soviel ich weiß, gab es in der DDR den akademischen Grad des "Diplom-
Juristen". War das der normale Abschluß des Jurastudiums in der DDR,
vergleichbar mit dem 1. Staatsexamen in der BRD, oder wurde dieser Grad
nur bei bestimmten Studienrichtungen oder an bestimmten Hochschulen
vergeben?
Grüße aus Düsseldorf,
=ToJe=
(sich in ein paar Wochen auch "Diplom-Jurist" nennen dürfend)
--
Torsten Jerzembeck * Kiesselbachstraße 77 * D-40589 Düsseldorf
* Exil-Westfale * PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome * Generation Tux *
Hi,
jedes wisschenschaftliche Hochschulstudium (Uni oder Hochschule -
nicht Fachschule; Fachhochschulen gab es nicht) in der DDR wurde mit
der Hauptprüfung abgeschlossen. Der Absolvent eines Jurastudiums war
damit Volljurist und für die verschiedenen juristischen Laufbahnen,
die regelmäßig mit einer Assistenzzeit begannen, qualifiziert. Ein
Äquivalent zum 1. Staatsexamen gab es nicht.
Dem Diplomverfahren zum Erwerb des ersten akademischen Grades (Diplom
eines Wissenschaftszweigs; hier: Rechtswissenschaft - Jura) konnte der
Student sich fakultativ unterziehen. Er hatte eine Diplomarbeit zu
verfassen und diese mit Erfolgsprädikat zu verteidigen, um das Diplom
verliehen zu bekommen.
Mit dem jetzt eingeführten Diplom-Juristen für Assessoren (AFAIK damit
diese nicht die [Verlegenheits-]Bezeichnung ass. jur. führen müssen,
um auf ihr bestandenes Staatsexamen verweisen zu können) hat der
Dipl.-Jur. der DDR mithin nur wenig zu tun.
mfg
Gerd
Wie bitte?
Fachhochschulen gab es.
Aus der Ingenieurschule Berlin (ISE)
wurde (1987 WIMRE) die Ingenieurhochschule Berlin
Marktstraße 9 am Ostkreuz.
Und dieser Abschluß ist anerkannt.
Auch im Westen. Dipl.Ing.(FH)
Gruß
BGE
>> jedes wisschenschaftliche Hochschulstudium (Uni oder Hochschule -
>> nicht Fachschule; Fachhochschulen gab es nicht)
>
> Wie bitte?
> Fachhochschulen gab es.
In der DDR? Nicht, dass ich mich erinnern könnte.
Es gab Unis/Hochschulen (nur mit Abi) und Fachschulen (auch ohne),
aber keine Fachhochschulen. WIMRE.
Außerdem gab's noch Ingenieurschulen.
Matthias
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
...nach dem Beitritt erstmalig auf dem Territorium von Fünfneuland.
> Aus der Ingenieurschule Berlin (ISE)
> wurde (1987 WIMRE) die Ingenieurhochschule Berlin
> Marktstraße 9 am Ostkreuz.
> Und dieser Abschluß ist anerkannt.
> Auch im Westen. Dipl.Ing.(FH)
Fazit: Aus der Fachschule (Ingenierschule) Ost ist nach der Wende eine
Fachhochschule (mit entsprechend höherem Niveau) gebildet worden. Es
fand mithin nicht etwa nur eine Umbenennung von "Ingenieurschule" in
"Fachhochschule" statt.
Gerd
Und die Ingenieurhochschule in Berlin Lichtenberg
und was weiß ich noch alles.
Die Absolventen dieser Schule bekamen den Dipl.Ing. (FH)
Gruß
BGE
Fazit: Aus der Fachschule (Ingenierschule) ist 1987? eine Hochschule
(Ingenieurhochschule) gebildet worden. Abschlüsse dieser Hochschule
wurden nach der Wende (zutreffend) als die einer Fachhochschule (West)
gleichwertig anerkannt. IMHO ist diese (Marktstr. bzw. Rhinstr.?) nach
der Wende auch Fachhochschule (FH) geworden.
Gerd
Gerd
>
> Fazit: Aus der Fachschule (Ingenierschule) Ost ist nach der Wende eine
> Fachhochschule (mit entsprechend höherem Niveau) gebildet worden. Es
> fand mithin nicht etwa nur eine Umbenennung von "Ingenieurschule" in
> "Fachhochschule" statt.
Die Schule hieß _vor_ der Wende schon Ingenieur_hoch_schule Berlin.
