werden.

Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

Eine wichtige Neuerung stellt die Regelung über die sichere Aufbewahrung von
Schusswaffen dar. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen grundsätzlich in einem
Schrank der Sicherheitsstufe A (einwandiger Stahlschrank) bei getrennter
Lagerung der Munition, Kurzwaffen generell in einem Schrank der Sicherheitsstufe
B (doppelwandiger Stahlschrank) verwahrt werden. Bei begründetem Anlass ist eine
Kontrolle der Aufbewahrungsmodalitäten durch die Waffenbehörde vorgesehen.

Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern

Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie entsprechend
dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Fallmessern.

Grundausstattung der Sportschützen mit Schusswaffen

Sportschützen brauchen für den Erwerb und Besitz von bis zu fünf Kurzwaffen und
fünf halbautomatischen Langwaffen kein Bedürfnis nachzuweisen. Diese Regelung
berücksichtigt den Umstand, dass sich allein aus der Anzahl der in Besitz
einzelner Privatpersonen befindlichen Schusswaffen kein Rückschluss auf das
davon ausgehende Gefahrenpotential ziehen lässt. Allerdings werden künftig
Waffenbesitzkarten an Sportschützen ( und auch an Jäger !) zunächst nur
befristet auf fünf Jahre, dann auf zehn Jahre sowie schließlich unbefristet
erteilt. Nach einer Ausübung der Schießsports oder der Jagd über einen Zeitraum
von 20 Jahren wird die Möglichkeit zum lebenslangen Besitz der Schusswaffen
eröffnet, auch wenn das Bedürfnis danach im Einzelfall erlöschen sollte.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Waffe durch ein technisches
Blockiersystem gesichert wird.

Die insoweit beabsichtigte Waffenausstattung und Belassung von Waffen bei
Wegfall des ursprünglichen Bedürfnisses nach 20 Jahren gebieten anfangs die
verstärkte Prüfung des Bedürfnisses bei Jägern und Sportschützen. Diese Regelung
entspricht auch den Vorstellungen der betroffenen Verbände.

Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge

Das waffenrechtliche Erbenprivileg soll fortbestehen, allerdings mit der
Einschränkung, dass ein technisches Blockiersystem das Schießen mit der
Schusswaffe ausschließt.

Vor diesem Hintergrund enthält der Entwurf nunmehr eine Regelung über den Erwerb
und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge, die sich an diesen technischen
Möglichkeiten orientiert. Der dauerhafte Besitz von nicht mit einem
Blockiersystem gesicherten ererbten Waffen ist hingegen nur zulässig, wenn ein
Bedürfnis vorliegt.


enrico-k

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Frage ?

Gibt es bei euch in De. schon den Waffenführerschein .


Ernst Ottenbacher <32007141...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
398B2382...@t-online.de...


>
>
> Markus Laengin schrieb:
>
> > Wenn ich mich in WO negativ über das FWR äußere,fallen die alle gleich
wieder über
> > mich her;-(
>
> Biete halt eine Alternative an?
>

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to

enrico-k schrieb:


> Gibt es bei euch in De. schon den Waffenführerschein .

Nein. Bei uns gibts den "Waffenschein", der zum Führen ausserhalb des
befriedeten Besitztums berechtigt. Den bekommen nur Personen, die mehr
als die Allgemeinheit gefährdet sind. Diese besondere Gefährdung
anerkannt zu bekommen ist bei uns äusserst schwer (selbst für Personen
auf die das tatsächlich zutrifft)
Dann gibts noch die "Waffenbesitzkarte", die den ordnungsgemässen Besitz
bescheinigt.

Zum "neuen Waffengesetz":

Der stellv. Vorsitzende Polizeigewerkschafter Freiberg zum kleinen
Waffenschein für Gaspistolen:
"Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass 60 Prozent aller
Raubdelikte mit Gas- und Alarmwaffen verübt werden - damit ist
hoffentlich künftig weitgehend Schluss."

In allen Zeitungen heute werden die Verfasser der dämlichen "Novelle"
lobgehudelt und beweihräuchert. Man sieht schön, wie die Presse wieder
stimmungsmanipulierend herangezogen wird. Wieso ist das Volk nur so
doof, diese korrupten Heuchler immer wieder zu wählen?

*schäumend*

Lutz Möller

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to

enrico-k

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Ich finde es für eine Schikane was man da mit dem mündigen Bürger macht.
Bei uns in Österreich muss man einige Hürden nähmen bis man zu einer
Waffenbesitzkarte.
Zuerst muss der Antragsteller einen Psycho - Test über sich ergehen lassen
kostet je nach Bundesland 2500 bis 4000 Schillinge dann muss man noch einen
Waffenführerschein machen kostet ca. 800 der aber nur ein halbes Jahr gültig
ist . Nach dem halben Jahr muss man eine Nachschulung machen kostet 300
Schillinge.

Also ihr lieben Leute aus Deutschland seit froh das eure Politiker noch
nicht über die Grenze ( Story es gibt ja keine Grenze mehr ) geschaut haben.


Lutz Möller <l.mo...@snafu.de> schrieb in im Newsbeitrag:
398BDA27...@via.eiche...
> http://www.mdr.de/fakt/archiv/index_130300_3.html

Lutz Möller

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
http://www.abendblatt.de/contents/ha/root/service/html/sitemap/html/politikindex.htm

Waffenrecht
Jede scharfe Waffe, die in Deutschland legal erworben
wird, ist von der Polizei erfasst. Wer sich ein Gewehr
oder ein Pistole kaufen möchte, musste auch vor der
jetzt geplanten Verschärfung des Waffenrechts
bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Erwerb ist eine Waffenbesitzkarte nötig.
Das gilt sogar, wenn ein Gewehr geerbt wurde. Diese
Karte erhalten Volljährige, die sich etwa als
Sportschützen betätigen. Sie müssen ein tadelloses
polizeiliches Führungszeugnis und eine
Waffensachkunde-Prüfung nachweisen und dürfen
dann ihre Waffen im Jagdrevier oder auf dem
Schießstand benutzen.
Um Waffen jedoch in aller Öffentlichkeit tragen zu
dürfen, ist ein Waffenschein erforderlich. Er gilt
höchstens drei Jahre und kann zweimal um je drei
Jahre verlängert werden. Derzeit haben etwa
30 000 Menschen in Deutschland einen Waffenschein
- Geldboten, Wachdienst-Personal oder gefährdete
Prominente. Ein Waffenschein ist auch noötig, um
Munition kaufen zu dürfen. Nach Schätzungen gibt es
in Deutschland etwa 300 000 Jäger und ebensoviele
Waffensammler, dazu etwa 1,6 Millionen
Sportschützen. Auf 2,2 Millionen Waffenbesitzkarten
sind rund 10 Millionen Schusswaffen
eingetragen. (cd)

Zitatende

"Ein Waffenschein ist auch nötig, um Munition kaufen zu dürfen." ist
falsch. WBK oder Jagdschein wäre ggf. Richtig.

Lutz

M-Binder

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Haben die Idioten entlich einen grund um bei Schreckschußwaffen Gebüren zu
kasieren

Klaus Grünenthal <klaus.gr...@netsurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8memtq$eaa$1...@broadway.news.is-europe.net...

> Liebe Sportschützengemeinde,
>
> eben kam die Meldung im Radio (Delta-Radio Kiel), dass ein neues
Waffengsetz
> in Kraft treten soll oder bereits in Kraft getreten ist.
> Folgende Änderungen sollen beschlossen worden sein:
>
> - Gas- und Schreckschusswaffen (ehem. freie Waffen) werden nur noch nach
> Vorlage eines pol. Führungszeugnises an volljährige Personen abgegeben.
>
> - Aufbewahrung von Gewehren nur noch in einem Metallschrank.
>
> - Aufbewahrung von Kurzwaffen nur noch in einem doppelwandigen (?) Tresor.
>

> Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.

> Hat jemand etwas über diese Gesetzänderung gehört? Oder ist das nur in
> Planung.
>

> Gruss, Klaus
>
>

Sven T. Reichelt 'Home'

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
On Sat, 05 Aug 2000 12:34:42 GMT, cizek franz <franz...@chello.at>
, wrote:

><!doctype html public "-//w3c//dtd html 4.0 transitional//en">
><html>
>&nbsp;
><p>enrico-k schrieb:
><blockquote TYPE=CITE>Ich finde es f&uuml;r eine Schikane was man da mit
>dem m&uuml;ndigen B&uuml;rger macht.
><br>Bei uns in &Ouml;sterreich muss man einige H&uuml;rden n&auml;hmen
>bis man zu einer
><br>Waffenbesitzkarte.
><br>Zuerst muss der Antragsteller einen Psycho - Test &uuml;ber sich ergehen

Ich bin begeistert.
Könntest Du mal das sch**** HTML abstellen?
Danke. :-/


enrico-k

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Es geht doch gar nicht um die Finanziellen kosten die man aufwenden muss um an eine Waffenbesitzkarte zu kommen.
Ich besitze seit 15 Jahren eine Waffenbesitzkarte und habe heuer den Bescheid oder besser gesagt die Auflage erhalten einen Nachweis zu erbringen das ich im Umgang mit Fausfeuerwaffen geschult wurde. OK mit dem habe ich mich auch abgefunden und habe auch einen Kurs besucht damit ich diesen rosa Schein bekomme.
Aber das man jetzt bei einem Neuantrag sich einen Psychotest unterziehen muss das finde ich nicht in Ordnung.
Das ist schon etwas überzogen.
Aber wahrscheinlich liegt es an meiner Einstellung , denn ich habe bis heute noch keinen überzeugenden Grund gehört , wozu dieser Test gut sein soll.
Selbst nach dem Test kann sich ein Mensch im laufe seiner Lebensjahre zu Killer entwickeln .
Vielleicht irre ich mich , aber ich glaube um so schwieriger es wird sich eine Schußwaffe auf legalen weg zu besorgen um so leichter wird es werden sich eine illegale Waffe zu besorgen.
 
Auf deine frage was mich glücklich machen würde lieber Franz antworte ich
 
Jedem Menschen der ein Geordnetes Leben hat und mindesdens 30 Jahre alt ist den Zugang zu einem Waffenpass erleichtern.
 
 
 
 
 
 
cizek franz <franz...@chello.at> schrieb in im Newsbeitrag: 398C0919...@chello.at...
 

enrico-k schrieb:

mein lieber Enrico- icvh möchte nicht um viel mit dem BRD WG tauschen und schätze mich -noch-glücklich,in A zu leben. Die BRD hätte mir sicher nicht die Möglichkeit gegeben eine der grössten priv. Sammlungen zu besitzen. Wahrscheinlich bist du noch rel. jung, ich hatte noch keinen Psycho.-u-ä. zu machen- ich gebe  dir zwar recht, es ist  alles mit horrenden Gebühren verbunden, finde ich nicht gerecht, da, wie bei uns in A üblich, sich die  Reichen es sich richten können, die Vergabepraxis von deinem Geldbörsel,Freunderl od. deiner sozialen stellung  abhängig ist. War zu meiner Zeit vor 28 Jahren  noch nicht so arg. Stell dir aber vor  du dürftest auch nur auf "Voreintrag usw" eine Waffe kaufen, nur diese  eine od. zwei  Munisorten etz.-würde dich das glücklicher machen.
                         mfg Franz

Christian Hardt

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to

Ernst Ottenbacher <32007141...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
398B160D...@t-online.de...

> Du scheinst Dir schon viele Gedanken zum Thema gemacht zu haben.

Ich will mal was klarstellen:
Ich will auch nicht, dass Personen, die sich als zuverlässig erweisen in
Bezug auf Waffenerwerb und -besitz Steine in den Weg gelegt werden. Wenn
aber ein Großteil der Überfälle mit Gaswaffen (was ja durch den Überfallenen
in der Situation schwer zu identifizieren ist) durchgeführt werden, dann
halte ich es für richtig, wenn ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß. Das
erschwert zumindest den Erwerb, nicht den Besitz, denn natürlich bin ich
auch nicht so naiv, zu denken, daß jemand, der eine Waffe will auch eine
bekommt. Seriennummer muß dem Erwerber zugewiesen werden. Der Punkt auf den
ich raus will ist folgender:
Warum ist es denn ein Problem nachzuweisen, daß man als zuverlässig gilt?
Bei Sportschützen kenne ich mich nicht aus (bin Jäger), falls dies
schwieriger ist als bei Jägern, klärt mich bitte auf. Gaspistolen haben
meiner Meinung nach sowieso keine Existenzberechtigung. Wer braucht die?

"Aufbewahrung von Gewehren nur noch im Metallschrank."
Klingt vielleicht ein bischen unwissend, aber wo werden denn die Waffen
aufbewahrt? Im Waffenschrank, denn da gehören sie hin. Nicht in den
Kleiderschrank oder unters Bett. Diesen Punkt verstehe ich, zugegebenermaßen
nicht. Ihr könnt mich ja aufklären.

Für die Aufbewahrung von Kurzwaffen gilt IMHO das gleiche wie für
Langwaffen: Abschließen, basta. Nicht im Kleiderschrank, sondern im
Waffenschrank.

Ich hoffe, dass sich jetzt nicht die ganze Gemeinde auf mich wirft.

Gruß

Christian

V. Luna

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
>In allen Zeitungen heute werden die Verfasser der dämlichen "Novelle"
>lobgehudelt und beweihräuchert. Man sieht schön, wie die Presse wieder
>stimmungsmanipulierend herangezogen wird. Wieso ist das Volk nur so
>doof, diese korrupten Heuchler immer wieder zu wählen?

Was waehlen denn Doofe? Na was?

Aber solang die mir nicht an die Wurfaxt wollen :-)))

Tschau,
Vava
--
Lachen bringt Dollars, kann ich Ihnen sagen, Dollars, jeden Tag von neuem.
Dale Carnegie

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

"V. Luna" schrieb:

> Was waehlen denn Doofe? Na was?

Nanana. Nun drängel nicht gleich so.
...vieleicht...grün? Ich trau mich ja schon nix mehr sagen... :-x




> Aber solang die mir nicht an die Wurfaxt wollen :-)))

Kommt als nächstes. Es fängt mit den Randbastionen an. Siehe Gas,
Wurfsterne (boah!) und Klappmesser.

Gruss

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

Christian Hardt schrieb:

> Wenn aber ein Großteil der Überfälle mit Gaswaffen (was ja durch den Überfallenen
> in der Situation schwer zu identifizieren ist)

Angenommen im Idealfall käme also kein Gangster mehr an eine Gaswaffe.
Dann schnitzt er sie für seinen Überfall eben aus Seife oder er greift
gleich zur scharfen. Es sind zig-Millionen Gaswaffen im Umlauf. Wer will
die registrieren? Fehlt eigentlich nur noch die Vorschrift, diese in
Tresoren aufzubewahren. Wird wohl bei der nächsten Novelle gefordert
werden.


> halte ich es für richtig, wenn ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß. Das
> erschwert zumindest den Erwerb

Die Youngsters verkaufen jetzt natürlich an ihre Kumpel nur noch gegen
Führungszeugnis. Und der Bankräuber beantragt seinen Gasrevolver zuvor
beim Landratsamt. Endlich haben wir die innere Sicherheit. ;-)


> Gaspistolen haben meiner Meinung nach sowieso keine Existenzberechtigung. Wer braucht die?

Ich nicht. Ich brauche aber auch kein Motorrad und keine
Bockbüchsflinte.


> "Aufbewahrung von Gewehren nur noch im Metallschrank."

Zustimmung! Aber jeder verantwortungsbewusste Waffenbesitzer sollte das
bisher auch ohne Zwang und Vorschrift so gehandhabt haben.



> Ich hoffe, dass sich jetzt nicht die ganze Gemeinde auf mich wirft.

Wer weiss, was noch nachkommt :-)

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

"Lutz Möller" schrieb:
>
> http://www.mdr.de/fakt/archiv/index_130300_3.html

Yeah, das haut rein :-)
Hast Du´s heut auch gelesen? Nach den Amokläufen, explodierten
Feuerwerksfabriken, Kampfhundatacken, Reschtsradikalismen und
Concorde-Skandalen sind jetzt momentan die LKW Unfälle re-presse-ntativ.

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

"Sven T. Reichelt 'Home'" schrieb:



> Ich bin begeistert.
> Könntest Du mal das sch**** HTML abstellen?
> Danke. :-/

Wenn Du einerseits so etepetete bist, warum schickst Du es dann
andererseits nochmal als Fullquote mit?

Thomas Fröhlich

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
Hallo Christian,

Christian Hardt <christi...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8mhk7i$fsl$15$1...@news.t-online.com...


> Ich will auch nicht, dass Personen, die sich als zuverlässig erweisen in

> Bezug auf Waffenerwerb und -besitz Steine in den Weg gelegt werden. Wenn


> aber ein Großteil der Überfälle mit Gaswaffen (was ja durch den
Überfallenen

> in der Situation schwer zu identifizieren ist) durchgeführt werden, dann


> halte ich es für richtig, wenn ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß.
Das

> erschwert zumindest den Erwerb, nicht den Besitz, denn natürlich bin ich
> auch nicht so naiv, zu denken, daß jemand, der eine Waffe will auch eine
> bekommt. Seriennummer muß dem Erwerber zugewiesen werden. Der Punkt auf
den
> ich raus will ist folgender:
> Warum ist es denn ein Problem nachzuweisen, daß man als zuverlässig gilt?

Also wenn das Problem Straftaten mit Gaswaffen und die Intention die
Eindämmung der missbräuchlichen Benutzung wäre, dann würde man doch den
§ 40 WaffG nur auf diese Waffenkategorie ausdehnen und konsequent anwenden
müssen. D.h. in der ersten Stufe zumindest mal für bekannte Straftäter ein
Besitz
und Führverbot. Wäre das nicht angebrachter als der gesamten Bevölkerung
eine
Führungszeugnisvorlage (heute 75 DM) zu verordnen?
Oder darf man andere Intentionen hinter diesen Schritten vermuten?
Steht vielleicht doch wie in England das Recht auf bewaffnete Notwehr
zur Disposition?

