Carports bis 40 qbm umbauter Raum sind bei uns genehmigungsfrei. Da
wir aber 2 PKW unterstellen wollen habe ich mir folgendes überlegt:
Ich baue genehmigungsfrei einen normalen Carport und spanne dann eine
stabile Plane seitlich, damit für einen zweiten PKW ein überdachter
Stellplatz entsteht, tät für uns vollkommen ausreichen.
Frage:
Ist das jetzt eine Art "Umgehungstatbestand" und wird das ganze damit
baugenehmigungspflichtig oder ist das so OK?
Gruss Rainer
>Carports bis 40 qbm umbauter Raum sind bei uns genehmigungsfrei.
In welchem Bundesland wohnst Du? Hier in Hessen brauchst Du eine
Baugenehmigung.
>Da
>wir aber 2 PKW unterstellen wollen habe ich mir folgendes überlegt:
>Ich baue genehmigungsfrei einen normalen Carport und spanne dann eine
>stabile Plane seitlich, damit für einen zweiten PKW ein überdachter
>Stellplatz entsteht, tät für uns vollkommen ausreichen.
Der "Zeltteil" wird zum Bestandteil des Gebäudes und ist in die
m³-Berechnung mit einzubeziehen. Du brauchst zudem eine harte
Bedachung. In Hessen hättest Du keine Chance. Oder, naja, auch hier
gibt es blinde Kühe.
>Frage:
>Ist das jetzt eine Art "Umgehungstatbestand" und wird das ganze damit
>baugenehmigungspflichtig oder ist das so OK?
Nicht okay. Aber ich versteh eines nicht ganz. Was bringt es Dir, auf
eine Genehmigung verzichten zu wollen? Es müsste doch auch für Dich
befriedigender sein, ein genehmigtes, statisch berechnetes und
bauordnungsrechtlich geprüftes und somit sicheres Bauwerk zu besitzen.
Und noch eins: Wie sieht das aus? Da muss man ja eine
Ästhetikschutzbrille aufsetzen. Willst Du Dir Deine Nachbarn
vergraulen?
Ciao
Klaus
--
email: wen...@dialup.nacamar.de
>On Sun, 09 May 1999 16:50:26 GMT, Raine...@swol.de (Rainer Maier)
>wrote:
>
>>Carports bis 40 qbm umbauter Raum sind bei uns genehmigungsfrei.
>
>In welchem Bundesland wohnst Du? Hier in Hessen brauchst Du eine
>Baugenehmigung.
Baden-Württemberg. Wenns keinen Bebauungsplan o.ä. gibt ist alles bis
40 qbm genehmigungsfrei.
>>Frage:
>>Ist das jetzt eine Art "Umgehungstatbestand" und wird das ganze damit
>>baugenehmigungspflichtig oder ist das so OK?
>
>Nicht okay. Aber ich versteh eines nicht ganz. Was bringt es Dir, auf
>eine Genehmigung verzichten zu wollen? Es müsste doch auch für Dich
>befriedigender sein, ein genehmigtes, statisch berechnetes und
>bauordnungsrechtlich geprüftes und somit sicheres Bauwerk zu besitzen.
Wenn ich einen stabilen Carport baue, ist das ein sichereres Bauwerk
als das was mit Statik in diversen Baumärkten angeboten wird.
>Und noch eins: Wie sieht das aus? Da muss man ja eine
>Ästhetikschutzbrille aufsetzen. Willst Du Dir Deine Nachbarn
>vergraulen?
Da sehe ich kein Problem, das soll ja kein Schuppen mit flatternder
Baufolie werden, man kann sowas ästhetisch durchaus ansprechender
gestalten als einen Einheitscarport!
Gruss Rainer
Kann man da nicht zwei Carports a' 39 cbm bauen?
Gruss
Stephan
>hi,
>habe letzte woche einen carport mit 60 qm, bzw. ca. 140 cbm
>fertiggestellt. hier in hessen ist sowas im sog. vereinfachten verfahren
>möglich.
Gut, geht schneller. Der Prüfungsaufwand wird aber lediglich von der
Bauaufsichtsbehörde auf den Bauleiter verlagert. Die Anforderungen
bleiben prinzipiell die Gleichen.
Hallo Klaus,
man kann doch wohl auch ohne Prüfung durch eine Behörde sicher bauen
(wenn man vorher fachlich kompetente Leute fragt).
Ich für meinen Teil verzichte auch wo ich nur kann auf Anträge etc.
>
> Und noch eins: Wie sieht das aus? Da muss man ja eine
> Ästhetikschutzbrille aufsetzen. Willst Du Dir Deine Nachbarn
> vergraulen?
Das würde mich am wenigsten stören, was geht mich das ästhetische
Empfinden der Nachbarn an? Außerdem muß es ja nicht die blaue
Plastikplane mit Ösen 4 x 6 m im Müllsack-Design für 19,99 aus dem
Baumarkt sein. Es gibt sicher auch schönere.
Aber vielleicht kann ich das auch nur deshalb so schreiben, weil ich
keine Nachbarn hab, mit denen ich und die mit mir wegen jeder
Kleinigkeit vor den Kadi gehen. Es soll da aber auch andere Beispiele
geben...
Viele Grüße
Thoralf
--
Thoralf Winkler mailto:thoralf...@gmx.de
Schönebeck/E.
