ich habe gestern in einer bewohnten Strasse in dem schoenen
Bischofsstaedtchen Muenster eine 50er wespe stehen gesehen,
allerdings in einem jaemmerlichen Zustand.
Hinterrad, Gepaecktraeger und Sitzbank waren weg, und am Lenkerkopf
hingen die Seilzuege heraus.
Das Versicherungskennzeichen war von 1995.
Darf man so ein Fahrzeug zum Fundbuero bringen?
Kann man irgendwie den letzten Halter ermitteln (um ihm dann
vielleicht ein Kaufangebot zu machen) ?
Oder ist so etwas wie Sperrmuell anzusehen und gehoert demjenigen, der
es zuerst beansprucht (der juristische Fachausdruck ist, glaube ich,
"herrenloses Gut") ?
wenn sich in dieser Materie jemand auskennt, bitte ich um eine kurze
email.
Bis denne dann
--
Dirk Engelmann
Gerlandstrasse 8
31139 Hildesheim
dieng...@metronet.de
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Fax Privat 05121/962103
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Tsch=F6 J=FCrgen
>Die einzigste Moeglichkeit ist, die Polizei zu rufen und eine
>Anzeige nach dem Strassenreinigungsgesetz aufnehmen zu
>lassen. Die Kiste bekommt noch einen "roten Punkt", in dem der
>Besitzer aufgefordert wird, das Fahrzeug vom oeffentlichen
>Strassenland zu entfernen. Tut er das nicht, wird das Fahrzeug,
>auf Antrag der zustaendigen Behoerde, entfernt.
Hi!
Wenn Du den Roller habe willst, versuch doch mal folgendes:
Gib die Anzeige auf und bitte den zuständigen Sachbearbeiter,
1. den Roller nicht auf den Schrottplatz, sondern bei Dir abzuladen oder
2. anstatt den Abschleppdienst zu rufen, direkt Dich zu informieren oder
3. Dir zumindest den Schrottplatz, auf den der Roller gebracht wird,
mitzuteilen.
Vielleicht ist dies trotz der deutschen Bürokratie möglich und Du triffst
auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter.
(Zugegeben, die ersten beiden Möglichkeiten halte ich selbst für sehr
unwahrscheinlich, aber zumindest die dritte könnte evtl. funktionieren)
Bye
Alex
>Wenn Du den Roller habe willst, versuch doch mal folgendes:
>Gib die Anzeige auf und bitte den zuständigen Sachbearbeiter,
>1. den Roller nicht auf den Schrottplatz, sondern bei Dir abzuladen oder
>2. anstatt den Abschleppdienst zu rufen, direkt Dich zu informieren oder
>3. Dir zumindest den Schrottplatz, auf den der Roller gebracht wird,
>mitzuteilen.
Herrenlose Autos werden nach dem Entfernen für gewöhnlich
versteigert (Fahrräder auch). Vielleicht trifft dies auch
auf Roller zu?
Peter
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------------Peter Steinseifer------------
EMail: stei...@informatik.tu-muenchen.de
SR50LC Stealth
Leg nen Zettel auf die Sitzbank, auf dem du den Besitzer einfach fragst.
Irgendwann wird er ja mal draufgucken auf seinen Roller.
<g> Nico