> "Aufbewahrung von Gewehren nur noch im Metallschrank."

> Klingt vielleicht ein bischen unwissend, aber wo werden denn die Waffen
> aufbewahrt? Im Waffenschrank, denn da gehören sie hin. Nicht in den

Früher gab es diese werkbankähnlichen abschließbaren Blechschränke.
Ich kenne Waffenbesitzer bei denen das Jahrzehnte ausreichte.
Heute muss es eben ein Tresor Stufe A bzw. B sein (natürlich ohne konkreten
Beleg der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen). Morgen schaun mer mal...

Ciao,
Thomas

Peter Biller

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

"Markus Haake" <markus...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:fq5qoscdlks61n3ff...@4ax.com...
> On Fri, 04 Aug 2000 22:01:24 GMT, rainer....@bigfoot.com (Rainer
> Schmitz) wrote:
>
> >[...]

> >Meine Meinung: Einige total dämliche Verschlechterungen - aber auch gute
> >Verbesserungen. Anbei die Pressemeldung vom BMI (www.bmi.bund.de)
> >[...]
>
> Danke Rainer,
>
> so hatte ich es auch gelesen. Ich begrüße diesen Entwurf, wird doch
> eigentlich kein Sportschütze oder Jäger in der Ausübung seines
> Sportes/Hobbys sonderlich eingeschränkt (teilweise gibt es sogar
> Erleichterungen), wird doch endlich dafür gesorgt, daß die Waffen aus
> dem Bettkasten verschwinden und in einen sicheren Schrank kommen (geht
> es nicht mit vernünftigen Argumenten, muß halt Druck her ...) und
> werden endlich diese unseligen Wurfsterne verboten ...
>
> Ich sage: Guter Entwurf, ich hoffe, daß er so durchgeht.
>
> Markus

Find ich auch der Erwerb wird ja eigentlich vereinfacht, ab wann soll das
eigentlich in Kraft treten? Das einzige was nervt, das man jetzt für ein
Gewehr einen Schrank braucht, hatte eigentlich vor ne Platzsparende
Wandhalterung mit Schloßsystem zu benutzen

Peter Biller

Max Fellner

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
WAFFG1.TXT

Rainer Behrendt

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
Max Fellner <M.Fe...@t-online.de> schrieb folgendes:

>X-Mailer: Mozilla 3.01Gold [de]C-DT (Win16; I)
>Content-Disposition: inline; filename="WAFFG1.TXT"

Was war das denn?

Rainer
--
Wer meine Sachen für siggwürdig hällt der soll sie dann eben
würdig sioggen.
Woko zu meiner Wenigkeit in dag°

Max Fellner

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to


Keine Ahnung, was Du meinst!

Ich schreibe meine Texte manchmal separat und versende sie dann als
Anlage. Wenn sonst nichts dabei steht, erkennt man es meistens nicht,
außer man schaut die Kopfzeilen an. So kann man noch rechtzeitig
korrigieren, was bei meinem Browsewr nicht mehr geht, wenn die Post
schon in der outbox steckt.

Am besten, Du läßt Dir nicht alle Kopfzeilen anzeigen.

MfG
MF.

Rainer Behrendt

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
Max Fellner <M.Fe...@t-online.de> schrieb folgendes:

>Keine Ahnung, was Du meinst!


>
>Ich schreibe meine Texte manchmal separat und versende sie dann als
>Anlage. Wenn sonst nichts dabei steht, erkennt man es meistens nicht,
>außer man schaut die Kopfzeilen an. So kann man noch rechtzeitig
>korrigieren, was bei meinem Browsewr nicht mehr geht, wenn die Post
>schon in der outbox steckt.

Nun, mein Agent zeigt mir dein Posting mit einer gelben Markierung wie
ein HTML oder Postings mit Anlage an. Daher brauche ich mir deinen
Header gar nicht anzusehen.


>
>Am besten, Du läßt Dir nicht alle Kopfzeilen anzeigen.

Danke für den Tipp. Dir sollte aber auch klar sein, das auf Servern,
die mit Cleanfeed arbeiten deine Postings gar nicht erst angenommen
werden. Du möchtest doch gelesen werden, oder?

Rainer

P.S.: Quoten sollte auch gelernt sein. Signaturen werden nicht
zitiert.
--
Einige nennen Dich Vollquottel? Andere nennen Dich TOFU-Poster?
Man mag Deinen Zitierstil nicht!
Dem kann abgeholfen werden: http://learn.to/quote

Gerald

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to

Markus Haake <markus...@gmx.net>

> eigentlich kein Sportschütze oder Jäger in der Ausübung seines
> Sportes/Hobbys sonderlich eingeschränkt

Tragisch, daß es in Deutschland keine anderen Gruppen
mehr gibt...
In Österreich hat sich die Interessensgemeinschaft Liberales
Waffenrecht in weiser Voraussicht nicht nur als Vertretung
der Sportschützen und Jäger verstanden und es so immerhin
geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
neue WaffG 96 hineinzureklamieren.
NUR dieser Besitzgrund verhindert ein nachhaltiges
Schwinden der Gesamtzahl der Waffenbesitzer.

> werden endlich diese unseligen Wurfsterne verboten ...

Gibt es irgendeine sachliche Rechtfertigung für dieses Verbot??

> Ich sage: Guter Entwurf, ich hoffe, daß er so durchgeht.

Ich sage: Schade, daß die deutschen Waffenbesitzer
sich damit zufrieden geben minimalste Erleichterungen
rauszuholen.

MfG

Gerald


Sven T. Reichelt 'Home'

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
On Sun, 06 Aug 2000 17:29:18 -0700, Max Fellner
<M.Fe...@t-online.de> , wrote:

>Am besten, Du lنكt Dir nicht alle Kopfzeilen anzeigen.

Er kriegt es automatisch angezeigt, da er einen Newsreader verwendet.
(Agent) Und nicht den Wurmforsatz eines Browsers zum News schreiben
und lesen.


--
____________
(_____
_____________)ven

Sven T. Reichelt 'Home'

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
On Sun, 06 Aug 2000 00:05:27 +0200, Ernst Ottenbacher
<32007141...@t-online.de> , wrote:

>Wenn Du einerseits so etepetete bist, warum schickst Du es dann
>andererseits nochmal als Fullquote mit?

Das war kein Fullquote, sondern maximal 10%.
Aber ich kann es Dir zur Kontrolle gerne m noch
einaml per Mail schicken.

Außerdem hat das nichts mit etepetete zu tun, sondern
mit Schriftbeschreibungssprache für das WorldWideWeb, das im
Usenet nichts, aber auch gar nichts zu suchen hat!

Wenn Du das nicht verstehst, geh zu
news:de.newusers.infos

HTH

--
____________
(_____
_____________)ven

Carsten Brandt

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
Hallo,

>Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
>
>Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie entsprechend
>dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Fallmessern.

Was genau sind denn Springmesser? Alle Messer, bei denen die Klinge
auf Knopfdruck mit Federkraft aufklappt? Z.B. Speedlock II ?
Oder nur solche Messer, wo die Klinge vorne herauskommt.
Ich habe mein Speedlock II, bis ich das genau weiß, erstmal kastriert
und die Feder rausgenommen.

Warum werden eigentlich Wurfsterne verboten? Ich habe ehrlich gesagt
noch von keinem Zwischenfall damit gehört. Oder ist da mal was
vorgefallen?

Ciao, Carsten

Thomas Fröhlich

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Hallo Markus,

Markus Haake <markus...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
fq5qoscdlks61n3ff...@4ax.com...


> so hatte ich es auch gelesen. Ich begrüße diesen Entwurf, wird doch

> eigentlich kein Sportschütze oder Jäger in der Ausübung seines

> Sportes/Hobbys sonderlich eingeschränkt (teilweise gibt es sogar
> Erleichterungen), wird doch endlich dafür gesorgt, daß die Waffen aus
> dem Bettkasten verschwinden und in einen sicheren Schrank kommen (geht
> es nicht mit vernünftigen Argumenten, muß halt Druck her ...) und

> werden endlich diese unseligen Wurfsterne verboten ...
>

> Ich sage: Guter Entwurf, ich hoffe, daß er so durchgeht.

Vielleicht habe ich wesentliche Punkte überlesen oder nicht verstanden,
aber mir sind die "Verbesserungen" dieses Entwurfs entgangen!

Auszug aus der Pressemitteilung des BMI vom 04.08.00:


Waffenrecht wird verschärft und vereinheitlicht

Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:

***


"Kleiner Waffenschein" für Gas- und Schreckschusswaffen
Wer Waffen dieser Art künftig erwerben, besitzen oder führen will,
benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis (Zeugnis über ihn betreffende
Eintragungen im Bundeszentralregister), das er dem Verkäufer vorzulegen
hat. Von diesem erhält er einen "Waffenbegleitschein", den er beim
Führen der Waffe bei sich zu tragen hat. Tut er dies nicht, kann ein
Bußgeld verhängt werden.
Mit dieser Regelung soll dem Missbrauch solcher Waffen
entgegengewirkt werden.

***
Erklär mir mal die Durchführung dieses Abschnittes.
1. Neuwaffen werden künftig registriert und der gesetzestreue Bürger
zahlt für Führungszeugnis und "Waffenbegleitschein". Der Handel macht
das sicher nicht umsonst. Wer zahlt das? Wie hoch stehen im Endeffekt die
reinen Waffenkosten im Verhältnis zu den Gebühren?
2. Sind private Waffenverkäufe noch zulässig? Wenn ja, darf der
private Verkäufer ("von diesem erhält er...") dann einen
"Waffenbegleitschein" ausstellen?
Wenn nicht, wer macht das dann? Zu welchen Kosten?
3. Dürfen die Waffen dann noch an andere Berechtigte überlassen werden
(z.B. Mutter und Tochter teilen sich je nach Bedarf eine Waffe)?
4. Was ist mit den Aufbewahrungsbestimmungen?
Da diese Teile soooo gefährlich sind, ist doch (zumindest mittelfristig)
ein B-Tresor für Kurzwaffen fällig, oder? Sonst können sich doch die
bösen Kriminellen so leicht mit Schusswaffen eindecken wie jetzt mit
richtigen Waffen. Nicht wahr?
5. Was passiert mit den Altwaffen?
Ich verstehe das so, daß jeder der heute eine Waffe besitzt diese
irgendwo registrieren lassen muß ("künftig...besitzen...will").
Anders macht es ja auch keinen Sinn, denn wenn diese Regelung
nur auf Neuwaffen angewendet wird, werden Kriminelle noch die
nächsten 100 Jahre Altwaffen verwenden oder behaupten daß es
sich um Altwaffen handelt.
6. Was bedeutet eigentlich diese "Kann"-Bestimmung beim Bußgeld?
Hält ein Bußgeld einen Kriminellen von der Ausübung einer Straftat ab?
7. "... soll der Mißbrauch..."
Nichts gegen Beamte, aber wenn ich meinem Chef mit "die genau
prognostizierbaren Kosten X sollen einen nicht näher zu bestimmenden
Gewinn Y bringen" kommen würde, hätte ich ein ernstes Problem.
Schön für Minister dass sie 1. Bürgers Geld ausgeben können und 2. zu
keinem konkretem Ergebnis verpflichtet sind.

***


Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen
Eine wichtige Neuerung stellt die Regelung über die sichere Aufbewahrung
von Schusswaffen dar. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen grundsätzlich
in einem Schrank der Sicherheitsstufe A (einwandiger Stahlschrank) bei
getrennter Lagerung der Munition, Kurzwaffen generell in einem Schrank
der Sicherheitsstufe B (doppelwandiger Stahlschrank) verwahrt werden.
Bei begründetem Anlass ist eine Kontrolle der Aufbewahrungsmodalitäten
durch die Waffenbehörde vorgesehen.

***
Achtung! Hier genau lesen. Bisher gab es die ach so tollen BMI-
Empfehlungen, die offensichtlich 20 Jahre lang ausreichend waren und
deren verbindliche Umsetzung in der Diskussion war.
In diesen wurde gefordert:
Bis 5 Langwaffen Stahlblechschrank, danach A-Klasse oder gleichwertig.
Und was kommt jetzt...
Ab der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?
Hier werden die bisherigen BMI-Empfehlungen weit überschritten!
Und warum reicht es bitte nicht aus, wenn ich wie jeder Schweizer
Reservist den Verschluß des Gewehres wegsperre?
Last not least. Dass die Waffenbehörde zum Kontrollieren kommt (die
genauen Modalitäten stehen anscheinend noch nicht fest) wird hier ja mit
dem Kaminkehrerbesuch verglichen...
Da sag ich nichts mehr dazu!

***


Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie
entsprechend dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Fallmessern.

***

Du verwendest den Begriff "unselige Wurfsterne".
Für mich waren die Teile ganz normale Sportgeräte, die ich (wie fast alles
andere auch was sich in ein Ziel bringen läßt) ausprobiert habe.
Also wenn die gefährlich sind, was ist dann mit Blasrohren, Wurfmessern,
Armbrüsten, Pfeil und Bogen?
Ich habe leider keine Statistiken zur Hand wie viele Raubüberfälle mit
Wurfsternen verübt wurden. Interessieren würde es mich aber schon :-))

***


Grundausstattung der Sportschützen mit Schusswaffen
Sportschützen brauchen für den Erwerb und Besitz von bis zu fünf Kurzwaffen
und fünf halbautomatischen Langwaffen kein Bedürfnis nachzuweisen. Diese
Regelung berücksichtigt den Umstand, dass sich allein aus der Anzahl der in
Besitz einzelner Privatpersonen befindlichen Schusswaffen kein Rückschluss
auf das davon ausgehende Gefahrenpotential ziehen lässt. Allerdings werden
künftig Waffenbesitzkarten an Sportschützen ( und auch an Jäger !) zunächst
nur befristet auf fünf Jahre, dann auf zehn Jahre sowie schließlich
unbefristet
erteilt. Nach einer Ausübung der Schießsports oder der Jagd über einen
Zeitraum von 20 Jahren wird die Möglichkeit zum lebenslangen Besitz der
Schusswaffen eröffnet, auch wenn das Bedürfnis danach im Einzelfall
erlöschen
sollte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Waffe durch ein
technisches
Blockiersystem gesichert wird.
Die insoweit beabsichtigte Waffenausstattung und Belassung von Waffen bei
Wegfall des ursprünglichen Bedürfnisses nach 20 Jahren gebieten anfangs die
verstärkte Prüfung des Bedürfnisses bei Jägern und Sportschützen. Diese
Regelung entspricht auch den Vorstellungen der betroffenen Verbände.

***
Das ist meiner Meinung nach Pandoras Büchse in Zuckerwatte verpackt!
Denn was bringt mir "kein Bedürfnis nachzuweisen"?
Ich kann mir 5/5 Waffen kaufen. Schön. Aber kann ich das bei
entsprechendem (vom Verband bestätigtem) Bedarf nicht heute auch?
Also was bringt es mir tatsächlich?
Doch nur die Einführung des gesetzlichen Trainingsnachweises durch die
Vereine ("verstärkte Prüfung") inkl. Meldepflicht bei längerem (2 Monate
oder 2 Wochen?) nichterfolgtem Training.
Damit kann man alle Probleme der bisherigen ungesetzlichen "Vereins-
austrittsmeldung" elegant umgehen.
Und wenn man die Vereine schon einen Traingsnachweis führen läßt,
dann natürlich für ALLE Waffen auf der WBK.
Das ging bis jetzt nicht.
Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf der WBK
regelmäßig ernsthaft (klären im Zweifelsfall wieder Empfehlungen des BMI)
trainiert wurde.
Oder was glaubst Du was "verstärkte Prüfung des Bedürfnisses" sonst
bedeuten soll?
Denk daran die Grundintention heißt "So wenig Waffen im Volk wie möglich"!

Über die Unsitte der Waffenblockierung wurde bereits geschrieben.
2 Monate nicht mit der Les Baer trainiert -> also Bedürfnis erloschen und
Waffe
wird zugeschweißt.

***


Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge
Das waffenrechtliche Erbenprivileg soll fortbestehen, allerdings mit der
Einschränkung, dass ein technisches Blockiersystem das Schießen mit der
Schusswaffe ausschließt.
Vor diesem Hintergrund enthält der Entwurf nunmehr eine Regelung über
den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge, die sich
an diesen technischen Möglichkeiten orientiert. Der dauerhafte Besitz von
nicht mit einem Blockiersystem gesicherten ererbten Waffen ist hingegen nur
zulässig, wenn ein Bedürfnis vorliegt.

***
Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
kaufen und den Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegen kann.

Sonst handelt es sich um die effektivste Art Waffen aus dem Volk zu
bekommen.
Verkauf Dein Erbe an einen Berechtigten (der diese Waffe nur kaufen wird,
wenn er sie fleißig bewegen kann) oder häng Dir Schrott an die Wand!
Was sind denn die Gebote für eine gebrauchte Les Baer? 2500 DM?
Und für eine zugeschweißte Waffe? 250 DM? Würde hier jemand mehr
dafür bezahlen, wenn alle wesentlichen Teile unbrauchbar gemacht sind?

Du siehst Markus, ich habe meine Zweifel an der Güte dieser Gesetzesreform,
zumal die Regierung bei den letzten Gesetzen die Tendenz zeigte, lediglich
den
Rahmen aufzustellen und die genaue Auslegung den Ministerialbehörden zu
überlassen.
Es wird also immer der worst case eintreffen.

Wie hat Brecht gesagt "... wer nicht kämpft, hat schon verloren."
Nun die meisten von uns haben nicht gekämpft.
Aber es ist schön, wie positiv manche Niederlagen sehen.


Ciao,
Thomas

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Wir sollten den Herren dringenst unsere Fragen übermitteln. Und zwar
noch *vor* der Verabschiedung. Denen ist sonst womöglich gar nicht
bewusst, was sie da für unausgegorenen Quatsch auf dem Tisch liegen
haben.

Markus K. V. Haake

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Mon, 7 Aug 2000 00:00:19 +0200, "Thomas Fröhlich"
<t.fro...@gmx.de> wrote:

>Hallo Markus,
>
>Markus Haake <markus...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
>fq5qoscdlks61n3ff...@4ax.com...

