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UKW-Schiffsfunk: Wer kennt Frequenzen?

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Torsten Stein

unread,
Jul 9, 2002, 2:46:33 AM7/9/02
to
Hallo Scannerfreaks,
wer kennt sich in deutschen Küstengewässern (speziell Ostsee) aus und kann
mir mal ein paar Tips geben, was im marineband los ist und wo man hindrehen
sollte. Ich habe über Stunden bereits 156.475 (ch69) und 156.625 (ch72)
gescannt, ohne Erfolg zu haben. Gefunden habe ich andererseits auf 161.600
(ch29) den Lotsendienst von Trelleborg-Fährhafen...aber das ist nicht sehr
spannend. Was ist aus den deutschen Küstenfunkstellen auf UKW geworden? Die
laufen doch jetzt unter DP07 und angeblich mit Sendern in Kiel, Lübeck und
Arkona. Aber auch dort ist nichts zu hören.
Wo findet man die ganzen kleinen Fischerboote, wo treffen sich die Segler
und verabreden sich zum Bier?.... -))

Gruß, Torsten


Max Thum

unread,
Jul 9, 2002, 5:29:13 AM7/9/02
to
"Torsten Stein" <st...@digitalzentrale.de> schreibselte dies:

> wo treffen sich die Segler und verabreden sich zum Bier?.... -))

GSM, PMR, LPD, Ojehojeh...


;)
Max

--
Absolute Netzwerksicherheit:
http://bundespest.de/sicherheit

Dieter Kujawa

unread,
Jul 9, 2002, 2:20:57 PM7/9/02
to
hi,
"Torsten Stein" schrieb
in dem Datenblaett vom THF7 (www.kenwood.net)
sind z.B. alle UKW-Seefunkfreq. gelistet.
und auf www.dp07.de findest du die Kanaele
fuer eben dp07.
Du weisst, dass es illegal ist?
Grusz Dieter


Markus Bärtschi

unread,
Jul 9, 2002, 2:14:13 PM7/9/02
to

Beim Seefunk sind die folgenden Kanäle interessant:

09 156.450 Hafen/Schleusenkanal
11 156.550 Hafen/Schleusenkanal
12 156.600 Hafen/Schleusenkanal
13 156.650 Hafen/Schleusenkanal
16 156.800 Anruf & Notrufkanal
69 156.475 Schiff-Schiff Kanal

Küstenfunkstellen mit Telefongesprächen sind GSM und Satelliten
zum Opfer gefallen.

Die obigen Angaben beziehen sich auf Frankreich/Bretagne, in
der Ostsee wird es ähnlich sein.

Markus

In article <age0sb$ks9jo$1...@ID-151898.news.dfncis.de>,
st...@digitalzentrale.de says...

--
Markus Baertschi Phone: ++41 (21) 807 1677
Bas du Rossé 14b Fax : ++41 (21) 807 1678
CH-1163, Etoy Email: mar...@markus.org
Switzerland Homepage: www.markus.org

Dieter Kujawa

unread,
Jul 9, 2002, 3:39:53 PM7/9/02
to
hi,
hab ich gerade auf Segelnetz.de gefunden:
UKW-KANÄLE Seefunk

Die Kanal-Zuordnung gilt nur im Seefunkbereich und nicht auf den
Binnenwasserstraßen!

a.. Internationaler Verkehr und koordinierte SAR-Einsätze K 06
b.. Fracht- und Fahrgastschiffe K 08
c.. Lotsen und Wasserschutz-Polizei, Lotsen-Dienste K 09
d.. Fischerei-Fahrzeuge, SAR-Verkehr mit Luftfahrzeugen K 10
e.. Behördenfahrzeuge, Sicherheit der Seeschifffahrt K 13
f.. Bagger, Schleppverbände K 67, K 73
g.. Fischerei-Fahrzeuge K 77
h.. Sportboote und Yachten K 72, K 69
Revierfunk Schleswig-Holstein

Anrufkanäle:


a.. Hafen Kappeln (Kappeln Port) K 11
b.. Brücke Kappeln (Kappeln Bridge) K11
c.. Hafen Eckernförde (Eckernförde Port) K11
d.. Hafen Heiligenhafen (Heiligenhafen Port) K14
e.. Schießgebiet Todendorf (Todendorf Naval) K11, K16
f.. Verkehrszentrale NOK II (Kiel Traffic) K22
g.. Hafen Kiel (Kiel Port) K11,K16
h.. Hafen Strande (Strande Port) K11
i.. Lübeck Herrenbrücke (Trave Bridge) K13
j.. Verkehrszentrale Trave (Trave Traffic) K13
k.. Lübeck Hubbrücken (Lübeck Hubbrücken) K18
l.. Hafen Neustadt (Neustadt Port) K11
m.. Hafen Puttgarden (Puttgarden Port) K 16, K74


Häfen und Lagemeldungen deutsche Ostseeküste

Stralsund - Fahrwasser
a.. Lage: K67 von 0235,0635 bis 2235 GZ alle 2 Stunden (Stralsund Traffic)
b.. Hafen: Stralsund Port K11
Trave
a.. Lage: K13 von 0600 bis 2100 alle 3 Stunden (Trave Traffic)
b.. Hafen: Travemünde Port K16, K19
Rostock-Fahrwasser
a.. Lage: K73 von 0115,0515 bis 2115 GZ alle 2 Stunden mit Sportbootinfo
(Warnemünde Traffic)
b.. Hafen: Rostock Port K10, Marienehe Port K13
Wismar-Fahrwasser
a.. Lage: K14 von 0230,0630 bis 2130 alle 3 Stunden (Wismar Traffic)
b.. Hafen: Wismar Port K 11
Saßnitz/Mukran
a.. Lage: K13 von 0230,0630,bis 2230 GZ alle 2 Stunden (Sassnitz Traffic)
b.. Hafen: Sassnitz Port K15, Mukran Port K11
Peenestrom/ Oderhaff
a.. Lage: K09 von 0715 bis 2115 GZ alle 2 Stunden (Wolgast Traffic)
b.. Hafen: Peenemünde Naval Port K11, K14, Wolgast Port K15
Uecker Lage und Hafen : K11 (Ueckermünde Port)
----------------------------------------------------------------------------
----
Zur Übersicht

Info Deutsche Bucht Unterelbe,Nord-Ostsee-Kanal

Schleusen und Brücken im Elbebereich


a.. Schleuse Cuxhaven Cuxhaven Lock K69

b.. Oste-Sperrwerk Oste Bridge K16,69

c.. Oste-Brücke Geversdorf K69

d.. Brücke Oberndorf Oberndorf Bridge K69

e.. Stör-Sperrwerk Stör Lock K09,16

f.. Sperrwerk Glückstadt Glückstadt Lock K11

g.. Krückau-Sperrwerk Krückau Lock K09

h.. Pinnau-Sperrwerk Pinnau Lock K09

i.. Este-Sperrwerk Este Lock K10,16

j.. Drehbrücke bei Estebrügge Este Bridge K11

k.. Kattwykbrücke , Kattwyk Bridge K13.16

l.. Schleuse Harburg Harburg Lock K13,16

m.. Rethe-Hubbrücke Rethe Bridge K13,16

n.. Schleuse Tiefstack Tiefstack Lock K11


----------------------------------------------------------------------------
----
Zur Übersicht
Radarkette Elbe (Radarberatung über Sprechfunk bei Revierfahrt)
a.. Feuerschiff German Bight bis Elbe, K65 Elbe Approach West Radar
(Probebetrieb)

b.. Feuerschiff Elbe bis Tonne 5, K19 ElbeApproach East Radar

c.. Tonne 3 bis Tonne 15/Neuwerk Reede, K18 Scharhörn Radar

d.. Tonne 13/Neuwerk Reede bis Tonne 29, K05 Neuwerk Radar

e.. Tonne 27 bis Tonne 41, K21 Cuxhaven Radar

f.. Tonne 39 bis Tonne 53, K03 Belum Radar

g.. Tonne 51 bis Tonne 59/Reede, K04 Brunsbüttel Radar l für nördliche
Fahrwasserseite

h.. Ausschließlich für Abzweiger in den NOK, K67 BrunsbüttelRadar II

i.. Tonne 57a/Reede bis Tonne 65, K18 St. Margarethen Radar

j.. Tonne 63 bis Tonne 77/WS1, K61 Freiburg Radar

k.. Tonne 75 bis Tonne 89, K05 Rhinplatte Radar

l.. Tonne 87 bis Tonne 103, K66 Pagensand Radar

m.. Tonne 101 bis Tonne 115/LS 19, K21 Hetlingen Radar

n.. Tonne 113 bis Tonne 125, K60 Wedel Radar

o.. Tonne 125 bis Tonne 129, K19 Hamburg Radar

p.. Tonne 129 bis Seemannshöft, K03 Hamburg Radar


----------------------------------------------------------------------------
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Zur Übersicht
Häfen an Elbe und Westküste Schleswig-Holstein


a.. Hafen Helgoland K16, 67 Helgoland Port

b.. Hafen List K11 List Port

c.. Hafen Wyk auf Föhr K11, 16 Wyk auf Föhr Port

d.. Hafen Pellworm K11 Pellworm Port

e.. Hafen Büsum K11,16 Büsum Port

f.. Hafen Husum K11, 16 Husum Port Verkehrslage: h+00 von HW -4 bis HW +2
Std.

g.. Eider-Sperrwerk K14, 16 Eider Lock

h.. Hafen Friedrichskoog K10

i.. Hafen Cuxhaven K69

j.. Hafen Hamburg K13,14,16, 74

----------------------------------------------------------------------------
----
Zur Übersicht
Häfen, Brücken, Schleusen in Bereich Weser/Hunte/Jade/Ems
a.. Bremen Port K03,16
b.. Bremen Schleuse K20
c.. Bremerhaven Port K12,16
d.. Oslebshausen Lock K12
e.. Brake Lock K10
f.. Hunte Lock K73
g.. Hunte Bridge (Hubbrücke km 18,17) K73
h.. Elsfleth Bridge K73
i.. Oldenburg Bridge K73
j.. Oldenburg Lock K20
k.. Cäcilien Bridge K73
l.. Wilhelmshaven Port K11,16
m.. Wilhelmshaven Lock K13,16
n.. Kaiser-Wilhelm-Brücke K11
o.. Deichbrücke K11
p.. Varel Lock K13
q.. Emden Lock (Gr. Seeschleuse) K13,16
r.. Nesserland Lock K13,16
s.. Oldersum Lock K13
t.. Leer Bridge K15
u.. Leer Lock K13,16
v.. Weener Bridge (Friesenbrücke) K15
w.. Weener Lock (Schutzschleuse Weener) K13, 16
x.. Papenburg Lock(Seeschleuse Papenburg) K13,16
y.. Wangerooge Port K17
z.. Harlesiel Lock K17
aa.. Langeoog Port K17
ab.. Bensersiel Port K17
ac.. Norderney Port K17
ad.. Norddeichport K17
ae.. Leysiel Lock K17
af.. Borkum Port K14,16

----------------------------------------------------------------------------
----
Zur Übersicht
Radarkette Weser:

Zur Radarberatung auf K16 Bremerhaven Weser Radar
bzw. Bremen Weser Radar (ab Harriersand Radar II) melden!

a.. Tonne 3a/Neue Weser-Reede bis Tonne 19H/Reede, bzw. von Tonne A1 bis
Tonne 16a/16 K22
b.. Tonne 21 bis Tonne 27 K02 Hohe Weg Radar l h+20
c.. Tonne 27 bis Tonne 37 K02 Hohe Weg Radar II h+20
d.. Tonne 37 bis Tonne 47 K04 Robbenplate Radar l h+20
e.. Tonne 47 bis Tonne 53 K04 Robbenplate Radar II h+20
f.. Tonne 53 bis Tonne 63 K07 Blexen Radar h+20
g.. Tonne 63 bis Tonne 58 K05 Luneplate Radar l h+20
h.. Tonne 58 bis Tonne 69 K82 Luneplate Radar II h+20
i.. Tonne 69 bis Tonne 79 K82 Dedesdorf Radar h+20
j.. Tonne 79 bis Tonne 87 K21 Sandstedt Radar h+20
k.. Tonne 87 bis Tonne 93 K21 Harriersand Radar l h+20
l.. Tonne 93 bis km 32 K19 Harriersand Radar II h+30
m.. km 32 bis km 25,5 K19 Elsflether Sand Radar h+30
n.. km 25,5 bis km 22 K78 Rönnebeck Radar h+30
o.. km 22 bis km 19 K78 Ritzenbüttel Radar h+30
p.. km 19 bis km 15 K78 SchönebeckRadar h+30
q.. km 15 bis km 11,5 K81 Ochtumersand Radar h+30
r.. km 11,5 bis km 7,5 K81 Seehausen Radar h+30
s.. km 7,5 bis km 4 K81 Lankenau Radar h+30
t.. Stadtbremische Häfen K81Seehausen-/Lankenau Radar h+30
u.. Hunte (Lagemeldung) K63 Hunte Traffic h+30

----------------------------------------------------------------------------
----
Zur Übersicht
RadarketteJade:

Zur Radarberatung auf K16 Jade Radar melden

a.. Tonne l b/Jade 1 bis Tonne 33 K63 Jade Radar l h+10 Jade Traffic

b.. Tonne 33 bis Tonne 58 K20 Jade Radar II h+10

Radarkette Ems:

Zur Radarberatung auf K16 Ems Radar melden

a.. Tonne 1 bis Tonne 35 K18 Borkum Radar h+50 Ems Traffic

b.. Tonne 35 bis Tonne 57 K20 Knock Radar h+50

c.. Tonne 57 bis Hafeneinfahrt Emden K21 Wybelsum Radar h+50

d.. Lage: Papenburg bis Gandersum u.f.d.Leda K15 Ems Traffic h+50


----------------------------------------------------------------------------
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segelnetz.de - Der Server für Wassersport und Reise!

Markus Bärtschi

unread,
Jul 9, 2002, 3:42:15 PM7/9/02
to

Was ist genau illegal ?
- Mit einem Scanner mithören ?
- Mit einem Seefunkgerät mithören ?

Wenn ich als Skipper mein VHF-Handy im Schlauchboot an Land nehme und
dabei den Kanal 16 mithöre ist das illegal ?

Markus

In article <agf9kb$lblba$1...@ID-12919.news.dfncis.de>, dku...@t-online.de
says...

--

Dieter Kujawa

unread,
Jul 9, 2002, 4:01:38 PM7/9/02
to
hi,
"Markus Bärtschi" schrieb

>
> Wenn ich als Skipper mein VHF-Handy im Schlauchboot an Land nehme und
> dabei den Kanal 16 mithöre ist das illegal ?
>
ich bin kein Jurist,
zur Vorbereitung oder Fortfuehrung eines Toerns, die Lage im Revier
abzuhoeren ist wahrscheinlich nicht illegal, sondern dient der
Sicherheit, natuerlich mit passender
Zulassung und Sachkenntnis (UKW-Sprechfunkzeugnis).
Die Zulassung bezieht sich dann auf das Boot und nicht auf die Person.
Hast du eine Zulassung fuer ein Schlauchboot bekommen?
Aber auf dem Balkon sitzen und mithoeren was sich andere
so zu erzaehlen haben, ist sicher illegal. Zumindest in D.
Grusz Dieter


Torsten Stein

unread,
Jul 10, 2002, 7:08:17 AM7/10/02
to
> Du weisst, dass es illegal ist?
> Grusz Dieter

Hallo Dieter,
da wäre ich skeptisch...das bewußte Abhören von z.B. BOS-Funk ist in DL
definitiv verboten; von UKW-Schiffsfunk habe ich in der Beziehung noch
nichts gehört. Gegenüber Funkamateuren geht man sogar soweit, das sie keinen
Ärger bekommen, wenn sie "zufällig" beim Testen ihrer Geräte Funkverkehr auf
einer BOS-Frequenz gehört haben und darüber Stillschweigen gegenüber Dritten
bewahren.

