> > > > 1.| USA | UdSSR | BRD | DDR |
> >
> > Was wurde eigentlich geschrieben, wenn die "Bundesrepublik
> > Deutschland und Berlin (West)" gemeint war?
>
> Die meisten Statistiken über die "BRD" umfaßten auch Zahlen aus
> West-Berlin. Wenn man ausdrücklich darauf hinweisen wollte, schrieb man
> Klartext, zum Beispiel in einer Fußnote "einschl. Berlin (West)".
Was heißt "einschließlich"? Ja wohl was anderes als "und", nämlich daß
es dazugehörte.
> Entsprechend bekam dann die "DDR" ein "einschl. Berlin (Ost)".
Nicht "und"? ;-)
>
> Laut Grundgesetz gehörte sogar ganz Berlin zum Weststaat.
Das Grundgesetz war dank allierten Vorbehalten in vielen Teilen eh
nicht gültig.
> Der Oststaat
> hingegen reklamierte nur Berlin (Ost) für sich und bestand ansonsten
> auf der Dreistaatentheorie (Osten, Westen und Berlin [West]). Die
> politische Praxis sah im Einzelfall dank Viermächtestatut wieder ganz
> anders aus.
>
ACK.
> In ihrer Gesamtheit verstanden hat die Berlinfrage niemand, als sie
> noch aktuell war. Es wird wohl auch im nachhinein keinem Historiker
> gelingen. Geschichtlich verbürgt sind nur die folgenden Tatsachen:
>
> 1. Die Völker der Welt schauten auf diese Stadt.
> 2. Niemand beabsichtigte, eine Mauer zu errichten.
> 3. Kennedy war ein Berliner.
;-)
Aber auch nur, weil niemand verstanden hat, was er am Anfang des
Absatzes gesagt hatte. Aber das war wohl so beabsichtigt.
> 4. Es wuchs zusammen, was zusammengehörte.
>
> Der Rest ist Legende.
*g*
Ich f'uppe mal nach de.alt.folklore.west-berlin
> Was heißt "einschließlich"? Ja wohl was anderes als "und", nämlich daß
> es dazugehörte.
Wie gesagt, rechtlich nicht. :-)
> > Laut Grundgesetz gehörte sogar ganz Berlin zum Weststaat.
>
> Das Grundgesetz war dank allierten Vorbehalten in vielen Teilen eh
> nicht gültig.
Das GG war in Berlin überhaupt nicht gültig und wo steht bitte im GG, dass
Berlin zur BRD gehörte?
--
Erwerbsregel 281: Blut ist dicker als Wasser, aber schwerer zu verkaufen
> > > Laut Grundgesetz gehörte sogar ganz Berlin zum Weststaat.
> >
> > Das Grundgesetz war dank allierten Vorbehalten in vielen Teilen eh
> > nicht gültig.
>
> Das GG war in Berlin überhaupt nicht gültig und wo steht bitte im GG, dass
> Berlin zur BRD gehörte?
Habe ich nicht behauptet ...
Es steht selbstverständlich /jetzt/ drin ... ;-)
> > Das GG war in Berlin überhaupt nicht gültig und wo steht bitte im GG, dass
> > Berlin zur BRD gehörte?
> >
>
> Art. 23 alt. Fass. GG:
>
> Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern,
> Bremen, *Groß-Berlin*, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Da es dort aber leider trotzdem nicht galt, gehörte Berlin(West) auch
nicht zur BRD.
> Das GG war in Berlin überhaupt nicht gültig und wo steht bitte im GG, dass
> Berlin zur BRD gehörte?
>
Art. 23 alt. Fass. GG:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern,
Bremen, *Groß-Berlin*, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Würftemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
MfG
Holger
> Neben dieser staatsrechtlichen
> Betrachtungsweise gibt es auch noch eine Völkerrechtliche. Da gab es
> allerdings einen Dissens zwischen den Westalliierte und der UDSSR und
> ich glaube das hier zu vertiefen wäre dann doch eher o.t. ;-)
Naja, hier ist ja endlich mal die Sachkompetenz zu dem Thema versammelt!
>Da es dort aber leider trotzdem nicht galt, gehörte Berlin(West) auch
>nicht zur BRD.
Jens, worauf willst eigentlich hinaus?
Ganz abgesehen, dass die Statusfrage hier schon zum x-ten mal
diskutiert wird, damit hat die Gruppe überhaupt begonnen.
Kurz: Es gab drei unterschiedliche Auffassungen des Berlin-Status, die
der Westalliierten, die westberliner/bundesdeutsche und die
DDR/sowjetische.
Da wirst auch du nachträglich keine Entscheidung treffen, wer nun
recht hatte und wie es wirklich war.
Abgesehen von den juristischen Vorbehalten und Rechten der
Westallierten galten in Westberlin die BRD-Gesetze, hatten wir
dasselbe Geselllschaftssystem wie die BRD, dasselbe Geld, dieselben
Waren und denselben Reisepass (wenn man es darauf anlegte), - kurz man
fühlte sich Mitbürger der "Wessis". (Naja, vielleicht als eine
spezielle Art Mitbürger, die weiß, was Sache ist, und wo's langgeht.
Aber daran hat sich ja nichts geändert. ;-) )
Gruß
Gerald
Artikel 23 alter Fassung (bis zum 23. September 1990):
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder [...],
Groß-Berlin, [...]. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren
Beitritt in Kraft zu setzen."
Die Meinung der Alliierten dazu (aus dem Genehmigungsschreiben zum
Grundgesetz vom 12. Mai 1949):
"4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund.
Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des
Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens
darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft
im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund
regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur
Teilnahme an den Sitzungen dieses gesetzgebenden Körperschaften benennen
darf."
Grüße aus D'dorf,
=ToJe=
--
Torsten Jerzembeck * Kiesselbachstraße 77 * D-40589 Düsseldorf
* Exil-Westfale * PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome * Generation Tux *
SAP sind die Robin Hoods der Neuzeit. Sie berauben die wirklich Reichen
und verteilen das Geld unter ehemaligen Sozialhilfeempfängern, die sie
nett angezogen und zu SAP-Beratern umgeschult haben. (Kai Fett)
> erklärt - der Westberliner Abgeordnetenhaus hat dies imho nicht getan
> - was ist nun mit den ehemaligen Westsektoren? Feindliches Ausland?
> ;-)
Deutsches Reich? Nicht umsonst gibt es ja eine provosorische
Reichsregierung derzeit *g*
--
Erwerbsregel 29: Wenn jemand sagt: "Es ist nicht wegen des Geldes",
dann lügt er
Holger Prüfert schrieb:
... und es stand "schon immer" in der Verfassung von Berlin,
Artikel 1, Absätze 1 bis 3.
Warum soll die nicht gegolten haben?
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern
Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen!" (Epheser 2, 19)