Hallo rainer
Nenn es doch Markise und schau mal in der Landesbauordnung Deines Landes
nach, zumeist findet sich unter einem Paragraphen "Genehmigungsfreie
Vorhaben" ein Passus dieser Art:
"...49. unbedeutende bauliche Anlagen und Einrichtungen, soweit sie
nicht durch die Nummern 1 bis 48 erfaßt sind, wie Teppichstangen,
Markisen, nicht überdachte Terrassen sowie Kleintierställe bis zu 5 m3."
Und dann kannst Du diese "Markise" ja ab und zu abnehmen, bzw. abnehmbar
anbringen.
Eine Variante hab ich noch, die sicher nicht verboten und auch sehr
preiswert ist, die aber mit Sicherheit nicht besonders schön aussieht:
zwei Partyzelte 3 x 3 m hintereinandergestellt...
Und wenn das erlaubt ist, dann sollte es eine Plane doch auch sein.
> Ist das jetzt eine Art "Umgehungstatbestand" und wird das ganze damit
> baugenehmigungspflichtig oder ist das so OK?
Da bin ich überfragt, aber es kommt doch sicher drauf an, was Du für
Nachbarn hast bzw. wie man Dein Grundstück einsehen kann. Günstig ist es
sicher, die Plane erst nach evtl. stattfindender Bauabnahme des Carports
anzubringen. Das erspart lästige Fragen.
Und ich dachte immer, dies seine eine Newsgroup über Architektur...
Die Variante Partyzelte ist wohl allerhöchstens als Scherz gedacht. Unsere
Umwelt ist mit genau solchen Ideen leider schon viel zu stark entstellt. Als
Architekt kann ich da nur sagen: Zum Glück gibt es noch Baubehörden! Die
sind zwar manchmal lästig, verindern in der Regel aber das Gröbste.
Gruss, Armin
hi,
>Das würde mich am wenigsten stören, was geht mich das ästhetische
>Empfinden der Nachbarn an?
wegen dieser denkweise haben wir wohl den ganzen vorschriften-salat.
würde man ihn lassen, würde jeder grad so bauen wie es IHM gefällt,
ohne rücksicht. "du sollst deinen nächsten (aber) lieben wie dich
selbst".
henning
>>hier in hessen ist sowas im sog. vereinfachten verfahren
>>möglich.
imho aber nur bei existierendem b-plan, oder?
henning
> Nicht okay. Aber ich versteh eines nicht ganz. Was bringt es Dir, auf
> eine Genehmigung verzichten zu wollen? Es müsste doch auch für Dich
> befriedigender sein, ein genehmigtes, statisch berechnetes und
> bauordnungsrechtlich geprüftes und somit sicheres Bauwerk zu besitzen.
>
> Und noch eins: Wie sieht das aus? Da muss man ja eine
> Ästhetikschutzbrille aufsetzen. Willst Du Dir Deine Nachbarn
> vergraulen?
Nur zur Klarstellung:
Eine Baugenehmigung bietet keinerlei Gewähr, auf eine
"Ästhetikschutzbrille" verzichten zu können. :-)
Und was die Befriedigung angeht: Ob sie denn tatsächlich eintritt, sei
dahingestellt. In jedem Fall wird es mit Baugenehmigung teurer.
Allerdings ist eine solche aber auch _beruhigender_, da aus dieser
Richtung dann kein Ärger mehr zu befürchten ist.
Wenn ich Rainer richtig verstanden habe, sucht er lediglich ein kleines,
preiswertes Plätzle, um seine vier Räder abstellen zu können.
Grüße
TR
Für 2 Carports nebeneinander reicht der Platz nicht ganz, da ich zum
Autoschrauben wenigstens 3, besser 4 Meter Breite benötige, ausserdem
wird das wohl als ein Bauwerk angesehen.
Folgendes werd ich jetzt machen:
1. Ich zeichne mal einen grossen Carport 5,5x5,5 m nach den Vorgaben
(30 Grad Dachneigung und Ziegeldeckung) und gehe damit aufs Bauamt,
mal sehen was die sagen.
2. Wenns dann nicht klappt, bau ich einen genehmigungsfreien und mach
eine schön geschwungene, stabile, abnehmbare Plane mit Drahtseilen
dran fest
3. wenn sich dann einer aufregt kommt halt tatsächlich ein Partyzelt
hin, auch wenns mir nicht gefällt.
Gruss Rainer
Rainer Maier schrieb:
>
> Hallo,
>
> Carports bis 40 qbm umbauter Raum sind bei uns genehmigungsfrei. Da
> wir aber 2 PKW unterstellen wollen habe ich mir folgendes überlegt:
> Ich baue genehmigungsfrei einen normalen Carport und spanne dann eine
> stabile Plane seitlich, damit für einen zweiten PKW ein überdachter
> Stellplatz entsteht, tät für uns vollkommen ausreichen.
>
> Frage:
> Ist das jetzt eine Art "Umgehungstatbestand" und wird das ganze damit
> baugenehmigungspflichtig oder ist das so OK?
>
> Gruss Rainer
Welche Autos hast du? 6 x 6,5 m müsste doch für 2PKW reichen.
Von der Plane rate ich dir ab.So stabil kann das gar nicht sein,als das
die nicht beim nächsten Sturm(schlimmstenfalls samt Carport)abhebt.
A&D
>Und ich dachte immer, dies seine eine Newsgroup über Architektur...
dachtest Du. Dies aber ist ein Crossposting aus "de.rec.heimwerken".
>Die Variante Partyzelte ist wohl allerhöchstens als Scherz gedacht.
Gab es in unserer Gemeinde leider wirklich. Naja, der Wind hat das
Seinige getan.
