nico schrieb:
Brauchen Sie auch nicht. Im 2+4-Vertrag steht doch ausdrücklich geschrieben,
dass die "BRD" auf die Verfolgung von Kreigsunrecht gegen Deutschland
verzichtet. Auch Folgeschäden durch Blindgänger sind nicht mehr erstattbar.
Ebenso hat die "BRD" auf das RFecht verzichtet Beutegegenstände
zurückerstattet zu bekommen., sprich die Plünderungen der Besatzer werden
legalisiert.
Aber die Vernichtung Dresdens war schon etwas Besonderes. Nicht dass die
Flächenbombardierung ziviler Städte schon damals ein Kriegsverbrechen war,
war Dresden auch noch eine ausgewiesene Lazarettstadt. UNd vor ein paar
Jahren brüllten die Antifanten noch "Harris do it again!"
Aber so etwas hat ja den Staastschutz noch nie interessiert.
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Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann