"Friedemann Wolpert" <aps...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bbdgka$gfc$06$1...@news.t-online.com...
> Hi !
>
> Wir haben einen eigenen Acker auf dem sich jede Menge Kanninchen tummeln
> darf man die mit einem Blasrohr vertreiben ? Bzw. was gibts da an
> Vorschriften, Jagdschein etc. ?
>
>
>
On Sun, 1 Jun 2003 20:32:57 +0200, "Friedemann Wolpert"
<aps...@gmx.net> wrote:
>Hi !
>
>Wir haben einen eigenen Acker auf dem sich jede Menge Kanninchen tummeln
>darf man die mit einem Blasrohr vertreiben ? Bzw. was gibts da an
>Vorschriften, Jagdschein etc. ?
Wenn es ein Acker irgendwo in der Landschaft ist, dann nicht. Ich
würde mal mit dem Jagdpächter reden, dass er was tut. Wenn die
Kaninchen Schaden anrichten ist der Jagdpächter idR
schadensersatzpflichtig.
Wenn der Acker direkt an ein Haus grenzt, also eher ein "Hausgarten"
ist, dann kommt's auf die jeweilige Landesjagdgesetzgebung an. Da
würde ich empfehlen, zuerst mal beim Jagdpächter anzufragen, ansonsten
kann die Untere Jagdbehörde sicher erher eine Auskunft geben.
für ein freies Land
Rainer
kauf die einen Hund.
mfg
Markus
"Friedemann Wolpert" <aps...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bbdgka$gfc$06$1...@news.t-online.com...
ansonsten: du willst weder ein karnickel töten, noch dir aneignen (lecker
lecker..). sondern nur verscheuchen (naives ansinnen, ein terrier als
haustier hilft da wesentlich besser). obercool wäre da ein greifvogel. aber
dazu brauchts wieder jagdschein :-((
und mit einem blasrohr (ohne pfeile) geht dir eher die puste aus, als das du
die tiere tief beeindrucken würdest...
bleibt nur unfug übrig. und der ist unerwünscht, aber nicht verboten...
peter
könnte sich sogar als lukrativ für eine ansonsten sauren acker erweisen...
peter
"Rainer Schmitz" <rainer....@bigfoot.com> schrieb im Newsbeitrag
news:58nkdvsu2a06l624c...@4ax.com...
>>Wir haben einen eigenen Acker auf dem sich jede Menge Kanninchen tummeln
>>darf man die mit einem Blasrohr vertreiben ? Bzw. was gibts da an
>>Vorschriften, Jagdschein etc. ?
>
>Wenn es ein Acker irgendwo in der Landschaft ist, dann nicht. Ich
>würde mal mit dem Jagdpächter reden, dass er was tut. Wenn die
>Kaninchen Schaden anrichten ist der Jagdpächter idR
>schadensersatzpflichtig.
Jetzt muß ich mal als totaler Nichtjäger unbedarft dazwischenfragen:
Wie kann jemand Jagdpächter von meinem Acker sein, ohne das ich es
weiß?
--
Martin D. Bartsch
ARD Paris
German TV Allemande
"Martin D. Bartsch" <M.D.B...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:u3gndv0utqcf1u8ve...@4ax.com...
Ganz einfach, die "Jagd" vergibt die örtliche Jagdgenossenschaft.
BJagdG § 9 Jagdgenossenschaft.
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Tja, wenn Du wirklich einen Acker hast, dann wärst Du auch Mitglied in der
Jagdgenossenschaft.
>
> Martin D. Bartsch
> ARD Paris
Grüß mir Peter (Heusch), meinen alten Zimmergenossen auf Spie !
Gruß - Ingo
>obercool wäre da ein greifvogel. aber
>dazu brauchts wieder jagdschein :-((
Und einen Falknerschein!
Aber es wäre überlegenswert, wenn das Rechtliche geklärt ist, ob nicht
ein Falkner seine Vögel auf dem Acker jagen lassen will.
Ciao
Sepp
> IIRC gilt für Autobahnböschungen eine Sonderregelung, da diese
> Staatsbesitz sind und nur von bestimmten Leuten (hoffentlich mit
> Sonderausbildung) bejagt werden dürfen.
>
ROTFL
welche sonderausbildung? beamtenprüfung? teerspezialist? tiefbau?
peter
Der dann wegen wilderei von nem Jäger erschossen wird?
Schlechte Idee würd ich sagen.
Ein Bekannter hat mit seiner Sportarmbrust mal ein Kanickel in
seinem Garten festgenagelt. Seit dem habe ich vor modernen
Armbrüsten mehr Angst also vor ner Gaspistole. Die Dinger
sind verdammt tödlich, so auf 10m... jedenfalls für ein Karnickel...
