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Import Kava-Kava

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Andreas Nowak

unread,
Nov 3, 2005, 8:24:10 PM11/3/05
to
Ich habe da ein Problem:

Nachdem die Medikamentenzulassung von Kava-Kava-Präparaten entzogen
wurde und Kava-Kava-Podukte in Deutschland nicht mehr als verkehrfähig
gelten, überlege ich mir das Zeug aus dem Ausland zu bestellen.

In USA gilt Kava-Kava wohl als Nahrungsergänzungsmittel und ist frei
verkäuflich.

Der Import von Medikamenten ohne Zulassung ist wohl verboten, aber der
von Nahrungsergänzungsmitteln nicht.

Nachdem ein Bekannter von mir wegen ein paar lächerlichen Grippepillen
aus dem USA-Urlaub beim Zoll antreten mußte und ihm mit einem Verfahren
gedroht wurde, möchte ich mich zuerst absichern, weil ich keinen Bock
auf Ärger mit dem Zoll habe.

Weiß jemand ob die Einfuhr legal ist?
Hat jemand konkrete Erfahrungen?
Eventuell eine seriöse Bestelladresse als Sahnehäubchen?

Jetzt bitte keine Diskussion über Leberschäden, ich habe das Zeug schon
längere Zeit regelmäßig genommen (als es noch in jedem Supermarkt von
Tetesept im Regal lag) und wurde nicht gelb im Gesicht ;-)

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen,
Danke,
Andreas

Goggolori

unread,
Nov 4, 2005, 2:28:48 AM11/4/05
to

"Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3svri1F...@individual.net...

>
> Der Import von Medikamenten ohne Zulassung ist wohl verboten, aber der
> von Nahrungsergänzungsmitteln nicht.
>

Ich hole (oder lasse es mir mitbringen) aus Österreich Padma Basic (früher
Padma 28). Das ist ein Medikament aus der Tibetischen Medizin. Wird in der
Schweiz hergestellt. Die direkte Einfuhr nach Deutschland ist mangels
Zulassung nicht möglich. In Österreich gilt dieses Präparat aber nur als
Nahrungsergänzungsmittel und ist in jeder Dorfapotheke und in Drogerien
(nicht Märkte) frei erhältlich.

>
> Weiß jemand ob die Einfuhr legal ist?
> Hat jemand konkrete Erfahrungen?
> Eventuell eine seriöse Bestelladresse als Sahnehäubchen?
>

Ob Dir das jetzt hilft weiß ich nicht. Ich habe bis nach Österreich nur ein
paar Kilometer.

MfG Goggolori

-----

Unkraut nennt man die Pflanzen, deren Vorzüge noch nicht erkannt worden
sind.
(Ralph Waldo Emerson)

Message has been deleted

Andreas Nowak

unread,
Nov 4, 2005, 6:58:29 AM11/4/05
to
w-buechs...@web.de schrieb:

> Ich hoffe, Du erwartest hier keine Anleitungen für illegale
> Handlungen.

Deshalb meine Fragen! Macht doch Sinn oder ;-)

mfg
Andreas

Kalle Blomquist

unread,
Nov 4, 2005, 7:16:24 AM11/4/05
to
Andreas Nowak schrieb:


versuche es doch mal von Vitabasix(.com) über Pharmatrans zu
beziehen,die haben das zeug zumindest noch deklariert

Felix Weiland

unread,
Nov 4, 2005, 8:12:58 AM11/4/05
to

"Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3svri1F...@individual.net...

Hallo Andreas,

> Der Import von Medikamenten ohne Zulassung ist wohl verboten, aber
der
> von Nahrungsergänzungsmitteln nicht.

soweit korrekt. Es zählt aber nur der Status in D. Ob die Amis
Nahrungsergänzungsmittel oder Fischfutter oder Arzneimittel auf die
Packung schreiben ist für das deutsche Recht egal.