Wie "wichtig" nimmt man dann UKW-Seefunk Seitens der Regulierungsbehörde?
Bestimmt von minderer Wichtigkeit/Vertraulichkeit und damit sicher nicht
ganz so dramatisch wie beim BOS.

Ganz davon abgesehen; ich wohne 400km von der nächsten Küste entfernt....

73, Torsten


Dieter Kujawa

unread,
Jul 10, 2002, 8:53:24 AM7/10/02
to
hi,
Torsten Stein schrieb

> da wäre ich skeptisch...das bewußte Abhören von z.B. BOS-Funk ist in DL
> definitiv verboten; von UKW-Schiffsfunk habe ich in der Beziehung noch
> nichts gehört. Gegenüber Funkamateuren geht man sogar soweit, das sie
keinen
> Ärger bekommen, wenn sie "zufällig" beim Testen ihrer Geräte Funkverkehr
auf
> einer BOS-Frequenz gehört haben und darüber Stillschweigen gegenüber
Dritten
> bewahren.
>
Amateurfunk ist Experimentalfunk(z.B.Ausbreitungsbedingungen), UKW-Seefunk
nicht.

> Wie "wichtig" nimmt man dann UKW-Seefunk Seitens der Regulierungsbehörde?
>

zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk Handy's,
alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien (EU...)
genuegen..
Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
bezogen und nicht auf die Person.

> Bestimmt von minderer Wichtigkeit/Vertraulichkeit und damit sicher nicht
> ganz so dramatisch wie beim BOS.

Wer weiss?

Grusz Dieter


Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 10, 2002, 10:57:54 AM7/10/02
to
"Dieter Kujawa" <dku...@gestra.de> wrote:

>hi,

>zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk Handy's,
>alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien (EU...)
>genuegen..

Hmm, ich hab hier eben in diesem Moment in meinen Händen ein Bosch
HFG100-S, FTZ-Nr. S3441206 Kl. II, müßte Baujahr 1985 sein...
*aufschraub, reinschau* Ja, genau, 1985, steht auf dem PLL-Quarz!

>Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
>bezogen und nicht auf die Person.

"Isch abe gar kein Boot" :))


regards - Ralph

--

Want to get in touch? http://www.dg5mec.de/whereisralph.txt

Dieter Kujawa

unread,
Jul 10, 2002, 11:59:00 AM7/10/02
to
hi,
"Ralph A. Schmid, schrieb

>
> Hmm, ich hab hier eben in diesem Moment in meinen Händen ein Bosch
> HFG100-S, FTZ-Nr. S3441206 Kl. II, müßte Baujahr 1985 sein...
> *aufschraub, reinschau* Ja, genau, 1985, steht auf dem PLL-Quarz!
>
hast du einen Lotsen oder Hafenkapitaen beerbt?
fuer die gelten natuerlich Sonderregeln.

> >Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
> >bezogen und nicht auf die Person.
>
> "Isch abe gar kein Boot" :))
>

Ich geh mal davon aus, dass du das Geraet auch
nicht einschaltest;-))
Vielleicht baust du ja mal ein Boot drumherum;-)
Grusz Dieter

Volker Tonn

unread,
Jul 10, 2002, 12:26:35 PM7/10/02
to
Dieter Kujawa wrote:


> zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk Handy's,
> alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien (EU...)
> genuegen..

Die Geräte müssen wohl eine Typzulassung haben, ähnlich wie
CB-Funk-Geräte. Auch dürfen sie wohl nicht modifiziert werden.


> Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
> bezogen und nicht auf die Person.


AFAIK ist aber zum berechtigten Bedienen eines Seefunkgeräts ein
Seefunk-Sprechzeugnis erforderlich oder eine Person mit solchem Zeugnis
muss zugegen sein. Ich darf ja auch ein Motorboot führen ohne einen
Führerschein dafür zu besitzen. Es muss nur jemand zugegen/ an Bord
sein, der eine entsprechende Erlaubnis hat.
In extremen Notsituationen (lebensbedrohliche Sitution) darf ja jeder
jedes Beliebige Funkgerät in Betrieb nehmen um damit Hilfe zu rufen.
Zumindest dann, wenn kein anderes Kommunikationsmittel verfügbar ist.

gruss,
odo

Marcel Langbehn

unread,
Jul 10, 2002, 1:37:08 PM7/10/02
to

"Volker Tonn" <screw...@mailberlin.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3D2C603B...@mailberlin.net...
Dieter Kujawa wrote:

>In extremen Notsituationen (lebensbedrohliche Sitution) darf ja jeder
>jedes Beliebige Funkgerät in Betrieb nehmen um damit Hilfe zu rufen.
>Zumindest dann, wenn kein anderes Kommunikationsmittel verfügbar ist.

Hallo alle zusammen,

heisst das wenn ich unterwegs bin, z.B. mit einem Funkamateur, und der
sich dann verletzt hat und z.B. ärztliche Hilfe benötigt das ich sein Funk-
gerät nehmen dürfte um Hilfe zu rufen ? (Davon abgesehen ob ich es dann
darf oder nicht wäre mir in dieser Situation vollkommen egal, ich würde mir
eher eine Geldstrafe einhandeln wollen als das er evtl. bleibende Schäden
oder
gar den Tod zu folge hätte. ) Mal angenommen es würde sich niemand melden,
und ich wüsste dann die 2m Frequenz der Polizei aus dem Kopf und würde
mich da melden. Darf man das in einem solchem Fall auch ?

Ich hoffe dieses ist nicht zu weit hergeholt, mich intressiert es einfach
mal.

Gruss Marcel Langbehn


Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 10, 2002, 11:58:34 PM7/10/02
to
"Dieter Kujawa" <dku...@t-online.de> wrote:

>hi,
>"Ralph A. Schmid, schrieb
>>
>> Hmm, ich hab hier eben in diesem Moment in meinen Händen ein Bosch
>> HFG100-S, FTZ-Nr. S3441206 Kl. II, müßte Baujahr 1985 sein...
>> *aufschraub, reinschau* Ja, genau, 1985, steht auf dem PLL-Quarz!
>>
>hast du einen Lotsen oder Hafenkapitaen beerbt?

Nö, gebraucht erstanden. Bzw eigentlich ungebraucht/neuwertig...aber
eben aus 2. Hand.

>fuer die gelten natuerlich Sonderregeln.

Ahja, das ist interessant...also auch nur spezielle Geräte? Gibt es
noch mehr mit so einer Zulassung?

>Ich geh mal davon aus, dass du das Geraet auch
>nicht einschaltest;-))

Habs gerade probiert, ehrlich, ich wollte das Gerät ganz schändlich
und illegal einschalten. Aber ging nicht, der Akku ist vom langen
Rumliegen platter als platt. Habe ich jetzt gegen irgendeine
Vorschrift verstoßen? :)

>Vielleicht baust du ja mal ein Boot drumherum;-)

Und fahre dann damit auf dem Main-Donau-Kanal spazieren? Ne, das is
nix für mich :))

>Grusz Dieter

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 11, 2002, 12:01:45 AM7/11/02
to
"Marcel Langbehn" <funkuebe...@web.de> wrote:

>Hallo alle zusammen,
>
>heisst das wenn ich unterwegs bin, z.B. mit einem Funkamateur, und der
>sich dann verletzt hat und z.B. ärztliche Hilfe benötigt das ich sein Funk-
>gerät nehmen dürfte um Hilfe zu rufen ? (Davon abgesehen ob ich es dann
>darf oder nicht wäre mir in dieser Situation vollkommen egal, ich würde mir
>eher eine Geldstrafe einhandeln wollen als das er evtl. bleibende Schäden
>oder
>gar den Tod zu folge hätte. ) Mal angenommen es würde sich niemand melden,
>und ich wüsste dann die 2m Frequenz der Polizei aus dem Kopf und würde
>mich da melden. Darf man das in einem solchem Fall auch ?

Ja, natürlich. Es mag sein, daß es formal zu einer Anklage kommt, die
dann fallengelassen wird, sofern die Nutzung wirklich notwendig und
gerechtfertigt war und Du nicht auch z.B. ein Handy in der
Jackentasche hattest, mit dem die Verständigung ohne Übertretung von
Vorschriften möglich gewesen wäre...

>Ich hoffe dieses ist nicht zu weit hergeholt, mich intressiert es einfach
>mal.

Durchaus nicht, das und Ähnliches wurde hier schon öfters diskutiert.

>Gruss Marcel Langbehn

Uwe Hartmann

unread,
Jul 11, 2002, 3:39:31 PM7/11/02
to

"Ralph A. Schmid, DG5MEC" schrieb:


> Ja, natürlich. Es mag sein, daß es formal zu einer Anklage kommt, ...

Ganz vereinfacht gibt es einen Rechtsgrundsatz, der besagt, dass ein Rechtsgut
verletzt werden darf, wenn dies nötig ist, um ein höherwertiges Rechtsgut zu
schützen.Das Leben eines Menschen zu retten, rechtfertigt eigentlich fast alles,
was dazu nötig ist, außer das Leben anderer in Gefahr zu bringen. Wenn akute
Lebensgefahr besteht und diese Lebensgefahr nicht anders beseitigt werden kann,
kann man ruhig zu dem zufällig gerade eben auf dem Flohmarkt erstandenen
BOS-Gerät greifen, um Hilfe herbeizurufen. Wegen dieses an sich unerlaubten
Tätigkeit braucht man sich nicht viel Sorgen zu machen.

Es kommt wegen solcher Dinge zwar gelegentlich zu Anklagen, aber eigentlich nur
dann, wenn die Verhältnisse weniger klar sind. Man kann die hypothetischen
Annahmen weiter auf die Spitze treiben und annhemen, daß gerade ein
Katastropheneinsatz z.B. nach einem Flugzeugabsturz läuft. Wenn dann jemand, der
Hilfe herbeirufen will, unsachgemäß mit einem BOS Gerät hantiert und dabei die
Kommunikation der Rettungskräfte erheblich stört, hätten wir einen solchen Fall.
Die Folge wäre wohl eine Anklage mit schwer vorhersehbarem Ausgang.

"OT"
Ein Fall, der in der Praxis schon mal vorkommt, sind "private"
Krankentransporte. Wenn z.B. der Ehemann seine hochschwangere Frau mit Wehen
unter Missachtung der Verkehrsregeln ins Krankenhaus bringt. Geringfügige
Geschwindigkeitsübertretungen werden vielleicht noch toleriert werden, aber ein
Rotlichtverstoß oder gefährliches Überholen wahrscheinlich nicht mehr. Denn hier
hat man eine Gefährdung Anderer und damit ein gleichwertiges Rechtsgut, welches
verletzt wird und die Gefahr für den Patienten läßt sich durch die
Rettungsdienste besser abwenden.
"/OT"

Im ersteren Fall könnte es aber passieren, dass sich ein Beamter später in
einer ruhigen Stunde (un davon haben manche scheinbar viele) fragt, wieso man
dieses Gerät besitzt und auch noch die richtigen Kanäle kannte.

Grüße

Uwe

Stefan Meier

unread,
Jul 11, 2002, 4:31:38 PM7/11/02
to
Besser hätte man es nicht formulieren können.

Stefan


Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 11, 2002, 11:50:30 PM7/11/02
to
Uwe Hartmann <uwe.ha...@t-online.de> wrote:

>Im ersteren Fall könnte es aber passieren, dass sich ein Beamter später in
>einer ruhigen Stunde (un davon haben manche scheinbar viele) fragt, wieso man
>dieses Gerät besitzt und auch noch die richtigen Kanäle kannte.

Tja, aber die Gedanken sind frei...man sollte dann halt aufpassen,
auch wirklich nur legale Dinge zu tun, weil man evtl. etwas genauer
beobachtet wird :) Aber "sauber bleiben" sollte man ja ohnehin...

>Grüße
>
>Uwe

Torsten Stein

unread,
Jul 12, 2002, 4:25:40 AM7/12/02
to
>Ich darf ja auch ein Motorboot führen ohne einen
>Führerschein dafür zu besitzen. Es muss nur jemand zugegen/ an Bord
>sein, der eine entsprechende Erlaubnis hat.

Bist Du Dir da ganz sicher? In Deutschland herrschen gerade in Beziehung auf
das Führen von Booten sehr strikte Maßregeln, die es wohl so in keinem
anderen EU-Land gibt. In DL sind meines Wissens und Erfahrung nur Boote mit
bis zu 5PS Motorleistung Führerscheinfrei steuerbar; auch wenn der Kapitän
eines Binnenfrachters auf der Brücke steht, darfst Du das Teil nicht
bewegen - meine Meinung....

Ganz deutlich wird dieser Irrsinn übrigens bei den Urlaubs-Bootsvermietern.
Du kanst Dir in nahezu jedem EU-Land heutzutage eine echt schnuckelige Yacht
mieten und mit der auf den freigegebenen Binnengewässern fahren - mit der
Einschränkung der Vmax (durch die Konstruktion der Schiffsschraube gelöst)
bis ca. 15km/h und dem Fahren nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang (also
ohne Positionslichter...).

Ein solcher Urlaub war bis vor kurzem in DL unmöglich, weil man eben
DEFINITIV einen Binnenschiffahrtsschein (oder wie das Teil heißt) benötigt.
Seit 2 Jahren kann man nun wohl auch auf engem Territorium in Mecklenburg
sowas machen, allerdings mit o.g. 5PS-Grenze. Und so trullern recht
ansehnliche Boote mit 5PS-Motor durch die Gegend, das einem schlecht wird.
Da darf kein Wind aufkommen....sonst wird man Mangels Kraft zum Spielball
des Wassers.

Ich habe so einen Urlaub in England schongemacht und kann sagen, das es auch
ohne Führerschein irre Spaß macht und man unter Beachtung der gründlichen
Einweisung mit Probefahrt und Einschaltung des gesunden Menschenverstandes
durchaus möglich ist, eine 15m-Yacht mit 6-Zylinder-Diesel ohne Kratzer
durch Kanäle zu steuern. Offenbar spricht man diese Fähigkeit dem deutschen
Urlauber zu Hause ab :-(((

Schiff ahoi...