Gruss
dome*Kaninchenschützer*nico :-)
solange der hund innerhalb von 300m umkreis ums grundstück bleibt: kein
problem
>
>
> Schlechte Idee würd ich sagen.
>
> Ein Bekannter hat mit seiner Sportarmbrust mal ein Kanickel in
> seinem Garten festgenagelt. Seit dem habe ich vor modernen
sachliches verbot BJG: jagd mit pfeilen.
> Armbrüsten mehr Angst also vor ner Gaspistole. Die Dinger
> sind verdammt tödlich, so auf 10m... jedenfalls für ein Karnickel...
für menschen auch...
peter
>
>
> Gruss
>
> dome*Kaninchenschützer*nico :-)
>
Habe dazu in §19 nur folgendes gefunden
"(1) Verboten ist
1.. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als
Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen"
Darunter fallen wohl keine Kaninchen.
On Mon, 02 Jun 2003 23:59:03 +0200, Martin D. Bartsch
<M.D.B...@web.de> wrote:
>Jetzt muß ich mal als totaler Nichtjäger unbedarft dazwischenfragen:
>Wie kann jemand Jagdpächter von meinem Acker sein, ohne das ich es
>weiß?
Naja, so direkt kann ich das für deinen Fall nicht beantworten.
Vielleicht hast du den Acker erworben, nachdem die Jagd verpachtet
wurde? Oder vielleicht warst du nicht auf der
Jagdgenossenschaftsversammlung anwesend, als die Jagd verpachtet wurde
;-)
Naja, und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass du so viel Land
(> 75 ha) hast, dass du ein Eigenjagdbesitzer bist. Aber das solltest
du dann eigentlich wissen....
Wenn du Eigentümer (nicht landwirtschaftlicher Pächter!) einer
bejagbaren Fläche - und das ist ein Acker - bist, dann bist du
entweder Mitglied einer Jagdgenossenschaft oder Eigenjagdbesitzer. Als
Jagdgenosse hast du übrigens auch Anspruch auf die Einnahmen, die aus
der Verpachtung erziehlt werden, was aber idR nicht viel sein wird.
Wenn du Fragen zu deiner Jagdgenossenschaft hast, kann dir der
Bürgermeister weiter helfen.
cu Rainer
On Tue, 3 Jun 2003 17:18:46 +0200, "viczena" <p...@viczena.de> wrote:
>> Der dann wegen wilderei von nem Jäger erschossen wird?
>
>solange der hund innerhalb von 300m umkreis ums grundstück bleibt: kein
>problem
Nein, diese Grenze (200m) gilt nur für Katzen. Wenn eine Katze mehr
als 200m vom nächsten Wohnhaus entfernt ist, unterstellt das
Jagdgesetz ihr, dass sie streunt.
Hunde müssen sich dem Wirkungsbereichs ihres Herren entzogen haben und
tatsächlich wildern, dann dürfte ein Jagdschutzberechtigter den Hund
schießen - auch innerhalb der 200m-Grenze.
Ich glaube nicht das ein Jäger zuerst ne Landvermessung macht bevor er
abdrückt.
Nix gegen Jäger, die sind ja schließlich wichtig, aber ein Kumpel wohnt
nur ca 150m
vom Wald weg und einer seiner Hunde wurde bereits einmal angeschossen.
Keine 50m
vom Haus entfernt.... er Hund is übrigens Lammfromm, hat sogar ne
Schutzhundausbildung
und hört aufs Wort.
gruss
domenico
mea culpa
peter
"Friedemann Wolpert" <aps...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bbigv0$sfi$06$1...@news.t-online.com...
nun, in BW sind es sogar 500m.
>
> Hunde müssen sich dem Wirkungsbereichs ihres Herren entzogen haben und
> tatsächlich wildern, dann dürfte ein Jagdschutzberechtigter den Hund
> schießen - auch innerhalb der 200m-Grenze.
ja. in unseren jägerkreis gilt aber als regel, dass ein hund noch bis zu
300m entfernung im wirkungsbereich seines herrn anzusehen ist. faustregel.
das sind die grenzen der hör- und rufreichweite.
jeder jäger, der unnötig hudel vermeiden will, wird diese regel
beherzigen...
peter
aber das grobe abschätzen von entfernungen geht recht gut. ist eine
erfahrungssache...
>
> Nix gegen Jäger, die sind ja schließlich wichtig, aber ein Kumpel wohnt
> nur ca 150m
> vom Wald weg und einer seiner Hunde wurde bereits einmal angeschossen.