>>[...]


>> Ich sage: Guter Entwurf, ich hoffe, daß er so durchgeht.
>
>Vielleicht habe ich wesentliche Punkte überlesen oder nicht verstanden,
>aber mir sind die "Verbesserungen" dieses Entwurfs entgangen!

Verstanden habe ich schon, schaun wir doch mal.

>Auszug aus der Pressemitteilung des BMI vom 04.08.00:
>Waffenrecht wird verschärft und vereinheitlicht
>Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:
>***
>"Kleiner Waffenschein" für Gas- und Schreckschusswaffen

>[...]
>***
>[... 7 mögliche Problemfälle in Bezug auf Gaswaffen aufgeführt ...]

Ich sehe da immer noch kein Problem, da ich auf dem Standpunkt stehe:
Wer benötigt eine Gaswaffe? Nicht das "haben wollen" sondern das
"benötigen" steht im Vordergrund. Zur Selbstverteidigung eignet sich
eine Dose Pfefferspray o.ä. sehr viel besser als eine Gaswaffe, die
ihre Ladung nach 2 Metern wirkungslos in der Luft verpuffen läßt.
Probleme durch Windeinfluß ganz außen vor.

>***
>Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

>[...]


>***
>Achtung! Hier genau lesen. Bisher gab es die ach so tollen BMI-
>Empfehlungen, die offensichtlich 20 Jahre lang ausreichend waren und
>deren verbindliche Umsetzung in der Diskussion war.
>In diesen wurde gefordert:
>Bis 5 Langwaffen Stahlblechschrank, danach A-Klasse oder gleichwertig.
>Und was kommt jetzt...
>Ab der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?

Weiß ich auch nicht. Aber was soll es denn? Ist es nicht unserer aller
Interesse, daß die Waffen so sicher wie möglich aufbewahrt werden und
nicht mit einem 6er Fischerdübel an die Wand gepinnt werden?

>Hier werden die bisherigen BMI-Empfehlungen weit überschritten!
>Und warum reicht es bitte nicht aus, wenn ich wie jeder Schweizer
> Reservist den Verschluß des Gewehres wegsperre?

Keine Ahnung, es geht, denke ich, um den Diebstahlschutz und nicht um
den Zugriffsschutz.

>Last not least. Dass die Waffenbehörde zum Kontrollieren kommt (die
> genauen Modalitäten stehen anscheinend noch nicht fest) wird hier ja mit
> dem Kaminkehrerbesuch verglichen...
> Da sag ich nichts mehr dazu!

Recht hast Du in diesem Punkt, finde ich auch nicht so toll.

>***
>Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
>Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie
> entsprechend dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Fallmessern.
>***
>
>Du verwendest den Begriff "unselige Wurfsterne".
>Für mich waren die Teile ganz normale Sportgeräte, die ich (wie fast alles
>andere auch was sich in ein Ziel bringen läßt) ausprobiert habe.

Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät? In welcher Sportart werden
sie verwendet? Vielleicht kenne ich mich ja nicht aus, kenne aber
keine Sportart, in welcher sie benötigt werden.

>Also wenn die gefährlich sind, was ist dann mit Blasrohren, Wurfmessern,
>Armbrüsten, Pfeil und Bogen?

Kein Thema: Als Sportgeräte sind sie doch erlaubt, auch nach der
Reform des WaffG

>Ich habe leider keine Statistiken zur Hand wie viele Raubüberfälle mit
> Wurfsternen verübt wurden. Interessieren würde es mich aber schon :-))

Es geht doch gar nicht um die Anzahl der Raubüberfälle, sondern um die
Anzahl der Unfälle. Deshalb sind ja nun auch die Erbsenpistolen vom
Markt verschwunden.

>
>***
>Grundausstattung der Sportschützen mit Schusswaffen

>[...]


>***
>Das ist meiner Meinung nach Pandoras Büchse in Zuckerwatte verpackt!
>Denn was bringt mir "kein Bedürfnis nachzuweisen"?
>Ich kann mir 5/5 Waffen kaufen. Schön. Aber kann ich das bei
>entsprechendem (vom Verband bestätigtem) Bedarf nicht heute auch?

Ja. Soweit ich weiß, war aber auch von halbautomaten die Rede, und das
ist momentan nicht immer so einfach.

>Also was bringt es mir tatsächlich?
>Doch nur die Einführung des gesetzlichen Trainingsnachweises durch die
> Vereine ("verstärkte Prüfung") inkl. Meldepflicht bei längerem (2 Monate
>oder 2 Wochen?) nichterfolgtem Training.
>Damit kann man alle Probleme der bisherigen ungesetzlichen "Vereins-
>austrittsmeldung" elegant umgehen.
>Und wenn man die Vereine schon einen Traingsnachweis führen läßt,
>dann natürlich für ALLE Waffen auf der WBK.

Warum den Nachweis nicht in die Hände des Schützen legen? Ich führe
schon jetzt ein solches Trainings"tage"buch.

>Das ging bis jetzt nicht.
>Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf der WBK
>regelmäßig ernsthaft (klären im Zweifelsfall wieder Empfehlungen des BMI)
>trainiert wurde.

Ja? Wo wird das den momentan geklärt?

>Oder was glaubst Du was "verstärkte Prüfung des Bedürfnisses" sonst
> bedeuten soll?
>Denk daran die Grundintention heißt "So wenig Waffen im Volk wie möglich"!

Ich sage: So wenig Waffen im Volk, wie nötig. Ich sage ja auch: So
wenig Flugzeuge in der Luft, wie nötig.

>Über die Unsitte der Waffenblockierung wurde bereits geschrieben.
>2 Monate nicht mit der Les Baer trainiert -> also Bedürfnis erloschen und
>Waffe
>wird zugeschweißt.

Was faselst Du Dir da zusammen?

>***
>Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge
>Das waffenrechtliche Erbenprivileg soll fortbestehen, allerdings mit der
> Einschränkung, dass ein technisches Blockiersystem das Schießen mit der
> Schusswaffe ausschließt.
>Vor diesem Hintergrund enthält der Entwurf nunmehr eine Regelung über
> den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge, die sich
> an diesen technischen Möglichkeiten orientiert. Der dauerhafte Besitz von
> nicht mit einem Blockiersystem gesicherten ererbten Waffen ist hingegen nur
> zulässig, wenn ein Bedürfnis vorliegt.
>***
>Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
>kaufen

Richtig.

>und den Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegen kann.

Gefasel. Wo steht das?

>[...]


>Du siehst Markus, ich habe meine Zweifel an der Güte dieser Gesetzesreform,

Die sei Dir ungenommen. Ich begrüße sie auch weiterhin als ein
Sicherheitsplus, da endlich ein Tresor vorgeschrieben wird. Ich
begrüße das Verschwinden dieser Springmesser und Wurfsterne und sehe
kein Problem darin, regelmäßig zum Schießtraining zu gehen.

>zumal die Regierung bei den letzten Gesetzen die Tendenz zeigte, lediglich
>den
>Rahmen aufzustellen und die genaue Auslegung den Ministerialbehörden zu
>überlassen.
>Es wird also immer der worst case eintreffen.

Kann ich in DTM nur zum Teil bestätigen.

>Wie hat Brecht gesagt "... wer nicht kämpft, hat schon verloren."
>Nun die meisten von uns haben nicht gekämpft.

Woran machst Du das fest? Du kennst mich nicht und die meisten hier in
dieser Gruppe wohl auch nur vom Geschreibsel.

>Aber es ist schön, wie positiv manche Niederlagen sehen.

Blödsinn. Evtl. gibt einfach Leute in Deutschland, die nicht nur daran
denken, daß "Waffen im Volk" ein Sicherheitsplus darstellen. Diese
Dinger sind Sportgeräte (oder Arbeitsmittel für die Jäger) keine
Kultgegenstände oder Fetische für die sie hier von vielen gehalten
werden.

Markus

Markus K. V. Haake

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Sun, 6 Aug 2000 18:52:38 +0200, "Gerald" <ca...@a-topmail.at> wrote:

>
>Markus Haake <markus...@gmx.net>


>
>> eigentlich kein Sportschütze oder Jäger in der Ausübung seines
>> Sportes/Hobbys sonderlich eingeschränkt
>

>Tragisch, daß es in Deutschland keine anderen Gruppen
>mehr gibt...
>In Österreich hat sich die Interessensgemeinschaft Liberales
>Waffenrecht in weiser Voraussicht nicht nur als Vertretung
>der Sportschützen und Jäger verstanden und es so immerhin
>geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
>neue WaffG 96 hineinzureklamieren.

Ist der östereichische Bürger so stark bedroht, daß er zu Hause eine
waffe besitzen *muß*? Kann ich mir nicht vorstellen ...

>NUR dieser Besitzgrund verhindert ein nachhaltiges
>Schwinden der Gesamtzahl der Waffenbesitzer.
>

>> werden endlich diese unseligen Wurfsterne verboten ...
>

>Gibt es irgendeine sachliche Rechtfertigung für dieses Verbot??
>

>> Ich sage: Guter Entwurf, ich hoffe, daß er so durchgeht.
>

>Ich sage: Schade, daß die deutschen Waffenbesitzer
>sich damit zufrieden geben minimalste Erleichterungen
>rauszuholen.

Sprich nicht von allen Waffenbesitzern, wenn nur ich das da oben
geschrieben habe. Du siehst ja, die meisten hier sehen den Entwurf
anders als ich.

Markus

Peter Gahbler

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Thomas Fröhlich <t.fro...@gmx.de> schrieb:

> Achtung! Hier genau lesen. Bisher gab es die ach so tollen BMI-
> Empfehlungen, die offensichtlich 20 Jahre lang ausreichend
> waren und deren verbindliche Umsetzung in der Diskussion war.
> In diesen wurde gefordert:
> Bis 5 Langwaffen Stahlblechschrank, danach A-Klasse oder gleichwertig.
> Und was kommt jetzt...
> Ab der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?

Ich verstehe den Entwurf in diesem Punkt leider nicht. Sollen die
Bezeichnungen Klasse A und B sich auf die bisherigen Tresoreinstufungen
beziehen? Wohl eher nicht, denn im Entwurf ist bei Klasse A von
einwandigem Stahlschrank die Rede. Das ist bei meinem Werkstattschrank
gegeben. Mein Waffentresor (Klasse A) ist demgegenüber doppelwandig,
könnte also als doppelwandiger Stahlschrank bezeichnet werden, wäre
danach also Klasse B im Sinne des Entwurfs. Oder wie?

Tschüß
Peter

Josef Suckart

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Peter Gahbler schrieb:

> b der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?
>

> Ich verstehe den Entwurf in diesem Punkt leider nicht. Sollen die
> Bezeichnungen Klasse A und B sich auf die bisherigen Tresoreinstufungen
> beziehen? Wohl eher nicht, denn im Entwurf ist bei Klasse A von
> einwandigem Stahlschrank die Rede. Das ist bei meinem Werkstattschrank
> gegeben. Mein Waffentresor (Klasse A) ist demgegenüber doppelwandig,
> könnte also als doppelwandiger Stahlschrank bezeichnet werden, wäre
> danach also Klasse B im Sinne des Entwurfs. Oder wie?

Die Klasse A Waffenschränke die ich bisher gesehen habe waren einwandig,
Klasse B zweiwandig.

Sepp

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:
eckschusswaffen

> Ich sehe da immer noch kein Problem, da ich auf dem Standpunkt stehe:
> Wer benötigt eine Gaswaffe? Nicht das "haben wollen" sondern das

Ich glaube ich kenne den Standpunkt auf dem Du stehst. Bitte verbessere
mich, wenn meine Einschätzung falsch ist:
Was *Du* nicht benötigst, kann getrost behindert oder gar verboten
werden. Lass Dich mal fragen:
Was schiesst Du denn für ein Kaliber? Eine 45ACP? Na siehst Du, mir z.B.
reicht eine 9Para. Wenn also mal jemand auf die Idee kommt es reichen
auch kleinere Löcher in der Pappe, dann kann *ich* ja nichts gegen ein
45er Verbot haben. Ist dann halt *Dein* Pech ;-)


> Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät?

Was macht denn ein Sportgerät aus?


[Blasrohren, Wurfmessern, Armbrüsten, Pfeil und Bogen?]


> Kein Thema: Als Sportgeräte sind sie doch erlaubt,

Wie oben: Was ist an einem Blasrohr, Wurfmesser, Armbrust, Pfeil und
Bogen ein Sportgerät?
Wie lange werden diese Dinge mit Menschen Deiner Einstellung noch
erlaubt sein?
Ich nehme an, dass Du -wie auch ich- Blasrohre, Wurfmesser, Armbrüste,
Pfeil und Bogen nicht benötigst. Und ich stelle fest, Du hättest keine
Einwände gegen ein Verbot derselben, gell? Warum also nicht gleich weg
mit dem sinnlosen, potenziell gefährlichen Zeugs? Man kann auch beim
Fussball schiessen und treffen.

[Wurfsterne (?)]

> Es geht doch gar nicht um die Anzahl der Raubüberfälle, sondern um die
> Anzahl der Unfälle. Deshalb sind ja nun auch die Erbsenpistolen vom
> Markt verschwunden.

Versteh ich nicht :-(

[Erwerb]

> Ja. Soweit ich weiß, war aber auch von halbautomaten die Rede, und das
> ist momentan nicht immer so einfach.

Wenn ich 20 verschiedene Diziplinen für Halbautomaten schiesse stehen
mir auch 20 verschiedene Halbautomaten zu, sofern ich nicht mit ein und
denselben Waffe mehrere Disziplinen gleichzeitig abdecken kann. Wenn ich
internationale Wettkämpfe schiesse steht mir für jeden der dabei
eingesetzten 20 Halbautomaten eine Ersatzwaffe zu. Dann sinds
theoretisch schon 40.
Freust Du Dich, dass Du jetzt 5 Halbautomaten kaufen kannst?




> Warum den Nachweis nicht in die Hände des Schützen legen? Ich führe
> schon jetzt ein solches Trainings"tage"buch.

Wenn Du Deine Eintragungen darin bisher nicht vom Schiessleiter
gegenzeichnen lassen hast kannst Du sie in der Papiertonne entsorgen.
Tut mir leid, iss aber so. Jetz nicht und nach der Reform schon gleich
gar nicht nimmt Dir sonst ein widerspenstiger Sachbearbeiter das
Geschreibe ab.

> >Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf der WBK

> >regelmäßig ernsthaft trainiert wurde.


>
> Ja? Wo wird das den momentan geklärt?

Im Schiessbuch, das Du führen solltest. Datum, Disziplin, Waffe,
Ergebnis, Stempel, Unterschrift.
Haste das etwa nicht? Da kommen wohl bald harte Zeiten auf Dich zu.
Vielleicht kommt auf dem Amt bald einer auf die Idee und behauptet:
"Herr Haake, sie betreiben das doch gar nicht mit der erforderlichen
Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Schiessen sie etwa nur zur Gaudi?"




> Ich sage: So wenig Waffen im Volk, wie nötig. Ich sage ja auch: So
> wenig Flugzeuge in der Luft, wie nötig.

Vermutlich im Gegensatz zu Dir bin ich Flieger. Was soll ich also *dazu*
wieder sagen?




> Was faselst Du Dir da zusammen?

Komm komm :-(
Der Ton muss nicht sein.

> >Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
> >kaufen
> Richtig.

Das war wohl eher ironisch gemeint.

> Gefasel. Wo steht das?
:-( siehe oben

> [Ich]begrüße das Verschwinden dieser Springmesser
Ein Butterflymesser ist kein "Springmesser" sondern ein stinknormales
Klappmesser bei dem das Heft in "Ruhestellung" zweigeteilt nach vorne
über die Klinge gefaltet wird. Mit jedem Balsamesser schneid ich Dir die
Kehle schneller durch, wenns sein muss.


> Blödsinn. Evtl. gibt einfach Leute in Deutschland, die nicht nur daran
> denken, daß "Waffen im Volk" ein Sicherheitsplus darstellen. Diese
> Dinger sind Sportgeräte (oder Arbeitsmittel für die Jäger) keine
> Kultgegenstände oder Fetische für die sie hier von vielen gehalten

Es gibt wohl eher zuviele Egozentriker, die nicht über ihren Tellerrand
hinausblicken wollen.

Der neue Entwurf sollte ursprünglich das WaffG vereinfachen und
transparenter machen.
Auf die katastrophalen Verwaltungsvorschriften zu diesem Müll können wir
noch gespannt sein.
Ich glaube, Du wirst von Deinem jetzigen Standpunkt noch voller Reue
abrücken.

Ernst Ottenbacher

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Peter Gahbler schrieb:

> beziehen? Wohl eher nicht, denn im Entwurf ist bei Klasse A von
> einwandigem Stahlschrank die Rede. Das ist bei meinem Werkstattschrank
> gegeben. Mein Waffentresor (Klasse A) ist demgegenüber doppelwandig,

Es kommt wohl auf das Zertifikat des Schrankes an (Aufkleber im Inneren)

Josef Suckart

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Ernst Ottenbacher schrieb:

> "Markus K. V. Haake" schrieb:

> > Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät?

> Was macht denn ein Sportgerät aus?

Die echten Wurfsterne sind in Dtld. ja eh' schon lange verboten. Erlaubt waren nur
noch die sportlichen, nicht angeschliffenen.
Ich gratuliere Markus zu seiner Deutschen Duckmauser-Mentalität. Sie macht vieles
einfacher zu ertragen.

Sepp

Markus K. V. Haake

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Mon, 07 Aug 2000 12:50:22 +0200, Ernst Ottenbacher
<32007141...@t-online.de> wrote:

>Ich glaube ich kenne den Standpunkt auf dem Du stehst. Bitte verbessere
>mich, wenn meine Einschätzung falsch ist:
>Was *Du* nicht benötigst, kann getrost behindert oder gar verboten
>werden.

Noe. Gibt genügend Dinge, denen ich wohlwollend gegenüber stehe,
obwohl ich sie selbst nicht habe, ausübe oder sonst etwas.

