-cb
Nach bundesdeutschem Recht ist m.W. nur strafbar, was zum Tatzeitpunkt
gegen Gesetze des betr. Landes verstie� (und muss auch dann nicht
zwangsl�ufig so sein, z.B. wenn die damaligen Gesetze gegen elementare
Menschenrechte verstie�en). Im Falle W. Teske wurde ein Angeh�riger des
MfS in der DDR wegen Landesverrats(?) verurteilt. Was sah das Strafrecht
der DDR daf�r vor? Wenn schon sp�tere Bestrafung, dann geh�rt
keinesfalls nur der Henker vor den Kadi, sondern mindestens auch die
damaligen Richter und Milit�r(?)staatsanw�lte.
--
CU Christoph Maercker.
>Wenn schon sp�tere Bestrafung, dann geh�rt
>keinesfalls nur der Henker vor den Kadi, sondern mindestens auch die
>damaligen Richter und Milit�r(?)staatsanw�lte.
Die Richter und der Staatsanwalt kamen wegen Rechtsbeugung vor
Gericht.
Gru�
Gerald
> Die Richter und der Staatsanwalt kamen wegen Rechtsbeugung vor
> Gericht.
Fishing for Fragen?
Ok: Zu welchem Schluss kam das Gericht?
Mt
>Fishing for Fragen?
Nein, viel banaler: Thema f�r mich abgeschlossen, Unterlagen in
mehrere Aktenordner, ab in den Keller. Mehr als das, was ich
geschrieben habe, hatte ich einfach nicht zu Hand.
>Ok: Zu welchem Schluss kam das Gericht?
Also bin ich doch in den Keller gestiegen.
Nach schnellem Blick: Zwei Richter und der Staatsanwalt standen vor
der gro�en Strafkammer des Landgerichts Berlin.
Am 2. Juli 1998 erging das Urteil.
(523) 29/2 Js 291/91 Ks (3/96)
Ein Richter wurde wegen Totschlags in zwei F�llen (Teske und
Trebeljahr), jeweils in Tateinheit begangen mit Rechtsbeugung, zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Staatsanwalt wurde wegen Beihilfe zum Totschlag in zwei F�llen,
jeweils in Tateinheit begangen mit Beihilfe zur Rechtsbeugung, unter
Einbeziehung fr�herer Einzelstrafen ebenfalls zu einer
Gesamtfreiheittsstrafe von vier Jahrern verurteilt.
Der zweite Richter wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Das Urteil erging nach dem Strafgesetzbuch der DDR.
Andere an den Todesurteilen Beteiligte waren tot oder nicht mehr
verhandlungsf�hig.
Der BGH hat die Revision der Verurteilten am 26. Juli 1999 verworfen
(5 StR 219/99)
Nach meiner unsicheren Erinnerung waren die Verurteilten aber zu alt
bzw. krank, um die Strafe abzusitzen.
> Andere an den Todesurteilen Beteiligte waren tot oder nicht mehr
> verhandlungsf�hig.
An dieser Stelle kommt -also bei mir- ein gewisses Gef�hl von
Moral und Ethik ins Spiel:
Einerseits kann man -v�llig zu Recht- sagen: Niemand hat die gezwungen,
Richter oder Staatsanwalt zu werden. Es soll ja auch andere Berufe in
der DDR gegeben haben ... Journalist zum Beispiel. :-)
Und wenn sie es erst sp�t erkannt h�tten: Sie h�tten aussteigen k�nnen.
Klar, danach als Kohleschipper bei VEB Dingens. Aber auch das ist ein
ehrenwerter Beruf gewesen.
Andererseits -und hier wird es kritischer- war die DDR-Justiz ja nicht
unabh�ngig - so wie man das heute zumindest idealtypisch sich denkt: Da
war noch was von "Klassenauftrag" und "unsere Sache".
Da fehlen also genau die, die das anordneten.
Einverstanden, Mt
>Andererseits -und hier wird es kritischer- war die DDR-Justiz ja nicht
>unabh�ngig - so wie man das heute zumindest idealtypisch sich denkt: Da
>war noch was von "Klassenauftrag" und "unsere Sache".
>Da fehlen also genau die, die das anordneten.
