gibt es die DDR-StVO irgendwo online? Gurgel wurde zum Stichwort "StVO
der DDR" zwar 19x fündig, aber keine Online-Ausgabe dabei, geschweige
denn eine vollständige. Ich suche die Abbiegevorschriften für Radfahrer,
die zwischen ca. 1970 und 1989 galten.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!
Nicht das ich wüsste.
> Gurgel wurde zum Stichwort "StVO
> der DDR" zwar 19x fündig, aber keine Online-Ausgabe dabei, geschweige
> denn eine vollständige. Ich suche die Abbiegevorschriften für Radfahrer,
> die zwischen ca. 1970 und 1989 galten.
Ich habe irgendwo die Offline Version von 1977 (früher nannte man das "gedruckte
Broschüre"), ich kann da ja mal bei Gelegenheit nachschauen.
Bye Kai
ACK, wenn Gurgel nichts davon weiß, isses schon recht unwahrscheinlich.
> Ich habe irgendwo die Offline Version von 1977 (früher nannte man das "gedruckte
> Broschüre"), ich kann da ja mal bei Gelegenheit nachschauen.
Danke. Kleine Such-Hilfe: Heute regelt das § 9.
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CU Christoph Maercker.
Transport + Sport = Radfahren
Beim Abbiegen und bei der Vorfahrt gab es für Radfahrer keine besondere
Regelungen in der StVO '77 und in der von 1964.
Nur eine Fußnote in der StVO '77 bei §15 "Änderung der Fahrtrichtung" geht auf
die Radfahrer indirekt ein. "Auf andere geeignete Weise kann das Anzeigen [der
Fahrtrichtungsänderung] durch seitliches Ausstrecken des Armes (Führer von
Zweiradfahrzeugen) oder mit einer Winkerkelle (z.B. Führer von
Gespannfahrzeugen) erfolgen." Beim Linksabbiegen hatte man sich auch als
Radfahrer so weit wie möglich links einzuordnen. So wurde mir das im
Verkehrsunterricht in der Schule beigebracht und ich finde auch nicht
widersprechendes dazu in der StVO.
Bye Kai
> Nur eine Fußnote in der StVO '77 bei §15 "Änderung der Fahrtrichtung" geht auf
> die Radfahrer indirekt ein. "Auf andere geeignete Weise kann das Anzeigen [der
> Fahrtrichtungsänderung] durch seitliches Ausstrecken des Armes (Führer von
> Zweiradfahrzeugen) oder mit einer Winkerkelle (z.B. Führer von
> Gespannfahrzeugen) erfolgen."
Hallo, da ham' wir es doch! Nun mag man sich noch fragen, ob die
Fußnote juristisch als Bestandteil der StVO gilt, aber "andere
geeignete Weise" (was offenbar im StVO-Text selbst steht, kannst
du den zu der Fußnote gehörenden Hauptsatz nochmal zitieren?)
sollte reichen.
(Es ging ursprünglich in einer Fahrrad-NG darum, ob Radfahrer die
Änderung der Fahrtrichtung anzeigen müssen, weil die StVO heute
nur noch die Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger fordert;
Fahrräder, Altbau-Krafträder und die üblichen Gespannfahrzeuge
haben aber gar keine anmontierten Fahrtrichtungsanzeiger. Einige
Leute behaupteten felsenfest, von irgendwoher eine Pflicht zum
Armheben für die Fahrer solcher Fahrzeuge zu kennen.)
Ich war da auch der Meinung, dass die Winkerkelle irgendwo
abgebildet war (in der StVO '64?). In der von 77 soll das Bild fehlen.
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Viele Grüße, Thomas
§15 Änderung der Fahrtrichtung
(3) Die beabsichtigte Änderung der Fahrtrichtung ist rechtzeitig [3] und
deutlich [4] unter Benutzung der Fahrtrichtungsanzeiger oder auf eine andere
geeignete Weise [5] anzuzeigen [6]. Nach beendeter Fahrtrichtungsänderung sind
die Fahrtrichtungsanzeiger auszuschalten.
Das wichtige aus der Fußnote [5] steht schon oben, bei [3] und [4] wird nur
"rechtzeitig" und "deutlich" genauer beschrieben und bei [6] wird geschrieben
das auch bei abbiegenden Hauptstraßen und an Straßengabelungen die
Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen ist.
> Ich war da auch der Meinung, dass die Winkerkelle irgendwo abgebildet
> war (in der StVO '64?). In der von 77 soll das Bild fehlen.
Ja, es war Bild 61 in der StVO von 1964. Es war einfach nur ein roter Kreis auf
weißem Grund, also ein verkleinertes "Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art"
Schild, mit einem Stiel daran.
Bye Kai
> §15 Änderung der Fahrtrichtung
Könntest du bitte mal nachschauen was in der StVo steht wenn ein
Radfahrer einen Fußgängerüberweg benutzen will\würde?
BU
Beim Paragraphen über den Fußgängerüberweg (der Volksmund nennt ihn auch
"Zebrastreifen") kommen Radfahrer nicht vor. Willst darauf hinaus das Radfahrer
nur mit geschobenem Rad (dann werden sie zum Fußgänger) den Fußgängerüberweg
benutzen dürfen?