Alle Flüchtlinge die vor der Wende gingen erhielten den graduierten Ing.
später den Dipl. Ing. (FH)
Wenn Du die Bedingungen wissen willst wie ein Ing. der DDR
eine "Feststellung der Gleichwertigkeit" eines Abschlusses
bekam, können wir das gern klären.
Fakt ist, daß bei Doktoranden egal welcher Couleur überhaupt
keine Überprüfung stattfand.
Siehe P.M. Diestel mit seiner LPG Promotion.
Gruß
BGE
>
> Gerd
Ich auch.
Gute nacht.
:-)
BGE
Habe mich ja eben schon revidiert (siehe dort).
> Fakt ist, daß bei Doktoranden egal welcher Couleur überhaupt
> keine Überprüfung stattfand.
> Siehe P.M. Diestel mit seiner LPG Promotion.
Diestel hatte AFAIK zwar Melker (Berufsausbildung mit Abi?) gelernt,
aber dann doch wohl Jura studiert (Uni) und ist deshalb jetzt
Rechtsanwalt.
Gruß Gerd
>
> Diestel hatte AFAIK zwar Melker (Berufsausbildung mit Abi?) gelernt,
> aber dann doch wohl Jura studiert (Uni) und ist deshalb jetzt
> Rechtsanwalt.
Er hat WIMRE promoviert über irgendwelche Vorzüge der
sozialistischen Landwirtschaft.
Ist ja garnicht so verkehrt.;-)
Müßte man mal rausgooglen.
> Gruß Gerd
Jau
Boris
Aber doch nicht zu DDR-Zeiten?
Es gab (Fachschul-) Ingenieure, Hochschulingenieure (ohne Diplom) und
Dipl.-Ingenieure.
Das die Abschlüsse später gleichgestellt wurden bedeutet doch nicht,
daß der Titel Dipl.-Ing. (FH) vergeben wurde.
Fähnriche der NVA bekamen für ihren Fachschulabschluß, so vorhanden,
übrigens keinen Dipl.-Ing. (FH) zuerkannt.
Die Ingenieurhochschule in Berlin-Lichtenberg hat zu DDR-Zeiten
bestimmt Dipl.-Ingenieure ausgebildet.
Die Juristenausbildung in der DDR war also eine sogenannte "einstufige
Ausbildung", wie sie Ende der 70er, Anfang der 80er auch in einigen
Bundesländern der BRD erprobt wurde (ein Überbleibsel davon sind die
zwei juristischen Fachbereiche an der Uni Hamburg). War das von Anfang
an so, oder wurde die einstufige Ausbildung erst im Laufe der Zeit
eingeführt? Und wie war sie konkret ausgestaltet (praktische Studien-
zeiten, Fächer)?
>Dem Diplomverfahren zum Erwerb des ersten akademischen Grades (Diplom
>eines Wissenschaftszweigs; hier: Rechtswissenschaft - Jura) konnte der
>Student sich fakultativ unterziehen. Er hatte eine Diplomarbeit zu
>verfassen und diese mit Erfolgsprädikat zu verteidigen, um das Diplom
>verliehen zu bekommen.
Konnte der Student dies erst am Ende seines Studiums machen, oder gab es
schon während des Studiums die Möglichkeit? Hätte es für einen Jura-
studenten, der sein Studium nicht bis zur Hauptprüfung führen wollte
oder diese endgültig nicht bestanden hätte, ggf. mit dem Diplom bessere
Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegeben?
>Mit dem jetzt eingeführten Diplom-Juristen für Assessoren (AFAIK damit
>diese nicht die [Verlegenheits-]Bezeichnung ass. jur. führen müssen,
>um auf ihr bestandenes Staatsexamen verweisen zu können) hat der
>Dipl.-Jur. der DDR mithin nur wenig zu tun.
Das scheint mir auch so. Der Grad "Diplom-Jurist" wird allerdings von
den Hochschulen, die ihn verleihen (das sind durchaus nicht alle mit
einer juristischen Fakultät), schon nach dem bestandenen 1. Examen
(dem Referendarexamen) verliehen, und nicht erst nach dem 2. Examen (dem
Assessorexamen). Der Hintergedanke ist, den direkt nach dem 1. Examen in
die Wirtschaft gehenden Juristen ohne Befähigung zum Richteramt eine
einfache Bezeichnung ihre abgeschlossenen Ausbildung zu ermöglichen.
Referendare sind sie ja nicht, wenn sie nie im Vorbereitungsdienst
waren.
