Eine Frau lernt meinen Mann kennen und beide haben einen
One-Night-Stand. Leider bekommt die Frau nachher Ausschlag im
Intimbereich und geht zum Arzt. Ein paar Tage nach dem Arztbesuch
bekommt sie Besuch von der Polizei, die wissen will, mit wem sie
geschlafen hat. Der Hintergrund sei folgender: eine solche Krankheit,
die sie hätte, kann man nur bekommen, wenn man mit Leichen geschlafen
geschlafen hätte und deshalb wollte man sich jetzt mal mit dem Mann
unterhalten. Sie rückt die Adresse auch raus und prompt findet man bei
dem Mann auch 2 Leichen.
Für mich enthält diese Story ganz klare UL-Elemente:
1) Sex ("sex sells", das gilt auch für ULs)
2) Moralische Komponente ("keine ONS bitte, das macht man nicht")
3) Tabubruch (Nekrophilie)
Wieso darf der Arzt die Polizei/Behörden informieren? Es gibt zwar
meldepflichtige Krankheiten, aber ob "sowas" dazu gehört, weiß ich
leider auch nicht.
Bekannt? Kommentare? Meinungen?
--
So long... Fuzz
"Erik Wasser" <fu...@uni-paderborn.de> schrieb:
> Eine Frau lernt meinen Mann kennen
^^^^^^ ah!
> Für mich enthält diese Story ganz klare UL-Elemente:
>
> 1) Sex ("sex sells", das gilt auch für ULs)
> 2) Moralische Komponente ("keine ONS bitte, das macht man nicht")
> 3) Tabubruch (Nekrophilie)
4) Der Erzähler steht in einer klaren Beziehung zu der Person, der das
ganze passiert ist.
SCNR,
Michael
>geschlafen hat. Der Hintergrund sei folgender: eine solche Krankheit,
>die sie hätte, kann man nur bekommen, wenn man mit Leichen geschlafen
>geschlafen hätte und deshalb wollte man sich jetzt mal mit dem Mann
>unterhalten.
"Sie haben Leichenpickel, also haben sie mit einem Mann geschlafen,
der Verkehr mit Leichen hatte." coole Assoziationskette
>
>Wieso darf der Arzt die Polizei/Behörden informieren? Es gibt zwar
>meldepflichtige Krankheiten, aber ob "sowas" dazu gehört, weiß ich
>leider auch nicht.
Sollte der Verdacht auf einen Straftatbestand bestehen, ist der Arzt
zur Meldung verpflichtet. Zudem scheint es sich ja um eine Krankheit
zu handeln (hypothetisch!), die uebertragbar ist.
>Bekannt? Kommentare? Meinungen?
UL
Lutz
--
Play more with Claymore
> Erik Wasser wrote:
>> Eine Frau lernt meinen Mann kennen
>>
> ROFL Volltreffer :-)) :-))
Äh... ja, was soll ich sagen? Ich muß weg... B-) Verdammt...
--
So long... Fuzz
>Naja... wie sollte eine Frau mit einem toten Mann schlafen können?
>Leichenstarre bezieht sich doch nur auf Muskeln, oder?
für Details zu dieser spannenden Frage empfehle ich dann
"Nekromantik"(1+2) von Jörg Buttgereit. War nach den ersten
Aufführungen damals tasächlich *verboten* worden (nicht indiziert -
verboten!) und ist nach einer langen Kette von Prozessen[1] heute
vollständig rehabilitiert und in den Videotheken Deines Vertrauens zu
bekommen.
[1] die nebenbei faktisch einem Berufsverbot gegen Buttgereit
gleichkamen
Roy
--
> Es ging aber nicht um den Täter, sondern um den Angeklagten.
Korinthenkacker
(bjkaup in d.s.r.m.)
> Erhängte haben BTW prächtige Erketionen. Habe ich jedenfalls
> gehört...
Hat klar damit zu tun, was konkret man unter einer Erektion
versteht. Im Wortsinne "Aufrichtung". Im Leben dadurch
entstehend, daß eine Extradröhnung Blut reingepumpt wird. Bei
hängender Leiche sackt einfach das Blut nach unten und sammelt
sich da, wo es nicht wegfließen kann. Also z.B. in dem Teilchen,
das dann sicher auch mit zunehmender Verweildauer am Galgen immer
weniger solide wird. Dann ist aber wohl das Blut auch schon
geronnen und der große steife bleibt dann womöglich so, weil
innen alles Schorf ist. Aber da fehlt uns wohl die nötige
Praxis...
Ina
> Sollte der Verdacht auf einen Straftatbestand bestehen, ist
> der Arzt zur Meldung verpflichtet.
Immer? Glaub ich nicht. Vielleich bei erworbenen 8mm-Löchern in
Haut, aber sonst? Und welche Straftat sollte das hier sein?
Leichenschädung? Ich weiß ja nicht, aber posthumen Sex würde ich
eher als Kompliment auffassen...
Zudem scheint es sich ja um
> eine Krankheit zu handeln (hypothetisch!), die uebertragbar
> ist.
Grippe muß auch nicht gemeldet werden.
Ina
>> "Sie haben Leichenpickel, also haben sie mit einem Mann
>> geschlafen, der Verkehr mit Leichen hatte." coole
>> Assoziationskette
>
> Naja... wie sollte eine Frau mit einem toten Mann schlafen können?
"miteinander schlafen" != "vaginale Penetration"
Vielleicht steht sie ja drauf, einen toten Penis an ihrer Klitoris
zu reiben, wer weiß?
> Leichenstarre bezieht sich doch nur auf Muskeln, oder?
Hingerichtete bekokmmen im Todeskampf zwar durchaus Erektionen [1],
allerdings dürfte *diese* Starre mit dem Zusammenbrechen des
Kreislaufs schnell nachlassen.
vG
___________
[1] im Zusammenhang mit Kreuzigungen (wo die armen Schweine, entgegen
den gängigen kirchlichen Darstellungen, meist føllig nackt
angenagelt wurden) habe ich auch mal so was gelesen. Das Gebrüll
der gaffenden Menge kannst Du dir selbst ausmalen
--
Da liegt ein tiefer Schmerz darin:
Die Jugend wüßte gern, wohin
Mit all dem, wovon mehr und mehr
Das Alter wüßte gern, woher ... (Eugen Roth)
> Grippe muß auch nicht gemeldet werden.
Ja, und...?
Es gibt aber nunmal meldepflichtige Krankheiten - z.B. Meningitis
(Enzündung der Hirnhäute).
Sebastian
--
http://www.firewarrior.de
> google mal nach Klitoralorgasmus oder Schmierinfektion.
no comment.
> Leichenschädung? Ich weiß ja nicht, aber posthumen Sex würde ich
> eher als Kompliment auffassen...
Unter Einfügung eines "n" gesiggt.
vG
--
Wen nichts zu rühren sonst vermag,
Den rührt vielleicht eimal der Schlag. (Eugen Roth)
[Meldepflicht bei Verdacht auf Nekrophilie]
>Immer? Glaub ich nicht. Vielleich bei erworbenen 8mm-Löchern in
>Haut, aber sonst? Und welche Straftat sollte das hier sein?
