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Rechtslage Laufrohlinge 5,5mm

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Sabine Sauer

unread,
Feb 1, 2003, 12:53:24 PM2/1/03
to
gibts die noch einfach so?
oder sind die auch jetzt schon ohne "Lager" verboten? (nur für
"Berechtigte")

Kann mir bitte jemand da was zu sagen?

5,5mm ist doch sowohl ein Kaliber für Luftgewehr als auch für KK?

Was kostet so ein Laufrohling ca 50cm KK wenn er frei erwerbbar sein sollte?

vielen Dank schon mal im voraus

Sabine

Trg42

unread,
Feb 1, 2003, 5:15:46 PM2/1/03
to

"Sabine Sauer" <Sabin...@Web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E3C0994...@Web.de...

> gibts die noch einfach so?
> oder sind die auch jetzt schon ohne "Lager" verboten? (nur für
> "Berechtigte")
>
> Kann mir bitte jemand da was zu sagen?

Meines wissens gibt es die nicht so. Habe mal mit der Firma Lothar Walther
gesprochen. Dort sagte man mir das man auch wenn kein Lager drin ist ja
etwas bestimmtes damit machen wolle, und man die daher so nicht bekommt!!!


Gruß

Christian Meyer

unread,
Feb 1, 2003, 5:39:56 PM2/1/03
to
> Meines wissens gibt es die nicht so. Habe mal mit der Firma Lothar Walther
> gesprochen. Dort sagte man mir das man auch wenn kein Lager drin ist ja
> etwas bestimmtes damit machen wolle, und man die daher so nicht bekommt!!!

Und was moechte man da so "bestimmtes" mit machen? ;)


Christian 'ryker' Meyer.

A.Bryx

unread,
Feb 2, 2003, 6:00:44 AM2/2/03
to

Christian Meyer schrieb:


>
> > Meines wissens gibt es die nicht so. Habe mal mit der Firma Lothar Walther
> > gesprochen. Dort sagte man mir das man auch wenn kein Lager drin ist ja
> > etwas bestimmtes damit machen wolle, und man die daher so nicht bekommt!!!

Seltsamerweise bekommt man Laufrohlinge am laufenden Meter frei auf jeder
Waffenbörse und da ist nix Illegales dran.
Wenn jemand ein Lager einreiben möchte ist das seine Sache, ob er nun damit
gegen geltendes Recht verstösst oder nicht. Eine bloße Vermutung reicht m.E.
nicht aus den Verkauf zu verweigern ...
Oder hat sich da wieder was Grundlegendes geändert (wundern würde es mich nicht ...) ?

Andre

Marco Schmidt

unread,
Feb 2, 2003, 8:21:15 AM2/2/03
to

"A.Bryx" <br...@bryx.de> schrieb:

>
> Seltsamerweise bekommt man Laufrohlinge am laufenden Meter frei auf jeder
> Waffenbörse und da ist nix Illegales dran.

Mag sein.


> Wenn jemand ein Lager einreiben möchte ist das seine Sache, ob er nun damit
> gegen geltendes Recht verstösst oder nicht. Eine bloße Vermutung reicht m.E.
> nicht aus den Verkauf zu verweigern ...

Zum Glück kann hierzulande immer noch der Verkäufer entscheiden,
ob er ein Geschäft macht oder nicht :-D


SCNR.
Gruß
Marco

Markus Rottländer

unread,
Feb 2, 2003, 8:52:44 AM2/2/03
to

"Marco Schmidt" <marco....@smail.inf.fh-bonn-rhein-sieg.de> schrieb im
Newsbeitrag news:b1j5m0

>
> Zum Glück kann hierzulande immer noch der Verkäufer entscheiden,
> ob er ein Geschäft macht oder nicht :-D
>
stimmt!
nur warum sollte er das Geschäft nicht eingehen?
Der einzige Grund warum ein Händler Geschäfte macht ist
doch das Streben nach Gewinn. Und wenn es im rechtlichen Rahmen ist... ist
es ok.

Gruß Markus


yellowrider

unread,
Feb 2, 2003, 9:08:28 AM2/2/03
to
Laufrohlinge sind noch bis 01.04.2003 frei !
Dannach nicht mehr.


"Markus Rottländer" <M.ROTT...@T-ONLINE.DE> schrieb im Newsbeitrag
news:b1j6tb$2gl$05$1...@news.t-online.com...

