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Halbmast?

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Marc Haber

unread,
Jan 13, 2015, 1:17:48 PM1/13/15
to
Hallo,

mir hat sich letzte Woche die folgende Frage gestellt, die ich gerne
an die freundliche allwissende Gemeinde hierzugroup weitergeben
möchte.

Gegeben sei ein Flaggenmast in einem privaten Garten in
Südwestdeutschland, an dem normalerweise zu besonderen Anlässen die
Flagge der (norddeutschen) Heimatstadt des Grundstückseigentümers
gesetzt wird.

Wäre es angemessen gewesen, diese Flagge anlässlich trauriger
Ereignisse der Weltsituation (z.B. der jüngsten Ereignisse in Paris)
auf Halbmast zu setzen? Wie ist es bei privaten Ereignissen (z.B. Tod
eines nahen Familienangehörigen)?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
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Marc Haber

unread,
Jan 16, 2015, 12:03:12 PM1/16/15
to
Hans-Georg Bickel <hgbusen...@gmx.de> wrote:
>Wenn es um Ereignisse geht, bei denen auch anderorts Flaggen auf
>Halbmast gesetzt werden, hätte ich keine Bedenken, dies auch bei
>der privaten Heimatflagge im Garten zu tun.

Vielen Dank.

>Und ganz unmöglich finde ich es, wenn die "Trauer" lediglich auf
>einem rein subjektiv wahrgenommenen Ereignis besteht, etwa
>Trauerflor oder Halbmast nach einem verlorenen Fußballspiel.

Wäre das - ohne dass ich mich irgendwie für Fußball interessieren
würde - auch für die Vereinsflagge unangemessen?

Grüße
Marc, der es echt interessant findet, wie viel Prozent der
Gesprächspartner bei der Erwähnung einer Hamburg-Flagge direkt an den
HSV denken anstelle das weiße Tor zur Welt auf rot.
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Ulrich D i e z

unread,
Jan 18, 2015, 11:15:03 AM1/18/15
to
Marc Haber schrieb:

> Hallo,
>
> mir hat sich letzte Woche die folgende Frage gestellt, die ich gerne
> an die freundliche allwissende Gemeinde hierzugroup weitergeben
> möchte.
>
> Gegeben sei ein Flaggenmast in einem privaten Garten in
> Südwestdeutschland, an dem normalerweise zu besonderen Anlässen die
> Flagge der (norddeutschen) Heimatstadt des Grundstückseigentümers
> gesetzt wird.
>
> Wäre es angemessen gewesen, diese Flagge anlässlich trauriger
> Ereignisse der Weltsituation (z.B. der jüngsten Ereignisse in Paris)
> auf Halbmast zu setzen?

Wenn in seiner norddeutschen Heimatstadt die entsprechenden
Flaggen der Organe der öffentlichen Hand ebenfalls halbmast
gesetzt waren, wäre es angemessen gewesen.

( Analog ist es angemessen, im privaten Garten die private Bundesflagge
immer dann ebenfalls halbmast zu setzen, wenn die entsprechend befugten
Organe der öffentlichen Hand ihre Bundes_dienst_flagge halbmast setzen.
Wann sie dies tun, kann man teilweise den alljährlich herausgegebenen und
über die Website des Bundesministeriums einsehbaren Beflaggungskalendern
von Bund und Ländern entnehmen.)

Waren sie es nicht, während aber bei ihm der Wunsch bestand, seiner
Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, hätte er dies durch
andere Beflaggung tun können:

a) Wenn Betroffenheit der Familie ausgedrückt werden soll, hätte er
das Familienbanner mit Trauerflor versehen können.
Seine Heimatstadtflagge wäre vollmast geblieben.

b) Wenn es kein Familienbanner gibt, und/oder die Familie nicht
Anteil nimmt, sondern nur er als Individuum, hätte er die
Heimatstadtflagge einholen und stattdessen eine Trauerfahne
vollmast setzen können. Eine Trauerfahne ist schwarz und mit
Trauerflor versehen. Der Trauerflor deshalb, um die Trauer
deutlich zu machen und von anderen Bedeutungen wie Piraterie,
Widerstand oder Verbitterung deutlichst abzugrenzen.
Vollmast deshalb, weil man zum Zeichen der Trauer Fahnen
entweder halbmast setzt, oder mit Trauerflor versieht, aber
nicht beides macht. Nicht alle Leute kennen diese Sitte
und bei Unwissenden könnte sie Befremden auslösen, sodass,
wenn nur b) infragekommt, zu überlegen ist, von dem Wunsch,
der Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, Abstand
zu nehmen und sich stattdessen verstärkt auf andere Ausdrucks-
formen (zB Anbringen von Trauerflor an aufgestellten, das
Trauerereigis betreffenden Bildern etc; zB das Tragen einer
Trauerarmbinde o dgl ) zu konzentrieren.

