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Leuchtspurmunition in Fillmen

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Patrick Bueker

unread,
Mar 29, 2001, 3:53:55 PM3/29/01
to
Hi,
dann schau mal in die Nachrichten, die Israelis schiessen bestimmt
nicht mit "Filmmunition" !
Patrick
--
... und wenn man geschossen hat ist es noch lange nicht vorbei ...
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Mario Klein

unread,
Mar 29, 2001, 5:16:30 PM3/29/01
to
Ivo Schneider schrieb:
>
> Hallo allerseits,
> in manchen Filmen wird bei Schußwechseln Leuchtspurmunition verwendet, z.B.
> bei J.A.G. (bin nicht unbedingt ein Fan der Serie) oder zuletzt bei Tatort,
> wo jemand im Gebirge nachts auf den Feind mit einer Pistole schießt und man
> die Geschoße als "Strenchen" sehen kann. Inwiefern ist das realistisch und
> wie genau funktioniert eigentlich (im Film und in Wirklichkeit)?

wirklichkeit: man sieht einen recht kleinen zarten punkt (eine art
schimmernde linie) welche sich mit unglaublicher geschwindigkeit
wegbewegt. von vorne sieht man praktisch nichts (ich stand allerdings
noch nicht unter beschuß). beim auftreffen des geschosses sieht man
richtig gut die querschläger.

fernseher: auf grund der recht geringen auflösung des fernsehers (etwa
550 x 650 pixel) sieht man die punkte praktisch kaum. die 650 pixel
erstrecken sich zb. auf 100m, das sind etwa 15cm pro pixel. dieses
quatrat von also 15 x 15 cm muß nun durch einen punkt in kalibergröße
erhellt werden, das kann nicht funktionieren weil sich der punkt bei
einer belichtungszeit von etwa 1/500sec (nur geschätzt, nachts viel zu
kurz) um etwa 1,4m bewegt (700m/s). das bedeutet das von dem punkt etwa
0,2m^2 beleuchtet werden müssen. das sieht dann aber nur wie ein fahles
lichtchen aus die mumpel ist bei 700m/s nur alle 28m sichtbar (PAL, 23m
bei NTSC). man könnte auch sagen 3 bis 4 mal vom linken zum rechten
bildrand oder 0,15 sec. das sieht dann beschissen aus.

betrachten wir einen horizontalen bildausschnitt von 500 geländemetern
(erst ab der entfernung lohnt es sich für den film leuchtspur zu
schießen). ein pixel ist dann etwa 75cm groß. dieses bedeutet das die
mumpel ein quadrat von mindestens 0,55 m^2 beleuchten muß, dabei wird
die beleuchtungsstärke natürlich noch wesentlich verringert, wenngleich
die zeit des vorüberflitzens der mumpel zum vorteil für den film, auf
etwa eine sekunde gestreckt wird (weil die mumpel auf dem weg langsamer
wird durchschnitt 500m/s).

das gesagte beweist das man das geschoß auf dem fernseher praktisch kaum
sieht. beim kinofilm kann das durchaus anders aussehen, weil dort ja
negativ material verwendet wird und dieses eine wesentlich größere
auflösung bietet (beim kinofilm wird AFAIK mit etwa 200.000 x 300.000
pixeln gearbeitet). das bedeutet wiederum für den fernseher muß das
leuchtgespure für den zuschauer attraktiv gemacht und digital eingefügt
werden (ähnlich wie beim tennis in dem glasraum mit dem gummiball).

versuch bringt klarheit:
nimm eine videokamera und filme nachts auf einem feld aus vielleicht 200
- 300 meter entfernung einen waldrand von ebenfalls 200 - 300 meter
länge. es ist dabei wichtig das du nicht ranzoomst sondern das der ganze
waldrand sichtbar ist. dann schicke deine freundin (frau) zum waldrand
und lass sie eine kerze anzünden (sie soll auf keine dummen gedanken
kommen wenn sie die kerze in der hand hat). dann denke ich bekommt man
IMHO einen guten eindruck davon wie das ganze unspektakulär aussieht.
probehalber kannst du noch wegzoomen um den effekt der geringer
werdenden auflösung sichtbarer zu machen. vergleichen kannst du direkt
mit dem auge, du kannst den standort der kerze durchaus optisch erkennen
(das ist das wichtigste im krieg). schau dir das ganze aber nicht nur
auf dem minnimonitor der kamera, sondern auf dem fernseher an.
vergleichsweise kannst du noch ein foto von der ganzen sache machen.