Da ist schon was dran, aber ein Milit�rrichter und ein
Milit�roberstaatsanwalt, beide im Range eines Oberst, sind keine
kleinen W�rstchen, denen man zugute halten k�nnte, sie wussten nicht,
was sie tun, und wie sie da hineingeraten sind. Ein Staatsanwalt, der
seinen Namen unter den Antrag setzt, und ein Richter, der das
Todesurteil unterschreibt, erkl�ren sich verantwortlich daf�r.
Zum anderen: Diejenigen, die befahlen, haben sich sorgf�ltig
gesch�tzt, so als h�tten sie gewusst, dass sich die Verh�ltnisse
irgendwann wieder umdrehen w�rden. Es wurde systematisch vermieden,
Spuren zu hinterlassen. Wolfgang Berghofer erz�hlte mir, dass die
f�hrenden Funktion�re in den Bezirken ihre Direktiven nicht
schriftlich erhielten. Stattdessen kam w�chentlich ein Instrukteur
angereist, der m�ndlich die Anweisungen �berbrachte. Da wird es
schwierig, die Befehlsgeber zu verurteilen.
Au�erdem halte ich es aus Gr�nden der Generalpr�vention f�r wichtig
und sinnvoll, dass bei Schweinereien der Obrigkeit die Handlanger und
Ausf�hrenden auch bestraft werden. Das sollen die Menschen �berall
lernen: Sowas macht man nicht mit ohne Gefahr, belangt zu werden.
Und grunds�tzlich: Da, wo ein Mensch zu Tode gebracht werden soll,
h�rt's einfach auf. Das hat es �brigens auch gegeben: Ein Beisitzer,
der sich hartn�ckig weigerte, das erw�nschte Todesurteil zu f�llen.
(Das Gericht entschied deshalb auf lebensl�nglich, das OG kassierte
das Urteil, und in einem Verfahren von ein paar Minuten beschloss das
Bezirksgericht in neuer Zusammensetzung das erw�nschte Todesurteil)
>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
>werden - und bleiben.
So schie�t sich ein M�bius beim Pflegen seines Vorurteils argumentativ
selbst ins Knie.
Ein kurzes �berpr�fen der Fakten h�tte das vermeiden k�nnen.
Filbinger blieb eben nicht Ministerpr�sident, als seine Urteile
bekannt wurden.
> Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> schrieb:
>
>>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
>>werden - und bleiben.
>
> So schieᅵt sich ein Mᅵbius beim Pflegen seines Vorurteils argumentativ
> selbst ins Knie.
Naja, einer sagt so, einer so...
> Ein kurzes ᅵberprᅵfen der Fakten hᅵtte das vermeiden kᅵnnen.
>
> Filbinger blieb eben nicht Ministerprᅵsident, als seine Urteile
> bekannt wurden.
Welche Strafe hat er denn dann bekommen? Oder war er auch schon zu alt und
krank?
Grᅵᅵe, Peter
>Gerald Endres wrote:
>
>> Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> schrieb:
>>
>>>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
>>>werden - und bleiben.
>>
>> So schie�t sich ein M�bius beim Pflegen seines Vorurteils argumentativ
>> selbst ins Knie.
>
>Naja, einer sagt so, einer so...
So sagen immer die, die gar nichts zu sagen haben ...
Hier gehts aber um banale, �berpr�fbare Fakten.
>Welche Strafe hat er denn dann bekommen? Oder war er auch schon zu alt und
>krank?
Darum geht es hier nicht.
Die Todesurteile waren nicht bekannt, als Filbinger Ministerpr�sident
wurde, und als sie bekannt wurden, musste er abtreten. Das hei�t, der
M�biussche Versuch, eine ohnehin plumpe Lagermechanik aufzubauen, war
in beiden Punkten seiner Aussage schlicht falsch. M�bius schrieb ja in
bemerkenswerter Unkenntnis:
>>>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
>>>werden - und bleiben.
Ansonsten: Ja, solche Richter geh�ren bestraft, die einen wie die
anderen.
> Filbinger
Beim Lesen von Dirks Beitrag dachte ich zun�chst an (Moment, mal z�hlen)
wohl immerhin vier Ministerpr�sidenten der ostdeutschen L�nder.
