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Bier in der bayrischen Verfassung (was: Alkohol an der Waffe)

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Jens Müller

unread,
Aug 11, 2001, 6:04:05 AM8/11/01
to
"Martin Kühn" <martin....@freenet.de> writes:

> > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?
>
> Wer erzählt denn sowas??

Mein Kumpel, dessen Vater jetzt bei einer bayrischen Firma in BW
arbeitet.

Ich f'uppe mal in die passende Gruppe.

Ulf Kutzner

unread,
Aug 11, 2001, 8:15:00 AM8/11/01
to
On 11 Aug 2001, Jens Müller wrote:

> "Martin Kühn" <martin....@freenet.de> writes:
>
> > > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?
> >
> > Wer erzählt denn sowas??
>
> Mein Kumpel, dessen Vater jetzt bei einer bayrischen Firma in BW
> arbeitet.

Artikel 38 der Reichsverfassung 1871 endet mit den Worten:

"Bayern, Württemberg und Baden haben an dem in die Reichskasse fließenden
Ertrage der Steuern von Branntwein und Bier und an dem diesem Ertrage
entsprechenden Theile des vorstehend erwähnten Aversums keinen Theil."

Artikel 35 lautete: "Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung über
das gesammte Zollwesen, über die Besteuerung des im Bundesgebiete
gewonnenen Salzes und Tabacks, bereiteten Branntweins und Bieres und aus
Rüben oder anderen inländischen Erzeugnissen dargestellten Zuckers und
Syrups, über den gegenseitigen Schutz der in den einzelnen Bundesstaaten
erhobenen Verbrauchsabgaben gegen Hinterziehung, sowie über Maßregeln,
welche in den Zollausschüssen zur Sicherung der gemeinsamen Zollgrenze
erforderlich sind.
In Bayern, Württemberg und Baden bleibt die Besteuerung des inländischen
Branntweins und Bieres der Landesgesetzgebung vorbehalten. Die
Bundesstaaten werden jedoch ihr Bestreben darauf richten, eine
Uebereinstimmung der Gesetzgebung über die Besteuerung auch dieser
Gegenstände herbeizuführen."

Gruß, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________


Jens Arne Maennig

unread,
Aug 11, 2001, 3:14:20 PM8/11/01
to
"Jens Müller" <je...@unfaehig.de> schrieb:

Stimmt nicht. Siehe
http://www.bayern.landtag.de/wissen/verf/verf_f00.htm.

Jens

Martin Kühn

unread,
Aug 11, 2001, 8:43:22 PM8/11/01
to
Jens Müller <je...@unfaehig.de> wrote

> "Martin Kühn" <martin....@freenet.de> writes:
>
> > > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?
> >
> > Wer erzählt denn sowas??
>
> Mein Kumpel, dessen Vater jetzt bei einer bayrischen Firma in BW
> arbeitet.

Viel Spaß beim Durchlesen ;-)

http://www.bayern.landtag.de/wissen/verf/verf_f.htm

Gruß,
Martin.


Peter Veith

unread,
Aug 12, 2001, 6:22:09 AM8/12/01
to
Jens Arne Maennig

> >> > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?
> >> Wer erzählt denn sowas??
> >Mein Kumpel, dessen Vater jetzt bei einer bayrischen Firma in BW
> >arbeitet.

Ganz falsch ist die Behauptung wohl nicht.
Als Bayern und die badisch-württembergischen Länder sich dem Norddeutschen
Bund anschlossen, taten sie es nur mit bestimmten Bedingungen. Eine lautete,
daß das bayerische Reinheitsgebot beibehalten werden darf. Aufgrund dieser
Sonderrechte, hießen diese Länder dann auch "Reservatstaaten".

Veith
--
http://www.DDR-LUFTWAFFE.de

bbb.tyan

unread,
Aug 12, 2001, 7:57:28 AM8/12/01
to
Ulf Kutzner wrote:

> > > > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?

> Artikel 38 der Reichsverfassung 1871 endet mit den Worten:


>
> "Bayern, Württemberg und Baden haben an dem in die Reichskasse fließenden
> Ertrage der Steuern von Branntwein und Bier

<bundy>
lies es mir von den lippen:"KEINE STEUERN AUF B I E R".
</bundy>

Jens Arne Maennig

unread,
Aug 12, 2001, 11:21:49 AM8/12/01
to
"Peter Veith" <ve...@snafu.de> schrieb:

>Jens Arne Maennig
>
>> >> > P.S.: Stimmt es, daß Bier in der bayrischen Verfassung erwähnt wird?
>> >> Wer erzählt denn sowas??
>> >Mein Kumpel, dessen Vater jetzt bei einer bayrischen Firma in BW
>> >arbeitet.
>> Stimmt nicht. Siehe
>> http://www.bayern.landtag.de/wissen/verf/verf_f00.htm.
>
>Ganz falsch ist die Behauptung wohl nicht.

Dann nenne mir bitte die Stelle.

>Als Bayern und die badisch-württembergischen Länder sich dem Norddeutschen
>Bund anschlossen, taten sie es nur mit bestimmten Bedingungen. Eine lautete,
>daß das bayerische Reinheitsgebot beibehalten werden darf. Aufgrund dieser
>Sonderrechte, hießen diese Länder dann auch "Reservatstaaten".

Das war nicht das Thema. Es ging um die Bayerische Verfassung.

Jens

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