Am Wed, 08 Jul 2015 14:22:55 +0200 schrieb Alfred Lönze:
> Hallo,
>
> im September fliege ich für ein paar Tage nach München in Kurzurlaub. Da
> man nie weiss wo und wann man u.U. Umständen rumläuft, würde ich gerne
> meine Gaspistole im Gepäck (Frachtraum) mitnehmen - habe einen kleinen
> Waffenschein, also legal.
>
> Anruf bei Lufthansa: Nein, geht nicht. Meine 357 oder andere scharfe
> Waffen (Sportwaffen) wären kein Problem aber Gaspistole geht ja gar
> nicht :-( Vielleicht sollte ich einen Remington .223 Halbautomaten
> mitnehmen? ;-)
>
> Abgesehen davon dass das sowas von unlogisch ist
Nein, das ist nicht unlogisch. Im Frachtraum herrscht Unterdruck, und die
Patronen von einer Gaspistole könnten da platzen und im schlimmsten Fall
einen Brand verursachen. Von daher ist solche Munition genauso verboten wie
Campinkgaskartuschen oder Feuerzeuggas zum Nachfüllen.
Bei klassischer Munition ist der Druckunterschied hingegen kein Problem,
das passiert nichts.
Behälter die Gas enthalten und unter Druck stehen (darunter fällt auch
Gaspistolenmunition) sind in nahezu jedem Flugzeug der Welt verboten. Das
ist keine Lufthansa-Vorschrift sondern eher so ein IATA-Ding.
>- vielleicht sollte ich
> das Teil dick in Alufolie packen und einfach in den Koffer legen. Fällt
> das beim Röntgen auf?
Wenn Du Dich strafbar machen willst? Mit der Folie drumrum kannst Du auch
nicht sagen "wußte ich nicht", das legt man Dir als Vorsatz aus.
"Gefährdung des Luftverkehrs" wäre das allemal. Abgesehen davon, daß man
die Waffe zu 100% finden wird. Eine Gaspistole sieht auf dem Röntgenbild
nicht anders aus als eine scharfe Waffe, und wenn sich die Röntgengeräte
mit etwas Alufolie überlisten ließen, dann wüßten das die bösen Buben auch.
> Wie seht ihr das?
Wenn, dann pack die Pistole ohne Munition ein (und ohne Folie!), und kauf
Dir in München die passende Munition. Die Pistole selbst dürfte nicht das
Problem sein.
Grüße,
Frank