Ich danke schonmal für die Antworten.
Frank Mitzkatis
p.s. Wo bekomm ich denn ein paar Zielscheiben zum ausdrucken her? Immer
auf Bill Gates oder CDs ist auch langweillig. *g*
> Nun wollte ich mir
> letztens ein wenig Zubehör kaufen. Ich dachte halt an so ein
> Laserzielgerät wie man es aus Filmen kennt. Doch der Händler sagte mir
> das soetwas in Deutschland nicht zugelassen sei!
> Mich würden also die Gründe
> interessieren. Ich besitze noch einen normalen Laserpointer den ich zu
> Testzwecken mit Klebeband auf meiner Pistole befestigt habe. Nach
> einigem werkeln an der konstruktion funktionierte diese auch relativ gut
> (roter Punkt auf Ziel, abdrücken, Loch an der Stelle) nur frage ich mich
> ob ich damit vieleicht meine Waffe irgendwie Illegal mache?
Hallo,
zuerst mal: Das Verbot eines Lasers wird durch WaffG § 37 Abs. 3? Nr.
"irgendwas" bestimmt. Dort steht sinngemäß, das jegliche Einrichtung die zum
Anstrahlen eines Ziels dient und an einer Waffe befestigt werden >kann<
verboten ist. Ist wohl ziemlich antiquiert, aber wir sind nun mal in
Deutschland. Da muß man sich an das unmöglichste Verbot gewöhnen. Sogar
Montagematerial um den Laser an der Waffe zu befestigen fallen darunter.
(Wie ist das eigentlich mit einem Klebeband?!- Braucht man dafür jetzt eine
Ausnahmegenehmigung?!?!?!)
Ob Du jetzt was illegales gemacht hast?! - Ja!
Gruß
Andrew
Laserzielgeraete und Leuchtpunktvisiere sind zwei paar Schuhe.
Erstere fallen in Deutschland unter die Verbotenen Gegenstaende.
Warum: Muss ich die Gesetzgebung verstehen? ;-)
Mit Deinem Leuchtpunktvisir machst Du die Waffe nicht illegal.
Das Problem der Montage ist natuerlich, dass die Hersteller diese nur
fuer die gebraeuchlichen IPSC-Waffen bauen.
Hast Du keinen guten Feinmechaniker/Werkzeugbauer im Bekanntenkreis?
Ich hab mir eine aimpoint Montage fuer meine Tangfolio selber gebaut.
Karlo
--
email: k...@orion.dip.de
If your NT box is dead, it is doing what it does best: nothing.
"Aktive Zielhilfen", also Laser und Taschenlampen "sofern sie für Schusswaffen
bestimmt oder an ihnen montiert sind", sind verbotene Gegenstände nach
Paragraph 37 WaffG, es ist also schon deren Besitz strafbar.
Rotpunktvisiere, also die Dinger, in denen lediglich ein roter Punkt in die
Optik eingespiegelt wird, sind legal (seit "oder beleuchtete" aus dem
Paragraphen 37 im Nov. 96 gestrichen wurde), sogar bundesweit.
Laserpointer sind nur legal, bis Du sie mit Tape an irgendeine Schusswaffe
pappst !
Klaus "Doc" Kessler, Germany
----------------------------------------------------
Doc`s Paintball Shop http://www.istda.com/doc-shop/
Eressea : Kinder des Orkans (8)
Atlantis : Die Kinder des sinkenden Sterns (14)
Es gibt auch gängige Rotpunktvisiere ab ca. DM 80.- (zB ADCO Champ), die auf
jede 11 mm Prismenschiene passen. Sind dann aber eher für 20 m als für 100 m
geeignet. Aber wer schießt schon auf 100 m mit einer Luftpistole ? :)
Hi Frank,
wenn's nicht echt wäre, würde ich's für ne Satire vorschlagen. Die
damalige Begründung für das Verbot (um 1993) kam vom BKA und lautete
etwa: Durch die Zielanpeilung könnten ja auch gewöhnliche Schützen
besser treffen (!), also sei die Drohwirkung höher. Zumal ja
manchereiner auch nen Herzkasper kriegt, wenn er so nen hellen
Leuchtpunkt auf seinem Pulli wandern sieht.
Dem ganzen lagen Tests zugrunde, die tatsächlich (nur unter ganz
bestimmten Voraussetzungen) eine bessere Treffgenauigkeit mit sichtbaren
Laserpunktgeräten zeigten. Allerdings weiß man dummerweise ohne weitere
Gags wie Restlichtverstärker o.ä. ja nicht, ob rings um den
groschengroßen Punkt ne Mauer, freies Feld oder ein Typ steht. M.a.W.
