Trifft das Verbot auch für die Benelli zu?
Wass soll man dann damit machen?
Bei einem Verbot kann man sie ja wohl kaum noch verkaufen.
Mit Zubehör so ca. 2200 DM im Arsch.
mfg
Markus
http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_16380.html
schau mal rein!
Gruß
Trg42
"Markus" <1ma...@firemail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:adrdl6$vu3$01$1...@news.t-online.com...
Sucht doch gleich die Originalerklärung beim Innenministerium unter
MfG
P.Prucker
Worauf genau bezieht sich der im Frank0n1a-Katalog gedruckte Zusatz:
"*In veschiedenen Bundesländern verbotener Gegenstand nach §37WaffG. Eine
Auslieferung in..."?
Im §37 konnte ich nichts rechtfertigendes finden, höchstens vielleicht
Anschein einer Kriegswaffe. (Aber sowas würde doch eher bundesweit geregelt
werden)
ciao
Armin
> Worauf genau bezieht sich der im Frank0n1a-Katalog gedruckte Zusatz:
> "*In veschiedenen Bundesländern verbotener Gegenstand nach §37WaffG. Eine
> Auslieferung in..."?
> Im §37 konnte ich nichts rechtfertigendes finden, höchstens vielleicht
> Anschein einer Kriegswaffe. (Aber sowas würde doch eher bundesweit geregelt
> werden)
Nach bisherigen Waffenrecht ist das BKA nur Genehmigungsbehörde. Was
unter den § 37 fällt, bestimmen de facto die Landeskriminalämter. Das
BKA spricht letzten Endes nur Empfehlungen aus. Das führte in der
Vergangenheit zu ordentlichen Problemen, die allerdings nach dem neuen
Gesetz ausgeräumt sein sollten.
Das ist meines Erachtens einer der wenigen Lichtblicke des neuen
Gesetzes (soweit ich es begriffen habe).
P.Pr.
On sei verboten ist, weiß ich noch nicht. Gehen wir zum Nachdenken
einfach einmal von einem Problemfall aus: Abgabe ohne Bezahlung.
> Trifft das Verbot auch für die Benelli zu?
> Wass soll man dann damit machen?
>
> Bei einem Verbot kann man sie ja wohl kaum noch verkaufen.
> Mit Zubehör so ca. 2200 DM im Arsch.
Wenn jemand eine Sondergenehigung bekommt, ist die so selten , daß Du
kaum noch 10% für Deine Wumme bekommst (falls sie echt verboten sein
sollte).
Die 10 % sind immer noch besser als gar nichts vom Staat. Und du hast
das gute Gefühl, diesem ein Schnippchen geschlagen zu haben.
Das hat nichts mit Ausnützen von Notlagen zu tun - warum sollte so ein
seltener Ausnahmeträger auch nur annähernd einen wertentsprechenden
Preis zahlen? Der Wert ist eben weg! Es ist wie bei einer Kriegswaffe -
ein Vererben im funktionsfähigen Zustand ist nicht möglich, der Gebrauch
bleibt auch verboten, die Erlaubnis verursacht sehr hohe Kosten, und
wenn die Lizenz wegfällt, steht der bisherige Inhaber vor dem gleichen
Problem wie Du. Wobei ich noch gar nicht weiß, ob eine Lizenz wie bisher
bis sum Widerruf gilt oder alle 3 Jahre erneuert werden muß. Im
letzteren Fall kannst Du dir ausrechnen, in welch kurzer Zeit die
Gebühren den Einkauswert übersteigen.
************************************************
Evtl. Ausweg: Beseitigung der Verbotsmerkmale.
************************************************
Mach eine normale Pumpgun daraus, aber sei schnell. Das Verbot soll
angeblich ohne Zeitverzögerung sofort in Kraft treten. Kauf Dir einen
anderen Schaft und montiere die tüttelige Mündungströte ab, aber so, daß
man sie nicht einfach wieder aufschrauben kann. Das wird dann rechtlich
Büchsenmachersache.
MfG
P.Pr.
Trg42 schrieb:
> http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_16380.html
Wenn es so bleibt, scheinen wir noch mal mit einem blauen Auge davon
gekommen zu sein. Trotzdem sollten wir unsere Volksvertreter dazu
anhalten, bis zur endgültigen Entscheidung möglichst noch mehr davon
abzuknabbern.
