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Was kaufen doch für Arschlöcher bei Aldi ein

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Sven Bötcher

unread,
Jun 1, 2013, 8:59:30 AM6/1/13
to
Hallo,

ein Graumelierter parkt seine güldene E-Klasse wie selbstverständlich
auf den Behindertenparkplatz direkt vor dem Eingang.
Behindertenparkausweis Fehlanzeige. In der Schlange will er sich ebenso
selbstverständlich vordrängeln; er habe ja nur die eine Tube Creme. An
der Kasse selbst zetert er die Priesterin dann voll, weil er seine 2,90
Euro (!) nicht mit der VISA-Karte bezahlen kann. Unter großen Getöse
lässt er sich dann doch noch herab, nach seiner EC-Karte zu suchen.

Falls sie hier mitlesen, lieber Graumelierter: Arschloch sein ist in
Deutschland noch keine anerkannte Behinderung! Und was es mit dem
Behindertenparkplatz auf sich hat, wird ihnen demnächst das Ordnungsamt
gebührenpflichtig erläutern.

Bye
Sven

Michael Pachta

unread,
Jun 1, 2013, 10:49:29 AM6/1/13
to
Am 01.06.2013 14:59, Sven Bötcher schrieb:
> Und was es mit dem Behindertenparkplatz auf sich hat, wird ihnen
> demnächst das Ordnungsamt gebührenpflichtig erläutern.

Ein Foto wurde als Beweismittel angefertigt?

M.

Uwe Premer

unread,
Jun 1, 2013, 12:48:17 PM6/1/13
to
Ein Smart-Foto-Phone hat heutzutage doch schon jeder in der mindestens 2.
Generation der angeschafften Handys.

Uwe
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Sven Bötcher

unread,
Jun 1, 2013, 1:05:13 PM6/1/13
to
Ebend! Normalerweise ist mir so was ja wurscht, zumal ich selber (zum
Glück) auf keinen Behindertenparkplatz angewiesen bin aber der Typ war
so was von daneben, der muss mal dringend ausgebremst werden. Tut so,
als wäre der ganze Aldi-Markt nur für seine eine Tube Gleitmittel da.
Was hat der Doofmann die Kassiererin anzupflaumen, weil die Firma Aldi
sich entschieden hat, keine VISA-Karten zu akzeptieren, sondern nur
EC-Karten? die Priesterin hat da doch keinen Einfluss drauf. Auch das
geht mich eigentlich gar nix an, weil ich mit der Priestern weder
verwandt noch verschwägert bin, aber dass er sich ungefragt an mir
vorbei drängeln wollte, das hat mich in Summe dann doch bewogen, "tätig"
zu werden. Hausverbot dürfen die einzelnen Priesterinnen wohl nicht
erteilen, wenn sich ein Kunde zu dreist benimmt?

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 1, 2013, 1:20:21 PM6/1/13
to
Am 01.06.2013 18:58, schrieb Ralf . K u s m i e r z:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Michael Pachta schrieb:
>
>>> Und was es mit dem Behindertenparkplatz auf sich hat, wird ihnen
>>> demn�chst das Ordnungsamt geb�hrenpflichtig erl�utern.
>> Ein Foto wurde als Beweismittel angefertigt?
>
> Wozu? Die Haarfarbe ist v�llig belanglos.
>
> Und das Ordnungsamt f�r Privatparkpl�tze nicht zust�ndig.

Kommt drauf an. Meistens sind Supermarkt-Parkpl�tze tats�chlich
�ffentlicher Verkehrsraum und oft beauftragen die Suopermarkt-Betreiber
die St�dte auch damit, dort zu kontrollieren.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/emmerich/nachrichten/aerger-um-knoellchen-beim-discounter-1.3385468

Bye
Sven

Michael Pachta

unread,
Jun 1, 2013, 3:23:56 PM6/1/13
to
Am 01.06.2013 18:58, Ralf . K u s m i e r z schrieb:
> Und das Ordnungsamt für Privatparkplätze nicht zuständig.

Vielleicht nicht das O-Amt, aber die Polizei: Ich habe mal im Winter auf
einem Supermarktplatz auf eine Behindertenparkplatz geparkt. Ich habe
das Schild nicht bemerkt, außerdem war es z.T. mit Schnee bedeckt. Als
ich vom Einkauf wiederkam, stand ein Polizeiauto neben meinem Wagen und
ein Polizist wies mich auf das Schild hin. Er ließ aber Gnade vor Recht
ergehen und beließ es bei einer mündlichen Verwarnung.

M.

Michael Pachta

unread,
Jun 1, 2013, 3:25:02 PM6/1/13
to
Das ist mir klar. Nur folgt daraus nicht, dass auch ein Foto geschossen
wurde. Deshalb meine Frage.