> Keine 50m
> vom Haus entfernt.... er Hund is übrigens Lammfromm, hat sogar ne
> Schutzhundausbildung
> und hört aufs Wort.
das ist rechtlich nicht relevant. sondern nur, ob der hund 1. dem wild
nachgestellt hat, 2. sich ausserhalb der einwirkung des herrn befunden hat
(der war z.b. nicht da...) und 3. nicht als schutzhund erkennbar war.
nixdestotrotz: ich halte nix davon, hunde so nahe am haus zu erschiessen.
und wenn überhaupt dann nur, falls eine gefährdung für das wild vorliegt und
der hundebesitzer sich auch nach mehrmaliger aufforderung uneinsichtig
zeigt. aber normal zeigen sich die hundebesitzer einsichtig, wenn man
ordentlich mit ihnen redet...
peter
>
>
> gruss
>
> domenico
>
Naja, wahrscheinlich haste da recht.
>>
>> Nix gegen Jäger, die sind ja schließlich wichtig, aber ein Kumpel
>> wohnt nur ca 150m
>> vom Wald weg und einer seiner Hunde wurde bereits einmal
>> angeschossen. Keine 50m
>> vom Haus entfernt.... er Hund is übrigens Lammfromm, hat sogar ne
>> Schutzhundausbildung
>> und hört aufs Wort.
>
> das ist rechtlich nicht relevant. sondern nur, ob der hund 1. dem
> wild nachgestellt hat, 2. sich ausserhalb der einwirkung des herrn
> befunden hat (der war z.b. nicht da...) und 3. nicht als schutzhund
> erkennbar war.
>
Naja, ausser Katzen jagt der eigentlich nix. Aber vielleicht sind Jäger
jetz
auch für den Artenschutz von Hauskatzen verantwortlich. Und woran
erkennt man einen Schutzhund? Ich würde höchsten am Geschirr nen
Blindenhund erkennen. Aber ansonsten schaun Hunde ziemlich gleich aus,
also nich gleich, aber ich kann ihnen keinen "Beruf" zurordnen.
> nixdestotrotz: ich halte nix davon, hunde so nahe am haus zu
> erschiessen. und wenn überhaupt dann nur, falls eine gefährdung für
> das wild vorliegt und der hundebesitzer sich auch nach mehrmaliger
> aufforderung uneinsichtig zeigt. aber normal zeigen sich die
> hundebesitzer einsichtig, wenn man ordentlich mit ihnen redet...
>
Mein Kumpel is sehr einsichtig gewessen, hat Strafanzeige gestellt.
Soweit ich
weis hat der Jäger auch ne Strafe zahlen müssen, aber nicht wegen dem
Hund, sondern
weil er in direkter Bahn Richtung Haus geschossen hat. Der eine Baum der
da davor steht
wäre sicher kein Kugelfang gewessen. Naja, zum glück leb ich mit meinem
Hund nich aufm
Land. Und der nächste Jäger dürfte weiterweg sein, als mein Hund zu
laufen gewillt
ist ;-)
Gruss
Domenico
>
> Naja, ausser Katzen jagt der eigentlich nix. Aber vielleicht sind Jäger
> jetz
> auch für den Artenschutz von Hauskatzen verantwortlich. Und woran
> erkennt man einen Schutzhund? Ich würde höchsten am Geschirr nen
> Blindenhund erkennen. Aber ansonsten schaun Hunde ziemlich gleich aus,
> also nich gleich, aber ich kann ihnen keinen "Beruf" zurordnen.
nuja, hudebsitzer sind hin und wieder etwas naiv in der einschätzung der
dinge, die ihr liebling ausserhalb des einflussbereiches ihres herrchens so
treiben. da hat wohl jeder jagdpächter schon interessante beobachtungen vom
hochsitz aus gemacht...
mit der kennzeichnung bist du auf dem richtigen weg. wenn der hund aber
nichtmal ein halsband hat, was dann?
>
> > nixdestotrotz: ich halte nix davon, hunde so nahe am haus zu
> > erschiessen. und wenn überhaupt dann nur, falls eine gefährdung für
> > das wild vorliegt und der hundebesitzer sich auch nach mehrmaliger
> > aufforderung uneinsichtig zeigt. aber normal zeigen sich die
> > hundebesitzer einsichtig, wenn man ordentlich mit ihnen redet...
> >
>
> Mein Kumpel is sehr einsichtig gewessen, hat Strafanzeige gestellt.
kann ich nachvollziehen.