Ist ein Arzt anwesend? (Das wollte ich immer schon mal sagen), aber
imho ist Nekrophilie mehr als nur eine Owi, Straftatbestand muesste da
schon stimmen. Bei einem solchen Verdacht macht sich ein Arzt
schuldig, wenn er das stillschweigend uebersieht.
>Leichenschädung? Ich weiß ja nicht, aber posthumen Sex würde ich
>eher als Kompliment auffassen...
Du ja, andere sind da wesentlich humorloser. StGB §168:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder
Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht,
Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen
wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte,
Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder
beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
>> eine Krankheit zu handeln (hypothetisch!), die uebertragbar
>Grippe muß auch nicht gemeldet werden.
>
Eine neuartige, von Toten auf Lebendige per Sex uebertragene Krankheit
schon. Ed Wood wuerde daraus einen prima Film machen.
Tschau Jim
> google mal nach Klitoralorgasmus oder Schmierinfektion. Nur weil sie
> "schlafen", muss das Runde nicht in das, aehem...? Eckige? Mhmm...?
Das Lange in das Enge?
Da Didi
--
Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de
Der Rest deines Postings ist wirr,so dass ich ihn gelöscht habe! Nicht
böse sein. Ich habe nichts gegen dich, aber gegen deine Nebulosen!
[Hannelore Brigic, dswc, 15.3.2003]
Ach du meine Güte, was für ein Quatsch.
Ja, immer.
Solch eine Straftat bedarf nicht zwingend der Anzeige.
Ergänzung: Solange die Straftat den Todeshergang betrifft.
>> Leichenschädung? Ich weiß ja nicht, aber posthumen Sex würde
>> ich eher als Kompliment auffassen...
>
> Du ja, andere sind da wesentlich humorloser. StGB §168:
>
> (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper
> oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote
> Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines
> verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden
> Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
> mit Geldstrafe bestraft.
>
> (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte,
> Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört
> oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
>
> (3) Der Versuch ist strafbar.
Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen? Ich
hab jetzt keine Info darüber, wo die Leiche herstammte. Im
Zweifel war sie also in niemandes Gewahrsam. Und Sex mag
gelegentlich Unfug sein, aber eine Beschimpfung seltener.
Ina
> "Tut mir leid, Herr Meier, aber wir müssen sie leider mit auf
> die Wache bitten. Laut unserem Sexualdeliktschnelltest hatten
> sie heute gleichgeschlechtlichen Sex mit einem toten,
> minderjährigen Hund."
Hoffentlich war es ein Bernhardiner o.ä., sonst käme noch
Körperverletzung dazu.
Ina
> Vielleicht wollte man andere Leichen vor Ansteckung schützen?
Mit Sicherheit. Ansteckung von Leichen wäre ja auch Leichenschändung,
Störung der Totenruhe undwasweißichnochalles, IAdochNAL.
vG
--
Der erste Schmerz ist, wie der letzt',
Zum Grenzpfahl dieser Welt gesetzt.
Dazwischen freilich kann's auf Erden
Mitunter auch recht lustig werden. (Eugen Roth)
> > > > Sollte der Verdacht auf einen Straftatbestand bestehen, ist
> > > > der Arzt zur Meldung verpflichtet.
> > >
> > > Immer?
> >
> > Ja, immer.
>
> Ergänzung: Solange die Straftat den Todeshergang betrifft.
hm, und wenn zb $person vergewaltigt wurde, und ueberlebt hat?
>> Du ja, andere sind da wesentlich humorloser. StGB §168:
>>
>> (1) [...]
>> (2) [...]
>> (3) [...]
>
> Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen?
Um mal eine Webseite zu zitieren
(http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon/nekrophilie.html):
> Rechtliche Aspekte
> Die Nekrophilie ist in Deutschland als Störung der Totenruhe nach
> §168 des Strafgesetzbuches strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3
> Jahren geahndet werden.
Also scheint wohl §168 für Nekrophilie wirklich zuzutreffen. Einen
richtigen "Nekrophilie-Paragraphen" gibt es nämlich IMHO nicht.
--
So long... Fuzz
>>> Du ja, andere sind da wesentlich humorloser. StGB §168:
>>>
>>> (1) [...]
>>> (2) [...]
>>> (3) [...]
>>
>> Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen?
>
> Um mal eine Webseite zu zitieren
> (http://www.m-
> ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon/nekrophilie.html):
> Also scheint wohl §168 für Nekrophilie wirklich zuzutreffen.
In der Juristerei gibt es immer Mindermeinungen und andere
Meinungen. In diesem Fall: a.M: Koys, usenet 2004.
Ina
>Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen? Ich
>hab jetzt keine Info darüber, wo die Leiche herstammte.
Auch das noch, Sex mit Leichen ohne festen Wohnsitz. Pass auf, Frau
von Hagens, aehem Koys. Wenn Du in D eine Leiche hast, kannst Du nicht
mir der machen, was Du willst. Es gibt Verordnungen. Du kannst Oma
nicht einfach hintem Haus begraben. Irgendwo muss die Leiche ja
hergekommen sein. Normal Beerdigte unterstehen der Obhut der
Friedhofsverwaltung.
>Zweifel war sie also in niemandes Gewahrsam.
Dochdoch, Friedhofsverordnung und so. In D _gibt_ es keine Leichen,
denen keine amtliche Ruhestaette zugeordnet wurde.
>Und Sex mag
>gelegentlich Unfug sein, aber eine Beschimpfung seltener.
>
Zitiert wurde der gesamte Paragraph, nicht alle Punkte treffen auf
diesen Fall zu, aber strafbar ist Nekrophilie nun mal dadurch, es sei
denn, er stirbt _waehrend_ des Verkehrs und Du merkst es nicht sofort.
>> Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen?
>> Ich hab jetzt keine Info darüber, wo die Leiche herstammte.
>> Zweifel war sie also in niemandes Gewahrsam.
>
> Dochdoch, Friedhofsverordnung und so. In D _gibt_ es keine
> Leichen, denen keine amtliche Ruhestaette zugeordnet wurde.
Also: Mensch verwandelt sich in Leiche, ohne jemanden um
Erlaubnis gefragt zu haben. z.B. mutterseelenallein und ohne
Erben zu Hause in der allein bewohnten Wohnung. Hauseigentümer
hat _keinen_ Gewahrsam an Gegenständen innerhalb gemieteter
Wohnung. Vormaliger Gewahrsamsinhaber an den Gegenständen hat
sich selbst in Gegenstand verwandelt. Jetzt kommt der zu
Lebzeiten gewesene Liebhaber zu Besuch und öffnet die Tür mittels
vormals ausgehändigtem Schlüssel. Könnte man jetzt diskutieren,
ob er damit jetzt selbst Gewahrsamsinhaber wird. Er könnte auch
kraft weitergeltener Erlaubnis Berechtigter (zum Sex und/oder
sonstigem) sein.