Kava-Kava ist ein in D nicht verkehrsfähiges Arzneimittel und damit
ist der Import verboten.

> Nachdem ein Bekannter von mir wegen ein paar lächerlichen
Grippepillen
> aus dem USA-Urlaub beim Zoll antreten mußte und ihm mit einem
Verfahren
> gedroht wurde, möchte ich mich zuerst absichern, weil ich keinen
Bock
> auf Ärger mit dem Zoll habe.

deswegen gilt.......


>
> Weiß jemand ob die Einfuhr legal ist?

nein ist sie nicht

> Hat jemand konkrete Erfahrungen?

nicht direkt

> Eventuell eine seriöse Bestelladresse als Sahnehäubchen?

kann es in D nicht geben.
prinzipiell rate ich dir aber zur Apotheke vor Ort. Die kann dich auch
recht einfach über den Legalitätsstatus informieren und im
Zweifelsfall auch legal importieren.
Wenn der Zoll dann ein Problem hat, dann ist die Apotheke drann, und
nicht du.

> Jetzt bitte keine Diskussion über Leberschäden, ich habe das Zeug
schon
> längere Zeit regelmäßig genommen (als es noch in jedem Supermarkt
von
> Tetesept im Regal lag) und wurde nicht gelb im Gesicht ;-)

ich schnalle mich schon seit 10 Jahren beim Autofahren nicht an und
hatte auch noch nie einen Unfall.........
aber gut, lassen wir das.

HTH

Felix

Andreas Nowak

unread,
Nov 4, 2005, 10:19:32 AM11/4/05
to
Felix Weiland schrieb:

> ich schnalle mich schon seit 10 Jahren beim Autofahren nicht an und
> hatte auch noch nie einen Unfall.........
> aber gut, lassen wir das.

LOL, dann lebst Du also gefählicher als ich, denn da sehen die
Statistiken wesentlich schlechter aus ;-)

Aber trotzdem danke für die Tips/Hinweise!

Gruß,
Andreas

Message has been deleted

Matthias Drux

unread,
Nov 6, 2005, 12:27:55 PM11/6/05
to

"Helga Schulz" schrieb:

[Kava Kava]
> Ich mein', ist sicher nix dolles, aber gefährlich kann das ja
> wohl nicht sein, oder?

http://www.bfarm.de/de/Presse/mitteil_2002/index.php?more=0210.php
http://www.bfarm.de/de/vigilanz/stufenpl/Besch-Kava-Final.pdf

Gruß

Matthias


chris

unread,
Nov 6, 2005, 2:23:55 PM11/6/05
to

"Felix Weiland" <weilanf@uni-münster.de> schrieb im Newsbeitrag >

> "Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
> >
> Hallo Andreas,
>
> > Der Import von Medikamenten ohne Zulassung ist wohl verboten, aber
> der
> > von Nahrungsergänzungsmitteln nicht.
>
> soweit korrekt. Es zählt aber nur der Status in D. Ob die Amis
> Nahrungsergänzungsmittel oder Fischfutter oder Arzneimittel auf die
> Packung schreiben ist für das deutsche Recht egal.
>
> Kava-Kava ist ein in D nicht verkehrsfähiges Arzneimittel und damit
> ist der Import verboten.
>
Der import von Kava-Kava als Arzneimittel!
Kava-Kava ist wohl nicht "verboten" zu besitzen/importieren, erst Recht auf
eigene Verantwortung einzunehmen!
chris


Andreas Nowak

unread,
Nov 6, 2005, 3:00:43 PM11/6/05
to
Helga Schulz schrieb:
> Andreas Nowak <andrea...@web.de> schrieb vorher:

> Kava-Kava, ist das nicht dieses Zeug, von dem sich die Polynesier
> jahrhundertelang ernährt haben (als Grundnahrungsmittel, weil auf
> den Inseln kaum was anderes wuchs) und davon dick und rund
> wurden?? Wieso wurde das denn als "Medikament" eingestuft?