> Wie ist es bei privaten Ereignissen (z.B. Tod
> eines nahen Familienangehörigen)?

Derartiges ist wohl kein Anlass um dessentwillen die betreffende
Heimatstadt ihre Stadtflaggen halbmast setzt.

Also handelt er, wenn er auch hier den Wunsch verspürt, seiner
Trauer durch Beflaggung Ausdruck zu verleihen, entweder
gemäß oben genanntem Punkt a) oder gemäß oben genanntem
Punkt b).

Verspürt er diesen Wunsch nicht, wird er die Stadtflagge
vollmast belassen. Oder er holt sie ein wenn die Sonne untergeht
und/oder er den Spass am Beflaggen verliert.
Seine eher private Trauer drückt er jedenfalls nicht aus, indem
er durch Halbmastsetzen der Heimatstadtflagge eine Trauer der
Heimatstadt suggeriert.

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 18, 2015, 11:44:55 AM1/18/15
to
Marc Haber schrieb:

>Hans-Georg Bickel <hgbusen...@gmx.de> wrote:
>
>>Und ganz unmöglich finde ich es, wenn die "Trauer" lediglich auf
>>einem rein subjektiv wahrgenommenen Ereignis besteht, etwa
>>Trauerflor oder Halbmast nach einem verlorenen Fußballspiel.
>
>Wäre das - ohne dass ich mich irgendwie für Fußball interessieren
>würde - auch für die Vereinsflagge unangemessen?

Generell: Um seiner Solidarität zu einer trauernden Gemeinschaft,
der man angehört, Ausdruck zu verleihen, tut man folgendes:
- Man vergewissert sich, dass _diese_ Gemeinschaft offiziell trauert.
- Wenn dem so ist, stellt man diejenigen Insignien _dieser_ Gemeinschaft,
die man selbst führen darf, auf "Trauer" um.

Wenn also ein Verein ein Fussballspiel verliert, kannst Du als
Privatmann deswegen gerne eine Trauerarmbinde tragen.
(Ich würde das allerdings lächerlich finden.)

Wenn deswegen im Verein offiziell verordnete Vereinstrauer herrscht,
kannst Du die an Deinem privaten Fenster am Stock hängende
Vereinsfahne entweder halbstock setzen oder mit Trauerflor behängen.
Den Verein würde ich allerdings lächerlich finden.
Alternativ kannst Du auch Deine Vereinsfahne so lange einholen,
bis die Leute im Verein wieder normal ticken und wieder wissen, was
ein Traueranlass ist und was nicht.

Erst wenn ob der Tragik des verlorenen Fussballspiels die
Bundesregierung Staatstrauer anordnet sodass deswegen unter
anderem die Bundesdienstflaggen und bei diversen den Ländern
zuzurechnenden Behörden die Bundesflaggen und Landesflaggen
halbmast hängen, und Du als Bundesbürger den dringenden Wunsch
verspürst, privat Deiner Solidarität zur trauernden Bundesrepublik
durch eigene Beflaggung Ausdruck zu verleihen, kannst Du zusätzlich
zur oder anstelle der Vereinsfahne eine Bundesflagge (ebenfalls)
halbmast oder halbstock setzen. (Aber keine Bundesdienstflagge!)
(In so einem Fall würde sich allerdings bei mir der Wunsch,
Solidarität durch eigene Beflaggung auszudrücken, sehr in
Grenzen halten.)

Ulrich
Message has been deleted

Marc Haber

unread,
Jan 18, 2015, 1:09:52 PM1/18/15
to
Rüdiger Silberer <Use...@Silberer.net> wrote:
>Ich sehe da kein Problem, Du kannst auf Deinem privaten Flaggenmast die
>Flagge hängen wie Du willst.

Du bist offensichtlich nicht mit seemännischer Etikette vertraut, da
gibt es mehr Fettnäpfe als Tasten auf einer Tastatur.

Helmut Springer

unread,
Jan 18, 2015, 1:30:13 PM1/18/15
to
Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
> Du bist offensichtlich nicht mit seemännischer Etikette vertraut,
> da gibt es mehr Fettnäpfe als Tasten auf einer Tastatur.