Mt
> Da ist schon was dran, aber ein Milit�rrichter und ein
> Milit�roberstaatsanwalt, beide im Range eines Oberst, sind keine
> kleinen W�rstchen, denen man zugute halten k�nnte, sie wussten nicht,
> was sie tun, und wie sie da hineingeraten sind.
Diesen Teil meiner Einrede hattest Du gel�scht. Das "andererseits"
steht nicht versehentlich vor dem zitierten Absatz.
Mt
Ministerpr�sident "der Herzen" ist er hier allemal noch.
Siehe die Deppenrede des �ttinger unseres zuk�nftigen
Europaparlamentsvertreter.Oha.
Manchmal denk ich sehnsuchtsvoll an meine KMS 72 mit
Schulterst�tze zur�
Nun ja. Genau wegen dieser Klassensache wurde in der BRD nicht ein einziger
Blutrichter der Faschisten verurteilt, obwohl ihre Opfer in die -zigtausende
gingen. Daf�r wurden allein gegen die Milit�rrichter und -staatsanw�lte
der DDR mit Stand 24.09.1999 wegen "Justizunrecht (Rechtsbeugung)" 17
Verfahren abgeschlossen. Das betraf 33 Milit�rrichter
und -staatsanw�lte.
Ergebnis der Strafverfolgung
2 Freiheitsstrafe
5 Freiheitsstrafe auf Bew�hrung
2 Einstellung des Verfahrens unter Auflagen und Weisungen
4 rechtskr�ftig Freigesprochen
15 rechtskr�ftige Nichter�ffnung des Verfahrens
5 Verfahrensabschlu� wegen Verhandlungsunf�higkeit oder Tod
Veith
--
�Ich habe ja nichts gegen die Klassenjustiz. Mir gef�llt nur die Klasse
nicht, die sie macht.� Kurt Tucholsky, Auf dem Nachttisch (1930)
http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
>Gerald Endres wrote:
>> Martin Ebert<mx...@gmx.net> schrieb:
>>
>>> Andererseits -und hier wird es kritischer- war die DDR-Justiz ja nicht
>>> unabh�ngig - so wie man das heute zumindest idealtypisch sich denkt: Da
>>> war noch was von "Klassenauftrag" und "unsere Sache".
>>> Da fehlen also genau die, die das anordneten.
>>
>> Da ist schon was dran, aber ein Milit�rrichter und ein
>> Milit�roberstaatsanwalt, beide im Range eines Oberst, sind keine
>> kleinen W�rstchen, denen man zugute halten k�nnte, sie wussten nicht,
>> was sie tun, und wie sie da hineingeraten sind. Ein Staatsanwalt, der
>> seinen Namen unter den Antrag setzt, und ein Richter, der das
>> Todesurteil unterschreibt, erkl�ren sich verantwortlich daf�r.
>
>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
>werden - und bleiben.
Es ist schon ein Unterschied ob Du ein roter oder ein brauner Richter
warst.
Wurde aber auch nicht bestraft, und konnte in Ruhe seine Pension
geniessen.
>Ergebnis der Strafverfolgung
> 2 Freiheitsstrafe
> 5 Freiheitsstrafe auf Bew�hrung
> 2 Einstellung des Verfahrens unter Auflagen und Weisungen
> 4 rechtskr�ftig Freigesprochen
> 15 rechtskr�ftige Nichter�ffnung des Verfahrens
> 5 Verfahrensabschlu� wegen Verhandlungsunf�higkeit oder Tod
Zwei (!) Verurteilungen zu tats�chlichen Freiheitsstrafen. Wie viele
davon wirklich abgesessen? K�nnte man da sagen: Leider kein einziger
DDR-Richter im Gef�ngnis?
Die Justizkaste hat im einen wie im anderen Fall nach der Kr�henregel
funktioniert.
Der vermeintliche Gegensatz: Nazi-Richter l�sst man laufen,
DDR-Richter verknackt man, wird schon durch deine Zahlen nicht
best�tigt.