73s, Torsten

PS: Um nochmal auf das Zitat zurückzukommen: das wäre ja fast so, als wenn
ich einen LKW ohne Führerschein steuern dürfte, wenn nur der eigentliche
Fahrer im Führerhaus sitzt....ich bleibe skeptisch


Dieter Kujawa

unread,
Jul 12, 2002, 6:39:30 AM7/12/02
to
hi,
Torsten Stein schrieb

>
> Bist Du Dir da ganz sicher? In Deutschland herrschen gerade in Beziehung
auf
> das Führen von Booten sehr strikte Maßregeln, die es wohl so in keinem
> anderen EU-Land gibt. In DL sind meines Wissens und Erfahrung nur Boote
mit
> bis zu 5PS Motorleistung Führerscheinfrei steuerbar; auch wenn der Kapitän
> eines Binnenfrachters auf der Brücke steht, darfst Du das Teil nicht
> bewegen - meine Meinung....
>
nein, es muss nur ein Sachkundiger (Inhaber Sportbootfuehrerschein) an Bord
sein. Er hat dann die Verantwortung und darf das Steuern eines Bootes
deligieren.
Das funken darf er aber an niemanden deligieren, der nicht im
Besitz eines Funkzeugnisses fuer die Schiffahrt ist.

> Ich habe so einen Urlaub in England schongemacht und kann sagen, das es
auch
> ohne Führerschein irre Spaß macht und man unter Beachtung der gründlichen
> Einweisung mit Probefahrt und Einschaltung des gesunden Menschenverstandes
> durchaus möglich ist, eine 15m-Yacht mit 6-Zylinder-Diesel ohne Kratzer
> durch Kanäle zu steuern. Offenbar spricht man diese Fähigkeit dem
deutschen
> Urlauber zu Hause ab :-(((
>

das Problem dabei ist nicht das Steuern des Schiffes, sondern die Kenntnis
der Kollisionsverhuetungsregeln, der Vorfahrtregeln, der Lichterfuehrung
sowie
Kenntnisse ueber Tonnen, Bojen und Navigation und so weiter und so fort.
Auch fuers Auto bedarf es eines Fuehrerscheines, selbst wenn man auf
dem Verkehrsuebungsplatz seine Fahrkuenste bewiesen hat.

Die Urlaubsreviere (von Irland/Shannon weiss ich das) haben auch oft kein
Berufsverkehr mehr, da ist das Risiko sehr begrenzt.

Grusz Dieter

Peter Geerlings

unread,
Jul 13, 2002, 10:41:17 AM7/13/02
to
Torsten Stein, u.a.in diesem Thrad schrieben:

> >Ich darf ja auch ein Motorboot führen ohne einen
> >Führerschein dafür zu besitzen. Es muss nur jemand zugegen/ an Bord
> >sein, der eine entsprechende Erlaubnis hat.

Das ist falsch! Man darf zwar fahren aber nicht führen! Grundsätzlich darf Odo
zwar ein führerscheinpflichtiges Wasserfahrzeug fahren (= das Ruder
bedienen...), führen muss es dann jedoch ein geeigneter Schiffsführer (=Person
mit dem entsprechendem Befähigungsnachweis). Dieser Schiffsführer ist vor
Antritt jeder Fahrt zu bestimmen, dieser ist dann auch für alles verantwortlich,
u.a. auch für Fehler seiner "Befehlsempfänger", wenn z.B. der Odo nicht weiss wo
Back- und Steuer-bord ist ;-))

> Bist Du Dir da ganz sicher? In Deutschland herrschen gerade in Beziehung auf
> das Führen von Booten sehr strikte Maßregeln, die es wohl so in keinem
> anderen EU-Land gibt. In DL sind meines Wissens und Erfahrung nur Boote mit
> bis zu 5PS Motorleistung Führerscheinfrei steuerbar; auch wenn der Kapitän
> eines Binnenfrachters auf der Brücke steht, darfst Du das Teil nicht
> bewegen - meine Meinung....

nur teilweise richtig... , s.o., die Bestimmungen sind je nach Gewässer auch
sehr unterschiedlich geregelt....interessanterweise darf jedermann zwar beliebig
grosse Segelschiffe auf dem Rhein segeln, aber nicht motoren...Bodensee: da muss
ich mir als Inhaber alleramtlichen Sportbootscheine noch ne Sondergenehmigung
holen (oder kaufen:-)) oder eine spez. Binnen-Bodensee-Prüfung ablegen. Um
Berlin gibt es auch zahlreiche Sonderregelungen, ebenso im NOK, in den
Grenzgebieten von Binnen zur See, und auf See ist sowieso alles wieder anders.
In NL wird die Führerscheinpflicht an der möglichen Höchstgeschwindigkeit des
Fahrszeuges festgemacht...bis ca 12Km/h ist alles erlaubt... u.a. deshalb ist
jedes Wochende auf dem Isselmeer "Mayday-Contest"

> PS: Um nochmal auf das Zitat zurückzukommen: das wäre ja fast so, als wenn
> ich einen LKW ohne Führerschein steuern dürfte, wenn nur der eigentliche
> Fahrer im Führerhaus sitzt....ich bleibe skeptisch

Zumindest gab es das mal als Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, der
LKW-Fahrer musste aber Berufskraftfahrer sein! Da weiss ich aber nichts näheres
drüber....
Du darfst mit nem geeigneten Auto (ges. Tüv-Zulassung, doppelte Pedale u.s.w.)
auch als Privatmensch einen Führerscheinbewerber ausbilden, dann fährt der auch
ohne Führerschein im Straßenverkehr, wie mit der Fahrschule.

Beim UKW-Seefunk ist es unter Aufsicht einer durch das entsprechende
Seefunkzeugnis befähigten Person auch nicht-Inhabern des Sprechfunkzeugnisses
gestattet die Seefunkanlage zu bedienen und zu nutzen (ob es sich um UKW-, GW,
oder KW-, Seefunk ist egal, es müssen halt die entsprechenden Zeugnisse für die
verantwortliche Person, sowie die Zulassung (=Rufzeichenerteilung) für die
Schiffsfunkstelle vorliegen).
Seefunkstellen ( auch Ihre Rufzeichen) sind an das jeweilige Wasserfahrzeug
gebunden!
Eine angemeldete Handfunke darf also nur auf dem Schiff benutzt werden zu dem
die entsprechende Zulassung gehört. Dient die Handfunke dazu zwischen Beiboot
und Schiff zu kommunizieren, ist die Handfunke als Schiffsfunkstelle dieses
Beibootes genehmigen zu lassen (=eigenes Rufzeichen). Seit kurzer Zeit kann auch
eine Handfunke als "Haupt-"Seefunkstelle zugelassen werden,
Bis vor kurzer Zeit war noch nicht einmal dies möglich, es waren ausschlieslich
fest eingebaute Geräte zulässig,Handfunken immer nur als Ergänzung unter der
Genehmigung dieser festeinbgebauten Schiffsfunkstellen. (z.B. auf grossen
Schiffen beim Hafenmanöver, da steht der Kapitän dann irgendwo an der Reeling
und funkt zu seiner Brücke)
Es ist grundsätzlich nicht gestattet ein Seefunk-Handfunkgerät von z.B. dem
Kiosk an Land zur Schiffsfunkstelle zu benutzen um nachzufragen wieviel Bier
noch benötigt wird! Es sei denn es liegt hierfür eine entsprechende Genehmigung
vor...:-)
Ausnahmen für z.B: Behörden, Rettungsdienste, Lotsen....gibt es natürlich jede
Menge. So werden die Funkgeräte der Seeretter sicherlich neben den
Seefunkkanälen auch "internen" Betriebsfunkähnlichen Kanälen der entsprechenden
Dienste funken können. Ebenso bei den Lotsen.
Grundsätzlich gilt auch: Not kennt kein Gebot (das mit dem Bier ist ja
eigentlich schon ein Notfall! ;-))
siehe hierzu das längere Posting im Thread zur rechtlichen Lage bei "Ausnahmen".
es ist immer so dass ich Recht in geeignetem Masse brechen darf wenn ich durch
die sture Befolgung des Rechtes ebenso Recht brechen würde. Einfachster Fall ist
die Beschriebene Geschichte mit der Fahrt ins Krankenhaus.
Grundsätzlich sind diese Fälle wo es um Menschenleben geht auch die einfachsten
und werden sofern nicht übertrieben wurde (eben immer in Maßen) immer zugunsten
des "Rechtsbrechers " beschieden, meist ist dieser jedoch in der Beweispflicht
seiner Zwangslage.
Die rechtliche Lage beim Mithören des Seefunkes ist m.E. etwas unklar. Nils
Schiffauer könnte wieder mit seinem "Burgdorfer Urteil" argumentieren es ist
jedem erlaubt mit einem Scanner denn Seefunk mitzuhören. Mir als
Genehmigungsinhaber (sowohl der Seefunkstelle als Anlage als auch als
Seefunkzeugnisinhaber) ist es nicht gestattet andere als die für mich speziell
(z.B. geziehlter Anruf an meine Funkstelle) oder aber die u.a. für mich
bestimmten (=Sammelanrufe, Notmeldungen an alle....) zu hören,a ich als
Genehmigungsinhaber den besonderen Bestimmungen zu Wahrung des
Fernmeldegeheimnisses unterliege....ist jedenfalls meine Interpretation. Es gibt
jedoch auch hier wieder Ausnahmen, die mich vom Fernmeldegeheimnis entbinden,
dies könnte z.B. sein wenn ich zufällig mitgehört habe wie ein anderes Schiff in
einem Telefonat über Seefunk=> ins öffentliche Tel-Netz jemandem von einer
Gefahr berichtet, die auch für mein Schiff Bedeutung haben kann
(Eisberge...ausgegangenes Bier im nächsten Hafen...) Dann ist der Funker befugt
dem Schiffsführer -aber nur diesem- eine entsprechende Mittteilung zu machen.
Der Schiffsführer kann ebenfalls den Funker vom Fernmeldgeheimnis befreien wenn
er es für richtig und zulässig hält. Über dies Vorgänge muss jedoch in
geeigneter Form Protokoll (z.B. Logbucheintrag bzw. Funktagebuch sofern
vorhanden) geführt werden...(praktisch ist natürlich wenn man Schiffsführer und
-Funker in einer Person ist...;-))
Alle Frequenzen und Angaben zu Standorten von Seefunstellen an Land sind
übrigends öffentlich zugänglich, jeder kann sich entsprechende Verzeichnisse,
bestellen, oder im WWW einsehen.
Bestimmte Verzeichnisse sind sogar "Pflichtlektüre" und müssen bei einer
Schiffsfunkstelle ständig mitgeführt werden.
Alle Geräte müssen zugelassene Geräte sein.
Die Frequenzen der Kanäle im Binnenfunk ("Rheinfunk") und Seefunk sind
identisch, ebenso die Funkzeugnisse. Trotzdem brauchen die Geräte eine
entsprechende Genehmigung für den jeweiligen Einsatzbereich. Es gibt auch
umschaltbare "Kombigeräte". Im Binnenfunk ist seit einiger Zeit "Atis"
vorgeschrieben, ein hörbares "krch" am Ende jeder Aussendung überträgt die
Atisnummer, eine Verschlüsselung des Schiffsrufzeichens ist, aus.
Verstösse gegen bestehende Vorschriften werden in letzter Zeit hart geahndet,
der Betrieb einer nicht zulässigen Anlage oder nicht bestimmungsgerechte Betrieb
oder aber Betrieb ohne Seefunkzeugnis hat i.d.R. den Einzug der Geräte und eine
erhebliche Geldstrafe von teilweise über 1500Euro zur Folge.
Das ist gerade alles was mir zum Thread auf die Schnelle einfällt...
Grüße, Peter

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 7:28:02 AM7/17/02
to
Markus Bärtschi <mar...@markus.org> schrieb in im Newsbeitrag:
MPG.17955aff783d735b9896fb@maba...

> Wenn ich als Skipper mein VHF-Handy im Schlauchboot
> an Land nehme und dabei den Kanal 16 mithöre ist das

> legal ?

Hat das Handy eine Zulassungsnummer?
Hast Du für den Funkbetrieb an Bord Deines Schlauchbootes eine Zulassung
(z.B. Frequenzzuteilungsurkunde)?
Hast Du ein Funkzeugnis für den Seefunkdienst?

Solltest Du nur eine der obigen Fragen mit "Nein" beantworten müssen,
kannst Du Dir vom Gesetzgeber her Dein Vorhaben vergessen.

Gruß

KWO

--
N a u t i k s c h u l e O l d e r d i s s e n
Phone: +49 5208 700730 Fax: +49 5208 700731 Mobil: +49 172 5205622
eMail: n...@utikschule.de Home: http://www.schiffahrt.edu/

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 7:35:41 AM7/17/02
to
Torsten Stein <st...@digitalzentrale.de> schrieb in im Newsbeitrag:
agh4j4$lof8d$1...@ID-151898.news.dfncis.de...

> > Du weisst, dass es illegal ist?

> da wäre ich skeptisch...das bewußte Abhören von z.B. BOS-Funk ist in


DL
> definitiv verboten; von UKW-Schiffsfunk habe ich in der Beziehung noch
> nichts gehört. Gegenüber Funkamateuren geht man sogar soweit, das sie
keinen
> Ärger bekommen, wenn sie "zufällig" beim Testen ihrer Geräte
Funkverkehr auf
> einer BOS-Frequenz gehört haben und darüber Stillschweigen gegenüber
Dritten
> bewahren.
>
> Wie "wichtig" nimmt man dann UKW-Seefunk Seitens der
Regulierungsbehörde?
> Bestimmt von minderer Wichtigkeit/Vertraulichkeit und damit sicher
nicht
> ganz so dramatisch wie beim BOS.

Du weißt, daß man im Seefunk Telefongespräche ins Telefonnetz führen
kann? Wäre es Dir Recht wenn da alle Leute mithören würden, wenn Du Dich
mit der besten Freundin Deiner Ehefrau über Eure Sexualpraktiken beim
letzten Ehebruch unterhältst? Techn. ist das Mithören zwar möglich, aber
illegal.

Das Abhören von Seefunkfrequenzen ohne ein Seefunkzeugnis ist illegal!
Seefunker werden bei bestandener Prüfung auf die Einhaltung des
Fernmeldegeheimnis vergattert.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 7:44:51 AM7/17/02
to
Volker Tonn <screw...@mailberlin.net> schrieb in im Newsbeitrag:
3D2C603B...@mailberlin.net...

> > zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk
Handy's,
> > alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien
(EU...)
> > genuegen..

Richtig!

> Die Geräte müssen wohl eine Typzulassung haben, ähnlich wie
> CB-Funk-Geräte. Auch dürfen sie wohl nicht modifiziert werden.

Richtig!

> > Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das
Boot
> > bezogen und nicht auf die Person.

Richtig!

> AFAIK ist aber zum berechtigten Bedienen eines Seefunkgeräts ein
> Seefunk-Sprechzeugnis erforderlich oder eine Person mit solchem
Zeugnis
> muss zugegen sein.

Richtig!

> Ich darf ja auch ein Motorboot führen ohne einen
> Führerschein dafür zu besitzen. Es muss nur jemand zugegen/ an Bord
> sein, der eine entsprechende Erlaubnis hat.

Falsch! Du darfst es ohne Führerschein nicht führen. Das wäre Fahren
ohne Fahrerlaubnis. Du bist und bleibst in jedem Fall weisungsgebunden.
Was Du in Gegenwart eines Bootsführers darfst, ist das Boot
steuern/lenken (als Rudergänger). Das war es aber auch schon.

> In extremen Notsituationen (lebensbedrohliche Sitution) darf ja jeder
> jedes Beliebige Funkgerät in Betrieb nehmen um damit Hilfe zu rufen.
> Zumindest dann, wenn kein anderes Kommunikationsmittel verfügbar ist.