Grüße aus Düsseldorf,
=ToJe=
Hi Boris,
googeln bringt nichts konkretes. Zu finden war er jedoch im Bestand
der Hochschulschriften der Humboldt-Uni, die diese für die gesamte DDR
gesammelt hatte:
http://casanova.ub.hu-berlin.de/ALEPH/E867G8Q6TGA57QA6VANY2SEGEQ9BD7AT
YKU9GINAY7J19KETJM-01232/full-set/000010-999
Titel: "Die rechtliche Gestaltung der Kooperationsbeziehungen der LPG,
VEG und anderen Kooperationspartnern unter den Bedingungen der
Zusammenarbeit in einer Agrar-Industrievereinigung"
Die Dissertation selbst liegt jedoch wahrscheinlich nicht im Web.
mfg
Gerd
Siehste und warum hat der jetzt noch seinen Doktor?
Und all die Stasioffiziere mit ihren Promotionen wie man
Menschen bespitzelt, verhört und zersetzt wärend Ing.
ein Haufen Bedingungen erfüllen mußten um die
Gleichwertigkeitsurkunde zu bekommen (inc. Jahrelanger
Wartezeit?)
Da müßen wohl Dr. an dem Einigungsvertrag mitgewirkt haben.
War (ist) G. Krause nicht Dr.
Gruß
BGE
> >
> Aber doch nicht zu DDR-Zeiten?
> Es gab (Fachschul-) Ingenieure, Hochschulingenieure (ohne Diplom) und
> Dipl.-Ingenieure.
> Das die Abschlüsse später gleichgestellt wurden bedeutet doch nicht,
> daß der Titel Dipl.-Ing. (FH) vergeben wurde.
Hi Pit,
Darum ging es auch nicht.
Es gab die Behauptung es hätte in der DDR kein Fachhochschule gegeben
Das stimmte so nicht. Welche Bezeichnung der Absolvent hatte
spielt erstmal keine Geige, denn Bezeichnungen änderten sich auch in der
BRD.
Richtig ist, daß es die Bezeichnung "Dipl. Ing. (FH)" genau so
in der DDR nicht gab.
> Fähnriche der NVA bekamen für ihren Fachschulabschluß, so vorhanden,
> übrigens keinen Dipl.-Ing. (FH) zuerkannt.
Auch Leute die an Einrichtungen studierten die im Westen
_vor_ der Wende nicht als Ausbildungsstätte für Ingenieure
anerkannt waren. (Berlin-Wartenberg oder Eisleben)
Die waren mMn. gekniffen und bekamen den Techniker.
Oder mußten 2? Semester nachsitzen.
Auch wer nicht 3-jährige einschlägige Berufserfahrung am Stück
nachweisen konnte _und eine Lehre mit Berufserfahrung in
_derselben_ Fachrichtung (zB. E-Technik) war gekniffen.
Da ich Anfang der 90er im Ausland war war es nur mit Tricks
und Kniffen (zB. "Wir müssen demnächst nach Paraguay
und brauchen EU-konforme Abschlußzeugnisse", war natürlich Quatsch
half aber schneller die Papiere zu bekommen) möglich die
Abschlüsse schnell bestätigt zu haben.
Meiner Frau jedenfalls, die diese ganze Prozedur auch durchmachen mußte,
halfen die West-Papiere sehrwohl in Frankreich einen Job zu bekommen.
Mit DDR Abschlüssen war dort _überhaupt nichts_ zu machen.
Gruß
BGE
da will ich mal versuchen, Deinem doch recht umfangreichen
Informationsbedarf gerecht zu werden, wobei ich befürchte, daß die
gewünschten Details allgemein weiniger interessieren werden, so daß
eine Mail vielleicht zweckentsprechender gewesen wäre (ggf.
zusätzlich, wenn Du es wünschst).
Du wrotest:
> Die Juristenausbildung in der DDR war also eine sogenannte
> "einstufige Ausbildung", wie sie Ende der 70er, Anfang der 80er
> auch in einigen Bundesländern der BRD erprobt wurde (ein
> Überbleibsel davon sind die zwei juristischen Fachbereiche an der
> Uni Hamburg). War das von Anfang an so, oder wurde die einstufige
> Ausbildung erst im Laufe der Zeit eingeführt? Und wie war sie
> konkret ausgestaltet (praktische Studien- zeiten, Fächer)?
AFAIK war die Ausbildung schon immer einstufig, und sie war von
diversen Hochschulreformen geprägt (vgl. dazu:
http://www.uni-magdeburg.de/uniarchiv/beitraege/reform/HSR3-1.htm).