Dass (wenn) es dermaßen glimpflich abgeht, haben wir das sicherlich
unseren massiven Protesten in den verschiedenen Foren und bei Umfragen
zu verdanken: Die Politiker haben offensichtlich sehr schnell gespannt,
dass sie mit waffenfeindlichem Populismus bei der breiten Öffentlichkeit
nicht punkten können, wohl aber entscheidende Prozente kaputtmachen bei
der (gar nicht so kleinen) Minderheit der Waffenbesitzer und in derem
sozialen Umfeld.
Wie man an einzelnen Zuschriften in den Foren sehen konnte, gibt es
offenbar sogar den einen oder anderen freiheitsbewussten Bürger, der
sich des Zusammenhanges zwischen Recht auf Waffenbesitz und Freiheit
bewusst ist und sich über Beschränkungen ärgert, auch wenn er selbst gar
keine Waffe kaufen möchte.
Natürlich ist das ganze WaffG weiterhin ärger- und lächerlich. Vor allem
bei einzelnen Neuregelungen muss man sich doch schon noch ein wenig an
den Kopf fassen:
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Dem Problem der illegalen Waffen wird mit einer großzügigen
Amnestieregelung im Gesetz und mit zusätzlichen polizeilichen
Bekämpfungsmaßnahmen begegnet. Die Amnestie sieht Straffreiheit für den
Besitzer unerlaubter Waffen vor, wenn er sie binnen fünf
Monten nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes unbrauchbar
macht oder sie der zuständigen Behörde übergibt. "
</ZITAT>
Realsatire? Kann jetzt der Waffendealer am Bahnhof - analog zur
Steuerfreiheit bei schadstoffarmen Autos - damit werben, dass seine
Schießeisen die nächsten fünf Monate straffrei sind? So ungefähr:
"Kollega Du kaufen diese Buffn, nexte finf Monat nix passieren wenn
Polizei finden. Einfach sagen: Gutt dass Sie treffen Herr Polizei -
spare ich mir Weg auf Amt, können Sie gleich mitnehmen, wollte eh grade
vorbeibringen...."
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem
Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder
fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige
Eignung
zum Waffenbesitz vorlegen müssen. Ausgenommen hiervon sind Jäger, da sie
durch die anspruchsvolle Ausbildung und die schwierige Jagdprüfung
bereits in hinreichender Weise ihre Eignung und den Willen zu
einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen,
die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, zum Ausdruck gebracht
haben. Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von Schusswaffen,
die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben dürfen, also für die -
insbesondere in den
olympischen Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und
Sportflinten (vgl. Nr. 1).
</ZITAT>
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Die neu eingeführte behördliche Genehmigung der
Schießsportordnungen soll im Interesse der öffentlichen
Sicherheit die staatliche Kontrolle darüber sicherstellen, ob
die Disziplin überhaupt sowie ihre konkreten Inhalte und
Abläufe einschließlich der dafür vorgesehenen Waffen
einen schießsportlichen Charakter aufweisen.
</ZITAT>
Das ist natürlich ein Hammer: Wann werden Boxen, Karate usw. verboten?
Warum regelt der Staat eigentlich nicht auch die Leichtathletik? Mit den
Fähigkeiten eines Stabhochspringers oder eines Turners könnte man in
Wohnungen einbrechen, mit denen eines Sprinters sich einer Verhaftung
entziehen. Was ist mit dem Radsport? Ganz hier in der Nähe konnte ein
Bankräuber nach seiner Tat bequem entkommen, weil er geräuschlos, flink
und ohne Nummernschild (dazu noch kostengünstig und umweltfreundlich
;->) der staatlichen Verfolgung entradelte.
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf
21 Jahre angehoben.
</ZITAT>
Das ist natürlich lupenreine Anlassgesetzgebung
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 (dem Alter, ab dem ein
Jugendlicher nach Ablegung der Jägerprüfung einen Jugendjagdschein lösen
kann) auf 18 Jahre angehoben.
</ZITAT>
Ja was jetzt? Dürfen die Kiddies jetzt mit 16 noch den Jagdschein
machen? Und wenn ja - muss ich meine Blagen dann aus meinem
Waffenschrank versorgen, wenn sie zur Jagd gehen? Und wenn auch hier ja:
Wie ist das das mit der Überlassung? Das ist doch auch eine Art von
Erwerb, denn das Jagdrevier ist ja kein erlaubnisfreier Ort wie ein
Schießstand. Oder muss dann der Jäger, der irgenwelche Kids zu Jagd
einlädt ihnen auch die Waffen ausleihen und sie so hinsetzen, dass er
sie von seinem Sitz aus im Auge hat? Oder müssen sie sich ganz auf
Fallen- und Beizjagd beschränken?