Und wenn er sich jetzt verhält wie üblich (möglicherweise tut sie
auch nicht wesentlich anderes als vormals...) dann wird mir
keiner einen "beschimpfenden Unfug" einreden können. Unfug kann
sein, Beschimpfung nur dann, wenn noch sonstige danebene
Handlungen ausgeführt werden.
Ina,
die zu Zeiten ihres Studium solche Diskussionen haßte wie die
Beulenpest. Wie sich die Zeiten ändern. Versuch, Leiche mit
Beulenpest anzustecken wäre übrigens klar beschimpfender Unfug
und strafbar.
>>Leichenschädung? Ich weiß ja nicht, aber posthumen Sex würde ich
>>eher als Kompliment auffassen...
>
> Du ja, andere sind da wesentlich humorloser. StGB §168:
Interessant auch, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, das
Kannibalismus verbietet, wie im Zusammenhang mit dem Kannibalen von
Rothenburg[tm] immer mal wieder gern betont wurde.
Lukas, nach Diktat zu Tisch
--
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>>Erhängte haben BTW prächtige Erketionen. Habe ich jedenfalls
>>gehört...
>
> Ach du meine Güte, was für ein Quatsch.
Aus Polizeikreisen habe ich schon mehrfach davon gehört. Fällt bei denen
unter "Autoerotische Unfälle" oder so. Angeblich ist es ja auch so, dass
Atemnot den Orgasmus beim Mann verstärken soll.
Mediziner oder Domian-Zuhörer bitte vor!
Lukas
> "miteinander schlafen" != "vaginale Penetration"
>
> Vielleicht steht sie ja drauf, einen toten Penis an ihrer Klitoris
> zu reiben, wer weiß?
Das "miteinander" impleziert aber an sich schon eine aktive Rolle
beider/aller Beteiligten. Würde ich zumindest aus rein grammatischem
Blickwinkel behaupten.
> Dochdoch, Friedhofsverordnung und so. In D _gibt_ es keine Leichen,
> denen keine amtliche Ruhestaette zugeordnet wurde.
Ich denke schon: Zwischen dem Moment der Leichenwerdung und der
Überantwortung des Leichnams an die Pathologie/den Bestatter/das
Erdreich. Die Leiche hier bei uns im Wald hatte definitiv noch keine
amtliche Ruhestätte. Auch wenn das ein amtlicher Selbstmord war.
> Zitiert wurde der gesamte Paragraph, nicht alle Punkte treffen auf
> diesen Fall zu, aber strafbar ist Nekrophilie nun mal dadurch, es sei
> denn, er stirbt _waehrend_ des Verkehrs und Du merkst es nicht sofort.
Unterlasse doch bitte diese Altherren-Witze. Also Witze über alte Herren...
Hmm, wieso muß ich jetzt die ganze Zeit an 'Immer Ärger mit Bernie'
denken...? ;-)
- Ralf -
In Vorbereitungskursen zur Rettungssanitäterausbildung wurde es uns so
präsentiert. Die Verfikation in Form eines tatsächlichen solchen Anblicks
ist mir dankenswerterweise erspart geblieben. Die Frage ist auch: hält sich
das bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes?
Gruß
Renata :)
> Hoffentlich war es ein Bernhardiner o.ä., sonst käme noch
> Körperverletzung dazu.
Bestimmt hat der tote Bernhardiner sich irgendwie aufreizend verhalten oder
so.
CRN,
Renata 8)
> Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen? Ich
> hab jetzt keine Info darüber, wo die Leiche herstammte. Im
> Zweifel war sie also in niemandes Gewahrsam. Und Sex mag
> gelegentlich Unfug sein, aber eine Beschimpfung seltener.
Da keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegen kann, würde ich das
schon als schimpfliche Behandlung einstufen.
Gruß
Ren<gehört das nicht nach de.rec.soc.recht.misc?>nata
> Du kannst Oma nicht einfach hintem Haus
> begraben.
Mit Recht. Google mal zum Thema Ahnenbrühe.
Mit welchem Recht soll ich Ex-Lover ggf. nicht weiter liebhaben?
Ina
>> Also scheint wohl §168 für Nekrophilie wirklich zuzutreffen.
>
> In der Juristerei gibt es immer Mindermeinungen und andere
> Meinungen. In diesem Fall: a.M: Koys, usenet 2004.
Da ich keinen Kommentar zur Hand habe, bitte ich jemanden in der
passenden Gruppe, mal im Tröndle/Fischer, Schönke/Schröder o.ä.
nachzuschauen.
x-Post ohne fup2 de.soc.recht.strafrecht
Gruß
Marco
>> Und welches Tatmerkmal würdest Du hier als erfüllt ansehen?
>> Ich hab jetzt keine Info darüber, wo die Leiche herstammte. Im
>> Zweifel war sie also in niemandes Gewahrsam. Und Sex mag
>> gelegentlich Unfug sein, aber eine Beschimpfung seltener.
>
> Da keine übereinstimmende Willenserklärung vorliegen kann,
1. Wieso nicht? Es könnte eine lebend abgegebene nicht widerrufen
worden sein.
2. Hey, wir reden hier nicht vom Vertragsrecht, sondern davon,
daß wir auch nicht von Strafrecht reden!
Ina
Na schauen wir mal.
---
Lackner/Kühl |168 Rn. 5:
Beschimpfender Unfu ist eine grob ungehörige Mißachtenskundgebung, durch
die der Taeter dem Toten bewußt Verachtung bezeigen, ... (NStZ 81,300)
Tröndle/Fischer |168 Rn. 16f.:
Verüben beschimpfenden Unfugs - Voraussetzung ... ist, dass der Taeter
beschimpfenden Unfug ..., dh eine grob ungehoerige, rohe Gesinnung
zeigende Handlung in der sich eine gravierende Pietaetsverletzung oder
eine den Verstorbenen zum Objekt der Belustigung, der Beschimpfung oder
der Willkuer herabwuerdigende Gesinnung ausdrueckt (vgl. auch LK-Dippel
42; S/S-Lenckner 11; NK-Herzog 17).
...
Unfug ist nicht schon jede Pietaetsverletzung; der Begriff setzt vielmehr
eine unernsthafte, missbraeuchliche Haltung voraus. Das kann insb. bbei
Leichen mit einer Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs
einhergehen.
---
Also Kühl nein, Fischer ja, hm. :-)
Ich sag mal ja.
Und falls nicht 168 haben wir ja immernoch 189.
"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
mfg jann
>sich selbst in Gegenstand verwandelt. Jetzt kommt der zu
>Lebzeiten gewesene Liebhaber zu Besuch und öffnet die Tür mittels
>vormals ausgehändigtem Schlüssel. Könnte man jetzt diskutieren,
>ob er damit jetzt selbst Gewahrsamsinhaber wird. Er könnte auch
>kraft weitergeltener Erlaubnis Berechtigter (zum Sex und/oder
>sonstigem) sein.
