Irrtum.
Der juristische Trick ist der, dasz Garmin gemaesz dieser Annahme sich die
Erlaubnis geben darf, dasz Gerät nach 24 Monaten als nicht mehr existent zu
betrachten, um spaetere Updateversuche bewusst scheitern zu lassen.
Wer sich also ohne Rechtsberatung einbildet, dasz frueher mal benutzte Navi
fuenf Jahre spaeter aus der Schublade zu holen, um dieses nach einem Update dem
inzwischen volljaehrigen Sohnemann fuer dessen erste Fahrten mit dem
Gebrauchtwagen zu vererben, steht blamiert mit uralten Kartendaten und ohne
DAB+Abo usw. da und muss fuer die Weiterfahrt ein neues Navi kaufen -
hoffentlich von Garmin..........