Die Studienzeit betrug insgesamt 8 Semester; aufgeteilt in je 2 Jahre
Grund- und Fachstudium und begleitet von Praktika z. B. bei Gerichten,
Staatsanwaltschaften und Notariaten.
Zur Ausbildung gehörten - neben den obligatorischen
"marxistisch-leninistischen Fächern" (s. o. a. Link) und Fremsprachen
(Russisch obligatorisch; fakutaltiv Englisch OR Französisch OR
Spanisch zusätzlich), die neben einigen der im folgenden aufgeführten
"Fach"-Fächer im Grundstudium angesiedelt waren - hauptsächlich
Rechtsgeschichte, Staats- und Rechtstheorie, Informatik, Kriminologie,
Kriminalistik, Staatsrecht, Verwaltungsrecht (rudimentär entwickelt),
Zivil-, Familien und Arbeitsrecht incl. Prozeßrecht, LPG- und
Bodenrecht, Straf- und Strafprozeßrecht, Wirtschaftsrecht, forensische
Psychologie und Medizin, Notarrecht (Reihenfolge ohne Ranking).
Rechtswissenschaftliche Sektionen gab es an der HU Berlin, KMU
Leipzig, FSU Jena und MLU Halle sowie IMHO an der EMA-Uni in
Greifswald speziell für Militärjuristen. Außerdem existierte die
unsägliche "Juristische Hochschule" der Stasi in Potsdam-Golm. Alle
hatten Promotions- und Habilitationsrechte im Rahmen ihrer
juristischen Fakultäten als akademische Strukturen. Für Absolventen
der Unis wurden Promotionen und Habilitationen überdies auch an der
Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (AStR) in
Potsdam-Babelsberg sowie der Akademie der Wissenschaften der DDR
durchgeführt. An einigen Unis gab es ein Fernstudium für Berufstätige.
Die Unis hatten Ausbildungsschwerpunkte gemäß dem künftigen
Einsatzgebiet des Absolventen als Richter, Staatsanwalt oder Justitiar
(Einsatz als Rechtsanwalt inclusive). Der Einsatz wurde von der sog.
Lenkungskommission, die beim Ministerium der Justiz und dem
Generalstaatsanwalt bestand, gemäß dem örtlichen und fachlichen Bedarf
bestimmt. Es gab mithin keinen Arbeitsmarkt.
>> Dem Diplomverfahren zum Erwerb des ersten akademischen Grades
>> (Diplom eines Wissenschaftszweigs; hier: Rechtswissenschaft -
>> Jura) konnte der Student sich fakultativ unterziehen. Er hatte
>> eine Diplomarbeit zu verfassen und diese mit Erfolgsprädikat zu
>> verteidigen, um das Diplom verliehen zu bekommen.
>
> Konnte der Student dies erst am Ende seines Studiums machen, oder
> gab es schon während des Studiums die Möglichkeit? Hätte es für
> einen Jura- studenten, der sein Studium nicht bis zur Hauptprüfung
> führen wollte oder diese endgültig nicht bestanden hätte, ggf. mit
> dem Diplom bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegeben?
Die Vergabe der Diplomthemen erfolgte AKAIK zu Beginn des 4.
Studienjahres. Zeitgleich wurde besonders leistungsstarken und
"klassenbewußten" Studenten (bedarfsentsprechend) fakultativ zum
Diplom ein Forschungsstudium mit dem Ziel der Promotion angeboten.
(Promotionsmöglichkeiten gab es allerdings auch später noch für die
Praktiker.)
Voraussetzung für das Diplomverfahren war die bestandene Hauptprüfung.
Dabei Durchgefallene wurden ohne jeglichen Abschluß geext. Die
Diplomierung war wünschenswert, jedoch keine absolute Pflicht.
Überhaupt war - zumindest bei den Juristen - der akademische Grad im B
erufsleben weniger von Bedeutung. Das hat sich erst in den 80ern
geändert, als die DDR Vorteile für ihren internationalen
Repräsentativwert erkannte. Übrigens: Forschungsstudenten, deren
Forschungsthemen aus irgendwelchen Gründen "starben", gingen mangels
Promotionsvoraussetzung letztlich ohne jeglichen akademischen Grad von
der Uni ab. Sie konnten sich dann nur noch um eine außerordentliche
Promotion bemühen.
>> Mit dem jetzt eingeführten Diplom-Juristen für Assessoren (AFAIK
>> damit diese nicht die [Verlegenheits-]Bezeichnung ass. jur. führen
>> müssen, um auf ihr bestandenes Staatsexamen verweisen zu können)
>> hat der Dipl.-Jur. der DDR mithin nur wenig zu tun.