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für
Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die jeweils
durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind,
bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese
Ausnahme deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere
für olympische Disziplinen zugelassen sind.
</ZITAT>
Was soll denn der Unfug mit "bis zu einem bestimmten Kaliber"? Bei den
Kugelwaffen besagt "Kleinkaliber" heutzutage .22* wen man mal von den
paar 9mm Flobert absieht, die es da und dort noch geben mag, die in der
Schussleistung m.W. wesentlich unter 22ern liegen.
Und beim Schrott ist das größte gängige Kaliber (sieht man mal von den
paar Entenflinten im Kaliber 10 ab, die es da und dort noch geben mag),
12 nämlich, ja das sportlich verwendete.
Oder sollen die Kiddies in Zukunft mit .410er Vogelflinten auf Tontauben
schießen?
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische
"Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten
zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff.
Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind
neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise
geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich
objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen
hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung
hierfür keine Verwendung.
</ZITAT>
Ok, ßell sei so. Wenn Vorderschaftrepetierer mit herkömmlichem Schaft
weiter erlaubt bleiben, will ich nicht meckern. Die Pistolengriffe gab
es ja zu kaufen, die werden wohl jetzt verschwinden. Strengegenommen war
der Selbstumbau ja schon vorher illegal, zumindest bei sehr engherziger
Auslegung der §§7 und 41 WaffG
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12
Jahre betragen; die bislang geplante generelle
Absenkung auf
10 Jahre wird rückgängig gemacht. Im Einzelfall kann zur
Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der
Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
</ZITAT>
Gibt es etwa Erkenntnisse, das R.S. als PreTeen schon Schütze war, oder
dass viele Amokläufer/andere Verbrecher in früher Jugend Sportschützen
waren?
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre betragen; die
bislang geplante generelle Absenkung auf 10 Jahre wird rückgängig
gemacht. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine
Ausnahme von der
Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
</ZITAT>
Wie bitte will man den feststellen, wenn Kinder unter 12 zum Schießen
besonders talentiert sind wenn sie garnicht schießen dürfen?
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem
Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder
fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige
Eignung
zum Waffenbesitz vorlegen müssen.
</ZITAT>
Naja, ob das was bringt? Nachdem, was wir über R.S. wissen, hätte er
einen solchen Test mit einiger Wahrscheinlichkeit bestanden. Diejenigen,
die wirklich eine Gefahr darstellen, dürften in der Mehrzahl der Fälle
bereits auffällig geworden sein, so dass sich so ein Test erübrigt.
Die große Gefahr sehe ich darin, dass solch ein Test regelmäßig negativ
ausfallen könnte, außer der Proband, sein Trainer und/oder sein Vater
kennt/en die richtigen Leute. :-(
Durchaus sinnvoll dagegen:
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Neben seiner Eintragungspflicht in die Waffenbesitzkarte und
seiner Pflicht zur Führung eines Waffenbuches wird (zusätzlich
zum Erwerber selbst, der zur Vorlage seiner Waffenbesitzkarte
zwecks Bestätigung des Eintrags verpflichtet ist) künftig auch
der Waffenhändler verpflichtet sein, binnen zwei Wochen
den Erwerb an die Waffenbehörde zu melden.
</ZITAT>
Offenbar eine echte Reaktion auf die Schlamperei in Erfurt
<ZITAT aus o.a. Artikel>
Ausgenommen (von dem Waffen-Idiotentest - Anm. wy) hiervon sind Jäger,
da sie durch die anspruchsvolle Ausbildung und die schwierige
Jagdprüfung bereits in hinreichender Weise ihre Eignung und den Willen
zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen, die
zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, zum Ausdruck gebracht
haben.
</ZITAT>
Nja, da sollte ich mich wohl freuen. Hat wohl unsere Lobby gut
gearbeitet. Aber wir Jäger und Sportschützen sollten uns nicht
auseinander dividieren lassen!
<ZITAT aus o.a. Artikel)
Eine weitere Ausnahme (von dem Waffen-Idiotentest - Anm. wy) besteht
für die Kategorie von Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18
Jahren erwerben dürfen, also für die - insbesondere in den
olympischen Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und
Sportflinten (vgl. Nr. 1).