Harald Holdermann

unread,
Feb 2, 2003, 10:25:13 AM2/2/03
to
Hallo

"yellowrider" <yello...@gunmanuals.ch> schrieb im Newsbeitrag
news:3e3d264d$1...@news.swissonline.ch...


> Laufrohlinge sind noch bis 01.04.2003 frei !
> Dannach nicht mehr.
>

Wo bitte steht das ? Denn das würde ja heissen, das auch z.B.
Vorderladerbausätze illegal wären.

Harald


Peter Prucker

unread,
Feb 2, 2003, 11:38:59 AM2/2/03
to

Im neuen WaffG. Übrigens sind auich Patronenlager allein WBK-pflichtig,
auch ohne Laufanteil.

Allmählich sollte jeder Interessierte bestrebt sein, sich dieses zu
kaufen (ca. 3.50 EUR) oder zumindestens aus dem Internet
herunterzuladen!

Und natürlich zu lesen!

P.Pr.

Peter Prucker

unread,
Feb 2, 2003, 11:52:20 AM2/2/03
to
yellowrider wrote:
>
> Laufrohlinge sind noch bis 01.04.2003 frei !
> Danach nicht mehr.

Zweiter Satz: ja (Anlage 1 An´bschnitt 1 Unteranschnitt 1 Nr. 1.3.1
Erster Satz: jein.

Nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 3.1 gelten mit Zügen versehene Läufe
auch ohne Lager als wesentliche Teile, weil sie ohne Spezialwerkzeug in
solche verwandelt werden können. Glatte Läufe gelten nur dann als
wesentliche T., wenn sie ohne wesentliche Nacharbeit eingebaut bzw. mit
einer Waffe verbunden werden können.

Das Ganze ist schwammig, wird aber im Regelfall so gehandhabt, schon
deshalb, weil die Behörden einem mißliebigen Händler immer Probleme
bereiten können.
Da pfeift er auf die paar Kröten, die er verdienen kann.

P.Pr.

Harald Holdermann

unread,
Feb 2, 2003, 12:12:34 PM2/2/03
to
Hallo

"Peter Prucker" <P.Pr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E3D49...@t-online.de...
...
>
> Und natürlich zu lesen!
>

Das habe ich und unter 1.3.5 steht auch "wenn sie mit allgemein
gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können." und ein Laufrohling
ohne Lager ist wohl kaum mit einer Bohrmaschine fertig zu machen. Es sei
denn Dreh- oder HohnMASCHINEN fallem seit Neustem unter gebräuchliche
WERKZEUGE. Was heisst der Erwerb ist nach wie vor legal sofern man keine
Waffe daraus machen will.

Harald


mwmayerl

unread,
Feb 2, 2003, 12:29:54 PM2/2/03
to
Tja. Da sage ich nur: Österreich.
Dort bekommt man die Dinger frei Haus per Post geliefert.

Andere Länder, andere Sitten.

Gruß

MIKE

"Sabine Sauer" <Sabin...@Web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E3C0994...@Web.de...

Peter Prucker

unread,
Feb 2, 2003, 1:26:54 PM2/2/03
to
Harald Holdermann wrote:
>
> Hallo
>
> "Peter Prucker" <P.Pr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:3E3D49...@t-online.de...
> ...
> >
> > Und natürlich zu lesen!
> >
>
> Das habe ich und unter 1.3.5 steht auch "wenn sie mit allgemein
> gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können." und ein Laufrohling
> ohne Lager ist wohl kaum mit einer Bohrmaschine fertig zu machen.

Doch, zum einzelnen Schuß allemal!
Es kommt nicht auf die reibungslose Funktion an, sondern nur, ob vorn
was rauskommt.
Im übrigen kannst Du Dir jederzeit einen Kanonenbohrer machen oder eine
Lagerreibahle kaufen.

Was man allein mit Bohrer, Bohrmaschine (z.T. Drehbankersatz) und Feile
ausrichten kann, erkennt man an den Waffen der alten Büchsenmacher. Die
hatten auch keine Honmaschinen!

> Es sei denn, Dreh- oder HohnMASCHINEN fallem seit Neustem unter
> gebräuchliche WERKZEUGE.

