Ich bin seit Jahren Leidenschaftlicher Sondengänger, soll heißen ich renne
mit einem Metalldetektor durch Wald und Flur.
Was man da so alles finden kann ist schon Fantastisch.
Eigentlich suchen wir ja hauptsächlich nach Auszeichnungen und Ausrüstung
aus dem WK2, Leider ist aber immer mal wieder Munition und Schießprügel
beim Gefundenen.
Bis jetzt haben wir den Kram immer liegen lassen (bis auf Munition über 20
mm!!!!!!! Da musste der Räumdienst ran.) aber langsam fängts an weh zu tun.
Gerne würde ich die Teile mit nach Hause nehmen, Restaurieren und vom
Büchsenmacher zum Deko oder Salut umbauen lassen. Und dann übers Netz
verkaufen.
Ich glaube das das alles verboten ist, könnte ja Spass machen. Trotzdem
möchte ich es gerne machen.
Gibt es sowas wie AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ???
Ich finde die Teile, nehme sie mit nach Hause, Entroste sie, mach sie wieder
"Gangbar" und bringe sie dann zum Büchsenmacher der mir das Teil zu Deko
oder Salut umbaut....... Verdammt nochmal, das muss doch irgendwie
gehen.....
Leute das ist ne reale Frage, ich suche schon seit Jahren und habe ettliche
hundert KG an Kriegsschrott ausgebuddelt und ""ertaucht".
Mit der Materie Umgang mit Waffen und Munition bin ich auch SEHR vertraut,
Komando Räumdienst ist ein guter Freund von mir :-)
Wie gesagt... ich suche schon seit Jahren und nicht erst seit gestern....
Ach ja... wer Rechtschreibfehler, Kommafehler und Satzstellungsfehler
findet.... darf sie behalten, sind ja genug von da :-)
Hallo,
Fup2Poster igoriert.
> [Sondengänger findet WK2 Waffen und Munition und will sie behalten]
> Gibt es sowas wie AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ???
AFAIK: Nein! Ich kann mir vorstellen, dass es eine Genehmigung auch im
Ausnahmefall nie geben wird, da das Zeug nach 60 Jahren im Boden
unberechenbar ist.
> Mit der Materie Umgang mit Waffen und Munition bin ich auch SEHR
> vertraut
Wer hat Dein Wissen und Deine Fähigkeiten überprüft und bestätigt?
_____
CU|om
--
Hugo Runes Gesetz der Offensichtlichkeit:
"Alles muss irgendwo sein, und nichts kann jemals
irgendwo anders sein als da, wo es ist."
Für Munition gilt das nicht.
"Georg Jennerwein" <wildschuetz...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:38hdn1F...@individual.net...
Als erstes:
Kulturhistorische Sachen werden dem Landesamt gemeldet mit genauer Angabe
der Fundstelle und den Fundumständen, den Gegenstand darf man behalten, das
Landesamt (Museum) hat vorkaufsrecht.
Wichtig ist auch der Fundort: Als Sucher/ Finder muß man eine Genehmigung
vom Grundstücksbesitzer haben.
Fast in ganz Deutschlan (Länderabhängig!!) ist das gezielte Suchen nach
Kulturdenkmälern VERBOTEN!! Da gibts aber in einigen Ländern Genehmigungen.
Nehmen wir mal einen ganz konkreten Fall an:
Ich finde in einem Wald ein Waffenlager des ehemaligen Volkssturmes.
100 Karabiner, aller Coleur. 2 Maschinenpistolen, eine Pistole und 80 Kg
Munition.
Die Munition, so gehts jedenfalls hier: Alles unter 20mm kann, darf und
sollte ich bei der Polizei direkt abgeben, Räumdienst holt das Zeug dort
ab. (Direkte Aussage des KMRD )
Wie sieht es jetzt aber mit den anderen Sachen aus??
Alle sind durch Rost verklebt, oder total vergammelt. Absolut Schussunfähig.
Jetzt nehme ich die Sachen und verbringe sie nach HAuse.
Dort werden sie chemisch und mechanisch vom Rost befreit.
Wenn man sie dann auseinander genommen bekommt, was ja auch ne Frage ist....
Würden die Einzelteile zum Büchsenmacher gebracht werden und von diesem zu
Salut oder Deko umgebaut.
> berti071 schrieb dies hier:
>
> Hallo,
>
> Fup2Poster igoriert.
>
>> [Sondengänger findet WK2 Waffen und Munition und will sie behalten]
>
>> Gibt es sowas wie AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ???
>
> AFAIK: Nein! Ich kann mir vorstellen, dass es eine Genehmigung auch im
> Ausnahmefall nie geben wird, da das Zeug nach 60 Jahren im Boden
> unberechenbar ist.
>
>> Mit der Materie Umgang mit Waffen und Munition bin ich auch SEHR
>> vertraut
>
> Wer hat Dein Wissen und Deine Fähigkeiten überprüft und bestätigt?
>
> _____
> CU|om
>
Also, das Suchen, Finden ist Genehmigungsfrei, Verboten ist "nur" das
gezielte Suchen nach Kulturhistorischen Sachen.....
Okay, okay. Ich habe weder WBK noch Mun. Erwerbsschein, noch habe ich ne
Ahnung von der Enggeschwindigkeit der Patrone XYZ.
Ich bin nur Feinmechaniker, kann abertrotzdem den technischen Hergang in
einer Waffe nachvollziehen.
Desweiteren war ich ein paar Jahre in einem Schützenverein, habe dort am
Sachkundeunterricht teilgenommen, das ist aber schon Jahre her, Prüfungen
habe ich nie Abgelegt. War für mich uninteressant :-)
Ansonsten habe ich mir eine schöne Sammlung von FAchliteratur angelegt.
Und sonst kann ich nur sagen das ich einen einigermassen gesunden Verstand
habe, und keiner der Idioten bin die ne Flakkartusche mit nach Hause nehmen
und mit ner Flex bearbeiten.
Hallo,
> Also, das Suchen, Finden ist Genehmigungsfrei, Verboten ist "nur" das
> gezielte Suchen nach Kulturhistorischen Sachen.....
Was der Fall ist, wenn Du mit Metallsuchgerät in Wald und Flur unterwegs
bist.
> Okay, okay. Ich habe weder WBK noch Mun. Erwerbsschein, noch habe ich
> ne Ahnung von der Enggeschwindigkeit der Patrone XYZ.
>
> Ich bin nur Feinmechaniker, kann abertrotzdem den technischen Hergang
> in einer Waffe nachvollziehen.