>Unsere
>Umwelt ist mit genau solchen Ideen leider schon viel zu stark entstellt. Als
>Architekt kann ich da nur sagen: Zum Glück gibt es noch Baubehörden! Die
>sind zwar manchmal lästig, verindern in der Regel aber das Gröbste.
Nicht unbedingt. Macht ja Arbeit, Ärger und die Bürgermeister fallen
den Bauamtsmitarbeitern leider zu oft in den Rücken.
>Welche Autos hast du? 6 x 6,5 m müsste doch für 2PKW reichen.
Nicht 40 Quadratmeter sondern 40 Kubiketer umbauten Raum, reicht also
für meine gewünschten 5,5 x 5,5 x 2,3 Meter nicht aus
>Von der Plane rate ich dir ab.So stabil kann das gar nicht sein,als das
>die nicht beim nächsten Sturm(schlimmstenfalls samt Carport)abhebt.
Warum soll man sowas nicht stabil machen können, ganze LKW werden mit
Planen eingedeckt, da hält das auch.
Gruss Rainer
> Die Variante Partyzelte ist wohl allerhöchstens als Scherz gedacht.
Ne, als "fliegender Bau" ...
> Unsere
> Umwelt ist mit genau solchen Ideen leider schon viel zu stark entstellt. Als
> Architekt kann ich da nur sagen: Zum Glück gibt es noch Baubehörden! Die
> sind zwar manchmal lästig, verindern in der Regel aber das Gröbste.
Hi Armin,
Baubehörden sind lästig, Partyzelte sind lustig.
Baubehörden verhindern nicht nur das "Gröbste" (Schlimmste), sondern all
zu oft auch das Gute, das qualitativ über das Mittelmaß hinausgehende.
Ich bin allemal für eine größere Bandbreite zu haben, also sowohl für
Partyzelte als auch für wirklich hochwertige Bauten.
> wegen dieser denkweise haben wir wohl den ganzen vorschriften-salat.
> würde man ihn lassen, würde jeder grad so bauen wie es IHM gefällt,
> ohne rücksicht.
Hi Henning,
völlig richtig. Jeder sollte -im Rahmen vorgegebener GRZ und GFZ- so
bauen können, wie es IHM gefällt. Immerhin haben wir eigentlich die sog.
"Baufreiheit".
Wenn sich jemand auf seinem Privatgrundstück (Ein- bis
Mehrfamilienhausbereich) ein Iglo bauen oder ein Nomadenzelt hinstellen
möchte, dann soll er dies bitteschön tun dürfen. Die
Geschmacklosigkeiten dürften auf diese Weise zwar dramatisch zunehmen,
das sehe ich genauso, gleichzeitig würde aber auch mehr Raum für
qualititativ hochwertige Architektur und neue Ideen gegeben sein.
Die entstehende Formenvielfalt dürfte eine Breite Basis für eine
öffentliche Architektur-Diskussion und -Kritik bieten. Und ich bin mir
sicher, das so eine, im Gegensatz zu heute, daraufhin stattfinden würde
...
> 2. Wenns dann nicht klappt, bau ich einen genehmigungsfreien und mach
> eine schön geschwungene, stabile, abnehmbare Plane mit Drahtseilen
> dran fest
Möglicherweise kannst Du den Carport auch längsseitig parallel in einem
gewissen Abstand zum Haus errichten. Die Plane kannst du dann bei Bedarf
zwischen Carport und Haus aufspannen. Sowas dürfte dann auch relativ
sturmfest sein und läßt sich vielleicht sogar mit einer kleinen Terasse
kombinieren.
-
Aus Deinem anderen Posting:
> Die 30 Grad sind definitiv vom Ortschaftsrat beschlossen, hab ich
> alles schon schriftlich. Den Bauantrag hab ich mit 15 Grad eingereicht
> und daraufhin hab ich die Auflage erhalten.
wie setzt sich dieser "Ortschaftsrat" zusammen?
Üblicherweise hast Du gegen Bescheide eine Einspruchsmöglichkeit. Die
Frage ist auch, ob im -falls vorhanden- Bebauungsplan eine bestimmte
Dachneigung zwingend vorgeschrieben ist.
es ist eine sich oft stellende Frage inwieweit vorhandene Strukturen
aufbrechbar sein müssen um notwendige Veränderungen zu ermöglichen und wie
stabil neue Strukturen sein müssen um die ebenso notwendige Sicherheit zu
gewährleisten.
oder anders:
Wie weich darf man Regeln klopfen, wenn man Regeln selber noch gebrauchen
will.
Gruß,
Robert
Thorsten Reinicke schrieb in Nachricht
<1drm15v.1gr...@hh12a.vnet.de>...
>Henning Holzapfel <henning....@student.uni-siegen.de> wrote:
>...
da hast Du aber Glück, daß Du nicht in Braunschweig wohnst.
Denn dort braucht Du auch für ein Partyzelt eine Baugenehmigung!!!. Dies
zeigt ein lang andauernder, aber immer noch aktueller Streitfall um eine
kleine Schilfhütte an einem See, die laut Bauordnungsamt einem Partyzelt
gleichzusetzen ist. (Eulenspiegel läßt grüßen :-)))
Bye
Frank
Hallo Armin,
Ich hab's in der Heimwerkergruppe gelesen und geantwortet. Es gibt
sicher eine gemeinsame Menge an Meinungen in den beiden Gruppen - aber
auch Unterschiede... Zum Beispiel in der Meinung über
Genehmigungsverfahren.