> Soweit ich
> weis hat der Jäger auch ne Strafe zahlen müssen, aber nicht wegen dem
> Hund, sondern
> weil er in direkter Bahn Richtung Haus geschossen hat. Der eine Baum der
> da davor steht
> wäre sicher kein Kugelfang gewessen.
dieser gedanke ist mir schon bei deiner ersten schilderung gekommen..
peter
>
>
> Gruss
>
> Domenico
>
On Tue, 3 Jun 2003 20:21:25 +0200, "Domenico Ciccia" <ape...@gmx.de>
wrote:
>Und woran erkennt man einen Schutzhund?
Diese tragen ein Schild, wie der von dir geschilderte Blindenhund. Da
steht dann "Polizei" oder "Zoll" oder Ähnliches drauf. Weiterhin sind
priveligiert alle Jagdhunderassen, wenn sie sich nur vorrübergehend
dem Herrn entzogen haben.
Naja, aber der Hund hatte ein Halsband. Und wie gesagt, Hasen
interessieren ihn nicht
und andere Getier gibts da nich allzuviel. Das mit dem Hasen habe ich
übrigens schon
erlebt. Er war ziemlich desinteresiert als so ein Feldflitzer ein paar
Meter vor uns übern
weg huschte.
gruss
domenico
Naja, und wie kennzeichne ich nen Hund mit Polzeiausbildung wenn ich ein
Privatmensch bin? Ich glaube da kommts bisserl schlecht wenn das Tier
dauernd mit nem Plakat an den Seiten rumläuft wo Schutzhund draufsteht.
Ein Dackel dürfte sich also Deiner beschreibung nach im Wald tummeln und
auf Dachsjagd gehn oder wie? :-) Des waren doch Dackel die für Dachse
gezüchtet
wurden, oder? Mein Gedächtnis lässt bei den Spezialisierungen der Hunde
langsam nach.
> für ein freies Land
>
bin ich auch ;-)
gruss
domenico
>Tja, wenn Du wirklich einen Acker hast, dann wärst Du auch Mitglied in der
>Jagdgenossenschaft.
Wie, zwangsweise? Oder ist das einfach die Regel?
Also, wenn der OP das wüßte, dann hätte er doch sicher den Jagdpächter
angesprochen.
--
Martin D. Bartsch
ARD Paris German TV Allemande
WDR Fernsehen 5.6.2003 22:00 Weltweit - Die Musik der Banditen (Rap und Hip-Hop in Marseille)
Von Georg Kellermann; Kamera: Holger Witt; Ton: Martin D. Bartsch; Schnitt: Lisa Letule
>Naja, so direkt kann ich das für deinen Fall nicht beantworten.
Ich habe doch gar keinen Acker.
Aber der OP schien nichts von Jagd und so zu wissen.
Zur Verdeutlichung: wenn ich irgendwie an einen Acker komme, dann kann
es sein, das da Leute rumlaufen und jagen, egal ob ich davon weiß und
das will oder nicht?
--
Martin D. Bartsch
ARD Paris German TV Allemande
ja, so ist das. es sei denn, du hast einen befriedeten bezirk.
diese bittere lektion musste auch die gräfin (steffie) schlucken, als sie
ihren privatwald von der bejagung freihalten wollte...
peter
Aber sicher bin ich mir da nicht. In den Satzungen der Jagdgenossenschaften
steht meist sowas wie:
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaften (Jagdgenossen) sind die jeweiligen
Eigentümer der zum Jagdbezirk gehörenden Grundstücke ( §9 Abs. 1 des
Bundesjagdgesetzes - BJG - i. d. F. vom 30. Marz 1961 - BGBL. I S. 304).
Und das Bundesjagdgesetz kann jeder selbst "durchforsten".
Gruß - Ingo
peter
"Ingo Zwinger" <ingo.z...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bbkbj4$62e$02$1...@news.t-online.com...
>Ein Bekannter hat mit seiner Sportarmbrust mal ein Kanickel in
>seinem Garten festgenagelt. Seit dem habe ich vor modernen
>Armbrüsten mehr Angst also vor ner Gaspistole. Die Dinger
>sind verdammt tödlich, so auf 10m... jedenfalls für ein Karnickel...
Armbrueste sin nicht nur fuer Kaninchen toedlich, sondern auch fuer
Menschen. Und das nicht nur auf 10m.
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
Mir stellt sich erstmal die frage ob man mit einem blasrohr kaninchen
"vertreiben" kann. ich habe zwar auch so ein dingen und es früher oft
zur rattenjagd eingesetzt. die wurden mit holz im hintergrund auch
festgenagelt. dann musste man dahinlaufen und sie totschlagen. aber
bei einem kaninchen wird das wohl nicht klappen. ausserdem glaube ich
nicht das man auf eine vernünftige schussentfernung (10m?) herankommt.