Ohne Umfeldsichtung nix Vortei (was aber Beamte nicht von ihrer
nebeligen Sichtweise abbrachte). Leuchtpunktzielgeräte oder
Leuchtabsehen in manchen Zielfernrohren wurden auch erst nach manchem
Hickhack genehmigt.
Es gibt übrigens von Umarex, dem Haupthersteller der neuen CO2-Modelle,
diverse gute (!) leuchtpunktzielgeräte im selben Design wie echte
Tascos, Aimpoints etc. Die billigen Adcos kann ich kaum empfehlen.
> p.s. Wo bekomm ich denn ein paar Zielscheiben zum ausdrucken her? Immer
> auf Bill Gates oder CDs ist auch langweillig. *g*
im Innernet, z.B. bei www.recguns.com zum Download (auch ganz
interessante Motive, irgendwann war mal ein Kinderschänder dabei).
--
Ulrich Eichstaedt
Redaktion VISIER (editorial staff)
Tel ++49-2604-978 207 Fax -202
VISIER - Das internationale Waffenmagazin
Mitglied/Member FORUM WAFFENRECHT Nr. 000001 — and YOU???
>Es gibt übrigens....
Ich habe im Netz nur einen Hersteller der
"richtigen" Laserzielgeräte gefunden.
"Laser Devices Inc."
Hat jemand andere Namen? Bzw. URL?
--
Bye,
Sven
Frank Mitzkatis schrieb in Nachricht <3647147E...@os-net.de>...
>Hallo!
>Ich bin seit einiger Zeit stolzer Besitzer einer Walther CP-88 (Co2
>Pistole 4,5mm) und habe auch sehr viel Spass daran. Ob nun hier im
>Keller beim Surfen auf mir zugeschickte AOL CDs schiessen, oder mit
>Freunden eine kaputte Tastatur zerschiessen (istn Prima Ziel! Viele
>Tasten die man alle einzeln rausschiessen kann). Nun wollte ich mir
>letztens ein wenig Zubehör kaufen. Ich dachte halt an so ein
>Laserzielgerät wie man es aus Filmen kennt. Doch der Händler sagte mir
>das soetwas in Deutschland nicht zugelassen sei! Ich frage mich nur
>warum? Sind Laserpointer nun generell nicht erlaubt??? Ein bekannter
>sagte scherzhaft "Warscheinlich weil wenn man damit jemand ins Auge
>zielt könnte der Blind werden..." Mich würden also die Gründe
>interessieren. Ich besitze noch einen normalen Laserpointer den ich zu
>Testzwecken mit Klebeband auf meiner Pistole befestigt habe. Nach
>einigem werkeln an der konstruktion funktionierte diese auch relativ gut
>(roter Punkt auf Ziel, abdrücken, Loch an der Stelle) nur frage ich mich
>ob ich damit vieleicht meine Waffe irgendwie Illegal mache? Ausserdem
>ist meine Konstruktion nicht so das Wahre... man muss ein bisschen dran
>rumbiegen um es einzustellen... Kann ich vieleicht so ein Gerät im
>benachbartem Ausland kaufen? (Holland). Und wie sieht es da rechtlich
>aus?
>
>Ich danke schonmal für die Antworten.
>
>Frank Mitzkatis
>
Danke, hat sich erledigt, hatte den falschen Suchbegriff.
--
Bye,
Sven
Klaus "Doc" Kessler <doc-...@istda.com> schrieb im Beitrag
<36485dd7....@deceased.kn-bremen.de>...
> "Aktive Zielhilfen", also Laser und Taschenlampen "sofern sie für
Schusswaffen
> bestimmt oder an ihnen montiert sind", sind verbotene Gegenstände
nach
> Paragraph 37 WaffG, es ist also schon deren Besitz strafbar.
>
Bedeutet das, dass ich an die neue Montageschiene der Glocks nicht
meine Surefire anbauen darf (oder bei der Kel-tec 11 an's Magazin
ranpappen, oder...)
fragt sich
--
Alexander
Al.K...@t-online.de
Frank Mitzkatis schrieb:
> Hallo!
> ...... Ich dachte halt an so ein
> Laserzielgerät wie man es aus Filmen kennt. Doch der Händler sagte mir
> das soetwas in Deutschland nicht zugelassen sei! ....... Kann ich
Siehe Paragraph 37 WaffG, "Verbotene Gegenstände".
Genau das. Man macht sich ganz fuichba strafbar. Sinn dahinter ist wohl der,
daß sich aktive Zielhilfen und Restlichtverstärker außer zum Wildern und auf
Menschen kaum jagdlich sinnvoll einsetzen lassen. Glaube ich.
Leider wohne ich doch recht weit von Österreich weg, aber ich werde mal, falls
ich dort mal Urlaub machen sollte, oder ein Bekannter dran denken.