> Ich mein', ist sicher nix dolles, aber gefährlich kann das ja
> wohl nicht sein, oder?

Unter

http://de.wikipedia.org/wiki/Kava

gibt es auch noch Infos über Herkunft etc.

Gruß,
Andreas

Johannes Kuhn

unread,
Nov 6, 2005, 5:14:19 PM11/6/05
to
Kalle Blomquist wrote:

> versuche es doch mal von (...) über Pharmatrans zu


> beziehen,die haben das zeug zumindest noch deklariert

ist das nun legal oder nicht? Die Frage ist, ob Kava-Kava ähnlich wie
Cannabis unter das BTM-Gesetz fällt oder ihm nur die Zulassung als
Arzneimittel entzogen wurde. Kein Apotheker konnte mir die Frage bis jetzt
beantworten.

Joh

Andreas Nowak

unread,
Nov 6, 2005, 6:11:56 PM11/6/05
to
chris schrieb:

> Der import von Kava-Kava als Arzneimittel!
> Kava-Kava ist wohl nicht "verboten" zu besitzen/importieren, erst Recht auf
> eigene Verantwortung einzunehmen!

Ein Freund von mir hat bei seinem USA-Urlaub ein Grippemittel aus den
USA eingeführt, was hier in identischer Zusammensetzung nur das 5-Fache
kostet.

Da Ephedrin drin war hat der Zoll ihm die Einfuhr von Dopingmitteln
vorgeworfen und mit einem Verfahren gedroht. Nu war das Mittel für meine
Ex und die ist Anwältin. Aber trotzdem kann das Kava-Kava so sehr teuer
für Nichtjuristen werden :-(

Es gibt zu der Einfuhr von Kava-Kava offensichtlich sehr
unterschiedliche Auffassungen. Ich habe dazu einiges gegoogelt. Manche
haben beim Zoll und in der Apotheke nachgefragt und waren nachher
genauso schlau als zuvor.

Gibt es irgendeine Grundlage für Deine Auffassung?
Bist Du eventuell Jurist oder Mediziner?

Ich wäre dankbar wirklich was Konkretes zu erfahren!

Gruß,
Andreas Nowak

Andreas Nowak

unread,
Nov 6, 2005, 6:14:14 PM11/6/05
to
Johannes Kuhn schrieb:

> ist das nun legal oder nicht? Die Frage ist, ob Kava-Kava ähnlich wie
> Cannabis unter das BTM-Gesetz fällt oder ihm nur die Zulassung als
> Arzneimittel entzogen wurde. Kein Apotheker konnte mir die Frage bis jetzt
> beantworten.

Unter das BTM fällt es definitiv nicht, soviel ist klar.

Aber was es ansonsten für Folgen haben kann, bzw. ob überhaupt, ist unklar.

Gruß,
Andreas

Message has been deleted

chris

unread,
Nov 7, 2005, 6:21:12 AM11/7/05
to

"Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im > chris schrieb:

Hallo Ich bin Soziologe und habe Strafrecht als Nebenfach studiert....
soweit...
Mir ist schgon klar dass da andere Auffassungen existieren.
Nun folgendes#: Kava ist keine "verbotene Substanz".
es wurde nur als Arzneimittel vom Markt genommen das ist alles.
Wenn zB. Pfefferminztee nicht mehr als Arneimittel angesehen würde (z.B.
weil es nicht wirkt/schädlich sein kann), heisset es deswegen noch lange
nicht dass man sich strafbar mcht wenn man es Besitzt/importiert (zum pers
Gebrauch, nicht zum Verkauf als Arzneimittel.).
chris

Felix Weiland

unread,
Nov 7, 2005, 10:45:07 AM11/7/05
to

"chris" <softp...@softparade.de> schrieb im Newsbeitrag
news:dknd76$cge$00$1...@news.t-online.com...