> Desweiteren war ich ein paar Jahre in einem SchÃŒtzenverein, habe
> dort am Sachkundeunterricht teilgenommen, das ist aber schon Jahre
> her, PrÃŒfungen habe ich nie Abgelegt. War fÃŒr mich uninteressant
> :-)
>
> Ansonsten habe ich mir eine schöne Sammlung von FAchliteratur
> angelegt. Und sonst kann ich nur sagen das ich einen einigermassen
> gesunden Verstand habe, und keiner der Idioten bin die ne
> Flakkartusche mit nach Hause nehmen und mit ner Flex bearbeiten.
Wie schon gesagt: Welche offizielle Stelle hat sich von Deinem Fachwissen
überzeugt und Dir eine Bescheinigung darüber ausgestellt? In Deutschland
geht nun mal leider fast nichts ohne entsprechende Genehmigung.
Hallo,
Ich denke mal, dass der OP schon sowas wie Karabiner und Maschinengewehre
meint. Diese darf er auf keinen Fall behalten, auch wenn die noch so
verrostet sind. Wer eine Kriegswaffe die den geltenden Regelungen
entspricht jedoch zur Dekowaffe umbauen darf, weiss ich nicht. Ich glaube
nicht, dass dieses so einfach geht wie er sich das vorstellt.
> Für Munition gilt das nicht.
Das meine ich auch.
> Wer eine Kriegswaffe die den geltenden Regelungen
> entspricht jedoch zur Dekowaffe umbauen darf, weiss ich nicht. Ich glaube
> nicht, dass dieses so einfach geht wie er sich das vorstellt.
Darf man Kriegswaffen zur Deko überhaupt haben. Ich habe mal gehört, daß man
nichtmal 1:1 Modelle haben darf, wenn die Kriegswaffen auch nur ähnlich
sehen. Weiß da jemand was genaueres?
Gruß,
Markus
Ich hasse dich.
peter
"René" <ka...@the-coalition.us> schrieb im Newsbeitrag
news:qx5Vd.59469$iC4....@newssvr30.news.prodigy.com...
Hallo
Ich weiss nur ungefähres.. deshalb ja auch meine Frage zum Thema :-)
Das mit den Vollautomaten ist doch letztes Jahr im April irgendwie
untergegangen bei der"verschäfug" des Waff. Gesetz.
Deshalb gibts doch jetzt übrall die Softair im Oriinalgrösse und Aussehen.
Nils
> Deshalb gibts doch jetzt übrall die Softair im Oriinalgrösse und Aussehen.
Dazu gabs letztens einen Beitrag im Fernsehen. Die Kinder und Jugendlichen
handeln lebensgefährlich, wenn die Polizei von verärgerten Nachbarn gerufen
wird. Die Polizisten können nicht erkennen ob das M16 oder G36 echt ist und
könnten schießen, da sie annehmen könnten, die Waffe sei echt.
Wieso bleibt man beim modernen Cowboy und Indianer spielen nicht bei den
Paintballs? Selbst die sind ja schon nicht eindeutig erkennbar.
Gruß,
Markus
--
Sicherheitshinweis: Nie nicht etwas, was wie eine Waffe aussieht auf einen
Polizisten richten, der hat eine echte Waffe...
> berti071 schrieb:
>
>> Deshalb gibts doch jetzt übrall die Softair im Oriinalgrösse und
>> Aussehen.
>
> Dazu gabs letztens einen Beitrag im Fernsehen. Die Kinder und Jugendlichen
> handeln lebensgefährlich, wenn die Polizei von verärgerten Nachbarn
> gerufen wird. Die Polizisten können nicht erkennen ob das M16 oder G36
> echt ist und könnten schießen, da sie annehmen könnten, die Waffe sei
> echt.
>
> Wieso bleibt man beim modernen Cowboy und Indianer spielen nicht bei den
> Paintballs? Selbst die sind ja schon nicht eindeutig erkennbar.
>
> Gruß,
> Markus
Jaaa, weiss nicht.
Das Deutsche Waffengesetz ist manchmal schon komisch. Über Sinn und Unsinn
kann man schon streiten. Haben das Waffengesetz verschärft, brauche jetzt
für mein Fischmesser einen kleinen Waffenschein, aber realistisch
Aussehende Vollautomaten bekomme ich in jedem Sshop.
Ist doch genauso wie mit der Thaser- Geschichte und den 5,5mm und 6mm
Paintball bzw, Softair.
Thaser:
Elektroschocker der die Elektroden mir Draht verschießt, also E- Schock auf
ein paar Meter! Er verschießt die Elektroden aber leider mit CO2, also ist
er vor dem Gesetz eine Luftdruckwaffe. Ändert zwar nichts an der
Altersbeschränkung (ab 18) , aber eine Solche Waffe muss als Waffe
erkennbar sein.... also musste man einen Pistolengriff an das Teil
bauen.... Ach ja, Eine Luftdruckwaffe darf man nicht führen, nur zum
Schießplatz und zurück... also hat sich der Sinn eines E- Schockers
erledigt.... komische Sache.
Softair:
Die alten 6mm Softair waren entweder Frei oder erst ab 14... Kinderspielzeug
eben. Dann hat jemand auf Basis der 6mm Kugeln eine Farbpatrone auf den
Markt gebracht. Damit war das Geschoß nicht mehr Einteilig (eine
Voraussetzung für Kinderspielzeug) sondern bestand auf 2 Teilen , der Hülle
und der Farbe.
Damit war die 6mm Version erst ab 18 Freizugeben.
Die Hersteller einigten sich auf ein neues Kaliber 5,5mm und verabredeten
keine Farbkugeln dafür zu machen.
Gaben diese aber (ich glaube auf Freiwilliger Basis) nicht an Unter 14
jÄHRIGE.
Hoffe das ist alles Richtig!
Nils
> Wieso bleibt man beim modernen Cowboy und Indianer spielen nicht bei den
> Paintballs? Selbst die sind ja schon nicht eindeutig erkennbar.
>
ganz einfach: weil man für das führen dieser dinger mittlerweile einen
waffenschein braucht. für spielzeug gilt das nicht.
und cowboy und indianer spielt man doch eher draussen, im wald, auf dem
parkplatz etc...
peter
berti071 schrieb:
> Haben das Waffengesetz verschÃĪrft, brauche jetzt
> fÞr mein Fischmesser einen kleinen Waffenschein,
Unsinn!