Siehe oben! Ansonsten: Für mich persönlich schon. Zum Honen brauche ich
nämlich nicht unbedingt eine Maschine, nur eine Honahle. Aber Lager
werden beim normalen Büchsenmacher nie gehont, nur gerieben (bestenfalls
mit einem Handhonahle nachgearbeitet (wenn er echt Spitze ist).

Für Lager, für die ich keine Reibahle habe, baue ich mir einen
Kanonenbohrer. Das ist viel billiger, "Silberstahl" genügt meistens.
(Übrigens: Anzeige bringt nichts, habe die Herstellungsgenehmigung und
kein Problem mit Läufen).

Nach dem Willen von B. wäre sehr vieles unter die ominösen Werkzeugarten
gefallen. (Text: "Allgemein gebräuchlich sind Werkzeuge dann, wenn sie
üblicherweise nicht nur in der Waffenherstellung oder im
Büchsenmacherhandwerk Verwendung finden. Als allgemein gebraäuchlich
sind insbesondere anzusehen Bohrmaschine, Drehbank, biegsame Welle und
Schweißgerät").
Also hätten auch (wenngeleich nicht "insbesonders") halbe
Fertigungsstraßen dazuzählen können. Das wurde vor allem von Bayern
gestopppt, das erklärte, daß man mit diesem Maschinenpark auch eine
Faschingspistole zur scharfen Waffe umbauen könne (siehe Stellungnahme
der Länder zum Waffengesetz, liegt bei jedem Angeordneten).

Da bestimmte Personen nicht von Ihrer Meinung abrücken wollten, gilt
jetzt anscheinend gar keine Regelung. Also wird der Richter entscheiden,
der hoffentlich kein Heimwerker ist. Wir müssen aber damit rechnen, daß
füher oder später in den Verwaltungvorschriften auf Baumarktgeräte
abgestellt werden wird. Schließlich war vor 30 jahre auch noch nicht in
jedem Haushalt eine Hanbohrmaschine zu finden, und Kleindrehbänke nahezu
unerschwinglich - heute ein Klacks, biiliger als eine Stahltüre für den
Waffenraum. Die Technik und der Besitzstand ist wandelbar.

> Was heisst, der Erwerb ist nach wie vor legal, sofern man keine


> Waffe daraus machen will.
>
> Harald

Dein Wort in Gottes Ohr!

P.Pr.

Harald Holdermann

unread,
Feb 2, 2003, 2:15:33 PM2/2/03
to
Hallo

"Peter Prucker" <P.Pr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3E3D62...@t-online.de...
> Harald Holdermann wrote:
.....


> jetzt anscheinend gar keine Regelung. Also wird der Richter entscheiden,
> der hoffentlich kein Heimwerker ist. Wir müssen aber damit rechnen, daß
> füher oder später in den Verwaltungvorschriften auf Baumarktgeräte
> abgestellt werden wird. Schließlich war vor 30 jahre auch noch nicht in
> jedem Haushalt eine Hanbohrmaschine zu finden, und Kleindrehbänke nahezu
> unerschwinglich - heute ein Klacks, biiliger als eine Stahltüre für den
> Waffenraum. Die Technik und der Besitzstand ist wandelbar.
>

Aua, ich will das doch nicht hoffen, schließlich gibt es heute auf dem
Baumarkt alles. Und das heisst natürlich auch das Abflussrohre
(Kartoffelkanone) jetzt unters WaffG fallen. Denn schliesslich lässt sich
diese sogar ohne Werkzeug zusammenbauen, was das Rohr zum
genehmigungspflichtigen Lauf macht. :(

Harald

Lortzing36

unread,
Feb 2, 2003, 5:11:12 PM2/2/03
to
>Subject: Re: Rechtslage Laufrohlinge 5,5mm
>From: "mwmayerl" mwma...@t-online.de
>Date: 2003-02-02 09:29 Pacific Standard Time
>Message-id: <b1jkjc$kce$07$1...@news.t-online.com>

>
>Tja. Da sage ich nur: Österreich.
>Dort bekommt man die Dinger frei Haus per Post geliefert.
>
>Andere Länder, andere Sitten.
>

Schoen zu hoeren, dass es auch noch freiheitliche Staaten gibt.

Gruss,

Klaus

yellowrider

unread,
Feb 3, 2003, 9:36:29 AM2/3/03
to


> >Andere Länder, andere Sitten.