>
> "Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im > chris schrieb:

> Hallo Ich bin Soziologe und habe Strafrecht als Nebenfach
studiert....
> soweit...

das lasse ich jetzt mal unkommentiert.


> Mir ist schgon klar dass da andere Auffassungen existieren.

jap. unter anderem im Gesetzestext:
Ich verweise mal auf das Arzneimittelgesetz.
http://www.pei.de/downloads/amg.pdf

und auf die Entscheidung des Bfarm:
http://www.bfarm.de/de/vigilanz/stufenpl/Kava_Bescheid050517.pdf

> Nun folgendes#: Kava ist keine "verbotene Substanz".
> es wurde nur als Arzneimittel vom Markt genommen das ist alles.

fast. Es wurde nicht von Markt genommen, sondern es ruht die
Zulassung.
(siehe link) damit gilt der Arzneimittel als "bedenklich". und es
bleibt auch ein Arzneimittel. Ein Arzneimittel wäre es übrigens auch
ohne Zulassung. das Arzneimittel macht die Zweckbestimmung als
Arzneimittel aus. Ob derHersteller Düngemittel oder
Nahrungsergänzungsmittel etc. darauf schreibt ist egal. Wenn du eine
"Substanz" (Chemikalie) kaufst/verkaufst mit dem Ziel sie wie ein
Arzneimittel anzuwenden,dann wird sie zum Arzneimittel. siehe §2 AMG:
(1) Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die __dazu
bestimmt sind___, durch Anwendung am oder im menschlichen oder
tierischen Körper 1. Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder
krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu
erkennen[.........]

Dazu sagt dann weiter §5 AMG
(1) Es ist verboten, ___bedenkliche Arzneimittel___ in den Verkehr zu
bringen.

(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand
der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht,
daß sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben,
die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft
vertretbares Maß hinausgehen.

Das bedeutet also im Klartext für die arme Sau in D, die dir Kava-Kava
verkauft nach §95:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer 1. entgegen § 5, auch in Verbindung mit § 73a,
Arzneimittel, bei denen begründeter Verdacht auf schädliche Wirkungen
besteht, in den Verkehr bringt,

und §73 regelt nun "endlich" den Import":

(1) Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung oder zur Registrierung
unterliegen, dürfen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes[....] nur
verbracht werden, wenn sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses
Gesetzes zugelassen oder registriert [..und....] 1. der Empfänger in
dem Fall des Verbringens aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union [....]pharmazeutischer Unternehmer, Großhändler oder Tierarzt
ist oder eine Apotheke betreibt,

MFG

Felix


chris

unread,
Nov 7, 2005, 12:39:04 PM11/7/05
to

"Felix Weiland" <weilanf@uni->

> > Hallo Ich bin Soziologe und habe Strafrecht als Nebenfach
> studiert....
> > soweit...
>
> das lasse ich jetzt mal unkommentiert.
>
>
> > Mir ist schgon klar dass da andere Auffassungen existieren.
>
> jap. unter anderem im Gesetzestext:
> Ich verweise mal auf das Arzneimittelgesetz.
> http://www.pei.de/downloads/amg.pdf
>
> und auf die Entscheidung des Bfarm:
> http://www.bfarm.de/de/vigilanz/stufenpl/Kava_Bescheid050517.pdf
>
> > Nun folgendes#: Kava ist keine "verbotene Substanz".
> > es wurde nur als Arzneimittel vom Markt genommen das ist alles.
>
> fast. Es wurde nicht von Markt genommen, sondern es ruht die
> Zulassung.
> (siehe link) damit gilt der Arzneimittel als "bedenklich". und es
> bleibt auch ein Arzneimittel. Ein Arzneimittel wäre es übrigens auch
> ohne Zulassung. das Arzneimittel macht die Zweckbestimmung als
> Arzneimittel aus. Ob derHersteller Düngemittel oder
> Nahrungsergänzungsmittel etc. darauf schreibt ist egal.