Gruß,
Sepp
>> Also, das Suchen, Finden ist Genehmigungsfrei, Verboten ist "nur" das
>> gezielte Suchen nach Kulturhistorischen Sachen.....
>
> Was der Fall ist, wenn Du mit Metallsuchgerät in Wald und Flur unterwegs
> bist.
Nein.
Man kann im Auftrag (Privat, Förster, Gemeinde) nach verlorenem suchen oder
Müllkippen aufspüren, Für Landwirte nach Pflugscharen und Heuwenderfedern
suchen.
Jaaa, man kann auch regulär damit Geld verdienen.
Nicht immer jeden Hobbysondler in die Raubgräber, Grabräubersparte schieben.
Es gibt auch viele die Ehrenamtlich für die Archäologie arbeiten.
Ich sage ja auch nicht das jeder der sich für Waffen Interessiert ein halber
Terrorist und/ oder schiesswütiger Tiermörder ist, oder seine Waffen,
indirekt, seinen Bekannten zur Verfügung stellt.
Jedem das seine, solange dieses nach geltendem Gesetz ist.
In Deutschland
geht nun mal leider fast nichts ohne entsprechende Genehmigung.
Das ist wohl leider richtig.
Aber da ich ja nicht DIREKT nach Waffen suche bzw. diese nicht Absichtlich
finde......
wie sieht denn jetzt der Offizielle Weg aus??
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das Polizei und Räumdienst NICHT kommen
wenn ich Munition unter 20 mm finde. Auch für einzelne Handfeuerwaffen
kommen die nicht.
(habe selbst erlebt das Polizisten gefundene Gewehrgranaten in einen
naheliegenden Tümpel geschmissen haben!!!!!)
Also:
Ich finde eine P38, schön Verbacken, ohne Magazin. Mit einem dünne Zweig
kann ich feststellen das sich keine Patrone im Lauf befindet.
Was jetzt???
mfg
Nils
Wie siehts denn aus mit der Klingenlänge???
Feststehend usw??
berti071 schrieb:
>>berti071 schrieb:
>>
>>
>>>Haben das Waffengesetz verschärft, brauche jetzt
>>>für mein Fischmesser einen kleinen Waffenschein,
>>
>>Unsinn!
>>
>
>
>
> Wie siehts denn aus mit der Klingenlänge???
> Feststehend usw??
Wenn Du Lust hast, kannst Du Deine Fische mit dem Säbel massakrieren.
Gruß,
Sepp
Hab selber mal gegoogelt:
Ist richtig, sorry.
Einschränkungen Springmesser: verboten.
Bin da einer Ente auf den Leim gegangen. Ein Bekannter wollte den Kleinen WS
beantragen weil er immer mit Opas Bajonet zum Angeln ging.....
berti071 schrieb:
>>>Wie siehts denn aus mit der Klingenlänge???
>>>Feststehend usw??
>>
>>Wenn Du Lust hast, kannst Du Deine Fische mit dem Säbel massakrieren.
>>
>>Gruß,
>>Sepp
>
>
>
> Hab selber mal gegoogelt:
>
> Ist richtig, sorry.
> Einschränkungen Springmesser: verboten.
>
> Bin da einer Ente auf den Leim gegangen. Ein Bekannter wollte den Kleinen WS
> beantragen weil er immer mit Opas Bajonet zum Angeln ging.....
Der kleine WS bezieht sich einzig und allein auf Schreckschuss-/Gasrevolver.
Gruß,
Sepp
Sachte in einem Eimer Kerosin versenken und für ne Woche drinlassen. Dann
zur Reinigung und Restauration schreiten.
> Mit einem dünne Zweig kann ich feststellen das sich keine Patrone im
> Lauf befindet.
Hä? Wie soll das gehen? Und wieso hältst du nicht einfach dein Hand vor
den Lauf und ziehst langsam am Abzug? (hat vor Jahren der Finder eines
Reichsrevolver nahe Berlin gemacht). Warum, oh großer Experte, wirfst du
nicht einfach einen Blick auf den "Patrone in Kammer"-Anzeigedorn hinten
übern Griff? Wenn der fühl- und sichtbar raussteht, ist die Waffe geladen.
> Was jetzt???
Wenn du jetzt nicht davon gefaselt hättest, mit einem Zweiglein im Lauf
rumzustochern, hätte ich gesagt, Klappe halten, freu dich über deinen Fund
und gut.
>> Mit einem dünne Zweig kann ich feststellen das sich keine Patrone im
>> Lauf befindet.
>
> Hä? Wie soll das gehen? Und wieso hältst du nicht einfach dein Hand vor
> den Lauf und ziehst langsam am Abzug? (hat vor Jahren der Finder eines
> Reichsrevolver nahe Berlin gemacht). Warum, oh großer Experte, wirfst du
> nicht einfach einen Blick auf den "Patrone in Kammer"-Anzeigedorn hinten
> übern Griff? Wenn der fühl- und sichtbar raussteht, ist die Waffe
> geladen.
>
>> Was jetzt???
Hah.
Schöööön Verbacken war der Schlachtruf!!!!
Wenn das ganze Teil mit bis zu 1 cm mit "Bröselrost" bedeckt ist ... siehst
Du garnichtsmehr. Mit ganz viel Glück hast Du noch die Chance mit
geeignetem Ast, und gaaanz vorsichtig in den Lauf zu kommen. Dann kannst du
ja sehen wie weit du reinkommst.
Ausserdem:
Sind ja alles nur rethorische Fragen. Das mit dem Ast hab ich nur
Geschrieben um solchen Kommentaren aus dem Weg zu gehen:
Liegenlassen, könnte noch ne Patrone drinn sein, ist gefährlich, Absperren,
Polizei rufen, Räumdienst gleich mit, wieder Eingraben.
Verstehst was ich meine?
Mir gehts jetzt ja um eine Rechtliche Absicherung
Das mit dem Berliner..., echt Passiert??
Hab mal ne 08 zur Polizei gebracht, der Beamte hat das Teil ettliche Male
auf den Tisch gekloppt, ich bin ganz schnell weg.
Nils
> Hä? Wie soll das gehen? Und wieso hältst du nicht einfach dein Hand vor
> den Lauf und ziehst langsam am Abzug? (hat vor Jahren der Finder eines
> Reichsrevolver nahe Berlin gemacht).
Da gab es mal vor gut 30 Jahren einen Bilderwitz im DWJ:
Soldat (schaut scharf von vorne in die Mündung eines MGs):
"Hemmung behoben, langsam kommen lassen ..."
P.Pr.
