Gruß
Oliver
Unter "Kartoffelkanone" geisterte das schon mal durch Netz. Ich
persönlich hätte da schon Bedenken wegen des Splitterflugs, wenn's das
Rohr zerlegt. Und für einen solchen Blödsinn riskiere ich nicht meine
grüne Karte. Meine "Kanonen" sind zwar signifikant kleiner aber legal :-)
--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ |
>Hier in Deutschland sind die Waffengesetze ja richtig
>schlimm, das man noch nicht mal sowas bauen dürfte.
Bauen darfst du die nicht, richtig. Aber sehr spektakulär die Dinger,
besonders die luftdruckbetriebenen Kartoffelkanonen.
Jedes Jahr wird in Sussex County, Delaware (wo sonst, als in Amerika?) die
Weltmeisterschaft im Kürbisweitschießen (Punkin' Chunkin') abgehalten. Ziel
der Veranstaltung ist es, einen 8...10 Pfund schweren Kürbis ohne den
Einsatz von Explosivstoffen (kein *Bumm*, nur *Fuut*) so weit wie möglich zu
schießen. Der Kürbis muß die Maschine dabei unversehrt verlassen. Beim 1997
aufgestellten Rekord wurde ein Kürbis über die erstaunliche Distanz von 3718
Fuß (ca. 1,1 km) befördert. Sehr zum Erstaunen der Veranstalter übrigens,
die eine so große Schießbahn gar nicht abgesperrt hatten.
/*
mfg de heiner
> Oliver Baldig schrieb:
>
> Unter "Kartoffelkanone" geisterte das schon mal durch Netz.
"Spud Gun" heißt das Ding.
Im Schweizer Fernsehen(?) gab es vor etwa einem halben Jahr mal einen
Bericht dazu, da haben Tester mit so einem Ding Crash-Test-Dummys aus
verschiedener Entfernung beschossen (am Schießstand aus dem sicheren
Unterstand heraus, ferngezündet). Die Ergebnisse waren ziemlich verheerend,
auch in einiger Entfernung waren Kopftreffer noch regelmäßig tödlich.
Grüße,
Frank
No,no,no, Genosse Jürgen!
Das ist m.E. immer noch eine Schusswaffe nach Anlage 1, Abschnitt 1,
Unterabschnitt 1, Nr. 1.3 : Muskelkraft und Sperrvorrichtung, gezieltes
Verschießen (außer Dein Gerät ist Murks!) und keine Saugnäpfe oder dgl.
Wenn der Kürbis schon stinkt, gilt er womöglich noch als Geschoss mit
Betäubungsstoffen ...
Jetzt braucht man nur noch nachschauen, was dazu verboten ist. Nachdem
aber alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (Anlage 2,
Abschnitt 2, Unterabschnitt 1) ...?
Da steht nix von einer Erlaubnis für Kürbiskanonen. Und die 7,5 Joulep
(für Federdruckpistolen) sind wohl auch überschritten. ;)
Und die hierfüt bestimmten Kürbisse sind natürlich Munition im Unsinne
des affengesetzes.
Sei froh, dass das Ding nicht unter das KWKG fällt (wegen der Munition =
Giftgaswaffen, so ähnlich wie alte Socken)!
MfG
Peter
Wenn, dann ist es den Schusswaffen gleichgestellt.
>
> Wenn der Kürbis schon stinkt, gilt er womöglich noch als Geschoss mit
> Betäubungsstoffen ...
>
> Jetzt braucht man nur noch nachschauen, was dazu verboten ist. Nachdem
> aber alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist (Anlage 2,
> Abschnitt 2, Unterabschnitt 1) ...?
Wnd wenn du eine riesige Steinschleuder baust, die keine Speichervorrichtung
für die Muskelkraft hat, dann ist das auch legal.
Vergleiche Pfeil und Bogen <--> Armbrust.
Pfeil und Bogen --> keine Speicherung --> frei
Armbrust --> Speicherung --> ab 18
>
> Da steht nix von einer Erlaubnis für Kürbiskanonen. Und die 7,5 Joulep
> (für Federdruckpistolen) sind wohl auch überschritten. ;)
> Und die hierfüt bestimmten Kürbisse sind natürlich Munition im Unsinne
> des affengesetzes.
Mö. der Pfeil einer Armbrust ist auch keine Munition i. S. d. G. Eben so
wenig wie die Rundkugeln oder Diabolos für Luftgewehre.
> Sei froh, dass das Ding nicht unter das KWKG fällt (wegen der Munition =
> Giftgaswaffen, so ähnlich wie alte Socken)!
Das ist nun Käse, der schon stinkt ;-)
Jürgen
Difficile est, satiram non(!) scribere.
Jetztmal im Ernst:
Lauf braucht es nicht. Das sind nach 1.2 den Schusswaffen
gleichgestellte Gegenstände, die eben auch unter das Gesetz fallen.
Die Fallstricke, die der mit einem Flintenlaufgeschoss verwandte Herr,
Adresse habe ich mir verkniffen, in das Gesetz hineingebracht hat, sind
schon ordentlich! Nur "gezieltes Verschießen" ist wichtig (keine Angabe
über Treffgenauigkeit).
Gräme Dich nicht, sondern lache; es könnte schlimmer kommen.
(Und ich lachte, und es kam schlimmer)
P.
He, sogar auf gelbe, also ohne Voreintrag! Da fangen die Diskussionen also
erst an, wenn das Ding im Schrank steht.
Hm, in Koblenz bei der WTD, da steht so ein Ding, ob die verkaufen?
Jürgen
a) Persönliche (Nach-)Gespräche mit Herrn B. (mein Verband war in die
Gesetzgebung mit eingebunden). Persönliche Gespräche sind aber vom
Grundsatz her diskret und auch nicht nachweisbar. Außerdem ging es um
andere Fallstricke.
b) Es gibt dazu noch keine Verwaltungsvorschrift. Gültig ist also nur
der Gesetzestext in Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.2.2:
(sorry, die Nummer war vorher falsch abgelesen)
1.2 "Den Schusswaffen stehen gleich tragbare(!) Gegenstände,
1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen
werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch
einen Sperrvorrichtung gesspeichert werden kann."
Wenn du natürlich gleich mit echten "Sauriern" argumentierst, stimmt das
"tragbar" nicht mehr. Tscha, Ermessensfrage, was ist tragbar? Es gibt
auch verschieden große Kürbisse.
Sofern die Exekutive eine realere Betrachtung als der Gesetzgeber hat,
werde ich keinesfalls gegenreden. Ich meine nur: Entscheidend sind
letztlich andere Stellen, und da sind nicht selten - wegen
Wissensdefiziten - rein mechanisch (juristisch) denkende dabei.
MfG
Peter
PS:
Wir haben mal vor einiger Zeit eine chinesische halbautomatischen
Armbrust museumsmäßig nachgebaut. Nicht im Original, das wäre zu
aufwendig, nur in der Funktion.
Bei dieser fällt nach jedem Schuß ein neuer Bolzen in die Führung.
Geschossen wird wie bei einem Unterhebelrepetierer, wobei die
Muskelkraft nicht durch eine Sperrvorrichtung gespeichert wird.
Wäre das nichts für einen verhinderten Waffenträger? Eine gewisse
Armkraft ließe sich antrainieren.