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Reinfall bei Ebay - Buyer beware

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MWR

unread,
Nov 16, 2003, 6:30:04 PM11/16/03
to
Hallo Daft,

ich habe wieder einmal den Fehler begangen, auf eine Pfeife
von Unbekannten zu bieten, und damit für 251 euros eine
Dunhill Collector erworben. In der Beschreibung war das
Stück erstmals zum Preis eines Autos verkauft worden, na ja.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3251049836&ssPageName=ADME:B:EOAB:US:6

Was ich erhielt, hat ein fast durchgebissenes Mundstück
(Bissmarken in der Beschreibung) und einen durchgehenden
Haarriss im Kopf, der nur weiterwachsen kann. Nur nebenbei:
ich bin jetzt wohl beim 50. Reiniger und schaffe immer noch
braunen Dreck ans Licht, das Stück muss nie gereinigt worden
sein und bricht alle ebay-Rekorde für mich.

Auf meine recht höfliche Klage habe ich nur eine Antwort
echt ausgesucht wüsten Geifers erhalten, da gibt es kaum
Hoffnung auf irgendeine einvernehmliche Einigung.

Macht mich etwas sauer auf die Dame, die das traurige Stück
an den Mann brachte. (Ich hatte versucht, die Sache mit
Unerfahrung zu bewerten, was mir als Verleumdung ausgelegt
wurde) Also mal aus bedingtem Interesse, gibt es ausser
einer entsprechenden Ebay-Bewertung irgendeine Möglichkeit
einer solchen Sachlage nachzugehen? Im deutschen Recht kenne
ich mich nicht aus, und der Preis bezahlt keinen Anwalt.

Manfred


Sebastian Hartwig

unread,
Nov 16, 2003, 7:07:56 PM11/16/03
to
Ye 2003-11-17, MWR ha scrit:

> Was ich erhielt, hat ein fast durchgebissenes Mundstück
> (Bissmarken in der Beschreibung) und einen durchgehenden
> Haarriss im Kopf, der nur weiterwachsen kann. Nur nebenbei:
> ich bin jetzt wohl beim 50. Reiniger und schaffe immer noch
> braunen Dreck ans Licht, das Stück muss nie gereinigt worden
> sein und bricht alle ebay-Rekorde für mich.

Das widerspricht der Beschreibung. Also innerhalb 14 Tagen zurückgeben.

Wurde die Pfeife privat verkauft?

Wir hatten letztens einen Kopierer für 150 EUR über ebay erworben, der
entgegen der Beschreibung kaputt war. (Die Reparatur hätte wesentlich
mehr gekostet als der Kaufpreis.) Da der Verkäufer das Gerät nicht
zurücknehmen wollte, mussten wir einen Anwalt einschalten. Das würde ich
auch in diesem Fall tun, wenn der Verkäufer das Stück nicht zurücknimmt.

Ich werde ebay _nicht_ wieder nutzen, der Ärger ist größer als der Nutzen.

Sebastian

--
Si tu vole inviar me un missagie, ples usar ti adresse:
sebastian.hartwigQinterlingue.org

Heinz Schwarzkopf

unread,
Nov 17, 2003, 3:27:06 AM11/17/03
to
MWR schrieb in der newsgroup de.alt.fan.tabak:

> Hallo Daft,
>
> ich habe wieder einmal den Fehler begangen, auf eine
Pfeife
> von Unbekannten zu bieten, und damit für 251 euros
eine
> Dunhill Collector erworben. In der Beschreibung war das
> Stück erstmals zum Preis eines Autos verkauft worden,
na ja.
>
> http://cgi.ebay.de/ws/
eBayISAPI.dll?ViewItem&item251049836&ssPageNameŸ
DME:B:EOAB:US:6

>
> Was ich erhielt, hat ein fast durchgebissenes Mundstück
> (Bissmarken in der Beschreibung) und einen
durchgehenden
> Haarriss im Kopf, der nur weiterwachsen kann.> wurde)
Also mal aus bedingtem Interesse, gibt es ausser
> einer entsprechenden Ebay-Bewertung irgendeine
Möglichkeit
> einer solchen Sachlage nachzugehen? Im deutschen
Recht kenne
> ich mich nicht aus, und der Preis bezahlt keinen Anwalt.
>
> Manfred


Hallo Manfred,
ich würde das Teil mit dem Hinweis auf nicht den
Tatsachen entsprechende Beschreibung des Artikels zurück
geben. Ansonsten bitte Ebay ebenfalls einschalten, da gibt
es Regelungen für derartige Fälle.

Und sonst bleibt nur, bei den wirklich gut bewerteten
Händlern bei Ebay zu bieten/kaufen.

Meine Erfahrungen bei estates sind ausnahmslos sehr gut.

Viele Grüße
Heinz
--
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:
http://newsgroups.freenet.de


Oliver Meyer

unread,
Nov 17, 2003, 4:21:50 AM11/17/03
to
Hallo Manfred,

da Du nach einer höflichen Anfrage eine wüste Beschimpfung erhalten
hast, würde ich nochmal die Dame freundlich anschreiben mit dem Hinweis,
dass Du den Tatbestand bei der Polizei anzeigen würdest. Meist knicken
die Leute dann ein. Falls die Dame nicht darauf reagiert, kannst Du
getrost das Ganze bei der Polizei anzeigen. Bei dem Betrag lohnt sich
das auch schon. Verlaß Dich aber nicht auf eine Regelung über eBay. Die
lassen einen auf dem Problem sitzen und schieben die Angelegenheit meist
auf den Kunden ab. eBay hat mir hier noch nie geholfen und das ist auch
der allgemeine Tenor in den Medien.
Die Pfeife würde ich nicht zurückschicken, bevor Du Deine Kohle nicht
hast. Dir fehlen dann nämlich alle Beweise.
Aber die Erfahrung zeigt, dass die meisten bei einer Anzeige einknicken.

Viel Glück

Olly

Helmut Sieberg

unread,
Nov 17, 2003, 3:29:47 AM11/17/03
to
> ich würde das Teil mit dem Hinweis auf nicht den
> Tatsachen entsprechende Beschreibung des Artikels zurück
> geben. Ansonsten bitte Ebay ebenfalls einschalten, da gibt
> es Regelungen für derartige Fälle.

Sehe ich ähnlich. Bitte unbedingt versuchen eine Einigung mit dem
Verkäufer zu finden, wenn alles nichts hilft musst du dich an die
Beschwerdeabteilung von E-Bay wenden.

>
> Und sonst bleibt nur, bei den wirklich gut bewerteten
> Händlern bei Ebay zu bieten/kaufen.

Ein guter Tip, ich kaufe aber auch gerne bei Neulingen, allerdings
nicht so hochwertige Artikel. Irgendwo müssen die guten Bewertungen ja
herkommen.

>
> Meine Erfahrungen bei estates sind ausnahmslos sehr gut.
>

Bis auf einen Durchbrenner, der vor der Grundreinigung nicht zu
erkennen war (schwarz gebeizt und rustiziert) hatte ich auch
ausnahmslos Glück.

> Viele Grüße
> Heinz

Gruß an alle,
Helmut, Larsen No. 50 in Estate Stephano

Martin Farrent

unread,
Nov 17, 2003, 6:26:47 AM11/17/03
to
"MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> wrote in message news:<bp91a9$h2v$1...@news-reader4.wanadoo.fr>...