>
> Der kleine WS bezieht sich einzig und allein auf
> Schreckschuss-/Gasrevolver.
>
Klugscheißmodus an/ Auch auf Schreckschuss- und Gas_pistolen_
/Klugscheißmodus aus
SCNR
Thomas
> berti071 schrieb dies hier:
>
> Hallo,
>
>> Also, das Suchen, Finden ist Genehmigungsfrei, Verboten ist "nur" das
>> gezielte Suchen nach Kulturhistorischen Sachen.....
>
> Was der Fall ist, wenn Du mit Metallsuchgerät in Wald und Flur unterwegs
> bist.
Wie kommt das Zeug ins Museum (Oder auf die Müllkippe), wenn niemand danach
sucht? Dürfen nur Zufallsfunde ins Museum? Darf man keine private Forschung
betreiben?
Gruß,
Markus
kleines Beispiel
Die Autobahn LübeckSchwerin (oh gott wie heisst die jetzt??)
Man geht davon aus das ca. alle 300 Meter (im Schnitt) ein
Kulturhistorischer Fund verhindert wird.
Die Baustelle ist wichtiger als die Archäologie.
Hab' ich dir doch schon weiter oben geschrieben: Du marschiert mit der gefundenen Kanone auf das zuständige Amt und dort wird dir eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Du darfst eine Fundwaffe ganz legal behalten (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt).
> Er braucht doch gar keine Ausnahmegenehmigung. Fundwaffen (keine
> Kriegswaffen, die dem KWKG unterliegen) darf man behalten.
Seit wann darf man Fundsachen einfach so behalten? Gerade bei Waffen, die
eindeutig von Militärs des 2. Weltkriegs stammen ist doch klar wer der
Eigentümer ist. Also zurückgeben und Finderlohn empfangen.
Gruß,
Markus
Das wäre Ssssssssssssuper.
Der Bundesregierung, als Erbin und Rechtsnachfolger des 3. Reiches, einmal
im Jahr ein Paket von 1,5 Tonnen Schrott fertig machen.
Und dann nur noch warten bis das Geld auf dem Konto ist.
Aber auf jeden Fall ein Interessanter Gedankengang. Bei wertvolleren Funden
besteht die Regierung ja sogar auf die Herausgabe.
Weiß jemand ob der Schrottpreis für Waffenstahl, der ja was besseres ist als
normaler Schrott, höher liegt??
br
Nils
Nils Berthold schrieb:
> >
> > Seit wann darf man Fundsachen einfach so behalten? Gerade bei Waffen, die
> > eindeutig von Militärs des 2. Weltkriegs stammen ist doch klar wer der
> > Eigentümer ist. Also zurückgeben und Finderlohn empfangen.
> >
> > Gruß,
> > Markus
>
> Das wäre Ssssssssssssuper.
> Der Bundesregierung, als Erbin und Rechtsnachfolger des 3. Reiches, einmal
> im Jahr ein Paket von 1,5 Tonnen Schrott fertig machen.
> Und dann nur noch warten bis das Geld auf dem Konto ist.
Nur zur Info. Die Bundesrepublik ist keineswegs der
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Sondern, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von
1972, besteht
das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von 1937, ist
aber mangels Organen nicht handlungsfaehig.
Die Amis wollten in den 80iger Jahren mal den Russen eins
auswischen und setzten sogar eine provisorische Reichsregierung ein,
die bis heute existiert.
Dies erklaert auch, warum die Feindstaatenklausel immer noch
gueltig ist, oder warum wir keinen Friedensvertrag mit unseren
"Freunden und Befreiern" haben oder warum bisher gezahlte
Entschaedigungen rechtlich unverbindlich waren.
Die voelkerrechtliche und verfassungsrechtliche Wirklichkeit
dieses Staates, erklaert so manches, dass sonst unverstaendlich
bliebe und ist jedem ans Herz gelegt, der glaubt in einem
souveraenen Staat zu leben.
stay armed
Die im Schatten stehen
~~
Wer die Freiheit aufgibt, um die Sicherheit zu gewinnen,
der wird beides verlieren.
Nicht ein einziger Satz in deinem daher weggeschnipsten "Beitrag" hat
irgendwas mit der Realität zu tun.
> Gott zum Grusse
Seth mit uns!
>
> Nils Berthold schrieb:
>
>
> > >
> > > Seit wann darf man Fundsachen einfach so behalten? Gerade bei Waffen, die
> > > eindeutig von Militärs des 2. Weltkriegs stammen ist doch klar wer der
> > > Eigentümer ist. Also zurückgeben und Finderlohn empfangen.
> > >
> > > Gruß,
> > > Markus
> >
> > Das wäre Ssssssssssssuper.
> > Der Bundesregierung, als Erbin und Rechtsnachfolger des 3. Reiches, einmal
> > im Jahr ein Paket von 1,5 Tonnen Schrott fertig machen.
> > Und dann nur noch warten bis das Geld auf dem Konto ist.
>
>
> Nur zur Info. Die Bundesrepublik ist keineswegs der
> Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
> Sondern, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von
> 1972, besteht
> das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von 1937, ist
> aber mangels Organen nicht handlungsfaehig.
ROTFL.
Bullshit.
> Die Amis wollten in den 80iger Jahren mal den Russen eins
> auswischen und setzten sogar eine provisorische Reichsregierung ein,
> die bis heute existiert.
ROTFL. Bullshit. oder menst du die Kaspertruppe, die irgendwo in
Berlin versucht, ihre Zurechnungsfaehigkeit aberkannt zu bekommen?
> Dies erklaert auch, warum die Feindstaatenklausel immer noch
> gueltig ist, oder warum wir keinen Friedensvertrag mit unseren
> "Freunden und Befreiern" haben oder warum bisher gezahlte
> Entschaedigungen rechtlich unverbindlich waren.
> Die voelkerrechtliche und verfassungsrechtliche Wirklichkeit
> dieses Staates, erklaert so manches, dass sonst unverstaendlich
> bliebe und ist jedem ans Herz gelegt, der glaubt in einem
> souveraenen Staat zu leben.
ROTFL.
BULLSHIT!
>
>
> stay armed
> Die im Schatten stehen
Du hast einen Schatten.
Shalom,
--
Frank Schaffer !___
\v/ prom...@t-online.de _|___)===
)>X<( http://come.to/promillo (oooooooo)
/^\ Be prepared, stay informed!
> > Nur zur Info. Die Bundesrepublik ist keineswegs der
> > Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
> > Sondern, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von
> > 1972, besteht
> > das Deutsche Reich fort und zwar in den Grenzen von 1937, ist
> > aber mangels Organen nicht handlungsfaehig.