Bye Kai
>> Könntest du bitte mal nachschauen was in der StVo steht wenn ein
>> Radfahrer einen Fußgängerüberweg benutzen will\würde?
> Beim Paragraphen über den Fußgängerüberweg (der Volksmund nennt ihn
> auch
> "Zebrastreifen") kommen Radfahrer nicht vor.
>Willst darauf hinaus das Radfahrer
---------------------
> nur mit geschobenem Rad (dann werden sie zum Fußgänger) den
> Fußgängerüberweg
> benutzen dürfen?
----------------------
Wie kommst du darauf?
Wo soll das geschrieben stehen?
BU
Eben drum.
>>Willst darauf hinaus das Radfahrer
> ---------------------
>> nur mit geschobenem Rad (dann werden sie zum Fußgänger) den
>> Fußgängerüberweg
>> benutzen dürfen?
> ----------------------
> Wie kommst du darauf?
Welche Rechte haben Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg?
> Wo soll das geschrieben stehen?
>
> BU
>
>
--
Schönen Tag M@tthias
Traumferienwohnung
Urlaub in der Sächsischen Schweiz
http://www.ferienhaus-protze.de/
> Welche Rechte haben Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg?
Die gleichen Rechte die sie haben wenn sie die Fahrbahn vor oder
hinter dem Fußgängerüberweg überqueren würden.
BU
Anzeigen müssen es *alle* Fahrzeugführer. Die Frage bei Radfahrern ist
nur: WIE???
> Einige Leute behaupteten
> felsenfest, von irgendwoher eine Pflicht zum Armheben für die Fahrer
> solcher Fahrzeuge zu kennen.)
Das war in der DDR so allgemeiner Konsens, dass man annehmen *musste*,
dass es irgendwo in der StVO steht.
> Ich war da auch der Meinung, dass die Winkerkelle irgendwo abgebildet
> war (in der StVO '64?). In der von 77 soll das Bild fehlen.
In den Verkehrszeichentabellen von alten Taschenkalendern war sie auf
jeden Fall drin, daran erinnere ich mich gut. Sah genau so aus wie die
einstige Schaffner-Kelle der Reichsbahn.
>> (Es ging ursprünglich in einer Fahrrad-NG darum, ob Radfahrer die
>> Änderung der Fahrtrichtung anzeigen müssen, weil die StVO heute nur
>> noch die Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger fordert; Fahrräder,
>> Altbau-Krafträder und die üblichen Gespannfahrzeuge haben aber gar
>> keine anmontierten Fahrtrichtungsanzeiger.
> Anzeigen müssen es *alle* Fahrzeugführer. Die Frage bei Radfahrern
> ist nur: WIE???
Wenn vor dir einer mit dem Rad fährt siehst du doch ob derselbige sich
vor einer Kreuzung/Einmündung rechts oder links einordnet.
Im Gegensatz dazu steht in "DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR" von 10/89
"Radfahrer, Fuhrwerkslenker und alle anderen Verkehrsteilnehmer, die
nicht über Blinkleuchten verfügen und deshalb, wie in der StVO
gefordert _#auf andere geeignete Weise#_ die Fahrtrichtungsänderung
anzeigen..."
BU
Das schon, aber Fahrzeuge dürfen nur dann rechts überholt werden, wenn
*eindeutig* die Absicht zum Linksabbiegen angezeigt wurde. Es gibt
wirklich Autofahrer, für die das Einordnen eines Radfahrers auf
Fahrbahnmitte einer zweispurigen Straße *keine* eindeutige Anzeige des
Linksabbiegens ist. Würde so was nicht behaupten, wenn ich es nicht
selbst erlebt hätte.
> Im Gegensatz dazu steht in "DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR" von 10/89
>
> "Radfahrer, Fuhrwerkslenker und alle anderen Verkehrsteilnehmer, die
> nicht über Blinkleuchten verfügen und deshalb, wie in der StVO
> gefordert _#auf andere geeignete Weise#_ die Fahrtrichtungsänderung
> anzeigen..."
Wobei sowohl in der DDR als auch in der BRD ausschließlich Handzeichen
als "geeignete Weise" gelehrt wurden und werden. Viele, auch aktuelle,
Verkehrs"sicherheits"-Infos lassen zwar Umschauen und Einordnen weg,
aber *Handzeichen* erwähnen sie alle.
> Nur eine Fußnote in der StVO '77 bei §15 "Änderung der Fahrtrichtung" geht auf
> die Radfahrer indirekt ein. "Auf andere geeignete Weise kann das Anzeigen [der
> Fahrtrichtungsänderung] durch seitliches Ausstrecken des Armes (Führer von
> Zweiradfahrzeugen) oder mit einer Winkerkelle (z.B. Führer von
Danke, hab's in meine rudimentäre DDR-StVO aufgenommen.
> Gespannfahrzeugen) erfolgen." Beim Linksabbiegen hatte man sich auch als
> Radfahrer so weit wie möglich links einzuordnen. So wurde mir das im
> Verkehrsunterricht in der Schule beigebracht und ich finde auch nicht
> widersprechendes dazu in der StVO.
In der Schule wurde uns das Einordnen nicht gelehrt. Ich habe es einfach
meinen Mitschülern nachgemacht, die es wahrscheinlich von ihren Eltern
gelernt hatten.
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CU + danke für alle Beiträge Christoph Maercker.