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Recht: Wann ist eine Vespa herrenlos?

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Dirk Engelmann

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Jul 13, 1997, 3:00:00 AM7/13/97
to

Hallo Leute,

ich habe gestern in einer bewohnten Strasse in dem schoenen
Bischofsstaedtchen Muenster eine 50er wespe stehen gesehen,
allerdings in einem jaemmerlichen Zustand.
Hinterrad, Gepaecktraeger und Sitzbank waren weg, und am Lenkerkopf
hingen die Seilzuege heraus.
Das Versicherungskennzeichen war von 1995.
Darf man so ein Fahrzeug zum Fundbuero bringen?
Kann man irgendwie den letzten Halter ermitteln (um ihm dann
vielleicht ein Kaufangebot zu machen) ?
Oder ist so etwas wie Sperrmuell anzusehen und gehoert demjenigen, der
es zuerst beansprucht (der juristische Fachausdruck ist, glaube ich,
"herrenloses Gut") ?
wenn sich in dieser Materie jemand auskennt, bitte ich um eine kurze
email.

Bis denne dann
--
Dirk Engelmann
Gerlandstrasse 8
31139 Hildesheim
dieng...@metronet.de
Telefon Privat 05121/962103
Telefon Job 05121/54532
Fax Privat 05121/962103
Fax Job 05121/54533

Jürgen Utecht

unread,
Jul 15, 1997, 3:00:00 AM7/15/97
to

Tach auch!
Bei mir in der Strasse stand ein =E4hnliches Teil, auch mit abgelaufenem
Kennzeichen. Es lief auch schon Sprit / =D6l aus......
Nach einiger Zeit klebte dann so ein roter Aufkleber der Stadt auf der
Sitzbank: Bitte entfernen, bla ,bla, sonst wird abgeschleppt, bla,bla.
Drei Wochen sp=E4ter war sie dann wech - vermutlich von der Stadt zum
Schrott gebracht....

Tsch=F6 J=FCrgen

Juergen_Utecht@DO_MAUS_RUHR.DE
UTE...@CWW.DE

AHoelscher

unread,
Jul 15, 1997, 3:00:00 AM7/15/97
to

Im Artikel <33cb502c...@news.snafu.de>, ros...@berlin.snafu.de
(Ronald Schmidt) schreibt:

>Die einzigste Moeglichkeit ist, die Polizei zu rufen und eine
>Anzeige nach dem Strassenreinigungsgesetz aufnehmen zu
>lassen. Die Kiste bekommt noch einen "roten Punkt", in dem der
>Besitzer aufgefordert wird, das Fahrzeug vom oeffentlichen
>Strassenland zu entfernen. Tut er das nicht, wird das Fahrzeug,
>auf Antrag der zustaendigen Behoerde, entfernt.

Hi!

Wenn Du den Roller habe willst, versuch doch mal folgendes:

Gib die Anzeige auf und bitte den zuständigen Sachbearbeiter,
1. den Roller nicht auf den Schrottplatz, sondern bei Dir abzuladen oder

2. anstatt den Abschleppdienst zu rufen, direkt Dich zu informieren oder
3. Dir zumindest den Schrottplatz, auf den der Roller gebracht wird,
mitzuteilen.

Vielleicht ist dies trotz der deutschen Bürokratie möglich und Du triffst
auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter.

(Zugegeben, die ersten beiden Möglichkeiten halte ich selbst für sehr
unwahrscheinlich, aber zumindest die dritte könnte evtl. funktionieren)

Bye

Alex

Peter Steinseifer

unread,
Jul 16, 1997, 3:00:00 AM7/16/97
to

>Im Artikel <33cb502c...@news.snafu.de>, ros...@berlin.snafu.de
>(Ronald Schmidt) schreibt:

>Wenn Du den Roller habe willst, versuch doch mal folgendes:

>Gib die Anzeige auf und bitte den zuständigen Sachbearbeiter,
>1. den Roller nicht auf den Schrottplatz, sondern bei Dir abzuladen oder

>2. anstatt den Abschleppdienst zu rufen, direkt Dich zu informieren oder
>3. Dir zumindest den Schrottplatz, auf den der Roller gebracht wird,
>mitzuteilen.

Herrenlose Autos werden nach dem Entfernen für gewöhnlich
versteigert (Fahrräder auch). Vielleicht trifft dies auch
auf Roller zu?

Peter
--
------------Peter Steinseifer------------
EMail: stei...@informatik.tu-muenchen.de
SR50LC Stealth


Nicolas Kastner

unread,
Nov 23, 1997, 3:00:00 AM11/23/97
to mk...@muenchen.org

Michael Kiesel schrieb:
>
> Hallo Ronald!
>
> ros...@berlin.snafu.de (Ronald Schmidt) wrote:
>
> >am Sun, 13 Jul 1997 06:36:39 GMT, meinte dieng...@metronet.de (Dirk
> >Engelmann) :

> >>ich habe gestern in einer bewohnten Strasse in dem schoenen
> >>Bischofsstaedtchen Muenster eine 50er wespe stehen gesehen,
> >>allerdings in einem jaemmerlichen Zustand. ...

> >>Kann man irgendwie den letzten Halter ermitteln (um ihm dann
> >>vielleicht ein Kaufangebot zu machen)
>
> >Die einzigste Moeglichkeit ist, die Polizei zu rufen und eine
> >Anzeige nach dem Strassenreinigungsgesetz aufnehmen zu
> >lassen. ... Die Kosten dieser Entfernung, sowie eine moegliche Verschrottung
> >und die Geldbusse (Owi) darf der Besitzer bezahlen.
>
> Du hast Dirk zwar recht umfassend rechtliche Auskunft gegeben aber seine
> eigentliche Frage ("Was tun, um das Fahrzeug *rechtmaessig* erwerben zu
> koennen?") nicht beantwortet. Wie ist das denn nun?
>
> --
> Michael Kiesel
> mk...@muenchen.org

Leg nen Zettel auf die Sitzbank, auf dem du den Besitzer einfach fragst.
Irgendwann wird er ja mal draufgucken auf seinen Roller.

<g> Nico

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