> ROTFL.
> Bullshit.
Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt
sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche
Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
[126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im
Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und
von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
[277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die
vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen
Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht
"Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch
mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität
keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also,
was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze
Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk
des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die
eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches
Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes
Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
"Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6,
309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze
Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die
Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich
Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland
ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der
Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20,
257 [266])."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik_Deutschland unter
Geschichte
http://www.ratgeber-lexikon.de/informationen/Deutsches_Reich.shtml
Für wietere Infos gibts es Suchmaschinen.
Karl
Von 1972! Mittlerweile haben sich die Realitäten ja wohl ein ganz klein
wenig geändert Siehe unter anderem 2+4-Vertrag und Einigungsvertrag. Aber
immer schön doof alles nachplappern, ist ja so ganz doll geheimnisvoll.
> Nomen Nescio:
> Die Bundesrepublik ist keineswegs der
> Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
wird durch http://www.krr-faq.de bestätigt.
> Sondern, laut Urteil des Bundesverfassugsgerichtes von
> 1972,
war laut http://www.krr-faq.de 1973
> besteht das Deutsche Reich fort
und nennt sich jetzt Bundesrepublik Deutschland
http://www.krr-faq.de
"Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name
für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat
und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt
wurde."
"Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das
Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden
Deutschen Reich geworden."
> und zwar in den Grenzen von 1937,
heute sind es die Grenzen von 1989
> ist aber mangels Organen nicht handlungsfaehig.
Organe habe wir zwar genug, aber Handlungsfähig sind die auch nicht
unbedingt.
> eine provisorische Reichsregierung ein,
> die bis heute existiert.
Die hat sogar eine Homepage laut Linkliste auf http://www.krr-faq.de nämlich
http://www.friedensvertrag-jetzt.de/
> Dies erklaert auch, warum die Feindstaatenklausel immer noch
Die Feindstaatenklausel gibt es immer noch.
> gueltig ist, oder warum wir keinen Friedensvertrag mit unseren
> "Freunden und Befreiern" haben
Einen Friedensvertrag gibt es immer noch nicht.
So viel war nun auch wieder nicht falsch!
Dein "Nicht ein einziger Satz in deinem daher weggeschnipsten "Beitrag"
hat irgendwas mit der Realität zu tun." ist somit auch nicht ganz richtig.
Gruß Rolf
> Karl Mayer wrote:
>>Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
Sieht irgendwie nach copy&paste von www.krr-faq.de aus. :-)
> Von 1972! Mittlerweile haben sich die Realitäten ja wohl ein ganz klein
Das Urteil ist halt von 1972/73, da kann man jetzt auch nichts mehr
ändern. Kannst ja mal eine neue Klage einreichen, evtl. gibt es dann
auch ein neues "Deutsches Reich" Urteil unter Berücksichtigung der
bisherigen Änderungen.
> wenig geändert Siehe unter anderem 2+4-Vertrag und Einigungsvertrag. Aber
> immer schön doof alles nachplappern, ist ja so ganz doll geheimnisvoll.
Genau um dieses Urteil geht es aber auch bei http://www.krr-faq.de/faq.php
Irgendwie habe ich das Gefühl das die Aussage von Nomen Nescio etwas zu
eng gesehen wird und jeder gleich einen Antifaschistischen Kreuzzug
beginnen will, ist eine sachliche Diskussion nicht besser? Zumal einiges
von seine Aussagen wohl nicht sooo falsch war. Aber evtl. sehe ich das
auch nur nicht ganz so eng, zudem habe ich wieder was gelernt.
Gruß Karl
.....und es passte so wunderbar zum thema :-)
"René" schrieb:
>
> Quatschkopf, alles dummes, haltloses, idiotisches Reichsgeraune. Haste dir
> schon deinen Reichsausweis schicken lassen von den
> Nichtzurechnungsfähigen?
Bleib mal locker, lieber Rene, oder hast du ein Problem
mit dem Genossen Pawlov?
Wir haben uns diese Dinge nicht ausgedacht, noch haben wir
irgendwelche national-sozialistischen Vorstellungen.
Nationale selbstverstaendlich, aber bestimmt nicht sozialistische.
Und wie Karl Mayer bestaetigt, waren unsere Angaben korrekt.
Und das sich sicher weitreichende voelkerrechtliche Folgen
daraus ergeben, koennten uns Voelkerrechtler sicher bestaetigen.
Was den nicht existierenden Friedensvertrag angeht, so sagt man
uns, die 2+4 Vertraege seinen ein solcher.
Andere Voelkerrechtler sagen aber, ein Friedensvertrag muesse
mit allen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen werden und das
waren 1945 viele. Etliche Staaten traten kurz vor Toreschluss
noch in den Krieg ein, in der Hoffnung sich ein Stueck der
Beute sichern zu koennen. Das Marionettentheater, verzeihung, die
Bundesregierung, hat auch kein Interesse an einem echten
Friedensvertrag, weil dann die Frage der Reparationen
komplett neu verhandelt werden muesste. Das uns Deutschen
zudem eine Verfassung verweigert wurde und wir weiter mit
einem Grundgesetz leben muessen, kommt noch erschwerden hinzu.
Die 2+4 Vertraege zeigen nur, dass immer noch Macht Recht schafft.
Mehr nicht.
Was nun die Feindstaatenklausel angeht, diejenigen unter
uns mit politischem Gedaechtnis, werden sich erinnern,
unsere Freunde im Osten, die Polen, belehrten uns erst vor
ein paar Monaten ueber die Fortgeltung dieser Klausel, als
es naemlich um die Entschaedigungsforderungen der Preussischen
Treuhand gegen Polen ging und man die Amerikaner bat, keinesfalls
ihre Truppen, fuer die ja immer noch das Besatzungsrecht gilt, aus
Deutschland abzuziehen, um notfalls die Deutschen zur Raeson
bringen zu koennen. Nett nicht?
Der "beste Aussenminister den wir je hatten" aeusserte kuerzlich,
angesprochen auf den angestrebten Sitz im UN Sicherheitsrat, die
Feindstaatenklausel staende nicht auf der Tagesordnung.
Warum nicht und wie es sein kann, dass diese immer noch gegen
einen Staat gilt, der im Sicherheitsrat einen Sitz haben will,
sagte er leider nicht. Das hat moeglicherweise mit den verschwundenen
Staatsschutzakten dieses Herrn zu tun, aber darauf einzugehen
waere ja OT und gehoert nach de.soc.politik.misc.
stay armed
Die im Schatten stehen
.~~
> das ergibt
> sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
Gucksdu mal was _heute_ in den genannten Artikeln steht.