> Die Variante Partyzelte ist wohl allerhöchstens als Scherz gedacht.
Überwiegend ja.
Ich erhebe damit ja keinen Anspruch auf einen Designerpreis, sondern
wollte nur mal darauf hinweisen, wo die rechtliche Grauzone liegt. Und
bei allem Sinn für Schönheit, Kunst am Bau etc.: mit ein wenig eigenem
Verstand und Augenmaß wird man ja auch noch selbst was machen können.
Natürlich sollte es nicht _zu_ häßlich werden.
Was mir noch einfällt, da ja hier auch schon jemand was zum Thema
Brandschutz als Grund gegen eine Plane schrieb: Was, bitte schön, ist
aus Brandschutzgründen der Unterschied zwischen einer Plane 4 x 6 m in
2,5 m Höhe und einer über das Auto gelegten Foliengarage? (...Und so
ungefähr sehe ich das Leben.)
Rainer Maier schrieb:
>
> On Mon, 10 May 1999 21:54:10 +0200, A&D <EWW...@siemens.at> wrote:
>
> >Welche Autos hast du? 6 x 6,5 m müsste doch für 2PKW reichen.
>
> Nicht 40 Quadratmeter sondern 40 Kubiketer umbauten Raum, reicht also
> für meine gewünschten 5,5 x 5,5 x 2,3 Meter nicht aus
>
> Gruss Rainer
Sorry,mein Fehler.Bei uns richtet sich sowas immer nach verbauter
Fläche,es gibt höchstens eine Höhenbegrenzung.Daher der Irrtum.
A&D
> Wie weich darf man Regeln klopfen, wenn man Regeln selber noch gebrauchen
> will.
Hannes Birnbacher <ad-...@t-online.de> wrote:
> Also ne Begrenzung wie "2 mtr hoch darfste an der
> Grundstücksgrenze" oder "40 Kubikmeter darfs haben, mehr muss
> genehmigt werden" ist doch schon ein Kompromiss.
Hi Robert und Hannes,
möglicherweise liegt hier ein Mißverständnis vor. Ich meinte weder ein
Weichklopfen der Regeln noch die Abschaffung der Baugenehmigung, sondern
daß die Behörden sich schlicht aus der _Gestaltung_ raushalten sollen -
zumindest im privaten Ein- und Mehrfamilienhausbereich.
Im Falle des "Verunstaltungsverbotes" geht es noch nicht mal um eine
klare "Regel", sondern um einen für beliebige Zwecke ebenso beliebig
verwendbaren Wischiwaschi-Paragraphen.
Die Frage ist, was ist von öffentlichem Interesse und was ist privat.
Ich meine, niemand würde des Stadtbildes wegen Kleidungsvorschriften
machen oder rote oder gelbe Autos verbieten wollen, oder? Im Baubereich
ist Vergleichbares aber Gang und Gäbe. Und das perverse ist: Gleich
neben diesen ach so schnuckeligen Walmdächlern, Schuhplattlern und
Original-Fischerhütten samt Gartenzwergen steht dann eine
hellerleuchtete Shell-Tankstelle in knalligem Gelb und Rot - Benzin
heute nur Einsfuffzig! Bei diesen großvolumigen "Werbeanlagen" ist
nichts mit "Einfügen in die Umgebung". Und niemand stört sich daran.
Das Bundesverwaltungsgericht sagte hierzu: Einfügung oder
Verunstaltungsverbot verlangt keine "sklavische Anpassung" an die
Umgebung. "Daraus, daß ein Vorhaben in seiner Umgebung ohne Vorbild ist,
folgt noch nicht, daß es ihm an Einfügung fehlt. Das Gebot des Einfügens
soll nicht als starre Festlegung ... allen individuellen Ideenreichtum
blockieren; es zwingt nicht zur Uniformität" (BVerwG, BauR 1978, 276).
Was bedeutet überhaupt "Verunstaltung"? Das Bundesverwaltungsgericht
konnte nicht mehr dazu sagen, als daß "das Empfinden jedes für
ästhetische Eindrücke offenen Betrachters maßgeblich ist, also des
sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen" (BVerwG Bd. 2, 172).
Fatalerweise erinnert dies an die seinerzeitigen Hinweise des
Reichsgerichts auf die "Rechtsauffassung aller billig und gerecht
Denkenden." (Aus "Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung", Michael Hauth)
(ok, das hatte ich gerade parat liegen ... :-) )
Seien wir doch mal ehrlich: Das ist doch entsetzlicher Quatsch mit Soße
- mit allem Respekt vor den Bemühungen des BVerwG. Dann lieber diese
Pseudo-Regel komplett und ersatzlos abschaffen.
GRZ, GFZ, Abstandsflächen, Brandschutz etc. finde ich völlig in Ordnung
und auch notwendig. Ebenso notwendig sind Bauanträge oder Bauanzeigen,
damit übergreifende Dinge wie Straßenbau, Erschließung der Grundstücke
(Wasser, Strom etc.) organisiert werden können. Das steht alles außer
Frage.
Es geht hier "lediglich" (haha) um die Gestaltung. Wenn die Größe und
die Lage des zu bauenden Volumens klar sind, dann sollte seine
Gestaltung allein Sache des Bauherren und/oder Architekten sein. Die
Behörden sollen sich da wirklich raushalten. Und so eine
30-Grad-Ziegel-Vorgabe halte ich schlicht für eine Frechheit. Dann soll
dieser Orts-Dingsbums bitteschön auch die Mehrkosten tragen und/oder der
örtlichen Tankstelle dieselbe Auflage machen - bei der traut er sich
aber nicht.
btw.