M.

Tobias Schuster

unread,
Jun 1, 2013, 4:47:54 PM6/1/13
to
> ein Polizist wies mich auf das Schild hin. Er ließ aber Gnade vor Recht
> ergehen und beließ es bei einer mündlichen Verwarnung.

Ist doch ein schöner Zug. Möge mancher Denunziant auch so verfahren ...



Ralf Brinkmann

unread,
Jun 1, 2013, 6:02:19 PM6/1/13
to
Hallo Ralf!

*Ralf . K u s m i e r z*:

> das Ordnungsamt für Privatparkplätze nicht zuständig.

Ach, sind wir wieder mal bei dem Thema? Parkplätze von Einkaufsmärkten
sind öffentlicher Vekehrsraum, solange sie nicht durch eine Schranke
abgesperrt sind. Auch wenn die Grundstücksfläche vielleicht der Firma
Aldi gehört.

Gruß, Ralf
--
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Ralf Brinkmann

unread,
Jun 1, 2013, 6:06:27 PM6/1/13
to
Hallo Tobias!

> Ist doch ein schöner Zug. Möge mancher Denunziant auch so verfahren ...

Du meinst also, Drecksäcke sollen nach Belieben machen können was sie
wollen, und jeder, der mal daraufh hinweist oder es weitermeldet, ist
ein Denunziant?

Martin Ebert

unread,
Jun 1, 2013, 7:14:48 PM6/1/13
to
Am 02.06.2013 00:02, schrieb Ralf Brinkmann:
> *Ralf . K u s m i e r z*:

>> das Ordnungsamt für Privatparkplätze nicht zuständig.

> Ach, sind wir wieder mal bei dem Thema? Parkplätze von Einkaufsmärkten
> sind öffentlicher Vekehrsraum, solange sie nicht durch eine Schranke
> abgesperrt sind.

Nein. Sie sind dann öffentlicher Verkehrsraum, wenn sie gewidmet sind.

Mt

Tobias Schuster

unread,
Jun 2, 2013, 3:23:35 AM6/2/13
to
>> Ist doch ein schöner Zug. Möge mancher Denunziant auch so verfahren ...
>
> Du meinst also, Drecksäcke sollen nach Belieben machen können was sie
> wollen, und jeder, der mal daraufh hinweist oder es weitermeldet, ist
> ein Denunziant?

Dem älteren Herrn an Ort und Stelle mal ordentlich die Meinung zu sagen,
fände ich absolut angebracht, hoffentlich zielführend und möglicherweise
Bewusstsein schaffend.

Aber wenn dann bei Besagtem nach Wochen der Anhörbogen und Zahlkarte
eintrudelt, ist mit wahrer Einsicht kaum noch zu rechnen.

Nochmal, was hatte der Herr gekauft? Hatte ihn vielleicht seine
Herzallerliebste geschwind geschickt, um dann nachzuholen, was längst
mal wieder fällig war ...


Hartmut Schiszler

unread,
Jun 2, 2013, 4:50:06 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 09:23, schrieb Tobias Schuster:
>>> Ist doch ein schöner Zug. Möge mancher Denunziant auch so verfahren ...
>>
>> Du meinst also, Drecksäcke sollen nach Belieben machen können was sie
>> wollen, und jeder, der mal daraufh hinweist oder es weitermeldet, ist
>> ein Denunziant?
>
> Dem älteren Herrn an Ort und Stelle mal ordentlich die Meinung zu sagen,
> fände ich absolut angebracht, hoffentlich zielführend und möglicherweise
> Bewusstsein schaffend.
>
> Aber wenn dann bei Besagtem nach Wochen der Anhörbogen und Zahlkarte
> eintrudelt, ist mit wahrer Einsicht kaum noch zu rechnen.

Einsicht durch Zureden, bei jemandem der sivh bei der Priesterin über
die fehlende Visa-Bezahlmöglichkeit Gehör verschafft und dabei handelt
es sich nur um einen Kleckerbetrag.
Du glaubst nicht wirklich, dass du bei so einem Vollpfosten Einsicht
durch zureden erreichst. Nein, da muss es weh tun.

--
Griäßle dr Hardy

Dacia Logan MCV LPG derzeit 14Mm

Frank Kemper

unread,
Jun 2, 2013, 5:34:30 AM6/2/13
to
Hartmut Schiszler <schi...@web.de> wrote:

> Einsicht durch Zureden, bei jemandem der sivh bei der Priesterin über die
> fehlende Visa-Bezahlmöglichkeit Gehör verschafft und dabei handelt es
> sich nur um einen Kleckerbetrag.
> Du glaubst nicht wirklich, dass du bei so einem Vollpfosten Einsicht
> durch zureden erreichst. Nein, da muss es weh tun.