Gruß,
Markus
>Das komplette Thema ist OT und gehört wenn überhaupt, nach dag°
Damit hast Du Dich eigentlich für die Diskussion disqualifiziert; und
Deine Belege vermisse ich auch noch. Naja, egal, jedenfalls konnte ich
wenig grinsen über Deine Einschriebe...Du klingst, als fühltest Du
Dich auf den Schwanz getreten, oder so.
Für mich EOD.
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
> Wir haben uns diese Dinge nicht ausgedacht, noch haben wir
> irgendwelche national-sozialistischen Vorstellungen.
> Nationale selbstverstaendlich, aber bestimmt nicht sozialistische.
>
> Und wie Karl Mayer bestaetigt, waren unsere Angaben korrekt.
"Wir", "unsere" - leidet der, der seinen Namen nicht weis ("Nomen Nescio")
unter Schizophrenie (multiple Persönlichkeiten) oder fühlt er sich so
wichtig, daß er im Majestätsplural von sich spricht? Seltsam "braun
angehaucht" wirkt er auf jeden Fall.
--
Martin
Es gibt dann noch das wir der Leute mit Bandwürmern. :-D
Kristian Neitsch
--
GNUpg available on subject "send GNUgp"
Martin Lenz schrieb:
> "Wir", "unsere" - leidet der, der seinen Namen nicht weis ("Nomen Nescio")
Du weisst nicht was ein Remailer ist.
> unter Schizophrenie (multiple Persönlichkeiten) oder fühlt er sich so
> wichtig, daß er im Majestätsplural von sich spricht?
Einzahl oder Mehrzahl, ja das ist hier die Frage.
> Seltsam "braun
> angehaucht" wirkt er auf jeden Fall.
Ganz bestimmt weisst du nicht, was "braun" ist.
stay armed
Die im Schatten stehen
>Es gibt dann noch das wir der Leute mit Bandwürmern. :-D
Das war jetzt aber nicht wirklich ein verständlicher Satz. Gibts das
auch noch in einer Version für durschnittlich intelligente Mitleser?
>> Wie siehts denn aus mit der KlingenlÃ?nge???
>> Feststehend usw??
>
> Wenn Du Lust hast, kannst Du Deine Fische mit dem Säbel massakrieren.
Aber nur, wenn Du den offen trägst/führst. Das ist ja das idiotische am
Waffengesetz, eine feste Klinge darf ich haben, ein Klappmesser nicht,
obwohl das eingeklappte Messer total ungefährlich ist.
30cm Küchenmesser: erlaubt.
20cm Kampfmesser, feststehende Klinge: erlaubt.
7cm Spring-/Fallmesser: verboten.
Sieht da irgendwer einen Sinn hinter dieser Regelung?
Gruß,
Markus
ich erinnere mich da immer an das unseelige interview
friedmann/däubler-gmehlin nach erfurt. du hast gemerkt, das die
justizministerin überhaupt keine ahnung hatte, wovon sie geredet hat. was
sie aber genau wusste war, dass g.bush dasselbe wie der gröfaz ist.
peter
"Markus Machner" <Machner...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:d0l44h$mco$00$1...@news.t-online.com...
> 30cm Küchenmesser: erlaubt.
> 20cm Kampfmesser, feststehende Klinge: erlaubt.
> 7cm Spring-/Fallmesser: verboten.
>
> Sieht da irgendwer einen Sinn hinter dieser Regelung?
Sinn und Unsinn liegen da nahe bei einander....
Der Zweck eines Klapp oder Fall- Messers kann(((((( im Auge des
Gesetzgebers))))) nur der sein: Eine tödliche Waffe versteckt Tragen zu
können und dann Blitzschnell zu ziehen, um zu Verletzen /Töten.
Der GG geht davon aus das eine 30 cm Klinge erst aus dem Futter geholt
werden muß, geschliffen wird und dann mit Ansage benutzt wird. Also genug
Zeit ist zu flüchten, oder die Polizei per Fax zu benachrichtigen.
Das man mit beiden Klingen aber auch prima Figuren Schnitzen kann.... das
sieht keiner :-)
Nils
Ein Aspekt ist sicherlich das verdeckte Tragen, da dadurch
rechtswidrige Ueberraschungsangriffe leichter ausgefuehrt
werden koennen.
Nach dieser Lesart sind dann Klappmesser, insbsondere die
automatisch aufklappenden, besonders gut fuer solche Boesen
Taten(tm) geeignet, also zu verbieten. Und weil diese Art
Gesetzgebung selten durchdacht ist, wird nicht verboten
was gefaehrlich ist (bzw. wirksam, im Notwehrfall),
sondern das, was bei den Verbrechern/Gangs etc. gerade "in"
ist.
Wenn es also beim jugendlichen Gesocks demnaechst "in" ist,
20cm lange Schraubendreher im Unterarmfutteral zu tragen und
die Presse jeden Vorfall in den Schlagzeilen zelebriert,
dann werden auch bald Schraubendreher verboten. Und Aermel.
Offiziell wird diese Art der Gesetzgebung gerne damit
gerechtfertigt, dass man die Uebeltaeter schon vor der
Gewalttat aus dem Verkehr ziehen kann, da sie schon mit
dem Besitz der Waffe gegen ein Gesetz verstossen. Soweit,
so gut. Unser Rechtssystem lasst es aber nicht zu, jemanden
fuer ein potentielles Verbrechen zu bestrafen. Egal wie stark
der Gesetzgeber bestimmte Waffen verteufelt und jedem ihrer
Besitzer einen konkreten Mordplan unterstellt, wenn keine
Gewalttat stattgefunden hat, kann auch keine bestraft werden.
Daher auch die vergleichsweise laecherlichen Strafen, gerade
fuer Jugendliche, die mit Springmessern etc. aufgegriffen werden.
Der Gesetzgeber hat hier klar erkannt, dass es viel einfacher ist,
Straftaten aufzudecken, die ueber Monate begangen werden (Besitz
illegaler Gegenstaende), also solche, die 3 Minuten dauern
(Raub, gefaehrliche Koerperverletzung).