> Also mal aus bedingtem Interesse, gibt es ausser
> einer entsprechenden Ebay-Bewertung irgendeine Möglichkeit
> einer solchen Sachlage nachzugehen? Im deutschen Recht kenne
> ich mich nicht aus, und der Preis bezahlt keinen Anwalt.
>

Hallo Manfred,

viele Übeltäter lassen sich schon durch rechtlich fundiert klingende,
schriftliche Drohgebärden einschüchtern, und zumindest dies würde ich
versuchen. Möglicherweise kennst du einen deutschen Anwalt, der einen
Blick drüber wirft.

Generell: Dass Ebay zu einem Markt ohne jegliche (reale) Haftbarkeit
verkommt, entspricht lediglich dem Interesse der schwarzen Schafe und
entwertet die gesamte Plattform. Es wird Zeit, dass sich die Betreiber
hier etwas überlegen. Das Druckmittel der Bewertung ist unzureichend
und zudem missbrauchanfällig.

Ich habe meine im Sommer verkauften Pfeifen hier in der Newsgroup
angeboten (wie du es ja selbst gelegentlich auf Asp handhabst). Obwohl
hier überhaupt keine formelle Kontrolle stattfindet, wirkt m.E. der
Mechanismums sozialer Kontrolle recht gut. Käufer und Verkäufer
wissen, dass sie ihren Ruf in einer ihnen wichtigen Gemeinschaft
riskieren. Sicher lassen sich durch Werbung in Newsgroups weder
Traumpreise erzielen noch Schnäppchen landen - es werden aber
Enttäuschungen vermieden. So frage ich mich eigentlich, warum so
wenige von diesem Verkaufsweg Gebrauch machen.

Viele Grüße

Martin

Sven Boetcher

unread,
Nov 17, 2003, 7:17:38 AM11/17/03
to
MWR wrote:

[Ärger bei ePay]

Das ziemlich angenagte Mundstück ist auf den Fotos zu erkennen. Dass die
Pfeife gereinigt geliefert wird, steht auch nicht in der Beschreibung.
Selbst schuld, wenn man bei derart hochpreisigen Artiklen ohne Rückfrage
bietet. Ausserdem hat die Verkäuferin 105 positive Bewertungen von 105
Geschäftspartnern erhalten während du 4 negative Bewertungen von 69
Geschäftspartnern bekommen hast. Unfreundliches bzw. unverschämtes
Geschäftsgebaren wir dir von mehreren ebayern bescheinigt bnzw. man kann
es aus den Bewertungen herauslesen. Würde jetzt nicht so bedinungslos
auf den "Armes-Opfer"-Grundtenor einstimmen wollen, der hier in der
Gruppe angeschlagen wird.

Bye
Sven

Th. Kuchinka

unread,
Nov 17, 2003, 8:15:03 AM11/17/03
to
Oliver Meyer <holmes...@freenet.de> schrieb:

>Hallo Manfred,
>
>da Du nach einer höflichen Anfrage eine wüste Beschimpfung erhalten
>hast, würde ich nochmal die Dame freundlich anschreiben mit dem Hinweis,
>dass Du den Tatbestand bei der Polizei anzeigen würdest.

Welchen "Tatbestand" denn. Es wurde eine gerauchte Pfeife angeboten und
geliefert. Wenn Dir das Stück nicht gefällt oder Du der Meinung bist die
Beschreibung ist unzureichend ist das doch kein "Tatbestand" der die
Polizei interessiert.

> Falls die Dame nicht darauf reagiert, kannst Du
>getrost das Ganze bei der Polizei anzeigen.

Wofür? Die werden Dir raten einen Anwalt aufzusuchen, sonst nichts.

> eBay hat mir hier noch nie geholfen und das ist auch
>der allgemeine Tenor in den Medien.

Da hätten die auch viel zu tun.


Gruß Thomas

Th. Kuchinka

unread,
Nov 17, 2003, 8:19:04 AM11/17/03
to
Heinz Schwarzkopf <heinz_sc...@freenet.de> schrieb:


>Und sonst bleibt nur, bei den wirklich gut bewerteten
>Händlern bei Ebay zu bieten/kaufen.

Die Dame hat ein Bewertungsprofil mit 106 positiven und keiner neg.
Bewertung. Soooo schlecht finde ich das gar nicht.


Gruß Thomas

Th. Kuchinka

unread,
Nov 17, 2003, 8:32:40 AM11/17/03
to
"MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> schrieb:

>Also mal aus bedingtem Interesse, gibt es ausser
>einer entsprechenden Ebay-Bewertung irgendeine Möglichkeit
>einer solchen Sachlage nachzugehen? Im deutschen Recht kenne
>ich mich nicht aus, und der Preis bezahlt keinen Anwalt.

Grundsätzlich wurde die Pfeife als gebraucht angeboten und geliefert.
Somit hat die Verkäuferin Ihre Pflicht getan.

Wenn Du nun mit der Pfeife nicht zufrieden bist kannst Du sie bitten
diese wieder zurückzunehmen.
Tut sie das nicht, ist die Frage ob das 14tägige Rückgaberecht laut §
361a BGB in diesem Fall greift oder nicht. sprich ob die Auktion als
Privatverkauf anzusehen ist oder nicht, was wiederum zuletzt ein Gericht
zu entscheiden hat. Wird es, was ich befürchte, als Privatverkauf
eingestuft bleibst Du auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

Gruß, Thomas

Sebastian Hartwig

unread,
Nov 17, 2003, 10:19:42 AM11/17/03
to
Ye 2003-11-17, Th. Kuchinka ha scrit:

> Grundsätzlich wurde die Pfeife als gebraucht angeboten und geliefert.
> Somit hat die Verkäuferin Ihre Pflicht getan.

Wenn der Kopf einen Riss hat, ist die Pfeife nicht in Ordnung und
entspricht somit eben nicht der Beschreibung. In allem Übrigen hast du
natürlich Recht.

Sven Boetcher

unread,
Nov 17, 2003, 10:49:14 AM11/17/03
to
Th. Kuchinka wrote:

>> Und sonst bleibt nur, bei den wirklich gut bewerteten
>> Händlern bei Ebay zu bieten/kaufen.
>
> Die Dame hat ein Bewertungsprofil mit 106 positiven und keiner neg.
> Bewertung. Soooo schlecht finde ich das gar nicht.

Nach Negativbewertungen steht es 0/106 zu 4/69 für die Verkäuferin. Und
dann lies mal die Bewertungen des Beschwerdeführers:

- 'STAY AWAY FROM RUDE AND NASTY BEWARE SELLERS! FRENCH!'
- 'Nimmt bestellte Ware nicht ab !!! VORSICHT !!!!'
- 'äußerst unverschämtes und selbstherrliches Geschäftsgebaren.'
- 'SELLERS BEWARE !! Wants Ship To Different Address and Then "Bill Him"
For Money'

Bye
Sven

Martin Farrent

unread,
Nov 17, 2003, 11:58:09 AM11/17/03
to
Hi Sven,

> Ausserdem hat die Verkäuferin 105 positive Bewertungen von 105

> Geschäftspartnern erhalten während du 4 negative Bewertungen...