Das ist ohnehin eine Beobachtung, die ich seit einigen Jahren verstärkt
mache: die zunehmende Aggressivität und mangelnde Einsicht in eigenes
Fehlverhalten bei Senioren. Typische Situation: Man steht bei Aldi in der
Schlange und fängt an, sein Zeug aufs Band zu räumen. Vor einem ist gerade
einer am Zahlen, der Einkauf des anderen liegt bereits komplett auf dem
Band. Mit anderen Worten: Selbst wenn jetzt alles flutscht, der
EC-Kartenleser nicht zickt und kein Storno kommt, wird es noch ein paar
Minuten dauern, zu Eile ist absolut kein Anlass. Was passiert: Während man
selbst seinen Kram aufs Band legt, fängt die ungeduldige Alte hinter einem
an, ihren Kram ebenfalls aufs Band zu legen, so dass alles durcheinander
gerät.

WTF?

Problem: Man kann tun, was man will, es wird von der Alten keine der
Situation angemessene Reaktion oder gar eine Entschuldigung für ihr
dreistes Vordrängeln geben. Nich etwa: "Oh, Entschuldigung, ich habe nicht
gesehen, dass Sie noch so viel in Ihrem Einkaufswagen hatten." oder so was.
Stattdessen irgendein unqualifiziertes Herumgenöle.

Na ja, man lernt. Nachdem die Androhung exzessiver Gewalt ("Pass auf, wenn
du nicht sofort deinen Scheiß von meinem Band nimmst, dann kommst du hier
nicht mehr auf eigenen Beinen raus, verstanden!") nicht zum gewünschten
Ergebnis führt, nimmt man einfach ihren Kram und wirft ihn in die
Quengelware. Dann mault sie zwar auch, aber das Leben ist eben kein
Wunschkonzert.

Das Verhalten des Benzfahrers ist natürlich indiskutabel, keine Frage, aber
ich halte Anzeige für overdone. Es ist de facto so, dass es eigentlich zu
viele Behindertenparkplätze gibt, da eine Behinderen-Parkerlaubnis nicht so
einfach zu kriegen ist. Und sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass ein
Rollifahrer einkaufen will und alle B-Parkplätze dicht sind, dann weiß der
sich zu helfen: Er parkt einfach quer hinter den Parksündern und geht in
aller Ruhe seinen Besorgungen nach. Wie die güldenen Benze dann aus der
Nummer wieder rauskommen, müssen ihre Fahrer selbst sehen. Wenn sie schlau
sind, rufen sie NICHT die Polizei sondern üben sich in Demut und Geduld.

Disclaimer: Steht ein Nicht-Behinderten-Pkw in einem öffentlich Parkhaus
auf einem Behinderten-Parkplatz (gern ein Luden-SUV), dann reicht eine
straffe Ansage bei der Park-Aufsicht des Parkhauses. Die lassen ihn dann
umgehend abschleppen. Das tun die gern, weil es ihren öden Arbeitsalltag
aufhellt - und es wird für den Luden richtig teuer und lästig.

Frank



--
Jetzt neu: Red Bullet - der Roman
http://www.amazon.de/Red-Bullet-ebook/dp/B00AXNQPZI

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 5:36:38 AM6/2/13
to
Hallo Tobias!

*Tobias Schuster*:

> Dem älteren Herrn an Ort und Stelle mal ordentlich die Meinung zu sagen,
> fände ich absolut angebracht, hoffentlich zielführend und möglicherweise
> Bewusstsein schaffend.

> Aber wenn dann bei Besagtem nach Wochen der Anhörbogen und Zahlkarte
> eintrudelt, ist mit wahrer Einsicht kaum noch zu rechnen.

Man kann ihm ja an Ort und Stelle sagen, dass man ihn anzeigt. Bei dem
älteren Herrn ist da wohl nicht mit viel Gegenwehr zu rechnen. Bei
jungen Leuten sieht es heutzutage leider so aus, dass man dann in der
Regel schnelle Füße haben muss.

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 5:40:38 AM6/2/13
to
Hallo Martin!

*Martin Ebert*:
Nein. Wenn Du nachts auf dem Real-Parkplatz Fahrübungen ohne
Führerschein vollführst, dann ist das auch ohne Widmung ein Fahren ohne
Fahrerlaubnis. Es kommt in dem Fall auf die tatsächliche Nutzung an. Und
die ist hier nicht eingeschränkt und wird nicht kontrolliert. Etwas
anderes wäre es, wenn der Parkplatz nachts durch eine Schranke
abgesperrt wäre. Aber davon ist ja hier nicht die Rede, es geht hier ja
um die normale Öffnungszeit.