</ZITAT>
Das erweitert die Möglichkeiten für Sportschützen, auch wenn es der
seltsamen, aber nicht nur von mir beobachteten Neigung mancher
Schützenvereins-Seilschaften entgegenkommt, den Schießsport auf
Luftgewehr und allenfalls KK zu beschränken. Neid auf Leute, die sich
GK-Schießen leisten können?
Fazit: Wenn - ich betone: Wenn - es dabei bleibt, ist die Suppe, die wir
nun auslöffeln müssen, doch um einiges weniger heiß, als es zunächst
aussah, dass sie gekocht würde. Vor allem sind einige Spinnereien aus
den ursprünglichen Entwürfen vom Tisch. Das haben wir wohl unserem
entschiedenen Widerstand und nicht zuletzt der FDP zu verdanken. Das
sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, uns auf dem erreichten - besser
gesagt: nicht verlorenen - auszuruhen, sondern ermutigen, weiter dafür
zur arbeiten, dass unser undemokratisches WaffG weiter verbessert wird.
Die wichtigsten Forderungen sind:
* Wegfall der Bedürfnisklausel, Waffenerwerb für alle
sachkundigen, geeigneten und zuverlässigen Personen
* Tragen der Waffe für Erlaubnisinhaber zu jeder Zeit und
an jedem Ort.
Horrido und Gut Schuss!
Volker aka Haegar
> Die Schlamper sitzen in den Ämtern.
> -siehe Berlin und "Kampfhund" (Untätigkeit trotz 3 vorhergegangener
> Anzeigen)
> -siehe Erfurt
> -siehe Neuendettelsau (Bauer entsorgt jahrelang Sondermüll auf
> Äcker/Anwohner hatten sich jahrelang beschwert)
> -siehe Nitrofen Skandal
Ich farge mich nur, wann die verantwortlichen Politiker endlich ihre
Konsequenzen ziehen. Gab es denn nach Jürgen W. Möllemann
(Einkaufswagenmünzen) keinen Minister mehr, der bereit für Verfehlungen
einzustehen.
(AFAIR wurde Möllemann seinerzeit sogar von der Verwandtschaft
hintergangen und er zog trotzdem die Notbremse)
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Andreas.B...@gmx.de V+49-162-9850173
Xot...@T-Online.de xot...@gmx.de
v.wo...@t-online.de schrieb am 08.06.02:
> Trg42 schrieb:
>> http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_16380.html
> Wenn es so bleibt, scheinen wir noch mal mit einem blauen Auge davon
> gekommen zu sein.
Alter Trick, kannte schon Macciavelli, ganz schlimm androhen, nur
schlimm realisieren und alle sind gluecklich.
> <ZITAT aus o.a. Artikel>
> Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem
> Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder
> fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige
> Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen.
> </ZITAT>
Cool, wenn das so laeuft wie die MPU im verkehrsrechtlichen Bereich,
viel Spass.
P(sychofritze): Sie moechten also eine WBK!
A(antragsteller): Jaa, bitte bitte.
P: Da muss ich Sie erstmal pruefen.
Hatten Sie schonmal das Verlangen jemanden abzuknallen?
A: Aber ich doch nicht, ich bin gesetzestreuer Buerger, ...
P: Tut mir leid, jeder hat manchmal jenes Verlangen. Da Sie
nicht reif genug scheinen und/oder meinen mich taeuschen
zu koennen, kann ich ihren geplanten Waffenerwerb leider
nicht gutheissen. Kommen Sie bitte ggfs. nach der
Sperrfrist wieder.
... zwei Wochen spaeter, ...
P: Hallo, wieder da?
A: Ja, hab mir Gedanken gemacht, und vieles ist mir klarer
geworden.
P: Na schoen, dann wollen wir mal wieder.
Hatten Sie schonmal das Verlangen jemanden abzuknallen?
A: Ja, hin und wieder manchmal schon, aber ... (P faellt ins
Wort)
P: Also so einer sind Sie! Sie sind ja gemaingefaehrlich.
Sie kriegen keine WBK, sie Terrorist Sie!
A: Oups.
Bei der anderen MPU hat man zumindest die Moeglichkeit nach Nachweis
einer Therapie doch (wieder) zum Fuehrerschein zu kommen, aber im Falle
des WaffG wohl eher weniger.
Bzw. was sollte da wie, wenn ueberhaupt, therapierbar sein?
> <ZITAT aus o.a. Artikel>
> Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische
> "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten
> zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff.
> Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind
> neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise
> geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich
> objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen
> hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung
> hierfür keine Verwendung.