Muss zum Sex eigentlich das Einverstaendniss des Partners vorliegen,
oder muss der Nichtsexhabenwollende seine Absicht deutlich erklaeren?
Solang Du nicht sicher bist, dass der Verstorbene dies auch moechte,
waere das doch Missbrauch? Zudem geht die Wohnung an die Erben, nur
weiss ich nicht, ob die zwischen Exitus und Totenschein schon dem
Erben zusteht. Aber ich finde, die Diskussion wird langsam ein
klitzekleinesbisschen kindisch. So gestehe ich Dir also zu, das es
evntl. theoretisch einen Fall geben koennte, wo ausgeuebte Nekrophilie
keinen Straftatbestand erfuellen koennte.
Damit Vergewaltigung vorliegt, muss das Opfer jedenfalls seinem
entgegenstehenden Willen Ausdruck verleihen. Aber sexueller Missbrauch,
Vergewaltigung oder was auch immer kommt nur bei einem Menschen als
Tatobjekt in Betracht. Eine Leiche fällt nicht mehr unter den Begriff
"Mensch".
> Zudem geht die Wohnung an die Erben, nur
> weiss ich nicht, ob die zwischen Exitus und Totenschein schon dem
> Erben zusteht.
Ja, steht sie, mit dem Tod geht das komplette Vermögen auf den Erben
über. Der Erbe wird nach § 857 BGB auch Besitzer, jedoch ist der
Erbenbesitz der einzige Fall, in dem der zivilrechtliche Besitzer nicht
Gewahrsamsinhaber i.S.d. Strafrechts ist.
Gruß
Marco
>> sich selbst in Gegenstand verwandelt. Jetzt kommt der zu
>> Lebzeiten gewesene Liebhaber zu Besuch und öffnet die Tür
>> mittels vormals ausgehändigtem Schlüssel. Könnte man jetzt
>> diskutieren, ob er damit jetzt selbst Gewahrsamsinhaber wird.
>> Er könnte auch kraft weitergeltener Erlaubnis Berechtigter
>> (zum Sex und/oder sonstigem) sein.
>
> Muss zum Sex eigentlich das Einverstaendniss des Partners
> vorliegen, oder muss der Nichtsexhabenwollende seine Absicht
> deutlich erklaeren?
So lange er nicht deutlich macht, daß er nicht will, sind etwaige
Handlungen zumindest straflos.
Solang Du nicht sicher bist, dass der
> Verstorbene dies auch moechte, waere das doch Missbrauch?
Nein. Für Mißbrauch muß man erkannt haben können, daß einer nicht
will. Falls jetzt die Dame zu Lebzeiten mal gesagt hat: "Schlaf
bloß nicht mit mir, wenn ich mal tot bin!!" dann strafbar. Sonst
eher schwierig.
> Zudem geht die Wohnung an die Erben,
In meinem Beispiel gibts keine. Sonst wären die Erben tatsächlich
ab Todesfall berechtigt, auch wenn sie nix wissen.
> Aber ich finde, die Diskussion wird langsam ein
> klitzekleinesbisschen kindisch.
Willst Du etwa andeuten, daß sowas NICHT andauernd vorkommt?!?!?!
So gestehe ich Dir also zu,
> das es evntl. theoretisch einen Fall geben koennte, wo
> ausgeuebte Nekrophilie keinen Straftatbestand erfuellen
> koennte.
Danke. Jetzt seh ich meiner nächsten Leiche doch viel gelassener
entgegen.
Ina
> Damit Vergewaltigung vorliegt
Darum gehts nicht. Wir haben überlegt, ob eine lebzeitliche
Einwilligung zum Sex mangels weiterer Willensäußerungen nach dem
Tode weitergilt.
Ina
OK, man sollte Postings und Zusammenhang komplett lesen und nicht nur
überfliegen, bevor man antwortet.
Gruß
Marco
>Und falls nicht 168 haben wir ja immernoch 189.
>"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit
>Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ach, _deshalb_ wird bei Beerdigungen immer so viel gelogen. ;-)
Manfred.
> "Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft,
Was mich zur Frage bringt, was ist "verglimpfen"?
Gruß
Andreas
>> "Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft,
>
> Was mich zur Frage bringt, was ist "verglimpfen"?
Nicht glimpflich davon kommen?
Ina
*rofl*
Ralf
P.S.: Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun....
>Ina Koys <muell...@Koys.de> schrieb:
>[Geschlechtsverkehr mit einer Leiche]
>
>>> Also scheint wohl §168 für Nekrophilie wirklich zuzutreffen.
>>
>> In der Juristerei gibt es immer Mindermeinungen und andere
>> Meinungen. In diesem Fall: a.M: Koys, usenet 2004.
>
>Da ich keinen Kommentar zur Hand habe, bitte ich jemanden in der
>passenden Gruppe, mal im Tröndle/Fischer, Schönke/Schröder o.ä.
>nachzuschauen.
..ich habe nachgeschaut.
SCNR
> Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich empfehlen, in solchen
> Fällen auf die Bestellung eines Pflegers hinzuwirken.
>
> Der Antrag sollte bei jedem Amtsgericht zu Protokoll der
> Geschäftsstelle gestellt werden können.
Wobei zu beachten wäre, dass die Pflegschaft in nur 3 Bereiche
gegliedert ist:
Finanziell, medizinisch und bzgl. des Aufenthalts. Wo also
bleibt da das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Toten?
Klaus, ratlos (und selbst Vormund)
--
Pls. reply to: kgebhard[at]muenster[dot]de
>> Darum gehts nicht. Wir haben überlegt, ob eine lebzeitliche
>> Einwilligung zum Sex mangels weiterer Willensäußerungen nach
>> dem Tode weitergilt.
>
> Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich empfehlen, in
> solchen Fällen auf die Bestellung eines Pflegers hinzuwirken.
>
> Der Antrag sollte bei jedem Amtsgericht zu Protokoll der
> Geschäftsstelle gestellt werden können.
Bis zum Bescheid und dem Ende aller Rechtsmittel ist das Objekt
meiner Begierde von Fliegenmaden aufgefressen worden und hat die
gesamte Nahrungskette bis auf meinen Teller und zu den Monstern
der Tiefsee mitgemacht. Da kriegt das Wort "hab dich zum Fressen
gern" doch gleich wieder eine neue Bedeutung.
Ina
>> Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich empfehlen, in
>> solchen Fällen auf die Bestellung eines Pflegers hinzuwirken.
>>
>> Der Antrag sollte bei jedem Amtsgericht zu Protokoll der
>> Geschäftsstelle gestellt werden können.
>
> Wobei zu beachten wäre, dass die Pflegschaft in nur 3 Bereiche
> gegliedert ist:
>
> Finanziell, medizinisch und bzgl. des Aufenthalts. Wo also
> bleibt da das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Toten?
Paßt unter Aufenthalt. Bett oder im Grab.
Ina
Aber doch nur, wenn man das nicht auch schon zu Lebzeiten regelmaessig
versucht hat, oder?
