ich wollte mir eigentlich den Yaesu VX-5 kaufen. Allerdings will ich das
Gerät auch als Scanner nutzen. Nun habe ich aber von einem Kollegen
gehört, das der VX-5 im oberen 2m Band total taub sein soll. Er hatte
sich den VX-5 vor über einem Jahr gekauft und deswegen nach kurzer Zeit
wieder verkauft. Ist dort vielleicht etwas geändert worden ?
Danke für jede Info
Gruß
Mark
(der den VX-5 sonst total super findet)
Bist Du Funkamateur?
mfg
Peter
Mark Weismüller schrieb:
ich habe mir im Dezember 2000 den Yaesu VX-5 (neu) gekauft, wollte das Gerät
auch zursätzlich als Scanner nutzen.
Das Gerät ist absolut taub!! Ich habe ihn nach 3 Wochen wieder verkauft!
Hände weg, wenn Du ihn auch als Scanner benutzen möchtest.
Ich persönlich könnte Dir den IC-T81, IC-R10 oder IC-Q7e empfehlen.
cu Peter
vy 73
Hanno, DG8JZ
"Mark Weismüller" <mark.wei...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3AF32471...@gmx.de...
>
> Bist Du Funkamateur?
...ist das relevant? Ausser, dass Mark das Teil nicht zum Senden benutzen
darf, (sich nicht dabei erwischen lassen darf) wenn er es evtl. nicht ist?
Fragst du demnächst auch die vermeintlichen AFU-Kollegen ob sie mit ihrem
AFU-Equipment "illegal" Betrieb auf CB, PMR446 oder Freenet machen?
Also erwarte bitte nicht wirklich Antworten auf solche Fragen hier.
Der Besitz von (jeglichen)Sende-Empfangsanlagen, und wenn das Teil ne
CE-Kennzeichnung hat auch der Empfänger"betrieb", ist jedrmann gestattet.
odo
ich sehe Du kennst Dich nicht aus.
"Volker Tonn [odo]" schrieb:
>
> Peter Wawoczny schrieb:
>
> >
> > Bist Du Funkamateur?
>
> ...ist das relevant? Ausser, dass Mark das Teil nicht zum Senden benutzen
> darf, (sich nicht dabei erwischen lassen darf) wenn er es evtl. nicht ist?
Die inbetriebnahme einer Sende-Empfangsanlage (in dem Fall Amateurfunk)
auch zu empfangszwecken für nicht-Lizenzinhaber ist verboten (auch mit
CE)
>
> Der Besitz von (jeglichen)Sende-Empfangsanlagen, und wenn das Teil ne
> CE-Kennzeichnung hat auch der Empfänger"betrieb", ist jedrmann gestattet.
siehe meine Erklärung oben.
>
> odo
Sag das mal der Regulierungbehörde.
mfg
Peter
P.S:Siehe TKG (Telekommunikations-Gesetz)
Peter schrieb:
Hallo,
hatte das VX5R 2Jahre.
Klar kann man von so einem Gerät(extrem klein) nicht erwarten, dass er
Höchstleistung im Empfangsbereich bietet.
ABer er ist ganz gut ,zumindest bis 70cm Band.
Peter
Peter Wawoczny schrieb:
> Hallo Mark,
>
> Bist Du Funkamateur?
>
Ich bin noch kein Funkamateur, werde aber eine DO Lizenz machen. Da ich auch
bei der Feuerwehr bin, ist mir das 2m OB sehr wichtig. Sollte das Gerät da
oben so taub sein, ist es mir viel zu teuer.
Gruß
Mark
Peter schrieb:
> ich habe mir im Dezember 2000 den Yaesu VX-5 (neu) gekauft, wollte das Gerät
> auch zursätzlich als Scanner nutzen.
> Das Gerät ist absolut taub!! Ich habe ihn nach 3 Wochen wieder verkauft!
Danke für die Info.
Genau das Gleiche hat mein Kollege auch berichtet. Er hat ihn auch wieder
verkauft.
Schade. Dann werde ich mir vielleicht das Kenwood THG71 kaufen.
Ist gut 200DM preiswerter, hat in dem Bereich einen super Empfang, kann aber
kein
4m. Ist aber so ein recht gutes Gerät.