Ich persönlich habe mit Manfred (MWR) nur sehr gute Erfahrungen gemacht.

Gruß

Martin

Sven Boetcher

unread,
Nov 17, 2003, 12:44:58 PM11/17/03
to
Martin Farrent wrote:

War ja auch nur eine sachliche Nennung der Fakten, die jeder auch unter
dem Link nachlesen kann. Allerdings wird hier indirekt über die
Verkäuferin hergezogen und sogar zum Gang zum Anwalt geraten. Da wollte
ich nur mal eine Art Gegenmeinung in den Raum stellen. Es ist ja immer
recht einfach und billig über einen Sachverhalt zu reden, zu dem man die
Meinung der Gegenseite nicht kennt weil diese nicht anwesend ist. Und
ehrlich gesagt sind mir Leute, die was bei ebay ersteigern und nachher
öffentlich rumjammern (quasi nach Mitleid oder Berstätigung heischen)
irgendwie supspekt. Ich mein, er ist doch ein erwachsener Mensch, der
für 251 Euro eine gebrauchte Pfeife kauft. Was will er jetzt? Warum hat
er nicht vor dem Kauf gefragt? Den bis jetzt einwandfreien Ruf der
Verkäuferin mit diesem Thread schädigen?

Bye
Sven

Hans H. Siegrist

unread,
Nov 17, 2003, 12:53:04 PM11/17/03
to

"Martin Farrent" <mar...@farrent.de> wrote in message
news:3FB8FE21...@farrent.de...
Ich auch, denn ich kenne ihn persönlich und lege meine Hand ins Feuer. Die
Vorwürfe sind sicher an den Haaren herbei gezogen.

Sorry für das Unglück bei Ebay, Manfred. Aber Du kennst ja meine Meinung
bezüglich Estates...

Herzliche Grüsse
Hans


MWR

unread,
Nov 17, 2003, 1:00:41 PM11/17/03
to

> - 'STAY AWAY FROM RUDE AND NASTY BEWARE SELLERS! FRENCH!'

Du hast meine Antwort vergessen.
Tit-for-tat, also wohl Rachebewertung (Wie gut ist Dein
Englisch?) . Handelt sich um einen Kauf von über $1000 der
nur Äusserst schleppend abgewickelt wurde und nach dem ich
mich über fast-analphabetische, miserable Kommunikation
beklagt hatte.

> - 'Nimmt bestellte Ware nicht ab !!! VORSICHT !!!!'

Du hast wieder vergessen, auch meine Antwort zu zitieren.
Es ging um Ram Chips auf die man mich 6 Wochen warten liess.
Der Verkäufer wartete anscheinend erst ab, um die teuer
verkauften chips billig einkaufen zu können. Zufällig, und
entgegen der Absprache, teuer per Nachnahme versandt hatte
ich glücklicherweise mal die Wahl.


> unverschämtes und selbstherrliches Geschäftsgebaren.'

Diese Spruch habe ich gern, auch wenn man wieder mal nur zum
Verleumden zitiert und meine Antwort unterschlägt. War wohl
wieder einmal eine Rache auf meine Klage und dieses Mal für
zwei identisch verhunzten Dunhills, die am Kopf völlig
abgebrannt waren und wie die letzte, total verdreckt waren.
War natürlich nicht beschrieben, sonst hätte ich sie nicht
für den damals sehr teuren Preis gekauft. Interessanterweise
wurde mein "unverschämtes und selbstherrliches
Geschäftsgebaren" auch von der Verkäuferin der Dunhill
Collector zitiert. Krähen vom gleichen Schlag, oder mehr?

> - 'SELLERS BEWARE !! Wants Ship To Different Address and
Then "Bill Him"
> For Money'

Ja. Und? Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte und
Lieferung nach Frankreich. Für einen simplen Amerikaner
vielleicht zu komplex.

Ich bin über die Akribie, die der Aufarbeitung meiner
negativen Bewertungen unterliegt schon etwas erstaunt und
antworte ganz sicher nicht, weil ich glaube, mich
rechtfertigen zu müssen. (Im übrigen haben die Posters die
Nummern nicht recht verstanden. Ich habe weit über 100
positive Bewertungen, ebay zählt nur die Eintagsfliegen).
Die Aufzählung des Registers hätte ich aber eher den
gesagten Verkäufern unterstellt, dass es einige bemühte
Herren bei daft gleichermassen gehässig betreiben, war eher
unerwartet.

Ich werde im übrigen meinen Ärger über die wenigen miesen
Transaktionen bei ebay nicht überbewerten. Meine Erfahrungen
als nur-Käufer sind zu 99% positiv, und in den Bewertungen
dann auch so vermerkt. Das haben die Merker hier auch
übersehen.

Vielen Dank für die Ratschläge und euren Zuspruch.

Manfred


Jörg Frahnow

unread,
Nov 17, 2003, 1:40:03 PM11/17/03
to

"MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> schrieb im Newsbeitrag
news:bpb2ck$q8i$1...@news-reader5.wanadoo.fr...

> War wohl
> wieder einmal eine Rache auf meine Klage und dieses Mal für
> zwei identisch verhunzten Dunhills, die am Kopf völlig
> abgebrannt waren und wie die letzte, total verdreckt waren.
> War natürlich nicht beschrieben, sonst hätte ich sie nicht
> für den damals sehr teuren Preis gekauft. Interessanterweise
> wurde mein "unverschämtes und selbstherrliches
> Geschäftsgebaren" auch von der Verkäuferin der Dunhill
> Collector zitiert. Krähen vom gleichen Schlag, oder mehr?

Hallo Manfred, daft,

ganz weiss ich nicht richtig was Du willst, ich meine jeder von uns der
schon ein weilchen seine Pfeifen schmaucht weiss, wie eine Pfeife mit der
Zeit aussieht, wenn sie benutzt ist. Natürlich wir hier auf daft pflegen
unsere Teilchen in aller Regel besser als unsere Frauen und Kinder ;-), dass
das aber nicht bei allen Pfeifenrauchern so ist wissen wir auch. Bei ebay zu
steigern ist immer eine Sache mit Restrisiko bei einer sensiblen Ware wie
Pfeifen sowiso deshalb habe ich bis vor einem knappen Jahr überhauptnichts
bei ebay ersteigert. Ehrlich gesagt ich habe nicht mal nachgesehen was und
wie dort gehandelt wird, weil ich die Pfeifen sehen , sie in Händen halten
wollte, die ich kaufte. Nachdem mir meine Frau dann aufgrund eines Tips von
meinem Pfeifenhändler eine 1a Pipa Croci "Quality Street" für schlappe 50,-
Euro ersteigert hat bin ich heiss geworden und habe seit dem ca 20 Pfeifen
dort geholt. Allerdings nur neue ungerauchte. Mich hat es nie übel erwischt.
Estates kaufe ich grundsätzlich keine auch nicht wenn ich Sie in der Hand
hätte. Ist ein Prinzip von mir. Sowas dann aber bei ebay zu ersteigern, dazu
für über 250,- Schlappen und hinterher hier ein Fass aufzumachen....sorry da
muss ich Sven recht geben, das verstehe ich nicht zumal du ja wie du selbst
sagst schon einmal "geleimt" wurdest. Ich denke das wird beim Handel von
Estats bei ebay früher oder später immer mal der Fall sein. Dazu ist die
Bezeichnung: "Zustand i.O." oder "soweit o.k." einfach zu schwammig und für
jeden anders zu interpretieren.

