Hi,
> Soweit ich sehen kann hat sich nichts geändert, außer der Pflicht
> Waffen in VERschlossenen statt GEschlossenen Behältnissen zu
> transportieren - man möge mich korrigieren.
Und wo ist der genaue Unterschied? Darf ich 'ne Waffe im Futteral durch
die Gegend fahren? Oder muss ich ein Schloss an den Reisverschluss
machen? Oder muss ich mir gar einen Koffer mit Schloss kaufen?
Und noch was anderes: Weis jemand zufällig wie ein (bzw. mein ;-))
Leatherman Wave eingstuft wird? Ist das jetzt ein Einhandmesser welches
ich nicht mehr öffentlich rumtragen darf? Oder muss ich immer eine
passende Ausrede für den Bedarf parat haben?
Grüße
Michael
Kann ich jetzt mein Schweizer Messer (8,5 cm) nicht mehr mitführen?
> Kann ich jetzt mein Schweizer Messer (8,5 cm) nicht mehr mitführen?
Doch.
Jürgen
> Josef Cordler schrieb:
>> Was ist denn eigentlich ein Einhandmesser??? Eins das man mit einer
>> hand halten kann?;-)
> Nein. Eins, das man mit einer Hand öffnen kann.
Reicht es, das es möglich ist, oder muss diese Öffnungsweise vorgesehen
sein? Ich habe hier ein Klappmesser das sich öffnen lässt indem ich es
an der Klinge halte und mit viel Schwung aufschnippen kann. Danach muss
ich halt noch umgreifen, sodass es vom Aufwand her keinen Unterschied
macht ob ich das so mache, oder, wie vom Hersteller vorgesehen, in
einer Hand halte und mit der anderen die Klinge öffne.
--
MfG usw.
Werner Mahr