Am 23.11.2012 20:21, schrieb Thomas Hochstein:
> Martin Ebert schrieb:
>>> Die Antwort darauf lautet: natürlich. Routinemäßig.
>> Was mir Angst macht.
> Ermittlungs- und Strafverfahren bestehen praktisch ausschließlich aus
> (oft mehr, zahlenmäßg aber meist weniger tiefen) Eingriffen in
> bürgerliche Rechte.
Da kommt aber keiner wegen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens,
reißt mir Briefe und Tagebuch aus der Hand. Also wenigstens letztens
war das noch so, in der Holzwelt.
Und es ist auch völlig neu, dass Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
derart in die Privatsphäre eingreifen dürfen.
> Das fängt nicht erst bei verdeckten
> Ermittlungsmaßnahmen oder beim Auslesen von Mobiltelefonen und noch
> nicht einmal bei der Auswertung von schriftlichen Unterlagen oder der
> vorangegangenen Durchsuchung an, sondern schon bei der Pflicht, als
> Zeuge zu erscheinen und wahrheitsgemäße Angaben über möglicherweise
> sehr unangenehme Themen zu machen.
Nein, diese Pflicht existiert nicht.
Ich muss weder bei Ordnungs- noch bei Polizeibehörden erscheinen
und erst recht keine Auskunft geben. Auch nicht als Zeuge.
(Das fängt erst an, wenn der Staatsanwalt mich sehen will.
Und in dem Fall habe ich übrigens Dich an meiner Seite.)
> Mich verwundert oft, was alles so verwundert - vor allem, wo recht
> viele doch viel besser zu wissen glauben, welche
> Ermittlungsmöglichkeiten bestehen oder nicht bestehen, benötigt werden
> oder nicht benötigt werden und wie dieses oder jenes ganz flink
> aufgeklärt werden könnte.
Über die *realen* Möglichkeiten von Ordnungs- und Polizeibehörden
musst Du mich nicht belehren; ich hörte entfernt davon.
>>> Die Situation ist insofern nicht anders als bei Liebesbriefen
>>> oder Tagebüchern.
>> Selbstredend ist das anders:
>> Dein angeschaltetes Handy mit so 53 lieben MMS/SSM Deiner
>> Liebsten (nebst Gattin; das war das Beispiel) fährt auf dem Bei-
>> fahrersitz mit: Von Deinem papiernen Tagebuch und den vielen
>> handgeschriebenen Liebesbriefen - also die wirst Du nie auf dem
>> Beifahrersitz spazieren gefahren haben.
> Was ja nichts daran ändert, daß sie mit vergleichbarer
> Wahrscheinlichkeit einer (Durchsuchung und) Beschlagnahme zum Opfer
> fallen (bzw. zu diesem Zweck gesichtet werden müssen).
Was in der Holzwelt einen Haussuchungsbefehl vorausgesetzt hat.
> Und mir wären Tagebuch, Liebesbriefe und entsprechende E-Mails sehr
> viel wichtiger als SMS, die regelmäßig doch eher stichwortartig
> aufscheinen. Umso unlieber wäre mir der Zugriff Dritter
> demnetsprechend.
Deine Mails haben "sie" schon; vgl. Text.
>>> Insofern liegt die Situation hier nicht anders als beim
>>> Kernbereichsschutz im Bereich der TKÜ und des sog. kleinen und großen
>>> "Lauschangriffs".
>> Und hier liegt auch das Problem:
>> Vorletztens haben wir damit Terroristen und Kinderschänder gefangen.
> Das war - zumindest bei der TKÜ - nie der Fall; der Katalog des § 100a
> StPO war immer schon sehr viel umfangreicher.
Und man traf sich regelmäßig beim BVerfG.
>> Der derzeitige Entwurf legt nahe, dass wir nun Parksünder und säumige
>> Steuerzahler fangen.
> Sicher. Die Eingriffstiefe ist bei einer Beschlagnahme auch deutlich
> geringer.
Im Vorgriff auf Deine später folgende Argumentation:
Ach, und da wird dann ein Richter sich mit dem richterlichen Vorbehalt
beschäftigen? Wegen Parken im Halteverbot?
Ja wohl eher nicht.
Aber die Ordnungsbehörde darf PIN und PUK und Zugangsdaten
abgreifen - für den per Definition unmöglichen Fall. Oha.
>> Der geneigte Demokrat versteht immer weniger, was überhaupt passiert;
> Der mündige Bürger, so höre ich ständig, kann sich - gerade im
> Internet - über nahezu alle Themen umfassend informieren und soll
> gerade deshalb sehr umfangreich mitbestimmen, sei es bei großen
> Infrastrukturprojekten, beim Atomausstieg, der Energiewende oder der
> Eurorettung (und fordert das auch zunehmend energisch ein).
Nebelkerzenalarm.