Auch hier verstehe ich nicht, warum sich Architekten freiwillig ihre
Ur-Aufgabe von Behörden aus der Hand nehmen lassen.
Wenn "immer wieder zu beobachten" ist, "dass mit Dachpappe und
Abfallholz die abenteuerlichsten Dinger irgendwo hingekloppt werden"
(Hannes), dann ist das teils auch derzeitiger Stand unserer Kulur, da
sollten wir uns nichts vormachen.
Grüße
TR
p.s.
Ich war selbst schon öfter im Einfamilienhausbereich mit diesem
Gestaltungs-Hickhack konfrontiert. Deswegen rege ich mich auch so auf.
--
http://www.iworld.de/~reinicke/
>>Und ich dachte immer, dies seine eine Newsgroup über Architektur...
>
>dachtest Du. Dies aber ist ein Crossposting aus "de.rec.heimwerken".
Ich dachte, das gehört irgendwie in beide Gruppen rein, sorry für das
Crossposting, und nichts für ungut!
Gruss Rainer
>da hast Du aber Glück, daß Du nicht in Braunschweig wohnst.
>Denn dort braucht Du auch für ein Partyzelt eine Baugenehmigung!!!. Dies
>zeigt ein lang andauernder, aber immer noch aktueller Streitfall um eine
>kleine Schilfhütte an einem See, die laut Bauordnungsamt einem Partyzelt
>gleichzusetzen ist. (Eulenspiegel läßt grüßen :-)))
Die Problematik hier ist wohl, dass die Schilfhütte im Aussenbereich
liegt. Da gelten wesentlich rigidere Bestimmungen.
Genau. Die Anforderungen, die an ein Bauwerk zu stellen sind,
orientieren sich an der Nutzung. Wenn ich ein Partyzelt oder auch nur
eine Zeltplane kaufe und montiere es, um ein Kfz darunter abzustellen,
wird aus dem Partyzelt oder der Plane ein Carport (und keine
Nebenanlage) und ist entsprechend den Anforderungen der
Landesbauordnung an solche zu behandeln. Mit dem Begriff "fliegende
Bauten" wird viel Schindluder betrieben. Er ist IMHO nur auf
Jahrmarktsbuden und sonstige Fahrgeschäfte anzuwenden.
--== Sent via Deja.com http://www.deja.com/ ==--
---Share what you know. Learn what you don't.---
fra <dasc...@t-online.de> wrote:
> ... alle wohnvorhaben bis 200 qm wohnfläche (von §30
> bis § 35, aber max. 2 familien) sowie sämtliche nebenanlagen ...
> ... im vereinfachten verfahren genehmigungsfähig ...
> ... "freistellungsverfahren"
> ... befreiung von festsetzungen aus dem b-plan?" ...
Hi Leute,
das ist doch Irrsinn, oder? (Keine Kritik an Dich, Fra :-) )
Es soll lediglich ein kleiner Carport gebaut werden.
Und Rainer, wenn Du vielleicht noch eine Etage höher gehst (Motto: ich
wollte nur mal fragen ...), kriegst Du am Ende Deine 15-Grad-Dachneigung
durch.
(Hauptsache, es ist kompliziert ...)
>möglicherweise liegt hier ein Mißverständnis vor. Ich meinte weder ein
>Weichklopfen der Regeln noch die Abschaffung der Baugenehmigung, sondern
>daß die Behörden sich schlicht aus der _Gestaltung_ raushalten sollen -
>zumindest im privaten Ein- und Mehrfamilienhausbereich.
Tun Sie im wesentlichen ja auch. Im unbeplanten Innenbereich nach § 34
BauGB, d.h. Gebieten ohne Bebauungsplan, die auch heute noch oft
vorherrschend sind, wird ein beantragtes Bauwerk lediglich nach seiner
"Einfügung" in die umgebende Bebauung geprüft. Es muss sich halt von
der Grundstücksausnutzung (GRZ/GFZ), der Bauweise(offene/geschlossene)
und einigen wesentlichen Dingen wie Anzahl der Vollgeschosse,
Gebäudehöhe und evt. auch Dachneigung und Dachausrichtung in den von
der vorhandenen Bebauung vorgegebenen "Rahmen" einpassen. Diese
Einschränkungen sollen verhindern, dass sich ein Baugebiet langsam
schleichend verändert. Alle anderen Kriterien sind für die Behörden
tabu. Innerhalb dieser Grenzen hat der Architekt alle Freiheiten. So
musste in unserer Gemeinde kürzlich in einem Dorfgebiet mit
WA-Charakter bei einem Einfamilienhaus eine fensterlose Fassade an der
Strassenfront genehmigt werden. Nicht ganz ohne Bauchgrimmen
allerdings.
>Im Falle des "Verunstaltungsverbotes" geht es noch nicht mal um eine
>klare "Regel", sondern um einen für beliebige Zwecke ebenso beliebig
>verwendbaren Wischiwaschi-Paragraphen.
Welchen § meinst Du? § 34 BauGB ist klar, auch wenn über die 3
wesentlichen Sätze desselben 2000 Seiten Kommentar geschrieben werden
können.
>Die Frage ist, was ist von öffentlichem Interesse und was ist privat.
