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Klasse Vier seit 1978: 50ccm oder 125ccm?

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Volker & Sabine Kapp

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Feb 22, 1998, 3:00:00 AM2/22/98
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Wer kann mir helfen? Ich habe am 25.11.78 den damaligen Führerschein Klasse
Vier (Kleinkrafträder) erworben (damals gab's auch noch Fünf für Mokicks).
Bis wieviel Hubraum/Leistung/Höchstgeschwindigkeit darf ich damit heute
fahren?
Meiner Meinung nach wurde der "alte" Vierer irgendwann dem neueren 1b
gleichgestellt.
Vielen Dank

Volker Kapp


Joerg Kalisch

unread,
Feb 22, 1998, 3:00:00 AM2/22/98
to

Hi

> Bis wieviel Hubraum/Leistung/Höchstgeschwindigkeit darf ich damit heute
> fahren?

Wenn ich mich recht erinnere lag das Stichdatum beim 01.04.1980. Wer
seinen Lappen vor diesem Zeitpunkt gemacht hat darf 125er fahren, an-
sonsten max 50ccm (es sei denn er hat noch eine der 1er Klassen...)

--

"Oh zerfrettelter Grunzwanzling...
...dein Harngedraenge ist fuer mich wie Schnatterfleck auf Bienenstich"

"Die Macht kann grossen Einfluss haben auf die geistig schwachen"


Uwe Lohs

unread,
Feb 22, 1998, 3:00:00 AM2/22/98
to

On Sun, 22 Feb 1998 09:10:09 +0100,
"Volker & Sabine Kapp" <vsk...@z.zgs.de> wrote:

> Wer kann mir helfen? Ich habe am 25.11.78 den damaligen Führerschein Klasse
> Vier (Kleinkrafträder) erworben (damals gab's auch noch Fünf für Mokicks).

> Bis wieviel Hubraum/Leistung/Höchstgeschwindigkeit darf ich damit heute
> fahren?

> ...

Hallo Volker,

auf zum Rollerkauf!


Alle Besitzer des Führerscheins III, II, IV oder Ib (ab 16 Jahre) dürfen einen
Motorroller mit 50 cm3 Hubraum und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Besitzer des Führerscheins III, II, IV vor dem 1.4.1980 ausgestellt,
dürfen Leichtkraftroller mit bis zu 125 cm3 Hubraum und 11 kW (15 PS) fahren.

Gruß Uwe

weitere Informationen findest Du auf meiner ET4-Page:
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/___/ /___-__/ /____/ 's ET4-Page `(o) `(o)
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http://www.germany.net/teilnehmer/100/2049/


Alexander Grieser

unread,
Feb 22, 1998, 3:00:00 AM2/22/98
to

Hallo Volker!

Volker & Sabine Kapp wrote:

> Wer kann mir helfen? Ich habe am 25.11.78 den damaligen Führerschein Klasse
> Vier (Kleinkrafträder) erworben (damals gab's auch noch Fünf für Mokicks).
> Bis wieviel Hubraum/Leistung/Höchstgeschwindigkeit darf ich damit heute
> fahren?

Congratulations, du darfst 125er bis 11kW ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren!

BTW: Ich hätte da noch eine Piaggio Sfera 125 abzugeben.... <g>

--
Servus,
Alexander
http://home.pages.de/~rollerpage/
----------------------------------------------------------
Helmut Kohl ist wieder Kanzlerkandidat fuer die naechste
Bundestagswahl. Biafra, Bangladesh und die Antarktis
haben bereits ihre Einwanderungsquote limitiert.

--------------------------(Hauke Reddmann, de.talk.jokes)-

Volker Neumann

unread,
Feb 23, 1998, 3:00:00 AM2/23/98
to

100....@germanynet.de (Uwe Lohs) wrote:


>Alle Besitzer des Führerscheins III, II, IV oder Ib (ab 16 Jahre) dürfen einen
>Motorroller mit 50 cm3 Hubraum und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Kleine Ergänzung: der 1b gilt ja nicht nur bis 50ccm gelle! Sondern
auch bis 125.
Aber darum gings ja auch nicht.....


>Besitzer des Führerscheins III, II, IV vor dem 1.4.1980 ausgestellt,
>dürfen Leichtkraftroller mit bis zu 125 cm3 Hubraum und 11 kW (15 PS) fahren.


Gruss
Volker


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