Marc Haber schrieb:
> Hallo,
>
> mir hat sich letzte Woche die folgende Frage gestellt, die ich gerne
> an die freundliche allwissende Gemeinde hierzugroup weitergeben
> möchte.
>
> Gegeben sei ein Flaggenmast in einem privaten Garten in
> Südwestdeutschland, an dem normalerweise zu besonderen Anlässen die
> Flagge der (norddeutschen) Heimatstadt des Grundstückseigentümers
> gesetzt wird.
>
> Wäre es angemessen gewesen, diese Flagge anlässlich trauriger
> Ereignisse der Weltsituation (z.B. der jüngsten Ereignisse in Paris)
> auf Halbmast zu setzen?
Wenn in seiner norddeutschen Heimatstadt die entsprechenden
Flaggen der Organe der öffentlichen Hand ebenfalls halbmast
gesetzt waren, wäre es angemessen gewesen.
( Analog ist es angemessen, im privaten Garten die private Bundesflagge
immer dann ebenfalls halbmast zu setzen, wenn die entsprechend befugten
Organe der öffentlichen Hand ihre Bundes_dienst_flagge halbmast setzen.
Wann sie dies tun, kann man teilweise den alljährlich herausgegebenen und
über die Website des Bundesministeriums einsehbaren Beflaggungskalendern
von Bund und Ländern entnehmen.)
Waren sie es nicht, während aber bei ihm der Wunsch bestand, seiner
Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, hätte er dies durch
andere Beflaggung tun können:
a) Wenn Betroffenheit der Familie ausgedrückt werden soll, hätte er
das Familienbanner mit Trauerflor versehen können.
Seine Heimatstadtflagge wäre vollmast geblieben.
b) Wenn es kein Familienbanner gibt, und/oder die Familie nicht
Anteil nimmt, sondern nur er als Individuum, hätte er die
Heimatstadtflagge einholen und stattdessen eine Trauerfahne
vollmast setzen können. Eine Trauerfahne ist schwarz und mit
Trauerflor versehen. Der Trauerflor deshalb, um die Trauer
deutlich zu machen und von anderen Bedeutungen wie Piraterie,
Widerstand oder Verbitterung deutlichst abzugrenzen.
Vollmast deshalb, weil man zum Zeichen der Trauer Fahnen
entweder halbmast setzt, oder mit Trauerflor versieht, aber
nicht beides macht. Nicht alle Leute kennen diese Sitte
und bei Unwissenden könnte sie Befremden auslösen, sodass,
wenn nur b) infragekommt, zu überlegen ist, von dem Wunsch,
der Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, Abstand
zu nehmen und sich stattdessen verstärkt auf andere Ausdrucks-
formen (zB Anbringen von Trauerflor an aufgestellten, das
Trauerereigis betreffenden Bildern etc; zB das Tragen einer
Trauerarmbinde o dgl ) zu konzentrieren.
> Wie ist es bei privaten Ereignissen (z.B. Tod
> eines nahen Familienangehörigen)?
Derartiges ist wohl kein Anlass um dessentwillen die betreffende
Heimatstadt ihre Stadtflaggen halbmast setzt.
Also handelt er, wenn er auch hier den Wunsch verspürt, seiner
Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, entweder
gemäß oben genanntem Punkt a) oder gemäß oben genanntem
Punkt b).
Verspürt er diesen Wunsch nicht, wird er die Stadtflagge
vollmast belassen. Oder er holt sie ein wenn die Sonne untergeht
und/oder er den Spass am Beflaggen verliert.
Seine eher private Trauer drückt er jedenfalls nicht aus, indem
er durch Halbmastsetzen der Heimatstadtflagge eine Trauer der
Heimatstadt suggeriert.
Ulrich