>Lass Dich mal fragen:
>Was schiesst Du denn für ein Kaliber? Eine 45ACP? Na siehst Du, mir z.B.
>reicht eine 9Para. Wenn also mal jemand auf die Idee kommt es reichen
>auch kleinere Löcher in der Pappe, dann kann *ich* ja nichts gegen ein
>45er Verbot haben. Ist dann halt *Dein* Pech ;-)

Ich schieße KK und .45acp, richtig. Wird das eine verboten, ist es
traurig, aber kein Beinbruch. Pech wäre es außerdem.

>> Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät?

>Was macht denn ein Sportgerät aus?
>

>[Blasrohren, Wurfmessern, Armbrüsten, Pfeil und Bogen?]


>> Kein Thema: Als Sportgeräte sind sie doch erlaubt,

>Wie oben: Was ist an einem Blasrohr, Wurfmesser, Armbrust, Pfeil und
>Bogen ein Sportgerät?

Soweit ich noch weiß, sind Armbrust und Bogen tatsächlich Sportgeräte,
so werden u.a. vom DSB darin verschiedene Disziplinen angeboten.

>Wie lange werden diese Dinge mit Menschen Deiner Einstellung noch
>erlaubt sein?
>Ich nehme an, dass Du -wie auch ich- Blasrohre, Wurfmesser, Armbrüste,
>Pfeil und Bogen nicht benötigst. Und ich stelle fest, Du hättest keine
>Einwände gegen ein Verbot derselben, gell?

Siehe oben, aber wofür um Gotes Willen benötigt man ein Blasrohr, wenn
man nicht gerade einen sehr exotischen Beruf hat.

>Warum also nicht gleich weg
>mit dem sinnlosen, potenziell gefährlichen Zeugs? Man kann auch beim
>Fussball schiessen und treffen.

Du reagierst über. Als Taucher muß ich sagen, daß Fußball weit
gefährlicher als das Sporttauchen ist, trotzdem ist es nicht so
reglementiert wie letzteres.

>[Wurfsterne (?)]

>> Es geht doch gar nicht um die Anzahl der Raubüberfälle, sondern um die
>> Anzahl der Unfälle. Deshalb sind ja nun auch die Erbsenpistolen vom
>> Markt verschwunden.

>Versteh ich nicht :-(

Ohne Worte.

>[Erwerb]

>> Ja. Soweit ich weiß, war aber auch von halbautomaten die Rede, und das
>> ist momentan nicht immer so einfach.

>Wenn ich 20 verschiedene Diziplinen für Halbautomaten schiesse stehen
>mir auch 20 verschiedene Halbautomaten zu, sofern ich nicht mit ein und
>denselben Waffe mehrere Disziplinen gleichzeitig abdecken kann. Wenn ich
>internationale Wettkämpfe schiesse steht mir für jeden der dabei
>eingesetzten 20 Halbautomaten eine Ersatzwaffe zu. Dann sinds
>theoretisch schon 40.
>Freust Du Dich, dass Du jetzt 5 Halbautomaten kaufen kannst?

Ja, weil es normalerweise ausreicht, um alle Disziplinen abzudecken
(ich spreche für die Disziplinen des DSB). Wenn Du mehr benötigst geht
es wieder über den Verband.

>> Warum den Nachweis nicht in die Hände des Schützen legen? Ich führe
>> schon jetzt ein solches Trainings"tage"buch.

>Wenn Du Deine Eintragungen darin bisher nicht vom Schiessleiter
>gegenzeichnen lassen hast kannst Du sie in der Papiertonne entsorgen.

Ist gestempelt, unterschrieben.

>Tut mir leid, iss aber so. Jetz nicht und nach der Reform schon gleich
>gar nicht nimmt Dir sonst ein widerspenstiger Sachbearbeiter das
>Geschreibe ab.

Stimmt. Lernt man aber auch bei der Sachkunde, oder beim
Wiederladelehrgang.

>> >Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf der WBK

>> >regelmäßig ernsthaft trainiert wurde.


>>
>> Ja? Wo wird das den momentan geklärt?

>Im Schiessbuch, das Du führen solltest. Datum, Disziplin, Waffe,
>Ergebnis, Stempel, Unterschrift.
>Haste das etwa nicht?

Doch.

>Da kommen wohl bald harte Zeiten auf Dich zu.
>Vielleicht kommt auf dem Amt bald einer auf die Idee und behauptet:
>"Herr Haake, sie betreiben das doch gar nicht mit der erforderlichen
>Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Schiessen sie etwa nur zur Gaudi?"

Siehe oben.



>> Ich sage: So wenig Waffen im Volk, wie nötig. Ich sage ja auch: So
>> wenig Flugzeuge in der Luft, wie nötig.

>Vermutlich im Gegensatz zu Dir bin ich Flieger. Was soll ich also *dazu*
>wieder sagen?

Und ich verdiene mein Geld mit der Fliegerei bei einer Fluglinie.
Genug der Selbstdarstellung?



>> Was faselst Du Dir da zusammen?

>Komm komm :-(
>Der Ton muss nicht sein.

Nicht beleidigt sein.

>> >Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
>> >kaufen
>> Richtig.

>Das war wohl eher ironisch gemeint.

Kam nicht so an.

>> Gefasel. Wo steht das?
>:-( siehe oben

Ruhig.

>> [Ich]begrüße das Verschwinden dieser Springmesser
>Ein Butterflymesser ist kein "Springmesser" sondern ein stinknormales
>Klappmesser bei dem das Heft in "Ruhestellung" zweigeteilt nach vorne
>über die Klinge gefaltet wird. Mit jedem Balsamesser schneid ich Dir die
>Kehle schneller durch, wenns sein muss.

Held. Was soll das heißen?

>> Blödsinn. Evtl. gibt einfach Leute in Deutschland, die nicht nur daran
>> denken, daß "Waffen im Volk" ein Sicherheitsplus darstellen. Diese
>> Dinger sind Sportgeräte (oder Arbeitsmittel für die Jäger) keine
>> Kultgegenstände oder Fetische für die sie hier von vielen gehalten

>Es gibt wohl eher zuviele Egozentriker, die nicht über ihren Tellerrand
>hinausblicken wollen.

Danke. Da können wir ja froh sein, daß es Leute wie Dich gibt ... :-|

>Der neue Entwurf sollte ursprünglich das WaffG vereinfachen und
>transparenter machen.
>Auf die katastrophalen Verwaltungsvorschriften zu diesem Müll können wir
>noch gespannt sein.
>Ich glaube, Du wirst von Deinem jetzigen Standpunkt noch voller Reue
>abrücken.

Warten wir es ab, sollte das so sein, werdet ihr das schon erfahren
...

Markus

Markus K. V. Haake

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Mon, 07 Aug 2000 13:33:48 +0200, Josef Suckart
<josef....@mch20.sbs.de> wrote:

>
>
>Ernst Ottenbacher schrieb:
>
>> "Markus K. V. Haake" schrieb:

>> > Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät?

>> Was macht denn ein Sportgerät aus?
>

>Die echten Wurfsterne sind in Dtld. ja eh' schon lange verboten. Erlaubt waren nur
>noch die sportlichen, nicht angeschliffenen.
>Ich gratuliere Markus zu seiner Deutschen Duckmauser-Mentalität. Sie macht vieles
>einfacher zu ertragen.

Danke für diese Beleidigung, Sepp.

Kommt auch etwas konstruktives von Dir?

Markus

Josef Suckart

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:

> >Die echten Wurfsterne sind in Dtld. ja eh' schon lange verboten. Erlaubt waren nur


> >noch die sportlichen, nicht angeschliffenen.
> >Ich gratuliere Markus zu seiner Deutschen Duckmauser-Mentalität. Sie macht vieles
> >einfacher zu ertragen.
>
> Danke für diese Beleidigung, Sepp.

Ist normal eigentlich nicht meine Art, aber diese Einstellung ist es halt, die es den
Regierenden so einfach macht einer Minderheit etwas wegzunehmen und am Ende hat man
dann allen alles weggenommen.
Freiheit ist immer die Freiheit des Anderen und Freiheit in einer Demokratie kann man
nur bekommen, wenn man bereit ist Freiheit zu gewähren. Stammt nicht von mir, finde
aber daß es den Kern trifft.


> Kommt auch etwas konstruktives von Dir?

Der erste Satz war doch ganz informativ, oder wusstest Du das schon?
Dann würde ich mich noch mehr über Deine Aussage wundern.

Nix für ungut,
Sepp

Josef Suckart

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:

> Siehe oben, aber wofür um Gotes Willen benötigt man ein Blasrohr, wenn


> man nicht gerade einen sehr exotischen Beruf hat.

Vielleicht macht es Spaß mit dem Blasrohr zu schießen, obwohl der DSB dafür keine
Disziplin hat?

> ... Ja, weil es normalerweise ausreicht, um alle Disziplinen abzudecken


> (ich spreche für die Disziplinen des DSB).

Es gibt auch ein Leben außerhalb des DSB.


> >Der neue Entwurf sollte ursprünglich das WaffG vereinfachen und
> >transparenter machen.
> >Auf die katastrophalen Verwaltungsvorschriften zu diesem Müll können wir
> >noch gespannt sein.
> >Ich glaube, Du wirst von Deinem jetzigen Standpunkt noch voller Reue
> >abrücken.
>
> Warten wir es ab, sollte das so sein, werdet ihr das schon erfahren

Dann hilft's aber nix mehr.

Sepp

Klaus Moeller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
"Lutz Möller" <l.mo...@snafu.de> writes:
>Ernst Ottenbacher schrieb:

>> Leider wird der Politik nur wenig Anlass zum Ohrenspitzen geboten.
>> Also wie machen wir das?

>Schließlich sind wir, wie aus folgenden Beispielen deutlich wird, viel
>böser als die anderen Bösen:

Weil wir ("die Deutschen") bisher die einzigen waren, die sich
mehrheitlich freiwillig einem Irren angeschlossen haben, dessen
erklaerte Ziele im 20. Jhd. Raub und Vernichtungskriege sowie
Voelkermord im industriellen Masstab waren und bis zuletzt
gleichrangiges Kriegsziel waren.

Wieso man das die einen den anderen Nachkommen vorwerfen und was das
mit Waffenbesitz im Volk zu tun hat ... nicht das Geringste, aber
emotionale Argumente lassen sich halt so schoen rausschreien.

>Stalin in der Sowjetunion verbot 1929 ihren Bürgern Waffen zu tragen.
>Von 1929 bis 1953 wurden 20 Millionen
>politische Abweichler oder einfach Bürgerliche, unfähig, sich selbst zu
>wehren, von ihre eigenen sowjetischen Regierung zusammengetrieben und
>zernichtet.

Bis dahin waren die Revolution, der Buergerkrieg und die erste
Kollektivierungswelle mit Millionen Toten schon laengst
geschehen. Wieso konnte das ueberhaupt passieren wenn doch das Volk
bewaffnet war ? Oder wieso hat sich das Volk nicht gewehrt ?

>Die Türkei verbot ihren Bewohnern 1911 Waffen zu tragen. Von 1915 bis
>1917 wurden 1,5 Millionen Armenier,
>unfähig, sich zu wehren, von den Türken zusammengetrieben und
>zernichtet.

>China verbot 1935 seinen Bürgern Waffen zu tragen. Von 1948 bis 1976
>wurden 20 Millionen Antikommunisten,
>Christen, politischen Selbstständige und Erneuerer, unfähig, sich zu
>selbst zu wehren von deren eigenen chinesischen Regierung,
>zusammengetrieben und zernichtet.

Und wieso hat Mao dann den Buergerkrieg gewonnen ?

>Deutschland verbot 1938 Waffen. Von 1939 bis 1945 wurden 13 Millionen
>Juden, Schwule, Zigeuner, geistig kranke
>Leute und anderen "Untermenschen", unfähig, sich zu selbst zu wehren,
>von uns zusammengetrieben und zernichtet.

Und wieso haben sich die Deutschen Waffentraeger sich zwischen '33 und
'38 nicht gewehrt, obwohl dort schon Vertreibungen, Gleichschaltungen,
Terror, etc. stattfand ? Und wieso haben diese Leute sich nicht
gewehrt, bevor der braune Spuk losging (d.h. vor '33) ?

>Der amerikanische General Eisenhower raubte 1945 1,1 Millionen Deutschen
>ihr Recht als Kriegsgefangene
>behandelt zu werden,um sie vom internationalen Hilfsorganisatiionen
>abgeschnitten in den Reinwiesenlagern
>elendiglich verhungern zu lassen. Die Franzosen waren nicht besser. Alle
>anderen Sieger schon. Das Schwein wurde noch Präsident der U. S. A.

Schon mal bewaffnete Kriegsgefangene gesehen ? Was hat das hiermit zu
tun ?

[Guatemala, Uganda ...]

>Pol Pot in Kambodscha verbot seinen Bürgern 1956 Waffen zu tragen. Von
>1957 bis 1977 wurden 1 Millionen
>"Intellektuelle", unfähig, sich selbst zu wehren von deren eigenen
>kambodschanischen Regierung zusammengetrieben und zernichtet.

Pol Pot war 1957 noch gar nicht an der Macht, oder ? Das war doch erst
in den 70ern wenn ich mich richtig erinnere.

>Lebensfreudige Menschen sind also bei weitem mehr von ihrer eigenen
>Regierung, als von allem Gängstern der Welt zusammen, gefährdet gemordet
>zu werden! Ein freier bewaffneter Mann kann sich gegen jeden Verbrecher,
>auch gegen die von dir genannten "ungehemmten Ausländer", wehren.
>Andererseits kann sich ein unbewaffneter Mann kaum erfolgreich gegen
>eine unterdrückende Regierung wehren.

Nur leider funktioniert deine Argumentation nicht, Punkt. Wenn dem so
waere, waere nie ein unter Waffen stehendes Volk einer Diktatur
anheimgefallen. Die von Dir zitierten Beispiele zeigen deutlich, das
an dieser Argumentation etwas nicht stimmen kann.

Das ist kein Statement fuer oder gegen Waffen im Volk, nur die
Feststellung, das *eines* der vorgetragenen Argumente nicht stimmt.

Klaus
--
/ Klaus Moeller, Pitersenstieg 4, 22119 Hamburg, Germany \
< Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE >
\ security is an exercise in applied paranoia /

Chrisl

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
enrico-k schrieb:

> Ich finde es für eine Schikane was man da mit dem mündigen Bürger macht.
> Bei uns in Österreich muss man einige Hürden nähmen bis man zu einer
> Waffenbesitzkarte.

Bis auf den teuren Psychotest (der nur Augen-auswischerei ist) ist das ganz
OK.(man muß auch ein wenig realistisch sein)

> Zuerst muss der Antragsteller einen Psycho - Test über sich ergehen lassen
> kostet je nach Bundesland 2500 bis 4000 Schillinge dann muss man noch einen
> Waffenführerschein machen kostet ca. 800 der aber nur ein halbes Jahr gültig
> ist . Nach dem halben Jahr muss man eine Nachschulung machen kostet 300
> Schillinge.

ACHTUNG!!! Simmt so nicht!Waffenführerschein nur einmalig bei der Beantragung
der WBK! Danach nur bei einer Überprüfung alle 5 jahre, dabei bringt man den
Waffenführerschein (oder Ergebnislisten von Wettbewerben, etc.) nach der
eigentlichen Überprüfung nach.

> Also ihr lieben Leute aus Deutschland seit froh das eure Politiker noch
> nicht über die Grenze ( Story es gibt ja keine Grenze mehr ) geschaut haben.

Ich würde eher froh sein, daß sich unsere österr. Politiker nicht zu stark am
deutsche Waffenrecht orientiert haben.Vergleiche auch Beitrag auf FAQ!

Chrisl


--
FAQ de.alt.technik.waffen zu finden auf:
http://www.geocities.com/faqdatw/

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Gerald schrieb:

> In Österreich hat sich die Interessensgemeinschaft Liberales
> Waffenrecht in weiser Voraussicht nicht nur als Vertretung
> der Sportschützen und Jäger verstanden und es so immerhin
> geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
> neue WaffG 96 hineinzureklamieren.

> NUR dieser Besitzgrund verhindert ein nachhaltiges


> Schwinden der Gesamtzahl der Waffenbesitzer.

Gerald,

ich würde gern mal den Wortlaut wissen. Sei bitte so nett, den hier zu
posten.

Lutz

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Ernst Ottenbacher schrieb:


>
> Wir sollten den Herren dringenst unsere Fragen übermitteln. Und zwar
> noch *vor* der Verabschiedung. Denen ist sonst womöglich gar nicht
> bewusst, was sie da für unausgegorenen Quatsch auf dem Tisch liegen
> haben.

Schreibt Schily an bmiinternet

An: posts...@bmi.bund400.de
von: möglichst vielen.

Gruß Lutz

Gerald

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Markus K. V. Haake <markus...@gmx.net> schrieb

> >geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
> >neue WaffG 96 hineinzureklamieren.
>

> Ist der östereichische Bürger so stark bedroht, daß er zu Hause eine
> waffe besitzen *muß*? Kann ich mir nicht vorstellen ...

Nein- aber zum Unterschied vom deutschen Bürger
*kann* er eine Schußwaffe zum Selbstschutz besitzen!!

> Sprich nicht von allen Waffenbesitzern, wenn nur ich das da oben
> geschrieben habe. Du siehst ja, die meisten hier sehen den Entwurf
> anders als ich.

Ich entschuldige mich bei ihnen, glaube aber
trotzdem, daß sie nur eine Minderheit unter den
deutschen Waffenbesitzern darstellen. An
vorauseilendem Gehorsam scheint es ja etlichen
nicht zu mangeln..

MfG

Gerald


Gerald

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Lutz Möller <l.mo...@snafu.de> schrieb

> > geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
> > neue WaffG 96 hineinzureklamieren.

> ich würde gern mal den Wortlaut wissen. Sei bitte so nett, den hier zu
> posten.