Ja da hast du teilweise Recht und genau diese verworrene
Argumentationsweise, die Widerrrechtlich, meiner Meinung nach ist, macht
diese Diskussion so verworren.
Was nun wenn einer Coffein trinkt.
Coffein ist ein Arzeneimiettel (gibts zu diesem Zweck als Tabletten).
Würde nun herauskommen, daß Coffein keine Arzneiliche Wirkung besitzt und es
vom Markt genommen werden (als Medikament!!), heisst das ja nicht das
Caffetrinken verboten wäre oder Coffeinbesitz.
Genau so ists mit Kava.
Jeder darf Kava-Kava besitzen und damit selbst anstellen was auch immer er
mag, wenn er es nicht als Arznei verwendet, bes. als solche verkauft.
Überlege mal was wäre wenn Deine Argumetationsweise für viele ander
Arzneistoffe gelten würde.
Was keine Arznei ist (z.B. Kava als Berauschungsmittel kann auch nicht unter
das Arzneimittelgesetz fallen).
Die Zweckbestimmung (als Heil mittel!!!)macht also das Arzneimittel, nivcht
die Substanz allein!
chris


Michael Koslowski

unread,
Nov 7, 2005, 12:49:08 PM11/7/05
to
"chris" <softp...@softparade.de> schrieb

> Die Zweckbestimmung (als Heil mittel!!!)macht also das
> Arzneimittel, nivcht die Substanz allein!

Sehe ich fast genauso. Allerdings ist die Zweckbestimmung Arzneimittel,
nicht Heilmittel. Wobei mir der Unterschied nicht klar ist.


Michael

Felix Weiland

unread,
Nov 8, 2005, 4:51:31 AM11/8/05
to

"chris" <softp...@softparade.de> schrieb im Newsbeitrag
news:dko3bj$jse$03$1...@news.t-online.com...

Hallo Chris,

> Ja da hast du teilweise Recht und genau diese verworrene
> Argumentationsweise, die Widerrrechtlich, meiner Meinung nach ist,
macht
> diese Diskussion so verworren.
> Was nun wenn einer Coffein trinkt.
> Coffein ist ein Arzeneimiettel (gibts zu diesem Zweck als
Tabletten).
> Würde nun herauskommen, daß Coffein keine Arzneiliche Wirkung
besitzt und es
> vom Markt genommen werden (als Medikament!!), heisst das ja nicht
das
> Caffetrinken verboten wäre oder Coffeinbesitz.
> Genau so ists mit Kava.
> Jeder darf Kava-Kava besitzen und damit selbst anstellen was auch
immer er
> mag, wenn er es nicht als Arznei verwendet, bes. als solche
verkauft.

so ist es, aber hier ging es um Arzneimittel. du spielst auf den
Unterschied zwischen AM und Nahrungsmittel an.
Das ist eine Komplexe Fall-zu-Fall-Entscheidung, abhängig von vielen
Faktoren und dem zuständigen Richter:

in diesem Fall wäre der Unterschied in der Darreichungsform.
Coffein als Tablette = Arznemittel,
Coffein als Heissgetränk= Nahrungsmittel.
rein hypothetisch: Coffein in einem Kreislauf-Tee gegen niedrigen
Blutdruck, wäre wohl ebenfalls ein Arznemittel

oder anders:
Kava-Kava als Kapsel = Arzneimittel
Kava-Rhizom zum Basteln = Nicht-Arzneimittel

> Überlege mal was wäre wenn Deine Argumetationsweise für viele ander
> Arzneistoffe gelten würde.

gilt sie. Im Einzelfall entscheidet letztendlich immer der Richter.
Und die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln reizen die
gesetzlichen Reglementierungen oft genug auch bis zum letzten aus.