ich kenne keine leuchtspurmunition für pistolen. die kurzwaffe ist auch
nur für kurzstrecken gedacht sodas leuchtende geschosse kaum sinn
machen. (kann sein das es das trotzdem gibt).

IMHO ist das ganze also nicht realistisch darstellbar. über einen
bestimmten filmausschnitt (den ich auch kenne) könnte man aber besser
diskutieren. ich kann leider keinen geeigneten filmausschnitt nennen.

ich hoffe:
1. geholfen zu haben
2. das alles stimmt
3. das meine tastatur endlich aufhört zu qualmen :-))

--
tschüs mario
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Microsoft ist eine kleine weiche Firma+
++++++++Microsoft ist Kleinweich++++++++
~~~~~~~~^~~~~^~~~~~~~~^~~~~^~~~~~~~~~~~~


stewetz

unread,
Mar 30, 2001, 3:11:42 AM3/30/01
to
Selbstverstädnlich gibt es Leuchtspurmunition für Pistolen.
unter www.Gunfactory.ch gibt es für 25.- CHF pro 50 Stk. welche zu kaufen.
Fabrikat Hirtenberger.
In Deutschland selbstverständlich bei mindestens Todesstrafe verboten und
als nicht in der CH Wohnende Person auch nicht erwerbbar.


"Mario Klein" <m...@cover-collection.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3AC3B43E...@cover-collection.de...

Volker Wollny

unread,
Mar 30, 2001, 10:33:35 AM3/30/01
to
Hallo Steafan!

stewetz schrieb:

> In Deutschland selbstverständlich bei mindestens Todesstrafe verboten und
> als nicht in der CH Wohnende Person auch nicht erwerbbar.

*kicher* Du hast eine unnachahmliche Art, uns aufs Butterbrot zu
schmieren, was wir doch für arme Hunde sind... ;-)

Grüßle

Volker aka Haegar
--
WebDesign, Publikationen in Wort und Bild, Public Relations,
FotoDesign
IBW - Dipl. Ing. (fh) Volker Wollny - Schumannstr. 16, D-73430 Aalen
+49-(07)7361-45813, +49-172-73 27 257 email: v.wo...@ibwollny.de
http://www.ibwollny.de

P. Prucker

unread,
Mar 30, 2001, 4:06:26 PM3/30/01
to
Volker Wollny wrote:
>
> Hallo Steafan!
>
> stewetz schrieb:
>
> > In Deutschland selbstverständlich bei mindestens Todesstrafe verboten und
> > als nicht in der CH Wohnende Person auch nicht erwerbbar.

Wer hat dend diesen Unsinn erzählt? Mag sein, das die Schyzer nix
hergebe, aber ich kenne kein Verbot dieser Art. KWKG kommt auch nicht in
Frage, da Pistolenmumnition grundsätzlich nicht unter das KWKG fällt!



> *kicher* Du hast eine unnachahmliche Art, uns aufs Butterbrot zu
> schmieren, was wir doch für arme Hunde sind... ;-)


So so, ein armer Hund frißt Butterbrot! Auch nicht schlecht!

Gruß

P.Pr.

viczena

unread,
Mar 30, 2001, 4:01:26 PM3/30/01
to
siehe WaffVwV 2 6.8.1.4

verbotene feuerwaffe:

Munition mit hartkerngeschosse, lichtspur-, brand- oder sprengsätze(nummer
50 Kriegswaffenliste).

der zusatz in den klammern ist unklar. es ist entweder nur ein verweis, oder
eine einschränkung. in letzterem fall wäre z.b. .357 leuchtspur legal, da es
kein vollautomatisches gewehr in diesem kaliber gibt. 9mm und .45 leuchtspur
ist auf jeden fall illegal.

WaffVwV2 37.2.12

auf verbote für geschosse mit hartem metallkern oder mit einem spreng- oder
brandsatz ...wird hingewiesen (anlage III der 3.ten WaffV)