Richtig!

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 7:48:10 AM7/17/02
to
Marcel Langbehn <funkuebe...@web.de> schrieb in im Newsbeitrag:
aghrc4$mqv$06$1...@news.t-online.com...

> heisst das wenn ich unterwegs bin, z.B. mit einem Funkamateur, und der
> sich dann verletzt hat und z.B. ärztliche Hilfe benötigt das ich sein
Funk-
> gerät nehmen dürfte um Hilfe zu rufen ?

Ja das darfst Du. Not kennt kein Gebot!

> Mal angenommen es würde sich niemand melden,
> und ich wüsste dann die 2m Frequenz der Polizei aus dem Kopf und würde
> mich da melden. Darf man das in einem solchem Fall auch ?

Ja das darfst Du. Not kennt kein Gebot!

> Ich hoffe dieses ist nicht zu weit hergeholt, mich intressiert es
einfach
> mal.

Das mit der Polizeifrequenz ist in der Tat wirklich sehr weit hergeholt.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 8:04:59 AM7/17/02
to
Torsten Stein <st...@digitalzentrale.de> schrieb in im Newsbeitrag:
agm3q7$mr9h1$1...@ID-151898.news.dfncis.de...

> >Ich darf ja auch ein Motorboot führen ohne einen
> >Führerschein dafür zu besitzen. Es muss nur jemand zugegen/ an Bord
> >sein, der eine entsprechende Erlaubnis hat.
>
> Bist Du Dir da ganz sicher? In Deutschland herrschen gerade in
Beziehung auf
> das Führen von Booten sehr strikte Maßregeln, die es wohl so in keinem
> anderen EU-Land gibt. In DL sind meines Wissens und Erfahrung nur
Boote mit
> bis zu 5PS Motorleistung Führerscheinfrei steuerbar; auch wenn der
Kapitän
> eines Binnenfrachters auf der Brücke steht, darfst Du das Teil nicht
> bewegen - meine Meinung....

Da er das Wort "führen" benutzt hat, ist das ganz klar zu verneinen.
Hätte er das Wort "steuern" oder "lenken" benutzt, dann wäre richtig was
er sagt. Wenn ein Schiffsführer (Fahrerlaubnisinhaber) an Bord ist, dann
darf auch ein Nichtfahrerlaubnisinhaber das Wasserfahrzeug steuern. Er
ist dann in dem Moment Rudergänger. Das Mindestalter dafür ist 16 Jahre
und das gilt gleichermaßen für Fahrzeuge der Sport- wie auch der
Berufsschiffahrt.

§ 1.02 (BinSchStrO); "Schiffsführer"
Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muß unter der Führung einer
hierfür geeigneten Person stehen. Diese wird als "Schiffsführer"
bezeichnet. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein
Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke
besitzt.

§ 1.09 (BinSchStrO); "Besetzung des Ruders"
Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muß das Ruder mit einer hierfür
geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.

> Ganz deutlich wird dieser Irrsinn übrigens bei den
Urlaubs-Bootsvermietern.
> Du kanst Dir in nahezu jedem EU-Land heutzutage eine echt schnuckelige
Yacht
> mieten und mit der auf den freigegebenen Binnengewässern fahren - mit
der
> Einschränkung der Vmax (durch die Konstruktion der Schiffsschraube
gelöst)
> bis ca. 15km/h und dem Fahren nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
(also
> ohne Positionslichter...).

Das was Du da als Irrsinn bezeichnest liegt an der unterschiedlichen
Gesetzgebung in den einzelnen Ländern.

> Ein solcher Urlaub war bis vor kurzem in DL unmöglich, weil man eben
> DEFINITIV einen Binnenschiffahrtsschein (oder wie das Teil heißt)
benötigt.
> Seit 2 Jahren kann man nun wohl auch auf engem Territorium in
Mecklenburg
> sowas machen, allerdings mit o.g. 5PS-Grenze. Und so trullern recht
> ansehnliche Boote mit 5PS-Motor durch die Gegend, das einem schlecht
wird.
> Da darf kein Wind aufkommen....sonst wird man Mangels Kraft zum
Spielball
> des Wassers.

Auf Teilen der Saar gibt es das zwischenzeitlich auch. Es sind aber
alles Reviere ohne Berufsschiffahrt.

> Ich habe so einen Urlaub in England schongemacht und kann sagen, das
es auch
> ohne Führerschein irre Spaß macht und man unter Beachtung der
gründlichen
> Einweisung mit Probefahrt und Einschaltung des gesunden
Menschenverstandes
> durchaus möglich ist, eine 15m-Yacht mit 6-Zylinder-Diesel ohne
Kratzer
> durch Kanäle zu steuern. Offenbar spricht man diese Fähigkeit dem
deutschen
> Urlauber zu Hause ab :-(((

War das ein sog. Narrowboat? Ich finde die geil die Dinger. Eben typisch
Englisch.

> PS: Um nochmal auf das Zitat zurückzukommen: das wäre ja fast so, als
wenn
> ich einen LKW ohne Führerschein steuern dürfte, wenn nur der
eigentliche
> Fahrer im Führerhaus sitzt....ich bleibe skeptisch

Das gibt es das auch. Allerdings in einem anderen Zusammenhang.
Fahrlehrer heißt der Typ dann. ;-)

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 8:10:07 AM7/17/02
to
Dieter Kujawa <dku...@gestra.de> schrieb in im Newsbeitrag:
agmbfm$n4bn8$1...@ID-12919.news.dfncis.de...

> Das funken darf er aber an niemanden deligieren, der nicht im
> Besitz eines Funkzeugnisses fuer die Schiffahrt ist.

Das ist falsch was Du da behauptest. Der Funkzeugnisinhaber muß nur das
Gespräch in Gang bringen und es anschließend beenden. Das eigentliche
Gespräch darf von jedermann ohne Besitz eines Funkzeugnis geführt
werden.

Als ein Dir sicher bekanntes Beispiel dafür wäre zu nennen, die
Funkgespräche wie sie von Schiffen in das Telefonnetz erfolgen.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 8:28:09 AM7/17/02
to
Peter Geerlings <peter.g...@wtal.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D303C0C...@wtal.de...

> > PS: Um nochmal auf das Zitat zurückzukommen: das wäre ja fast so,
als wenn
> > ich einen LKW ohne Führerschein steuern dürfte, wenn nur der
eigentliche
> > Fahrer im Führerhaus sitzt....ich bleibe skeptisch

> Du darfst mit nem geeigneten Auto (ges. Tüv-Zulassung, doppelte Pedale


u.s.w.)
> auch als Privatmensch einen Führerscheinbewerber ausbilden, dann fährt
der auch
> ohne Führerschein im Straßenverkehr, wie mit der Fahrschule.

Das ist ganz einfach falsch was Du da behauptest! Nenn mir da bitte die
entsprechende Gesetzesquelle. Spätestens jetzt mußt Du zugeben, da
Bullshit geschrieben zu haben. Einzelausbildungserlaubnisse (so heißen
die was Du da meinst) gibt es schon seit fast 20 Jahren (mind. aber seit
15 Jahren) nicht mehr. Die wurden vorher auch schon sehr sparsam
gehandhabt und in der Regel auch nur an sachverständige Personen
(Fahrlehreranwärter in der Ausbildung, Fahrlehrer, TÜV-Prüfer usw.)
ausgegeben. Sie waren auch nur "einmalig" (einmal für eine Person), weil
es sonst mit dem Fahrlehrergesetz Konflikte gegeben hätte.

> Die Frequenzen der Kanäle im Binnenfunk ("Rheinfunk") und Seefunk sind
> identisch, ebenso die Funkzeugnisse.

Falsch. Das UKW-Sprechfunkzeugnis gilt nur im Binnenfunk. Die
UKW-Betriebszeugnisse und höher gelten im Binnen- wie auch im Seefunk.

Dieter Kujawa

unread,
Jul 17, 2002, 9:13:18 AM7/17/02
to
hi,
Klaus-Werner Olderdissen <n...@utikschule.de> schrieb:

>
> Das ist falsch was Du da behauptest. Der Funkzeugnisinhaber muß nur das
> Gespräch in Gang bringen und es anschließend beenden. Das eigentliche
> Gespräch darf von jedermann ohne Besitz eines Funkzeugnis geführt
> werden.
>
> Als ein Dir sicher bekanntes Beispiel dafür wäre zu nennen, die
> Funkgespräche wie sie von Schiffen in das Telefonnetz erfolgen.
>

das ist dann ja auch ein "privates" Gespraech,
fuer den Kontakt zum Port oder zur Schleuse gilt das wohl nicht.

Grusz Dieter

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 17, 2002, 9:37:53 AM7/17/02
to
Dieter Kujawa <dku...@gestra.de> schrieb in im Newsbeitrag:
ah3qbs$pkd7u$1...@ID-12919.news.dfncis.de...

> > > Das funken darf er aber an niemanden deligieren,
> > > der nicht im Besitz eines Funkzeugnisses fuer die
> > > Schiffahrt ist.

> > Das ist falsch was Du da behauptest. Der Funkzeugnisinhaber muß nur


das
> > Gespräch in Gang bringen und es anschließend beenden. Das
eigentliche
> > Gespräch darf von jedermann ohne Besitz eines Funkzeugnis geführt
> > werden.
> >
> > Als ein Dir sicher bekanntes Beispiel dafür wäre zu nennen, die
> > Funkgespräche wie sie von Schiffen in das Telefonnetz erfolgen.

> das ist dann ja auch ein "privates" Gespraech,
> fuer den Kontakt zum Port oder zur Schleuse gilt das wohl nicht.

Du hattest nur von "funken" (also allgemein und unspezifisch) und nichts
von Port (Hafen) oder Lock (Schleuse) geschrieben und da ist meine
Antwort absolut richtig.

Es gibt im Seefunk übrigens auch nicht den von Dir benutzten Begriff
"privates Gespräch".

Dieter Kujawa

unread,
Jul 17, 2002, 9:56:57 AM7/17/02
to
hi,
Klaus-Werner Olderdissen <n...@utikschule.de> schrieb:
einiges,
bischen viel Wortklauberei, nech?
[EOT]
Grusz Dieter

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 17, 2002, 1:29:42 PM7/17/02
to
"Klaus-Werner Olderdissen" <n...@utikschule.de> wrote:

>Du weißt, daß man im Seefunk Telefongespräche ins Telefonnetz führen
>kann?

Wo denn noch?

>Gruß
>
>KWO

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 17, 2002, 1:31:27 PM7/17/02
to
"Klaus-Werner Olderdissen" <n...@utikschule.de> wrote:

>Das mit der Polizeifrequenz ist in der Tat wirklich sehr weit hergeholt.

BNicht wirklich. Ich kenne i.d.R. die lokale Pol-Frequenz, und ich
würde im Falle der Fälle jederzeit da einen Notruf abetzen, wenn ich
kein Handy dabei hab (was eigenltich nie vorkommt) oder das Telephon
gerade nicht geht.

Peter Geerlings

unread,
Jul 17, 2002, 2:37:35 PM7/17/02
to
Hallo Nautikerschule,

Klaus-Werner Olderdissen schrieb:

> Peter Geerlings <peter.g...@wtal.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 3D303C0C...@wtal.de...

> ........> Du darfst mit nem geeigneten Auto (ges. Tüv-Zulassung, doppelte


> Pedale
> u.s.w.)
> > auch als Privatmensch einen Führerscheinbewerber ausbilden, dann fährt
> der auch
> > ohne Führerschein im Straßenverkehr, wie mit der Fahrschule.
>
> Das ist ganz einfach falsch was Du da behauptest! Nenn mir da bitte die
> entsprechende Gesetzesquelle. Spätestens jetzt mußt Du zugeben, da
> Bullshit geschrieben zu haben.

Bullshit??? Ja was hast Du denn da fürn Ton am Leibe. Ich habe mal eine
Reportage im Fernsehen gesehen wo der Vater auf diesem Wege Sohn und
Tochter
ausgebildet hat. Einen Zeitungs-Artikel gabs auch dazu in einer
Auto-Zeitschrift (wahrsch. Auto-Motor-Sport) In der Tat ist das mind. 10
Jahre her, ob das jetzt noch so geht weiss ichnicht, habe ich nie
behaupten
wollen und ist mit "shit-equal", um in Deiner bevorzugten Sprache zu
bleiben.

> Einzelausbildungserlaubnisse (so heißen
> die was Du da meinst) gibt es schon seit fast 20 Jahren (mind. aber seit
> 15 Jahren) nicht mehr. Die wurden vorher auch schon sehr sparsam
> gehandhabt und in der Regel auch nur an sachverständige Personen
> (Fahrlehreranwärter in der Ausbildung, Fahrlehrer, TÜV-Prüfer usw.)
> ausgegeben. Sie waren auch nur "einmalig" (einmal für eine Person), weil
> es sonst mit dem Fahrlehrergesetz Konflikte gegeben hätte.
>
> > Die Frequenzen der Kanäle im Binnenfunk ("Rheinfunk") und Seefunk sind
> > identisch, ebenso die Funkzeugnisse.

...

> Falsch. Das UKW-Sprechfunkzeugnis gilt nur im Binnenfunk. Die
> UKW-Betriebszeugnisse und höher gelten im Binnen- wie auch im Seefunk.

Fuckingwhy?? (just trying to syncronize with your slang..). Ich Denke
mal
das Falsch bezog sich nicht auf den ersten Teil "> Die Frequenzen der
Kanäle im Binnenfunk ("Rheinfunk") und Seefunk sind identisch,..." das
ist
nämlich wirklich so und sollte gegf. dann bitte Durch Dich wiederlegt
werden.

Der zweite Teil kann, zugegebenermassen falsch verstanden werden, ist
aber
m.E. ebensowenig bullshitting falsch. Was gemeint war ist dass sich der
Prüfungsstoff nicht wesentlich unterscheidet / besser unterschied, die
Seefunkzeugnisse zum Binnenfunk berechtig(t)en: ich habe z.B. 1995 ein
"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" gemacht, dieses
berechtigt mich auch am Binnenfunk teilzunehmen. Irgendwie schreibst Du
das
ja auch selber so...was ist dann "falsch"??
Das einzige Zeugnis, dass es m.W. gab (evtl noch gibt) war / ist so ein
Mini-Zeugnuis für Binnen gewesen, meine das hiess sogar Zeugnis für den
Rheinfunkdienst....
Ich habe den Binnen und Seefunk in meinem Posting so über einen Kamm
gezogen
weil ich das Gefühl hatte bei einigen im Thread sei der Eindruck
entsanden
See und Binnen UKW See-/Schiffsfunk sei grundverschieden, dem wollte ich
entgegenwirken.

Und wenn Du schon bei allen anderen so streng sein magst, dann sei es
bitte
bei Dir selber auch:
1. ein "UKW-Betriebszeugnis" von dem Du schreibst gibt es nicht. Richtig
heisst das Ding "Beschränkt gültiges Betriebzeugnis für Funker"
2. in einem weiteren Posting schreibst Du: "Das Abhören von


Seefunkfrequenzen ohne ein Seefunkzeugnis ist illegal!
Seefunker werden bei bestandener Prüfung auf die Einhaltung des
Fernmeldegeheimnis vergattert."