Gruß
Mark
"Hanno, DG8JZ" schrieb:
> Nein, es ist nichts geändert worden. 4m geht mit der Originalantenne soweit,
> wird mit einer HFT Antenne aber deutlich besser. Den oberen 2m Bereich
> kannst Du knicken. Der T 81 ist mit der HFT auf 4 u. 2 echt gut....aber
> bitte nie in die HFT Antenne senden.
Danke auch für deine Info. Der 4m Empfang bei dem VX-5 ist gut, das sagte mein
Kollege auch. Doch wer 4m hört, der möchte meistens auch 2m hören. Wenn das
Gerät da wirklich so taub ist, wie ihr alle sagt, ist er ja wirklich unbrauchbar
für die Anwendung. Kann man da nichts machen ? Wie ich schon geschrieben habe,
werde ich mir dann wohl den Kenwood THG71 kaufen. Das Gerät hat dort einen super
Empfang.
Gruß
Mark
vy 73
Höre bitte nicht auf die anderen.
Man kann wirklich keine EIERLEGENDEWOLLMILCHSAU bauen.Aber das VX5R ist
sie fast.
Peter
DL9SEZ
Mark Weismüller schrieb:
"Hanno, DG8JZ" schrieb:
> ja, aber der TH71 ist nur im 2m band zu gebrauchen . Der kann kein 4m!
Dann gibt es das allekönnendesupertop Gerät wohl nicht. 2m ist mir schon
wichtig und wie ich gehört habe kann der THG71 sogar 6,25 KHz. Das kann ja
sonst kein HFG ausser dem Q7. Hast Du den THG71 schon mal selber
ausprobiert ? Wie sieht es mit der Sendeleistung und der Akku Zeit aus ?
Gruß
Mark
Wenn ein Funkamateur ein Dualbander (Handheld)braucht mit der
Möglichkeit damit auch Scannerbetrieb zu machen, sollte er sich ein VX5R
oder IC-T81E kaufen.(Eierlegendewollmilchsau).
Möchte man nur Scannerbetrieb machen, dann ist ein reiner Scanner zu
bevorzugen.Der ist auf die eine Stärke getrimmt.Nämlich Funkempfang.Und
ich behaupte mal ganz einfach, der ist auch mit der Nase vorn, vor einem
Transceiver ,der alles kann und das auf einer Baugruppenfläche von 1cm³.
Bei den Scannern ist Stabo(Yupiteru) oder ICOM IC-R10 zu bevorzugen.
mfg
Peter
DL9SEZ
Mark Weismüller schrieb:
>
Peter Wawoczny schrieb:
> Nein , das VX5R ist wirklich Super.(auch mit der gelieferten Antenne)
> Höre bitte nicht auf die anderen.
> Man kann wirklich keine EIERLEGENDEWOLLMILCHSAU bauen.Aber das VX5R ist sie
> fast.
Da kommt es aber noch auf den Frequenzbereich an den man persönlich beforzugt.
Über das 2m OB sagen ja alle nur negatives.
Gruß
Mark
Vorsicht ! VX1R ist ein Totes Teil.
Peter
Mark Weismüller schrieb:
> Vorsicht ! VX1R ist ein Totes Teil.
Hehe, ich habe eine VX1R! Oberes 2m ist okay (mit einer entsprechenden
Antenne).
VX5R hat mein Freund, mit der mitgelieferten Antenne ist es da wirklich tot
(die VX1R auch). Ich weiss nicht, ob es bei der VX5R nur an der Antenne
liegt, aber mit meiner VX1R bin ich da mit entsprechender Antenne voll
zufrieden!
Ich habe eine Spezialantenne von HFT, eine 30cm lange Dualbandantenne
(2m/70cm) vom Wimo und eine Saphir TSM1005 mit Magnetfuss auf dem Auto: Alle
drei funktionieren wirklich prima im oberen 2m Band mit der VX1R
MfG,
Dominik
> Der T 81 ist mit der HFT auf 4 u. 2 echt gut....aber
> bitte nie in die HFT Antenne senden.
Warum???? Bei HFT steht, dass die Antennen voll sendefaehig sind bis ca.
15W, was ich auch mache.