da ich die 3te Anlage der 3ten WaffV nicht kenne, kann ich hier nur
zitieren. weiß jemand mehr?

bisher sieht es so aus, als wäre brandspur generell verboten. aber es könnte
eine gesetzeslücke für sonderkaliber bestehen. wer weiß mehr? INTERESSANTE
FRAGE!!!

gruss peter

P. Prucker schrieb in Nachricht <3AC4F5...@t-online.de>...

P. Prucker

unread,
Mar 31, 2001, 3:57:06 AM3/31/01
to
Nur das halbe Recht zu kennen, kann tödlich sein!!
Ein Waffensammler sollte zumindestens so gut Bescheid wissen wie ein
normaler Rechtsanwalt, was noch nicht heißt, daß niucht ein Gericht
unter (unabsichtlicher) Beugung des Recht (wie vor kurzem ein oberes
Gericht klar erkennbar angedeutet hat, eine Rechtsbeugung begehen kann.
Zusatz: Alles, was ich hier von mir gebe, stellt meine private
unmaßgebliche Meinung dar und keine Rechtsberatung.

viczena wrote:
>
> siehe WaffVwV 6.8.1.4

Vergiß die!
Verwaltungsvorschriften zählen nicht, sind nur Arbeitsanleitungen. Das
hier aufgeführte Beispiel gehört zum EU-Recht. Das europäische
Waffenrecht interessiert national nicht. Für uns zählt das deutsche
Recht, zumindestens vor Gericht, es sei denn, Du willst die Dinger überr
die Grenze bringen. Dann wird es wieder interessant.

> verbotene feuerwaffe:
>
> Munition mit hartkerngeschosse, lichtspur-, brand- oder sprengsätze(nummer
> 50 Kriegswaffenliste).

Als "Kriegswaffe" gilt immmer nur Munition für Langwaffen.
Kurzwaffenmunition nie!

> der zusatz in den klammern ist unklar. es ist entweder nur ein verweis, oder
> eine einschränkung. in letzterem fall wäre z.b. .357 leuchtspur legal, da es
> kein vollautomatisches gewehr in diesem kaliber gibt. 9mm und .45 leuchtspur
> ist auf jeden fall illegal.

Was Kriegswaffe ist bestimmt das KWKG. Listennummer 49 bestimmt, was
Kriegswaffenmunition ist. Dabei ist Munition für MPs ausdrücklich
ausgenommen. Nur Munition für die Waffen der Listennummer 29 Buchstabe
a, c und d zählt. Buchstabe b wären die Maschinenpistolen.

Als halbautomatische Gewehre, die Kriegswaffe sind, zählen nur solche,
die keine Jagd oder Sportwaffen sind.
Kurzwaffenpatronen sind nie Grundlage für halbautomatische Gewehr, da
ist das KWKG klarer.

Das ganze EU-Recht ist eine Farce!

> WaffVwV2 37.2.12
>
> auf verbote für geschosse mit hartem metallkern oder mit einem spreng- oder
> brandsatz ...wird hingewiesen (anlage III der 3.ten WaffV)

Auch dieser Passus der VerwV ist eine Farce, da

a) es sich bei der Vorschrift nur um Kurzwaffenmunition handelt,
b) die Munition nicht verboten, sondern nicht zulässig ist - ein großer
Unterschied,
c) die ganze Verordnung eigentlich nur für die Gewerbsmäßigen ist,
d) (ich immer noch keine ernsthafte Strafbestimmung dafür gefunden
habe,) der Satz enfällt natürlich für den ordentlichen Staatsbürger!

Außerdem ist der ganze Absatz für den hier diskutierten Fall
bedeutungslos, da Leuchtspur nicht dabeisteht. (Siehe weiter unten)

Eigene Überlegung dazu:
Nicht zulässig bedeutet an sich, daß eine solche Munition nicht
zugelassen werden kann (siehe allgemeine Regeln für die deutsche