> Was keine Arznei ist (z.B. Kava als Berauschungsmittel kann auch
nicht unter
> das Arzneimittelgesetz fallen).
> Die Zweckbestimmung (als Heil mittel!!!)macht also das Arzneimittel,
nivcht
> die Substanz allein!

das würde ich dem Zoll nicht so erklären wollen:
Kava als Berauschungsmittel macht automatisch ein Betäubungsmittel und
damit einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelsgesetz BtMG *autsch*.

Kava-Kapseln als Berauschungsmittel wäre ein Verstoß gegen das AMG und
das BtMG gleichzeitig.
Selbst wenn du Placebo-Kapseln auf der Loveparade als Ecstasy verkauft
verstößt du gegen das BtMG. Das ist auch explizit vom Gesetzgeber so
gewollt.

MFG

Felix

Andreas Nowak

unread,
Nov 8, 2005, 6:32:05 AM11/8/05
to
Felix Weiland schrieb:

>>Ja da hast du teilweise Recht und genau diese verworrene
>>Argumentationsweise, die Widerrrechtlich, meiner Meinung nach ist,

...


> Selbst wenn du Placebo-Kapseln auf der Loveparade als Ecstasy verkauft
> verstößt du gegen das BtMG. Das ist auch explizit vom Gesetzgeber so
> gewollt.

Danke für die fundierten Ausführungen.

Ich blicke jetzt endlich durch.

Danke,
Andreas

chris

unread,
Nov 8, 2005, 8:46:26 AM11/8/05
to

"Andreas Nowak" <andrea...@web.de> schrieb im > Felix Weiland schrieb:

>
> >>Ja da hast du teilweise Recht und genau diese verworrene
> >>Argumentationsweise, die Widerrrechtlich, meiner Meinung nach ist,
> ...
> > Selbst wenn du Placebo-Kapseln auf der Loveparade als Ecstasy verkauft
> > verstößt du gegen das BtMG. Das ist auch explizit vom Gesetzgeber so
> > gewollt.
>
wer sich brauscht, mit einer Substanz die nicht im BTMG steht und diese
dabei besitzt, macht sich nicht starfbar nur weile er ich mit einer "Drog"e
berauscht.. Das wär ja das Letzte.... zum Glück hast Du unrecht.
Oder zeig mir wo Kava im BTMG steht. Keine Stafe ohne Gesetz. Es müsste
schon ausdrüchlich unter den verbotenen Substanzen im BTMG gelistet sein.
Iste es das? Ich denke nein.

chris


Felix Weiland

unread,
Nov 8, 2005, 10:24:07 AM11/8/05
to

"chris" <softp...@softparade.de> schrieb im Newsbeitrag
news:dkqa33$iqp$04$1...@news.t-online.com...


> > > Selbst wenn du Placebo-Kapseln auf der Loveparade als Ecstasy
verkauft
> > > verstößt du gegen das BtMG. Das ist auch explizit vom
Gesetzgeber so
> > > gewollt.

> wer sich brauscht, mit einer Substanz die nicht im BTMG steht und
diese
> dabei besitzt, macht sich nicht starfbar nur weile er ich mit einer
"Drog"e
> berauscht.. Das wär ja das Letzte.... zum Glück hast Du unrecht.
> Oder zeig mir wo Kava im BTMG steht. Keine Stafe ohne Gesetz. Es
müsste
> schon ausdrüchlich unter den verbotenen Substanzen im BTMG gelistet
sein.
> Iste es das? Ich denke nein.

ich meinte gerade von Ecstasy und _Verkauf_. Dann greift das BtMG in
diesem Sinne. Zumindest gilt "der Versuch ist strafbar" oder
Vortäuschung einer Straftat.

Wie das bei Kava und Eigengebrauch für einen Rausch aussieht........da
bin ich jetzt auch überfragt. Da könntest du Recht haben. Im
BtM-Bereich kenne ich mich nicht so aus wie bei Arzneimitteln. Ich
meine aber mich zu erinnern, dass das BtMG teilweise auch für nicht
gelistete Substanzen gilt, um das Problem mit den Designer-Drogen in
den Griff zu bekommen. Wo das steht und wie......das weiss ich leider
auch nicht mehr. Das wäre doch eigentlich eine Frage für nen
Polizisten.

