Wie ist das eigentlich, kann man auch nebenberuflich
Heilpraktiker sein oder _muss_ man sich mit einer
Praxis niederlassen?
Mfg, Gaby
--
Aus "Andromeda": "One head cannot contain all wisdom."
"The Olduvai Cycle" Systems University Archives
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ICQ: 105106979
Hallo Gaby!
Andersrum wird ein Schuh draus. Die meisten HPs schaffen es gar nicht, eine
Vollerwerbspraxis aufzubauen, selbst wenn sie es anstreben. Kaum ein HP kann
allein von den Einnahmen aus seiner Praxis leben, daher sind die meisten HPs
zwangsläufig Nebenberufler. Und viele machen die Praxis nach wenigen Monaten
wegen zu großer Verluste wieder zu.
Viele Grüße
M.
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ja
>oder _muss_ man sich mit einer
>Praxis niederlassen?
Man muß in D dem zuständigen Gesundheits- und Finanzamt eine Adresse
mitteilen. Das kann eine Praxisadresse sein. Man kann aber auch
ausschließlich in Form von Hausbesuchen arbeiten. Die "Ausübung der
Heilkunde durch Umherziehen" ist in D dagegen nicht erlaubt. Die feinen
Unterschiede entnimmt man an besten den betreffenden Gerichtsurteilen oder
noch besser Publikationen, welche dieselbigen analysieren.
Reinhard
(Das Geld fuer die Ueberpruefung beim Gesundheitsamt kann man sich also
sparen und ins Marketing stecken!)
B.
--
Konzianisch-scientologische AgitProp: http://www.c3is.de/aua.html
Konz & Scientology: http://www.ingo-heinemann.de/KVPM-Artikelbetrug.htm
Sekten-Infos: http://www.solidinfo.de & http://www.c3is.de/Sekten.html
HP zu sein, heißt, dass du die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
hast. Es gibt sehr wohl eine Menge HP, die eine Vollerwerbspraxis
aufbauen, einige darunter kenne ich sehr gut :-)
Natürlich gibt es darunter auch die Frauen, von denen RWZ spricht, die
materiell gesichert sind (weil sie einen gutverdienenden Mann haben -
die Kinder sind aus dem Haus) und nun was vernünftiges anfangen wollen.
Sie richten sich dann in einem ausgebauten Kellerraum eine Praxis ein.
Das ganze mag dann den Charakter eines Hobbies haben, das sich selbst
trägt.
Es gibt allerdings in meiner Heimatstadt einige HPs, die
unterschiedliche Leistungen anbieten, und sie arbeiten alle
vollberuflich und sichern sich mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt.
Aber ich kenne z.B. mindestens zwei Ärztinnen, die das so handhaben. Ein
kleiner Kellerraum, und Patienten, so, dass kein Stress draus wird. Man
nennt das eine sog. "Küchenpraxis".
Fpr unseriös hielte ich allerdings eine "Wohnzimmertätigkeit", und a ist
das Gesundheitsamt sicherlich gleichre Auffassung.
Werner
--
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kairos: Werner Partner * Tel +49 2366 886606 * Fax: 886608
kai...@t-online.de * http://www.sonopt.de/partner
Hmmm...man kann ja schon was Vernuenftiges haben und trotzdem
noch mehr wollen. Dann schafft man das aber nur nebenberuflich. :-)
> Sie richten sich dann in einem ausgebauten Kellerraum eine Praxis ein.
> Das ganze mag dann den Charakter eines Hobbies haben, das sich selbst
> trägt.
Tja und wer diese Moeglichkeit nicht hat....
> Fpr unseriös hielte ich allerdings eine "Wohnzimmertätigkeit", und a ist
> das Gesundheitsamt sicherlich gleichre Auffassung.
...ist unserioes. Was spricht denn gegen das Wohnzimer?
Naja, man kann ja auch "Hausbesuche" machen. :-)
Wie ist das eigentlich: ist der Begriff "Ernaehrungsberater"
neuerdings an eine Ausbildung gebunden oder darf das immer
noch jeder machen? ;-)
>>Wie ist das eigentlich, kann man auch nebenberuflich
>>Heilpraktiker sein oder _muss_ man sich mit einer
>>Praxis niederlassen?
> Was hiesse denn *nebenberuflich*, neben Informatik? <g>
Ich denke, auch Informatiker duerfen Heilpraktiker werden.
Ob das dann nebenberuflich ist, haengt vom Informatiker
selbst ab. :-)
Man kann ja in der Informatik taetig sein und trotzdem
anderen Menschen heilerisch helfen wollen. ;-)
Der ist gekniffen.
>
> > Fpr unseriös hielte ich allerdings eine "Wohnzimmertätigkeit", und a ist
> > das Gesundheitsamt sicherlich gleichre Auffassung.
>
> ...ist unserioes. Was spricht denn gegen das Wohnzimer?
> Naja, man kann ja auch "Hausbesuche" machen. :-)
Hm??? Ich weiß nicht ...
>
> Wie ist das eigentlich: ist der Begriff "Ernaehrungsberater"
> neuerdings an eine Ausbildung gebunden oder darf das immer
> noch jeder machen? ;-)
>
Mienes WIssens ist das eine völlig ungeschützte Bezeichnung.
Wird gerne benutzt von Leuten, die für Unternehmen arbeiten, die
Produkte zur Gewichtsreduzierung anbieten.
Nebenberuflich ist ein dehnbarer Begriff. Eine gut vrsorgte Ehefrau
arbeitet ja im Grunde nicht nebenberuflich, sondern immer freiberuflich
(HP ist auch umsatzsteuerbefreit), auch wenn sie nur drei Patienten im
Monat hat.