Sprache). Sie kann also nicht durch Zulassung in den offiziellen Handel
kommen. Es existieren jedoch von früher her noch solche Patronen, z.B.
die Stahlkerngeschosse der 9 para (Spargeschosse, nicht zwecks
Durchschlag gemacht). Von außen sind sie nicht immer zu erkennen. Ein
Verschuß aus Kurzwaffen ist nicht ratsam. Diese dürfen privat erworben
werden, sofern die WBK darauf lautet. Da niemand auf die Idee kam, es
gäbe noch solche Geschosse, ist in den Verwaltungsvorschriften nur
allgemein Bezug darauf genommen, und zwar in Hinblick auf veraltetet,
nicht mehr zugelassene Munition wie z.B. Lefaucheux oder Flobert 7 mm.
Für solche nicht mehr existente Patronen kann logischerweise kein
separater Munischein ausgestellt werden, daher braucht man dafür einen
Schein für Munition aller Art (WaffVwV 25.1).

Das Ganze ist ein Durchschlängeln durch schwammige Regelungen, weshalb
im Entwurf zum neuen Gesetz diese Munition ausdrücklich unter die
verbotenen Gegenstände eingereiht wurde. Vorläufig empfiehlt es sich,
darauf zu verzichten, da manche Gerichte mangels besseren Wissens ...
(siehe oben!).

Es empfieht sich dann, keine alte 9 para mehr zu kaufen, ohne sie vorher
einer Röntgenaufnahme unterzogen zu haben. Wie schnell hat man
Verbotenes getan und ist unzuverlässig!

Andererseits hatte diese Regelung durchaus einen Sinn, wenn man nur den
Zweck betrachtet. Der Markt wurde mangels Nachschubmöglichkeit
ausgetrocknet, ohne daß für Sammler eine tödliche Rechtsgefahr bestand.
Die paar vorhandenen Patronen stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Ich
hoffe, daß der Gesetzgeber das noch erkennt.

> da ich die 3te Anlage der 3ten WaffV nicht kenne, kann ich hier nur
> zitieren. weiß jemand mehr?

Nicht Anlage, sondern 3. Verordnung Abschnitt VI § 17 Abs. 2 :

"Nicht zulässig sind
a) Revolver und Pistolenpatronen mit Geschossen, die überwiegend oder
vollständig aus hartem Material (Brinellhärte größer als 25 HB
5/62,5/30) bestehen oder die mit einem Spreng- oder Brandsatz versehen
sind."
b) ...

(Zum Vergleich: Weiches Kupfer liegt bei HB 50)

Dabei würde ich keinesfalls Brandsatz mit Leuchtsatz verwechseln! Beide
haben eine andere Aufgabe. Auf die kommt es in erster Linie an. Immerhin
führt das gescholtene EU-Recht Brandsatz und Leuchtsatz separat auf,
ebenso das KWKG!

> bisher sieht es so aus, als wäre brandspur generell verboten. aber es könnte
> eine gesetzeslücke für sonderkaliber bestehen. wer weiß mehr? INTERESSANTE
> FRAGE!!!

Alle Klarheiten restlos beseitigt?

> gruss peter
Gruß Peter

Volker Wollny

unread,
Mar 31, 2001, 3:10:13 PM3/31/01
to
Hallo Peter!

"P. Prucker" schrieb:

> So so, ein armer Hund frißt Butterbrot! Auch nicht schlecht!

Ja, man gönnt ihm ja sonst nicht - zumindest unsere Waffengesetz...
*kicher* BTW: Gut gebrüllt Löwe!

Grüßle

Volker

Andreas Bockelmann

unread,
Apr 1, 2001, 6:15:15 AM4/1/01
to
Volker Wollny schrieb:

> *kicher* Du hast eine unnachahmliche Art, uns aufs Butterbrot zu
> schmieren, was wir doch für arme Hunde sind... ;-)