Tschüss Jörg

--
Mein virtueller Pfeifenschrank:
http://www.joerg-frahnow.de/Pfeifen/site1.html


Eugen Marmann

unread,
Nov 17, 2003, 2:06:53 PM11/17/03
to
Hallo Jörg, Hallo Daft,

> ganz weiss ich nicht richtig was Du willst, ich meine jeder von uns der
> schon ein weilchen seine Pfeifen schmaucht weiss, wie eine Pfeife mit der
> Zeit aussieht, wenn sie benutzt ist.

Das ist natürlich richtig. Andererseits kann man vom Verkäufer aber
erwarten,
daß der Zustand der Pfeife zumindest grob klassifiziert wird.

> Estates kaufe ich grundsätzlich keine auch nicht wenn ich Sie in der Hand
> hätte. Ist ein Prinzip von mir.

Ich kaufe fast nur Estates. Bei e-bay sind es bisher ca. 100 gewesen. Dabei
waren
auch einige, die ziemlich verhunzt waren. Ca. 70 davon sind auf Dauer im
Pfeifenregal
geblieben. Aber auch bei den verhunzten konnte ich nie dem Verkäufer einen
Vorwurf
machen.

> Sowas dann aber bei ebay zu ersteigern, dazu
> für über 250,- Schlappen und hinterher hier ein Fass aufzumachen....

Für den Preis würde ich niemals eine gebrauchte Pfeife bei e-bay ersteigern.
Die Gefahr
eines verdeckten Fehlers, den der Verkäufer bei bester Absicht nicht
entdecken konnte,
wäre mir zu groß. Außerdem sind die Verkäufer meistens nicht die Raucher
selber. Also
kann man auch nicht immer eine fachgerechte Überprüfung erwarten. Diesen
Risikos
muß man sich immer bewußt sein.

Jedenfalls darf man sich im Normalfall (Betrug ausgeschlossen) hinterher
nicht beschweren.
Gebrauchte Pfeifen auf e-bay zu ersteigern ist wie ein Glücksspiel und mir
macht das Spielen Spaß. Wenn man
seine selbst gesetzten Limits einhält, kann man aber einen guten Schnitt
machen. Ich habe für meine
Estates von e-bay im Schnitt 10.-Euro bezahlt. (unter Einbeziehung der
Entsorgten) Fairerweise muß
ich allerdings erwähnen, daß ich bisher nur auf Serienpfeifen gesteigert
habe.

Gruß Eugen

*************
Drei Tage war der Frosch nun krank. Jetzt raucht er wieder,
Gott sei Dank! (Wilh. Busch)
"Jörg Frahnow" <joerg...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bpb4ko$8ht$03$1...@news.t-online.com...


>
>
> "MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> schrieb im Newsbeitrag
> news:bpb2ck$q8i$1...@news-reader5.wanadoo.fr...
>
>
>
> > War wohl
> > wieder einmal eine Rache auf meine Klage und dieses Mal für
> > zwei identisch verhunzten Dunhills, die am Kopf völlig
> > abgebrannt waren und wie die letzte, total verdreckt waren.
> > War natürlich nicht beschrieben, sonst hätte ich sie nicht
> > für den damals sehr teuren Preis gekauft. Interessanterweise
> > wurde mein "unverschämtes und selbstherrliches
> > Geschäftsgebaren" auch von der Verkäuferin der Dunhill
> > Collector zitiert. Krähen vom gleichen Schlag, oder mehr?
>
> Hallo Manfred, daft,
>
> ganz weiss ich nicht richtig was Du willst, ich meine jeder von uns der
> schon ein weilchen seine Pfeifen schmaucht weiss, wie eine Pfeife mit der
> Zeit aussieht, wenn sie benutzt ist. Natürlich wir hier auf daft pflegen
> unsere Teilchen in aller Regel besser als unsere Frauen und Kinder ;-),
dass

> Bei ebay zu
> steigern ist immer eine Sache mit Restrisiko bei einer sensiblen Ware wie
> Pfeifen sowiso deshalb habe ich bis vor einem knappen Jahr überhauptnichts
> bei ebay ersteigert. Ehrlich gesagt ich habe nicht mal nachgesehen was und
> wie dort gehandelt wird, weil ich die Pfeifen sehen , sie in Händen halten
> wollte, die ich kaufte. Nachdem mir meine Frau dann aufgrund eines Tips
von
> meinem Pfeifenhändler eine 1a Pipa Croci "Quality Street" für schlappe
50,-
> Euro ersteigert hat bin ich heiss geworden und habe seit dem ca 20 Pfeifen
> dort geholt. Allerdings nur neue ungerauchte. Mich hat es nie übel
erwischt.
> Estates kaufe ich grundsätzlich keine auch nicht wenn ich Sie in der Hand

Andreas Gradert

unread,
Nov 17, 2003, 4:10:28 PM11/17/03
to
MWR wrote:

Mensch Manfred,
tja, das ist ja echt lustig. Da lese ich schon so lange diese Newsgroup, und
heute wird zum ersten Mal über mich geschrieben, bzw. über meine Frau.

Doch ich finde, das daft ein Recht habe, auch die andere Seite der Medaille
kennen zu lernen. Vorneweg, ich kenne Dich nicht, ich weiß nicht, ob Du ein
netter Mensch bist oder nicht. Ich greife Dich auch nicht persönlich an, ich
rekapituliere nur mal die Fakten:

Vor ein paar Tagen schrieb mir eine Dame eine Mail und fragte mich, was ich
mit Dir für Erfahrungen gemacht hätte, sie hätte Probleme und würde ganz
gerne einmal unsere Meinung hören. Ich war erst sehr erstaunt, das ist mir
nach vielen Jahren eBay noch nicht passiert, aber dann hörte ich den Namen
des Käufers und bei mir klingelte die Alarmglocke.

Ich bin der Mann der Carmen, von der Du damals die Dunhill-Pfeifen gekauft
hast, und die Du Betrügerin und Krähe nennst, und ich erinnere mich noch
sehr genau an den Verkauf der Pfeifen.

Mein Vater gab nach über 50 Jahren Pfeiferauchens dieses Hobby auf und
verschenkte seine Pfeifen, bis auf die wertvollen, er bat uns, diese über
eBay zu verkaufen. Wir setzten uns gemeinsam hin, reinigten die Pfeifen,
wobei es gar nicht viel zu reinigen gab, denn mein Vater ging mit seinen
Pfeifen sehr akribisch, um nicht zu sagen extrem pingelig, um und überlegten
dann, ob wir ein letztes Mal den Reamer anwenden sollten oder die
Kohleschicht im Pfeifenkopf so lassen sollten, damit sich der Käufer der
Pfeife die Schicht auf sein Maß zurückschneiden kann, manche bevorzugen eben
einen halben Millimeter und manche zwei Millimeter. Wir entschieden uns
gegen das Reamen, denn wir gingen davon aus, das sich diese Pfeifen nur
Kenner kaufen würden, und die reamen sowieso selber. Wie Du unschwer
erkennen kannst ist der Sohn meines Vaters selbst Pfeifenraucher.