Wenn fuer den "Flaggenmast in einem privaten Garten in
Südwestdeutschland" hanseatisches Seebrauchtum gilt, hast Du bzgl.
der dort originaer Ansaessigen ohnehin Narrenfreiheit 8)


--
Best Regards
helmut springer panta rhei
Message has been deleted

Ulrich D i e z

unread,
Jan 19, 2015, 10:34:45 AM1/19/15
to
Rüdiger Silberer schrieb:

> Am 13.01.2015 schrieb Marc Haber:
[...]
> > Wäre es angemessen gewesen
[...]
> Ich sehe da kein Problem, Du kannst
[...]
> wie Du willst.

Ist denn alles, was man kann wie man will, immer auch "angemessen"?

Ich denke, die Frage enthielt implizit die Bitte, bei dem Unterfangen
behilflich zu sein, aus der Menge dessen, was die Eigenschaft hat,
dass man (bzw der Grundstückseigner) es kann wie man will (bzw was
die Eigenschaft hat, dass man es im Rahmen des Rechts, des Gesetzes,
der eigenen Möglichkeite und Fähigkeiten nach eigenem Gusto
handhaben darf), das herauszugreifen, was zusätzlich die Eigenschaft hat,
(von wem auch immer) als "angemessen" eingestuft zu sein.

Da die Leute verschieden sind, wird es verschiedene Sichtweisen
hinsichtlich der Bedeutung des Wörtchens "angemessen" geben, sodass
meines Erachtens Diskussion über Angemessenheit letztenendes keine
objektiv wahren oder objektiv falschen Erkenntnisse zutagefördern werden
sondern allenfalls auf einen Meinungsaustausch hinauslaufen können.

Rechtlich gesehen ist ein Grundstücksbesitzer beim Herumspielen im
Stillen mit Flaggen auf seinem privaten Grundstück weitgehend auf der
sicheren Seite.
Allerdings könnte er zB Probleme bekommen wenn er als Privatperson
auf seinem privaten Grundstück zB eine Volksverkündigung veranstaltet
und zu diesem Behufe eine Flagge hisst, die der Bundesdienstflagge
gleicht oder zum Verwechseln ähnlich sieht.
Ausserdem gibt es diverse Symbole, die man (derzeit) generell besser
nicht so hisst, dass die öffentliche Hand davon Kenntnis erlangt, wenn
man nicht will, dass die öffentliche Hand unlustigen Argwohn empfindet
und aus diesem unlustigen Argwohn unlustige Konsequenzen zieht.

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Jan 19, 2015, 10:46:55 AM1/19/15
to
Marc Haber schrieb:

>Rüdiger Silberer <Use...@Silberer.net> wrote:
>>Ich sehe da kein Problem, Du kannst auf Deinem privaten Flaggenmast die
>>Flagge hängen wie Du willst.
>
>Du bist offensichtlich nicht mit seemännischer Etikette vertraut, da
>gibt es mehr Fettnäpfe als Tasten auf einer Tastatur.

Bei der Ausgangsfrage geht es um Angemessenheit hinsichtlich der
Beflaggung eines in Südwestdeutschland gelegenen privaten
Grundstücks, dessen Eigentümer eine norddeutsche Heimatstadt hat,
mit der Heimatstadtflagge des Eigentümers.

Da es bei der Ausgangsfrage um an Land gelegene Grundstücke und
um Flaggen von an Land gelegenen Städten geht, bitte ich darum, den
Zusammenhang zwischen der Ausgangsfrage und der seemännischen
Etikette deutlicher herauszuarbeiten

Ist etwa er Grundstückseigentümer Seemann während etwa die
seemännische Etikette bestimmte Verhaltensweisen beim Beflaggen
von an Land gelegenen eigenen privaten Grundstücken durch
Seemänner vorschreibt?

Ulrich

Thomas Hochstein

unread,
Jan 19, 2015, 1:45:02 PM1/19/15
to
Rüdiger Silberer schrieb:

> Ich sehe da kein Problem, Du kannst auf Deinem privaten Flaggenmast die
> Flagge hängen wie Du willst.

Das ist in de.alt.soc.knigge eine eher wenig hilfreiche Antwort, sind
Sitten und Gebräuche doch insgesamt dadurch gekennzeichnet, dass man
sie befolgen oder ignorieren kann, wie man möchte.