> </ZITAT>
Seit wann interessieren sich Unterwelt und Co. fuer das WaffG?
Da ist wohl die Zielgruppe verfehlt worden.
> <ZITAT aus o.a. Artikel>
> Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12
> Jahre betragen; die bislang geplante generelle
> Absenkung auf
> 10 Jahre wird rückgängig gemacht. Im Einzelfall kann zur
> Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der
> Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
> </ZITAT>
> Gibt es etwa Erkenntnisse, das R.S. als PreTeen schon Schütze war, oder
AFAIK ein ca. Jahr vorher angefangen.
> <ZITAT aus o.a. Artikel>
> Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre betragen; die
> bislang geplante generelle Absenkung auf 10 Jahre wird rückgängig
> gemacht. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine
> Ausnahme von der Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
> </ZITAT>
> Wie bitte will man den feststellen, wenn Kinder unter 12 zum Schießen
> besonders talentiert sind wenn sie garnicht schießen dürfen?
Vermutlich rechnen die Verfasser mit einer Steigerung des "illegalen"
Schiesssports, nach Einfuehrung der neuen Aenderungen. :)
> <ZITAT aus o.a. Artikel>
> Neben seiner Eintragungspflicht in die Waffenbesitzkarte und
> seiner Pflicht zur Führung eines Waffenbuches wird (zusätzlich
> zum Erwerber selbst, der zur Vorlage seiner Waffenbesitzkarte
> zwecks Bestätigung des Eintrags verpflichtet ist) künftig auch
> der Waffenhändler verpflichtet sein, binnen zwei Wochen
> den Erwerb an die Waffenbehörde zu melden.
> </ZITAT>
> Offenbar eine echte Reaktion auf die Schlamperei in Erfurt
Aber Bloedsinn!
Auch in Erfurt war dem Amt die Sachlage bekannt, und sie haetten laengst
einschreiten muessen, was sie aber nicht getan haben.
IMHO reine Augenwischerei.
> Fazit: Wenn - ich betone: Wenn - es dabei bleibt, ist die Suppe, die wir
> nun auslöffeln müssen, doch um einiges weniger heiß, als es zunächst
> aussah, dass sie gekocht würde.
S.o. zu Macciavelli.
Allerdings zielt das alles in eine ganz falsche Richtung.
Es werden (eingeschraenkt) "Pumpguns" verboten, allerdings solche,
welche garnicht anwesend waren (AFAIK hatte RS so ein Standarddingens,
aber nix mit Pistolengriff.).
Interessanterweise ist kein Vorschlag gekommen, Selbstladekurzwaffen
auf eine 3-Schusskapazitaet zu beschraenken, wie sie AFAIK bei Lang-
selbstladern ueblich ist.
Das waere zumindest eine logische Konsequenz aus der "Glockballerei".
Irgendwie ist IMHO der ganze Kram am Thema vorbei und am eigentlichen
Thema vorbei.
> Vor allem sind einige Spinnereien aus den ursprünglichen Entwürfen vom
> Tisch.
Welche?
> Das
> sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, uns auf dem erreichten - besser
> gesagt: nicht verlorenen - auszuruhen, sondern ermutigen, weiter dafür
> zur arbeiten, dass unser undemokratisches WaffG weiter verbessert wird.
Ok, aber was heisst "verbessert", seit irgendwann 1970 ging es doch nur
bergab, oder?
Und natuerlich gibt noch einige andere Gesetzesgebiete, die zumindest
genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger, sind.
> Die wichtigsten Forderungen sind:
> * Wegfall der Bedürfnisklausel, Waffenerwerb für alle
> sachkundigen, geeigneten und zuverlässigen Personen
Ok.
> * Tragen der Waffe für Erlaubnisinhaber zu jeder Zeit und
> an jedem Ort.
Aus dem Bauch raus, dagegen.
Und um Macciavelli zu wuerdigen, und zu zeigen, dass man den Mechanismus
verstanden hat.
Wegfall der 3-Patronengrenze bei Selbstladelangwaffen.
Streichung der "verbotenen Gegenstaende".
Streichung des KWKG.
... da gibt es wohl noch einges mehr.
MvfG,
Arvids
so ich weiss hat robert s. den standardschaft der 590 mariner selber gegen
den pistolengriff ausgetauscht. aus eigener anschaung weiss ich, dass der
verschlusskasten der 590 empfindlich auf verpannung und nicht
ordnungsgemässen zusammenbau reagiert (egal was in der anleitung steht).