Florian
--
begin signature_virus
Hi! I'm a signature virus. Please copy me to your signature to help me spread.
end
>Hat klar damit zu tun, was konkret man unter einer Erektion
>versteht. Im Wortsinne "Aufrichtung". Im Leben dadurch
>entstehend, daß eine Extradröhnung Blut reingepumpt wird. Bei
>hängender Leiche sackt einfach das Blut nach unten und sammelt
>sich da, wo es nicht wegfließen kann. Also z.B. in dem Teilchen,
>das dann sicher auch mit zunehmender Verweildauer am Galgen immer
>weniger solide wird. Dann ist aber wohl das Blut auch schon
>geronnen und der große steife bleibt dann womöglich so, weil
>innen alles Schorf ist. Aber da fehlt uns wohl die nötige
>Praxis...
Es soll aber bei Strangulation auch u.U zur Ejakulation kommen. Und
ich kann diese Beobachtung zumindest bei durch Würgeschlangen
strangulierten Rattenmännchen bestätigen.
>Ina
>
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
Also, jetzt wo Du Rattensperma verspeisende Würgeschlangen ins Spiel
bringst, wird mir das Thema aber zu heftig.
Gruß
Andreas
>> Hat klar damit zu tun, was konkret man unter einer Erektion
>> versteht. Im Wortsinne "Aufrichtung". Im Leben dadurch
>> entstehend, daß eine Extradröhnung Blut reingepumpt wird. Bei
>> hängender Leiche sackt einfach das Blut nach unten und sammelt
>> sich da, wo es nicht wegfließen kann. Also z.B. in dem
>> Teilchen, das dann sicher auch mit zunehmender Verweildauer
>> am Galgen immer weniger solide wird. Dann ist aber wohl das
>> Blut auch schon geronnen und der große steife bleibt dann
>> womöglich so, weil innen alles Schorf ist. Aber da fehlt uns
>> wohl die nötige Praxis...
>
> Es soll aber bei Strangulation auch u.U zur Ejakulation
> kommen. Und ich kann diese Beobachtung zumindest bei durch
> Würgeschlangen strangulierten Rattenmännchen bestätigen.
Jetzt reden wir aber von zwei ganz verschiedenen Paar Schuhen.
Die Situation von einem, der frei in einer Schlinge baumelt, die
ihm im Normalfall zwar das Rückgrat gebrochen hat aber sonst
nicht weiter berührt, ist mit einer Ratte, die gerade praktisch
ungleichmäßig von allen Seiten komprimiert wird, nun wirklich
nicht zu vergleichen. Am Galgen gilt nur die Schwerkraft, bei der
Ratte wird einfach rausgedrückt was drin ist - genau wie beim
Torten dekorieren mit dem Spritzbeutel. Nur was rauskommt, ist
halt anders. Ich verwette eine Runde Klapperschlangenstopfen
dafür, daß der gewesene Ratterich da keinerlei Anteil dran hatte.
Ina
>Jetzt reden wir aber von zwei ganz verschiedenen Paar Schuhen.
Da bin ich mir nicht ganz sicher, bei Erhängungen (im Sinne der
Hinrichtungsmethode, also mit Scharfrichter und Publikum, nicht der
stille Suizid irgendwo im Wald oder auf dem Dachboden, ohne Zuseher)
wurde ganz Ähnliches berichtet.
>Die Situation von einem, der frei in einer Schlinge baumelt, die
>ihm im Normalfall zwar das Rückgrat gebrochen hat aber sonst
>nicht weiter berührt, ist mit einer Ratte, die gerade praktisch
>ungleichmäßig von allen Seiten komprimiert wird, nun wirklich
>nicht zu vergleichen. Am Galgen gilt nur die Schwerkraft, bei der
>Ratte wird einfach rausgedrückt was drin ist - genau wie beim
>Torten dekorieren mit dem Spritzbeutel. Nur was rauskommt, ist
>halt anders. Ich verwette eine Runde Klapperschlangenstopfen
>dafür, daß der gewesene Ratterich da keinerlei Anteil dran hatte.
Ohne da jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, ist nicht so jedermanns
Sache, denke ich, aber das war kein Zerquetschen, wirklich nur rein
ein Ersticken des Tieres. Zum Zerquetchen kommt es erst, wenn die
Ratte sich wehrt und der Schlange dabei wehtut, mit Krallen oder
Zähnen.
Ja, auch der untaugliche Versuch ist strafbar (natürlich nur bei
Delikten mit Versuchsstrafbarkeit). Das ergibt sich im Umkehrschluss aus
§ 23 Abs. 3 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/23.html
Gruß
Marco
Flacsh.
Straftaten, die vom Patienten begangen wurden, fallen wie jede
Information, die während einer ärztlichen Behandlung erhoben
werden, unter die ärztliche Schweigepflicht! [1]
Mehr dazu in der FAQ von de.etc.notfallrettung (zZt. noch unter
http://sites.inka.de/ancalagon/faq/den.php3#Section_2.3
einzusehen):
| Die Schweigepflicht ergibt sich aus dem Anspruch des Patienten auf
| Schutz seines privaten Lebensbereichs und seiner Intimsphäre, also
| Rechtsgütern von Verfassungsrang (allg. Persönlichkeitsrecht,
| Art. 1, 2 GG). Sie ist für den Arzt eine Standes- und für das
| nichtärztliche Personal jedenfalls Berufspflicht, die in der Regel
| in Dienstanweisungen oder Arbeitsverträgen, teilweise auch in
| Rettungsdienstgesetzen (und für beamtete RD-Mitarbeiter, bspw.
| bei den Feuerwehren, auch im Beamtengesetz) ihren Ausdruck gefunden
| hat.
| Neben zivil- und arbeitsrechtlichen kann eine Verletzung der
| Schweigepflicht aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben, denn
| in § 203 StGB ist die "Verletzung von Privatgeheimnissen" mit Strafe
| bedroht:
Aus dem StGB:
| §203 Verletzung von Privatgeheimnissen
| (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
| persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs-
| oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
| 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines
| anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung
| der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
| erfordert,
| [...]
| anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit
| Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
| [...]
Die Schweigepflicht ist sehr umfassend, sie betrifft im
medizinischen Bereich zB. Diagnose, Therapie, Behandlung,
alle persönlichen Daten und Geheimnisse (auch über den Tod
des Patienten hinaus - siehe Absatz 4) und gilt gegenüber
allen an der Behandlung Unbeteiligten, also auch
Polizei, Staatsanwaltschaft und sogar auch Eltern (ja, auch
Eltern von Minderjährigen! [2]).