Du kauftest also von uns drei Dunhills, eine 456 Shell Briar, eine 635
Bruyere und eine 660 Bruyere für insgesamt 680 DM, bekamst die Kontodaten,
schriebst uns eine unhöfliche Mail, als wir wegen des darauf folgenden
Wochenendes nicht sofort Deine Mail beantworten konnten und dann warteten
wir 13 Tage auf Deine Überweisung, schickten nach Erhalt dann sofort die
Pfeifen raus.

Zwei Tage später erhielten wir dann eine unglaubliche Mail von Dir, zuerst
wirfst Du uns vor, das Du so lange warten musstest, Du hättest ja schon vor
15 Tagen überwiesen, und schreibst dann, das Du nichts als Dreck von uns
erhalten hättest, du schreibst, das wir Dich betrügen wollten, das wir keine
Ahnung von der Materie hätten, das wir nicht als Verkäufer tätig werden
sollten und das Du Dein Geld zurückhaben willst. Naja, vielleicht gibt es ja
nur eine Autorität auf dieser Welt, doch ich halte es lieber mit den 28
anderen Käufern, die kompetent die gute Pflege und den nahezu perfekten
Zustand der Ware in Ihren Bewertungen honorierten.

Hättest Du nur ein Wort in Ruhe mit uns gesprochen, dann wäre eine
Rückabwicklung kein Problem gewesen, einige Bieter mit dem zweithöchsten
Gebot haben uns Mails geschickt in denen sie baten, sofort benachrichtigt zu
werden falls der Auktionsgewinner die Pfeifen doch nicht haben wolle.

Ich habe Dir erklärt, warum wir nicht gereamt haben, ich habe Dir erklärt,
warum wir die Pfeifen nicht zum Fischer geschickt haben. Doch Du reagiertest
gar nicht mehr, hast uns dreimal negativ und unflätig bewertet. Auf so ein
Verhalten kann ich nicht positiv bewertend reagieren, nicht wegen
tit-for-tat, sondern wegen Deines Benehmens.

Und nun schreibt mir diese Dame einen Brief und möchte wissen, was ich davon
halte. Du wirfst ihr mit fast genau den gleichen Worten den gleichen
Sachverhalt wie uns damals vor, schlechte Ware mit einem Mangel an
Sachverstand in betrügerischer Absicht verkaufen zu wollen. Du schreibst,
das sie wüst geifert, uns hast Du damals geschrieben, das wir höhnisch
Feixen. Leider nimmst Du es nicht so genau mit der Wahrheit.

Meine Frau schrieb damals in ihrer Mail: "Ich räume aber ein, dass Sie einen
extrem schlechten Tag hatten, was jedem von uns einmal passieren kann." Sie
wollte ein letztes Mal vermitteln, aber Du hattest kein Interesse.

eBay hat damals eine von Deinen Bewertungen gestrichen weil drei negative
Bewertungen in so kurzer Zeit als Negativkampagne gelten und Du die
Unverschämtheit begangen hast, unseren Namen in die Bewertung zu schreiben.

Hast Du erneut einen schlechten Tag gehabt oder ist das Methode?

rgds,
Andreas

Adrian Schmidtke

unread,
Nov 17, 2003, 5:32:29 PM11/17/03
to
Hallo MWR, Hallo Andreas,

MWR schrieb: [schnipp]

Andreas Gradert schrieb: [schnapp]

==> Großes Kino zu später Stunde. Danke dafür.

Schöne Grüße,
Adrian Glengarry in Larsen

--
http://www.soulcake.de
http://www.easeback.de

MWR

unread,
Nov 17, 2003, 6:01:14 PM11/17/03
to

"Andreas Gradert" :

> Hast Du erneut einen schlechten Tag gehabt oder ist das
Methode?


Ne, bei an 200 Pfeifenkäufen und nur den genannten Klagen
ist nur Methode, den Verkäufern meine Unzufriedenheit Kund
zu tun, wenn ich im seltensten Fall schon recht arg
verschaukelt werde. Wenn es dabei auch nur die geringste
Bereitschaft gibt, ein Einvernehmen herzustellen, wäre ich
nicht dumm genug, es nicht anzunehmen und das ist f¨r mich
nun mal der Normalfall. War's leider nicht bei diesen
Pfeifen und ganz sicher nicht in dem Fall, der dich
betrifft. Leider trügt deine Erinnerung; wenn ich diese
emails auf meinen alten Computern finde, werde ich sie dir
zwecks Auffrischung gern noch einmal zusenden. Daft damit zu
langweilen habe ich nicht vor, aber es gibt da auch nichts
zu verhehlen.

Die besagten Pfeifen habe ich noch. Auch nach deren
Aufarbeitung bleiben sie wegen ihrer bleibenden Schäden auf
Dauer unverkäuflich. Zitiert wurden sie, weil mir jetzt
meine damalige Reaktion vorgehalten wurde. Im Übrigen, nach
all der Arbeit können sie zumindest geraucht werden und sind
es manchmal auch, life's too short, and all that. Für meinen
Tick und verpatztem Kauf habe ich jetzt teure Gartenpfeifen.
Es ist möglich, dass unsere Ansichten über Pfeifenqualitäten
und deren Konditionen nicht übereinstimmen.

Im übrigen was es sicher ein Fehler, das Thema hier
vorzubringen. Reaktionen der Art, wenn solch ein Idiot
soviel Geld für ebay Pfeifen ausgibt, sollte er sich nicht
wundern, hatte ich bei Pfeifenfreunden nicht vorausgesehen.
Man lernt hinzu, eben auch aus dem Spott am Schaden.

Manfred

Jörg Frahnow

unread,
Nov 18, 2003, 2:20:51 AM11/18/03
to

"MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> schrieb im Newsbeitrag

news:bpbk0h$alj$1...@news-reader3.wanadoo.fr...
>


> Im übrigen was es sicher ein Fehler, das Thema hier
> vorzubringen. Reaktionen der Art, wenn solch ein Idiot
> soviel Geld für ebay Pfeifen ausgibt, sollte er sich nicht
> wundern, hatte ich bei Pfeifenfreunden nicht vorausgesehen.

Hallo Manfred, daft,

bis jetzt war das ganze auch eine erstaunlich sachliche Diskusion über das
für und wieder bei Pfeifen auf ebay sowie Estats. Dass du jetzt anfängst
hier Unterstellungen herauszugeben, dass dich irgendjemand als Idiot
bezeichnete finde ich nicht ok.
Wenn du auf diese Weise nur unnötige Schärfe in den Sachverhalt bringen
willst dann sage das doch frei heraus, damit diejenigen, sich heraushalten
können, denen an einer ordentlichen Disskusion liegt.
Manfred, du hast genügend Zuspruch hier auf Deine Postings bekommen. Ertrage
doch auch bitte die eine oder andere kritische Bemerkung zum Estate-Handel
auf ebay. Das es angebracht ist sehen wir doch am deinem Beispiel.
Also nochmal....nix mit Idiot und so aber das Pfeifenfreunde nur weil sie
Pfeifenfreunde sind, einem immer recht geben ist nicht zu erwarten....schon
gar nicht bei Pfeifenfreunden, das sind ja zu einem hohen Prozentsatz
Nonkonformisten und da wirds halt schwierig ;-)

Tschüss Jörg


Franz-Josef Fornefeld

unread,
Nov 18, 2003, 4:40:57 AM11/18/03
to
Jörg Frahnow wrote:

> bis jetzt war das ganze auch eine erstaunlich sachliche Diskusion

> [...]
>
> Tschüss Jörg

seconded.