Und doch geht das freiheitliche Recht langsam aber sciher flööten.


Thomas Richter

unread,
Apr 18, 2003, 6:25:13 PM4/18/03
to
mal ganz anbgesehen von der rechtlichen lage:

ein luftgewehrlauf für 5,5mm taugt nicht für den einsatz
scharfer munition.

evtl. könnte man daraus noch langsame 22'er verschiessen,
aber das wars dann. der drall ist für ca. 150 m/s ausgelegt, bei
drastisch höheren v's zerlegt sich das geschoß schon im flug.

einzige möglichkeit wären mantelgeschosse, damit käme man vielleicht
auf 400 m/s. darüber bringt wohl auch das nichts, und bis 400m/s
kenne ich in dem kaliber nur die 22'er - und da kenne ich wiederrum keine
mantelgeschosse. und wenn es die gäbe, stellt sich die frage, wie lange der
bei diesen kalibern realtiv schwache laufstahl das mitmacht, ohne dass die
züge
ausreissen.

t.


"Sabine Sauer" <Sabin...@Web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E3C0994...@Web.de...

Benedict Mangelsdorff

unread,
Apr 20, 2003, 7:09:22 AM4/20/03
to
Thomas Richter schrieb:

> mal ganz anbgesehen von der rechtlichen lage:
>
> ein luftgewehrlauf für 5,5mm taugt nicht für den einsatz
> scharfer munition.
>
> evtl. könnte man daraus noch langsame 22'er verschiessen,
> aber das wars dann. der drall ist für ca. 150 m/s ausgelegt, bei
> drastisch höheren v's zerlegt sich das geschoß schon im flug.

Du unterstellst dem Gesetzgeber Sachkenntnis, das ist schonmal ein
grundfalscher Ansatz. Dem Gesetzgeber genügt die Tatsache, dass man aus
einem solchen Lauf KK verschiessen _könnte_. Allerdings genügt sie auch
manchen Bastlern, die das tatsächlich versuchen. Aus demselben Grund
könnte man auch Teleskopantennen für PKWs nur noch an Büchsenmacher
liefern wollen (_deren_ Gesicht möchte ich einmal sehen, wenn ein PKW in
den Hof fährt und um den Einbau einer Antenne bittet - oder andersherum
- das Gesicht des PKW-Besitzers, wenn er postwendend nach einer gültigen
WBK befragt wird). Von (in D seit 01.04.03 verbotenem) Kleinschrot ganz
zu schweigen, das gibt/gab es auch für .22 (wozu auch immer).
Selbst 4mm-Waffen sind seit den 70'ern (obwohl unter 7,5 Joule)
WBK-pflichtig. Übrigens sehr zum Verdruss eines mir bekannten
Sportschützen, dessen zuständiger Sachbearbeiter so ein Ding
(4mm-M20-Matchrevolver) partout nicht ohne Bedürfnis (obwohl die Dinger
bedürfnisfrei sind - aber wer erklärt es dem Sachbearbeiter?) eintragen
will.


ttyl8er, bm.

--
[E = mc² ± 2dB]

r.z....@web.de

unread,
Mar 16, 2016, 5:59:51 PM3/16/16
to

reini

unread,
Mar 16, 2016, 6:03:16 PM3/16/16
to
Am Samstag, 1. Februar 2003 18:53:24 UTC+1 schrieb Sabine Sauer:
man kann ja schon aus einem zoll rohr und einem dreifiertel zoll rohr eine schrotflinte bauen, also müssen auch wasserleitungsrohre verboten werden

schmied...@gmail.com

unread,
Oct 4, 2017, 7:05:57 AM10/4/17
to
Am Samstag, 1. Februar 2003 18:53:24 UTC+1 schrieb Sabine Sauer:
Fahr nach Österreich. Dort kannst du dir für etwa 1€ pro cm .22er Rohlinge kaufen soviel du willst. Hier im bunten Deppenland sind sie verboten. Demnächst werden hier auch Baumärkte nur noch mit EWB zu betreten sein. Eine EWB bekommt aber nur der Systemtreue Bahnhofsklatscher. Also lass dich von den Volltrotteln im Staatsdienst mal richtig lieb am Arsche lecken und tue einfach wozu du Lust hast, ggf. im Ausland.
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