>Ich meine, niemand würde des Stadtbildes wegen Kleidungsvorschriften
>machen oder rote oder gelbe Autos verbieten wollen, oder? Im Baubereich
>ist Vergleichbares aber Gang und Gäbe. Und das perverse ist: Gleich
>neben diesen ach so schnuckeligen Walmdächlern, Schuhplattlern und
>Original-Fischerhütten samt Gartenzwergen steht dann eine
>hellerleuchtete Shell-Tankstelle in knalligem Gelb und Rot - Benzin
>heute nur Einsfuffzig! Bei diesen großvolumigen "Werbeanlagen" ist
>nichts mit "Einfügen in die Umgebung". Und niemand stört sich daran.
Es gibt natürlich Ausnahmen. Oder würdest Du den Bauantrag für eine
Kirche oder ein Rathaus ablehnen wollen, weil diese Bauwerke sich
nicht in die umgebende 1-2 Familienhausbebauung einfügen?
>Das Bundesverwaltungsgericht sagte hierzu: Einfügung oder
>Verunstaltungsverbot verlangt keine "sklavische Anpassung" an die
>Umgebung. "Daraus, daß ein Vorhaben in seiner Umgebung ohne Vorbild ist,
>folgt noch nicht, daß es ihm an Einfügung fehlt. Das Gebot des Einfügens
>soll nicht als starre Festlegung ... allen individuellen Ideenreichtum
>blockieren; es zwingt nicht zur Uniformität" (BVerwG, BauR 1978, 276).
>
>Was bedeutet überhaupt "Verunstaltung"? Das Bundesverwaltungsgericht
>konnte nicht mehr dazu sagen, als daß "das Empfinden jedes für
>ästhetische Eindrücke offenen Betrachters maßgeblich ist, also des
>sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen" (BVerwG Bd. 2, 172).
>Fatalerweise erinnert dies an die seinerzeitigen Hinweise des
>Reichsgerichts auf die "Rechtsauffassung aller billig und gerecht
>Denkenden." (Aus "Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung", Michael Hauth)
Èine Ablehnung wegen Verunstaltung hat es in den letzten 10 Jahren in
unserer Gemeinde nicht gegeben. Der Fall ist in der alltäglichen
Praxis praktisch völlig unbedeutend. Keine Gemeinde, keine
Bauaufsichtsbehörde zieht sich letzlich den Schuh an, ihre Auffassung
mit "open end" vor dem Verwaltungsgericht durchzuboxen. Das könnte ja
zu Schadenersatzforderungen führen. Es mag halblegal taktiert werden,
aber letzlich ziehen die Behörden den Schw**z ein.
>Seien wir doch mal ehrlich: Das ist doch entsetzlicher Quatsch mit Soße
>- mit allem Respekt vor den Bemühungen des BVerwG. Dann lieber diese
>Pseudo-Regel komplett und ersatzlos abschaffen.
Bist Du ein gebranntes Kind ;-)
>Es geht hier "lediglich" (haha) um die Gestaltung. Wenn die Größe und
>die Lage des zu bauenden Volumens klar sind, dann sollte seine
>Gestaltung allein Sache des Bauherren und/oder Architekten sein. Die
>Behörden sollen sich da wirklich raushalten. Und so eine
>30-Grad-Ziegel-Vorgabe halte ich schlicht für eine Frechheit. Dann soll
>dieser Orts-Dingsbums bitteschön auch die Mehrkosten tragen und/oder der
>örtlichen Tankstelle dieselbe Auflage machen - bei der traut er sich
>aber nicht.
Naja, hier scheint es so zu sein, dass sich der Ortsbeirat/
Gemeindevorstand/ Stadtbaurat oder wie auch immer eines 400 Seelen
Dorfes doch etwas zu sehr aufplustert. Aber das kann man eigentlich
nur vor Ort durch Inaugenscheinnahme klären. Manchmal muss man in
solchen Fällen sich der Hilfe der nächsthöheren Behörde
(Kreisverwaltung/Bauaufsicht) bedienen, um die Damen und Herren von
Ihrem hohen Ross runter zu holen.
>Auch hier verstehe ich nicht, warum sich Architekten freiwillig ihre
>Ur-Aufgabe von Behörden aus der Hand nehmen lassen.
Die Damen und Herren Stadtplaner, Behördenleiter sonstigen Bürokraten,
die den Hausbesitzern in Bebauungsplänen usw. tagaus und tagein im
Detail Vorschriften machen und sie damit quälen, fahren natürlich 2x
im Jahr in die Toscana, um sich dort im Wildwuchs behördlich
ungeordneter Ortsentwicklungen von Ihrem frevelhaften Tun zu erholen.
>Wenn "immer wieder zu beobachten" ist, "dass mit Dachpappe und
>Abfallholz die abenteuerlichsten Dinger irgendwo hingekloppt werden"
>(Hannes), dann ist das teils auch derzeitiger Stand unserer Kulur, da
>sollten wir uns nichts vormachen.
Nur manchem ein Dorn im Auge.
>Ich war selbst schon öfter im Einfamilienhausbereich mit diesem
>Gestaltungs-Hickhack konfrontiert. Deswegen rege ich mich auch so auf.
Ach so...
IMHO = in my humble opinion / meiner bescheidenen Meinung nach
Gruß Peter Gautschi
--
Press any key to continue or any other key to quit.
>Die Plane kannst du dann bei Bedarf zwischen Carport und Haus aufspannen.
>Sowas dürfte dann auch relativ sturmfest sein
Hoffentlich kommt kein Schnee .-)
Gruß Peter Gautschi
--
Der Erfolg hat viele Väter.