Dieser Paragraf kennt erstmal keine Ausnahmeregelung. Der Bruch der
Schweigepflicht ist ua. aufgrund anderer Rechtsnormen damit nur
zulässig bei:
- ausdrücklicher Einwilligung des Patienten
- mutmaßlicher Einwilligung (z.B. Weitergabe der Daten zur
Weiterbehandlung, Info der Angehörigen über Erreichbarkeit,
Straftat gegen den nicht mehr geschäftsfähigen Patienten)
- Wahrung eigener Interessen (z.B. Rechtfertigung der eigenen
medizinischen Maßnahmen vor Gericht, Straftat gegen die Person
des Arztes)
- Gefährdung höherwertiger Rechtsgüter (z.B. Eigen- oder
Fremdgefährdung)
Der letzte Punkt ist hier der springende: wenn die Tat
abgeschlossen ist und keine weitere Gefährdung vorliegt, dann
besteht Schweigepflicht. Ist dagegen erkennbar, dass eine
weitere Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt, darf die
Schweigepflicht dahingehend gebrochen werden.
In der Regel hat die Polizei genau deshalb z.B. auf Sucht-
stationen in psychiatrischen Krankenhäusern quasi Hausverbot.
Dort treiben sich nämlich des öfteren sogar per Haftbefehl
gesuchte Leute rum, um zu entziehen. Das Recht des Patienten
auf Wahrung seiner persönlichen Rechte durch die medizinischen
Vertrauenspersonen ist hierbei ganz korrekt höher bewertet als
das Interesse des Staates an seiner Haft.
Siehe auch folgenden Auszug aus der FAQ von d.e.n.:
| Ein Bruch der Schweigepflicht, also die Erteilung einer Auskunft
| über einen der Schweigepflicht unterliegenden Sachverhalt gegen den
| (mutmaßlichen) Willen des Patienten, kommt nur dann in Betracht,
| wenn der Schweigepflicht andere, vorrangige Pflichten
| gegenüberstehen, weil bei ihrer Einhaltung höherrangige Rechtsgüter
| wie bspw. Gesundheit oder Leben Dritter in Gefahr sind, und wenn
| gerade der Bruch der Schweigepflicht ein geeignetes Mittel zur
| Abwendung dieser Gefahr darstellt. Erforderlich ist hier das
| Bestehen einer gegenwärtigen, anders nicht abwendbaren Gefahr für
| Leben, Gesundheit oder Eigentum eines anderen Menschen
| (Notstandslage, § 34 StGB). Das bloße Strafverfolgungsinteresse
| des Staates überwiegt hingegen den Anspruch des Patienten auf
| Schutz der Privat- und Intimsphäre nicht. Das ergibt sich leicht
| ersichtlich auch schon daraus, daß in der Strafprozeßordnung
| Regelungen über ein Aussageverweigerungsrecht des Arztes und
| seiner berufsmäßigen Helfer vorhanden sind (siehe oben 2.3.3.2);
| hätte die Strafverfolgung Vorrang vor dem Interessen des Patienten,
| so gäbe es diese Vorschriften gar nicht, oder es wären
| Ausnahmeregelungen für besonders schwere Straftaten vorgesehen.
|
| Das bedeutet: ein Bruch der Schweigepflicht bspw. durch die
| Verständigung der Polizei oder Aussagen gegenüber den
| Ermittlungsbehörden (ohne eine Entbindung von der Schweigepflicht
| durch den Patienten!) kommt nur in Betracht, um zukünftige (schwere)
| Straftaten zu verhindern, nicht aber, um den Täter bereits
| begangener Straftaten zu überführen. Anders liegt der Fall nur dann,
| wenn entweder die Tat noch fortwirkt, also zusätzliche Schädigungen
| zu befürchten sind, oder wenn sich aus der begangenen Tat
| Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr ergeben. Dies ist
| sowohl bei schweren Straftaten aus dem Bereich der Gewalt- und
| Sexualdelikte der Fall, aus denen sich Hinweise auf ein hohes
| Aggressionspotential des Täters oder triebhaftes Verhalten ergeben,
| wie auch bei typischerweise wiederholt begangenen Delikten wie
| Kindesmißhandlung oder -mißbrauch.
Die Schweigepflicht ist ein ernsthaftes Recht des Patienten im
Vertrauensverhältnis Arzt-Patient.
Servus,
Bernhard
[1] Hier mal vereinfachend den Arztberuf angenommen, der §203 StGB
nennt eine ganze Latte weiterer Berufe, hier übrigens auch den
des Rettungsassistenten als eine "für die Führung [...] der
Berufsbezeichnung [...] staatlich geregelte Ausbildung".
Nach Abs. 3 Satz 2 auch alle anderen "dienstplanmäßigen" Helfer
ohne eigene staatlich geregelte Berufsausbildung (Sanitäter,
Rettungssanitäter ...).
[2] Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Eltern
Minderjähriger, soweit sich der oder die Jugendliche erkennbar
alleine in Behandlung gegeben hat, einsichtsfähig ist und aus
den Umständen (für den Arzt) erkennbar ist, dass die
Vertraulichkeit gewahrt werden soll.
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"I love deadlines. I like the whooshing sound they make as they fly by."
--Douglas Adams
Diese Kurse sind überhaupt eine extrem gutfunktionierende
Brutstätte für Urban Legends aller Art...
Übrigens auch die "Polizeikreise".
Sehr interessant ist dagegen eine Party auf der sich haupt-
sächlich Rechtsmediziner befinden und sukzessive betrunkener
werden. Da gibt's Stories, und die haben meist einen umso
höheren Wahrheitsgehalt, je unwahrscheinlicher sie klingen... :)
Aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung im Rettungsdienst
neige ich zu der Erkenntnis, dass es fast nix gibt, was es
nicht gibt.
Konkret kann ich aber momentan noch nicht von entsprechenden
Erfahrungen bei Erhängten und selbst bei autoerotischen Unfall-
opfern (nein, auch nicht bei Auto-Unfällen [1]) berichten. Da
war WIMRE nichts erigiert.
Servus,
Bernhard
[1] Siehe dazu Eingangszene aus "Auf Teufel komm' raus".
Langsam wird schon eklich!
;)
mfG
Daniel
--
"IcH fInDe AuCh, dAsS eS nIcHt So WiChTig IsT, eInEn TeXt In KoRrEcKtEr
gRoSs- Und KlEiNsChReIbUnG zU vErFaSsEn, Da DiEs DeR LeSbArKeIt KaUm
AbBrUcH tUt..." (2001073190EF...@kromm-at-home.de)
begin hp.vbs.txt da...@nurfuerspam.de http://www.idiosynkrasie.de/ end
>Bekannt? Kommentare? Meinungen?
Herzlichen Glückwunsch, du hast wohl eine der interssantesten und
spannensden Diskussionen seit langem losgetreten. :))
Hab mich selten so angeekelt amüsiert.
-ggg-
Vor allem bei wem, wenn der Hund doch nicht tot wäre...
> Herzlichen Glückwunsch, du hast wohl eine der interssantesten und
> spannensden Diskussionen seit langem losgetreten. :))
Danke. B-)
> Hab mich selten so angeekelt amüsiert.
