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Gesinnungsstrafrecht: "Verächtlichmachung von Politikern" Renaissance eines DDR-Strafrechtsbegriffs

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Manfred

unread,
Jun 14, 2022, 8:22:53 AM6/14/22
to
Renaissance eines DDR-Strafrechtsbegriffs
Die verlorene Würde der Bärbel B.

Der Verfassungsschutz entdeckt eine neue Demokratiebedrohung:
die „Verächtlichmachung“ von Politikern. Damit holt der Ge-
heimdienst einen alten DDR-Strafrechtsbegriff aus dem Keller.
Politiker sollen vor Kritik geschützt, die Bürger
delegitimiert werden.

In dem neuesten Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz fin-
det sich eine bisher noch viel zu wenig beachtete Passage, die
sich aus zweierlei Gründen von früheren Texten des Inlandsge-
heimdienstes unterscheidet. Erstens wegen des Inhalts; es
geht darin ausdrücklich weder um extremistische Bestrebungen
oder Spionageabwehr, also das, was das Amt früher normaler-
weise beobachtet und bekämpft hatte. Zweitens wegen der
Sprache. Die wiederum stammt aus noch älteren Zeiten.
Außerdem noch aus einem anderen deutschen Staat.

In dem Abschnitt aus dem Bericht geht es um die so genannte De-
legitimierung des Staates: „Diese Form der Delegitimierung“, so
der Verfassungsschutz, „erfolgt meist nicht durch eine unmit-
telbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern
über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von
demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentan-
ten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen.

Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insge-
samt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt werden.“ (...)

Abgesehen davon, dass die ständige Agitation gegen Staatsver-
treter einmal das Anliegen eines breiten Bündnisses von linken
Parteien, Organisationen, Künstlern und sonstigen Aufrufunter-
zeichnern von Albers bis Zwerenz war, solange die Repräsentan-
ten noch Strauß und Kohl hießen – mit einer solchen Agitation
oder Unzufriedenheitsäußerung müssen die meisten Regierungen
seit Ende des Absolutismus auskommen. Bis vor kurzem galt
auch der Grundsatz, dass das Amt dem Amtsträger Würde
verleiht, nicht umgekehrt. (...)

In einem anderen deutschen Staat vor gut drei Jahrzehnten hiel-
ten das die Repräsentanten genau umgekehrt, und damit ähnlich
wie Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang heute. Da-
mals betrachteten Amtsträger ganz selbstverständlich jede
Kritik an sich als Erschütterung des Systems insgesamt,
das sie unentwegt und noch nicht einmal zu Unrecht in
seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sahen.

Auch damals gehörte Anetta Kahane übrigens zu den Abwehrkräf-
ten, allerdings ohne Stiftung im Rücken, weshalb sie ihre
Berichte noch selbst schreiben musste.

Das führt uns zur Sprache des Verfassungsschutzberichtes.
Dort kommt nämlich ein Begriff vor, den ältere Ostdeutsche
nicht erst im Verfassungsschutzbericht von 2021 nachlesen
müssen, nämlich Verächtlichmachung.

In Paragraph 220 des DDR-Strafgesetzbuchs hieß es:
„§ 220 Staatsverleumdung. (1) Wer in der Öffentlichkeit

1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtun-
gen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit
oder Maßnahmen;


2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaft-
lichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staat-
lichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaft-
lichen Organisation
verächtlich macht oder verleumdet, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung
auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem
Tadel bestraft.“

In seiner verschärften Fassung vom 28. Juni 1979 kamen noch
Schriften, Gegenstände und Symbole dazu, mit denen jemand die
öffentliche Ordnung hätte stören können. Unter Strafe standen
auch „Äußerungen faschistischen, rassistischen, militaristi-
schen oder revanchistischen Charakters“, wobei die Begriffe
sehr, sehr weit nach Gutdünken der Repräsentanten ausgelegt
wurden:

„(1) Wer in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder
staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Or-
ganisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen herabwürdigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verur-
teilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit
öffentlichem Tadel bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer Schriften, Gegenstände oder
Symbole, die geeignet sind, die staatliche oder öffentliche
Ordnung zu beeinträchtigen, das sozialistische Zusammenleben
zu stören oder die staatliche oder gesellschaftliche Ordnung
verächtlich zu machen, verbreitet oder in sonstiger Weise
anderen zugänglich macht.