>
> Das scheint mir auch so. Der Grad "Diplom-Jurist" wird allerdings
> von den Hochschulen, die ihn verleihen (das sind durchaus nicht
> alle mit einer juristischen Fakultät), schon nach dem bestandenen
> 1. Examen (dem Referendarexamen) verliehen, und nicht erst nach dem
> 2. Examen (dem Assessorexamen). Der Hintergedanke ist, den direkt
> nach dem 1. Examen in die Wirtschaft gehenden Juristen ohne
> Befähigung zum Richteramt eine einfache Bezeichnung ihre
> abgeschlossenen Ausbildung zu ermöglichen. Referendare sind sie ja
> nicht, wenn sie nie im Vorbereitungsdienst waren.
(Danke für die Richtigstellung. Ich war da nicht so völlig im Bilde.)
> Grüße aus Düsseldorf,
>
> =ToJe=
mfg
Gerd
> Richtig ist, daß es die Bezeichnung "Dipl. Ing. (FH)" genau so
> in der DDR nicht gab.
Richtig ist auch, dass es die Bezeichnung Fachhochschule nicht gab.
Genau so wie es die Bezeichnung Gymnasium nicht gab.
Was später wie angerechnet wurde, ist eine andere Wiese.
schnipp
>
>Siehste und warum hat der jetzt noch seinen Doktor?
>Und all die Stasioffiziere mit ihren Promotionen wie man
>Menschen bespitzelt, verhört und zersetzt wärend Ing.
>ein Haufen Bedingungen erfüllen mußten um die
>Gleichwertigkeitsurkunde zu bekommen (inc. Jahrelanger
>Wartezeit?)
>Da müßen wohl Dr. an dem Einigungsvertrag mitgewirkt haben.
>War (ist) G. Krause nicht Dr.
>
Die Titel dürfen weiterhin geführt werden. Einen
Gleichwertigkeitsbescheid dagegen haben die "ideologisch belasteten"
Abschlüsse sicher nicht bekommen. Meine Ingenieurschule bildete
Ingenieure und Ingenieurökonomen aus. Die Gleichwertigkeit der
Ingenieurabschlüsse war klar geregelt. 3 Jahre relevante Berufspraxis
oder für die, die noch im Ausbildung waren, ein 2jähriges
Brücken(-fern)studium obendrauf. Dafür gab es den "Dipl.-Ing. (FH)"
Für Ingenierökonomen war eine Gleichstellung nie vorgesehen.
Das heißt aber nicht, das die Inhaber der Abschlüsse keine
Ingenierökonomen mehr sind. Ein mir bekannter Fähnrich a.D. der NVA
hat sich ebenfalls die Berechtigung, den Ingenieurstitel seiner
Bildungseinrichtung zu führen, bescheinigen lassen, nur eben nicht als
Dipl.-Ing. (FH).
In den meisten Fällen ist die Gleichwertigkeit vermutlich nur formal
wichtig.
Im öffentlichen Dienst konnten die Absolventen der
DDR-Bildungseinrichtungen ihre Dienstposten im gehobenen Dienst
behalten (einen Gauck'schen Persilschein vorausgesetzt), auch der
höhere Dienst war dem Dipl.- (Ing)Ökonomen nicht versagt, ich weiß
sogar von 2 Industrie-Institut-Absolventen, für die
die Gewerkschaft die Laufbahnberechtigung für den gehobenen Dienst
durchgesetzt hat. Die wären in einem Zonenbetrieb allenfalls
hauptamtliche Parteisekretäre geworden.
Private Arbeitgeber werden wohl hoffentlich etwas pragmatischer mit
den Hoch- und Fachschulkadern umgegangen sein.
Da bringst Du ein bissel was durcheinander:
Zu unterscheiden ist zwischen beruflicher Qualifikation bzw. Abschluß
(hier: Jurist bzw. Ingenieur), deren Gleichwertigkeit zu den
westlichen Abschlüssen nach der Wende beurteilt wurde, und einem
akademischen Grad. Letzterer stand niemals irgendwie zur Debatte. Er
müßte nämlich förmlich aberkannt werden, und dafür gelten auch in der
BRD sehr stringente Voraussetzungen, zu denen die Tätigkeit bei oder
für die Stasi nicht gehört. Es gab daher keinen Anlaß, im
Einigungsvertrag irgendwas darüber zu regeln, woran schon der Westen
intessiert gewesen wäre.