Besonders der Bereich mit den Erektionen ist schon ziemlich
gewöhnungsbedürftig gewesen. B-)
--
So long... Fuzz
> Besonders der Bereich mit den Erektionen ist schon ziemlich
> gewöhnungsbedürftig gewesen. B-)
Neulich, im Schlafzimmer:
"/Das/ soll 'ne Erektion sein? Das ist höchstens Leichenstarre!"
Klaus
>> Es gibt aber nunmal meldepflichtige Krankheiten - z.B. Meningitis
>> (Enzündung der Hirnhäute).
>
> Logisch. Hochansteckende potentiell tödliche Krankheiten sind
> meldepflichtig. Ein nur sexuell übertragbarer Hautausschlag ist aber
> werde hochansteckend noch tödlich...
*grübel* Wenn nun eine weithin bekannte und aktive Persönlichkeit der
Pornoindustrie oder des sonstigen horizontalen Gewerbes mit einer
Geschlcehtskrankheit beim Arzt vorstellig wird... Da ist dann doch schon
von "hochansteckend" zu reden, oder? *g*
Sebastian
--
[17:26] <pathfinder> Muss mich jetzt dann mal Richtung warmes Nass aufmachen,
da ich gegen 18 Uhr aus dem Haus muss um nach LU zu
fahren und LotR-3 ansehen werde.
[17:27] <Yetiszaf> pathfinder: Spoiler: Er ist Lukes Vater.
"In der Freundin".
> Besonders der Bereich mit den Erektionen ist schon ziemlich
> gewöhnungsbedürftig gewesen. B-)
Möchtest du näher darüber sprechen?
SCNR, Lukas
--
Bloedland sucht den Superstar: jetzt bei http://www.bloedonline.de am
Kino-Jahrespoll 2004 teilnehmen und tolle Preise abgreifen.
Ganzkörpermäßig? Da muß sie aber auch diverse sehr weiche Stadien mit ihm
durchgehalten haben...
Ina
>>>>> Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich empfehlen, in
>>>>> solchen Fällen auf die Bestellung eines Pflegers
>>>>> hinzuwirken.
>>>>>
>>>>> Der Antrag sollte bei jedem Amtsgericht zu Protokoll der
>>>>> Geschäftsstelle gestellt werden können.
>>>>
>>>> Wobei zu beachten wäre, dass die Pflegschaft in nur 3
>>>> Bereiche gegliedert ist:
>>>>
>>>> Finanziell, medizinisch und bzgl. des Aufenthalts. Wo also
>>>> bleibt da das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Toten?
>>>
>>> Paßt unter Aufenthalt. Bett oder im Grab.
>>
>> "In der Freundin".
>
> Ganzkörpermäßig?
Zumindest teilweise.
> Da muß sie aber auch diverse sehr weiche Stadien mit ihm
> durchgehalten haben...
Oder vielleicht auch "well done" bzw. "medium".
Sebastian, das verleiht dem Satz "Ich hab dich zum Fressen gern" eine
*komplett* neue Bedeutung...
"Spritz-Beutel" ist gut :o)
sun, Monitor abwischend.
end
--
Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war.
Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet.
-- Mark Twain
>>>> Finanziell, medizinisch und bzgl. des Aufenthalts. Wo also
>>>> bleibt da das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Toten?
>>>
>>> Paßt unter Aufenthalt. Bett oder im Grab.
>>
>> "In der Freundin".
>
> Ganzkörpermäßig? Da muß sie aber auch diverse sehr weiche Stadien
> mit ihm durchgehalten haben...
Also, ich halte diese ganze Pflegschafts-Diskussion ohnehin nicht für
opportun. Wirkliche sexuelle Selbstbestimmung im Falle aller Fälle
verschafft einem nur die sog. "Patienten-Verfügung":
§1 Hiermit wird verfügt, dass mir im Falle meines Ablebens wenigstens
einmal täglich Erleichterung zu verschaffen ist.
§2 Von Penis verlängernden Maßnahmen (sog. "Apparatemedizin") bitte
ich unter allen Umständen abzusehen.
Klaus
Muß eindeutiger formuliert werden. Bei nahezu jeder Leiche (außer Ötzi,
Kahlbutz und Co.) sorgen Maden und Würmer sowieso für die physische
Erleichterung. Mal ganz abgesehen von Verdunstung.
Ina
>> Besonders der Bereich mit den Erektionen ist schon ziemlich
>> gewöhnungsbedürftig gewesen. B-)
>
> Möchtest du näher darüber sprechen?
Du darfst dir gerne meine Erektion anschauen, wenn mich die
Leichenstarre fest im Griff hat.
--
So long... Fuzz
> Um mal eine Webseite zu zitieren
> (http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon/nekrophilie.html):
>
>> Rechtliche Aspekte
>> Die Nekrophilie ist in Deutschland als Störung der Totenruhe nach
>> §168 des Strafgesetzbuches strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3
>> Jahren geahndet werden.
Hat sich da schonmal jemand beschwert, daß er sich in seiner Totenruhe
gestört fühlt? Nicht? Na also!
Gruß,
Markus
>Hat sich da schonmal jemand beschwert, daß er sich in seiner Totenruhe
>gestört fühlt? Nicht? Na also!
Solange es nicht moeglich ist, mit Toten in Kontakt zu treten, wird
das schwierig. Anders ist es mit Scheintoten...
Lutz
--
Play more with Claymore
>> §1 Hiermit wird verfügt, dass mir im Falle meines Ablebens
>> wenigstens einmal täglich Erleichterung zu verschaffen ist.
> Muß eindeutiger formuliert werden.
Du hast Recht. Einer übel meinenden Erbengemeinschaft bietet
meine etwas schwammige Formulierung u.Ust. zuviel unerwünschten
Interpretationsspielraum. Das erfordert Nachbesserung.
Allerdings - mit Rücksicht auf hier möglicherweise mitlesende
Minderjährige wollte ich auch nicht zu drastisch werden...
ACHTUNG, KINDER! DIE NACHFOLGENDEN ZEILEN ENTHALTEN ANSPIELUNGEN
SEXUELLER NATUR! BEIM WEITERLESEN KÖNNTEN EURE GEFÜHLE VERLETZT
WERDEN!
> Bei nahezu jeder Leiche (außer Ötzi, Kahlbutz und Co.) sorgen
> Maden und Würmer sowieso für die physische Erleichterung.
SEX MIT TIEREN??! Kann ich mir jetzt aufgrund meiner konservativen
Erziehung nicht recht vorstellen, aber wenn du meinst...
(Obwohl - schlucken die auch ab?)
Und zweitens: angesichts der Reproduktionsrate von
Schmeissfliegen und Speckkäfern könnte das Ganze
im Gegenteil eher zu einer ziemlich bedrückenden
Angelegenheit werden...
> Mal ganz abgesehen von Verdunstung.
Die steht und fällt mit dem Grundwasserspiegel. Wörtlich! :)
So, jetzt aber genug geschweinigelt - mein Abendessen wird kalt...
Grüßle, Klaus
(BTW: Wer bitte ist "Kahlbutz"?)
> (BTW: Wer bitte ist "Kahlbutz"?)
