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Approbationsordnung Aerzte Kabinettsentwurf

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Christian Hartmann

unread,
Feb 9, 1998, 3:00:00 AM2/9/98
to

Hi to all!!!

>Guten Tag,
>
>das Bundeskabinett hat eine neue Approbationsordnung fuer Aerzte
>beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Drucksache
>Bundesrat 1040/97 vom 19.12.97). Mit einer Verabschiedung ist noch im
>Februar zu rechnen.
>
>>
>>Könntest Du oder jemand anderes vielleicht noch einen etwas kürzeren
>>Text in diese Newsgroup stellen, welcher die relevanten Änderungen
>>zusammenfaßt. 118 Seiten wollen ersteinmal verdaut werden...
>>

Unter der Adresse http://www.marburger-bund.de/student/index.htm
"Aktuelles" findet sich der folgende Kommentar des Studentischen
Sprecherrat des Marburger Bundes zu der neuen Approbationsordnung fuer
Aerzte. Ich habe den Text einfach mal hier hineingepostet.

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Studentischer Sprecherrat des MB lehnt Approbationsordnung ab

Aktuelles

Klar und deutlich stellte der Sprecherrat der Medizinstudenten des
Marburger Bundes bei seiner letzten Sitzung am 30. 10. 1997 in Köln
fest, daß es sich beim Referentenentwurf zur Neugestaltung des
Medizinstudiums des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. 9. 97 um
einen deutlichen Rückschritt nicht nur gegenüber dem
Diskussionsentwurf 12/95 handelt, sondern in weiten Teilen um eine
Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Untragbar ist nach Meinung
des Sprecherrats die Tatsache, daß die nach jahrelanger Diskussion
endlich konsensfähige Verzahnung von vorklinischem und klinischem
Studienabschnitt im jetzigen Entwurf auf Druck des Medizinischen
Fakultätentages nicht mehr enthalten ist. Dies war nicht nur eine
grundlegende Forderung des Bundesrates für diese Reform, sondern auch
einstimmiger Beschluß des 100. Deutschen Ärztetages im Frühjahr 1997
in Eisenach.

Zweiter wesentlicher Rückschritt dieser „Reform" ist die Aufwertung
der rein theoretischen Inhalte der Vorklinik: die Gesamtnote am Schluß
des Studiums soll sich künftig zur Hälfte aus dem „Physikums"-Ergebnis
errechnen, bislang findet dieses Ergebnis in der Abschlußnote keine
Berücksichtigung. Die anderen 50 Prozent der Gesamtnote sollen künftig
durch eine zweite große und – im schriftlichen Teil –
bundeseinheitliche Prüfung nach dem PJ (Zusammenziehung des jetzigen
1., 2. und 3. Staatsexamens) ermittelt werden, die den gesamten
klinischen Studieninhalt abdecken soll. Die Reduzierung von zur Zeit
vier auf nunmehr nur noch zwei große Prüfungen sowie die zahlenmäßige
Verkleinerung der Prüfungskommissionen entlastet unserer Meinung nach
lediglich die Hochschullehrer und Professoren, dient aber sicher nicht
einer objektiveren Beurteilung der Absolventen.

Eine wichtige Forderung für diese Reform war eine Verstärkung des
praktischen Unterrichts. Die Stundenanzahl für den praktischen
Unterricht wird im vorliegenden Entwurf aber nicht, wie erwartet,
erhöht, sondern – im Vergleich zum Diskussionsentwurf 12/95 – sogar
noch reduziert und auf die derzeit gültigen Zahlen der 7. Novelle
festgeschrieben. Es ist nahezu Augenwischerei, allein mit einer
Reduzierung der vorgesehenen Studentenzahl am Patientenbett ein
stichhaltiges Argument für mehr Praxisbezug im Studium anzuführen.

Von der Einbeziehung außeruniversitärer Krankenhäuser und
Einrichtungen in die studentische Ausbildung ist ausschließlich noch
im PJ (Allgemeinmedizin) die Rede; ihre Hinzuziehung zur universitären
Lehre war aber bei der Erarbeitung einer rechten" Reform weit darüber
hinaus für die Vermittlung klinischer Inhalte im Unterricht und
Blockpraktika als äußerst sinnvolle Bereicherung angesehen worden. Daß
diese ehemalige Grundidee im Referentenentwurf nicht mehr auftaucht,
ist allein der Arroganz des Medizinischen Fakultätentages zu verdanken
. . .

Ein paar Kleinigkeiten, die gerade von uns Studentenvertretern immer
wieder eingefordert wurden, sind zwar in Ansätzen im neuen
Referentenentwurf enthalten; so sollen z. B. die lange eingeforderten
Wahlpflichtfächer eingeführt werden und auch in § 3 beim PJ künftig
Unterbrechungen durch z. B. Schwangerschaft oder Krankheit, die die 20
zulässigen Fehltage überschreiten, erlaubt sein und als abgeleistet
anerkannt werden, sofern sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Solche "Peanuts" jedoch können in keiner Weise darüber hinwegtäuschen,
daß mit diesem Gesetzentwurf zukünftigen Medizinergenerationen jede
Chance genommen wird, eine praxisorientiertere Ausbildung zu erhalten,
und dienen allein dem Bestreben des Fakultätentages, jegliche
Reformgedanken im Keim zu ersticken und Hierarchien zu erhalten.

Von den fünf Forderungen des Bundesrates, die dieser am 7. 11. 1986
bzw. am 21. 12. 1989 beschloß, werden drei mit diesem Gesetzentwurf
nicht erfüllt: Die engere Verzahnung von klinischen und vorklinischen
Ausbildungsinhalten, die Verstärkung des praktischen Unterrichts am
Patienten sowie ein stärker fächerintegrierendes Studium.

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:-) Hannes in HH


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Christian Hartmann
fa5...@public.uni-hamburg.de
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