Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Silvester und die Schreckschusswaffen

8 views
Skip to first unread message

Andreas Bockelmann

unread,
Dec 24, 2023, 6:24:57 AM12/24/23
to
Hallo zusammen,

können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Wolfgang Fieg

unread,
Dec 24, 2023, 8:04:01 AM12/24/23
to
Am 24.12.2023 um 12:24 schrieb Andreas Bockelmann:
> Hallo zusammen,
>
> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
> öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>

Eher nicht weil sich die §§ 19 und 42 WaffG, wie auch § 7 Abs. 5 StVO,
anders als z. B. § 37 und Zeichen 49 Anl. 2 StVO nicht vollautomatisiert
überwachen lassen.

Wolfgang


Andy Angerer

unread,
Dec 26, 2023, 8:41:04 PM12/26/23
to
Am 25.12.23 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
>
> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.

Weil das, was oben aus der Weste herausragt, verzichtbar ist?

(scnr)


--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>


Stefan Schmitz

unread,
Dec 27, 2023, 4:36:33 AM12/27/23
to
Am 25.12.2023 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
> Andreas Bockelmann wrote:
>
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den
>> öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>
>
> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a
> Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.

Für Silvesterfeiern oder Weihnachtsmärkte greift das Versammlungsgesetz
nicht.

> Ich jedenfalls trage, je nach Umständen, bei solchen öffentlichen
> Veranstaltungen Schutzweste. Egal,ob verboten oder nicht. Mein Leben ist
> wichtiger als der staatliche Wunsch, dass Polizei wirkungsvoll
> draufschlagen kann.

Sinn des Verbots ist ja wohl, Gewalt durch den Träger zu verhindern, die
bei Schutz vor polizeilicher Gegenwehr ungeniert ausgeübt werden könnte.

> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.

Wenn du Angst vor einem Bombenanschlag hast, darfst du dich gern davor
schützen.

> Nur die Politiker mit ihrem Personenschutz ignorieren halt, dass
> Bombenattentate in Deutschland schon stattgefunden haben und auch
> zukünftig nicht sicher auszuschließen sind.

Bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen wäre mir das neu. Wenn man
so etwas erwartet, sollte man lieber nicht an der Demo teilnehmen.

Andy Angerer

unread,
Dec 27, 2023, 10:08:23 AM12/27/23
to
Am 27.12.23 um 03:21 schrieb Peter Heirich:

> Unrecht ist aber m.E. dass man sich selbst nicht schützen darf.

Dem stimme ich zu.

Andy Angerer

unread,
Dec 27, 2023, 10:11:21 AM12/27/23
to
Am 27.12.23 um 13:22 schrieb Juergen Nieveler:
> Andy Angerer <and...@angerer-bodenlos.de> wrote:
>> Am 25.12.23 um 06:24 schrieb Peter Heirich:
>>>
>>> Wenn 30 m von mir ein durchgeknallter Nazi bis Islamist eine Nagelbombe
>>> sprengt, steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit Schutzweste enorm.
>
> Am besten noch Schutzwesten mit Aktivpanzerungsmodulen - die schützen
> bekanntlich am besten...

Au ja; das stell ich mir lustig vor!

*BUMM*
*bummbummbummbummbummbummbummbummbummbumm*

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 8:06:53 AMJan 8
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen wäre mir das neu. Wenn man so etwas erwartet, sollte man lieber nicht an der Demo teilnehmen.

Nicht dass ich glauben würde, dass Demos auf der Straße tatsächlich viel
bewirken, aber: Soll man, wenn man zu einer Demo möchte, aber derartige
nicht rechtmäßige Handlungen anderer erwartet, z.B. aufgrund von am
30. September 2010 in Stuttgart mit Reizgas, Schlagstöcken und
Wasserwerfern gemachten Erfahrungen, prophylaktisch dem Unrecht weichen?
Womöglich noch als Idealist, der in seinem löblichen Enthusiasmus
Vorstellungen davon, wie die Welt sein soll, höher bewertet als die
Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung und das Wissen um die Natur
des Menschen und damit einhergehende Gefahren in der Daseinsbewältigung?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 8, 2024, 9:52:39 AMJan 8
to
Peter Heirich schrieb:

> Andreas Bockelmann wrote:
>
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> können wir am kommenden Jahreswechsel mal damit rechnen, dass auf den öffentlichen Jahreswechselfeiern §§10 und 42 WaffG durchgesetzt werden?
>
>
> Vielmehr machte es Sinn, das Verbot der sog. Schutzwaffen ( § 17a Versammlungsgesetz ) abzuschaffen.

Was meinst du mit abschaffen?
Ersatzlos abschaffen?
Durch etwas Ausgefeilteres ersetzen?

Du könntest vielleicht Polizist werden. Dann dürftest du Schutzwaffen zu
Demos mitnehmen. ;-)


Wie ist § 17a Absatz 1 Versammlungsgesetz aufzudröseln, der da lautet:

| (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel,
| Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem
| Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die
| als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
| Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
| abzuwehren, mit sich zu führen.

Wie ist festzustellen, ob "den Umständen nach dazu bestimmt,
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren"?

Und bezieht sich dieses "den Umständen nach dazu bestimmt,
Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
abzuwehren" auch auf Schutzwaffen oder nur auf Gegenstände,
die als Schutzwaffen geeignet sind?

Warum werden die "Schutzwaffen" extra genannt - Schutzwaffen
selbst gehören doch auch zu den "Gegenständen, die als
Schutzwaffen geeignet sind"? Oder gibt es auch Schutzwaffen,
die nicht in Form von Gegenständen vorliegen? Und wie ist
es mit völlig ungeeigneten Schutzwaffen, z.B. Schutzschild
mit einem Rahmen aus Strohhalmen und einer Bespannung aus
einer Lage löchriger Frischhaltefolie?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Stefan Schmitz

unread,
Jan 8, 2024, 10:42:17 AMJan 8
to
Am 08.01.2024 um 15:54 schrieb Ulrich D i e z:

> Wie ist § 17a Absatz 1 Versammlungsgesetz aufzudröseln, der da lautet:
>
> | (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel,
> | Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem
> | Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die
> | als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,
> | Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> | abzuwehren, mit sich zu führen.
>
> Wie ist festzustellen, ob "den Umständen nach dazu bestimmt,
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren"?

Danach, ob man sie auch mitführen würde, wenn Abwesenheit der Polizei
gesichert wäre.

> Und bezieht sich dieses "den Umständen nach dazu bestimmt,
> Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen
> abzuwehren" auch auf Schutzwaffen oder nur auf Gegenstände,
> die als Schutzwaffen geeignet sind?

Schutzwaffen sind generell verboten.

> Warum werden die "Schutzwaffen" extra genannt - Schutzwaffen
> selbst gehören doch auch zu den "Gegenständen, die als
> Schutzwaffen geeignet sind"?

Das schon. Aber die sind nicht notwendig zur Abwehr von
Vollstreckungsmaßnahmen bestimmt.
Wer etwa für ein Mittelalterfestival Rüstung und Schutzschild trägt,
darf damit nicht zur Demo.

0 new messages