Es gibt daher auch jede Menge Rechtsanwälte, die früher Offiziere des
MfS gewesen sind und als solche zum Dr. promoviert haben (sogar an der
stasieigenen juristischen Hochschule) oder Diplom-Juristen geworden
sind. An deren Titel kann keiner "ran", auch wenn das als
unbefriedigend erscheinen mag.
Was Diestel anbetrifft, so ist dieser beruflich im Ergebnis eines
wissenschaftlichen Hochschulstudiums Jurist (als gleichwertig
anerkannt), und er hat mit einem juristischen Thema an der
juristischen Fakultät der KM-Uni Leipzig zum Dr. jur. als akademischer
Grad promoviert. Ergo: Nichts daran zu rütteln.
Der Krause war AFAIK Ingenieur und hatte sogar eine Professur.
(Leider) auch völlig ok.
mfg
Gerd
> Die Titel dürfen weiterhin geführt werden.
Ja, bei Verwechslungsgefahr mit einem "richtigen" aka westdeutschen
Abschluß mit den Zusatz "der DDR".
> Einen
> Gleichwertigkeitsbescheid dagegen haben die "ideologisch belasteten"
> Abschlüsse sicher nicht bekommen.
Ja, wobei die Vergleichbarkeit ausschließlich _formal_ und _ideologisch_
festgestellt wurde.
> Für Ingenierökonomen war eine Gleichstellung nie vorgesehen.
s.o. Ich habe einen bundesdeutschen Abschluß als
Diplom-Wirtschaftsingenieur (TU) und ich kann Dir versichern, das ist nix
anderes als der DDR-Ingenieurökonom!
> Das heißt aber nicht, das die Inhaber der Abschlüsse keine
> Ingenierökonomen mehr sind. Ein mir bekannter Fähnrich a.D. der NVA
> hat sich ebenfalls die Berechtigung, den Ingenieurstitel seiner
> Bildungseinrichtung zu führen, bescheinigen lassen, nur eben nicht als
> Dipl.-Ing. (FH).
Ich konnte mir den Anerkennungszirkus sparen, trotzdem kenne ich die
Regelungen bei Abschlüssen an "militärischen und paramilitärischen
Einrichtungen der DDR" - ausschließlich ideologische Entscheidungen - ich
lasse aber nähere Ausführungen, sonst beschweren sich wieder welche ...
> In den meisten Fällen ist die Gleichwertigkeit vermutlich nur formal
> wichtig.
Um den "Fuß in die Tür" zu bekömmen, ist ein anerkannter Abschluß sehr
wichtig.
> Im öffentlichen Dienst konnten die Absolventen der
> DDR-Bildungseinrichtungen ihre Dienstposten im gehobenen Dienst
> behalten (einen Gauck'schen Persilschein vorausgesetzt),
Im Westen setzt der gehobene Dienst nur Abitur vorraus, im Osten mußte
zusätzlich ein Hochschulabschluß nachgewiesen werden.
> Private Arbeitgeber werden wohl hoffentlich etwas pragmatischer mit
> den Hoch- und Fachschulkadern umgegangen sein.
Mir hat ein Kaderleiter (Personalchef) sein Problem mit mir mal so
geschildert: "Unsere Absolventen kenne ich, ihre Stärken und Schwächen,
bei ihrer Biographie kenne ich die nicht .... das ist mein Risiko, im
Zweifel greife ich auf bekanntes zurück." Ich konnte es ihm nicht einmal
verdenken.
Peter
--
http://VOLKSARMEE.de.tt
Boris Gerlach schrieb:
>
> Matthias Opatz wrote:
> >
> > Boris Gerlach schrieb:
> > > Gerd Chalupecky wrote:
> >
> > >> jedes wisschenschaftliche Hochschulstudium (Uni oder Hochschule -
> > >> nicht Fachschule; Fachhochschulen gab es nicht)
> > >
> > > Wie bitte?
> > > Fachhochschulen gab es.
[...]
> Und die Ingenieurhochschule in Berlin Lichtenberg
> und was weiß ich noch alles.
> Die Absolventen dieser Schule bekamen den Dipl.Ing. (FH)
Nach der Wende. Vorher nicht.
Gruß, Volker
> Es gibt daher auch jede Menge Rechtsanwälte, die früher Offiziere des
> MfS gewesen sind und als solche zum Dr. promoviert haben (sogar an der
> stasieigenen juristischen Hochschule) oder Diplom-Juristen geworden
> sind. An deren Titel kann keiner "ran", auch wenn das als
> unbefriedigend erscheinen mag.
Obwohl wenn mans pragmatisch sieht, müssen ja
Anwälte einige Charaktereigenschaften haben,
die bei og. Personenkreis reichlich vorhandem sein dürften.