MfG,
Dominik
vy 73
"Dominik Pusch" <domini...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9d1i74$firpt$1...@ID-14189.news.dfncis.de...
> nanana...ich geh mal davon aus das du im amateurfunk sendest.
nananana, woher willst Du das wissen?*g*
ok, du hast Recht...
> dort ist das
> swr total daneben. swr von 1:8. nur in den bos bändern stimmt es...ist
> logisch, denn dort ist die superresonanz. sonst wären die antennen auch beim
> empfang nicht so gut. natürlich kann man senden, aber die tx resonanz ist
> wie gesagt bei bos okay, beim amateurfunk sehr schlecht.
> gemessen mit mfj 259 und aea swr analyzer an der kn8c
Da siehst:
KN-8C Resonanzen: 84,3-86,6/171-174
Wenn die im AFU-Bereich keine Resonanz hat, ist das auch kein Wunder.
Vielleicht schon mal was von der KN-12X gehoert? Das ist der Nachfolger der
KN12S (die ich habe). Diese steht komischerweise nicht mehr auf der
HFT-Seite, aber die gibt es und die hat auch im 144-146MHz Bereich Resonanz.
Die KN-12S hat nur auf 70cm Resonanz, aber ich funke auch fast nur dort.
Auf der HFT-Seite stehen jedenfalls noch die KN-20 und KN-22, welche auch
fuer die beiden AFU UKW-Baender (2m/70cm) ausgelegt ist.
Hier mal ein zitierter Text von der HFT Seite:
"Alle KN- Typen sind auch voll sendefähig bei einem SWR von 1: 1,1-1,2 und
Belastungen von 15-35W Sendeleistung. Die Sendereichweite wird aber nicht
größer sein als mit den üblichen, längeren Geräteantennen, da für größere
Abstrahlleistung und Reichweite auch eine größere mechanische Länge
notwendig ist. Werden allerdings zwei gleiche KN-Antennen bei Sender/Empf.
verwendet, erhöht sich die Reichweite durch eine höhere Empfangsleistung,
was auch eine geringere Abstrahlleistung ermöglicht. Alle KN-Spezialantennen
wurden allerdings speziell für Empfangszwecke entwickelt, bieten aber eine
gute Alternative zu etwas längeren Relais-Sendeantennen."
Natuerlich kann man nur mit solchen Antennen in den AFU-Baendern arbeiten,
die auch dafuer ausgelegt sind (s.o.).
MfG,
Dominik (DO1KDO)
Peter Wawoczny wrote:
> Also es gibt soviel zu sagen.
>
> Wenn ein Funkamateur ein Dualbander (Handheld)braucht mit der
> Möglichkeit damit auch Scannerbetrieb zu machen, sollte er sich ein VX5R
> oder IC-T81E kaufen.(Eierlegendewollmilchsau).
> Möchte man nur Scannerbetrieb machen, dann ist ein reiner Scanner zu
> bevorzugen.Der ist auf die eine Stärke getrimmt.Nämlich Funkempfang.Und
> ich behaupte mal ganz einfach, der ist auch mit der Nase vorn, vor einem
> Transceiver ,der alles kann und das auf einer Baugruppenfläche von 1cm3.
>
> Bei den Scannern ist Stabo(Yupiteru) oder ICOM IC-R10 zu bevorzugen.
>
Lieber Peter
Ich bin der Meinung, das ein Funkscanner einem Transceiver in den Bereichen
wo mit dem Transceiver gesendet wird immer unterlegen ist und wohl auch immer
bleiben wird. Der Funkscanner muss ein bedeutend grösseres Frequenzspektrum
abdecken (Man muss Kompromisse eingehen) als der Transceiver (normalerweise).
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das ein Funkscanner wie der ICOM
IC-R10 für den Empang von 2m besser sein soll als ein Sendegerät für 2m !!
Mit einem durchschnittlichen Autoradio (spezialisiert für den Bereich 88.5
MHz - 108 MHz) ist bedeutend mehr zu empfangen als mit einem gleichteuren
Scanner (500 kHz - 1300 MHz z.B.). Der Scanner mag Vorteile haben wenn es ums
scannen oder speichern geht. Ein Transceiver mit CE Zulassung darf von
Jedermann zum Empfang benutzt werden !! (Schweiz)
73 from HB9 Samuel Genner HE9ZKS
>Ich bin der Meinung, das ein Funkscanner einem Transceiver in den Bereichen
>wo mit dem Transceiver gesendet wird immer unterlegen ist und wohl auch immer
>bleiben wird. Der Funkscanner muss ein bedeutend grösseres Frequenzspektrum
>abdecken (Man muss Kompromisse eingehen) als der Transceiver (normalerweise).