Gruss Achim
es ist eher eine der allgemeinen regeln, um sich unnötigen ärger zu
erparen....
>
>
> Mir stellt sich erstmal die frage ob man mit einem blasrohr kaninchen
> "vertreiben" kann. ich habe zwar auch so ein dingen und es früher oft
> zur rattenjagd eingesetzt. die wurden mit holz im hintergrund auch
> festgenagelt. dann musste man dahinlaufen und sie totschlagen. aber
> bei einem kaninchen wird das wohl nicht klappen. ausserdem glaube ich
> nicht das man auf eine vernünftige schussentfernung (10m?) herankommt.
erinnert mich an eine kindergeschichte, wie man ein kaninchen fängt: man
muss sich anschleichen und dem kaninchen salz auf den schwanz steuen. dann
bleibt es stehen und du kannst es mitnehmen :-))
peter
>
> Gruss Achim
Hallo,
ballern die Jäger jetzt schon in Richtung auf Wohnhäuser?
Wenn da mal einer auf mein Haus schießt kann er sich
aber auf was gefasst machen.
mfg
Markus
>Armbrueste sin nicht nur fuer Kaninchen toedlich, sondern auch fuer
>Menschen. Und das nicht nur auf 10m.
Sonst hätte man sie nicht erfunden.
peter
"Max" <Ma...@firemail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bblpo2$vog$06$1...@news.t-online.com...
dafür gibts dann auch eine sonderausbildung. vor allen dingen, wenn du mit
der armbrust auf dem autobahnparkplatz hantieren willst.
soweit die meinung in dieser NG....
peter
"Martin D. Bartsch" <M.D.B...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1lpsdv8ik8m2l22nc...@4ax.com...
>On Wed, 04 Jun 2003 15:21:22 +0200, Volker Neurath <nean...@gmx.de>
>wrote:
>
>>Armbrueste sin nicht nur fuer Kaninchen toedlich, sondern auch fuer
>>Menschen. Und das nicht nur auf 10m.
>
>Sonst hätte man sie nicht erfunden.
Eben.
sagen wir mit der Aufgabe seiner Jagd und der Abgabe
seiner Waffen.
mfg
Markus
On Thu, 5 Jun 2003 00:22:01 +0200, "viczena" <p...@viczena.de> wrote:
>ich glaube, dass siehst du falsch. armbrüste wurden erfunden, um wild
>erlegen zu können, ohne so ein böses gewehr nehmen zu müssen. weil dafür
>braucht man ja einen kugelfang.
Die Erfindung der Armbrust war schon so etwas wie ein "Meilenstein" in
der Waffengeschichte. Damit war es zum ersten Mal möglich, sich als
"Sniper" auf die Lauer zu legen, und zwar so lange wie es eben
dauerte, bis der Feind mal kurz hinter einer Zinne hervorlugte. Just
in diesem Moment konnte man schießen. Im Gegensatz dazu hätte man
einen herkömlichen Bogen erst spannen und anlegen müssen - oder
stundenlang mit gespanntem Bogen warten müssen (was richtig Muckis
gegeben hätte ;-) )
peter
"Rainer Schmitz" <rainer....@bigfoot.com> schrieb im Newsbeitrag
news:vj0vdv4is4se5m3c8...@4ax.com...
>wäre sicher kein Kugelfang gewessen. Naja, zum glück leb ich mit meinem
>Hund nich aufm
>Land. Und der nächste Jäger dürfte weiterweg sein, als mein Hund zu
>laufen gewillt
>ist ;-)
Das kommt mir doch so bekannt vor. ;-)
Hasen, Kinder, Radfahrer und Katzen sind ihm egal. Das einzige was ihm
nach Dienstende noch reizt ist unser Frisbee.
Aber zum Glück haben wir keine Lodenträger rumlaufen.
Den sollte einer dieser grüne Götter auf meinen Hund/Katze anlegen,
und das an oder auf meinem Grundstück, der hätte schneller 15
Silvertips im Köper, als er Waidmann Heil sagen könnte.
Peter
gibt es da, wo du herkommst keine waffensachkunde?
peter
"Peter" <nude_...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:n8bvdv00puim6o17p...@4ax.com...
hmmm, schwierig schwierig,
aber wenn da einer auf mein Grundstück und meinen
Hund und möglicherweise mich ballert ist das ein
gegenwärtiger Angriff...
nur wenn er auf dich anlegt, dann kommst du damit (möglicherweise) als
notwehr durch. nur das genau hat der vorredner nicht beschrieben...
ansonsten bleibt nur der notstand. und da ist die güterabwägung explizit
vorgeschrieben. und dann steht sachbeschädigung und landfriedensbruch gegen
tötung..
peter
"Ralph Eisermann" <ralph.e...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bboe9t$9ab$02$1...@news.t-online.com...