;-)
Gruß
BGE
ACK! Man braucht sich also keinerlei Sorgen zu machen: Sie sind
gottseidank offensichtlich im System voll integriert. *g*
> Gruß
> BGE
mfg
Gerd
Mit ausschließlich Abitur wird es in der technischen Laufbahn aber nix
mit gehobenen Dienst. Die Abiturienten werden wohl zusammen mit den
anderen Aufstiegswilligen aus dem mittleren Dienst eine
Verwaltungsfachhochschule besuchen und als Dipl.-Verwaltungsfachwirt
sich dem gehobenen nichttechnischen Dienst (CF) widmen.
Die CFt-Kräften dagegen rekrutieren sich aus FH-Ings oder auch
Hochschul/Uni-Dipl.-Ing., gehen ein Jahr zur Anwartschaft durch die
Dienstellen der Behörde und unterziehen sich danach einer
Laufbahnprüfung. Die Hürde von mittleren Dienst zum gehobenen ist also
einigermaßen hoch. Diese Ausnahme bestätigt die Regel:
Aufbauhelfer des mittleren technischen Dienstes BFt konnten bei
Verbleib in der Zone auch schon mal ein Einstiegsamt des gehobenen
Dienstes abfassen und waren dann auf ewig "Technischer Inspektor
(quasi h.c.), immer den Verbleib in der Zone vorausgesetzt.
Dieser Vorgang heißt Verwendungsaufstieg, ist in der Hierachie zwar
nicht verpönt, die Amtsausübung ist aber immer mit gewissen
Restriktionen verbunden.
> >jedes wisschenschaftliche Hochschulstudium (Uni oder Hochschule -
> >nicht Fachschule; Fachhochschulen gab es nicht) in der DDR wurde mit
> >der Hauptprüfung abgeschlossen. Der Absolvent eines Jurastudiums war
> >damit Volljurist und für die verschiedenen juristischen Laufbahnen,
> >die regelmäßig mit einer Assistenzzeit begannen, qualifiziert. Ein
> >Äquivalent zum 1. Staatsexamen gab es nicht.
> Die Juristenausbildung in der DDR war also eine sogenannte "einstufige
> Ausbildung", wie sie Ende der 70er, Anfang der 80er auch in einigen
> Bundesländern der BRD erprobt wurde (ein Überbleibsel davon sind die
> zwei juristischen Fachbereiche an der Uni Hamburg). War das von Anfang
> an so, oder wurde die einstufige Ausbildung erst im Laufe der Zeit
> eingeführt? Und wie war sie konkret ausgestaltet (praktische Studien-
> zeiten, Fächer)?
Es gab aber auch noch eine kirchliche Juristen-Ausbildung an
Kirchlichen Hochschulen (KiHo). Die Abschlüsse wurden vom Staat nicht
anerkannt, die Absolventen gingen in den gehobenen kirchlichen
Verwaltungsdienst.
Auch die Reifezeugnisse kirchlicher Oberschulen (zB Hermannswerder
oder Theresienschule) berechtigten nicht zum Studium an staatlichen
Hochschulen, ausgenommen Theologie - FR
u. a. Manfred Stolpe?
Deine Uhr geht vor, sie ist wahrscheinlich auf 11:36:57 PM eingestellt
worden, so daß sie 23:36:57 anzeigt.
Es ging im Ursprungsposting nicht um die "Bezeichnung" sondern um die
Schule an sich.
Gruß
BGE
als Ingenieur
> >>am Stück
> >>nachweisen konnte _und_ dazu noch eine Lehre mit
> >>Berufserfahrung in _derselben_ Fachrichtung
Wie lange diese nun, weiß ich nicht mehr.
> >>(zB. E-Technik) war gekniffen.
> >
> >wo liegt der Fehler?
> >
Wie immer im nichtwasserdichten Ausdruck.
:-)
Gruß
BGE
> > Die Titel dürfen weiterhin geführt werden.
> Ja, bei Verwechslungsgefahr mit einem "richtigen" aka westdeutschen
> Abschluß mit den Zusatz "der DDR".
Hups? Wo steht denn sowas?
Wenn ich das recht im Kopf habe:
Dr. -> Dr.
Dipl.-Ing. -> Dipl.-Ing.
Ing. (HS) -> Anerkennungsverfahren
Ing. (FS) -> Anerkennungsverfahren
Will sagen: Ein Dipl.-Ing. brauchte in gleichwertigen Ingenieur-
Disziplinen nie irgend ein Anerkennungsverfahren.