Da fand au�erdem eine andere Logik statt: Die BRD-Justiz hat sich
soviel Kritik an ihrer Behandlung der NS-Richter eingefangen, dass man
eigentlich den Fehler von damals nicht wiederholen wollte, Richter
grunds�tzlich straffrei zu stellen, wenn sie sich nur irgendwie noch
in den Buchstaben der damaligen Gestze bewegten. Letztlich ist aber
auch bei den DDR-Richtern nichts anderes rausgekommen. Bei Teske und
Trebeljahr kam die Verurteilung zustande, weil ein derart grobes
Missverh�ltnis zwischen der beabsichtigten (!) Tat und der Verh�ngung
der Todesstrafe bestand, dass hier die Rechtsbeugung auf der Hand lag.
>> Da ist schon was dran, aber ein Milit�rrichter und ein
>> Milit�roberstaatsanwalt, beide im Range eines Oberst, sind keine
>> kleinen W�rstchen, denen man zugute halten k�nnte, sie wussten nicht,
>> was sie tun, und wie sie da hineingeraten sind.
>
>Diesen Teil meiner Einrede hattest Du gel�scht. Das "andererseits"
>steht nicht versehentlich vor dem zitierten Absatz.
Da war kein Gegensatz intendiert, wir sind vermutlich einer Meinung.
Ich wollte nur die Dienstr�nge der Herrschaften noch einbringen.
> Nach meiner unsicheren Erinnerung waren die Verurteilten aber zu
> alt bzw. krank, um die Strafe abzusitzen.
Das ist im Strafvollzug normal. Wenn die Schlinge um den Hals enger
wird, kommt bald ein entsprechender Arzt um die Ecke, der so manches
zu attestieren weisz. Zieht sich nicht in Den Haag gerade auch so
ein Prozesz immer mehr in die Laenge?
Grusz,
Peter Blancke
--
Hoc est enim verbum meum!
>Wurde aber auch nicht bestraft, und konnte in Ruhe seine Pension
>geniessen.
Wurde zu spa�t bekannt. Totschlag verj�hrt nach 20 Jahren. - Bei roten
wie bei braunen Richtern
>Achim Ebeling <db3...@arcor.de> schrieb:
>
>>Wurde aber auch nicht bestraft, und konnte in Ruhe seine Pension
>>geniessen.
>
>Wurde zu spaät bekannt. Totschlag verjährt nach 20 Jahren. - Bei roten
>wie bei braunen Richtern
Jetzt brauchen wir nur noch jemand, der dem OP erklärt, daß
staatlicher Mord kein Mord ist, weil das Merkmal der Heimtücke fehlt
(oder so).
Gruß Uwe
--
Die Sicherheiten des Westens - Gewerkschaftsfürsorge,
Flächentarif, lineare Arbeitsbiographien, Sesshaftigkeit - o
sind im Osten längst der Einzelkämpfer-Anthropologie gewichen. L_
Christoph Dieckmann === http://www.sicherheitslampe.de === OL
> Darum geht es hier nicht.
> Die Todesurteile waren nicht bekannt, als Filbinger Ministerpräsident
> wurde, und als sie bekannt wurden, musste er abtreten. Das heißt, der
> Möbiussche Versuch, eine ohnehin plumpe Lagermechanik aufzubauen, war
> in beiden Punkten seiner Aussage schlicht falsch. Möbius schrieb ja in
> bemerkenswerter Unkenntnis:
>
> >>>Och, anderswo konnte man damit Ministerpraesident eines Bundeslandes
> >>>werden - und bleiben.
>
> Ansonsten: Ja, solche Richter gehören bestraft, die einen wie die
> anderen.
Ein naher Verwandter von mir hat etliche Todesurteile gefällt - und
zwar in Exekution des Gesetzes zum Schutze der Republik. In einer
mitteldeutschen Zeitung ist in der DDR darüber ein Artikel erschienen,
mit voller Namensnennung und der Bezeichnung "Blutrichter" (liegt mir
aber nicht vor). Die Stasi hat die betr. Personalakte im Geheimen
Staatsarchiv gezogen, das wissen wir. Die sollte also im Hause BStU
noch vorhanden sein. Ein dahingehender Antrag von mir wurde
abgeschmettert mit dem Hinweis, man wäre kein Institut für
Familienforschung.