Ist ja auch nicht ganz richtig. Das Abhören von Seefunkfrequenzen ist
nicht
illegal! Weder für Inhaber noch für nicht-Inhaber des Zeugnisses. Was
nämlich wirklich illegal ist, ist das UNBERECHTIGTE hören von
Aussendungen
des Seefunkdienstes. :-))
3. in einem weiteren Posting schreibst Du: "Hat das Handy eine
Zulassungsnummer?" Watten? Was ist denn eine Zulassungsnummer?
(Nichtzulassungsnummer= Vergewaltigung???) Ich weiss ja was Du meinst,
hättest das dann bitte auch mal genauer bezeichnen können.
4. in einem weiteren Posting schreibst Du: "Das ist falsch was Du da


behauptest. Der Funkzeugnisinhaber muß nur das Gespräch in Gang bringen
und
es anschließend beenden. Das eigentliche Gespräch darf von jedermann
ohne

Besitz eines Funkzeugnis geführt werden.....Als ein Dir sicher bekanntes


Beispiel dafür wäre zu nennen, die Funkgespräche wie sie von Schiffen in
das

Telefonnetz erfolgen...."
Das Beispiel ist ja noch richtig, aber auch weitere Bedienung (was
wollen
wir überhaupt unter Bedienung verstehen??) kann an nicht-See-Funkzeugnis
Inhaber delegiert werden....
5. im zweiten Thread (Diskussion ob Duplex-Kanal oder nicht), in dem Du
gerade fleissig schreibst lese ich u.a.: "Ja richtig,
K 16 ist auch ein Schiff-Schiff Kanal. Das willst Du doch
nicht bestreiten, oder? Wenn ich ein anderes Schiff anrufe, dann werde
ich das in der Regel auf K16 machen und diese Verkehrsart nennt sich
zweifelsfrei Schiff-Schiff."
Siehste! Schreibst es ja selber wo der Hakenn liegt. Es gibt keine
Schiff-Schiff-Kanäle!
Es gibt aber Kanäle die für die VERKEHRSART (Verkehrskreise gabs
begrifflich auch mal glaube ich)
Schiff-Schiff bevorzugt zu benutzen sind...Soll heissen: es gibt Kanäle,
die sind
Duplex-Kanäle = unterschiedliche Sende-/ und Empfangsfrequenz. Dann gibt
es
Simplex-Kanäle = gleiche Sende-/ und Empfangsfrequenz. Das ist bis
hierhin eine rein
technischer Unterschied.
In der Tat werden in der VERKEHRSART Schiff-Schiff bevorzugt
Simplex-Kanäle benutzt, sonst könnten
sich zwei Schiffsfunkstellen ja auch i.d.R nicht hören, es gibt aber
auch Schiff-Schiff
Verkehr über Relaisfunkstellen, dann werden evtl. Duplex-Kanäle benutzt.
(gibts
in Dland wahrscheinlich nicht einmal, aber mir sind in Spanien
entsprechende Fälle bekannt)
Es ist halt der Begriff um den es geht, also kann ich verstehen, dass
Dieter da nachhakt.
"UKW-Funk" ist ja auch nicht "Seefunk" (auch wenn das ständig so
gebraucht wird)
"AM" als Aufschrift auf dem Autoradio(=Amplitudenmodulation) ist auch
nicht "Mittelwelle"
(ja auch wenn mans meinen könnte)...

Ich weiss ja nicht wie der Ton in der Dir offensichtlich gehörenden /
unterstehenden Schule so im allgemeinen ist, aber das Anpampen und
"alle-haben-unrecht-nur-ich nicht"- Gehabe DEINER Mails liegt weit unter
dem
was ich unter normalen Umgangston verstehe und hier lesen möchte und
geht (s.o.) ja dann
teilweise auch nach hinten los. Es ist wünschenswert, dass Du Deine
Fachkenntnis hier einbringst, aber es geht auch anders. Diese Group
dient dem Austausch unter
gleichgesinnten (?) Radio-Scanner-Hörern, das ist ein Hobby!
Und gerade wenn Duhier Dein Unternehmen präsentieren möchtest, solltest
Du Dir mal Gedanken
darüber machen wie Du (=damit Dein Unternehmen) nach aussen wirkst.

Trotzdem nette Grüsse, Peter

P.S.: Sollte bis hierhin noch ein unbeteiligter mitgelesen haben und
noch immer nicht wissen
welcher Kanal im UKW-Seefunk wlcher Frequenz und wlche Kanäle Duplex
oder Simplex sind,
genügt en Hinweis, dann schieb ich mal die Frequenzen in die newsgroup,
sind
aber auch an einenigen Stellen im www sicherlich zu finden.

Peter Geerlings

unread,
Jul 17, 2002, 2:58:53 PM7/17/02
to

"Ralph A. Schmid, DG5MEC" schrieb:

> >Du weißt, daß man im Seefunk Telefongespräche ins Telefonnetz führen
> >kann?
>
> Wo denn noch?
> ...

1: das "Wo" bezieht sich auf einen gegraphischen Ort:
Nahezu überall, z.B. über DP07 im Bereich der deutschen Küste, über GW,
KW, UKW über einige weitere Stationen auf der ganzen Welt. Dieser Verkehr
ist verständlicherweise (Mobiltelefon-Konkurenz) deutlich zurückgegangen,
viele KüFunkSt haben dichgemacht, viele machern keinen Tel-Dienst mehr.
2: das "Wo" bezieht sich auf einen anderen Funkdienst dann gibts sowas in
Australien, hab ich irgendwo auf einer www-Seite gesehen, das ist eine
Art BuschBetriebsfunk mit möglichkeit ins Tel-netz zu wählen, oder
Amateurfunk in den USA, da ist der sog. Phonepatch ja erlaubt...
Aber das weist Du alles :-))
Grüsse, Peter


Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 18, 2002, 5:10:16 AM7/18/02
to
Ralph A. Schmid, DG5MEC <nos...@dg5mec.de> schrieb in im Newsbeitrag:
vcabju4rq2uusupf1...@4ax.com...

> >Das mit der Polizeifrequenz ist in der Tat wirklich sehr weit
hergeholt.
>
> BNicht wirklich. Ich kenne i.d.R. die lokale Pol-Frequenz, und ich
> würde im Falle der Fälle jederzeit da einen Notruf abetzen, wenn ich
> kein Handy dabei hab (was eigenltich nie vorkommt) oder das Telephon
> gerade nicht geht.

Da wirst Du bei einem Notruf auch keine Probleme bekommen. Ich denke
mal, da wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet aber zu keiner
Anklage mehr kommen.

Was mich in diesem Fall aber wirklich interessiert: Wo hört das
Hilfeersuchen auf und wo beginnt der echte Notruf? Man kann das mit
Sicherheit nicht an dem Satz aufmachen: Immer wenn Gefahr für Leib und
Leben besteht. Da muß noch irgend etwas anderes sein. Polemisch
ausgedrückt und nicht ernst gemeint: Ich kann doch nicht jedesmal wenn
ich die Straße überquere (ist schon eine Gefahr für Leib und Leben) auf
Polizeifunk einen Notruf machen.

Vielleicht hat da einer eine bessere Definition.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 18, 2002, 7:39:03 AM7/18/02
to
Ralph A. Schmid, DG5MEC <nos...@dg5mec.de> schrieb in im Newsbeitrag:
bbabjugiadrqedb5j...@4ax.com...

> Wo denn noch?

Über DP07. Die werben sogar damit, daß das billiger als über Handy sein
soll.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 18, 2002, 7:36:17 AM7/18/02
to
Peter Geerlings <peter.g...@wtal.de> schrieb in im Newsbeitrag:
3D35B96F...@wtal.de...

> Bullshit??? Ja was hast Du denn da fürn Ton am Leibe.
> Ich habe mal eine Reportage im Fernsehen gesehen wo
> der Vater auf diesem Wege Sohn und Tochter ausgebildet
> hat. Einen Zeitungs-Artikel gabs auch dazu in einer
> Auto-Zeitschrift (wahrsch. Auto-Motor-Sport) In der Tat ist
> das mind. 10 Jahre her, ob das jetzt noch so geht weiss
> ichnicht, habe ich nie behaupten wollen und ist mit
> "shit-equal", um in Deiner bevorzugten Sprache zu
> bleiben.

Ich weiß nicht wie ich es sonst mit einem einzigen Wort treffender
bezeichnen sollte. Das Wort "Falsch" erschien mir da in diesem
Zusammenhang nicht aussagekräftig genug.

Diese von Dir zitierte Autozeitschrift muß dann aber mindestens 15
Jahre, wenn nicht sogar noch älter sein. Wenn ich mich festlegen sollte,
würde ich da die Jahreszahl 1984 nennen. Wir haben aber inzwischen 2002!
Wenn das doch so unrelevant ist, wie Du es jetzt hinzustellen versuchst,
warum bringst Du dann erst so einen Bullshit?

> > Falsch. Das UKW-Sprechfunkzeugnis gilt nur
> > im Binnenfunk. Die UKW-Betriebszeugnisse
> > und höher gelten im Binnen- wie auch im Seefunk.
>
> Fuckingwhy?? (just trying to syncronize with your slang..).
> Ich Denke mal das Falsch bezog sich nicht auf den ersten
> Teil "> Die Frequenzen der Kanäle im Binnenfunk
> ("Rheinfunk") und Seefunk sind identisch,..." das
> ist nämlich wirklich so und sollte gegf. dann bitte Durch
> Dich wiederlegt werden.

Ich wiederhole extra nochmal für Dich meine Aussage (Du hast sie auch
mitgequotet und solltest sie darum eigentlich auch kennen): "Falsch. Das


UKW-Sprechfunkzeugnis gilt nur im Binnenfunk. Die UKW-Betriebszeugnisse
und höher gelten im Binnen- wie auch im Seefunk."

Wie Du siehst habe ich dort nichts von Frequenzen geschrieben. Ich bitte
darum mir nichts zu unterstellen was ich weder geschrieben, noch sonst
wie zum Ausdruck gebracht habe.

Ich brauche darum auch nichts widerlegen.

> Der zweite Teil kann, zugegebenermassen falsch
> verstanden werden, ist aber m.E. ebensowenig
> bullshitting falsch. Was gemeint war ist dass sich
> der Prüfungsstoff nicht wesentlich unterscheidet / besser
> unterschied, die Seefunkzeugnisse zum Binnenfunk
> berechtig(t)en: ich habe z.B. 1995 ein "Allgemeines
> Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" gemacht,
> dieses berechtigt mich auch am Binnenfunk teilzunehmen.
> Irgendwie schreibst Du das ja auch selber so...was ist
> dann "falsch"??

Auch da irrst Du. Wenn jemand einzig das UKW-Sprechfunkzeugnis macht,
dann sind in dem Prüfungsstoff keine Fragen bezüglich des Seefunk
enthalten. Ist auch vollkommen logisch, da dieses ja auch im Bereich des
Seefunk keine Gültigkeit hat.

Und jetzt mal ohne Häme: Warum hast Du 1995 noch das ROC gemacht? Da war
doch schon klar, daß das Papier keine Zukunft hat. Ich denke mal, da hat
man Dich wohl falsch beraten.

> Das einzige Zeugnis, dass es m.W. gab (evtl noch gibt)
> war / ist so ein Mini-Zeugnuis für Binnen gewesen, meine
> das hiess sogar Zeugnis für den Rheinfunkdienst....

Das "Mini-Zeugnis" für Binnen ist das "UKW-Sprechfunkzeunis". Aufpassen:
Das andere sind "Betriebszeugnisse". Darin liegt der Unterschied. Im
Sprechfunkzeugnis ist der DSC-*Betrieb* ausgeschlossen.

Der Rheinfunkdienst ist auch schon seit Jahren gestorben. Das besagte
Zeugnis hieß schon immer (immer = mind. 15 Jahre) UKW-Sprechfunkzeugnis.
Selbst in der Schweiz heißt das von Dir zitierte Zeugnis
"UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschiffahrtsfunk". War vorher der
"Rheinfunkerausweis". 1993 ist Koblenz Radio (ich habe noch eine QSL von
denen) gestorben und unmittelbar danach auch gleich der Begriff
Rheinfunkdienst in Binnenschiffahrtsfunk umgeändert worden. Was viele
auch nicht wissen: zum Geltungsbereich des ehem. Rheinfunkdienst
gehörten auch England und einige skandinavische Staaten. Das lag daran,
daß diese Staaten (als nicht Rheinanlieger und nicht der Rheinkommission
angehörig) seinerzeit dem Rheinfunkabkommen beigetreten waren. Ganz
einfach aus dem Grund, damit deren Schiffe auch am Rheinfunk teilnehmen
konnten (durften).

> Und wenn Du schon bei allen anderen so streng
> sein magst, dann sei es bitte bei Dir selber auch:
> 1. ein "UKW-Betriebszeugnis" von dem Du schreibst
> gibt es nicht. Richtig heisst das Ding "Beschränkt
> gültiges Betriebzeugnis für Funker"

Worauf ist das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis" denn im Gegensatz
zum "Allgemeinen Betriebszeugnis" beschränkt? Auf UKW! Wieso ist es da
falsch von einem UKW-Betriebszeugnis zu sprechen?

> 2. in einem weiteren Posting schreibst Du:
> "Das Abhören von Seefunkfrequenzen ohne
> ein Seefunkzeugnis ist illegal! Seefunker
> werden bei bestandener Prüfung auf die Einhaltung
> des Fernmeldegeheimnis vergattert."
> Ist ja auch nicht ganz richtig. Das Abhören von
> Seefunkfrequenzen ist nicht illegal! Weder für
> Inhaber noch für nicht-Inhaber des Zeugnisses.
> Was nämlich wirklich illegal ist, ist das
> UNBERECHTIGTE hören von Aussendungen
> des Seefunkdienstes. :-))

Und wie willst Du das anstellen ohne dementsprechendes Funkzeugnis
BERECHTIGT (ich kann auch schreien) abhören?

> 3. in einem weiteren Posting schreibst Du:
> "Hat das Handy eine Zulassungsnummer?"
> Watten? Was ist denn eine Zulassungsnummer?
> (Nichtzulassungsnummer= Vergewaltigung???)
> Ich weiss ja was Du meinst, hättest das dann
> bitte auch mal genauer bezeichnen können.

Muß ich Dir hier jetzt noch Nachhilfe geben. Ich denke Du hast das ROC.
Hast Du das da denn nicht gelernt?

> 4. in einem weiteren Posting schreibst Du:
> "Das ist falsch was Du da behauptest. Der
> Funkzeugnisinhaber muß nur das Gespräch
> in Gang bringen und es anschließend beenden.
> Das eigentliche Gespräch darf von jedermann
> ohne Besitz eines Funkzeugnis geführt werden.....
> Als ein Dir sicher bekanntes Beispiel dafür wäre
> zu nennen, die Funkgespräche wie sie von Schiffen
> in das Telefonnetz erfolgen...."
> Das Beispiel ist ja noch richtig, aber auch weitere
> Bedienung (was wollen wir überhaupt unter Bedienung
> verstehen??) kann an nicht-See-Funkzeugnis
> Inhaber delegiert werden....

Die Bedienung fängt schon beim Betätigen der Sprechtaste an, weil man
damit einen Träger auslöst.