Ich weis zwar nich was Silvertips sind, aber wenn jemand meinen Hund
erschießen würde, dann könnte er sich auch schon mal verabschieden, auf
jeden Fall von seiner Schußwaffe... weil mit mehrfach gebrochenen Händen
schießt sichs schlecht.
Domenico
PS: Für meinen letzten Hund hätte ich jeden in scheibchen Geschnitten.
Mein Hund ist mein Kind und wer meinem Kind was tut, hat Probleme.
> ja, so ist das. es sei denn, du hast einen befriedeten bezirk.
Ab wann gilt der Bezirk als befriedet? Reicht ein Zaun?
> diese bittere lektion musste auch die gräfin (steffie) schlucken, als sie
Meinst Du Steffi Graf? Und um welchen Vorfall geht es (geeignete Suchwörter
reichen schon; "steffi graf grundstück jagd" etc. hilft nicht wirklich
weiter)?
Gruß
Ingo
--
Neuentwurf für Art. 1 (1) GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie
zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die
Würde des Menschen schließt das unbedingte Recht auf Leben jedes Einzelnen
mit ein."
> nur wenn er auf dich anlegt, dann kommst du damit (möglicherweise) als
> notwehr durch. nur das genau hat der vorredner nicht beschrieben...
Nicht nur das eigene Leben+Gesundheit sind notwehrfähig, auch Eigentum. In
den Recht-Gruppen wird die Netzgemeinde nicht müde, dies immer wieder zu
betonen.
Eines der dort beliebtesten Zitate: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu
weichen."
Notstand ist AFAIK dann gegeben, wenn nicht ein Mensch, sondern ein anderes
Tier oder eine Sache/Situation eine Gefahr verursacht.
i.a. ja.
>
> > diese bittere lektion musste auch die gräfin (steffie) schlucken, als
sie
>
> Meinst Du Steffi Graf? Und um welchen Vorfall geht es (geeignete
Suchwörter
> reichen schon; "steffi graf grundstück jagd" etc. hilft nicht wirklich
> weiter)?
>
die hatte damals um die 60ha wald gekauft und wollte darin pure natur
erhalten. keine jagd, kein waldbau..
wurde dann "zwangsbejagd", auf eigene kosten.. :-))
peter
wurde
siehe vorposting.
ansonsten hast du recht...
peter
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nLhJQuTe$B...@thies-101284.user.dfncis.de...
wenn so ein Jäger auf mein Haus ballert,
wo die Kinder im Garten spielen, so denke
ich wäre Notwehr angebracht.
Es ist doch hier darum gegangen das der Jäger
in richtung auf Wohnhaus geschossen hat.
Denn dort war der Hund.
>sondern
>weil er in direkter Bahn Richtung Haus geschossen hat
mfg
Markus
"viczena" <p...@viczena.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bbocdq$7jt$02$1...@news.t-online.com...
> die hatte damals um die 60ha wald gekauft und wollte darin pure natur
> erhalten. keine jagd, kein waldbau..
Geeignete Google Stichwörter wären evtl. hilfreich. Jahreszahl? Ortsnamen?
Zeitungsüberschriften? Evtl. Gerichtsurteile?
und wie kommst du auf notwehr? im vorliegenden fall? wo war der hund
tatsächlich? und warum sollte ein jäger "auf dein haus ballern" . aus jux
und dollerei? oder weil du max heisst?
der jäger ist zurecht dafür verwarnt worden, dass er die
sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten hat. das wars aber auch.
peter
"Max" <Ma...@firemail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bbr36b$nmr$01$1...@news.t-online.com...
peter
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nPj4qXTe$B...@thies-101284.user.dfncis.de...
peter
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nPj4qXTe$B...@thies-101284.user.dfncis.de...
§21 Abs 2 BJG
§33 Abs 1 Nr 10 LJG BW
im klartext:
Wird der Abschussplan unterschritten, kann die untere jagdbehörde nach
erfolgter abnmahnung einen dritten damit beauftragen, den abschussplan zu
lasten des JAB/RInh zu erfüllen.
peter
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nPj4qXTe$B...@thies-101284.user.dfncis.de...
Ich hätte gedacht man hätte der Gräfin erklärt, dass sie mit popeligen 60ha
kein Eigenjagdbesitzer ist;-)
Jürgen
mea culpa
peter
"Juergen Koehler" <jue...@koehler.mine.nu> schrieb im Newsbeitrag
news:npcsbb...@koehler.mine.nu...