Leider (natuerlich?) wird auch diese Praeventivgesetzgebung
nicht konsequent durchgefuehrt. Was nuetzt das beste Gesetz, wenn
keiner kontrolliert? Wenn ein Besitzer illegaler Waffen damit
rechnen muss, jede Woche einmal erwischt zu werden, dann laeppern
sich die Strafen ganz gut zusammen. Nur dann haette ein Verbot von
z.B. Springmessern den Effekt, dass weniger Gewaltverbrechen mit
Springmessern begangen werden. Und die Verbrecher weichen auf
andere Waffen aus, die noch nicht verboten sind.
Die Gesetze fuer Schusswaffen kranken an demselben Problem.
Zum Beispiel haette ich seit 20 Jahren jeden Tag einen
Rucksack voller Waffen mit mir rumschleppen koennen und waere
genau null Mal erwischt worden. Solange nicht an jeder zweiten
Strassenecke auf illegale Gegenstaende kontrolliert wird, nuetzt
es nichts, den Buerger zu entwaffnen, da auf die Kriminellen zu
wenig Druck ausgeuebt wird und der Ehrliche mal wieder der Dumme
ist. Das kann mal als Plaedoyer fuer den Polizeistaat oder fuer
die Abschaffung kontraproduktiver Gesetze sehen (ich selbst bin
eher fuer Letzteres).
Zum Schluss eine wilde Spekulation: Wenn irgendwann einmal Pfefferspray
zum Standardselbstverteidigungsmittel wird, das wirklich jeder bei sich
hat, fangen Raeuber dann an, Schutzmasken zu tragen? Wird der Gesetzgeber
versuchen, solche Masken zu verbieten? Es trifft ja schliesslich nur die
boesen Verbrecher, oder? Feuerwehrleute und Schwimmer muessten dann
Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Um es nochmal zusammenzufassen: Ich bin kein Fan von Gesetzen, die von
hinten durch die Brust ins Auge wollen. Dass der Besitz bestimmter
Gegenstaende mit der Bereitschaft korreliert, Straftaten erheblicher
Schwere zu begehen, rechtfertigt nicht das generelle Verbot dieser
Gegenstaende. Noch schlimmer ist es, wenn das Verbot dann auch noch kaum
kontrolliert wird.
chl
Schnief...
das hätte ich nicht schöner Beschreiben können.
Ich habe einen American Staffordshire Terrier, "mag" Waffen und gehe gerne
mit einem Metalldetektor durch die Wälder...
Drei Hobbys die mich disqualifizieren
Hab ich erwähnt das ich gerne Onkelz höre??
Morgen steht bestimmt das LKA vor meiner Tür.
Ja, ist schon traurig
Nils
Kann noch einen draufsetzen: 3 Rottweiler, ein gutes Dutzend Waffen, und
einen 5-Liter V8 im Auto. Ich gehe allerdings mit dem GPS-Empfänger durch
durch die Auen und Forste :-)
> Hab ich erwähnt das ich gerne Onkelz höre??
Na ja, das ist eher schwach :P
Markus Machner schrieb:
> Josef Suckart schrieb:
>
>
>>>Wie siehts denn aus mit der KlingenlÃ?nge???
>>>Feststehend usw??
>>
>>Wenn Du Lust hast, kannst Du Deine Fische mit dem Säbel massakrieren.
>
>
> Aber nur, wenn Du den offen trägst/führst.
Wo soll das denn stehen?
Gruß,
Sepp
>> Hab ich erwähnt das ich gerne Onkelz höre??
>
> Na ja, das ist eher schwach :P
Na, na, na..... will da jemand Vorverurteilen????
Du... du... Hundekampfveranstaltender....., ...Schießwütiger......, ...
Asphaltrowdie Du.
lol und roll
Naja, dann weißt Du ja wovon ich rede.
Gott sei Dank Tauche ich auch noch nebenbei, habe also einen Ausgleich zu
den "ach so" ungewöhnlichen und Menschengefährdenden Hobbys :-)
Nils
> Naja, dann weißt Du ja wovon ich rede.
> Gott sei Dank Tauche ich auch noch nebenbei, habe also einen Ausgleich zu
> den "ach so" ungewöhnlichen und Menschengefährdenden Hobbys :-)
Aha! Bomben und MPs rausholen, wa?
Oder arme Fischlein beunruhigen?
P.Pr.
> Kristian Neitsch <kristian...@ufz.de> wrote:
>
>>Es gibt dann noch das wir der Leute mit Bandwürmern. :-D
>
> Das war jetzt aber nicht wirklich ein verständlicher Satz. Gibts das
> auch noch in einer Version für durschnittlich intelligente Mitleser?
>
>
>
> regards - Ralph
Martin führte die Verwendung von "wir" aus
-Schitzo
-pluralis majestatis
und eben wir in Form von ich und mein Bandwurm.
Ach, ja der pluralis modestiae fehlt auch noch.
Für weitere Erläuterungen kann man versuchen in de.rec.sf.perry-phodan
unter dem Stichwort Roi Danton nachzufragen.
Kristian
--
>ist das tragen eines Helmes sinnvoll
Koennt ihr noch einen Moment warten, ich hab gleich alles zusammen...
Bingoschein, Popkorn, Cola, Brecheimer, Taschentuch fuer die Traenen....
(Fred Winkler und Michael Buege in drf)
> Aha! Bomben und MPs rausholen, wa?
> Oder arme Fischlein beunruhigen?
:-)
schau mal den Tread genauer an, die Frage kommt aus reinem Interesse.....
Nils
Wer Würmer hat, ist nie allein! ;-)
Jürgen
RAS>Gibts das auch noch in einer Version für
>durschnittlich intelligente Mitleser?
Wir, meine Bandwürmer und ich,
haben das auf Anhieb verstanden :-)
mit freundlichen Grüßen:
Knut Piwonski
PV>nimm einfach zur kenntniss, dass politiker (minister, staatssekretäre,
>abgeordnete) genauso (un)gebildet sind wie das gemeine volk. das heisst sie
>ziehen ihre kenntnisse über waffen auch aus hollywood (oder schlimmer: RTL)
>Produktionen...
tja, pupgumn (Polizei(ver)sprecher für Vorderschaftrepetierflinte,
ist ja auch kürzer B-)
Ich würde allerdings sogar fast so weit gehen behaupten zu wollen,
daß vereinzelt diese Unwissenheit möglicherweise gewollt ist,
um eventuell mit Aussagen wider besseres eigenes Wissen, selbst-
verständlich hier nur rein hypothetisch, eigene Interessen ungehindert
verfolgen zu können.
PV>ich erinnere mich da immer an das unseelige interview
>friedmann/däubler-gmehlin nach erfurt. du hast gemerkt, das die
>justizministerin überhaupt keine ahnung hatte, wovon sie geredet hat. was
>sie aber genau wusste war, dass g.bush dasselbe wie der gröfaz ist.