FR
> > Nach meiner unsicheren Erinnerung waren die Verurteilten aber zu
> > alt bzw. krank, um die Strafe abzusitzen.
>
> Das ist im Strafvollzug normal. Wenn die Schlinge um den Hals enger
> wird, kommt bald ein entsprechender Arzt um die Ecke, der so manches
> zu attestieren weisz.
Nee, so einfach ist es nicht, dafür gibt's Amtsärzte - FR
> Ist der M�rder von Werner Teske nach der Wende bestraft worden?
Es sieht nicht so aus. (Statt "M�rder" will ich lieber
"Henker" sagen). Der Henker Hermann Lorenz
(* 1928, ? 2001 in Leipzig) ist laut Wikipedia nicht
bestraft worden.
Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_(Henker)
--
Gru�
Herluf Holdt
DK-3140
>> Link:
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_(Henker)
> so ist die URL richtig
> http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_%28Henker%29
>
> 73/55
Dankesch�n!
--
Herluf :�)
Ich kann als gelernter Wessi den letzten Satz nicht ganz glauben.
Dadurch, dass die DDR milit�rische Dienstgrade fast bei jedem
Uniformtr�ger hatte, macht sie es einem aber auch schwer. Ich
vermute doch eher ein anderes bewaffnetes Organ, oder sehe ich da
was falsch?
J�rgen
Ich würde meinen, daß der Autor des Artikels (oder seine Quelle)
hier falsch liegt. Der Strafvollzug unterstand dem Ministerium
des Innern, nicht der NVA.
Ronald.
--
Der Mann ihrer Träume muß ein Baßmann sein
das Kitzeln im Bauch macht sie verrückt
ihr Mund scheint vor lauter Glück still zu schrein
ihr Blick ist der Welt entrückt. (Herbert Grönemeyer)
Und die Beförderung könnte auch ganz normal gewesen sein, weil er eben
soundso viele Dienstjahre hatte.
> Und die Bef�rderung k�nnte auch ganz normal gewesen sein, weil er eben
> soundso viele Dienstjahre hatte.
Die Bef�rderung an sich ist mir egal, mir ging es um die Aussage NVA.
Ich dachte auch eher ams MdI oder vielleicht noch MfS, je nachdem wer
f�r das Gef�ngnis zust�ndig ist.
J�rgen
>Uwe Schickedanz schrieb:
>
>> Und die Beförderung könnte auch ganz normal gewesen sein, weil er eben
>> soundso viele Dienstjahre hatte.
>
>Die Beförderung an sich ist mir egal,
Denkst Du,mir nicht? Ich wollte das nur unterstützen, der Satz an sich
ist unglücklich formuliert.
>mir ging es um die Aussage NVA.
>Ich dachte auch eher ams MdI oder vielleicht noch MfS, je nachdem wer
>für das Gefängnis zuständig ist.
"Hermann Lorenz (* 1928, † 2001 in Leipzig) war Hauptmann und
Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung (StVE) Leipzig..."
Damit ist doch eigentlich klar, wer und wie. Siehe:
http://www.justiz.sachsen.de/download/Der_Strafvollzug_in_der_DDR.pdf
Ja klar. Aus deinem Dokument:
Einige Anstalten waren aus dem Zuständigkeitsbereich des MdI ausgegliedert und
unterstanden direkt dem MfS.
Da steh ich nun ...
Jürgen
> Uwe Schickedanz schrieb:
>> http://www.justiz.sachsen.de/download/Der_Strafvollzug_in_der_DDR.pdf
> Ja klar. Aus deinem Dokument:
>
> Einige Anstalten waren aus dem Zust�ndigkeitsbereich des MdI ausgegliedert
> und unterstanden direkt dem MfS.
>
> Da steh ich nun ...
Gem�� ihrer Aufgaben hatte das MfS Untersuchungshaftanstalten, _alle_
Strafvollzugsanstalten, einschlie�lich Bautzen II, unterstanden dem MdI.
Hinrichtungen wird es doch hoffentlich nur in Strafvollzugsanstalten gegeben
haben?! Oder sind die "Aufarbeiter" da schon weiter? :-D
Fazit: Herr Lorenz sollte damit Hauptmann der Volkspolizei, Organ
Strafvollzug, gewesen sein.