[...]
>Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das ein Funkscanner wie der ICOM
>IC-R10 für den Empang von 2m besser sein soll als ein Sendegerät für 2m !!
Unzweifelhaft. Du vergißt nur beim Vergleich, daß der genannte VX-5 eben
kein Transceiver für die speziellen HAM-Bänder, sondern quasi ein VR500-
Scanner mit "eingebautem" 50/144/433er Tribander ist.
Deine genannten Einschränkungen eines Scanners gegenüber eines "echten"
Transceivers dürften imho deshalb auch (fast: er geht RXmäßig im
Gegensatz zum Scannerbruder nur bis 500 statt 100 KHz runter und nur bis
999 statt 1299 MH 'rauf und beherrscht kein SSB) vollständig auf den
VX-5 zutreffen.
CU!
Ul -oder geht's hier gar nicht um den VX5/R/?- rich
> Hallo,
>
> ich sehe Du kennst Dich nicht aus.
>
Sorry, aber dieses "Kompliment" muss ich voll an dich zurückreichen...
Jeder(!) mit CE-Kennzeichnung versehener Sendeempfänger darf von Jedermann(!)
als Empfänger (in Deutschland) in Betrieb genommen werden.
Nur darf der Betreiber nicht die Sendfunktion nutzen.
Laut einem anderen Kommentar trifft dies wohl auch in der Schweiz zu.
odo
Vielleicht ist mir was entgangen.
Peter
P.S:Das wäre mal was neues
"Volker Tonn [odo]" schrieb:
"Carsten Hausdorf (DF2DD)" schrieb:
>
> X-No-Archive: Yes
>
> Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> > Du vergißt nur beim Vergleich, daß der genannte VX-5 eben
> > kein Transceiver für die speziellen HAM-Bänder, sondern quasi ein VR500-
> > Scanner mit "eingebautem" 50/144/433er Tribander ist.
> Das ist leider Unsinn ...
Der Meinung bin ich auch.
Peter
>
> Man mailt sich ... Carsten
mfg
Peter Wawoczny schrieb:
> Und Bitte genauen § zum nachlesen!
>
Hallo Peter et al.
hier nochmal als nochmalige Wiederholung. :-))
Hab mal gerade einen früheren Artikel von mir nachrecherchiert :-)
Sorry für evtl. verrutschte Zeilenumbrüche, die beim hin-und herkopieren passieren
können.
Aber wenn du das alles durchgearbeitet hast sind wohl keine diesbezüglichen Fragen
mehr offen :-)
gruss,
Volker
....snip
.... relevante Auszüge einer Diskussion über dieses
Thema welche in de.comm.ham geführt wurde.
Ein wichtiger Punkt, der hier nicht ausser acht gelassen werden darf, ist
der des "Inverkehrbringens in die EU". Dies kann ggf. schon Probleme beim
Zoll machen.
Ansonsten empfehle ich nur, ALLES genau zu lesen..... :-))
beginn repost:--------------------
Ich hab's nochmal nachrecherchiert.
Leider ist der Artikel wohl nicht online verfügbar.. :-(( ...jedenfals hab
ich beim VTH-Verlag keine Onlinerecherche "alter" Artikel gefuden....
Dazu gab es einen sehr guten Artikel in der "FUNK" Ausgabe 02 2000 Seite
66/67. Demnach gibt es keine Einschränkungen für RX und TRX, die VOR dem 01.01.1996
in Betrieb genommen werden durften. Diese dürfen weiter unbefristet in Betrieb
genommen, weitergegeben und weiter betrieben werden. Dies gilt für jedermann, nur
dass das Senden denen vorbehalten bleibt, die für die jeweilige Frequenz eine
Frequenzzuteilung besitzen. Für den Empfang ist eine Frequenzzuteilung grundsätzlich
NICHT erforderlich. Nur für Geräte, die nach dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht
wurden ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich um von JEDERMANN in Betrieb genommen
werden zu dürfen, unabhängig davon ob es ein RX oder TRX ist, nur dass eben auch hier
von "Unberechtigten" kein Sendebetrieb erfolgen darf..