Der Misserfolg ist ein Waisenkind.
Klaus Wensing <wen...@dialup.nacamar.de> wrote:
Hi Klaus,
erstaunlich, was eine "Plane an Carport" so alles hergibt ... :-)
> Im unbeplanten Innenbereich nach § 34
> BauGB, d.h. Gebieten ohne Bebauungsplan, die auch heute noch oft
> vorherrschend sind, wird ein beantragtes Bauwerk lediglich nach seiner
> "Einfügung" in die umgebende Bebauung geprüft. Es muss sich halt von
> der Grundstücksausnutzung (GRZ/GFZ), der Bauweise(offene/geschlossene)
> und einigen wesentlichen Dingen wie Anzahl der Vollgeschosse,
> Gebäudehöhe und evt. auch Dachneigung und Dachausrichtung in den von
> der vorhandenen Bebauung vorgegebenen "Rahmen" einpassen.
Mit dieser Art "Einfügung" habe ich eigentlich keine Probleme. Einige
Menschen leben lieber in dichter bebauten und einige in weniger dicht
bebauten Gebieten. Um diesen Wünschen zu entsprechen, und auch, um das
Funktionieren des Gesamten (Wohnen, Industrie, Landwirtschaft u.a.) zu
gewährleisten, machen solche Regelungen wirklich Sinn.
Für etwas problematisch halte ich aber die Vorschrift der
eingeschossigen Bauweise bei Einfamilienhäusern in Zusammenhang mit den
Grundstückspreisen und Abstandsregelungen. Aus dieser Kombination
ergeben sich oft bis unter den First vollgestopfte Häuser, die nicht
selten ein wenig lächerlich aussehen. Möglicherweise wäre hier eine
Regelung über sog. "Baufenster", bei der ein bebaubares Volumen auf dem
Grundstück definiert wird, sinnvoller. Die Einzelheiten würden an dieser
Stelle jedoch etwas zu weit führen :-) ...
Die Gestaltung der Dächer ergibt sich bei der geschlossenen Bauweise ja
fast von allein, es sei denn, Architekt und Bauherr sind komplett
skrupellos. Werden aber Neigung und Ausrichtung bei der offenen Bauweise
vorgeschrieben, dann empfinde ich dies schon als erheblichen Eingriff.
Dennoch: Im Großen und Ganzen finde ich den 34er ok.
> Alle anderen Kriterien sind für die Behörden
> tabu. Innerhalb dieser Grenzen hat der Architekt alle Freiheiten.
Leider nicht. Siehe unten.
> So
> musste in unserer Gemeinde kürzlich in einem Dorfgebiet mit
> WA-Charakter bei einem Einfamilienhaus eine fensterlose Fassade an der
> Strassenfront genehmigt werden. Nicht ganz ohne Bauchgrimmen
> allerdings.
In dem von mir zitierten "Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung" ist exakt
so ein Beispiel. Ein "Architekturprofessor plante zur Straße hin eine
nahezu geschlossene Wand". Das ist nicht zufällig dasselbe?
TR:
> >Im Falle des "Verunstaltungsverbotes" geht es noch nicht mal um eine
> >klare "Regel", sondern um einen für beliebige Zwecke ebenso beliebig
> >verwendbaren Wischiwaschi-Paragraphen.
KW:
> Welchen § meinst Du? § 34 BauGB ist klar, auch wenn über die 3
> wesentlichen Sätze desselben 2000 Seiten Kommentar geschrieben werden
> können.
Ne, nicht das Baugesetzbuch, sondern das "Gesetz über die Bauordnung",
hier §12 . In den Länder-Bauordnungen wird dies ja unterschiedlich
umgesetzt. Ich zitiere mal für Hamburg:
---"
Hamburgische Bauordnung
Teil 3: Gestaltung
§12 Gestaltung
(1) Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen
und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, daß sie
nicht _verunstaltet_ wirken.
(2) Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen,
daß sie das Straßenbild, Ortsbild, Stadtbild oder Landschaftsbild nicht
_verunstalten_. ...
"---
Theoretisch kann jeder Bauprüfer einen Bauantrag mit der Begründung der
_Verunstaltung_ zumindest vorläufig ablehnen.
Eine Bildzeitungsüberschrift könnte sinngemäß lauten: "Keine häßlichen
Häuser". Allerdings ist es in den letzten paar tausend Jahren keinem
Philosophen, Künstler oder Wissenschaftler je gelungen, zu erklären, was
_Schönheit_ ist, was uns aber nicht davon abhält, Schönheit oder Poesie
zu empfinden. Auch das Bundesverwaltungsgericht kam bei dieser Frage ja
ins Stottern. Und ausgerechnet Bauordnungen und Bauprüfabteilungen
wollen hier schlauer sein?
In Hamburg gibt es eine ganze Reihe an Beispielen, wo sich Behörden
massiv in die Gestaltung einmischten. Ein populäres ist das eines
Ehepaares aus Hamburg-Francop. Es wollte letztes Jahr ein Holzhaus (so
ein Schwedenhaus o.ä.) bauen. Nach dem Foto zu urteilen war das Haus
zwar nichts besonderes, dennoch sah es ganz ok aus. Das zuständige
Bauamt machte allerdings die Auflage, daß eine Seite dieses Holzhauses
als Fachwerk ausgeführt werden sollte, mit der Begründung, den Ortskern
des Stadtteils schützen zu wollen. Also, verunstalteter läßt sich ein
Haus wohl kaum ausführen, oder? Drei Seiten mit senkrechter
Holzverschalung, eine Seite als Fachwerk. Sogar das eigentlich
konservative Hamburger Abendblatt schrieb von "Willkür und Arroganz"
(als Überschrift!) seitens der Baubehörden. Und dies ist kein
Einzelfall. Einige Bauherren gehen dann auch jahrelang vor Gericht.