Siehe auch:
http://www.mfs-insider.de/SachbuchPDF/Inhalt.htm
Veith
--
Strukturen, Bilder & Geschichte(n) der LSK/LV
http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
Wie hast Du denn geschafft, das Subject so zu verwurschteln?
Mit utf-8 geht das doch eigentlich gar nicht?
> Einige Anstalten waren aus dem Zuständigkeitsbereich des MdI
> ausgegliedert und
> unterstanden direkt dem MfS.
> Da steh ich nun ...
Gemeint sind einige Untersuchungshaftanstalten (UHA), die tatsächlich
dem MfS unterstellt waren. Beispielsweise Hohenschönhausen.
Diese wurden von der Linie IX (Ermittlung) betrieben; das MfS war
(ein) offizielles Untersuchungsorgan in der DDR.
Haftanstalten (nach Verurteilung) betrieb das MfS nicht.
Insoweit kann der Henker auch nicht Angehöriger des MfS in
seiner Anstellung gewesen sein.
(IM oder HIM oder OibE mal außen vor; das wäre möglich.)
Mt
>Einige Anstalten waren aus dem Zust�ndigkeitsbereich des MdI ausgegliedert und
>unterstanden direkt dem MfS.
Die Haftanstalt in der Alfred-K�stner-Stra�e, zu der die
Hinrichtungsst�tte geh�rte, war eine "normale" Haftanstalt des MdI.
> Herluf Holdt, 3140 schrieb:
>> Mario skrev:
>>> Herluf Holdt, 3140 wrote:
>>
>>>> Link:
>>>> http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_(Henker)
>>> so ist die URL richtig
>>> http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_%28Henker%29
>>>
>>> 73/55
>>
>> Dankeschᅵn!
>>
> aus deiser Quelle, gleich der erste Absatz:
> <Zitat>
> Lorenz hat zwischen 1969 und 1981 die letzten 20 Hinrichtungen auf
> deutschem Boden vollzogen, die meisten wegen Mordes, einige wegen
> Spionage oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er bekam fᅵr
> jede Hinrichtung 150 Mark, seine Helfer je 125 Mark. Nur Hugo
> Friedrich, Leiter der Anstalt, war in die Tᅵtigkeit Hermann Lorenz'
> eingeweiht. Die Todesstrafe trug Lorenz spᅵter die Befᅵrderung
> zum Major der Volksarmee ein.
> </Zitat>
>
> Ich kann als gelernter Wessi den letzten Satz nicht ganz glauben.
> Dadurch, dass die DDR militᅵrische Dienstgrade fast bei jedem
> Uniformtrᅵger hatte, macht sie es einem aber auch schwer. Ich
> vermute doch eher ein anderes bewaffnetes Organ, oder sehe ich da
> was falsch?
>
> Jᅵrgen
Du sihest das vᅵllig richtig.
der unterstand den MDI und war somit Major der VP.
MFG
g.k.
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
> Uwe Schickedanz schrieb:
>> On Sun, 22 Nov 2009 13:57:57 +0100, Juergen Schulz
>> <juergen...@nurfuerspam.de> wrote:
>>
>>> Uwe Schickedanz schrieb:
>>>
>>>> Und die Befᅵrderung kᅵnnte auch ganz normal gewesen sein, weil er eben
>>>> soundso viele Dienstjahre hatte.
>>> Die Befᅵrderung an sich ist mir egal,
>>
>> Denkst Du,mir nicht? Ich wollte das nur unterstᅵtzen, der Satz an sich
>> ist unglᅵcklich formuliert.
>>
>>> mir ging es um die Aussage NVA.
>>> Ich dachte auch eher ams MdI oder vielleicht noch MfS, je nachdem wer
>>> fᅵr das Gefᅵngnis zustᅵndig ist.
>> "Hermann Lorenz (* 1928, ? 2001 in Leipzig) war Hauptmann und
>> Abteilungsleiter der Strafvollzugseinrichtung (StVE) Leipzig..."