Marc Haber

unread,
Jan 19, 2015, 1:48:07 PM1/19/15
to
Ulrich D i e z <eu_an...@web.de> wrote:
>Da es bei der Ausgangsfrage um an Land gelegene Grundstücke und
>um Flaggen von an Land gelegenen Städten geht, bitte ich darum, den
>Zusammenhang zwischen der Ausgangsfrage und der seemännischen
>Etikette deutlicher herauszuarbeiten

Es könnte sein dass man auch fernab der Heimat die zuhause üblichen
Regeln einzuhalten versucht. Natürlich nur in dem Fall, wenn die
Einhaltung der Heimatregeln keinen Fettnapf am Wohnort auslösen.

Reinhard Zwirner

unread,
Jan 19, 2015, 2:28:50 PM1/19/15
to
Thomas Hochstein schrieb:
Ich bin mit Dir zwar nicht immer einer Meinung: aber da ist was dran!

SCNR

Reinhard

Ulrich D i e z

unread,
Jan 20, 2015, 9:00:32 AM1/20/15
to
Marc Haber schrieb:

Ulrich D i e z <eu_an...@web.de> wrote:

>>Da es bei der Ausgangsfrage um an Land gelegene Grundstücke und
>>um Flaggen von an Land gelegenen Städten geht, bitte ich darum, den
>>Zusammenhang zwischen der Ausgangsfrage und der seemännischen
>>Etikette deutlicher herauszuarbeiten

>Es könnte sein dass man auch fernab der Heimat die zuhause üblichen
>Regeln einzuhalten versucht. Natürlich nur in dem Fall, wenn die
>Einhaltung der Heimatregeln keinen Fettnapf am Wohnort auslösen.

Sich im jeweiligen Daseinsbereich an mehr Konventionen/Regeln zu
halten als für den jeweiligen Daseinsbereich üblich sind (zusätzlich zu
den im Daseinsbereich "der Heimatstadt fernab gelegenes Grundstück
an Land" geltenden Konventionen und Regeln kommen - sofern
umsetzbar - noch die Regeln aus dem Bereich "Seefahrt" hinzu), ist
meiner Meinung nach nicht notwendigerweise verwerflich.

Die grundsätzliche Frage, was für wen eine angemessene
Weise sein könnte, für verschiedene Daseinsbereiche geltende
Regelwerke zu vereinigen, bzw wann es über "Angemessenheit"
hinausgeht, finde ich durchaus interessant.

Extrembeispiel:

Wenn zum Beispiel das Schiff auf hoher See sinkt, geht nach altem
Brauch der Kapitän allenfalls dann von Bord, wenn er annehmen darf,
dass alle anderen lebenden Menschen das Schiff bereits verlassen
haben.
Angenommen, das an Land gelegene Haus des Kapitäns brennt ab
während er dort gerade mit seinen Unterstellten Geburtstag feiert.
Wäre es zB angemessen, wenn andere (See-)Leute die Ansicht
verträten, dass der Kapitän - in Übertragung des seemännischen
Verhaltenskodex - das brennende Haus erst verlassen darf wenn
er sicher ist, dass alle anderen, die noch am Leben sind, es bereits
verlassen haben?
Wie ist es, wenn zusätzlich zum Kapitän noch ein anderes, dem
Kapitän auf See unterstelltes Mitglied der Festgemeinde sich an Land
in der Brandsituation in der Pflicht sieht, selbst so lange das Kommando
zu übernehmen und auszuharren, bis alle anderen Überlebenden in
Sicherheit sind, weil es im Gegensatz zum Kapitän an Land Mitglied
der freiwilligen Feuerwehr ist und bevor es zur See gegangen ist,
eine zeitlang Feuerwehrkommandant war?
Wäre es in diesem Fall schändlich vom Kapitän, oder wäre es
angemessen von ihm, auf Befehl des Feuerwehrmanns hin das
brennende Gebäude zu verlassen bevor alle seine Untergebenen
in Sicherheit sind?

Ulrich
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Ulrich D i e z

unread,
Feb 25, 2015, 4:29:54 AM2/25/15
to
Ich schrieb:

> Wann sie dies tun, kann man teilweise den alljährlich herausgegebenen und
> über die Website des Bundesministeriums einsehbaren Beflaggungskalendern

Da ist mir wohl was verlorengegangen.
"Bundesministeriums für Inneres" hätte das heissen müssen.

(<http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Beflaggung/beflaggung_node.html>)

> von Bund und Ländern entnehmen.

Ulrich
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