Gerne:

§21 (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR Bürgern, die das
21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer
genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung
anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
<<
§ 22 (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des §21 Abs. 1 ist jedenfalls
als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht,
daß er die genehmigungspflichtigen Schußwaffe innherhalb von
Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft
zur Selbstverteidigung bereithalten will.
<<

Nur zur Erklärung- der juristische Termini "glaubhaft
machen" gilt als weit schwächer als "beweisen". De
Facto rechtfertigt ein Gutteil meiner Landsleute darüber
ihren Waffenbesitz und dies wird in der Regel auch
nicht von der Behörde beanstandet.

MfG

Gerald


Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Gerald schrieb:
>
> Markus K. V. Haake <markus...@gmx.net> schrieb


>
> > >geschafft den Rechtfertigungsgrund Selbstschutz ins
> > >neue WaffG 96 hineinzureklamieren.
> >

> > Ist der östereichische Bürger so stark bedroht, daß er zu Hause eine
> > waffe besitzen *muß*? Kann ich mir nicht vorstellen ...
>
> Nein- aber zum Unterschied vom deutschen Bürger
> *kann* er eine Schußwaffe zum Selbstschutz besitzen!!

Während derzeit der Selbstschutz in d. nicht als Bedürfnis anerkannt
ist. Das hätte ich gern geändert.

Lutz

viczena

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

>Weil wir ("die Deutschen") bisher die einzigen waren, die sich
>mehrheitlich freiwillig einem Irren angeschlossen haben, dessen
>erklaerte Ziele im 20. Jhd. Raub und Vernichtungskriege sowie
>Voelkermord im industriellen Masstab waren und bis zuletzt
>gleichrangiges Kriegsziel waren.


Stalin?
Ciaucesco?
Idi Amin?
uvm...

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Betreff: Selbstschutz in das Waffenrecht
Datum: Mon, 07 Aug 2000 16:32:43 +0200
Von: Lutz Möller <lu...@via.eiche>
Rückantwort: l.mo...@snafu.de
An: Otto Schily <posts...@bmi.bund400.de>

Sehr geehrter Herr Schily,

1. Selbstschutz

Im neuen 1996er österreichischen Waffenrecht rechtfertigt das Bedürfnis
"Selbstschutz" ein Waffe zu Haus zu besitzen und dort zu führen. Sehen
Sie bitte folgenden Wortlaut. Ich wünsche mir das in Deutschland ebenso.
Ich bitte Si zu prüfen, ob das in die Änderung mit aufgenommen werden
soll,

§21 (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR Bürgern, die das
21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer
genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung
anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
<<
§ 22 (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des §21 Abs. 1 ist jedenfalls
als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht,
daß er die genehmigungspflichtigen Schußwaffe innherhalb von
Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft
zur Selbstverteidigung bereithalten will.
<<

Der juristische Terminus "glaubhaft zu machen" stellt weit schwächere
Anforderungen als "zu beweisen". De Facto rechtfertigt ein Gutteil der
Österreicher so ihren Waffenbesitz. Dies wird in der Regel von der
Behörde anerkannt.

2. Nachschau

die in Ihrer Pressemitteilung angedeutete Nachschau der Ämter beunruhigt
mich. Wollen Sie etwa die unverletzliche Wohnung angreifen.
Möglicheweise mißverstehe ich Ihre Mittteilung. Stellen Sie bitte den
Entwurf ins Netz, so daß jeder mitlesen kann.

Ein bei begründetem Verdacht mißbrauchlicher Waffennutzung richterlich
angeordete Nachschau (eingeschränkte Hausdurchsuchung) ist sicherlich zu
vertreten. Derlei Mittel den Ämtern allein in die Hand zu geben würde
die geboten Gewaltenteilung aufheben, also verfassungswidrig sein. Kann
ich mir eigentlich nicht vorstellen. Hier herrscht bereits Mißstimmung
unter den Waffenutzern!

3. Erben

Das Eigentum anzutasten indem Sie über den technischen Zustand der
geerbeten Waffen verfügen wollen lehne ich ab. Lassen Sie das Eigentum
uneingeschränkt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Möller

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Ernst Ottenbacher schrieb:

> > Wohl eher nicht, denn im Entwurf ist bei Klasse A von
> > einwandigem Stahlschrank die Rede. Das ist bei meinem Werkstattschrank
> > gegeben. Mein Waffentresor (Klasse A) ist demgegenüber doppelwandig,
>
> Es kommt wohl auf das Zertifikat des Schrankes an (Aufkleber im Inneren)

Dann werden die Zertifikate sich wohl bald gut verkaufen, fürchte ich.
die Druckerein werden sich freuen.

Lutz

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Betreff: Selbstschutz in das Waffenrecht
Datum: Mon, 07 Aug 2000 16:32:43 +0200
Von: Lutz Möller <lu...@via.eiche>
Rückantwort: l.mo...@snafu.de
An: Otto Schily <posts...@bmi.bund400.de>
cc: d.a.t.w

Sehr geehrter Herr Schily,

1. Selbstschutz

Im neuen 1996er österreichischen Waffenrecht rechtfertigt das Bedürfnis
"Selbstschutz" ein Waffe zu Haus zu besitzen und dort zu führen. Sehen
Sie bitte folgenden Wortlaut. Ich wünsche mir das in Deutschland ebenso.
Ich bitte Si zu prüfen, ob das in die Änderung mit aufgenommen werden

soll.

§ 21 (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR Bürgern, die das

Lutz Möller

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Falsche Anschrift,

der Innenminister ist unter

otto....@bundestag.de

zu erreichen.

Lutz

t. m.

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Fri, 04 Aug 2000 22:46:37 +0200, "Lutz Möller" <l.mo...@snafu.de>
wrote:


>Manchmal kommt es auf Masse und Wiederholungen an. Also schreib Schily.
>Blöd ist der nicht. Lesen kann er auch.

Und außerdem müßte Schily als alter RAF-Anwalt ja den Sinn einer
allgemeinen Volksbewaffnung für den Befreiungskampf gegen das Joch der
herrschenden Klasse aus den guten alten Zeiten kennen... ;-))

t.m.

t. m.

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On Fri, 04 Aug 2000 22:01:24 GMT, rainer....@bigfoot.com (Rainer
Schmitz) wrote:


>Eine wichtige Neuerung stellt die Regelung über die sichere Aufbewahrung von
>Schusswaffen dar. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen grundsätzlich in einem
>Schrank der Sicherheitsstufe A (einwandiger Stahlschrank) bei getrennter
>Lagerung der Munition, Kurzwaffen generell in einem Schrank der Sicherheitsstufe
>B (doppelwandiger Stahlschrank) verwahrt werden. Bei begründetem Anlass ist eine
>Kontrolle der Aufbewahrungsmodalitäten durch die Waffenbehörde vorgesehen.

Heißt das, daß ich in einem A-Schrank Waffen und Mun nicht gemeinsam
lagern darf, in einem B-Schrank aber schon?


>Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
>
>Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie entsprechend
>dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und Fallmessern.


Das heißt dann wiederum (gesetzt den Fall, daß der Entwurf
durchkommt), daß mein altes Fallschirmjäger-Messer mit Fallklinge
(stumpf wie ein Zimmermannsnagel;-)) ab sofort illegal wäre? Oder
müßte ich das Fallmesser auf meiner WBK eingetragen bekommen? Oder
wäre das Besitzstandswahrung?

Und was macht ein Fallmesser als ein normales Klapp- oder
feststehendes Messer?

*kopfschüttel

t.m.

Erik Auerswald

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Carsten Brandt <nort...@gmx.de> wrote:
> Hallo,

> Was genau sind denn Springmesser? Alle Messer, bei denen die Klinge
> auf Knopfdruck mit Federkraft aufklappt? Z.B. Speedlock II ?

Ja. Speedlock (auch das kleinere II) sind Springmesser. Bisher sind nicht
_alle_ Springmesser verboten, sondern nur solche, die kein Taschenmesser
sind (wird ueber Klingenform, und -Laenge bestimmt, grob gesagt).
Dementsprechend sind das Speedlock und Speedlock II in Deutschland legal und
stellen auch keine Waffen dar.

> Oder nur solche Messer, wo die Klinge vorne herauskommt.
> Ich habe mein Speedlock II, bis ich das genau weiß, erstmal kastriert
> und die Feder rausgenommen.

Ist nicht noetig (koennte aber mit der Waffengesetznovellierung kommen...).

> Warum werden eigentlich Wurfsterne verboten? Ich habe ehrlich gesagt
> noch von keinem Zwischenfall damit gehört. Oder ist da mal was
> vorgefallen?

Wuerde mich auch interessieren.

Gruss,
Erik

Carsten Brandt

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Hallo Erik,

>Ja. Speedlock (auch das kleinere II) sind Springmesser. Bisher sind nicht
>_alle_ Springmesser verboten, sondern nur solche, die kein Taschenmesser
>sind (wird ueber Klingenform, und -Laenge bestimmt, grob gesagt).
>Dementsprechend sind das Speedlock und Speedlock II in Deutschland legal und
>stellen auch keine Waffen dar.

Kann man das irgendwo im Internet nachlesen?

>> Ich habe mein Speedlock II, bis ich das genau weiß, erstmal kastriert
>> und die Feder rausgenommen.
>Ist nicht noetig (koennte aber mit der Waffengesetznovellierung kommen...).

Dann lass ich das lieber erstmal so. Ich habe keine Lust das an einen
unwissenden Polizisten abgeben zu müssen.

BTW: Warum wird eigentlich so ein Aufstand um Springmesser getrieben?
Es gibt doch genug Einhandmesser, die sich nicht unwesendlich
langsamer aufklappen lassen.
Mal davon abgesehen: in den Messerkatalogen von Magnum oder Herbertz
sind ganz andere Messer drin. Messer mit großen feststehenden Klingen,
oder diese Messer, bei denen Heft und Klinge 90Grad zu einander
stehen, Am besten noch mit Schulterholster...
Da sind Messer vom Typ Speedlock II wirklich harmlos gegen.

Ciao, Carsten

Peter Gahbler

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Ernst Ottenbacher <32007141...@t-online.de> schrieb:
>
>
> Peter Gahbler schrieb:
>
>> beziehen? Wohl eher nicht, denn im Entwurf ist bei Klasse A von

>> einwandigem Stahlschrank die Rede. Das ist bei meinem
>> Werkstattschrank gegeben. Mein Waffentresor (Klasse A) ist
>> demgegenüber doppelwandig,
>
> Es kommt wohl auf das Zertifikat des Schrankes an (Aufkleber im
> Inneren)

Das steht im Entwurf aber nicht. Ich habe vier (eigentlich sogar mehr,
aber auf die anderen kommt es ja nicht an) Schränke:
1. Stahlblechschrank, einwandig, keine Einstufung
2. Stahlschrank, zweiwandig, Sicherheitsstufe A
3. Stahlschrank, zweiwandig, Sicherheitsstufe B
4. Stahlschrank, zweiwandig mit innenliegender Spezialbetonfüllung,
Sicherheitsstufe VDS I

Im Entwurf ist die Rede von einwandig und zweiwandig, außerdem von
Klasse A und B. Da gibt es aber keine zwingenden Zusammenhang. Ich
könnte auch einen dreiwandigen Stahlschrank haben, der keine Einstufung
hat. Wesentliche Merkmale sind ja u. a. auch die Art und Güte der
Verriegelung und des Schlosses (dadurch unterscheiden sich z. B. bei mir
A und B; der Schrank Klasse B hat mehr und andere Verriegelungen und ein
besseres Schloß). Was soll denn ggf. entscheidend sein; die Einstufung
oder die Wandanzahl? Jedenfalls zeugen derartige Unklarheiten davon, daß
die Regelung alles andere als hinreichend durchdacht ist.

Tschüß
Peter

Otto Franz

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to

Klaus Grünenthal <klaus.gr...@netsurf.de> schrieb in im Newsbeitrag:
8memtq$eaa$1...@broadway.news.is-europe.net...
> Liebe Sportschützengemeinde,
>
> - Aufbewahrung von Kurzwaffen nur noch in einem doppelwandigen (?) Tresor.
>
> Der Fischer von den Grünen soll das iniitiert haben.
>
> Gruss, Klaus

Hallo,

vorrangig sollte man den "grünen Fischer" in den doppelwandigen Tresor
sperren, damit er weniger Schaden anrichten kann !

Schlimmer als die eigentlich selbstverständlichen Aufbewahrungsvorgaben im
neuen Gesetzesentwurf ist eine ganz andere Sache: das sog.Erbenprivileg soll
ausgehebelt werden. Waffen dürfen nach dem neuen Entwurf zwar weiterhin
vererbt werden, sie müssen vorher jedoch unbrauchbar gemacht werden. Man
stelle sich vor, eine Sammlung wertvoller, alter Waffen soll weitervererbt
werden...........!
MfG
Otto

Volker Neurath

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Markus K. V. Haake wrote:

>Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät? In welcher Sportart werden
>sie verwendet? Vielleicht kenne ich mich ja nicht aus, kenne aber
>keine Sportart, in welcher sie benötigt werden.

Ich aber: in einigen Ninjitsu- und Kung Fu-Vereinen (vorallem denen,
die Shaolin-Kung Fu lehren) wird meines Wissens auch der Umgang mit
Shuriken geuebt.

>>Also wenn die gefährlich sind, was ist dann mit Blasrohren, Wurfmessern,
>>Armbrüsten, Pfeil und Bogen?
>
>Kein Thema: Als Sportgeräte sind sie doch erlaubt, auch nach der
>Reform des WaffG

Gut, aber wie gefaehrlich sind Shuriken im Vergleich zu einer
Combound-Armbrust oder einem Compound-Bogen, bitteschoen?

Volker

Sebastian Hanigk

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
Ernst Ottenbacher wrote:

> Vielleicht kommt auf dem Amt bald einer auf die Idee und behauptet:
> "Herr Haake, sie betreiben das doch gar nicht mit der erforderlichen
> Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Schiessen sie etwa nur zur Gaudi?"

Da kann ich dann ruhigen Gewissens sagen: ja!
Weswegen sollte _ich_ den sonst schießen? Ich bin nicht der Typ, der
präzise Schießen kann, ich habs einfach ein bißchen zu wenig mit der
Feinmotorik (jetzt keine blöden Kommentare bitte :-), also bin ich halt
der Gaudi-Schütze - was spricht dagegen?

Sebastian

Sebastian Hanigk

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
"t. m." wrote:

> Und außerdem müßte Schily als alter RAF-Anwalt ja den Sinn einer
> allgemeinen Volksbewaffnung für den Befreiungskampf gegen das Joch der
> herrschenden Klasse aus den guten alten Zeiten kennen... ;-))

Jaha, was glaubst du denn _wer_ im Moment die herrschende Klasse ist?
Der Schily kann jetzt alles guten Gewissens verbieten, was er früher
guten Gewissens forderte...

Nachdenklich über Wendehälse und das Festklammern an der Macht,

Sebastian

Sven T. Reichelt 'Home'

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
On Mon, 07 Aug 2000 23:06:32 +0200, Volker Neurath <nean...@gmx.de>
, wrote:

>Gut, aber wie gefaehrlich sind Shuriken im Vergleich zu einer
>Combound-Armbrust oder einem Compound-Bogen, bitteschoen?

Kommt auf die Entfernung an. :->


--
O /)
-+<-+--
| \)
/ \ Sven

Thomas Fröhlich

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Hallo Klaus,

Klaus Moeller <Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> schrieb in im
Newsbeitrag: 8mmdfm$6...@news.Informatik.Uni-Oldenburg.DE...


> >Stalin in der Sowjetunion verbot 1929 ihren Bürgern Waffen zu tragen.
> >Von 1929 bis 1953 wurden 20 Millionen
> >politische Abweichler oder einfach Bürgerliche, unfähig, sich selbst zu
> >wehren, von ihre eigenen sowjetischen Regierung zusammengetrieben und
> >zernichtet.
>
> Bis dahin waren die Revolution, der Buergerkrieg und die erste
> Kollektivierungswelle mit Millionen Toten schon laengst
> geschehen. Wieso konnte das ueberhaupt passieren wenn doch das Volk
> bewaffnet war ? Oder wieso hat sich das Volk nicht gewehrt ?

Die ersten Registrierungen bzw. Verbote des privaten Waffenbesitzes fanden
viel früher in den ersten Monaten nach Lenins Machtergreifung statt.
Lutz hat seine Infos vermutlich von www.jpfo.org
Lies da nach.

> >China verbot 1935 seinen Bürgern Waffen zu tragen. Von 1948 bis 1976
> >wurden 20 Millionen Antikommunisten,
> >Christen, politischen Selbstständige und Erneuerer, unfähig, sich zu
> >selbst zu wehren von deren eigenen chinesischen Regierung,
> >zusammengetrieben und zernichtet.
>
> Und wieso hat Mao dann den Buergerkrieg gewonnen ?

Vermutlich hat er sich nicht an das Verbot gehalten.

> Und wieso haben sich die Deutschen Waffentraeger sich zwischen '33 und
> '38 nicht gewehrt, obwohl dort schon Vertreibungen, Gleichschaltungen,
> Terror, etc. stattfand ? Und wieso haben diese Leute sich nicht
> gewehrt, bevor der braune Spuk losging (d.h. vor '33) ?

Nach '33 gab es in D nur noch nationalSOZIALISTISCHE Waffenträger.
Schon vergessen?

> Nur leider funktioniert deine Argumentation nicht, Punkt. Wenn dem so
> waere, waere nie ein unter Waffen stehendes Volk einer Diktatur
> anheimgefallen. Die von Dir zitierten Beispiele zeigen deutlich, das
> an dieser Argumentation etwas nicht stimmen kann.

So dachten es sich die Griechen auch.
Meinungsfreiheit zur politischen Willensbildung/Mehrheitsbeschaffung und
freier Waffenbesitz für jeden Wähler, um den Willen auch frei kund tun zu
können.
Deshalb auch 1. und 2. Amandement in den USA-Verfassung.

Ciao,
Thomas

Thomas Fröhlich

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Hallo Markus,

Markus K. V. Haake <markus...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:
9v8tos4khvv1jq317...@4ax.com...


> Siehe oben, aber wofür um Gotes Willen benötigt man ein Blasrohr, wenn
> man nicht gerade einen sehr exotischen Beruf hat.