Nun, immerhin ist bei uns die gesetzliche Mindeststrafe für den
illegalen Besitz einer Leuchtspupatrone mit 12 Monaten Haftstrafe
doppelt so hoch, wie diejenige für den sexuellen Mißbrauch von Kindern
(6 Monate)

Das sollte uns zu denken geben.


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Andreas.B...@gmx.de V+49-170-3069591
Xot...@T-Online.de xot...@gmx.de

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Klaus Ferfort

unread,
Apr 1, 2001, 11:58:18 PM4/1/01
to

Ivo Schneider wrote:

> Das liegt daran, daß alle Waffenbesitzer sowieso Perverse und Kinderschänder
> sind!

Ivo,

Erklaer Dich doch mal ein bischen ausfuehrbarer....

Gruss,

Klaus

stewetz

unread,
Apr 2, 2001, 3:57:08 AM4/2/01
to
Dachte immer die Perversen sammeln Briefmarken und wohnen mit 56 Jahren noch
bei Mutti.
Zudem tragen sie mit Vorliebe Gummistiefel!!???
Aber wahrscheinlich nur ein weiteres Klische.

Nun die scharfen Waffengesetze sollten einem in einer Demokratie schon zu
denken geben.


"Klaus Ferfort" <zick...@earthlink.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3AC7F8B3...@earthlink.net...

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Rainer Behrendt

unread,
Apr 2, 2001, 5:24:09 AM4/2/01
to
Klaus Ferfort schrieb folgendes:

>Ivo,
>
>Erklaer Dich doch mal ein bischen ausfuehrbarer....

Message-ID: <9a8ejs$c8t$03$1...@news.t-online.com>

Da steht die Antwort.

Rainer
--
Crosspostings in *.misc-Gruppen und andere Gruppen der gleichen
Hierarchieebene sind per Definition off-topic, da in *.misc-Gruppen
nur das hineingehört, was in keine andere Gruppe der Hierarchieebene
paßt.

Andreas Bockelmann

unread,
Apr 3, 2001, 2:33:11 AM4/3/01
to
Ivo Schneider schrieb:

> -Auch wenns ironisch gemeint war-

Es gibt immer noch Zeitgenossen, denen die Ironie nur dann auffällt,
wenn dahinter mindestens 5 Smileys stehen :-(

Stefan Weippert

unread,
Apr 3, 2001, 2:12:51 PM4/3/01
to
Mario Klein schrieb:

> Ivo Schneider schrieb:
> >
> > Hallo allerseits,
> > in manchen Filmen wird bei Schußwechseln Leuchtspurmunition verwendet, z.B.
> > bei J.A.G. (bin nicht unbedingt ein Fan der Serie) oder zuletzt bei Tatort,
> > wo jemand im Gebirge nachts auf den Feind mit einer Pistole schießt und man
> > die Geschoße als "Strenchen" sehen kann. Inwiefern ist das realistisch und
> > wie genau funktioniert eigentlich (im Film und in Wirklichkeit)?
>
> wirklichkeit: man sieht einen recht kleinen zarten punkt (eine art
> schimmernde linie) welche sich mit unglaublicher geschwindigkeit
> wegbewegt. von vorne sieht man praktisch nichts (ich stand allerdings
> noch nicht unter beschuß). beim auftreffen des geschosses sieht man
> richtig gut die querschläger.

Was man nach dem Aufschlag des Geschosses auf den Boden sieht ist NICHT
der Querschläger, sondern nur das Leuchtplättchen, welchen von der Rückseite
des Geschosses durch den Aufprall abgetrennt wird. Bei 7.62x51 Mun fliegen
die (Magnesiumplättchen sind es glaub ich) bis zu 500 m hoch :) Sieht bei Nacht
*hammergeil* aus.

mfg
Stefan Weippert

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