> Und jetzt erzählst Du mir, dass so vergleichsweise simple und
> übersichtliche Themen wie der sehr abzählbare Katalog
> strafprozessualer Zwangsmaßnahmen kaum mehr überschaubar sein sollen?
> Da passt doch einiges nicht zusammen ...
Meine Rede.
Übrigens auch zu S-21, Atomausstieg usw.
> Jetzt mal Scherz beiseite: sich zu informieren und zu verstehen ist
> heute einfacher denn je. *Einfach* ist es aber natürlich immer noch
> nicht, und wenn man alles gleichermaßen verstehen will, ist es
> schlicht unmöglich.
Ach komm.
Wir haben hier nun rausgekitzelt, dass der richterliche Vorbehalt fröhlich
unterlaufen wird; die ansonsten anwesende Teilnehmerschaft liest doch
gar nicht mehr mit.
> Und das ist beileibe nicht das erste Mal, dass aufgrund irgendwelcher
> Regelungen der bevorstehende Untergang des Abendlands behauptet wird,
> der allerdings - so gesehen - bereits lange geschehen sein müsste.
Totschlagsargument.
Meinen Staat hat exakt NULL aus meinem Privatleben zu interessieren.
Als ich beigetreten bin war das übrigens noch die Übereinkunft.
> Der Zugriff auf ein Gerät erfordert dessen vorherige (im Regelfall
> richterliche) Beschlagnahme.
Und insoweit benötigen Polizei- und Ordnungbehörden derartige
Zugriffsdaten auch nicht. Die können rein formal damit überhaupt
nichts anfangen: "Schulze, schließ' die Zugriffsdaten in den Panzer-
schrank, wir warten mal auf den Richter!"
> Ein Fernzugriff, wenn er denn überhaupt
> zulässig wäre, erforderte eine vorherige (im Regelfall richterliche)
> Anordnung.
"Schulze, vorab können wir mal seine Mails prüfen, also der ist
bei lycos, Zugangsdaten sind diese. Aber leise, das ist nur mal
vorab, richterlich kommt nachher."
> Die Herausgabe der Zugangsdaten dient nur der Umsetzung
> einer regelmäßig bereits richterlich angeordneten Maßnahme. Deshalb
> bedarf es keines eigenen Richtervorbehalts.
Wenn das wirklich die Idee des Gesetzgebers gewesen wäre, dann
hätte er genau dieses über die richterliche Schiene eingefädelt.
>> Das steht da so drin. Also so las ich das jedenfalls; selbst die
>> Begründung stellt darauf ab, dass die Anfrage ein Mitarbeiter des
>> *Telko* prüfen muss, so richtig als Person.
> Ja, klar.
Aber warum muss denn ein Telko-Mitarbeiter sowas prüfen?
Ja wohl doch, weil der Gesetzgeber den Missbrauch durch Ordnungs-
behörden fürchtet - oder fällt Dir da was anderes ein?
>> Faktisch das, was
>> letztens noch die Aufgabe des Richters war.
> Wann denn?
> (Die Antwort lautet: nie.)
Also das vorab die Polizeibehörde schon mal Schlüssel zu meinem
Briefkasten feilt - das wäre nun völlig neu.
>> Jurist vs. Techniker:
>> Das ist doch egal. Die SMS Deiner Liebsten sollten unter Briefgeheimnis
>> fallen.
> Ein "Briefgeheimnis" in dem Sinne, den Du annimmst, besteht im
> Ermittlungsverfahren nicht. Besonders geschützt ist nur der Post- und
> Telekommunikationsverkehr zwischen Absender und Empfänger. Ist ein
> Brief noch nicht abgeschickt oder schon angekommen, ist er nicht mehr
> oder weniger geschützt als jedes andere Blatt Papier. Das gleiche gilt
> für Telefaxe, E-Mails, Einzelgesprächsnachweise, SMS usw. usf.
Beispiele lassen wir hinken:
Allgemeine Verkehrskontrolle, Herr Hochstein.
Wir verdächtigen Sie der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ihr Navi, ihr Handy, sämtlichen Papierkram nehmen wir als Beweismittel
mit. Unterschreiben Sie hier.
Thomas,
niemand hat offene Briefe anzufassen. Auch eine Polizeibehörde nicht.
Wir sind doch nicht bei "Gefahr im Verzug".
>>> und auch abgesehen
>>> davon, daß das wenig mit Demokratie, sondern viel mit dem Rechtsstaat
>>> zu tun hat:
>> Gibt es da Unterschiede?
> Ist die Frage ernstgemeint?
Klar.
[...]
> Grundrechte, Gewaltenteilung und alle anderen rechtsstaatlichen
> Garantien sind aber kein notwendiges Merkmal einer Demokratie
Aha.
Ich nehme an, dass jetzt Russland als Beispiel kommt?
Eine andere Demokratie fällt mir jedenfalls nicht ein.
Mt