Ich kann mich daran auch noch gut erinnern,
weil ich daraufhin einen Brief an Herrn Friedmann
geschrieben habe, wegen angeblich legalem Schießen auf
Pappmenschen durch Sportschützen etc., mit der zu
erwartenden Reaktion, nämlich keiner, gell?
mit freundlichen Grüßen:
Knut Piwonski
P.S. Um eventuellen Mißverständnissen vorzubeugen:
Nein, nichtmal Herr Friedmann hat behauptet, daß man legal
durch Sportschützen durch auf Pappmenschen schießen darf.
peter
"Knut Piwonski" <Knut_P...@b2.maus.de> schrieb im Newsbeitrag
news:2005030908...@b2.maus.de...
> Hallo!
>> das ergibt
>>sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.
> Gucksdu mal was _heute_ in den genannten Artikeln steht.
Hast du auch den Satz:
"Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:" gelesen?
Das war 1972, die wussten damals noch nicht was heute (oder in 30
Jahren) in den Artikeln steht.
Gruß Karl
PV>aber dass 10-jährige dazu ausgebildet werden. (und däubler g hat ihm nicht
>widersprochen, sondern zugenickt...). da hat er wohl palästina mit
>deutschland verwechselt. was möglicherweise an seinem bewusstsein über
>feindbilder liegt...
Du meinst mit RPGs auf Pappmenschen ;-), obwohl jetzt ja wohl
eher der Kompaktkurs für Sprengmeister in Mode gekommen ist..
Stimmt!
aber da wollte man mal zum Schluß ein Witzle machen..
> P.S. Um eventuellen Mißverständnissen vorzubeugen:
> Nein, nichtmal Herr Friedmann hat behauptet, daß man legal
> durch Sportschützen durch auf Pappmenschen schießen darf.
^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^ ^^^^^
..und wieder nix :-)
mit schmollenden Grüßen:
Knut Piwonski
> Genau das hat er nicht gemacht. Die heutige BRD ist Rechtsnachfolger des
> Deutschen Reiches, bumms, ende gelände.
????
Auf der von dir (Message ID:
<tW_Wd.1445$yp....@newssvr11.news.prodigy.com>) genannten Seite
http://www.krr-faq.de/faq.php steht das Gegenteil, inkl der Begründung
warum das so ist.
Die von mir gennanten Links
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik_Deutschland unter
Geschichte
http://www.ratgeber-lexikon.de/informationen/Deutsches_Reich.shtml
behaupten ebenso:
"Das Bundesverfassungsgericht hat aber 1973 festgestellt: Die BRD ist
nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat
identisch mit dem Staat Deutsches Reich."
Gibt es für deine Aussage "Die heutige BRD ist Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches, bumms, ende gelände." irgendwelche Beweise/Links,
außerhalb der braunen Ecke?
> Gibt es für deine Aussage "Die heutige BRD ist Rechtsnachfolger des
> Deutschen Reiches, bumms, ende gelände." irgendwelche Beweise/Links,
> außerhalb der braunen Ecke?
Kinners, warum streitet Ihr euch?
Es gibt doch viel einfachere Argumente, die schon der gute RA Hinze mit
Erfolg gebracht hat:
Die Mehrzahl der heute gefundenen Waffen verlor ihre Eigenschaft als
Eigentum des damaligen Staates, weil sie von den "Beauftragten" eben
dieses Staates "vorsätzlich entsorgt" wurden.
Dem manchmal gebrachten Einwand, es handele sich dabei um eine
vorübergehende "sichere Verwahrung" im Versteck, muß wohl nach heutiger
Auffassung von Verwahrung ernsthaft widersprochen werden. Wer seine
Waffe wegwarf bzw. im See versenkte, machte dies kaum in der Erwartung,
sie später wieder dem deutschen Staat zuzubringen.
P.Pr.
Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern schreibt dazu in seinem Buch "Das
Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Band V" auf den Seiten 1964
f. (§ 135, 3. Abschnitt; Hervorhebungen dort):
"Es ist nunmehr ein einheitlicher Staat Bundesrepublik Deutschland
entstanden, der die Gebiete der (alten) Bundesrepublik und der DDR umfaßt
(...). Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die
Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt
erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem
geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem
Völkerrecht (...). Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen
Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG
a.F. abgehoben hatte (...), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die
___Bundesrepublik Deutschland___ ist in dem durch ihre Verfassung und das
Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang ___identisch mit dem
fortbestehenden Deutschen Reich geworden___. Aus der __bisherigen
Teilidentität (...) ist eine volle Subjektsidentität geworden"___.
Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des
Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.
Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des
Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.
Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des
Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.
Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des
Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.
> auf http://www.krr-faq.de/faq.php steht das Gegenteil,
Genau das steht da eben nicht.
> Die von mir gennanten Links
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik_Deutschland unter
> Geschichte
> http://www.ratgeber-lexikon.de/informationen/Deutsches_Reich.shtml
> behaupten ebenso:
> "Das Bundesverfassungsgericht hat aber 1973 festgestellt: Die BRD ist
> nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat
> identisch mit dem Staat Deutsches Reich."
Das war 1973. Auf meinem Kalender steht 2005. Falls an dir die
Wiedervereinung und 30 Jahre Geschichte vorbei gegangen sein sollten, tut
mir das leid. Eventuell auf'n Kopf gefallen und im Koma gelegen? Dann
freuen sich die Reichsdeppen sicher über Neuzugänge. Die können
Unzurrechnungsfähige immer gebrauchen.
Wikipedia ist übrigens nicht zitierfähig.
> Gibt es für deine Aussage "Die heutige BRD ist Rechtsnachfolger des
> Deutschen Reiches, bumms, ende gelände." irgendwelche Beweise/Links,
> außerhalb der braunen Ecke?
Was heißt hier braune Ecke? Ich glaub, es hupt.
wirklich klarheit haben wir nur bei urteilen. und die können so oder so
ausgehen.
unbedarfterweise sehe ich die angeführten kommentare so wie die argumente
eines anwalts vor gericht. der andere behauptet das gegenteil. entschieden
ist erst, wenn der richter richtet...
was nix daran ändert, das dieser streit keine substanz hat, und keinen
wirklichkeitsbezug. ein theoretisches geplänkel unter juristen...
peter
"René" <ka...@the-coalition.us> schrieb im Newsbeitrag
news:s%4Yd.7783$YD4....@newssvr12.news.prodigy.com...