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Imbissstuben u. Ä.

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Mike Grantz

unread,
Feb 21, 2022, 6:10:09 PM2/21/22
to
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung_Pauschbetraege/richtsatzsammlung-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-anlage066.html

Bin grad etwas verwirrt. Was unterscheidet ein "normales" Restaurant von
einer Imbissstube?

Viele Läden, die ich als Restaurant vermutet hätte, werden
erstaunlicherweise als "Imbissstuben u. Ä." gelistet.

Alles nur eine finanzielle Geschichte, oder was für Kriterien werden
nicht erfüllt, um als Restaurant zu gelten?

Erst dachte ich, als Imbiss gilt, wenn primär "schnelles Essen" für
ausser Haus "serviert" wird, da die Räumlichkeiten meist eher bescheiden
sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Imbissstube hilft auch nicht wirklich
weiter, da ein neuer Laden vor Ort definitiv ein reichhaltiges Angebot,
Räumlichkeiten und Catering bietet. Ja, sie bedienen auch "to
go"-Kunden, aber wer macht das heutzutage nicht?

Thomas Hochstein

unread,
Feb 22, 2022, 1:00:03 PM2/22/22
to
Mike Grantz schrieb:

> Was unterscheidet ein "normales" Restaurant von
> einer Imbissstube?

Eine Imbissstube - oder generell ein Imbiss - ist dadurch gekennzeichnet,
dass es sich um eine Bewirtungsstätte ohne oder mit wenig
Sitzgelegenheiten mit einem eng begrenzten Sortiment von Speisen zum
Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen handelt. Typische Beispiele sind
Würstchenbuden, Dönerläden, Pizzalieferdienste mit Vor-Ort-Verkauf und die
diversen Foodtrucks - Schnellimbisse eben.

Ein normales Restaurant unterscheidet sich dadurch, dass der Verzehr von
Speisen grundsätzlich an Tischen sitzend vor Ort erfolgt (und eine
Abholung, wenn möglich, eher die Ausnahme bildet) und es eine Speisekarte
von üblichem Umfang gibt.

> Viele Läden, die ich als Restaurant vermutet hätte, werden
> erstaunlicherweise als "Imbissstuben u. Ä." gelistet.

Auf der von Dir genannten URL wird, genau genommen, gar nichts gelistet,
außer steuerlichen Richtsätzen.

> Erst dachte ich, als Imbiss gilt, wenn primär "schnelles Essen" für
> ausser Haus "serviert" wird, da die Räumlichkeiten meist eher bescheiden
> sind.

Ja, das trifft es im Wesentlichen: Verzehr vor Ort eher als Ausnahmefall,
daher auch allenfalls ein paar Tische reingequetscht, und überschaubare
Karte.

> https://de.wikipedia.org/wiki/Imbissstube hilft auch nicht wirklich
> weiter, da ein neuer Laden vor Ort definitiv ein reichhaltiges Angebot,
> Räumlichkeiten und Catering bietet. Ja, sie bedienen auch "to
> go"-Kunden, aber wer macht das heutzutage nicht?

Eine Speisewirtschaft, die darauf abgestellt ist, Gäste an Tischen zu
empfangen, die dort dann auch speisen, und die ein reichhaltiges Angebot -
typischerweise Vorspeisen/Suppen, Hauptgerichte verschiedener Art,
Nachtische - bietet, ist m.E. keine Imbissstube.

-thh
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