(3) Ebenso wird bestraft; wer in der Öffentlichkeit Äußerun-
gen faschistischen, rassistischen, militaristischen oder
revanchistischen Charakters kundtut, oder Symbole dieses
Charakters verwendet, verbreitet oder anbringt.

(4) Wer als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik die
Tat nach Absatz 1 oder 3 im Ausland begeht, wird mit Frei-
heitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf
Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es handelte sich also um lupenreines Gesinnungsstrafrecht,
das sogar bei nichtöffentlichen Äußerungen angewendet wurde.

Das zeigt ein schönes Zeitdokument von 1988 – der Haftbefehl
gegen eine Frau aus Rostock nach Paragraph 220, die damals
sechs anonyme Briefe an Repräsentanten und Repräsentantinnen
verschickte, in denen sie die hetzerische Behauptung aufstel-
lte, „daß nicht die Möglichkeit besteht, die Meinung frei zu
äußern“.

Bild:
https://www.stasi-mediathek.de/medien/untersuchungshaftbefehl-wegen-oeffentlicher-herabwuerdigung/blatt/9/


Ein DDR-Funktionär hätte damals einem Westjournalisten gesagt,
jeder könnte in der DDR seine Meinung frei heraussagen, er
müsse eben nur mit den Folgen zurechtkommen. (...)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet in seinem Bericht
eben nicht nur den DDR-Strafrechtsbegriff der Verächtlichmach-
ung, sondern auch den Geist, der darin steckt:

Der Bürger schuldet dem Mandatsträger Achtung, nicht umgekehrt.
Er darf ihn nicht verächtlich machen, auch wenn er sich noch
so verachtenswert verhält, und jede abfällige Bemerkung über
einen Funktionär trifft immer das System als Ganzes.

Die herrschende Kaste witterte in der DDR auch deshalb an allen
Ecken Delegitimierung, weil sie wusste, dass es mit ihrer
Legitimation ziemlich schlecht stand.

Wo beginnt die Verächtlichmachung von Repräsentanten- und tan-
tinnen eigentlich: bei einem Witz, einer Satire, einer sachlich
zutreffenden Bezeichnung wie Hanswurst, Versager, Trottel oder,
jetzt wird es wirklich grob, Berliner Senatsmitglied?

Verächtlichmachung stellt zwar noch nicht wieder einen Straftat-
bestand dar, aber neuerdings einen Verfassungsschutzfall. Nach-
dem sich Politiker mehr und mehr der Aufgabe widmen, Bürger zu
erziehen, und auch Qualitätsmedien Kritik am Bürger als ihr
Hauptbetätigungsfeld betrachten, zieht der Geheimdienst
konsequent nach, indem er sich mit dem Bürger beschäftigt.
Und zwar mit dem Bürger als solchen.

Er soll also erstens nicht verachten. Zweitens – und der Punkt
zählt fast noch mehr – liegt es an ihm, wenn das Vertrauen in
die staatlichen Institutionen schwindet, und nicht etwa an
denjenigen, die diese Institutionen leiten. (...)

Warum sollte jemand eine Abgeordnete wie Emilia Fester nicht ver-
achten, die in ihrer ersten Rede vor dem Bundestag gleich zwei Lü-
gen unterbrachte und es außerdem als ihre Aufgabe sieht, in und
vor dem Parlament Tänze aufzuführen, das Ergebnis ins Netz zu
stellen, wobei sie auf nichtgefällige Kommentare lauert, die
es ihr wiederum erlauben, sich als Opfer mit 10012,89 Euro mo-
natlicher Entschädigung ( https://bityl.co/Cgrc ) darzustellen?

Bei Claudia Roth genügen eigentlich schon ihr halbnackter und
nicht nur von sich selbst berauschter Auftritt vor der Kamera von
2008 („die Türkei ist meine Freundin“ https://bityl.co/Cgrh ) und
ihr Mitwackeln in einem „Deutschland du mieses Stück Scheiße“-
Aufmarsch, um sie zu verachten. Da helfen auch alle Bundestags-
vizepräsidentinnen- und Staatsministerinnentitel nichts.