Habe das andere Mail zuerst beareitet.
Hätte aber nicht gedacht, daß die Blasrohre schon
jetzt zur Diskussion stehen....
Übrigens die Ninjas haben auch Kletterhilfen an den Händen
die man für den Nahkampf verwenden kann...
Gleich verbieten lassen!
Problematisch wird es bei den Kletterhilfen an den Füßen.
Vorschlag:
Für schwarz gekleidete Ninjas (wenige Exemplare in D)
sofort verbieten!
Für buntgekleidete Bergsteiger (viele) erlauben.
Gibt sonst 1. unnötigen Stress mit Alpenvereinslobby und
2. kann man die ja auch als sonst nicht so sachkundiger Experte
gut auseinanderhalten.

Übrigens, für welchen "Beruf" braucht man denn eine Armbrust?

> Stimmt. Lernt man aber auch bei der Sachkunde, oder beim
> Wiederladelehrgang.

Ich bin immer wieder fasziniert, was Leute so für eine Sachkundeprüfung
gelernt haben.
Das mit dem Trainingsnachweis- bzw. Schießbuch habe ich in beiden
Lehrgängen nicht gehört.

> >> >Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf
der WBK
> >> >regelmäßig ernsthaft trainiert wurde.
> >>
> >> Ja? Wo wird das den momentan geklärt?
> >Im Schiessbuch, das Du führen solltest. Datum, Disziplin, Waffe,
> >Ergebnis, Stempel, Unterschrift.
> >Haste das etwa nicht?
> Doch.

Na jetzt verstehe ich, warum Du die Reform gut findest.
Jahrelanges "vorbildliches Verhalten" muß doch irgendwann belohnt werden :-(

> Und ich verdiene mein Geld mit der Fliegerei bei einer Fluglinie.
> Genug der Selbstdarstellung?

Bin mächtig beeindruckt ;-)

> >> Was faselst Du Dir da zusammen?
> >Komm komm :-(
> >Der Ton muss nicht sein.
>
> Nicht beleidigt sein.

Bin ich nicht, zumal wirklich viel Spekulation enthalten war ;-)

(Aber danke Ernst für Deine Unterstützung)

> >> [Ich]begrüße das Verschwinden dieser Springmesser
> >Ein Butterflymesser ist kein "Springmesser" sondern ein stinknormales
> >Klappmesser bei dem das Heft in "Ruhestellung" zweigeteilt nach vorne
> >über die Klinge gefaltet wird. Mit jedem Balsamesser schneid ich Dir die
> >Kehle schneller durch, wenns sein muss.
>
> Held. Was soll das heißen?

Vielleicht, daß dieses und letztes Jahr Polizisten durch Küchenmesser
getötet wurden und diese somit evtl. auch unter "gefährliche Messer" fallen?

Ciao,
Thomas

Thomas Fröhlich

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Hallo Markus,

Markus K. V. Haake <markus...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag:

82qsosg7driv54rkv...@4ax.com...
> Ich sehe da immer noch kein Problem, da ich auf dem Standpunkt stehe:
> Wer benötigt eine Gaswaffe? Nicht das "haben wollen" sondern das
> "benötigen" steht im Vordergrund. Zur Selbstverteidigung eignet sich
> eine Dose Pfefferspray o.ä. sehr viel besser als eine Gaswaffe, die
> ihre Ladung nach 2 Metern wirkungslos in der Luft verpuffen läßt.
> Probleme durch Windeinfluß ganz außen vor.

Normalerweise werden Sachen verboten, wenn sie nachweisbaren
Schaden anrichten und nicht wenn es bessere Alternativen (aus subjektiver
Sicht) gibt!
Setzt Du diese Maßstäbe auch an andere Lebensbereiche an?
Es gibt bestimmt bessere Lebensmittel als die die Du konsumierst ;-)
aber niemand sollte Dir vorschreiben was Du essen darfst.
(Obwohl durch suboptimale Ernährung wahrscheinlich mehr Menschen
als durch Schußwaffen sterben.)

>
> >***
> >Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen
> >[...]
> >***
> >Achtung! Hier genau lesen. Bisher gab es die ach so tollen BMI-
> >Empfehlungen, die offensichtlich 20 Jahre lang ausreichend waren und
> >deren verbindliche Umsetzung in der Diskussion war.
> >In diesen wurde gefordert:
> >Bis 5 Langwaffen Stahlblechschrank, danach A-Klasse oder gleichwertig.
> >Und was kommt jetzt...
> >Ab der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?
>
> Weiß ich auch nicht. Aber was soll es denn? Ist es nicht unserer aller
> Interesse, daß die Waffen so sicher wie möglich aufbewahrt werden und
> nicht mit einem 6er Fischerdübel an die Wand gepinnt werden?

Ich glaube in den Endlosdiskussionen mit Point wurde das ausführlich
diskutiert. Warum sollte denn "so sicher wie möglich" ausgerechnet bei
Schußwaffen angewendet werden?
Gibt es nicht in allen Lebensbereichen eine Relation von Risiko und Gewinn?
Wenn das aber unbedingt der Maßstab sein soll, dann laß uns mit den
Sachen beginnen, die am meisten Tote und Verletzte fordern!
Und da kommen Waffen in D sehr am Schluß.

> >Hier werden die bisherigen BMI-Empfehlungen weit überschritten!
> >Und warum reicht es bitte nicht aus, wenn ich wie jeder Schweizer
> > Reservist den Verschluß des Gewehres wegsperre?
>
> Keine Ahnung, es geht, denke ich, um den Diebstahlschutz und nicht um
> den Zugriffsschutz.

Eigentlich geht es den Schweizern auch um den Diebstahlschutz :-)))
Der Dieb soll keine funktionsfähige Waffe stehlen können!
Und wenn er in der Lage ist den Verschluß selbst zu bauen, wird er den
Rest auch (vielleicht in etwas schlechterer Qualität) schaffen.

> >Last not least. Dass die Waffenbehörde zum Kontrollieren kommt (die
> > genauen Modalitäten stehen anscheinend noch nicht fest) wird hier ja mit
> > dem Kaminkehrerbesuch verglichen...
> > Da sag ich nichts mehr dazu!
>
> Recht hast Du in diesem Punkt, finde ich auch nicht so toll.

Schön.

> >***


> >Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
> >Der Gesetzentwurf enthält nunmehr das Verbot von Wurfsternen sowie
> > entsprechend dem bisherigen Recht ein Verbot von Spring- und
Fallmessern.

> >***
> >
> >Du verwendest den Begriff "unselige Wurfsterne".
> >Für mich waren die Teile ganz normale Sportgeräte, die ich (wie fast
alles
> >andere auch was sich in ein Ziel bringen läßt) ausprobiert habe.


>
> Was ist an einem Wurfstern ein Sportgerät? In welcher Sportart werden
> sie verwendet? Vielleicht kenne ich mich ja nicht aus, kenne aber
> keine Sportart, in welcher sie benötigt werden.

In welcher "Sportart" werden denn Wurfmesser benutzt?
Ach so. Keine olympische Disziplin. Sofort verbieten!
Was soll denn die Frage? Für mich ist Angeln auch kein Sport.
Trotzdem werde ich den Anglern nicht ihre sauscharfen Messer
wegnehmen. Aber als Antwort auf Deine Frage:
Wurfsterne werden beim Ninjutsu im Waffenteil verwendet.
Ich kenne aber immer noch keine Fälle, wo sie bei Raubüberfällen
benutzt wurden.

> >Also wenn die gefährlich sind, was ist dann mit Blasrohren, Wurfmessern,
> >Armbrüsten, Pfeil und Bogen?
>
> Kein Thema: Als Sportgeräte sind sie doch erlaubt, auch nach der
> Reform des WaffG

Also wenn das so gut klappt, daß man mit der bloßen Behauptung ein
Gegenstand sei eine Gefahr diesen verbieten kann, werden die Ninjas
demnächst auch ihre Blasrohre abgeben dürfen :-(((
1973 wurde ja auch schnell noch was nachgeschoben.

> >Ich habe leider keine Statistiken zur Hand wie viele Raubüberfälle mit
> > Wurfsternen verübt wurden. Interessieren würde es mich aber schon :-))
>
> Es geht doch gar nicht um die Anzahl der Raubüberfälle, sondern um die
> Anzahl der Unfälle. Deshalb sind ja nun auch die Erbsenpistolen vom
> Markt verschwunden.

Wie hoch ist denn die Zahl der Unfälle?

> >***
> >Grundausstattung der Sportschützen mit Schusswaffen
> >[...]
> >***
> >Das ist meiner Meinung nach Pandoras Büchse in Zuckerwatte verpackt!
> >Denn was bringt mir "kein Bedürfnis nachzuweisen"?
> >Ich kann mir 5/5 Waffen kaufen. Schön. Aber kann ich das bei
> >entsprechendem (vom Verband bestätigtem) Bedarf nicht heute auch?
>
> Ja. Soweit ich weiß, war aber auch von halbautomaten die Rede, und das
> ist momentan nicht immer so einfach.

Dann wechsle Deinen Verband!

> >Also was bringt es mir tatsächlich?
> >Doch nur die Einführung des gesetzlichen Trainingsnachweises durch die
> > Vereine ("verstärkte Prüfung") inkl. Meldepflicht bei längerem (2 Monate
> >oder 2 Wochen?) nichterfolgtem Training.
> >Damit kann man alle Probleme der bisherigen ungesetzlichen "Vereins-
> >austrittsmeldung" elegant umgehen.
> >Und wenn man die Vereine schon einen Traingsnachweis führen läßt,
> >dann natürlich für ALLE Waffen auf der WBK.
>
> Warum den Nachweis nicht in die Hände des Schützen legen? Ich führe
> schon jetzt ein solches Trainings"tage"buch.

Brav. Also Du glaubst, daß die Behörde einerseits bei Dir zuhause
kontrollieren
will und andererseits einer Eigenbescheinigung glaubt.
Deine Zuversicht möchte ich haben. [Seufz]
Warum brauche ich dann jetzt eine Bedürfnisbescheinigung von meinem Verein
bzw. Verband, wenn Behörden ein solches Vertrauen in den Bürger legen?

> >Das ging bis jetzt nicht.


> >Zukünftig läßt sich dann leicht feststellen, ob mit JEDER Waffe auf der
WBK

> >regelmäßig ernsthaft (klären im Zweifelsfall wieder Empfehlungen des BMI)


> >trainiert wurde.
>
> Ja? Wo wird das den momentan geklärt?

Szenario:
Du bist Ministerialbeamter einer Regierung deren Ideologie es will, die
"Waffen
im Volk" zu minimieren (möglichst auf 0) und Deine Karriere hängt vom Ziel-
erreichungsgrad ab, was wären Deine Maßnahmen?
Und würdest Du sie offenlegen?
Würdest Du Angaben über den tatsächlichen Mißbrauch machen?
Würdest Du den tatsächlichen Mißbrauch, wenn die Zahlen für Dich ungünstig
sind auch bei konkreten Nachfragen verheimlichen (z.B. mit Erklärung wie
"Darüber führen wir keine Statistk", "Nein, bei 23 WBK-Widerufen 1999 kann
ich keine Auskunft erteilen, ob darunter auch EINE Straftat war.").
Würdest Du Beurteilungskriterien ändern um den angeblichen Mißbrauch aufzu-
bauschen? Vergleich dazu mal die Mißbrauchszahlen BKA-Bericht 1996 und
1998 (letzterer wurde ca. 6 Monate nach Regierungswechsel veröffentlicht
und
weist ca. 10x höhere Deliktzahlen aus).

> >Oder was glaubst Du was "verstärkte Prüfung des Bedürfnisses" sonst
> > bedeuten soll?
> >Denk daran die Grundintention heißt "So wenig Waffen im Volk wie
möglich"!
>
> Ich sage: So wenig Waffen im Volk, wie nötig. Ich sage ja auch: So
> wenig Flugzeuge in der Luft, wie nötig.

Schade, daß das nicht Regierungsmeinung ist!

> >Über die Unsitte der Waffenblockierung wurde bereits geschrieben.
> >2 Monate nicht mit der Les Baer trainiert -> also Bedürfnis erloschen und
> >Waffe
> >wird zugeschweißt.


>
> Was faselst Du Dir da zusammen?

Ist denke ich ein nicht so unrealistisches Szenario.
Was siehst Du denn als Trainingsintervalle bzw. -pausen für einen
"ernsthaften
Sportschützen" an?
Wenn die WBK nur auf 5 Jahre ausgestellt wird, damit der Schütze sein
ernsthaftes
Bedürfnis nachweisen kann, muß man dann nicht schon auch konkrete
Vorstellungen
darüber haben wie das Training auszusehen hat?
Und welche Optionen bleiben falls die WBK widerrufen wird?

> >***
> >Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge
> >Das waffenrechtliche Erbenprivileg soll fortbestehen, allerdings mit der
> > Einschränkung, dass ein technisches Blockiersystem das Schießen mit der
> > Schusswaffe ausschließt.
> >Vor diesem Hintergrund enthält der Entwurf nunmehr eine Regelung über
> > den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge, die sich
> > an diesen technischen Möglichkeiten orientiert. Der dauerhafte Besitz
von
> > nicht mit einem Blockiersystem gesicherten ererbten Waffen ist hingegen
nur
> > zulässig, wenn ein Bedürfnis vorliegt.
> >***
> >Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
> >kaufen
>
> Richtig.

Wo ist Dein Beleg für diese Auslegung?

> >und den Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegen kann.
>
> Gefasel. Wo steht das?

Der Sinn ist doch, daß der Erbe keine Nutzungsmöglichkeit hat!
Wo kann der Schlüssel denn dann groß sein?

> >Es wird also immer der worst case eintreffen.
> Kann ich in DTM nur zum Teil bestätigen.

Sorry, Bildungslücke meinerseits, was ist DTM?

> >Wie hat Brecht gesagt "... wer nicht kämpft, hat schon verloren."
> >Nun die meisten von uns haben nicht gekämpft.
> Woran machst Du das fest? Du kennst mich nicht und die meisten hier in
> dieser Gruppe wohl auch nur vom Geschreibsel.

Ich habe das nicht persönlich gemeint.
Und das Ergebnis des geballten Widerstandes sehe ich!
Stimmt es nicht, daß der DSB bereits Positivlisten von Waffen aufgestellt
hat, die seiner Meinung nach in Zukunft nur noch befürwortet (für
sportliche
Zwecke) werden?

Ciao,
Thomas

Peter Prucker

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Thomas Fröhlich wrote:

> ***
> Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

> Eine wichtige Neuerung stellt die Regelung über die sichere Aufbewahrung
> von Schusswaffen dar. Danach müssen bis zu zehn Langwaffen grundsätzlich
> in einem Schrank der Sicherheitsstufe A (einwandiger Stahlschrank) bei
> getrennter Lagerung der Munition, Kurzwaffen generell in einem Schrank
> der Sicherheitsstufe B (doppelwandiger Stahlschrank) verwahrt werden.

Und was macht ein Sammler mit seinen Waffen in der Mietwohnung?
Dann stürzt evtl. die Decke ein. Die normale Verkehrslast (incl. Möbel
etc.) beträgt für Decken unter Wohnräumen 1,5 kN/qm, Einzellast nur 1 kN
(d.h. 150 bzw. 100 kg!)


> Ab der 1. Waffe A-Klasse! Und was kommt nach der 10.?

Der Einsturz, wenn die Sammlung nicht vorher aus baulichen Gründen
verboten wird. Im Gemeinschaftskeller durfte der Tresor bis jetzt auch
schon nicht stehen.

> Ich habe leider keine Statistiken zur Hand wie viele Raubüberfälle mit
> Wurfsternen verübt wurden. Interessieren würde es mich aber schon :-))

Wird ein fürchterliches Gelächter in der Bank geben!

> Über die Unsitte der Waffenblockierung wurde bereits geschrieben.
> 2 Monate nicht mit der Les Baer trainiert -> also Bedürfnis erloschen und
> Waffe wird zugeschweißt.

Natürlich nicht, wie Du das andeutest!

> Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Wege der Erbfolge
> Das waffenrechtliche Erbenprivileg soll fortbestehen, allerdings mit der
> Einschränkung, dass ein technisches Blockiersystem das Schießen mit der
> Schusswaffe ausschließt.

> Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
> kaufen und den Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegen kann.

Das wäre eine Möglichkeit. Geldschrankknacker werden wieder auf
Bestellungarbeiten und die Fa. Wendt, die wichtigste Lieferantin für
Einbruchwerkzeuge, hat Hochkonjunktur.

Es gibt andere Systeme; z.B. Einführung eines passenden Bolzens von
hinten in den Lauf, vorne gehärtete Muffe drauf (mit Prüfstempel) und
mit dem Bolzen verschweißen. Die Waffe ist in Ordnung. Bei Revolvern
kommt die Trommel vorher raus. Natürlich kann man das genauso wie einen
Schloßbügel wegflexen., aber zunächst einmal ist doch der impulsive
Zugriff verwehrt.

Natürlich sollte das mindestens einmal jährlich überprüft werde.
Prüfgebühr z.B. DM 10 pro Stück!

Wichtiger: Wenn erst einmal der erste Schritt zum Eingriff in das
Eigentum getan ist (mit Änderung des Grundgesetzes), kann man das dann
ohnen weitere GG-Änderung beliebig verschärfen! Nachtigall, ick hör Dir
trapsen!!

Freut Euch des Lebens, Jungs!
Der Schily hat hat vor der "öffentlichen Meinung" gekniffen (oder heißt
es "veröffentlichte Meinung"?).
Ich hätte ihm, weiß Gott, mehr Stehvermögen zugetraut! Vielleicht hat
aber auch der Schröder gesprochen.

P. Prucker

Peter Prucker

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Thomas Fröhlich wrote:

> > >Ein Butterflymesser ist kein "Springmesser" sondern ein stinknormales
> > >Klappmesser bei dem das Heft in "Ruhestellung" zweigeteilt nach vorne
> > >über die Klinge gefaltet wird. Mit jedem Balsamesser schneid ich Dir die
> > >Kehle schneller durch, wenns sein muss.
> >
> > Held. Was soll das heißen?
>
> Vielleicht, daß dieses und letztes Jahr Polizisten durch Küchenmesser
> getötet wurden und diese somit evtl. auch unter "gefährliche Messer" fallen?