> stichworte für google (weil du es ganz genau wissen willst):
>
> §21 Abs 2 BJG
> §33 Abs 1 Nr 10 LJG BW
Ich meinte eigentlich eher zu diesem konkreten Fall (Steffi Graf).
Vielleicht würden einige weitere Namen (Personen und Ort) oder das Datum
etc. schon reichen.
andererseits bleibt mir dein interesse an dieser anekdote schleierhaft.
insbesonderen weil es nur zur veranschaulichung des sachverhaltes dient...
peter
"Ingo Thies" <ingo....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nPjvlCye$B...@thies-101284.user.dfncis.de...
>die hatte damals um die 60ha wald gekauft und wollte darin pure natur
>erhalten. keine jagd, kein waldbau..
>
>wurde dann "zwangsbejagd", auf eigene kosten.. :-))
Ich verstehe also richtig: man kann sich nicht ein Grundstück kaufen
und sagen, hier geht keiner mehr rein (oder man muß eine 3 m hohe
Mauer ohne Tor drumherum machen)?
sobald du dein grundstück befriedest (muss ja nicht gleich ein
antifaschistischer schutzwall sein), kann die jagd dort i.a. nicht mehr
stattfinden. das betretungsrecht für jagdpächter regelt dann das
landesjagdgesetz.
peter
"Martin D. Bartsch" <M.D.B...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:v1v4ev4aja515adrb...@4ax.com...
>so hast du das in etwa richtig verstanden. ein nicht befriedetes grundstück
>(acker, wald) gehört quasi automatisch einem jagdbezirk an. insbesonderen
>innerhalb von gemeinden können das gemeinschaftliche jagdbezirke sein. auch
>wenn dort die jagd streckenweise nicht durchführbar ist. weil grundstücke
>befriedet sind.
>
>sobald du dein grundstück befriedest (muss ja nicht gleich ein
>antifaschistischer schutzwall sein), kann die jagd dort i.a. nicht mehr
>stattfinden. das betretungsrecht für jagdpächter regelt dann das
>landesjagdgesetz.
Wenn man zweimal darüber nachdenkt ist das ja auch logisch,
bei einem gesetzlich geregelten Jagdrecht muß man das so regeln, weil
das Ganze sonst nicht wirklich sinnvoll wäre. Dem Wild sind die
Besitzverhältnisse egal...
>peter
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
"viczena" <p...@viczena.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bbl2e1$8s7$04$1...@news.t-online.com...
> erinnert mich an eine kindergeschichte, wie man ein kaninchen fängt: man
> muss sich anschleichen und dem kaninchen salz auf den schwanz steuen. dann
> bleibt es stehen und du kannst es mitnehmen :-))
Kindergeschichten?
Ich hab?das früher als Kind immer so gemacht :-)
MfG
Andreas S.
"viczena" <p...@viczena.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bblr83$3bl$04$1...@news.t-online.com...
> na auf was denn? lass uns doch an deiner welt teilhaben...
Wenn jemand in Richtung meines Hauses ballert, kann man dann schon Notwehr
annehmen und zurückschießen?
MfG
Andreas S.
>Ich verstehe also richtig: man kann sich nicht ein Grundstück kaufen
>und sagen, hier geht keiner mehr rein (oder man muß eine 3 m hohe
>Mauer ohne Tor drumherum machen)?
Hallo zusammen,
mal war zur Aufklärung, was ein "befriedeter Bezirk" ist.
Im § 6 des Bundesjagdgesetzes steht zum Thema
"Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd" wörtlich:
"Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in
befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd
kann gestattet werden. Tiergärten fallen nicht unter die Vorschriften
dieses Gesetzes."
Bleibt noch zu klären, was eigentlich ein befriedeter Bezirk ist.
Dazu findet sich § 10 des Niedersächsichen Jagdgesetztes folgende
Definition (andere Bundesländer haben in ihren Landesjagdgesetzen
ähnliche Definitionen getroffen):
§ 10 Befriedete Bezirke und Naturschutzgebiete
(1) Befriedete Bezirke sind
1. Gebäude,
2. Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient,, anschließen und durch
eine Umfriedung eingegrenzt sind,
3. eingefriedete Campingplätze,
4. Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
5. Friedhöfe,
6. alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich
bebauten Ortsteile und
7. Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten,
die dem Jagdrecht unterliegen,
a) zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder
b) zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur
Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten
werden (Sondergehege).
Damiz ist eigentlich alles gesagt. Auch, dass nicht jedes Grundstück
"mit einem Zaun drum" befriedet ist.