Gruß

Jo

Sven Boetcher

unread,
Nov 18, 2003, 11:41:56 AM11/18/03
to
Andreas Gradert wrote:

[Viel Unerfreuliches über jemanden]

Passt eigentlich in das Bild, dass man sich aus den anderen Bewertungen
machen kann. Wenn die Schilderung jetzt sachlich einwadnfrei ist, drängt
sich mir sogar der Eindruck eines echten Arschloches auf.

Bye
Sven

Sven Boetcher

unread,
Nov 18, 2003, 11:44:33 AM11/18/03
to
Jörg Frahnow wrote:

> bis jetzt war das ganze auch eine erstaunlich sachliche Diskusion
> über das für und wieder bei Pfeifen auf ebay sowie Estats. Dass du
> jetzt anfängst hier Unterstellungen herauszugeben, dass dich
> irgendjemand als Idiot bezeichnete finde ich nicht ok.

Das Gesamtbild vervollständigt sich halt und eins scheint zum anderen zu
passen. Wirklich alles nur Zufall?

Bye
Sven

Jan Gropp

unread,
Nov 18, 2003, 11:52:50 AM11/18/03
to
Hallo Svenn,

> Passt eigentlich in das Bild, dass man sich aus den anderen Bewertungen
> machen kann. Wenn die Schilderung jetzt sachlich einwadnfrei ist, drängt
> sich mir sogar der Eindruck eines echten Arschloches auf.

Bislang habe ich mir das alles doch teilweise amüsiert angelesen (jemand
schrieb: großes Kino - stimmt!)
Aber: willst Du Dich wirklich auf eine Stufe mit dem Ar......c stellen??
Fazit für mich bleibt: estate-pipes prinzipiell jein - aber keinesfalls über
ebay und nicht für so viel Euronen! Wer das macht ist selbst schuld, wenn
seine Erwartungen nicht erfüllt werden, die über die in der
Artikelbeschreibung weit hinausgehen.
Gruß aus Bonn,
Jan

Popkorn und Eiscreme für alle - das Spektakel geht weiter :-))


Martin Farrent

unread,
Nov 18, 2003, 11:57:15 AM11/18/03
to
Hallo Sven,

> Passt eigentlich in das Bild, dass man sich aus den anderen Bewertungen
> machen kann. Wenn die Schilderung jetzt sachlich einwadnfrei ist, drängt
> sich mir sogar der Eindruck eines echten Arschloches auf.

Das wäre der falsche Eindruck von Manfred. Glaub's mir. Wir sollten die
Diskussion nun wirklich beenden, wenn's geht.

Viele Grüße

Martin

Eugen Marmann

unread,
Nov 18, 2003, 12:11:43 PM11/18/03
to
Hallo Jan,

> Popkorn und Eiscreme für alle - das Spektakel geht weiter :-))

Das sind genau die Bemerkungen, die einen flame noch anheizen

> Fazit für mich bleibt: estate-pipes prinzipiell jein

So sind die Geschmäcker unterschiedlich. Für mich absolut JA

> aber keinesfalls über
> ebay und nicht für so viel Euronen!

Warum nicht? Für mich hat sich das gelohnt.

>Wer das macht ist selbst schuld, wenn
> seine Erwartungen nicht erfüllt werden, die über die in der
> Artikelbeschreibung weit hinausgehen.

Es ist einfach ein Glücksspiel und wer verliert darf sich nicht
beklagen. Allerdings weiß ich nicht, ob Manfred das so gemeint hat.
Ich denke er wollte sich einfach Luft machen und das ist doch
auch legitim.

Gruß Eugen
Timm´s NN gold in Lorenzo (8 Euro Schnäppchen von e-bay)

Gordon Wricke

unread,
Nov 18, 2003, 12:18:12 PM11/18/03
to
Hallo Daft,

Ich hab nicht so viel Ahnung von Ebay und ich will mich hier aus jeder
Wertung des Geschehens raushalten, aber vieleicht ist das ja mal ein
konstruktiver Tip:
Wie wäre es, wenn die volle Erstattung des Kaufpreises schon nicht möglich
ist dann doch wenigstens einen Teil zu erstatten? Ich meine damit sich MWR
nicht für den Rest seines Lebens über diese Pfeife ärgert könnte man sich
vieleicht auf 200 oder 150 Euro einigen damit wäre beiden geholfen. MWR hatt
nur einen Teil des Geldes in den Sand gesetzt und die Dame kann versuchen
den Rest des Geldes mit einer neuen Auktion (vieleicht diesmal mit der
Beschreibung des Haarrisses) wieder zu bekommen.
War nur ne Idee zur Schlichtung des ganzen. Schon um Daft´s Willen sollten
beide Seiten ein Pfeifchen rauchen und sich danach einfach aus dem Wege
gehen.

Grüße und gutes Gelingen
Gordon


--
~ Der liebe Gott rocht och! - Wo kämen sonst die Wolken her? ~
aus "Der Laden" Erwin Strittmatter


Jan Gropp

unread,
Nov 18, 2003, 12:27:11 PM11/18/03
to
Hallo Eugen,

> Das sind genau die Bemerkungen, die einen flame noch anheizen
War nicht als Anheizer gemeint und wird somit von mir hiermit schnellstens
zurückgenommen - verspreche Besserung und demnächstiges Nachdenken.

> Ich denke er wollte sich einfach Luft machen und das ist doch
> auch legitim.

Sicherlich - aber man muß sich dann auch Gegenmeinungen gefallen lassen
können; auch die sind legitim.

Für mich: Ende dieser Diskussion an dieser Stelle!

Vorher aber noch:
Schönen Gruß aus Bonn,
Jan


Hans-Juergen Rieger

unread,
Nov 18, 2003, 12:28:18 PM11/18/03
to
Hi Jan,

>.....Wer das macht ist selbst schuld, wenn


>seine Erwartungen nicht erfüllt werden, die über die in der
>Artikelbeschreibung weit hinausgehen.

das sehe ich nicht so. Wer als Verkäufer eine gebrauchte Pfeife für
249,- Euro !!! Startpreis in eBay einstellt und außer einem Hinweis über
Bißmarken behauptet, die Pfeife wäre sonst in einem sehr guten Zustand,
darf sich über eine anschließende Beschwerde seitens des Käufers nicht
wundern, wenn der Knösel so ausgeliefert wird, wie von Manfred
beschrieben.

Gruß Ha-Jue, Scotch Flake in Barbi Meerschaum
--
"The difference between men and boys, is the price of their toys ..."