Vielleicht sollte man Küchenmesser mit einer Sicherung versehen, die bei
Gebrauch, nach Genehmigung durch die Polizeibehörden, erst
zurückgeklappt wird? Küchenberufe können eine Dauerlizenz erhalten. Über
den erfolgten Schnittvorgang ist Buch zu führen.

Aber im Ernst: Wie ich mal gelesen habe, pflegen in England viele Jäger
ihre langen Messer außerhalb der Jagd bei der Polizei abzugeben.

> Ciao,
> Thomas

dto.
Peter

Sven T. Reichelt 'Home'

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
On Tue, 8 Aug 2000 01:25:03 +0200, "Thomas Fröhlich"
<t.fro...@gmx.de> , wrote:

>Übrigens, für welchen "Beruf" braucht man denn eine Armbrust?

Tierarzt.
Verschießt damit Betäubungspfeile.
Diese Umbauten gibt es auch für Gewehr und Pistole. (Luft)

--
____________
(_____
_____________)ven

Josef Suckart

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:

> Ist der östereichische Bürger so stark bedroht, daß er zu Hause eine
> waffe besitzen *muß*? Kann ich mir nicht vorstellen ...

Bedrohung muß ja nicht ein latenter Zustand sein, sondern kann auch akut
sein. Leider kann man nicht voraussagen, ob dieser akute Zustand einmal
eintreten wird oder nicht. Wenn er eintritt, _kann_ es sehr nützlich sein
eine Waffe zu besitzen/führen.
Das Recht sein Leben und seine Gesundheit zu schützen ist in meinen Augen
ein Menschenrecht. Wenn ich durch Entzug der nötigen Mittel in diesem
Recht stark eingeschränkt werde, ist das einfach nicht in Ordnung.
Besonders pikant wird für mich die Sache, wenn der Staat von jedem jungen
Mann einfordert, daß er mit Waffen die (Macht-) Interessen das Landes
verteidigt, ihm aber diesselben Mittel verweigert, wenn es um den Schutz
seines Lebens und des Lebens der Seinen geht.

Gruß,
Sepp


Josef Suckart

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

Gerald schrieb:

> §21 (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR Bürgern, die das


> 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer
> genehmigungspflichtigen Schußwaffe eine Rechtfertigung
> anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

Was ist ein "EWR Bürger"? Doch nicht etwa aus dem "Europäischen Wirtschafts
Raum"?
Könnte da ein Deutscher der in Österreich wohnt ....?
Ich wohne nämlich nur 20km von der Grenze.

Grübelnd,
Sepp


Markus K. V. Haake

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
On Tue, 8 Aug 2000 00:49:04 +0200, "Thomas Fröhlich"
<t.fro...@gmx.de> wrote:

>[...]


>> >***
>> >Ich nehme an hier ist gemeint, dass der Erbe sich ein 30 DM Abzugsschloß
>> >kaufen
>>
>> Richtig.
>
>Wo ist Dein Beleg für diese Auslegung?

Das "richtig" bezog sich auf die o.g. Annahme.

>> >und den Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegen kann.
>>
>> Gefasel. Wo steht das?
>
>Der Sinn ist doch, daß der Erbe keine Nutzungsmöglichkeit hat!
>Wo kann der Schlüssel denn dann groß sein?

Ganz einfach: Keine Munitionserwerbsberechtigung. Ohne Munition kein
Nutzen.

>> >Es wird also immer der worst case eintreffen.
>> Kann ich in DTM nur zum Teil bestätigen.
>
>Sorry, Bildungslücke meinerseits, was ist DTM?

Dortmund.

>> >Wie hat Brecht gesagt "... wer nicht kämpft, hat schon verloren."
>> >Nun die meisten von uns haben nicht gekämpft.
>> Woran machst Du das fest? Du kennst mich nicht und die meisten hier in
>> dieser Gruppe wohl auch nur vom Geschreibsel.
>
>Ich habe das nicht persönlich gemeint.
>Und das Ergebnis des geballten Widerstandes sehe ich!
>Stimmt es nicht, daß der DSB bereits Positivlisten von Waffen aufgestellt
> hat, die seiner Meinung nach in Zukunft nur noch befürwortet (für
>sportliche
> Zwecke) werden?

Stimmt wohl oder übel. Deshlab wechseln ja auch viele Vereine den
Dachverband, der unsrige auch.

Markus

Josef Suckart

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:

> >Der Sinn ist doch, daß der Erbe keine Nutzungsmöglichkeit hat!


> >Wo kann der Schlüssel denn dann groß sein?
>

> Ganz einfach: Keine Munitionserwerbsberechtigung. Ohne Munition kein
> Nutzen.

Was ist, wenn Munition auch vererbt wird?
Man sollte dem Erben zumindest ermöglichen bei Ablegung der Sachkunde die Waffen
weiterhin zu Nutzen. Auch wenn er nicht fest in einem Verein sein will oder die
Jagd ausüben möchte, hat er vielleicht trotzdem ab und zu Lust zum Schießen zu
gehen. Und wenn er dann schon eigene Waffen besitzt, warum soll er das nicht
dürfen?

> >Stimmt es nicht, daß der DSB bereits Positivlisten von Waffen aufgestellt
> > hat, die seiner Meinung nach in Zukunft nur noch befürwortet (für
> >sportliche
> > Zwecke) werden?
>

> Stimmt wohl oder übel. Deshlab wechseln ja auch viele Vereine den
> Dachverband, der unsrige auch.

Man kann als Verein einem anderen Dachverband auch zusätzlich beitreten.
Z.B. wenn man die Rundenwettkämpfe des DSB nicht missen möchte.

Gruß,
Sepp

Markus K. V. Haake

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
On Tue, 08 Aug 2000 10:56:25 +0200, Josef Suckart
<josef....@mch20.sbs.de> wrote:

>[...]


>> Stimmt wohl oder übel. Deshlab wechseln ja auch viele Vereine den
>> Dachverband, der unsrige auch.
>
>Man kann als Verein einem anderen Dachverband auch zusätzlich beitreten.
>Z.B. wenn man die Rundenwettkämpfe des DSB nicht missen möchte.

Hm, dazu muß aber die Beitragsstruktur des Vereins den Ausgaben
angepaßt sein. Das ist es momentan bei uns nicht, heißt: Die Beiträge
des WSB können bezahlt werden, die des BDS evtl. auch, beider
gleichzeitig auf keinen Fall. Ist halt ein kleiner verein.

Markus

Josef Suckart

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

"Markus K. V. Haake" schrieb:

> >Man kann als Verein einem anderen Dachverband auch zusätzlich beitreten.


> >Z.B. wenn man die Rundenwettkämpfe des DSB nicht missen möchte.
>
> Hm, dazu muß aber die Beitragsstruktur des Vereins den Ausgaben
> angepaßt sein. Das ist es momentan bei uns nicht, heißt: Die Beiträge
> des WSB können bezahlt werden, die des BDS evtl. auch, beider
> gleichzeitig auf keinen Fall. Ist halt ein kleiner verein.

Der DSB ist ja nicht teuer, der BDS schon.
Es ist aber auch gar nicht so schlecht, wenn die Vereine aus dem DSB
austreten.
Vielleicht wachen die überalteten Funktionäre dann etwas auf und kapieren,
daß sie ein Schießverband sind und nicht ein Schützenanzugsverband.
Jetzt wirds aber OT.

Sepp

Peter Prucker

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Thomas Fröhlich wrote:


>
> > Und wieso haben sich die Deutschen Waffentraeger sich zwischen '33 und
> > '38 nicht gewehrt, obwohl dort schon Vertreibungen, Gleichschaltungen,
> > Terror, etc. stattfand ? Und wieso haben diese Leute sich nicht
> > gewehrt, bevor der braune Spuk losging (d.h. vor '33) ?
>
> Nach '33 gab es in D nur noch nationalSOZIALISTISCHE Waffenträger.
> Schon vergessen?

Da hat man Dir etwas Falsches erzählt! Das stimmt nicht. Nur Juden und
Zigeuner und bestimmte Sondergruppen wie unzuverlässige Trunkenbolde,
Entmündigte, geistig Minderwertige, bestimmte Vorbetrafte) waren nach
1938 ausgeschlossen. Die Juden standen nicht speziell im WaffG, das war
eine andere Vorschrift.

Aber alle Jäger durften Waffen führen, auch Kurzwaffen und überall,
außer in Zügen und dgl. (auch außerhalb der Jaqd). Sie mußten nicht in
der Partei sein. Langwaffenerwerb war frei. Munition war frei, d.h. ab
18 Jahren. Waffenbesitz war frei. Wenn Du eine Waffe dahein hattest,
mußtest Du nur sagen, die hättest Du geerbt. Meinetwegen auch vor 5
Jahren schwarz gekauft - Besitz war frei und der Kauf verjährt. Das
Führen der Waffe war im Prinzip (ungewollt) auch frei. Eine Waffe führte
nach altem Recht nur, wer sie geladen zugriffsbereit dabei hatte.
Geladen hieß, eine Patrone im Lauf. Patronen nur im Magazin war nicht
geführt. Spitze! Daher gab es die Einhandpistolen wie Lignose, die man
mit dem Zeigefinger in der Tasche durchladen konnte.

Im Prinzip waren auch viele Kurzwaffen frei. Ab 30 cm waren es nämlich
Langwaffen. Man findet manchmal billige Revolver mit Langlauf, deren
Korn in der Mitte des Laufes saß oder noch weiter hinten. Die Säge wurde
gleich mitgeliefert. Das war nicht einmal verboten. Nur zum Kauf
bedurfte es der Vorlage eines Jagdscheins, Waffenscheins oder
Waffenerwerbsscheins. BNearbeitumgserlaubnis für Private gab es nicht.
Die Waffe wurde nicht eingetragen, sondern nur beim Büchsenmacher
vermerkt. Eine Registrierung wie heute gab es nicht. Jäger waren damals
beliebte Freunde!

Was manchmal verwechselt wird, waren die positiven Ausnahmen. Für unsd
heute gibt es ja nur noch negative Ausnahmen (Ausschlußgründe). Eines
Waffenscheins oder dgl. bedurften verschieden Gruppen nicht, die im
Dienst des Staates standen. Für die genügte eine Bescheinigung der
vorgesetzten Stellen. Sie hatten ihre Waffen eben dienstlich. Und das
waren sehr viele, sogar Autobahnbauer und Luftschutzmenschen und
Unterführer der NSDAP. Auch heute gibt es sowas, aber saehr wenigDadurch
könnten dei häufigen Falschanschaungen verursacht sein.

Liste der verbotenen gegenstände:
* Schnell zerlegbare Waffen (Wildererwaffen)
* Stockwaffen o.ä. (nur Schußwaffen, keinen Degen)
* Schalldämpfer odert komplette gedämpfte Waffem
* Kleinkaliber mit Hohlspitz.

Reihenfeuerpistolen waren nichts besonderes; man wußte, daß sie keine
Rolle spielten. Kriegswaffen bedurften einer Erlaubnis der Wehrmacht
(der Original-98er gehörte damals noch dazu, aber die Mauser RF war
keine Kriegswaffe.

Höchste Strafandrohung 3 Jahre!

Über das Schießen selbst gab es keine Verordnung, damit auch kein
Verbot. Natürlich ist Gefährdung der Öffentlichkeit in anderen Gesetzen
verboten. Aber man konnte auf sicherer Fläche wie auch im Wald oder
daheim nach Belieben knallen, bis man wegen Ruhestörung verknackt war.
Aber das war wiederum kein Ausschlußmerkmal für die Zukunft.

Im Prinzip das Gesetz, das bis 1972 galt.
Schön war das!

Im übrigen gab es 1933 kein WaffG, das WaffG von 38 setzte das von 28
außer Kraft.

P.Prucker

Gerald

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

Josef Suckart <josef....@mch20.sbs.de> schrieb

> > §21 (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR Bürgern....


> > auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
>
> Was ist ein "EWR Bürger"? Doch nicht etwa aus dem "Europäischen
Wirtschafts
> Raum"?

Doch, doch- Gesetze die EU Bürger gegenüber
Einheimischen diskriminieren sieht nämlich der EU
Gerichtshof gar nicht gern...

> Könnte da ein Deutscher der in Österreich wohnt ....?
> Ich wohne nämlich nur 20km von der Grenze.

Falls Du Deinen "ordentlichen Wohnsitz" nach Österreich
verlegst, hättest Du denselben Anspruch wie ich.
Falls das für Dich ernsthaft in Frage kommt, kann ich
mich ja bei den Juristen der österr. Interessensgemeinschaft
liberales Waffenrecht (IWÖ ) erkundigen.

MfG

Gerald


Lutz Möller

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

"Thomas Fröhlich" schrieb:

> Meinungsfreiheit zur politischen Willensbildung/Mehrheitsbeschaffung und
> freier Waffenbesitz für jeden Wähler, um den Willen auch frei kund tun zu
> können.

Thomas,

besser kann man es nicht sagen. Glückwunsch.

Lutz


Lutz Möller

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

Josef Suckart schrieb:

> Das Recht sein Leben und seine Gesundheit zu schützen ist in meinen Augen
> ein Menschenrecht. Wenn ich durch Entzug der nötigen Mittel in diesem
> Recht stark eingeschränkt werde, ist das einfach nicht in Ordnung.
> Besonders pikant wird für mich die Sache, wenn der Staat von jedem jungen
> Mann einfordert, daß er mit Waffen die (Macht-) Interessen das Landes
> verteidigt, ihm aber diesselben Mittel verweigert, wenn es um den Schutz
> seines Lebens und des Lebens der Seinen geht.

Zustimm

Lutz

Klaus Moeller

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
"Thomas Fröhlich" <t.fro...@gmx.de> writes:

>Hallo Klaus,

>Klaus Moeller <Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> schrieb in im
>Newsbeitrag: 8mmdfm$6...@news.Informatik.Uni-Oldenburg.DE...

>> Und wieso haben sich die Deutschen Waffentraeger sich zwischen '33 und


>> '38 nicht gewehrt, obwohl dort schon Vertreibungen, Gleichschaltungen,
>> Terror, etc. stattfand ? Und wieso haben diese Leute sich nicht
>> gewehrt, bevor der braune Spuk losging (d.h. vor '33) ?

>Nach '33 gab es in D nur noch nationalSOZIALISTISCHE Waffenträger.
>Schon vergessen?

Noe. Und wieso haben die anderen sich die Waffen wegnehmen lassen,
wenn sie sich doch haetten wehren koennen ?

>> Nur leider funktioniert deine Argumentation nicht, Punkt. Wenn dem so
>> waere, waere nie ein unter Waffen stehendes Volk einer Diktatur
>> anheimgefallen. Die von Dir zitierten Beispiele zeigen deutlich, das
>> an dieser Argumentation etwas nicht stimmen kann.

>So dachten es sich die Griechen auch.

>Meinungsfreiheit zur politischen Willensbildung/Mehrheitsbeschaffung und
> freier Waffenbesitz für jeden Wähler, um den Willen auch frei kund tun zu
>können.

Und selbst beides zusammen reicht nicht, wie wir aus unserer eigenen
Geschichte kennen.

>Deshalb auch 1. und 2. Amandement in den USA-Verfassung.

Papier ist geduldig und hat im Zweifelsfalle noch niemanden
gekuemmert, schon gar nicht die sogenannten staatstragenden,
gesetzestreuen, rechtschaffenden Buerger und Biedermaenner, die leider
das Rueckgrat aller Diktaturen bilden.

Klaus

--
/ Klaus Moeller, Pitersenstieg 4, 22119 Hamburg, Germany \
< Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE >
\ security is an exercise in applied paranoia /

Erik Auerswald

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Carsten Brandt <nort...@gmx.de> wrote:
> Hallo Erik,

> Kann man das irgendwo im Internet nachlesen?

Bestimmt, ich habe aber grade keinen Link zur Hand. :-( Steht jedenfalls
im Waffengesetz §37.

> Dann lass ich das lieber erstmal so. Ich habe keine Lust das an einen
> unwissenden Polizisten abgeben zu müssen.

Z.Z. ist das Messer (als Springmesser) legal. Zur Gefahrenvermeidung (oder
wie immer das exakt heissen mag) kann die Polizei so in etwa alles
einziehen.

> BTW: Warum wird eigentlich so ein Aufstand um Springmesser getrieben?
> Es gibt doch genug Einhandmesser, die sich nicht unwesendlich
> langsamer aufklappen lassen.

Vielleicht, weil man sich Verbrecher mit gefaehrlich auf Knopfdruck
aufspringendem Messer vorstellt... noch fehlen die Filme, in denen
Einhandmesser entsprechend dargestellt werden (die wenigen Ausnahmen sind
bisher noch nicht aufgefallen ;-).

> Mal davon abgesehen: in den Messerkatalogen von Magnum oder Herbertz
> sind ganz andere Messer drin. Messer mit großen feststehenden Klingen,
> oder diese Messer, bei denen Heft und Klinge 90Grad zu einander
> stehen, Am besten noch mit Schulterholster...
> Da sind Messer vom Typ Speedlock II wirklich harmlos gegen.

Ja, speziell Kuechenmesser sind offensichtlich gefaehrlich... siehe Film
Halloween. ;-)

Im Ernst, Form, Groesse oder der Klappmechanismus eines Messers erzeugen
nicht eine unrechtmaessige Anwendung des Messers. Aber das weiss man nur,
wenn man sich vernuenftig mit der Sache beschaeftigt und lernt es nicht aus
der Sensationspresse oder Spielfilmen.

Gruss,
Erik

Gerald

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

Klaus Moeller <Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> schrieb

> >> gewehrt, bevor der braune Spuk losging (d.h. vor '33) ?
>
> >Nach '33 gab es in D nur noch nationalSOZIALISTISCHE Waffenträger.
> >Schon vergessen?
>
> Noe. Und wieso haben die anderen sich die Waffen wegnehmen lassen,
> wenn sie sich doch haetten wehren koennen ?