Danke! ;)
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
Ich werde halt wohl basteln müssen, oder schauen ob ich jemand in Österreich
finde... oder bekomm ich sowas von da per Post wenn ich es dort bei einem Händler
bestelle?!?
markus...@ub.uni-dortmund.de (Markus K. V. Haake) wrote:
>>
>>Laserzielgeraete und Leuchtpunktvisiere sind zwei paar Schuhe.
>>
>>Erstere fallen in Deutschland unter die Verbotenen Gegenstaende.
>>Warum: Muss ich die Gesetzgebung verstehen? ;-)
>>
>>Mit Deinem Leuchtpunktvisir machst Du die Waffe nicht illegal.
>>Das Problem der Montage ist natuerlich, dass die Hersteller diese nur
>>fuer die gebraeuchlichen IPSC-Waffen bauen.
>
>Hat Tasco nicht ein kleines Leuchtpunktvisier, das sich mit Hilfe des
>Schalbenschwanzes der Kimme befestigen laesst?
>
>Markus
>
>--
>___________________o&o____________________________________rrr# 4___
>'82 FLH http://www.ub.uni-dortmund.de/~mhaake/
>
> Hiermit widerspreche ich der Nutzung oder Uebermittlung meiner
> Daten fuer Werbezwecke oder fuer die Markt- oder Meinungsforschung
> gemaess Par. 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz.
Ich würde es lassen. Die Strafe ist die ganze Sache einfach nicht wert. Zum
einen lesen "die" sicherlich auch hier schweigend mit, zum anderen taugt ein
Laser ohnehin nur in Räumen oder bei Dunkelheit. In freier Natur sieht man den
Punkt eh nicht, schon probiert.
[ Laser ]
>einen lesen "die" sicherlich auch hier schweigend mit, zum anderen taugt ein
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>Laser ohnehin nur in Räumen oder bei Dunkelheit. In freier Natur sieht man den
>Punkt eh nicht, schon probiert.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
^Was nun? Paranoid oder sorglos? :-))
--
Bye,
Sven
Naja, komme gerade aus den USA wieder... :)
f>>> Hallo!
f>>> ...... Ich dachte halt an so ein
f>>> Laserzielgerät wie man es aus Filmen kennt. Doch der Händler sagte mir
f>>> das soetwas in Deutschland nicht zugelassen sei! ....... Kann ich
f>>> vieleicht so ein Gerät im
f>>> benachbartem Ausland kaufen? (Holland).
Moin,Moin
Na, da hat dein Händler aber gelogen, oder war nicht richtig informiert!
Laserzielgeräte gibt es mittlerweile schon für Paintball - Pistolen.
mfg... Markus :-)
******************************
* *Baph...@Shuttle.domino.de* *
******************************
Mit einem richtigen Laser sind locker 500m drin auch schon probiert und
war
bei klarer Nacht deutlich sichtbar. Es war allerdings ein relativ
großer Laser
der nicht einfach zu erwerben ist.
Thomas
> bei klarer Nacht deutlich sichtbar. Es war allerdings ein relativ
Sag ich doch. :)
Gruß Markus
...bei mir auch schon für DM 79.-, wenn auch nicht ganz auf diesem
Qualitätslevel. Du meinst warscheinlich das Ruby Dot oder das Mirage, die schon
fast zu den "amtlichen" Teilen zählen. Für eine Lupi sind sie aber wohl doch
etwas zu teuer. :)
Nicht nur das, alleine schon der BESITZ ist in D strafbar. Siehe Paragraph 37
WaffG.
"Markus Rottländer" wrote:
>
> Frank Mitzkatis schrieb in Nachricht <3647147E...@os-net.de>...
> >Hallo!
> >Ich bin seit einiger Zeit stolzer Besitzer einer Walther CP-88 (Co2
> . Nun wollte ich mir
> >letztens ein wenig Zubehör kaufen. Ich dachte halt an so ein
> >Laserzielgerät wie man es aus Filmen kennt. ... Kann ich vieleicht so ein
> Gerät im
> >benachbartem Ausland kaufen? (Holland). Und wie sieht es da rechtlich
> >aus?
> >
> Zieleinrichtungen die das Ziel beleuchten sind in Deutschland verboten. In
> der Schweiz kann man sowas kaufen aber man macht sich damit strafbar.
In der Schweiz oder in Deutschland?
Zur Jagd oder für den SPort?
Fragt Lutz
Also
> nicht zu empfehlen.
> Ich benutze ein Leuchtpunktzielgerät. Dort wird ein Leuchtpunkt
> (Leuchtdiode) mittels eines Spiegels auf die Linse projeziert. d.h ich
> schaue durch die Linse und richte den Point auf das Ziel, abdrücken und
> ......Treffer. Solche Point's bekommt man ab 300,-DM im Waffenfachhandel.
>
> Gruß Markus