>> Damit ist doch eigentlich klar, wer und wie. Siehe:
>> http://www.justiz.sachsen.de/download/Der_Strafvollzug_in_der_DDR.pdf
>
> Ja klar. Aus deinem Dokument:
>
> Einige Anstalten waren aus dem Zustᅵndigkeitsbereich des MdI ausgegliedert
> und unterstanden direkt dem MfS.
>
> Da steh ich nun ...
>
> Jᅵrgen
ab Urteil nur MDI offiziell.
Das da einige wahrscheinlich 2 Gehaltszettel hatten, wie so immer
scherzhaft behauptet wurde, sei mal dahingestellt.
> Gemᅵᅵ ihrer Aufgaben hatte das MfS Untersuchungshaftanstalten, _alle_
> Strafvollzugsanstalten, einschlieᅵlich Bautzen II, unterstanden dem MdI.
> Hinrichtungen wird es doch hoffentlich nur in Strafvollzugsanstalten gegeben
> haben?! Oder sind die "Aufarbeiter" da schon weiter? :-D
JA - wie ich gerade sehe.
Lt Handbuch MfS [1] war fᅵr den Vollzug in den UHA die Abt. XIV
zustᅵndig. Und -jetzt kommt's- die Funktionshᅵftlinge waren rechts-
krᅵftig Verurteilte.
Bezogen auf die Gesamtzahl der in UHA Einsitzenden sicher nicht all zu
viele - aber wir halten mal fest: Es hat auch verurteilte Hᅵftlinge in
Anstalten des MfS gegeben.
Ansonsten gab es lt. Dokument zeitweise noch ein Arbeitslager in HSH.
Mt
>
>Lt Handbuch MfS [1] war f�r den Vollzug in den UHA die Abt. XIV
>zust�ndig. Und -jetzt kommt's- die Funktionsh�ftlinge waren rechts-
>kr�ftig Verurteilte.
Kann ich best�tigen. Ich kenne eine rechtskr�ftig Verurteilte, die in
Hohensch�nhausen einsa� und arbeitete.
> Peter Veith schrieb:
>> Gem�� ihrer Aufgaben hatte das MfS Untersuchungshaftanstalten, _alle_
>> Strafvollzugsanstalten, einschlie�lich Bautzen II, unterstanden dem MdI.
>> Hinrichtungen wird es doch hoffentlich nur in Strafvollzugsanstalten
>> gegeben
>> haben?! Oder sind die "Aufarbeiter" da schon weiter? :-D
> <smip>
> Bezogen auf die Gesamtzahl der in UHA Einsitzenden sicher nicht all zu
> viele - aber wir halten mal fest: Es hat auch verurteilte H�ftlinge in
> Anstalten des MfS gegeben.
Nun, aber wirklich nur zum Arbeiten, statt im VEB halt im Knast. Nicht zum
hinrichten ... ;-)
Steht �brigens auch in der "Sicherheit".
>>> Gemᅵᅵ ihrer Aufgaben hatte das MfS Untersuchungshaftanstalten, _alle_
>>> Strafvollzugsanstalten, einschlieᅵlich Bautzen II, unterstanden dem MdI.
...
> Steht ᅵbrigens auch in der "Sicherheit".
Ich darf Dich zart auf einen gewissen Widerspruch zwischen Deiner ersten
sowie dann zweiten Aussage hinweisen.
Wir schreiben hier doch nicht zum Gaudi - sondern fᅵr die Nachwelt.
Mt
>Also der Komplex in der Bernhard-G�ring-Stra�e, wo jetzt das
>Amtsgericht drinne ist?
Das war ein zusammenh�ngender Komplex: Gericht und dahinter das
Gef�ngnis zwischen Arndt- und Alfred-K�stner-Str. Das Gef�ngnis ist
inzwischen weitgehend weggerissen, nur noch die Randbebauung zu Arndt-
und K�stnerstra�e ist stehn geblieben, dazwischen ist ein leerer Hof.
Auf dem Satellitenbild erkennjt man noch jeweils den Stummel des
dazwischen liegenden Geb�udes (51�19'21.55" N, 12�22'30.95 E).
Offizieller Eingang des Gef�gnisses war von der K�stnerstr., die
Hinrichtungsst�tte wurde lag gleich neben der Toreinfahrt von der
Arndtstr. Sie steht noch, aber das ist erst mal nur ein leerer Raum
mit einem Abflu� im Fussboden.