Sven Boetcher

unread,
Nov 18, 2003, 1:16:32 PM11/18/03
to

Naja, nun hat sich ja auch eine Gegenseite zu Wort gemeldet und da
klingt es ganz andersrum. Und zwar *ganz* andersrum. Einen rüden Ton
scheint Manfred schon anderen ebayern gegenüber angeschlagen zu haben.
Er hat dabei anscheinend alle Regeln des Anstands und auch von ebay
gebrochen (Namen in die Bewertung geschrieben, beleidigende Äusserungen
per email). Es passt einfach in's Bild der anderen Bewertungen.
Natürlich hat Manfred dazu bereits Stellung genommen. Alles
Rachebwertungen und immer sind die anderen schuld. Merkwürdigerweise ist
bei der Gegenseite alles sauber. Wenn das Thema hier peinlich ist,
können wir es aber gerne beenden. Soll Manfred sich doch direkt mit den
Leuten auseinander setzen und keine Dritten belästigen.

Bye
Sven

Jörg Frahnow

unread,
Nov 18, 2003, 1:26:18 PM11/18/03
to

"Sven Boetcher" <svenwan...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bpdnn3$1o28ts$1...@ID-159755.news.uni-berlin.de...

> Soll Manfred sich doch direkt mit den
> Leuten auseinander setzen und keine Dritten belästigen.


...und Manfred sollte sich mit vollständigem Namen melden, wie (fast) alle
in daft.


> Bye
> Sven


Tschüss Jörg


Mike

unread,
Nov 18, 2003, 2:06:14 PM11/18/03
to
Hi Manfred,

alles schon ärgerlich, aber als langjähriger Ebayer kann ich Dir nur
empfehlen ab ca. 100 Euro (sind ja auch schon 200 DM!) den Treuhand-
Dienst von Ebay in Anspruch zu nehmen.

Du hättest die Pfeife bekommen, genau ansehen können und bei Nichtgefallen
zurücksenden können. Dann bei dem Treuhänder Bescheid geben, Geld nicht!
überweisen und das wärs gewesen .Bei dem Betrag wärst Du auch allemal
bereit gewesen die 5 Euro Gebühr zu zahlen fürs Treuhandverfahren.

Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Für die Zukunft wär das
Verfahren vielleicht besser um sich vor unliebsamen Überraschungen zu
schützen. Aber zu 98 % bin ich mit Ebay zufrieden, andere Sachen die nicht
so ok waren habe ich einfach wieder verkauft.


Gruß
Mike

"MWR" <mwresa...@wanadoo.fr> schrieb im Newsbeitrag

news:bp91a9$h2v$1...@news-reader4.wanadoo.fr...

Sven Koenigsmann

unread,
Nov 18, 2003, 2:12:52 PM11/18/03
to
Moin Mike,

"Mike" <knowo...@netcologne.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bpdqi8$2e5$1...@newsreader3.netcologne.de...


> andere Sachen die nicht
> so ok waren habe ich einfach wieder verkauft.

Tolle Lösung.

Gruss
Sven


Heiko Jahr

unread,
Nov 18, 2003, 2:19:03 PM11/18/03
to
Sven Boetcher <svenwan...@yahoo.de> typed:

Bei uns im Kindergarten hieß es immer:
"Wer's sagt, der isses selber ..."

Nur mal so als Hinweis für den überflüssigen Gebrauch von
Kraftausdrücken.

SG,
Heiko
onT: Ennerdale in Dunni

Stefan Rajek

unread,
Nov 18, 2003, 6:48:44 PM11/18/03
to
Hallo alle zusammen, Manfred, daft,

nachdem hier nun viel diskutiert wurde und der sachliche Pfad der
Ursprungsfrage von Manfred m.E. ein wenig weit verlassen wurde, kommen wir
doch mal darauf zurück:
Die Frage war nach den Möglichkeiten die eventuell als Handhabe zur
Verfügung stehen.

Aaaalso:
Die Auktion war nicht ausdrücklich als Privatauktion gekennzeichnet, ebenso
war das neue EU-Recht nicht ausgeschlossen. Dies sieht, >auch bei
Privatverkäufen<, eine einjährige Gewährleistung vor, auch für gebrauchte
Gegenstände. Dies kann zwar von Privatleuten ausgeschlossen werden und der
gegenseitige Verzicht vereinbart werden, wurde es aber hier nicht.

Hinzu kommt die Frage, ob sich juristisch das Ganze letztlich auch als
Privatauktion verkaufen lässt. Zumindest wäre dies in einem evtl. Verfahren
zunächst zu klären. Die Dame hat offensichtlich schon des öfteren
Waren/Pfeifen auf eBay angeboten wie ich das mitbekommen habe. Zu klären
wäre also, ob es sich hierbei noch um einen privaten Gelegenheitscharakter
handelt, oder einen auf Gewinn ausgelegten Zusatzverdienst.

Letzteres wäre vor allem deswegen ggf. anzunehmen, da Sie selbst keine
Pfeife raucht. Somit ist zu vermuten, dass Sie ggf. die Pfeifen woanders her
bezogen hat um Sie dann auf eBay mit einer Gewinnabsicht zu verkaufen. In
diesem Fall wäre es Handel und Sie müsste sich auch wie ein Händler
behandeln lassen im Streitfall (von gewerbe- und steuerrechtlichen
Verpflichtungen mal abgesehen).

(Anm.d.A.: Im Gegensatz zur allgemeinen Volksauffassung stellen ein Großteil
der Verkäufer auf eBay rechtlich gesehen eigentlich Gewerbetreibende dar und
müssten Ihr Gewerbe auch anmelden, da es den privaten Gelegenheitscharakter
längst verloren hat. Sofern dies der Fall ist, schützt auch der Hinweis auf
eine vermeintliche Privatauktion nicht mehr vor den rechtlichen Folgen und
Haftungen. Abgesehen davon interessiert sich das Finanzamt und auch das
Ordnungsamt zunehmend für eBay und entwickelt m.W. inzwischen sogar Software
um wiederkehrende eBay-Namen zu erfassen und mit Steuermeldungen
abzugleichen.)

Für Händler gilt zunächst auch bei eBay ein 14 Tägiges Rückgaberecht gemäß
Fernabsatzgesetz, sofern die gelieferte Ware nicht der Beschreibung
entspricht (nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften) und/oder versteckte
Mängel hat. Gleiches gilt natürlich für Mängel die offensichtlich sind, aber
nicht angegeben wurden.
Die eigene Unerfahrenheit des Verkäufers mit der Ware schützt hiervor nicht.
Ein Rückgaberecht wegen "Nichtgefallen" gibt es, entgegen der allgemeinen
Auffassung, nicht im Gesetz und stellt lediglich eine Serviceleistung vieler
Unternehmen ihren Kunden gegenüber dar ohne Anspruch und Rechtspflicht.

Die im Gesetz verankerten Sonderregelungen für Auktionen gelten (gemäß der
Auffassung vieler Gerichte) für eBay nicht aufgrund des fehlenden physischen
Auktionators und des Zuschlags.

Die Angabe Bisstellen in der Beschreibung ist definitiv subjektiv. Auch der
Versuch hier mit Definitionen zu unterscheiden zwischen Bissspur und
Bissstelle würde nicht weiterführen, da es dafür keine einheitliche
Richtlinie gibt. Fest steht nur, dass sie angegeben waren und nicht wie tief
sie sind. Dies häte im Zweifelsfall per E-Mail im Vorwege geklärt und/oder
angefragt werden müssen. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis ist eigene Schuld,
eine gegenseitige Abwicklung diesbezüglich reine Kulanz, aber kein Anspruch.
Wer dann von vornherein "losschießt" anstatt freundlich anzufragen, braucht
sich jedoch nicht wundern wenn er diese nicht bekommt.