IMHO liegt es daran, dass die 590 überhaupt nicht mehr funktioniert hat...
> Irgendwie ist IMHO der ganze Kram am Thema vorbei und am eigentlichen
> Thema vorbei.
yupp
>
> > Vor allem sind einige Spinnereien aus den ursprünglichen Entwürfen vom
> > Tisch.
>
> Welche?
munition getrennt lagern zum beispiel.
peter
Keep cool!
NUR Punpguns mit PISTOLENGRIFF werden verboten.
Die anderen NICHT!
cu Willi
arvids lemchens schrieb:
> Cool, wenn das so laeuft wie die MPU im verkehrsrechtlichen Bereich,
> viel Spass.
[..]
So wird´s wohl aussehen... :-(
> Seit wann interessieren sich Unterwelt und Co. fuer das WaffG?
> Da ist wohl die Zielgruppe verfehlt worden.
Naja, das ist richtig. Aber wenn´s tatsächlich mit einem Verbot nur der
Dinger mit Pistolengriff abgeht, dann will ich mal zufrieden sein. Ich
find die Dinger eh bescheuert. Für mich gehört ein anständiger Schaft an
die Flinte.
> > Wie bitte will man den feststellen, wenn Kinder unter 12 zum Schießen
> > besonders talentiert sind wenn sie garnicht schießen dürfen?
>
> Vermutlich rechnen die Verfasser mit einer Steigerung des "illegalen"
> Schiesssports, nach Einfuehrung der neuen Aenderungen. :)
Antragsteller: Ich möchte für meinen Sohn eine Ausnahmegenehmigung
beantragen, dass er mit 10 schon Schießen darf.
Behördenfritze: Und wie begründen Sie das?
A: Er hat besonderes Talent zum Schießsport..
B (wird größer und sieht A drohend an): Und wie haben Sie denn dieses
Talent festgestellt?
A (weicht zurück, entsetztes Verstehen in seinen Augen): Ich... äh,
äh... Wir... Ich meine... äh... äh...
B (Zeigt drohend mit dem Finger auf A): Sie haben ihn also illegal mit
Ihren Waffen schießen lassen?
A (Kreidebleich): Ja.. äh... ich meine Nein, äh...
B (hämisch): Bringen Sie doch bitte gleich mal Ihre WBK vorbei, von
Zuverlässigkeit kann bei Ihnen ja keine Rede sein. Und setzen Sie
unterwegs gleich eine Anzeige in die Zeitung: "Verkauf nur an
Berechtigte..."
A: ....
> Aber Bloedsinn!
>
> Auch in Erfurt war dem Amt die Sachlage bekannt, und sie haetten laengst
> einschreiten muessen, was sie aber nicht getan haben.
>
> IMHO reine Augenwischerei.
Naja, wenigstens kann sich in Zukunft keiner von den Burschen mehr
rausreden.
> S.o. zu Macciavelli.
ACK.
> Allerdings zielt das alles in eine ganz falsche Richtung.
>
> Es werden (eingeschraenkt) "Pumpguns" verboten, allerdings solche,
> welche garnicht anwesend waren (AFAIK hatte RS so ein Standarddingens,
> aber nix mit Pistolengriff.).
Pscht! Hältst Du wohl den Mund! ;-)
> Interessanterweise ist kein Vorschlag gekommen, Selbstladekurzwaffen
> auf eine 3-Schusskapazitaet zu beschraenken, wie sie AFAIK bei Lang-
> selbstladern ueblich ist.
Wirst Du wohl still sein! Du willst die doch nicht noch auf Ideen
bringen? BTW, die 3-Schuss-beschränkung gilt nur bei Erwerb auf
Jagdschein.
> Irgendwie ist IMHO der ganze Kram am Thema vorbei und am eigentlichen
> Thema vorbei.
Scheißegal, mit den meisten Einschränkungen können wir vorerst leben.
> Welche?
Ich meinte die, die im Vorfeld der Entscheidung vom 26.4. bereist
beigebogen wurden: z.B. Begrenzung der Waffenanzahl für Jäger und den
ganzen Blödsinn der nach dem 26.4. zunächst gefordert wurde: Keien
Aufbewahrung mehr zu hause usw.
> > Das
> > sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, uns auf dem erreichten - besser
> > gesagt: nicht verlorenen - auszuruhen, sondern ermutigen, weiter dafür
> > zur arbeiten, dass unser undemokratisches WaffG weiter verbessert wird.