Martin Ebert
> Veith wrote:
> > > Die Titel dürfen weiterhin geführt werden.
> > Ja, bei Verwechslungsgefahr mit einem "richtigen" aka westdeutschen
> > Abschluß mit den Zusatz "der DDR".
>
> Hups? Wo steht denn sowas?
Im Gesetz? In der speziellen Verordnung? In einschlägigen Urteilen?
Ich bin mal wirklich zu faul, das rauszusuchen und hier jeder
Verästelung des westdeutschen Rechts nachzugehen - nicht mein Gebiet,
aber mein Kenntnisstand.
Beachte: Wo kein Kläger ...
> Wenn ich das recht im Kopf habe:
> Dr. -> Dr.
Hier ist das tatsächlich merkwürdig, da habe ich noch von keinem Fall
gehört. Da kenne ich sogar einen Doktor der Ökonomie ...
> Dipl.-Ing. -> Dipl.-Ing.
Gilt auf jeden Fall _nicht_ für Ökonomen, Piloten und Absolventen von
militärischen und paramilitärischen Einrichtungen der DDR. Immer, wie
"unten" -> sog. Anerkennungsverfahren.
> Ing. (HS) -> Anerkennungsverfahren
> Ing. (FS) -> Anerkennungsverfahren
Das Antragsverfahren ist natürlich nie zwingend und dann darf man nicht
einfach so "Ing." sagen - ich werde aber keinen verpfeifen ;-)
> Will sagen: Ein Dipl.-Ing. brauchte in gleichwertigen Ingenieur-
> Disziplinen nie irgend ein Anerkennungsverfahren.
In o.g. Fällen immer falsch! Und für "den Rest" würde es mich schwer
wundern.
Ääähh Martin, solltest Du was versäumt haben? <s>
Veith
--
Ist die Olle wieder keusch, guck Ossikram und Fliegerzeuch!
http://TV.ddr-luftwaffe.de
> > Dipl.-Ing. -> Dipl.-Ing.
> Gilt auf jeden Fall _nicht_ für Ökonomen, Piloten und Absolventen von
> militärischen und paramilitärischen Einrichtungen der DDR. Immer, wie
> "unten" -> sog. Anerkennungsverfahren.
Ja, da war was. Ausbildungsrichtungen, die es nicht analog ab,
wurden auch nicht a priori anerkannt.
> Ääähh Martin, solltest Du was versäumt haben? <s>
Noeh.
Ich habe den ersten akademischen Grad.
Und das ein einem unverdaechtigen technischen Fach.
Es gibt nicht den geringsten Grund, daran zu zweifeln.
Oder irgendwen zu befragen, ob er das auch so sieht.
Martin Ebert
[Anerkennungzirkus]
> > Ääähh Martin, solltest Du was versäumt haben? <s>
>
> Noeh.
> Ich habe den ersten akademischen Grad.
Der DDR oder mit Insignien eines Bundeslandes?
Bin ich mir nicht sicher, könnte sein, daß er an einer staatl.
Hochschule Jura studiert hat; mußtu mal seinen Lebenslauf raussuchen,
da sollt's drinstehen - FR
> [Anerkennungzirkus]
> > > Ääähh Martin, solltest Du was versäumt haben? <s>
> > Noeh.
> > Ich habe den ersten akademischen Grad.
> Der DDR oder mit Insignien eines Bundeslandes?
Ich kann die Frage nicht verstehen.
Ich habe ihn. Da akademische Grade Teil des Namens sind ...
heisse ich auch so.
Wer koennte damit ein Problem haben?
Martin Ebert
> > [Anerkennungzirkus]
> > > Ich habe den ersten akademischen Grad.
> > Der DDR oder mit Insignien eines Bundeslandes?
>
> Ich kann die Frage nicht verstehen.
> Ich habe ihn. Da akademische Grade Teil des Namens sind ...
> heisse ich auch so.
Ich Frage war, wer Dir dieses Recht verliehen hat. Eine Hochschule der
DDR oder eines Bundeslandes.
> Wer koennte damit ein Problem haben?
Fällt mir spontan ein: _DU_, wenn
* dein Chef den Lohn drücken will
* ein Konkurrent dir schaden will ("der trägt unrechtmäßig
einen Titel, da ohne DDR-Zusatz),
* ein Personalchef bei der Einstellung sagt "Eigentlich wollten wir
einen richtigen ..."
Es gibt sicher noch mehr.
Frage an alle: Gab es für das Anerkennungsverfahren Ausschlußfristen
oder könnte jemand auch heute noch einen entsprechenden Antrag stellen?