Etwas anderes ist beispielsweise der Bergbauingenieur, dre seine
HP-Zulassung bekommen hat und nun als Heilpraktiker arbeitet, trotzdem
aus Rücksicht auf seine Existenzsicherung weiter auf dem Pütt ist. Das
wäre dann wohl nebenberuflich.
> Warum auch nicht?
Eben. Heilpraktiker werden darf hier in D schliesslich
jeder.
>>Man kann ja in der Informatik taetig sein und trotzdem
>>anderen Menschen heilerisch helfen wollen. ;-)
> Wie sieht es denn mit Ernaehrungsberater/-in aus?
Das weiss ich noch nicht. Auf meine Anfrage hier bezueglich
der Geschuetztheit des Begriffs hat noch niemand geantwortet. :-)
Aber es gibt ja noch andere Informationsmoeglichkeiten.
Hmm...ErnaehrungsberaterIn gibts aber als Ausbildungsberuf:
<http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/E/B8552102ausbildung_a.html>
<http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/bsw/biz/biz_online/bkb/bkb_e/8552.htm>
Dann wird sich nicht jeder so nennen duerfen. :-)
Ich weiß es icht wirklich, und es scheint auch sonst keiner zu wissen.
In den Links gibt es auch keinen Hinweis, ob die Berufsbezeichnung
geschützt ist.
>Es handelt sich um eine Ausbildung an Berufskollaps.
So!
RR
--
Kinder als Opfer von Homöopathen Children as victims of homeopaths
>Wie ist das eigentlich, kann man auch nebenberuflich
>Heilpraktiker sein oder _muss_ man sich mit einer
>Praxis niederlassen?
nope, ist IMHO gesetzlich nicht gestattet, kann aber faktisch
keiner pruefen.
Es würde mich tatsächlich mal interessieren, was dazu im Gesetz steht.
Ich meine auch zu wissen, dass eine korrekte Niederlassung erwartet
wird. Wobei bei einer freiberuflichen Tätigkeit, und das ist ja die
Heilpraktikertätigkeit irrelevant ist, mit wie vielen Stunden man diese
Tätigkeit ausübt. Es ist auch nicht relevant, ob man nebenher noch
kellnert oder Software verkauft. Bei freiberuflicher Tätigkeit stellt
sich Frage nach "hauptberuflich" oder "nebenberuflich" nicht. Die stellt
sich allerdings in Bezug auf das Gesetz zur Scheinselbständigkeit.
Michael Schaefer <Michael.H...@t-online.de> wrote:
[HPG]
> (1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
> [..]
> h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben
> einem anderen Beruf ausüben wird, [..]
Huch, das sieht aber garnicht gut aus fuer mich. :-/
Der obige Paragraph klingt aber garnicht gummimaessig.
Mal als Beispiel: Wenn ich also einen Beruf habe und
den auch ausuebe, sozusagen nie daran denke, diesen
Beruf aufzugeben, dann wird mit der Heilpraktikerschein
verwehrt?
>Wenn ich also einen Beruf habe und
>den auch ausuebe, sozusagen nie daran denke, diesen
>Beruf aufzugeben, dann wird mit der Heilpraktikerschein
>verwehrt?
jep. Da liegst Du korrekt.
Wenn du die Absicht bekundest, die Arbeit aufgeben zu wollen, wenn deine
Heilpraktikerpraxis sich selbst trägt, dürfte das o.k. sein. Es geht
letztlich um deine _Absicht_.
>>Und viele machen die Praxis nach wenigen Monaten
>>wegen zu großer Verluste wieder zu.
>
>Gott sei Dank.
Dem kann ich mich als guter Atheist nur anschließen. Noch besser waers
allerdings, wenn sich die Zeit auf ein paar Tage verkürzen ließe
Gruß
Siegfried
>
>MfG Hans-Jürgen
>ICQ vorhanden
>>>Und viele machen die Praxis nach wenigen Monaten
>>>wegen zu großer Verluste wieder zu.
Das ist Quatsch. Wo sollen denn "zu große Verluste" herkommen?
Reinhard
>>>Und viele machen die Praxis nach wenigen Monaten
>>>wegen zu großer Verluste wieder zu.
Das ist Quatsch. Wo sollen denn "zu große Verluste" herkommen?
Reinhard
Liebe Gaby,
nach genauer Nachfrage hat sich raugestellt, dass es so nicht ist:
Im Helpraktikergesetz von 1939 gibt es ein eindeutiges Verbot einer
doppelten Berufsausübung, dieses Verbit wurde aber in einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes von 1967 gekippt.
ich habe mit einem Kollegen vom Gesundheitsamt gesprochen, und er hat
mir dies mitgeteilt. Er war der Meinung, dass heutzutage kein
Gesundheitsamt mehr jemandem die Erlaubnis verweigere, weil er eine
zweite Tätigkeit ausüben will. Und er nannte auch Beispiele, z.B. eine
Mitarbeiterin, die halbtags in einer Einrichtung arbeitet und
nachmittags HP-Mäßig arbeiten will.
Im übrigen entspricht diese zeitgemäße Praxis durchaus unserem modernen
Berufsleben, in dem immer mehr Menschen freiberuflich arbeiten und dabei
an zwei oder drei oder mehr Stellen arbeiten.
Grüße
Durch fehlende Kundschaft? Praxisraeume kosten IMHO
sehr viel Geld. Es sei denn, man besitzt ein Haus...
Aber deine Praxis ist ja gut gefuellt, nicht wahr,
Herr Freier Fachjournalist. :->
Sehr schoen, vielen Dank.
Koenntest du deinen Freund bei Gelegenheit mal fragen,
ob man sich einfach so "Ernaehrungsberater" (mit unnachgewiesenem
Selbststudium :-)) ) nennen darf? :-))