>
> Ok, aber was heisst "verbessert", seit irgendwann 1970 ging es doch nur
> bergab, oder?
Streiche "weiter" setze "wieder".
> > * Tragen der Waffe für Erlaubnisinhaber zu jeder Zeit und
> > an jedem Ort.
>
> Aus dem Bauch raus, dagegen.
Warum? In CH und A ist es auch so.
> Und um Macciavelli zu wuerdigen, und zu zeigen, dass man den Mechanismus
> verstanden hat.
>
> Wegfall der 3-Patronengrenze bei Selbstladelangwaffen.
Wie gesagt, nur bei Erwerb auf Jagdschein. Aber: ACK
> Streichung der "verbotenen Gegenstaende".
Hmmmm... Das müsste man detailliert diskutieren.
> Streichung des KWKG.
Gut, diese Dinge sollten wir mindestens fordern, damit wir wenigstens zu
einem brauchbaren WaffG wie vor 1972 kommen.
Grüßle
Volker
mfg
Markus
Hallo Markus,
wie in ähnlichen Situationen praktiziert und ganz einfach:
Haben darf man den Pistolengriff, montieren nicht.
Handel weiterhin möglich = Augen zu.
Heiner
/Ironie/
in etwa genauso wie bei den 30er Magazinen für Selbstladern.
Hoffentlich bleibt das dann auch so.
mfg
Markus
v.wo...@t-online.de schrieb am 08.06.02 um 22:33 in de.alt.technik.waffen:
> arvids lemchens schrieb:
>> Auch in Erfurt war dem Amt die Sachlage bekannt, und sie haetten laengst
>> einschreiten muessen, was sie aber nicht getan haben.
>> IMHO reine Augenwischerei.
> Naja, wenigstens kann sich in Zukunft keiner von den Burschen mehr
> rausreden.
Wie ist denn da der aktuelle Stand?
Hat es ueberhaupt fuer jemanden dort Konsequenzen gehabt?
Man hoert und liest ja ueberhaupt nix darueber.
Wenn man paranoid waere, koennte man fast zu dem Schluss kommen, dass
da eine Verschwoerung im Gange ist.
> BTW, die 3-Schuss-beschränkung gilt nur bei Erwerb auf Jagdschein.
Echt?
Wueste ich nicht.
D.h. Ruger Mini-14 mit 30-Schussmagazin legal?
Oder duerfen Sportschuetzen generell keine Selbstladelangwaffen
besitzen?
>>> Das
>>> sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, uns auf dem erreichten - besser
>>> gesagt: nicht verlorenen - auszuruhen, sondern ermutigen, weiter dafür
>>> zur arbeiten, dass unser undemokratisches WaffG weiter verbessert wird.
>> Ok, aber was heisst "verbessert", seit irgendwann 1970 ging es doch nur
>> bergab, oder?
> Streiche "weiter" setze "wieder".
>>> * Tragen der Waffe für Erlaubnisinhaber zu jeder Zeit und
>>> an jedem Ort.
>> Aus dem Bauch raus, dagegen.
> Warum? In CH und A ist es auch so.
Weiss nicht, halt aus dem Bauch raus.
>> Und um Macciavelli zu wuerdigen, und zu zeigen, dass man den Mechanismus
>> verstanden hat.
>> Wegfall der 3-Patronengrenze bei Selbstladelangwaffen.
> Wie gesagt, nur bei Erwerb auf Jagdschein. Aber: ACK
>> Streichung der "verbotenen Gegenstaende".
> Hmmmm... Das müsste man detailliert diskutieren.
Eigentlich nicht, da der Vorschlag nicht durchkommt, macht sich aber
bei den Forderungen gut und man hat in der Diskussion um Erleichterungen
was zum Streichen.
Alles Taktik. :)
>> Streichung des KWKG.
> Gut, diese Dinge sollten wir mindestens fordern, damit wir wenigstens zu
> einem brauchbaren WaffG wie vor 1972 kommen.
Ack, mit weniger ereicht man nix.
MvfG,
Arvids
pe...@viczena.de schrieb am 08.06.02 um 18:21 in de.alt.technik.waffen:
> "arvids lemchens" <lemc...@lemmies.lb.bawue.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:8QSBh...@lemmies.lb.bawue.de...
>> Es werden (eingeschraenkt) "Pumpguns" verboten, allerdings solche,
>> welche garnicht anwesend waren (AFAIK hatte RS so ein Standarddingens,
>> aber nix mit Pistolengriff.).