> 5. im zweiten Thread (Diskussion ob Duplex-Kanal
> oder nicht), in dem Du gerade fleissig schreibst lese
> ich u.a.: "Ja richtig, K 16 ist auch ein Schiff-Schiff
> Kanal. Das willst Du doch nicht bestreiten, oder?
> Wenn ich ein anderes Schiff anrufe, dann werde
> ich das in der Regel auf K16 machen und diese
> Verkehrsart nennt sich zweifelsfrei Schiff-Schiff."

Habe ich auch nicht bestritten. Ich habe dort bewußt das Wort "auch"
benutzt und somit ist da nichts falsch.

> Siehste! Schreibst es ja selber wo der Hakenn liegt.
> Es gibt keine Schiff-Schiff-Kanäle!

Falsch. Ich unterstelle mal das Du aus dem Sportbootbereich kommst und
somit folgendes kennst. Die Kanäle 69 und 72 (die Laberkanäle für die
Sportschiffahrt) sind z.B. reine Schiff-Schiff Kanäle. Du kannst Dir auf
denen einen Wolf rufen, wenn Du da z.B. eine Küstenfunkstelle erreichen
willst.

> Es gibt aber Kanäle die für die VERKEHRSART
> (Verkehrskreise gabs begrifflich auch mal glaube ich)

Schrei mich bitte nicht so an (VERKEHRSART)!

Verkehrskeise ist in der Tat der richtige Ausdruck.

> Soll heissen: es gibt Kanäle, die sind
> Duplex-Kanäle = unterschiedliche Sende-/
> und Empfangsfrequenz. Dann gibt es
> Simplex-Kanäle = gleiche Sende-/ und
> Empfangsfrequenz. Das ist bis hierhin eine
> rein technischer Unterschied.

Richtig.

> In der Tat werden in der VERKEHRSART Schiff-Schiff
> bevorzugt Simplex-Kanäle benutzt, sonst könnten
> sich zwei Schiffsfunkstellen ja auch i.d.R nicht hören,
> es gibt aber auch Schiff-Schiff Verkehr über Relaisfunkstellen,
> dann werden evtl. Duplex-Kanäle benutzt.

Ich wiederhole nochmals: Schrei mich bitte nicht so an (VERKEHRSART)!
Auch wer brüllt hat nicht automatisch Recht.

Nenn mir bitte mal ein Beispiel, wo eine Schiff-Schiff Verbindung über
eine Relaisfunkstelle läuft.

> (gibts in Dland wahrscheinlich nicht einmal, aber mir
> sind in Spanien entsprechende Fälle bekannt)

Was es in Spanien nicht alles gibt. Sind da die gesetzlichen Grundlagen
für den Seefunk nicht international, also auch für Spanien bindend?

> Ich weiss ja nicht wie der Ton in der Dir offensichtlich
> gehörenden / unterstehenden Schule so im allgemeinen ist,
> aber das Anpampen und "alle-haben-unrecht-nur-ich nicht"-
> Gehabe DEINER Mails liegt weit unter dem was ich unter
> normalen Umgangston verstehe und hier lesen möchte und
> geht (s.o.) ja dann teilweise auch nach hinten los.

Ich weiß echt nicht was Du mit Deiner Brüllerei (DEINER) bezwecken
willst.

In keinem meiner Beiträge findest Du von mir die Aussage, daß alle
ausser mir Unrecht haben. Das ist von mir auch nicht beabsichtigt. Es
ist aber von mir beabsichtigt "grobe" Unrichtigkeiten richtig zu
stellen. Nicht aus Rechthaberei wie Du mir zu unterstellen versuchtst,
sondern einzig aus dem Grund, um hier keine Mißverständnisse aufkommen
zu lassen.

> Es ist wünschenswert, dass Du Deine
> Fachkenntnis hier einbringst, aber es
> geht auch anders. Diese Group dient
> dem Austausch unter gleichgesinnten (?)
> Radio-Scanner-Hörern, das ist ein Hobby!
> Und gerade wenn Duhier Dein Unternehmen
> präsentieren möchtest, solltest Du Dir mal
> Gedanken darüber machen wie Du (=damit
> Dein Unternehmen) nach aussen wirkst.

Ich poste hier nicht um mein Unternehmen zu präsentieren wie Du
vielleicht annimmst, sondern ganz einfach um sachdienliche Hinweise zu
geben. Einzig das steht bei mir im Vordergrund. Wenn ich Schönfärberei
betreiben wollte, dann würde ich mich anderer Sachen bedienen.

> P.S.: Sollte bis hierhin noch ein unbeteiligter
> mitgelesen haben und noch immer nicht wissen
> welcher Kanal im UKW-Seefunk wlcher Frequenz
> und wlche Kanäle Duplex oder Simplex sind, genügt
> en Hinweis, dann schieb ich mal die Frequenzen in
> die newsgroup, sind aber auch an einenigen Stellen im
> www sicherlich zu finden.

So etwas findet man auf meinem Server unter
http://www.schiffahrt.edu/download/ukw-kanaele.pdf

Peter Geerlings

unread,
Jul 18, 2002, 2:02:17 PM7/18/02
to

Klaus-Werner Olderdissen schrieb:

> .....


>
> Wie Du siehst habe ich dort nichts von Frequenzen geschrieben. Ich bitte
> darum mir nichts zu unterstellen was ich weder geschrieben, noch sonst
> wie zum Ausdruck gebracht habe.

Du nicht, aber ich. Und wenn Du dann Antwortest "falsch" heisst das bei
meinem Sprachverständnis die vorherige Aussage ist falsch! Wenn Du
ausdrücken willst, dass die Aussage teilweise falsch ist so ist es
sinniger
zu schreiben "teilweise richtig/ falsch" um dann differenziert auf die
einzelnen Teilaussagen einzugehen.

> Ich brauche darum auch nichts widerlegen.

Da hast Du recht, wer sollte Dich zwingen ausser Deinem Gewissen??

> ...


> Auch da irrst Du. Wenn jemand einzig das UKW-Sprechfunkzeugnis macht,
> dann sind in dem Prüfungsstoff keine Fragen bezüglich des Seefunk
> enthalten. Ist auch vollkommen logisch, da dieses ja auch im Bereich des
> Seefunk keine Gültigkeit hat.

Also logisch ist das Ganze Prüfungs nun Zeugniswesen schon mal gar
nicht, m.
E....
Das beste Beispiel ist doch schon dass in diesem Bereich nahezu
durchweg
Leute ausbilden, die von den grundlegensten Technischen Dingen der
Materie
"Funk" keine Ahnung haben...ist jetzt wirklich ganz ohne Häme!
Und ist denn der Stoff wirklich soooo verschieden, wenn die benutzen
Geräte
schon dieselben sind, Anrufverfahren (ja teilweise mit anderem Text...)
sehr
ähnlich u.s.w. Was ich sagen will, wer das eine kann sollte in der Lage
sein
das andere zu machen.

> Und jetzt mal ohne Häme: Warum hast Du 1995 noch das ROC gemacht? Da war
> doch schon klar, daß das Papier keine Zukunft hat. Ich denke mal, da hat
> man Dich wohl falsch beraten.

Nö, das hab ich mir selbst ausgedacht...Wer sollte mich denn auch besser
beraten, als ich selbst die, die es eigentlich besser wissen müssten
könnnen
ebensowenig wissen was sich die internat. Gemeinschaft so neues
ausdenkt,
die nationalen Stellen es dann umsetzen, ...Vorrangig war die
Entscheidung
-für mich als Schüler damals- auch einfach eine Frage des Geldes. Die
Wahrscheinlichkeit jemals GW, KW, Sat, mit GMDSS nutzen zu wollen war
und
ist für einen "Klein-Yachgtie" wie mich eher gering. Es sei denn es ist
wieder der Extremfall, aber dafür brauchste dann eh keinen Schein. Dass
die
Schulen in diesem Bereich im vor-letzten Jahr gerne 1000DM genommen
haben
nur um auf die damals möglichen Zusatzprüfungen vorzubereiten war für
mich
ebenfalls nicht einzusehen. Und das nur um zu lernen wie man Geräte
bedient
(so etwa der Schwierigkeitsgrad des Versendens einer SMS mit dem
Mobiltelefon), ne Danke. Das Allgemeine habe ich damals gemacht weil der
Preisunterschied zum "nur UKW" rel. gering war, und ich keine Lust auf
den
Test in Multiple-Choice hatte. Vor min. zwei Jahren hab ich dann noch
die
"Aufbauprüfung" zum Beschr. gültigen Betriebszeugnis f.F. gemacht, weil
es
m. E, auch für kleine Schiffe sinnig ist die UKW-Seefunk-Anlage mit
GMDSS zu
nutzen, leider ist aber die Nutzung dieser Technik fast nur auf den
Notfall
beschränkt.....was wurde nicht alles versprochen, direkte Einwahl in
andere
Netze, automatische Verbindungsaufnahme über Vermitlungsstellen... als
ich
im Mittelmeer eine KüFuST. gerufen haben (per Routine-Call) kam die
computerisierte Antwort zurück "Contact on CH16"...wozu GMDSS nicht
alles
gut ist, wäre ich ohne nicht drauf gekommen. Dafür nun (und was ist denn
ausser dem gezielten Anruf einer der wenigen anderen ausgerüsteten
Schiffe
und einem Notruf = die richtige Taste 5sec. drücken) extra einen Schein
zu
kreieren mag ja Deine Zunft freuen, ich halte es für unsinnig.

> ....Das "Mini-Zeugnis" für Binnen ist das "UKW-Sprechfunkzeunis".


> Aufpassen:
> Das andere sind "Betriebszeugnisse". Darin liegt der Unterschied. Im
> Sprechfunkzeugnis ist der DSC-*Betrieb* ausgeschlossen.

Ja, jetzt ist das so.

> ....1993 ist Koblenz Radio (ich habe noch eine QSL von
> denen)...

Soso, die haben Dir eine QSL geschickt?? Wie war das denn auf legalem
Wege
möglich (ich meine die bestätigte Verbindung) ??

> Worauf ist das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis" denn im Gegensatz
> zum "Allgemeinen Betriebszeugnis" beschränkt? Auf UKW! Wieso ist es da
> falsch von einem UKW-Betriebszeugnis zu sprechen?

Weil es so nicht heisst punkt Wer bei anderen pingelig ist, sollte
selber
umso genauer sein!

> ...Das Abhören von


> > Seefunkfrequenzen ist nicht illegal! Weder für
> > Inhaber noch für nicht-Inhaber des Zeugnisses.
> > Was nämlich wirklich illegal ist, ist das
> > UNBERECHTIGTE hören von Aussendungen
> > des Seefunkdienstes. :-))
>
> Und wie willst Du das anstellen ohne dementsprechendes Funkzeugnis
> BERECHTIGT (ich kann auch schreien

das ist dann wahrscheinlich der bevorzugte Ausbildungston bei Dir
...;-.))

> ) abhören?

Es gibt z.B. Frequenzen, die sind nicht primär oder primär exklusiv dem
Seefunk zugewiesen. Dort darf (und muss) von anderen Funkdiensten (z.B.
Flugfunk, Amateurfunk) dann die Frequenz abhört werden, um
sicherzustellen
dass kein anderer gestört wird bevor die Frequenz genutzt werden kann.
Wenn
man dann Aussendungen des Seefunks hört, die man nicht berechtigt ist zu
hören, muss man das weitere Hören unterlassen, weder Inhalt noch das
Vorhandensein dieser Aussendungen dürfen als Information weitergegeben
werden. Das ging bis hierhin mit und ohne Zeugnis/ Lizens verschiedener
Funkdienste an zu- und nicht- für den entsprechenden Funkdienst
zugelassenen
Geräten gleichermassen.
Eine Fall kann aber auch hier sein, dass durch die Adressierung der
Aussendungen ein berechtigtes (=legales) Hören für eine externe (=nicht
dem
Seefunkdienst zuzurechnenden) Person oder Funkstellen möglich ist, dies
gilt
nicht nur für die gerne als Beispiel genommenen Notmeldungen, sondern
auch
für Funksendungen die z.B. "an alle" gerichtet sind, z.B. kann dies bei
Nachrichten oder Wetterberichten vorkommen.

> > 3. in einem weiteren Posting schreibst Du:> "Hat das Handy eine
> Zulassungsnummer?"

> > Watten? Was ist denn eine Zulassungsnummer?
> > (Nichtzulassungsnummer= Vergewaltigung???)
> > Ich weiss ja was Du meinst, hättest das dann
> > bitte auch mal genauer bezeichnen können.
>
> Muß ich Dir hier jetzt noch Nachhilfe geben. Ich denke Du hast das ROC.
> Hast Du das da denn nicht gelernt?

Nöh lass mal....aber wenn eine "Zulassungsnummer" das beschriebene Tun
legalisieren würde, würde ich hier "Zulassungsnummern" verkaufen...Was
Du
meist ist dass das Gerät eine Zulassung als Funkgerät für den Seefunk
besitzt.

> Die Bedienung fängt schon beim Betätigen der Sprechtaste an, weil man
> damit einen Träger auslöst.

Der Begriff "Bedienung" ist völlig undefiniert, zumindest ist mir kein
Gesetzestext bekannt wo er verwendet wird.
Es wird in diesem Bereich i.d.R. unterschieden zwischen "Besitz",
"Errichten" und "Betreiben". Zum Betreiben des Seefunkgerätes brauch man
z.B. eine entsprechende Genehmigung die sich aus den einzelnen
Genehmigungen
zusammensetzt (technische Zulassung der Funkanlage, Zulassung der Person
drurch das geeignete Zeugnis, und die , wie heist das
noch..Frequenznutzungs..zuteilung /-Genehmigung??? (=meine die
Rufzeichenzuteilung) Aber wenn eine andere Person die Anlage bedient
(-und
das fängt m.E. mit dem Einschalten an-) betreibt diese trotzdem der
verantwortliche Zeugnisinhaber. Dieser kann auch einen anderen anweisen
z.B.
das nervige "Meedeee" und "panne- panne-kuchen-" Gebrabbel auf 16 leiser
zu
drehen, weil Hans Hartz mit seinem Sail-Away aus der Stereo-Anlage kaum
zu
verstehen ist.:-))

> > 5. im zweiten Thread (Diskussion ob Duplex-Kanal
> > oder nicht), in dem Du gerade fleissig schreibst lese
> > ich u.a.: "Ja richtig, K 16 ist auch ein Schiff-Schiff
> > Kanal. Das willst Du doch nicht bestreiten, oder?
> > Wenn ich ein anderes Schiff anrufe, dann werde
> > ich das in der Regel auf K16 machen und diese
> > Verkehrsart nennt sich zweifelsfrei Schiff-Schiff."
>
> Habe ich auch nicht bestritten. Ich habe dort bewußt das Wort "auch"
> benutzt und somit ist da nichts falsch.
>
> > Siehste! Schreibst es ja selber wo der Hakenn liegt.
> > Es gibt keine Schiff-Schiff-Kanäle!
>
> Falsch. Ich unterstelle mal das Du aus dem Sportbootbereich kommst

Ganz falsch! Ich habe eine Schiff! ;-))

> und
> somit folgendes kennst. Die Kanäle 69 und 72 (die Laberkanäle für die
> Sportschiffahrt) sind z.B. reine Schiff-Schiff Kanäle. Du kannst Dir auf
> denen einen Wolf rufen, wenn Du da z.B. eine Küstenfunkstelle erreichen
> willst.

