Torsten Mueller <
muel...@runbox.com> wrote:
> Hermann Riemann <
nosp...@hermann-riemann.de> schrieb:
> >> Warum gibt's in Baumärkten zwar überall diese elenden Laubpuster,
> >> aber nirgends einen anständigen (!) Flammenwerfer???
> >
> > Molotow cocktail Konkurrenz machen?
>
> Abgesehen davon, daß die wenigsten eine anständige Brandflasche
> herstellen können, ist die Verwendung einer solchen ja wohl unterste
> Billigkeit.
Man muss mit dem verfügbaren Material arbeiten. 1l Benzin, 3l
Diesel, zehn leere Bierflaschen, ein paar Korken, zwei alte
t-Shirts, damit kommt man schon recht weit. Man sollte das Ganze
allerdings vorher mit 1/5 Befüllung testen. Bierflaschen bedürfen einer
gewissen Wurfwucht um zu bersten. Und es ist unklug, sich die Suppe
über die Hand zu schütten.
> Ein bißchen Stil muß schon sein, um eine gewisse
> Professionalität geltend zu machen und sich von albernen Randalierern
> abzuheben.
Nuun, obiger Mischung pro Flasche 50ml einer konzentrierten Spülilösung
beizumischen könnte den Werfenden nach einigen Anwendungen zum
Primärziel machen, right.
> Man will schließlich Anstand geltend machen,
Richtiges Napalm mischen? Hmm. Kill'em all and let God sort his people
out? Auch eine Idee. Aber im End' doch zu brutal, oder?
> nicht etwa sinnlose Zerstörung.
Hmm. Weißen Phosphor beigeben & dafür keine Zündfahne? Ebenfalls eine
Idee. Aber imho ein wenig overengineered. Wer sich beim Anzünden selber
abfackelt hat es nicht anders verdient.
> Ich lese übrigens gerade:
>
> In Deutschland wird der Molotowcocktail in der Waffenliste als
> verbotene Waffe aufgeführt (§ 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit
> Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4). Somit sind gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1
> WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das
> Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie
> der Handel damit verboten.
>
> Scheidet also aus. Ist verboten.
Stimmt. Darf man nicht. Damit ist das gut. Diesbezüglich sei auch auf
https://www.ietf.org/rfc/rfc3514.txt
verwiesen. M$ versucht btw. seit ca. 2004, dies zu implementieren.
Dummerweise unterliegt auch ein Flammenwerfer mit mehr als 20cm Flammen-
länge dem WaffG. Wobei die dortige Formulierung wie folgt
lautet, "bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand
gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge
verlassen". Würde man also eine Substanz verspritzen, die sich erst
verzögert entzündet, d.h. beim Austritt aus dem "Gegenstand" nicht
brennend ...
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+++ATH