> so ich weiss hat robert s. den standardschaft der 590 mariner selber gegen
> den pistolengriff ausgetauscht.
Sorry, wusste ich nicht.
Dann nehm ich mal alles zurueck und behaupte das Gegenteil. :)
MvfG,
Arvids
>> > * Tragen der Waffe für Erlaubnisinhaber zu jeder Zeit und
>> > an jedem Ort.
>>
>> Aus dem Bauch raus, dagegen.
>
>Warum? In CH und A ist es auch so.
Wie kommst du denn darauf?
In A darf man mit einer WBK seine Kurzwaffen lediglich zu Hause
aufbewahren oder *transportieren*, fuers Tregen (= Fuehren) benoetigt
man einen (schwehr erhaeltlichen) Waffenpass. Aber selbst dann gibts
Einschraenkungen (oeffentlicher Verkehrsmittel, Amtsgebaeude usw.)
Peter
Peter Stadlmaier schrieb:
> Wie kommst du denn darauf?
> In A darf man mit einer WBK seine Kurzwaffen lediglich zu Hause
> aufbewahren oder *transportieren*, fuers Tregen (= Fuehren) benoetigt
> man einen (schwehr erhaeltlichen) Waffenpass. Aber selbst dann gibts
> Einschraenkungen (oeffentlicher Verkehrsmittel, Amtsgebaeude usw.)
Sorry. Das mit dem Tragen ist nur in der Schweiz so. M.W. bruacht man
dort - wie bei uns vor 1972 - einen Waffenschein, den aber jeder erhält,
der die persönlichen Vorrausetzungen erfüllt.
Grüßle
Volker
> so ich weiss hat robert s. den standardschaft der 590 mariner selber gegen
> den pistolengriff ausgetauscht. aus eigener anschaung weiss ich, dass der
> verschlusskasten der 590 empfindlich auf verpannung und nicht
> ordnungsgemässen zusammenbau reagiert (egal was in der anleitung steht).
>
> IMHO liegt es daran, dass die 590 überhaupt nicht mehr funktioniert hat...
Nach Info der Polizeigewerkschaft hatte RS versucht, die
3-Schuß-Begrenzung "auszuhebeln" und hat dabei den Zuführmechanismus
blockiert.
andreas
wollte in dieser NG aber schon auf diesen punkt aufmerksam machen und
fragen, ob jemand näheres weiss....
peter
"Andreas Raddatz" <ra...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3D0A238E...@t-online.de...
On Fri, 14 Jun 2002 22:06:00 +0200, "viczena" <pe...@viczena.de>
wrote:
>es gibt bei pumpguns keine 3-schuss begrenzung. ist schliesslich kein
>selbstlader.
>
>wollte in dieser NG aber schon auf diesen punkt aufmerksam machen und
>fragen, ob jemand näheres weiss....
>
>peter
Wenn die Flinte von Mossberg frisch ausgeliefert wird, ist im
Röhrenmagazin ein kleiner Holzstab der lediglich eine Beladung von
zwei Schuss im Magazin zulässt. Mit der Patrone im Patronenlager sind
es dann drei.
Neben den sehr ausführlichen (und sehr vorbildlichen)
Sicherheitsanweisungen findest du in der Bedienungsanleitung auch die
Anleitung zur Entnahme dieses Holzstabes (im Wesentlichen: Waffe
zerlegen, dann etwas schütteln und den Stab rausziehen).
Dieser Stab wird eingebaut, um mit den US-Jagdgesetzen konform zu
sein. Die begrenzen anscheinend die Magazinkapazität von Jagdflinten
auf 2+1 Schuss.
Die Entfernung dieses Stabes als "Manipulation" zu bezeichnen ist
einfach Ahnungslosigkeit. An der Waffe wird mal grad gar nix
manipuliert. Im Gegenteil: Es ist vom Hersteller explizit vorgesehen,
dass dieser Stab entfernt werden kann.
für ein freies Land
Rainer
Ohne Waffenschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch.
Ahem! Die gibt's also doch. Ist aber nix permanentes. Zur Bejagung von
Flugwild darfst Du in manchen Staaten nur eine gewisse Anzahl im Magazin haben.
Diese Anzahl ist des oefteren weniger als das Magazin von der Konstruktion
zulaesst. Da gibt's Holz- und Plastikpfropfen die eben die Begrenzung auf die
legale Zahl herunterdruecken.
Wie gesagt, ist nicht permanent.
Gruss,
Klaus