Der Ritter Kahlbutz war die einzige besichtigenswerte Mumie in der DDR.
Durch einen Zufall (Raumklima, -temperatur uvm.) wurde er in seiner
Gruft nicht zersetzt, sondern konnte nach Jahrhunderten als Mumie
geborgen werden; er wurde dann in einem kleinen ostdeutschen Ort
ausgestellt.
UG
Lutz, isses korrekt wenn ich _da_ jetzt Gagschutz anmelde?
Und ich mein nicht das Schwein!
Joe
--
Dieser Powerpoint-Humor scheint mir der legitime Nachfolger von
Scheißhaussprüchen zu sein. Niedrigstes Niveau und man holt sich
schnell mal ne böse Infektionen oder nen Pilz am Arsch.
[Raymond Scholz]
> Der Ritter Kahlbutz war die einzige besichtigenswerte Mumie in der
> DDR.
Und was war mit Ritter Erich?
Klaus
>Lutz, isses korrekt wenn ich _da_ jetzt Gagschutz anmelde?
>Und ich mein nicht das Schwein!
>
Meinen Segen hast Du.
1. War nicht Ritter sondern Dachdecker.
2. Tauchte überall auf wie Werbung bei den privaten. Pop-up gewissermaßen,
brauchte man sich nicht extra drum zu kümern.
Ina
>>> §1 Hiermit wird verfügt, dass mir im Falle meines Ablebens
>>> wenigstens einmal täglich Erleichterung zu verschaffen
>>> ist.
>> Bei nahezu jeder Leiche (außer Ötzi, Kahlbutz und Co.) sorgen
>> Maden und Würmer sowieso für die physische Erleichterung.
>
> SEX MIT TIEREN??! Kann ich mir jetzt aufgrund meiner
> konservativen Erziehung nicht recht vorstellen, aber wenn du
> meinst... (Obwohl - schlucken die auch ab?)
Läßt ja tief blicken, wenn Du bei einer Made an nix als Sex denken kannst.
Logisch schluckt die auch ab! Wie anders sollte sie wohl die Leiche durch
ihren Verdauungsapparat kriegen? Und was passiert mit der Leiche unserer
Betrachtung, wenn eine ausreichende Zahl Maden und Mädchen lange genug an
ihr herumgekaut hat? Sie wird physisch messbar leichter, weil die
recyclingfähigen Teile jetzt als Brummer gegen unsere Fensterscheibe
knallen.
> Und zweitens: angesichts der Reproduktionsrate von
> Schmeissfliegen und Speckkäfern könnte das Ganze
> im Gegenteil eher zu einer ziemlich bedrückenden
> Angelegenheit werden...
Schätze mal, die gesamte Platz findende Truppe ist leichter als ein
Federbett oder ein Wintermantel. Vermutlich sogar leichter als ein Paar
Sandalen. Lesen hier irgendwelche forensischen Entomologen (hoffentlich
heißen die so!) mit? Dann bitte mal äußern!
Ina
>> So, jetzt aber genug geschweinigelt - mein Abendessen wird kalt...
>
> Lutz, isses korrekt wenn ich _da_ jetzt Gagschutz anmelde?
> Und ich mein nicht das Schwein!
Du meinst die Formel "Igel + Norden = (-Abendessen)"?
vG
--
~~~~~~ Volker Gringmuth ~~~~~~~~~~~ http://einklich.net/ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Halbe Stunde nichts zu tun? <http://einklich.net/rec/yams> hilft.
> Lesen hier irgendwelche forensischen Entomologen (hoffentlich
> heißen die so!) mit?
Logisch heißen die so.
Wie sollten forensische Entomologen sonst heißen?
Eher sowas wie Igel.pawlow=ausgelutscht.
Und irgendwie habe ich den Eindruck, ich sollte da
jetzt schnell einen anderen Gagschutz beantragen.
Joe
>Eher sowas wie Igel.pawlow=ausgelutscht.
>
Auf "lutschen" hat schon der Schwabrackentapir den Gagschutz
angemeldet.
Lu"endlich!"tz
>Logisch heißen die so.
>Wie sollten forensische Entomologen sonst heißen?
>
Henz, Gertrud, Schanine?
>Logisch heißen die so.
>Wie sollten forensische Entomologen sonst heißen?
>
Heinz, Gertrud, Schanine?
> "Spritz-Beutel" ist gut :o)
>
> sun, Monitor abwischend.
Wieso mußt Du Deinen Monitor abwischen? Hat der Beutel draufgespritzt?
CNR, Christian
--
http://www.ewy-digital.de/
Digicam Photos & more ...
> Hi Stefan T. Unterweger, you wrote:
>
>> "Spritz-Beutel" ist gut :o)
>>
>> sun, Monitor abwischend.
>
> Wieso mußt Du Deinen Monitor abwischen? Hat der Beutel draufgespritzt?
Nein, er hat nur seinen Igel versehentlich nach Norden gedreht.
Da Didi
--
Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de
Der Rest deines Postings ist wirr,so dass ich ihn gelöscht habe! Nicht
böse sein. Ich habe nichts gegen dich, aber gegen deine Nebulosen!
[Hannelore Brigic, dswc, 15.3.2003]
[snip /$stacheltier.*$himmelsrichtung/]
Sehr schwacher Versuch, Brügmann. Setzen.
> [snip /$stacheltier.*$himmelsrichtung/]
>
> Sehr schwacher Versuch, Brügmann. Setzen.
*setz*
*aufschrei*
*aufspring*
Schade um den schönen I*el.
Und so passend zum Subject!
> Nur das das gerade in DER Branche nicht vorkommen wird - letztens kam
> mal ein Bericht auf N24 in dem mal gezeigt wurde was da hinter der
> Kamera alles für ein Aufwand getrieben wird.
>
> Die Darsteller/innen müssen regelmäßig zum Arzt und sich bescheinigen
> lassen das sie NICHT krank sind, sonst kriegen sie gar keine Jobs.
Zwischen Infektion und Nachweisbarkeit derselben gibt es immer
eine Luecke. Ein Restrisiko ist immer gegeben.
Ich meine mich bei einem aehnlichen Bericht auf einem anderen
Sender zu erinnern, dass auch nicht bei allen Produzenten fuer
alle moeglichen Krankheiten entsprechende Tests verlangt werden,
z.B. fuer Hepathitis. Und mit sowas hat man auch was nettes
fuers Leben.
Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spam...@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)
Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!
>> Die Darsteller/innen müssen regelmäßig zum Arzt und sich
>> bescheinigen lassen das sie NICHT krank sind, sonst kriegen
>> sie gar keine Jobs.
> Ich meine mich bei einem aehnlichen Bericht auf einem anderen
> Sender zu erinnern, dass auch nicht bei allen Produzenten fuer
> alle moeglichen Krankheiten entsprechende Tests verlangt
> werden, z.B. fuer Hepathitis. Und mit sowas hat man auch was
> nettes fuers Leben.
Gegens Leben, würde ich mal sagen.
Ina