Offen ist also noch der vermeintliche Riss im Kopf.
Sollte dieser tatsächlich vorhanden sein, so war er in der Beschreibung
nicht mit angegeben. Dies stellt definitiv einen Mangel dar, da es sich um
eine schwerwiegende Beschädigung handelt mit der ein Käufer ob der fehlenden
Angabe nicht zu rechnen hatte. Sollte dieser tatsächlich vorhanden sein und,
und das ist wichtig, bereits VOR Versand der Ware da gewesen sein, so gibt
es hier einen m.E. eindeutigen Anspruch auf Ersatz, Rückabwicklung oder
Minderung. Kann der Verkäufer nachweisen, dass der Riss vor Versand nicht da
war, dann haftet das Transportunternehmen gemäß deren AGB. Diesen Schaden
hat aber i.d.R. der Versender geltend zu machen, da er der Vertragspartner
des Transportunternehmens ist. Erfolgte der Versand unversichert, so liegt
das Risiko jedoch beim Empfänger allein.

Soweit zu einer sachlichen Beurteilung, ausdrücklich aber ohne Anspruch auf
Rechtsverbindlichkeit..

Und wie sagte nochmal Morgenstern(?): "Höflichkeit ist wie ein Luftkissen:
Es mag zwar nichts drin sein, aber es mildert die Stöße des Lebens."

In diesem Sinne: Viel Erfolg!

Rauchige Grüße,

Stefan
SG FVF in Castello
---
http://www.EstatePipes.de


Franz-Josef Fornefeld

unread,
Nov 19, 2003, 6:25:38 AM11/19/03
to
Eugen Marmann wrote:

> Hallo Jan,
>
>> Popkorn und Eiscreme für alle - das Spektakel geht weiter :-))
>
> Das sind genau die Bemerkungen, die einen flame noch anheizen

Nö.

Popcorn ist Tradition im usenet. Es bedeutet nichts anderes, als dass man
gedenkt die (meist schon stattfindende) Diskussion entspannt als Zuschauer
anzusehen. Kino halt.

Gruß

Jo

Robert Lange

unread,
Nov 19, 2003, 2:23:02 PM11/19/03
to
Stefan Rajek schrieb:

> Ein Rückgaberecht wegen "Nichtgefallen" gibt es, entgegen der allgemeinen
> Auffassung, nicht im Gesetz und stellt lediglich eine Serviceleistung vieler
> Unternehmen ihren Kunden gegenüber dar ohne Anspruch und Rechtspflicht.

Doch, dieses Rückgaberecht gibt es:

.-- BGB § 312b Fernabsatzverträge
|
| (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über
| die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und
| einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von
| Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden,

.-- BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
|
| (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht
| nach § 355 zu.

Th. Kuchinka

unread,
Nov 20, 2003, 4:06:00 AM11/20/03
to
Stefan Rajek schrieb:

> Für Händler gilt zunächst auch bei eBay ein 14 Tägiges Rückgaberecht gemäß
> Fernabsatzgesetz, sofern die gelieferte Ware nicht der Beschreibung
> entspricht (nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften) und/oder versteckte
> Mängel hat. Gleiches gilt natürlich für Mängel die offensichtlich sind, aber
> nicht angegeben wurden.

Das ist nicht richtig. Der Käufer kann die Ware - auch bei Nichtgefallen
- ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Bei Mängel gilt das
Rückgaberecht bei Gebrauchtwaren sogar 1 Jahr und nicht nur 14 Tage.
Das Porto für die Rücksendung muß ab einem Warenwert von 40 Euro der
Händler selbst bezahlen.

Siehe Auszug aus dem Fernabsatzgesetz:

§ 361a Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser
Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines
Vertrages mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr
gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von
zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Verbraucher eine
deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur
Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des
Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die
Regelung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als
notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der
Vertrag schriftlich abzuschließen, so muss dem Verbraucher auch eine
Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine
Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist
der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit
nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs.
3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach
§ 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur
Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem
Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro
die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es
sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat
der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die
anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die
Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; §§ 351 bis 353 sind nicht
anzuwenden. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht
ordnungsgemäß belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis
hiervon erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die
Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt
der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer
sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Gruß Thomas

Jochen Dausacker

unread,
Nov 30, 2003, 2:55:33 PM11/30/03
to
Hallo daft, Stefan,

Ich möchte mal Stefan Rajek zitieren:
>....war das neue EU-Recht nicht ausgeschlossen. Dies >sieht, >auch bei


>Privatverkäufen<, eine einjährige Gewährleistung vor, >auch für gebrauchte
Gegenstände.

<Zitat Ende>

Ich habe vor einiger Zeit mal in det c`t gelesen, das das viel Zitierte
"EU-Recht" falsch verstanden wird.

Jeder Hört, oder liest auf ebay als Disclaimer am Ende der
Auktionsbeschreibung, das das Recht ein Rückgaberecht oder eine Garantie bei
Privat verkauften Waren vorsieht.

Die Aussage in der c´t war folgende, und ich fasse mich kurz, dieses Recht
gibt es gar nicht!

Ich habe den Artikel greifbar:
Ich Zitiere:
c´t Nr.19 Seite 86
Überschrift: Zweck-Ente: "Neues EU-Recht"

Seit einiger Zeit verbreitet sich in Online-Auktionen ein sehr juristisch
aussehender Disclaimer wie ein Virus. Er soll den jeweiligen Anbieter
pauschal von jeglicher Mängelhaftung befreien und nutzt dazu den Vorwand
einer ansonsten angeblich drohenden zweijährigen Zwangsgarantie, die laut
"neuem EU-Recht" für sämtliche Handelsgeschäfte gelte, so auch für private
Gebrauchtverkäufe. Durch sein Gebot soll der Bieter sein Verzicht auf
jegliche Reklamationsrechte erklären, da die ansonsten vorgeschriebene
Garantieleistung in keinem Verhältnis zum erzielbaren Preis der Ware stehe.
Ein Anbieter schreibt den Text vom anderen ab-sozusagen sicherheitshalber.
Das Ganze ist jedoch eine große Luftblase: Eine zwangsweise zu leistende
zweijährige Funktionsgarantie gibt es nicht, auch nicht nach EU-Recht. Und
um die Verantwortung für das, was er liefert, kann sich der Anbieter auch
durch den Disclaimer nicht herumdrücken. Er bleibt verpflichtet, seine Ware
zutreffend und sorgfältig zu beschreiben, und darf auch nicht absichtlich
Irrtümer bei Bietern provozieren.

<Zitat Ende>
(So der Wortlaut des Artikels)


Ich hoffe bei uns daftlern spricht sich das Rum, und wir vergeuden keine
Zeit mehr mit dem Getippse von etwas unnötigem und ziehen dafür etwas öfter
an unseren Pfeifen , Zigarren oder Schnupfen eine Prise. :-)

Servus,
Jochen


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