Wie man in der Türkei jedenfalls so ähnlich sagt: „Geht eine
Öchsin in den Palast, wird nicht die Öchsin zur Königin, sondern
der Palast zum Stall“. Jeder kann Claudia Roth natürlich ästimieren
und es im Übrigen auch in Ordnung finden, dass diese ausgepichte
Menschenwürdedröhnerin und Gefühlsbewirtschafterin sich an der
antisemitischen Propaganda bei der Documenta in Kassel offenbar
nicht stört. Aber keine, wirklich keine Macht der Welt kann einen
Bürger dazu zwingen, diese Politikerin zu achten.

Und wenn die Welt voller Kahanes und Haldenwangs wäre. Warum
sollte jemand einen Bundesgesundheitsminister achten, über des-
sen Lügen und Verdrehungen niemand mehr den Überblick hat? Und
warum eine Bundestagspräsidentin, die es kürzlich angemessen
fand, ein TikTok-Video ( https://ytube.io/3TZn ) zu senden,
in dem sie mit quäkiger Stimme ein Kinderlied singt?

Warum soll jemand der grünen Fraktionschefin im bayerischen Land-
tag mehr als höfliche Verachtung entgegenbringen, die Bürger über
Verzicht belehrt, selbst zum Eisessen nach Kalifornien düst und
unmittelbar nach einem islamistischen Anschlag in Frankreich
hampelnd, zwinkernd, dauerbelustigt und augenscheinlich nicht
nüchtern ihr Maßnahmenpaket bewirbt, in dem so „tolle Sachen“
(Schulze) ( https://bityl.co/Cgs0 ) wie Prävention drinstehen?

Welchen Grund hätte jemand, einer Luisa Neubauer – auch sie ist
ja eine Repräsentantin, und wie – Achtung entgegenzubringen,
die als höhere Hamburger Tochter nicht so wohlgeborenen
Mitbürgern empfiehlt, die Erwerbsarbeit am besten bleiben
zu lassen, falls sie nicht ihre moralischen Ansprüche erfüllt?

"Kein Mensch sollte gezwungen sein, einer Arbeit nachzugehen,
bei der man zwar die Miete am Ende des Monats sichert, aber
die Zukunft der eigenen Kinder verunsichert." stellt
@luisamneubauer bei der re:publica klar
#rp22pic.twitter.com/kNhiPx6hAl
— Fridays for Future Germany (@FridayForFuture) June 10, 2022

Für die Repräsentanten gibt es eigentlich naheliegende Regeln,
um der Verachtung zu entgehen: Seien Sie nicht korrupt. Treten
Sie bei Erhebung einer Anklage zurück. Ziehen Sie sich ordent-
lich an. Reden Sie nur nüchtern in eine Kamera. Verachten Sie
das Land und seine Bürger nicht, die Ihre Diäten zahlen. Be-
zeichnen Sie Bürger nicht als Geiselnehmer, Covidioten, Schwur-
bler und Demokratiegefährder, nur weil sie anders meinen und
reden, als es Ihnen und Ihrer Partei gerade gefällt. Überlegen
Sie sich genau, was Sie in sozialen Medien von sich geben.
Sagen Sie nicht wissentlich die Unwahrheit.

Verlangen Sie nicht, besonders wenn Sie materiell gut gepolster-
ten Vielfliegerkreisen angehören, von weniger gut versorgten
Bürgern ein Leben in Jutesack und Asche. Und denken Sie immer
daran, dass Sie den Bürgern dienen, nicht umgekehrt, und dafür
eine Bezahlung plus Versorgungsanspruch erhalten, die sehr
viele von Ihnen auf dem freien Markt nie und nimmer bekämen.
Seien Sie deshalb bescheiden und dankbar. Und halten Sie
öfter einfach den Mund, vor allem bei offensichtlicher
Ahnungslosigkeit ( https://bityl.co/CgsF ).

„Würde“, um einmal Karl Kraus zu zitieren, der heute ein Sonder-
fall für den Verfassungsschutz wäre, „ist die konditionale
Form von dem, was einer ist.“ (....)

Dazu kommt noch eine Verschärfungsstufe. Wenn es in einer deut-
schen Großstadt zu massenhaften sexuellen Übergriffen kommen
konnte, und praktisch alle Medien drei Tage lang darüber schwei-
gen, um dann abzuwiegeln und via ZDF mit zusammengelogenen Zahlen
zu fragen: Was ist mit dem Oktoberfest? – dann brechen gleich mehr-
ere Pfeiler auf einmal. Und noch mehr Stützelemente fallen, wenn
Poltiker selbst 2021 noch Corona-Lockdowns verhängen, von denen
sie damals wissen mussten, dass sie gegen das Virus wirkungslos
waren.