Für die ursprüngliche Frage nach Arzneimittel-Import ist das aber IMHO
nicht wirklich von Belang. Deswegen für mich EOT, lese aber gerne
fundierte Anworten dazu.

MFG

Felix

Michael Steinmetz

unread,
Nov 8, 2005, 1:24:32 PM11/8/05
to
Followup-To befolgt...

Johannes Kuhn <joh...@web.de> wrote:
> Kalle Blomquist wrote:

> > versuche es doch mal von (...) über Pharmatrans zu
> > beziehen,die haben das zeug zumindest noch deklariert

s.u.

> ist das nun legal oder nicht? Die Frage ist, ob Kava-Kava ähnlich wie
> Cannabis unter das BTM-Gesetz fällt oder ihm nur die Zulassung als
> Arzneimittel entzogen wurde. Kein Apotheker konnte mir die Frage bis jetzt
> beantworten.

Das spricht natuerlich nicht fuer die Apotheker, sie koennten ja im
Zweifelsfall im Arzneimittelgesetz oder im BtmG nachsehen. Oder einfach
mal scharf nachdenken, vor ca. 2-3 Jahren war das naemlich eines der
bestimmenden Themen in der Deutschen Apothekerzeitung...

http://www.entheogene.de/index.htm?indexx=79&nachr=4


Gruss,
St1
--
"Auch eine Datei hat Rechte."
-- <3r1j4nF...@individual.net>

hans

unread,
Nov 29, 2005, 2:04:02 PM11/29/05
to

Marco Mändle

unread,
Dec 13, 2005, 4:58:05 PM12/13/05
to
Hast du eine Adresse wo man das bestellen kann ?
Hab da mal eine Adresse gehabt die hieß "fromfidschi" oder so ähnlich...

"hans" <ha...@nixspam.xx> schrieb im Newsbeitrag
news:dmi8mv$gsr$1...@online.de...

manonritja

unread,
Dec 14, 2005, 12:15:12 AM12/14/05
to

Hallo Andreas
Mit dem Zeug will sich keiner mehr abgeben. Und wenn du von der
Leber nix hören willst, dann sollste dir wenigstens "Embryotoxizität"
was sagen.
Nicht jeder Schaden ist gleich sichtbar.
(Nun sag bloß nicht du seist nicht schwanger). Lass dir doch einfach
vom Doc
Benzodiazepine aufschreiben!
Manonritja

chris

unread,
Dec 14, 2005, 4:48:04 AM12/14/05
to

"manonritja" <naturheilpr...@t-online.de>

Marco Mändle wrote:
> Hast du eine Adresse wo man das bestellen kann ?
> Hab da mal eine Adresse gehabt die hieß "fromfidschi" oder so ähnlich...
>
> "hans" <ha...@nixspam.xx> schrieb im Newsbeitrag

Zum Glück machen dass viele Ärzte nicht. Benzos? Wäre ja Teufel mit
Beelzebub austreiben!
In USA ist das Zeug Kava weiterhin erhältlich.
Benzos dürfen erst Recht nicht wegen der Schwangerschaft genommen Werden:
Erzeugen sehr häufig Mißbildungen!!!
chris


manonritja

unread,
Dec 14, 2005, 6:12:43 AM12/14/05
to

Hallo,
das (mit den Benzo's) war ja auch nur mit einem Augenzwinkern gemeint.
Natürlich wäre das gleich den Teufel mit dem Belzebub austreiben.
Kava-Kava war ja garnicht so schlimm. Die Dosis spielte eine Rolle,
die gleichzeitige Einnahme bestimmter anderer Medikamente, sowie
Alkohol.

Manonritja

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