> Ebendt, Kinderficker gehören wie sämtliche Vergewaltiger m.E.
> sofort eingebuchtet, auch bis zum Verfahren. Diesmal hat er
> das Opfer noch laufen lassen, das nächste Mal dreht er ihm
> womöglich sicherheitshalber gleich den Hals zu o.ä.
Interessant, was in den Köpfen solcher Typen vorgeht: Du möchtest
also gerne, dass auch solche "Kinderficker", wie Du sie nennst, die
nicht vergewaltigt haben, Motiv und Grund geliefert bekommen,
jemandem den Hals zuzudrehen. Du bejubelst also den Tod von
Anna Bachmeier und nach ihr vieler anderer, die noch leben könnten,
wenn es nur den Par. 177 und nicht den Par. 176 StGB gäbe.
Tom
> Andreas Petersen <aa...@gmx.de> schrieb in de.talk.tagesgeschehen:
>
> > Ebendt, Kinderficker gehören wie sämtliche Vergewaltiger m.E.
> > sofort eingebuchtet, auch bis zum Verfahren. Diesmal hat er
> > das Opfer noch laufen lassen, das nächste Mal dreht er ihm
> > womöglich sicherheitshalber gleich den Hals zu o.ä.
>
> Interessant, was in den Köpfen solcher Typen vorgeht: Du möchtest
> also gerne, dass auch solche "Kinderficker", wie Du sie nennst,
Was bewegt Dich zur Distanz von dieser Bezeichnung? Inwiefern
ist jemand, der ein Kind fickt, kein Kinderficker?
> die
> nicht vergewaltigt haben,
Inwiefern ist ein Kinderficker kein Vergewaltiger?
> Motiv und Grund geliefert bekommen,
> jemandem den Hals zuzudrehen.
Woraus schließt Du das? Dieser Kinderschänder hier hat
schließlich wie berichtet das Mädchen vergewaltigt.
Ich möchte vor allem, dass die Gesellschaft auch
bis zum Prozess vor solchen Leuten sicher geschützt
wird.
> Du bejubelst also den Tod von
> Anna Bachmeier und nach ihr vieler anderer, die noch leben könnten,
> wenn es nur den Par. 177 und nicht den Par. 176 StGB gäbe.
Ich verbitte mir solche - übrigens auch juristisch heiklen -
Unterstellungen, dass ich auch nur irgendwelchens Tod
bejubeln könnte.
--
A.P.