Und wenn sie jetzt mit Hilfe geneigter Medien die Evaluierung die-
ser Maßnahmen hintertreiben, weil sie ziemlich genau wissen, wie
ein aufrichtiges Ergebnis aussehen würde. Noch einen ganz anderen
Grad der Vertrauenszerstörung verantworten die Zuständigen für
die mutwillige Ignoranz des Wahlgesetzes in Berlin und ihre
anschließenden Verharmlosungs- und Vertuschungsversuche unter
Mithilfe von Funkschranzen. (...)

Neben der oben angeregten kleinen Vergleichsstudie zum Kaiser-
reich sollten sich Haldenwang und zumindest die Bundesinnenmini-
sterin noch eine andere und historisch viel naheliegendere Lek-
türe vornehmen, nämlich den Beschluss des Bundesverfassungsge-
richts vom 28. November 2011 (1 BvR 917/09) zur Meinungsfreiheit.

Das Gericht stellt darin fest, dass Meinungen generell durch
Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind, „ohne dass es dabei
darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie
begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob
sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos einge-
schätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht,
wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.

Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die
der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da
das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber
nicht erzwingt.“

Die Grenzen von Artikel 5 – dem Garant der Meinungsfreiheit –
zogen die Richter ausdrücklich deshalb so weit, weil er ihrer
Ansicht nach besonders die „Machtkritik“ schützt.

Aus dem Beschluss von damals spricht die Klugheit, dass gerade
derjenige am ehesten Zustimmung findet, der sie weder erzwingt
noch mit moralisierenden Vorhaltungen abfordert. Es sind nicht
nur Feinheiten, die zwischen dem Beschluss von 2011 und dem
Verfassungsschutzbericht von 2022 liegen.

Beide Texte stehen jeweils für völlig unterschiedliche Auffas-
sungen von Gesellschaft. Obwohl sie beide aus der späten Bundes-
republik stammen und nur elf Jahre auseinanderliegen, führt
keine Brücke mehr von hier nach dort. (...)

An den Bürger des neuen Typs ergeht die Aufforderung, den staat-
lichen und politischen Betrieb gefälligst nicht zu stören.
Beziehungsweise zu beeinträchtigen. Zum Sündenregister, das
Politiker und Medienschaffende für nichtkonstruktive Kritiker
führen, gehört auch der Diskursverstoß durch den so genannten
DDR-Vergleich.

Immerhin: Diesen Vorwurf musste man sich von den Abzeichenträ-
gern damals nicht anhören. Aber ganz grundsätzlich gibt es
nicht nur einen einfachen Weg, der Verachtung zu entgehen,
sondern auch dem DDR-Vergleich: Benutzen Sie einfach kein
SED-Vokabular. Schon gar nicht als Geheimdienstmitarbeiter.
Und denken Sie vor allem nicht wie ein Repräsentant des
Obrigkeitsstaats.
mehr, mit Links:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/veraechtlichmachung-von-politikern/

Bärbel Bohley wusste es schon 2001, …

„ man wird sie (die Stasi Methoden) ein wenig adaptieren,
damit sie zu einer westlichen Gesellschaft passen. Man
wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt
feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen.
Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver
arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige
Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel
in dem alles seine Kontur verliert.“

Nach 16 Jahren Merkel sind Honeckers Erben auf der Zielgeraden.






Siegfrid Breuer

unread,
Jun 14, 2022, 10:13:59 AM6/14/22
to
bumerang....@mail1a.de (Manfred) schrieb:

> Der Verfassungsschutz entdeckt eine neue Demokratiebedrohung:
> die ?Verächtlichmachung? von Politikern. Damit holt der Ge-
> heimdienst einen alten DDR-Strafrechtsbegriff aus dem Keller.

Der sogenannte "Verfassungsschutz" ist doch
auch laengst ein Staatssicherheitsschutz!

--
> Wenn man bloed im Kopf ist, dann ist alles egal.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[weissagt Ottmar Ohlemacher 2008 das Motto der Mehrheit der Buerger in
<http://al.howardknight.net/?&MSGI=%3C1aoyopdvid5p3$.f0d0xr5u941l$.dlg@40tude.net%3E>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>
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