Ausgenommen von der CE-Kennzeichnungspflicht sind NUR Geräte, die
ausschliesslich für Funkamateure hergestellt werden. (und evtl für militärische
Anwendungen?????)
Ergo: Der Besitz und erst recht der Betrieb von Sende-Funk- Geräten OHNE
CE, die NACH dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht wurden ist "Otto-Normalverbraucher"
nicht gestattet.
gruss,
odo
Joachim Wehlack schrieb:
> Hallo odo,
>
> odo schrieb:
> >
> > Ergo: Der Besitz und erst recht der Betrieb von Sende-Funk- Geräten OHNE CE,
> > die NACH dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht wurden ist Otto-Normalverbraucher"
> > nicht gestattet.
>
> In welchen Gesetzen (oder Verordnungen) ist das denn festgelegt ?
> Im TKG (§65) ist nur der Besitz von Sendern untersagt, denen man nicht
> ansieht, dass es Sender sind und die so zur Spionage eingesetzt werden
> könnten.
>
> Gruß
> Joachim
Im besagten Artikel werden folgende Gesetze und Verordnungen interpretiert:
§1 TKG
§65 TKG
§47 (1) TKG
§3 (5) AFuG
§96 (1) 10 TKG
§96 (2) TKG
§1 (1) EMVG in der Fassung vom 18. Sept.1998
§22 EMVG
§5 (1) EMVG
§5 (2) 3. EMVG
§ 6 (10) EMVG
§86 TKG
§95 TKG
Die für "Otto-Normal-Verbraucher" zuständigen Passagen verstecken sich im EMVG, nach
dem der Betrieb von elektronischen/elektrischen Geräten ohne CE-konformität, die nach
dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht wurden nicht gestattet ist....
...und da setzt dann im Falle eines Falles der Gesetzgeber an... :-((
jedenfalls ist der Artilel so zu interpretieren.
Die einzelnen Gesetze u. Vorschriften dürfen gerne in Eigeninitiative
nachrecherchiert werden :-)
73s,
odo
hier noch ein Link zum kompletten Gesetzestext EMVG.
..war schwierig genug zu finden... :-)
http://www.technical-concept.de/EMV-Gesetz.htm
odo
Hallo Ralph.
...endlich mal ein Fachmann :-))
wie verhält sich das denn bei Scanner-"Radios"
oder bei AFU-Handgeräten mit erweitertem Empfangsbereich und man wird beim
Empfangsbetrieb eines solchen Geräts - ohne CE und nach 1996 in Verkehr
gebracht- erwischt oder wie steht es mit dem "rein empfangsmässigen
Betrieb" eines CB-Exportgeräts???? natürlich vor BJ.1996..... natürlich auch ohne
CE.... ????
gibts da Verhaltensregeln oder gar Urteile???
gruss,
odo
Der reine _Besitz_ eines Empfangsgeraetes, das kein CE-Zeichen
hat, ist nicht verboten, das Inverkehrbringen in den EU-Binnen-
markt allerdings schon.
Der _Betrieb_ ist an das CE-Zeichen gekoppelt, wenn das Geraet
nach 1996 in Verkehr gebracht worden ist. Ausnahme: Amateurfunk.
Da die Grenze zwischen Besitz und Betrieb bei einem reinen
Empfangsgeraet in der Praxis extrem unscharf ist, wird das
EMVG nur dann wirklich zur Anwendung gelangen, wenn z.B.
Stoerungen verursacht werden. Es kann dann aber nur der
Betrieb untersagt werden, nicht der Besitz.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
ende repost---------------------------
>Das ist leider Unsinn ...
Oh.
Man hat ihn - den VX5R - mir so angeboten und ich habe mich nach
längerem Überlegen (unter Anderem auch nach Nachfragen hier in der
Gruppe!) entschieden, ihn ohne TX-Teil aka VR-500 zu nehmen.