>Wir schreiben hier doch nicht zum Gaudi - sondern f�r die Nachwelt.
Soo doof wird die Nachwelt nicht sein.
Um die Verwirrung komplett zu machen: Mir hat mal jemand erz�hlt, das
Wachpersonal in den Untersuchungshaftanstalten des MfS h�tte, obwohl
in Diensten des MfS, MdI-Uniformen getragen.
Gekocht, geputzt und gewaschen wurde in diesen Anstalten von
Strafh�ftlingen.
> Auf dem Satellitenbild erkennjt man noch jeweils den Stummel des
> dazwischen liegenden Geb�udes (51�19'21.55" N, 12�22'30.95 E).
HINT: Ich rede *nicht* von maps.google
Google-Earth kann in den Versionen ab 5.x auch �ltere Luftbilder
zeigen. Also soweit die bei GE vorhanden sind.
Der geneigte Nutzer klickt auf dieses Uhr-Symbol oben.
Sodann kann ebendieser eine Zeitskala verschieben.
F�r Teile von Berlin ist das seit Tagen noch interessanter als
bisher schon: GE hat dem Vernehmen nach Luftbilder 1945 eingepflegt.
Mt
[OT]
Oh, G.Earth. Version 5 m�chte ich gerne haben, aber die kostet
ganz sicher Geld. Dann konnte ich auch sehen - anderen
Thread - wie zerst�rt die "Mietkasernen" aus 1890'er-Jahren oder
die Geb�uden der "DDR-Gr�nderzeit" am Bernauer Strasse,
Berlin, 1945 war. Ich habe schon die "Millenium-Luftbildpl�ne"
�ber Berlin 1943, 1953, 1993, 2000, aber Bernauer Strasse
liegt grade im oder ausser dem Rande.
[/OT]
Immer interessant hier mitzulesen. Und auch selber �ber die
Hinrichtungsst�tte in Arndtstrasse 48 und die DDR-Geschichte
mitzugoogeln. Ab und zu taucht auch Gerald Endres sein Name
auf. :-)
>>
>> F�r Teile von Berlin ist das seit Tagen noch interessanter als
>> bisher schon: GE hat dem Vernehmen nach Luftbilder 1945
>> eingepflegt.
5 Kacheln in wesentlichen aus dem Zentrum aus dem M�rz/April '45 und fast ganz
Berlin fl�chendeckend aus dem Jahre 1953.
> [OT]
> Oh, G.Earth. Version 5 m�chte ich gerne haben, aber die kostet
> ganz sicher Geld.
Es kostet dich keinen �re. Einfach auf http://earth.google.com/ runterladen. Man
sollte aber einen halbwegs aktuellen PC bzw. Mac haben, da die Software doch
etwas ressourcenfressend ist.
Bye Kai
>
> Für Teile von Berlin ist das seit Tagen noch interessanter als
> bisher schon: GE hat dem Vernehmen nach Luftbilder 1945 eingepflegt.
Danke für den Tip! Auf den Berliner Luftaufnahmen von Dez. 1953 ist
der PdR eingezeichnet, äh rekonstruiert ;-))
Kai
> 5 Kacheln in wesentlichen aus dem Zentrum aus dem
> M�rz/April '45 und fast ganz Berlin fl�chendeckend aus
> dem Jahre 1953.
>
> Es kostet dich keinen �re. Einfach auf
> http://earth.google.com/ runterladen. Man sollte aber einen
> halbwegs aktuellen PC bzw. Mac haben, da die Software doch
> etwas ressourcenfressend ist.
Dankesch�n. Es funktioniert.
Fantastisch dass ich in Sekunden den Gef�ngnis im Gerichtshof
in Leipzig wiederaufbauen und wieder abrei�en kann.
(51�19'21.55" N, 12�22'30.95 E) - (2000/2006).
P.s. Google Bildersuche "Hinrichtungsst�tte Leipzig":
<
http://images.google.dk/images?hl=da&um=1&sa=1&q=hinrichtungsst%C3%A4tte+Leipzig&btnG=S%C3%B8g+i+Billeder&aq=f&oq=&start=0