Weil schon das Waffengesetz der Weimarer Republik vom
Mißtrauen geprägt war und ( nach den kommunistischen
Unruhen ) den Bestand an Waffen im Volk reduzieren sollte.
In jedem der angeführten Fälle ergingen war die Entwaffnung
der Opfer eine schrittweise. In fünf der sieben Fälle wurden
die Gesetze von Regimen beschlossen die- oft Dekaden- vor
den Genozidregimen regierten. Und auch in diesem Fall
war nur das allgemeine Mißtrauen in die bewaffnete
Bevölkerung der Grund, nicht eine sinistres Verschwörung.
Die meisten "Säuberungen" konnten übrigens ungehindert
durch äußere Eingriffe durchgeführt werden.

Offensichtlich wird die Welt erst aufmerksam wenn
von furchtbaren Auseinandersetzungen die Rede ist.
Das stille Sterben eines Volkes, das aufgrund seiner
Religion nicht in der Lage ist bewaffneten Widerstand
zu leisten und sich deshalb auch nicht dahingehend
gerüstet hat, wird kaum beachtet- Siehe Tibet.
Allgemein kann man sagen, daß es- wie im Fall
der Schweiz während des WW II- darum geht
einem potentiellen Feind oder einer totalitären
Bewegung deutlich zu machen, daß der Preis einer
Machtübernahme zu hoch ist.
Es klingt machohaft, ich weiß, aber um es mit
Major von Dach ( schweizer Guerillataktiker )
zu sagen:" Es geht darum dem Feind klar zu
machen, daß ein Volk lieber stehend stirbt,
als knieend lebt".

Der bewaffnete Widerstand einiger weniger Zivilisten kann
erhebliche "Unruhe" verursachen. So versteckten
viele Armenier in der Provinz Aleppo während der
Umsetzung der diversen Waffengesetze und den damit
verbundenen Hausdurchsuchungen. Nachdem sie die
ersten gegen sie gesandten Armeeeinheiten
zurückgeschlaggen hatten, konnten sie eine geordneten
Rückzug in die Berge antreten und ins Exil ziehen.
Und auch der Widerstand im Warschauer Ghetto zeigt
wieviel einige wenige entschloßene Zivilisten anrichten
können.
Überall war der Mangel an Waffen das Hauptproblem
des Widerstandes.
Daß ein Volk sich bei ausreichender Bewaffnung sehr
wohl einer modernen Armee empfindliche Verluste
beibringen kann, zeigen die Beispiele von Afghanistan,
Algerien, Kuba, Nicaragua und auch Israel.
Auch heute fürchten moderne Taktiker nichts mehr als den Kampf in
dichtbevölkerten Städten, weil hier weder wirklich schweres Gerät
eingesetzt werden kann noch eine klare Feinddefinition besteht.
Einige Brandflaschen können einen Millionen Dollar teuren Panzer
ausschalten, ein Scharfschützennest einen ganzen Zug Soldaten
festnageln.

All das kann niemals im heutigen Europa passieren werden die
Waffengegner jetzt einwenden?
Nun ich frage wer im Jahr 1900 den Holocaust vorausehen konnte?
Führende Historiker stimmen überein, daß der Genozid an den Armeniern
absehbar war, aber daß ein Völkermord an den Juden in Rußland damals
viel wahrscheinlicher war als im wohlgeordneten, zivilisierten
Deutschland. Sogar in der Weimarer Republik glaubten viele
Politanalytiker noch an die Unmöglichkeit einer Diktatur!
Grund genug immerzu wachsam zu sein?
Ich denke schon und dazu gehört auch das Eintreten für liberale
Waffengesetze.
Die Schweiz betreibt diese Art der "Volksrüstung" erfolgreich:
Sowohl ein äußerer Aggressor wie auch eine totalitäre Regierung
müßte in den Lauf von vollautomatischen Sturmgewehren blicken,
die dort in den Milizhaushalten zusammen mit Munition gelagert sind.


Dazu ein interessantes Link zu einem Artikel
http://ls.wustl.edu/WULQ/75-3/753-4.html

MfG

Gerald


Klaus Moeller

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
"Gerald" <ca...@a-topmail.at> writes:
>Klaus Moeller <Klaus....@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> schrieb

>> >Nach '33 gab es in D nur noch nationalSOZIALISTISCHE Waffenträger.
>> >Schon vergessen?
>>
>> Noe. Und wieso haben die anderen sich die Waffen wegnehmen lassen,
>> wenn sie sich doch haetten wehren koennen ?

>Weil schon das Waffengesetz der Weimarer Republik vom Mißtrauen
>geprägt war und ( nach den kommunistischen Unruhen ) den Bestand an
>Waffen im Volk reduzieren sollte. In jedem der angeführten Fälle
>ergingen war die Entwaffnung der Opfer eine schrittweise. In fünf der
>sieben Fälle wurden die Gesetze von Regimen beschlossen die- oft
>Dekaden- vor den Genozidregimen regierten. Und auch in diesem Fall
>war nur das allgemeine Mißtrauen in die bewaffnete Bevölkerung der
>Grund, nicht eine sinistres Verschwörung. Die meisten "Säuberungen"
>konnten übrigens ungehindert durch äußere Eingriffe durchgeführt
>werden.

Das ist aus einem anderen Posting in dieser Gruppe widerlegt. Und
wenn das zutrifft, was Du weiter unten in deinem Posting behauptest,
wieso ist dann aus Deutschland kein einziger Fall eines solchen
Widerstands belegt ?

*DAS* gibt mir viel mehr zu denken, weil es zeigt, das die Sicherung
von Menschenrechten nicht primaer an Waffenbesitz gebunden ist. Wie in
dieser Gruppe schon x-mal gesagt wurde, im Zweifelsfall lassen sich
immer Waffen beschaffen. Umgekehrt sind Faelle belegt, in denen
Widerstand ohne Waffen durchaus erfolgreich war.

>Offensichtlich wird die Welt erst aufmerksam wenn
>von furchtbaren Auseinandersetzungen die Rede ist.

Definiere: Die Rede. Es ist von so vielen Voelkermorden die Rede, und
keinen juckts. Siehe Ruanda.

>Das stille Sterben eines Volkes, das aufgrund seiner
>Religion nicht in der Lage ist bewaffneten Widerstand
>zu leisten und sich deshalb auch nicht dahingehend
>gerüstet hat, wird kaum beachtet- Siehe Tibet.

Jetzt vermischen wir doch wohl einiges. Wer, wie in diesem Fall
wirklich freiwillig und mehrheitlich auf Gewalt verzichtet, kann wohl
kaum als Beispiel dienen. Nebenbei zeigt es IMHO von weit mehr Mut und
Character als irgendwelche Feierabendmachos, die sich nur hinter ihrer
Waffe oder in der Gruppe stark fuehlen.

Am Sterben aendert das nichts, zugegeben.

>Allgemein kann man sagen, daß es- wie im Fall der Schweiz während des
>WW II- darum geht einem potentiellen Feind oder einer totalitären
>Bewegung deutlich zu machen, daß der Preis einer Machtübernahme zu
>hoch ist. Es klingt machohaft, ich weiß, aber um es mit Major von
>Dach ( schweizer Guerillataktiker ) zu sagen:" Es geht darum dem
>Feind klar zu machen, daß ein Volk lieber stehend stirbt, als knieend
>lebt".

Hahahaha, dass die Schweiz gegenueber den Nazis feige den Schwanz
eingekniffen hat, ist inzwischen eine historisch belegte Tatsache. Das
war nun wirklich ein schlechtes Beispiel.

Das Zitat ist so unwahr wie nur irgendeins und traf noch nie in der
Geschichte auf irgendein Volk als Ganzes zu, hoechstens auf kleine
radikalisierte Minderheiten. Umgekehrt beweist sich dieser Satz immer
wieder.

>Überall war der Mangel an Waffen das Hauptproblem des Widerstandes.

Und daran aendern Waffen im Volk leider gar nix. Denn jeder Staat
behaelt sich natuerlich die Verfuegungsgewalt ueber entsprechend
modernes und leistungsfaehiges Geraet vor, oder nenn mir mal einen
Staat der den Buergern Granat oder Raketenwerfer erlaubt (Wie Du
selbst weiter unten sagst, die sind enorm nuetzlich). Und natuerlich
hat der Diktator auch die Kontrolle ueber die Waffen- und
Munitionsfabriken.

>Daß ein Volk sich bei ausreichender Bewaffnung sehr wohl einer
>modernen Armee empfindliche Verluste beibringen kann, zeigen die
>Beispiele von Afghanistan, Algerien, Kuba, Nicaragua und auch Israel.

In allen diesen Faellen stand eine Supermacht mit Ausbildern,
Waffenlieferungen und sehr viel Geld hinter den Widerstaendlern. Das
einfach nur ein paar entschlossene Gurellias eine Armee aufhalten
koennen ist Bloedsinn. In Faellen wo das nicht der Fall war, haben
die Widerstaendler ganz schnell den Kuerzeren gezogen, siehe
Jugoslawien oder Malaysia (als brit. Kolonie).

>Auch heute fürchten moderne Taktiker nichts mehr als den Kampf in
>dichtbevölkerten Städten, weil hier weder wirklich schweres Gerät
>eingesetzt werden kann noch eine klare Feinddefinition besteht.

Wie wir in Jugoslawien gesehen haben, haelt das gerade die Diktaturen
nicht eine Minute auf, sondern nur unsere "demokratischen" Militaers
und Politiker, weil die sich um die schlechte Publicity sorgen
muessen. Die "Boesen" buegeln im Zweifelsfall einfach das Haus oder
die Ortschaft platt und scheren sich einen Dreck um die Publicity,
zumal sie ohnehin ihre interne Medienlandschaft kontrollieren.

>Führende Historiker stimmen überein, daß der Genozid an den Armeniern
>absehbar war, aber daß ein Völkermord an den Juden in Rußland damals
> viel wahrscheinlicher war als im wohlgeordneten, zivilisierten
>Deutschland. Sogar in der Weimarer Republik glaubten viele
>Politanalytiker noch an die Unmöglichkeit einer Diktatur!
>Grund genug immerzu wachsam zu sein?
>Ich denke schon und dazu gehört auch das Eintreten für liberale
>Waffengesetze.

Nochmal, weil das inzwischen wohl untergegangen ist: Ich vertrete mit
diesen Postings nicht ein Pro oder Contra Waffenbesitz im Volk. Ich
argumentiere nur gegen die Behauptung, das Waffenbesitz die Demokratie
oder Menschenrechte sichert. Dazu gehoert weit mehr und leider sind
diese Eigenschaften, wie Zivilcourage, nicht a priori messbar oder
erzeugbar.

Carsten Brandt

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Hallo Erik,

On 8 Aug 2000 16:27:09 GMT, Erik Auerswald
<auer...@unix-ag.uni-kl.de> wrote:

>Bestimmt, ich habe aber grade keinen Link zur Hand. :-( Steht jedenfalls
>im Waffengesetz §37.

Das reicht mir doch schon:
Unter http://www.bdmp-landesverband-rlp.de/info/Waffg/vwaffindex.htm
steht das Waffengesetz.

----------------------------
37.2.6
Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37
Abs.1 Satz 1 Nr. 5 WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil
der Klinge länger als 8,5 cm ist, in der Mitte schmaler als 14 v.H.
ihrer Länge, zweiseitig geschliffen ist oder keinen durchgehenden
Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt ( § 37 Abs.1 Satz 2
WaffG).

Das Verbot wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten
Merkmale erfüllt ist.
----------------------------

Das Speedlock II ragt 71,5mm aus dem Griff heraus. Habe ich schnell
mit meinem Swisstool nachgemessen :-)

>> Dann lass ich das lieber erstmal so. Ich habe keine Lust das an einen
>> unwissenden Polizisten abgeben zu müssen.
>Z.Z. ist das Messer (als Springmesser) legal. Zur Gefahrenvermeidung (oder
>wie immer das exakt heissen mag) kann die Polizei so in etwa alles
>einziehen.

Ich bin total harmlos.

>Vielleicht, weil man sich Verbrecher mit gefaehrlich auf Knopfdruck
>aufspringendem Messer vorstellt... noch fehlen die Filme, in denen
>Einhandmesser entsprechend dargestellt werden (die wenigen Ausnahmen sind
>bisher noch nicht aufgefallen ;-).

Warscheinlich sind die schon bei den Tatort-Produzenten in Auftrag
gegeben worden ;-))

>Ja, speziell Kuechenmesser sind offensichtlich gefaehrlich... siehe Film
>Halloween. ;-)

...oder Brieföffner

>Im Ernst, Form, Groesse oder der Klappmechanismus eines Messers erzeugen
>nicht eine unrechtmaessige Anwendung des Messers. Aber das weiss man nur,
>wenn man sich vernuenftig mit der Sache beschaeftigt und lernt es nicht aus
>der Sensationspresse oder Spielfilmen.

In irgendeinem Film habe ich mal den Eisenbeißer aus den Bond Filmen
gesehen, der ein T-Shirt mit dem Text: "Guns don't kill, but I do." an
hatte. Mit dem Gesicht bekommt das eine ganz neue Qualität. ;-)

Ciao, Carsten


V. Luna

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Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
>Kommt als nächstes. Es fängt mit den Randbastionen an. Siehe Gas,
>Wurfsterne (boah!) und Klappmesser.

Gas ist doch bei Wind sowieso nix. Und Wurfsterne sind totaler Quatsch. Dann
wirfste daneben und der andere wirft zurueck. Klappmesser sind auch doch, da
musste erst aufklappen, bevor du ueberhaupt`n Messer hast.

Tschau,
Vava
--
Wir stehen mitten in dem Prozess der Verpoebelung in allen
Gesellschaftsschichten.
Dietrich Bonhoeffer

Volker Neurath

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Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to
Sven T. Reichelt 'Home' wrote:

>On Mon, 07 Aug 2000 23:06:32 +0200, Volker Neurath <nean...@gmx.de>
>, wrote:
>
>>Gut, aber wie gefaehrlich sind Shuriken im Vergleich zu einer
>>Combound-Armbrust oder einem Compound-Bogen, bitteschoen?
>
>Kommt auf die Entfernung an. :

Naaa, Sven, nicht wirklich, denke ich. Mit Compund-Armbrust / -Bogen
kann ich, je nach Abzugsgewicht, einen Menschen auf einige 100m toeten
- mit einem Shuriken kann ich dich nur dann toeten, wenn ich dir damit
die Puls- /Halsschlagader aufschneide; aber dazu muss ich da erstmal
drankommen...

Volker

Volker Wollny

unread,
Aug 9, 2000, 3:00:00 AM8/9/00
to
Hallo Otto!

Otto Franz schrieb:

> vorrangig sollte man den "grünen Fischer" in den doppelwandigen Tresor
> sperren, damit er weniger Schaden anrichten kann !

> stelle sich vor, eine Sammlung wertvoller, alter Waffen soll weitervererbt
> werden...........!

Sicherlich bescheuert... Aber andererseits vielleicht für den
Gebrauchtkäufer ab und zu vorteilhaft: Wenn der nichtjagende Nachbar
einen hübschen Drilling erbt und ihn nicht verkaufen will, kann man
jetzt argumentieren, daß das schöne Ding ja unbrauchbar gemacht wird,
wenn er es behält.... ;-)

Ansonsten ist das tatsächlich eine Sauerei und ich weiß nicht, ob ein
solche Gesetz durchegehen kann, denn es wird durch die
Unbrauchbarmachung ja massive in das Eigentumsrecht des Erben
eingegriffen. Ich habe auch noch nie gehört, daß Verbrechen mit
ererbten Waffen begangen wurden. Hier ist ganz offensichtlich mal
wieder der Amtsschimmel gewaltig am Wiehern. Es ist schon grandios,
auf was für Gedanken Beamte und Ministerialbürokraten alles kommen -
und das für unser Geld!

Grüßle

Volker

--
"Und im übrigen bin ich der Ansicht, daß die Härtsfeldbahn wieder
aufgebaut werden sollte."http://www.ibwollny.de/haertsfeldbahn/
IBW - Dipl. Ing. (fh) Volker Wollny - Schumannstr. 16, D-73430 Aalen
+49-7361-45 813, +49-172-73 27 257 email: v.wo...@ibwollny.de

Josef Suckart

unread,
Aug 9, 2000, 3:00:00 AM8/9/00
to

Klaus Moeller schrieb:

> Nochmal, weil das inzwischen wohl untergegangen ist: Ich vertrete mit
> diesen Postings nicht ein Pro oder Contra Waffenbesitz im Volk.

Dann erkläre doch bitte wen Du mit "Feierabendmachos, die sich nur hinter ihrer
Waffe oder in der Gruppe stark fuehlen" meinst.

> Ich
> argumentiere nur gegen die Behauptung, das Waffenbesitz die Demokratie
> oder Menschenrechte sichert. Dazu gehoert weit mehr und leider sind
> diese Eigenschaften, wie Zivilcourage, nicht a priori messbar oder
> erzeugbar.

Man kann meiner Meinung nach Zivilcourage "aberziehen" oder fördern. Von Bürgern,
denen ich alles verbiete oder genau vorschreibe, die ich ständig für blöd
verkaufe und als unmündige Idioten behandle, kann ich nicht mehr erwarten, daß
sie plötzlich Zivilcourage zeigen, wenn mir das gerade angenehm ist.

Sepp

Lutz Möller

unread,
Aug 9, 2000, 3:00:00 AM8/9/00
to

Volker Wollny schrieb:

> Ansonsten ist das tatsächlich eine Sauerei und ich weiß nicht, ob ein
> solche Gesetz durchegehen kann, denn es wird durch die
> Unbrauchbarmachung ja massive in das Eigentumsrecht des Erben
> eingegriffen. Ich habe auch noch nie gehört, daß Verbrechen mit
> ererbten Waffen begangen wurden. Hier ist ganz offensichtlich mal
> wieder der Amtsschimmel gewaltig am Wiehern. Es ist schon grandios,
> auf was für Gedanken Beamte und Ministerialbürokraten alles kommen -
> und das für unser Geld!

Volker,

schreib Ihnen dein Meinung. Hast du die Anschriften?

Lutz


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