Sollte ich dort gutgläubig eine Fehlinformation verbreitet haben, bitte
ich um Entschuldigung.
CU!
Ulrich
--
press any key to continue ...
... press any other key to abort ...
"Volker Tonn [odo]" schrieb:
> Der _Betrieb_ ist an das CE-Zeichen gekoppelt, wenn das Geraet
> nach 1996 in Verkehr gebracht worden ist. Ausnahme: Amateurfunk.
>
> Da die Grenze zwischen Besitz und Betrieb bei einem reinen
> Empfangsgeraet in der Praxis extrem unscharf ist, wird das
> EMVG nur dann wirklich zur Anwendung gelangen, wenn z.B.
> Stoerungen verursacht werden. Es kann dann aber nur der
> Betrieb untersagt werden, nicht der Besitz.
>
Hallo,
erst einmal vielen Dank an Volker für diese sehr umfassende Darstellung. Ich möchte hier
noch ein paar Kleinigkeiten ergänzen:
§3 EMVG beschreibt, welche Normen und Bestimmungen maßgeblich sind.
§4, 1 EMVG besagt, daß Geräte, die unter Anwendung der Normen hergestellt wurden, nur in
Verkehr gebracht, gewerbsmäßig weitergegeben oder betrieben werden dürfen, wenn eine
CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Hier ist auch die Inbetreibnahme eingeschlossen!
§4, 2 EMVG bezeiht sich auf die Geräte, die von den Normen abweichen. Diese Geräte
benötigen einen entsprechenden Bericht einer zugelassenen Stelle.
§5 Bezieht sich auf Sendefunkgeräte. Für Sendefunkgeräte ist eine Baumusterbescheinigung
erforderlich. Von der Baumusterbescheinigung sind Amateurfunkgeräte ausdrücklich
ausgenommen, sie müssen aber den §4, 1 oder §4,2 entsprechen, daß heißt, entweder
CE-Kennzeichen oder technischer Bericht einer annerkannten Stelle.
Für den Amateurfunker und Hobbybastler ist dann der §6, 5 EMVG wichtig:
"Geräte, die der Hersteller selbst herstellt und ausschließlich in eigenen Räumen
betreibt, müssen die Schutzanforderungen nach § 3 Abs. 1 einhalten. § 4 Abs. 1, 2 und 6
und § 5 Abs. 1 finden keine Anwendung."
Und §4,1 EMVG besagt:
"die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein
bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen
Geräten möglich ist."
Als Herteller gilt gem. §2,1 derjenige, der ein Gerät herstellt, sich durch Anbringen
seines Namens als Hersteller ausgibt, oder ein Gerät umbaut oder anpaßt.
Im Klartext heißt das, wenn das Gerät im Originalzustand ist und ein CE-Zeichen trägt,
sind keine Probleme zu befürchten. Wenn nicht, darf das Gerät zwar benutzt werden, aber
nur in den eigenen Räumen und der Betreiber muß dafür sorgen, daß das Gerät keine anderen
Geräte stören kann.
Wenn ich ein selbstgebautes oder verändertes Gerät außerhalb meiner Räume betreiben oder
weitergeben will, muß ich in eigener Verantwortung für eine CE-Kennzeichnung sorgen. Das
ist zwar grundsätzlich möglich, wenn die geltenden Normen angewandt werden und die
entsprechenden Unterlagen erstellt werden, aber für den Normalscannerbesitzer ist es wohl
kaum durchführbar.
Für den Scannerbesitzer heißt das konkret, basteln ist zwar erlaubt, geschieht aber auf
eigene Gefahr. Mit einem verbastelten Gerät (z.B. nachträglich angebrachter
Discriminatorausgang) sollte man sich dann besser nicht in der Öffentlichkeit erwischen
lassen, sonst droht u.a. die Außerbetreibnahme des Gerätes und ein Bußgeld. Ein
Weiterverkauf eines solchen Gerätes ist dann auch nicht mehr problemlos möglich, da der
Bastler als Hersteller gilt.Um späteren Ärger zu vermeiden, wäre es nötig, daß der Käufer
sich (z.B. durch Anbringen einer Kennzeichnung auf dem Gerät) als Hersteller ausgibt und
so die volle Verantwortung für das Gerät übernimmt.
Grüsse
Uwe