Näheres regelt der § 10 Abs.2:
(2) Die Jagdbehörde kann
1. vollständig eingefriedete Grundflächen, die nicht nach Absatz 1
befriedet sind,
2. öffentliche Anlagen,
3. Fischteiche und andere Anlagen zur Fischhaltung oder zur Fischzucht
sowie sonstige stehende Gewässer einschließlich der darin gelegenen
Inseln,
4. Sportplätze und
5. Golfplätze
zu befriedeten Bezirken erklären.
Im Abs. 3 steht unter welchen Umständen doch in befriedeten Bezirken
gejagdt werden kann:
(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die
Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 und
Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd
befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die
Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht
selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die
jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks
einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und
dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.
Im Abs. 4 steht was zur Jagd in Naturschutzgebeiten.
Und im Abs. 5 gehts um die Rechte der Nicht-Jäger auf ihren
befriedeten Grundstücken:
(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der
Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze
1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde,
Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen,
soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung
anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist.
Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des
§ 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die
Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.
Das war's - vielleicht hilft's ja dem einen oder anderen weiter
Gruß
Michael
--
Invent an idiotproof tool and they invent a better idiot! :-)
mailto: michae...@epost.de
peter
"Michael Grote" <michae...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pft8evohvl3egciph...@4ax.com...
...
On Sun, 08 Jun 2003 23:06:12 +0200, Martin D. Bartsch
<M.D.B...@web.de> wrote:
>Ich verstehe also richtig: man kann sich nicht ein Grundstück kaufen
>und sagen, hier geht keiner mehr rein (oder man muß eine 3 m hohe
>Mauer ohne Tor drumherum machen)?
Ich mag hier falsch liegen, aber AFAIK kann man sich noch nicht mal
"einfach" ein Grundstück kaufen. Das geht nur, wenn nicht auch ein
Landwirt an dem Acker interessiert ist. Falls das der Fall ist, muss
an den verkauft werden.
für ein freies Land
Rainer
>Im Abs. 3 steht unter welchen Umständen doch in befriedeten Bezirken
>gejagdt werden kann:
>
>(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die
>Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 und
>Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd
>befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die
>Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht
>selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die
>jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks
>einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und
>dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.
>
Das gefällt mir. Die Möglichkeit, das ich als Eigentümer keinen dort
jagen lassen möchte, ist nicht vorgesehen?
dann kann die "beschränkte ausübung der jagd" gestattet werden.
peter
"Martin D. Bartsch" <M.D.B...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8rt9ev08pbf2drssj...@4ax.com...
Mit den Kaninchen würde ich das mal lassen (oder einfach nicht erwischen
lassen).
Gruß
MIKE
"Friedemann Wolpert" <aps...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:bbdgka$gfc$06$1...@news.t-online.com...
> Hi !
>
> Wir haben einen eigenen Acker auf dem sich jede Menge Kanninchen tummeln
> darf man die mit einem Blasrohr vertreiben ? Bzw. was gibts da an
> Vorschriften, Jagdschein etc. ?
>
>
>
nim halt nicht immer alles so Ernst ;-))
mfg
Markus
"> erlegen zu können, ohne so ein böses gewehr nehmen zu müssen. weil dafür
> braucht man ja einen kugelfang.
>
> Armbrüsten mehr Angst also vor ner Gaspistole. Die Dinger
> sind verdammt tödlich, so auf 10m... jedenfalls für ein Karnickel...
Eine gute High-Power-Armbrust erledigt auf 30m beinahe alles, was kreucht
und fleucht, zumindest in unseren Breiten.
--
email: mu...@snoop.alphanet.ch | "If you're taking flak,
Fidonet: 2:301/133 | you're above the target."
-----= Posted via Newsfeeds.Com, Uncensored Usenet News =-----
http://www.newsfeeds.com - The #1 Newsgroup Service in the World!
-----== Over 80,000 Newsgroups - 16 Different Servers! =-----
> Eine gute High-Power-Armbrust erledigt auf 30m beinahe alles, was kreucht
> und fleucht, zumindest in unseren Breiten.
Probiere das lieber nie z.B. an einem (heimischen) Wildschwein aus.
Diese Tiere können AFAIR ziemlich wütend und gefährlich werden.
ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
"Benedict Mangelsdorff" <bmange...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bdolps$ue0ph$1...@ID-27192.news.dfncis.de...
> Probiere das lieber nie z.B. an einem (heimischen) Wildschwein aus.
> Diese Tiere können AFAIR ziemlich wütend und gefährlich werden.
...und beim weglaufen ist es bestimmt schwierig, mit dem Blasroht auf das
Tier zu schierssen. :-)
MfG
Andreas S.