Ist ja richtig.. aber es ist auch richtig, dass nicht alle Kanäle auf
denen
ich mir nen Wolf nach ner KüFunkSt rufen kann nun dadurch zweifelsfrei
Simplexkanäle sind. Ich kann mich dazu nur widerholen und Dich bitten
mir
auf andere Weise mitzuteilen was denn da so schwer verständlich ist:
Es gibt keine Schiff-Schiff-Kanäle! Es gibt eine Verkehrsart oder
Verkehrskreis Schiff-Schiff, dieser wird auf bestimmten Kanälen
durchgeführt
(ob ausschliesslich oder u.a. ist unterschoedlich nach der Zuweisung)
Die
Bergrifflichkeit "Schiff-Schiff-Kanal" ist dafür eine umgangsprachliche
Beschreibung, die sicherlich sogar zur Prüfung reicht, aber so trotzdem
nicht richtig ist und insbesondere unglücklich in der Verquickung mit
der
Betriebsartsfrage (technisch) Duplex oder Simplex.

> > Es gibt aber Kanäle die für die VERKEHRSART
> > (Verkehrskreise gabs begrifflich auch mal glaube ich)
>
> Schrei mich bitte nicht so an (VERKEHRSART)!

Nein, ich tus NIE wieder!

> Verkehrskeise ist in der Tat der richtige Ausdruck.
> > Soll heissen: es gibt Kanäle, die sind
> > Duplex-Kanäle = unterschiedliche Sende-/
> > und Empfangsfrequenz. Dann gibt es
> > Simplex-Kanäle = gleiche Sende-/ und
> > Empfangsfrequenz. Das ist bis hierhin eine
> > rein technischer Unterschied.
>
> Richtig.
>
> > In der Tat werden in der VERKEHRSART Schiff-Schiff
> > bevorzugt Simplex-Kanäle benutzt, sonst könnten
> > sich zwei Schiffsfunkstellen ja auch i.d.R nicht hören,
> > es gibt aber auch Schiff-Schiff Verkehr über Relaisfunkstellen,
> > dann werden evtl. Duplex-Kanäle benutzt.

..

> Ich wiederhole nochmals: Schrei mich bitte nicht so an (VERKEHRSART)!
> Auch wer brüllt hat nicht automatisch Recht.

Jawoll!...SIR!

> Nenn mir bitte mal ein Beispiel, wo eine Schiff-Schiff Verbindung über
> eine Relaisfunkstelle läuft.

DP07 macht doch Werbung für den Klönschnack über weite Entfernungen
hinweg,
oder ist die Verbindung dann mit
"Schiff-Land-Telefonleitung-Land-Schiff" zu
bezeichnen? Ansonsten nähere Dich der Insel Mallorca auf etwa 85sm und
Du
kannst dich hervoragend auf Kanal 22 Schiff-Schiff unterhalten....

> > (gibts in Dland wahrscheinlich nicht einmal, aber mir
> > sind in Spanien entsprechende Fälle bekannt)
>
> Was es in Spanien nicht alles gibt. Sind da die gesetzlichen Grundlagen
> für den Seefunk nicht international, also auch für Spanien bindend?

Wo steht denn international, dass es für die nationalen Behörden
verboten
ist dies zu genehmigen? Wär mir nix bekannt. In USA soll es da noch
lockerer
zugehen, z.B. Verbindung über mehrere Relaisfunkstellen...mehr
Ausgangsleistung, Einwahl ins Tel-netz, kann Dir aber nicht sagen ob das
in
den USA so zulässig ist oder ob irgendwer das so einfach macht...Ich
denke
mir dass die grundlegensten Dinge eindeutig geregelt sind, der Rest mit
so
Formulierungen wie "...hat in geeigneter Weise sicherzustellen...."

> > Ich weiss ja nicht wie der Ton in der Dir offensichtlich
> > gehörenden / unterstehenden Schule so im allgemeinen ist,
> > aber das Anpampen und "alle-haben-unrecht-nur-ich nicht"-
> > Gehabe DEINER Mails liegt weit unter dem was ich unter
> > normalen Umgangston verstehe und hier lesen möchte und
> > geht (s.o.) ja dann teilweise auch nach hinten los.
>
> Ich weiß echt nicht was Du mit Deiner Brüllerei (DEINER) bezwecken
> willst.

Weist Du, als ich heute morgen Deine neuen Postings gelesen habe, dachte
ich
es wäre rübergekommen was ich Dir mitteilen wollte und hätte was
bewirkt.
Jetzt geb ichs aber einfach auf (in der stillen Hoffnung, dass Du
einfach
nur nicht zugeben magst je in Deinem Leben etwas an Dir ändern gewollt
zu
haben...würde ja auch die Autorität untergraben :-))

> In keinem meiner Beiträge findest Du von mir die Aussage, daß alle
> ausser mir Unrecht haben. Das ist von mir auch nicht beabsichtigt. Es
> ist aber von mir beabsichtigt "grobe" Unrichtigkeiten richtig zu
> stellen. Nicht aus Rechthaberei wie Du mir zu unterstellen versuchtst,
> sondern einzig aus dem Grund, um hier keine Mißverständnisse aufkommen
> zu lassen.

Jenau, das wollen wir doch alle so, ist doch prima das wir uns so gut
verstehn. Aber Anpampen und "alle-haben-unrecht-nur-ich nicht Gehabe"
ist ja
auch nicht das gleiche wie "...Du hast behauptet
alle-haben-unrecht-nur-ich
nicht" was auch ich so ja deshalb auch nicht gesagt habe.

> > Es ist wünschenswert, dass Du Deine
> > Fachkenntnis hier einbringst, aber es
> > geht auch anders. Diese Group dient
> > dem Austausch unter gleichgesinnten (?)
> > Radio-Scanner-Hörern, das ist ein Hobby!
> > Und gerade wenn Duhier Dein Unternehmen
> > präsentieren möchtest, solltest Du Dir mal
> > Gedanken darüber machen wie Du (=damit
> > Dein Unternehmen) nach aussen wirkst.
>
> Ich poste hier nicht um mein Unternehmen zu präsentieren wie Du
> vielleicht annimmst, sondern ganz einfach um sachdienliche Hinweise zu
> geben. Einzig das steht bei mir im Vordergrund. Wenn ich Schönfärberei
> betreiben wollte, dann würde ich mich anderer Sachen bedienen.

Ich habe Dir nicht unterstellt so etwas wie Werbung machen zu wollen,
aber
wenn jede Mail von Dir den Hinweis auf Dein Unternehmen enthält
repräsentiert m.E. die Mail doch irgendwie das Unternehmen oder warum
steht
s den sonst da?? Wenn einer auf seinem Auto "Fahrschule Meier und Co"
stehen hat und dann aber rumheizt wie ein Kranker dann macht man sich
doch
auch Gedanken ob man sein Kind zu diesem Menschen in die Fahrsxhule
schicken
würde, oder?

> UKW-Seefunk wlcher Frequenz
> > und wlche Kanäle Duplex oder Simplex sind...einenigen Stellen im
> > www sicherlich zu finden...


>
> So etwas findet man auf meinem Server unter
> http://www.schiffahrt.edu/download/ukw-kanaele.pdf

Ja das ist doch mal super und richtig gut. Das schau ich mir mal an.
Grüsse, Peter

Dirk

unread,
Jul 18, 2002, 2:31:25 PM7/18/02
to

Peter Geerlings schrieb:

> Klaus-Werner Olderdissen schrieb:
>

etc etc etc etc....

Na, da wirds doch noch spannend hier.
Moment, ach ja hier ist schon mal die Cola, wo war denn gleich .........aehm
war die nich hier unten im Schrank, ach nein hier sind sie ja, meine
Kartoffel-Chips.
So, kann weitergehen.
Das sind die Diskusionen, die uns weiterbringen. Danke dafür!
Wer braucht schon Fernsehen, wenn so was wie dieses hier gibt......

scnr,
Dirk


Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 19, 2002, 12:25:19 AM7/19/02
to
Peter Geerlings <peter.g...@wtal.de> wrote:

>1: das "Wo" bezieht sich auf einen gegraphischen Ort:
>Nahezu überall, z.B. über DP07 im Bereich der deutschen Küste, über GW,
>KW, UKW über einige weitere Stationen auf der ganzen Welt. Dieser Verkehr

In Deutschland noch per UKW? Man lernt nie aus...dachte, das wäre
Geschichte...

>ist verständlicherweise (Mobiltelefon-Konkurenz) deutlich zurückgegangen,
>viele KüFunkSt haben dichgemacht, viele machern keinen Tel-Dienst mehr.

Ja, genau.

>2: das "Wo" bezieht sich auf einen anderen Funkdienst dann gibts sowas in
>Australien, hab ich irgendwo auf einer www-Seite gesehen, das ist eine
>Art BuschBetriebsfunk mit möglichkeit ins Tel-netz zu wählen, oder
>Amateurfunk in den USA, da ist der sog. Phonepatch ja erlaubt...
>Aber das weist Du alles :-))

Nein, nicht wirklich :)

>Grüsse, Peter

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 19, 2002, 12:26:37 AM7/19/02
to
"Klaus-Werner Olderdissen" <n...@utikschule.de> wrote:

>Was mich in diesem Fall aber wirklich interessiert: Wo hört das
>Hilfeersuchen auf und wo beginnt der echte Notruf? Man kann das mit
>Sicherheit nicht an dem Satz aufmachen: Immer wenn Gefahr für Leib und
>Leben besteht. Da muß noch irgend etwas anderes sein. Polemisch
>ausgedrückt und nicht ernst gemeint: Ich kann doch nicht jedesmal wenn
>ich die Straße überquere (ist schon eine Gefahr für Leib und Leben) auf
>Polizeifunk einen Notruf machen.

>Vielleicht hat da einer eine bessere Definition.

GIbt es schon, irgendwas mit der anders nicht abwendbaren Gefahr für
Leib und Leben oder andere höherwertige Rechtsgüter. Bin aber kein
Anwalt :)

Peter Geerlings

unread,
Jul 19, 2002, 5:12:06 AM7/19/02
to

"Ralph A. Schmid, DG5MEC" schrieb:

> Peter Geerlings <peter.g...@wtal.de> wrote:
> ..., z.B. über DP07 im Bereich der deutschen Küste,..

..

> In Deutschland noch per UKW? Man lernt nie aus...dachte, das wäre
> Geschichte...

Ja wieder, DP07 ist ein kleines Privatunternehmen und ist irgendwie ne
Absplittung vom Hamburger Schiffsmeldedienst..die ursprünglich die Frequenzen
und Technik von der Telekom als ehemaligen Betreiber der KüFunkst. übernommen
haben. Laut eigenen Angaben ist DP07 mittlerweile acuh wirtschaftl. tragend,
so dass es wohl erstmal so weitergeht.... Mittlerweile wird in DL auch wieder
auf KW im Seefunk gefunkt, allerdings nur in Digitalen Betriebsmodi zum Email
Verkehr. Ist auch ein Privater Anbieter und nennt sich Kiel-Radio.
Bei Interesse findest Du die alle im Netz unter ihrem Namen oder aber
Suchmasch. hab meine linksammlung gerade nicht hier verfügbar....
Grüsse, Peter

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 19, 2002, 6:06:38 AM7/19/02
to
Ralph A. Schmid, DG5MEC <nos...@dg5mec.de> schrieb in im Newsbeitrag:
t55fju4sqquk5aedh...@4ax.com...

> > Was mich in diesem Fall aber wirklich interessiert:
> > Wo hört das Hilfeersuchen auf und wo beginnt der
> > echte Notruf? Man kann das mit Sicherheit nicht
> > an dem Satz aufmachen: Immer wenn Gefahr für
> > Leib und Leben besteht. Da muß noch irgend
> > etwas anderes sein. Polemisch ausgedrückt und
> > nicht ernst gemeint: Ich kann doch nicht jedesmal
> > wenn ich die Straße überquere (ist schon eine
> > Gefahr für Leib und Leben) auf Polizeifunk einen
> > Notruf machen.
>
> > Vielleicht hat da einer eine bessere Definition.
>
> GIbt es schon, irgendwas mit der anders nicht
> abwendbaren Gefahr für Leib und Leben oder
> andere höherwertige Rechtsgüter.

Du schreibst: "...anders nicht abwendbare Gefahr...".
Ich glaube das könnte tatsächlich der Schlüssel sein.

Ralph A. Schmid, DG5MEC

unread,
Jul 20, 2002, 1:34:20 AM7/20/02
to
"Klaus-Werner Olderdissen" <n...@utikschule.de> wrote:

>Du schreibst: "...anders nicht abwendbare Gefahr...".
>Ich glaube das könnte tatsächlich der Schlüssel sein.

Ja, klar. Wenn ich über 2m die Pol rufe, weil gerade so ein böser
Raser bei Rot über ne Ampel ist, dann ist das sicher nicht so toll;
oder wenn ich so den VErlust meiner Ausweispapiere melden will... Es
gelten halt mindestens die selben bzw. eher noch strengere Maßstäbe
wie für die Nutzung von 110 bzw. 112.

Klaus-Werner Olderdissen

unread,
Jul 20, 2002, 4:52:33 AM7/20/02
to
Ralph A. Schmid, DG5MEC <nos...@dg5mec.de> schrieb in im Newsbeitrag:
jfthju8d1q73kievm...@4ax.com...

> Ja, klar. Wenn ich über 2m die Pol rufe, weil
> gerade so ein böser Raser bei Rot über ne Ampel
> ist, dann ist das sicher nicht so toll;

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Du mich da so in die Pfanne
hauen würdest. ;-)

ega...@gmail.com

unread,
Jan 28, 2013, 9:03:23 PM1/28/13
to
Am Mittwoch, 10. Juli 2002 18:25:31 UTC+2 schrieb Volker Tonn:
> Dieter Kujawa wrote:
>
> In extremen Notsituationen (lebensbedrohliche Sitution) darf ja jeder
> jedes Beliebige Funkgerät in Betrieb nehmen um damit Hilfe zu rufen.
> Zumindest dann, wenn kein anderes Kommunikationsmittel verfügbar ist.

----------------

In Foren reden Halbwissende gefährlichen Schwachsinn !!
Lasst lieber jemand sterben als ein nicht-zugelassenes Funkgerät anzufassen.
Sag ich aus eigener Erfahrung. Unfall bei Salzburg , Schwerstverletzte, Tote . Hilfe gerufen mit Nicht-zugelassenem Sommerkamp TS660 .
Als beide Leichen und die Schwerstverletzten weggeschaft waren, fragte das dumme Bullenschwein nach dem Funkgerät mit dem der Notruf abgesetzt wurde und brachte das dann zur Anzeige .
Darum, gibt es in diesem Drecksstaat keine Zukunft mehr.
Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Jan 29, 2013, 11:33:14 AM1/29/13
to
ega...@gmail.com wrote:

>Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.

Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
kam, und gut war das.


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2013, 2:32:09 AM1/30/13
to
Am Tue, 29 Jan 2013 17:33:14 +0100 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

> ega...@gmail.com wrote:
>
>>Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
>
> Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
> BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
> kam, und gut war das.

Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit natürlich (also nicht mit Tempo 100 rote Ampeln
überfahren um einen Leichtverletzten ins Krankenhaus zu bringen).

Grüße,

Frank

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Jan 30, 2013, 5:07:19 AM1/30/13
to
Frank Hucklenbroich in <news:1uya04x86q9cq.1dscushscmcio$.d...@40tude.net>:

>Am Tue, 29 Jan 2013 17:33:14 +0100 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
>
>> ega...@gmail.com wrote:
>>
>>>Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
>>
>> Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
>> BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
>> kam, und gut war das.
>
>Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
>Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
>dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
>Verhältnismäßigkeit natürlich

Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)

SCNR,
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 10 Monaten und 25 Tagen ist Weihnachten
EW9FG MRW3Q TGKF2 R23K7 HNC6C T9E0O JNHQU 1LVYA DPXPN
Stellt euch vor, es ist Mittwoch und keiner geht hin!

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Jan 30, 2013, 6:34:58 AM1/30/13
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:

>Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
>Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
>dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
>Verhältnismäßigkeit natürlich (also nicht mit Tempo 100 rote Ampeln
>überfahren um einen Leichtverletzten ins Krankenhaus zu bringen).

Eben, das ist der Punkt. Mobiltelephon war zu der Zeit nicht ohne
Fremd- und Eigengefährdung möglich (auf der Autobahn, steckt tief in
Laptoptasche außer Reichweite), Funkgerät war fix montiert und blind
bedienbar, also war das eine klare Sache. Dazu war die Meldung ohne
Verzug bei genau denen, die dann auch ins rote Auto hüpfen und
losfahren, somit auch noch Zeit in der Meldekette gespart, und die
Dringlichkeit war eindeutig, ein voll besetzter Pendlerzug, der neben
der BAB herfährt und aus dessen Drehgestell Qualm und Feuer kommen,
reichte mir aus, so eine Übertretung zu rechtfertigen.

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Jan 30, 2013, 6:38:43 AM1/30/13
to
"Ulrich F. Heidenreich" <from!not-fo...@tremornet.de> wrote:

>Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)

Äähm. Habe ich auch schon getan, kein Taxi am Stand, Telephonzelle
belegt und Wartende davor, Handy gab es damals nicht; ist aber
eindeutig verjährt, und hat uns damals den Tag gerettet. Als wir
dinsaßen, entspann sich ein lustiger Dialog zwischen Fahrer, Zentrale,
anderen Fahrern und mir. "Wagen 123, wer hat uns da vorhin
bescheidgegeben?" - Fahrer fragt mich, ich habe gesagt, "irgendein
anderes Taxi halt, keine Ahnung", Fahrer gibt das so zur Zentrale
weiter. "Hier 456, war des itt der Schorsch?" - "I woiß net, kaa scho
sei" - in dem Stil wurde dann noch eine Zeit lang von verschiedenen
Fahrern gerätselt, aber so recht kannte keiner die Stimme.

Wolfgang Koch

unread,
Jan 30, 2013, 6:44:48 AM1/30/13
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
> Notwehr).

Habe das hier gefunden:

§ 35 Entschuldigender Notstand
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html

Abgesehen davon sind Polizisten ja keine Volljuristen und können sich
schon mal irren.

Gruß wolfgang

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2013, 7:04:27 AM1/30/13
to
...und abgesehen davon beschrieb der OP einen Vorfall in Österreich, da
gilt das deutsche StGb schon seit 1945 nicht mehr ;-)

SCNR,

Frank

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Jan 30, 2013, 7:56:45 AM1/30/13
to
Ralph A. Schmid, dk5ras in <news:cb1ig852orcol7fo9...@4ax.com>:

>"Ulrich F. Heidenreich" <from!not-fo...@tremornet.de> wrote:
>
>>Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)
>
>Äähm. Habe ich auch schon getan,

Ach neee :-)

Was ich allerdings denn doch nicht wagte, mir einen Straßenbahnanschluss
mit einem "Kollege, ich hab da noch einen Umsteiger" zu sichern. Weil's
der Kollege, der darum hätte bitten dürfen, selbst gehört hätte. <g>

CU!
Ulrich
--
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In 10 Monaten und 25 Tagen ist Weihnachten
8MCNP E1RZD B9HCB 2D42R X7W3U G708O XAH6C 1LGGT 1QMXZ

Jürgen Hüser

unread,
Jan 30, 2013, 7:39:31 PM1/30/13
to
Hallo!

Am 29.01.2013 03:03, schrieb ega...@gmail.com:
> Am Mittwoch, 10. Juli 2002 18:25:31 UTC+2 schrieb Volker Tonn:
^^^^^^^^^^^^^
>> Dieter Kujawa wrote:
^^^^^^^^^^^^^

Zuerst einen knapp 125 Monate alten Beitrag auskramen, und dann auch
noch grottenfalsch zittieren.
Oder warum zittiertst du Dieter aus einem Beitrag von Volker?

> In Foren reden Halbwissende gefährlichen Schwachsinn !!

Wo ist denn hier ein Forum, du Internetjünger?

> Lasst lieber jemand sterben als ein nicht-zugelassenes Funkgerät
> anzufassen.

Für Leute die keine Ahnung von Funk haben (so richtig Ahnung) sowie das
passende Benehmen, kann man das so stehen lassen.

Die (wenigen!) Freaks die aber breitbandig abstimmbare Funkgeräte mit
sich führen _und wissen auf welcher Frequenz und in welcher Verkehrsart,
Bandlage und Gegensprechabstand die im vorliegenden Fall richtige
Leitstelle benutzt_ würde hoffentlich wegen unterlassender Hilfeleistung
angezeigt werden.

> Sag ich aus eigener Erfahrung. Unfall bei Salzburg ,
> Schwerstverletzte, Tote . Hilfe gerufen mit Nicht-zugelassenem
> Sommerkamp TS660 .

Ahja...mit wem hast du denn da gefunkt um Hilfe zu holen?
Im 6m Band über die nächste Kaserne nach dem SAR-Heli gefragt, oder wie?

Ich weis ja nicht wo bei euch die normalen BOS überall rumfunken, kenne
da nur den 2m Bereich in Österreich.

> Als beide Leichen und die Schwerstverletzten
> weggeschaft waren, fragte das dumme Bullenschwein nach dem Funkgerät
> mit dem der Notruf abgesetzt wurde und brachte das dann zur Anzeige
> . Darum, gibt es in diesem Drecksstaat keine Zukunft mehr. Oder,
> Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich
> fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder
> hier in Österreich.

Wenn du dich als Gewalttatsopfer effektiv gewährt hättest und würdest in
diesem Tenor jammern, würde ich dich verstehen. Hatte selber mal einige
Wochen Stress mit deutschen Behörden, nur weil ich einem
dahergelaufenden Chaoten deutlich machen konnte, was ich davon halte
wenn man mich mit Waffengewalt nötigen will.

Aber wenn du solche Erfahrungen mit einem TS660 gemacht haben solltest,
wird es offensichtlich an deinem Verhalten, oder eben der Art deines
Notrufes gelegen haben.

Das sage ich als jemand zu dessen täglicher Arbeitsausrüstung eben
Geräte gehören, die nicht nur auf beliebigen Frequenzen senden können,
sondern wo auch das Wissen vor sitzt wer wo und wie zielsicher erreicht
werden kann.

Wenn ich bei einem Kunden bin an deren Feststation ich was machen soll,
habe ich IMMER ein Handfunkgerät am Gürtel was nicht nur die
Kundenfrequenz "kann", sondern wo diese auch aktiv mitläuft.
Da hat mir noch niemand gesagt das ich das nicht dürfte...es wird eher
als selbstverständlich hingenommen.
Und das eben nicht nur im Betriebsfunk oder Taxifunk, nö..ebenso bei
Rettungsdiensten, Feuerwehren und Polizei.


Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

--

www.funktechnik-hueser.de

Dırk Schneıder

unread,
Feb 23, 2013, 9:42:46 AM2/23/13
to
Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb am 29.01.2013 17:33:

> Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf
> einer BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die
> Feuerwehr kam, und gut war das.

Hattest du dir da auch einen temporären Rufnamen gegeben?

D.

Ralph A. Schmid, dk5ras

unread,
Feb 24, 2013, 4:51:23 AM2/24/13
to
D?rk Schne?der <spam_s...@gmx.de> wrote:

>Hattest du dir da auch einen tempor�ren Rufnamen gegeben?

"Florian xxx f�r die Funkwerkstatt, kommen". War zu der Zeit auch
nicht gelogen...und w�re heute allerh�chstens eine kleine
Umdeutung/�bertreibung :) An sich h�tte ich sogar noch einen
vermutlich legal verwendbaren BOS-Funkrufnamen in der Hinterhand
gehabt, aber der h�tte f�r noch mehr Verwirrung gesorgt. Der war
Jahrzehnte alt, und die Umst�nde der Verwendung waren nirgends mehr so
genau zu erfahren, ob nur im Firmenfahrzeug, nur mit dem damals
angemeldeten FuG, personengebunden oder nicht, usw. Es lag aui�er der
Urkunde quasi nix mehr an Informationen vor, und die heute zust�ndigen
Stellen wu�ten auch nicht mehr so recht, was das ist.

heinima...@gmail.com

unread,
Mar 27, 2018, 5:28:12 AM3/27/18
to
Am Dienstag, 9. Juli 2002 21:42:15 UTC+2 schrieb Markus Bärtschi:
> Was ist genau illegal ?
> - Mit einem Scanner mithören ?
> - Mit einem Seefunkgerät mithören ?
>
> Wenn ich als Skipper mein VHF-Handy im Schlauchboot an Land nehme und
> dabei den Kanal 16 mithöre ist das illegal ?
>
> Markus
>
> In article <agf9kb$lblba$1...@ID-12919.news.dfncis.de>, dku...@t-online.de
> says...
> > hi,
> > "Torsten Stein" schrieb
> > in dem Datenblaett vom THF7 (www.kenwood.net)
> > sind z.B. alle UKW-Seefunkfreq. gelistet.
> > und auf www.dp07.de findest du die Kanaele
> > fuer eben dp07.
> > Du weisst, dass es illegal ist?
> > Grusz Dieter
> >
>
> --
> Markus Baertschi Phone: ++41 (21) 807 1677
> Bas du Rossé 14b Fax : ++41 (21) 807 1678
> CH-1163, Etoy Email: mar...@markus.org
> Switzerland Homepage: www.markus.org

Nein, Quatsch. Als inhaber einer Erlaubis kannst du deine mobile Seefunkstelle mit ATIS Kennung selbstverstäöndlich mitnehmen und hören. Betriebliches Funken von Land zum Schiff nur über spezielle Kanäle mit kleiner Leistung. Es gibt sogar einen Sozialkanal, da kannst du rund um die Uhr Quatschen.

heinima...@gmail.com

unread,
Mar 27, 2018, 5:33:18 AM3/27/18
to
Am Dienstag, 9. Juli 2002 08:46:33 UTC+2 schrieb Torsten Stein:
> Hallo Scannerfreaks,
> wer kennt sich in deutschen Küstengewässern (speziell Ostsee) aus und kann
> mir mal ein paar Tips geben, was im marineband los ist und wo man hindrehen
> sollte. Ich habe über Stunden bereits 156.475 (ch69) und 156.625 (ch72)
> gescannt, ohne Erfolg zu haben. Gefunden habe ich andererseits auf 161.600
> (ch29) den Lotsendienst von Trelleborg-Fährhafen...aber das ist nicht sehr
> spannend. Was ist aus den deutschen Küstenfunkstellen auf UKW geworden? Die
> laufen doch jetzt unter DP07 und angeblich mit Sendern in Kiel, Lübeck und
> Arkona. Aber auch dort ist nichts zu hören.
> Wo findet man die ganzen kleinen Fischerboote, wo treffen sich die Segler
> und verabreden sich zum Bier?.... -))
>
> Gruß, Torsten

Michael Kallweitt

unread,
Mar 27, 2018, 7:15:38 AM3/27/18
to
heinima...@gmail.com <heinima...@gmail.com> schrieb:

> Am Dienstag, 9. Juli 2002 21:42:15 UTC+2 schrieb Markus Bärtschi:
^^^^^^^^^^^^

> Nein, Quatsch. Als inhaber einer Erlaubis kannst du deine mobile
> Seefunkstelle mit ATIS Kennung selbstverstäöndlich mitnehmen und
> hören. Betriebliches Funken von Land zum Schiff nur über spezielle
> Kanäle mit kleiner Leistung. Es gibt sogar einen Sozialkanal, da
> kannst du rund um die Uhr Quatschen.

Hoffen wir, dass deine Antwort dem Fragesteller nach knapp 16 Jahren
noch weiterhilft. 8-)

73's

--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
„DAS UNBEKANNTE SCHÖN ZU FINDEN. DEM UNVERSTANDENEN MIT WÄRME ZU
BEGEGNEN. DAS IST WAHRE LIEBE“ Barbara Bollwahn, http://ow.ly/Xk52L

Franko Bäcker

unread,
Sep 16, 2022, 5:51:36 AM9/16/22
to
Dieter Kujawa schrieb am Mittwoch, 10. Juli 2002 um 14:53:24 UTC+2:
> hi,
> Torsten Stein schrieb
> > da wäre ich skeptisch...das bewußte Abhören von z.B. BOS-Funk ist in DL
> > definitiv verboten; von UKW-Schiffsfunk habe ich in der Beziehung noch
> > nichts gehört. Gegenüber Funkamateuren geht man sogar soweit, das sie
> keinen
> > Ärger bekommen, wenn sie "zufällig" beim Testen ihrer Geräte Funkverkehr
> auf
> > einer BOS-Frequenz gehört haben und darüber Stillschweigen gegenüber
> Dritten
> > bewahren.
> >
> Amateurfunk ist Experimentalfunk(z.B.Ausbreitungsbedingungen), UKW-Seefunk
> nicht.
> > Wie "wichtig" nimmt man dann UKW-Seefunk Seitens der Regulierungsbehörde?
> >
> zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk Handy's,
> alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien (EU...)
> genuegen..
> Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
> bezogen und nicht auf die Person.
> > Bestimmt von minderer Wichtigkeit/Vertraulichkeit und damit sicher nicht
> > ganz so dramatisch wie beim BOS.
> Wer weiss?
> Grusz Dieter



Viel Meinung ,aber wenig Ahnung, das abhören von Schiffsfunkfreq. ist nicht verboten und hat mit BOS nix zu tun.Das Abhören von Schiff zu Schiff Privat QSO´s ist lediglich verpönt nicht verboten

Wolf gang P u f f e

unread,
Sep 16, 2022, 10:06:56 AM9/16/22
to
Am 16.09.2022 um 11:51 schrieb Franko Bäcker:
> Dieter Kujawa schrieb am Mittwoch, 10. Juli 2002 um 14:53:24 UTC+2:

Nach 22 Jahren und 2 Monaten endlich eine Antwort...
Ich bin der Meinung, das war Spitze! ;-)
https://www.zdf.de/assets/spitze-100~768x432


helge adler

unread,
May 17, 2023, 1:58:49 AM5/17/23
to
Ja, Spitze, und im Notfall darf man sowieso Alles!

Alles Gute!
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