Eine frühere Bauherrin von mir besitzt ein zwei bis dreigeschossiges
Stadthaus, gebaut Anfang des Jahrhunderts. Irgendwann hatte sie es mit
einem violetten Anstrich versehen lassen, die Stuckteile hell abgesetzt.
Insgesamt sieht das ganz angenehm aus. In der Zwischenzeit wurde für den
Stadteil allerdings eine sog. Erhaltensverordnung (ich glaube, die
Bezeichnung ist so richtig ...) verabschiedet, die für alle Häuser einen
weißen oder hellgrauen Anstrich vorschreibt. Die Bauherrin darf nun die
Fassade zwar noch in violett _ausbessern_, handelt es sich jedoch um
einen Neuanstrich, dann darf dieser nur in weiß oder hellgrau erfolgen.
Tja ... es ergibt sich ein Lebensgefühl, als würde man durch ein Museum
latschen. In anderen Fällen schrieb z.B. der Denkmalschützer die Teilung
von neu einzubauenden Fenstern vor.
Ich weiß nicht, wie diese Dinge bei Euch geregelt sind. In Hamburg gibt
es noch eine Reihe von Ergänzungen zu diesem §12. Sie lauten "Verordnung
zur Gestaltung der ..." oder "Verordnung zum Schutze des Milieubereichs
..." u.a.
Im Falle der "Binnen-" oder "Außenalster-Verordnung" macht solch ein
Vorgehen tatsächlich Sinn, da hier doch ein allgemeines Interesse
besteht, z.B. die Möglichkeit der Ufernutzung (Spazierwege etc.).
Wenn ich aber lese:
"Verordnung über die Gestaltung geneigter Dächer in Lohbrügge-Nord"
(vorgelagerter Stadtteil von Hamburg), dann kann ich mir nur noch an den
Kopf fassen.
Außerdem enthalten hier auch zahlreiche Bebauungspläne gestalterische
Festsetzungen. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht eines jeden halbwegs
"aufrichtigen" Architekten, oder?
Es sind aber nicht nur die Behörden, die so handeln, sondern oft auch
die Bauherren selbst: O-Ton Bauherr: "Nach Außen passen wir uns an,
innen machen wir dann alles frei und offen, so wie wir es wollen." Sie
wollen keinen Ärger mit den Behörden. Aus solchen Haltungen ergeben sich
dann oft die abenteuerlichsten Lösungen, bei denen Innen und Außen kaum
noch etwas miteinander zu tun haben und die deswegen auch einges an Geld
kosten.
Naja, und über all das rege ich mich halt auf. Irgendwie scheinen da die
Kompetenzen durcheinandergerutscht zu sein. Sämtliche übergeordneten
Dinge, wie Flächennutzung, offene oder geschlossene Bauweise, zu
überbauenden Fläche, Erschließung und Versorgung etc., sind in den
Händen der Behörden und/oder Stadtplaner tatsächlich besser aufgehoben.
Dem kann ich mich auch relativ leicht "einfügen". Aber die reine
Gestaltung des einzelnen Hauses/Gebäudes sollte doch in der Hand des
Architekten liegen.
-
!
Noch eine Frage hätte ich an die Runde hier:
Meines Wissens stammt dieses Verunstaltungsverbot aus dem Dritten Reich:
Es dürfen keine "verunstalteten" Häuser gebaut werden. Gibt es hier
einen Zusammenhang zur "entarteten" Kunst? Dieser Verdacht drängt sich
mir bei den Worten "verunstaltet" und "entartet" nämlich auf.
-
> Die Damen und Herren Stadtplaner, Behördenleiter sonstigen Bürokraten,
> die den Hausbesitzern in Bebauungsplänen usw. tagaus und tagein im
> Detail Vorschriften machen und sie damit quälen, fahren natürlich 2x
> im Jahr in die Toscana, um sich dort im Wildwuchs behördlich
> ungeordneter Ortsentwicklungen von Ihrem frevelhaften Tun zu erholen.
Jau! :-D
TR:
> >Wenn "immer wieder zu beobachten" ist, "dass mit Dachpappe und
> >Abfallholz die abenteuerlichsten Dinger irgendwo hingekloppt werden"
> >(Hannes), dann ist das teils auch derzeitiger Stand unserer Kulur, da
> >sollten wir uns nichts vormachen.
KW:
> Nur manchem ein Dorn im Auge.
Deswegen schrieb ich ja: Stand unserer Kultur :-).
> was machst du eigendlich den rest des tages...?
Hi Fra,
eine blöde Reaktion, oder? Ich hatte mich vor Längerem mit dem Thema
beschäftigt (Bauen in Hamburg / Verunstaltung u.a.). Tut mir leid, falls
das zu lang war oder hier nicht interessiert.
grüsse, fra
> nanu, wasn nu los ? verstehste keinen spaß mehr ? ;-)
> war nich so gemeint (< diesma im ERNST)
Alles klar :-).
Bin wohl heute morgen mit dem falschen Bein aufgestanden ...
(womöglich bestand die nächtliche Decke aus einer CARPORT-PLANE ;-))