Solange es sich um amtliche Verkehrszeichen handelt und nicht um solche
grünen, selbstgemachten, werden die Verkehrsverstöße auch verfolgt.

Glaub's mir einfach.

Horst Stolz

unread,
Jun 2, 2013, 5:49:09 AM6/2/13
to
Am 2 Jun 2013 09:34:30 GMT schrieb Frank Kemper:

> Das Verhalten des Benzfahrers ist natürlich indiskutabel, keine Frage, aber
> ich halte Anzeige für overdone. Es ist de facto so, dass es eigentlich zu
> viele Behindertenparkplätze gibt, da eine Behinderen-Parkerlaubnis nicht so
> einfach zu kriegen ist. Und sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass ein
> Rollifahrer einkaufen will und alle B-Parkplätze dicht sind, dann weiß der
> sich zu helfen: Er parkt einfach quer hinter den Parksündern und geht in
> aller Ruhe seinen Besorgungen nach. Wie die güldenen Benze dann aus der
> Nummer wieder rauskommen, müssen ihre Fahrer selbst sehen. Wenn sie schlau
> sind, rufen sie NICHT die Polizei sondern üben sich in Demut und Geduld.
>
> Disclaimer: Steht ein Nicht-Behinderten-Pkw in einem öffentlich Parkhaus
> auf einem Behinderten-Parkplatz (gern ein Luden-SUV), dann reicht eine
> straffe Ansage bei der Park-Aufsicht des Parkhauses. Die lassen ihn dann
> umgehend abschleppen. Das tun die gern, weil es ihren öden Arbeitsalltag
> aufhellt - und es wird für den Luden richtig teuer und lästig.
>
Meine Beobachtungen sind, dass das Problem nicht nur Senioren betrifft. Das
sage ich keinesfalls, weil ich selbst 75 bin.
Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern. Vorzugsweise
Großstadt-Kennzeichen.
Auf meine Bitte "wenn Sie nur einen Platz benutzen, hätte ich auch noch
Platz" höre ich z.B. "dazu hebe ich keine Zeit".

Gruß, Horst


--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne Änderung gültig.
Durch die Länge wurde Spam drastisch reduziert.

Hartmut Schiszler

unread,
Jun 2, 2013, 6:11:43 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:

> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.

Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.

Horst Stolz

unread,
Jun 2, 2013, 6:34:14 AM6/2/13
to
Am Sun, 02 Jun 2013 12:11:43 +0200 schrieb Hartmut Schiszler:

> Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:
>
>> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
>> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
>> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.
>
> Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
> Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.

Das ist klar und ich verstehe, dass ein Geländewagen (besonders nötig in
Großstädten als Statussymbol) knapp in manche Markierungen passt.
Was ich meine, ist diagonal in 45 Grad über 2 Plätze.
Habe ich auch schon in Parkhäusern erlebt.

Patrick Kibies

unread,
Jun 2, 2013, 7:12:35 AM6/2/13
to
Hartmut Schiszler wrote:

> Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:
>
>> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
>> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
>> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.
>
> Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
> Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.
>
Nein. Niemand ist gezwungen sich so breite Schleudern zu kaufen.
Wenn man mit seinem Suff nicht mehr sozialverträglich parken kann, muss man
eben anderswo parken und zum Laden laufen. Für die, die nicht laufen können,
gibt es wiederum extrabreite Parkplätze.

viele Grüße

Patrick



Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:27:07 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 11:40, schrieb Ralf Brinkmann:
> Hallo Martin!
>
> *Martin Ebert*:
>
>> Am 02.06.2013 00:02, schrieb Ralf Brinkmann:
>
>>> Parkplätze von Einkaufsmärkten sind öffentlicher Vekehrsraum, solange
>>> sie nicht durch eine Schranke abgesperrt sind.
>
>> Nein. Sie sind dann öffentlicher Verkehrsraum, wenn sie gewidmet sind.
>
> Nein. Wenn Du nachts auf dem Real-Parkplatz Fahrübungen ohne
> Führerschein vollführst, dann ist das auch ohne Widmung ein Fahren ohne
> Fahrerlaubnis. Es kommt in dem Fall auf die tatsächliche Nutzung an. Und
> die ist hier nicht eingeschränkt und wird nicht kontrolliert. Etwas
> anderes wäre es, wenn der Parkplatz nachts durch eine Schranke
> abgesperrt wäre. Aber davon ist ja hier nicht die Rede, es geht hier ja
> um die normale Öffnungszeit.

Die Schranke alleine macht es aber auch nicht und die Rechtsprechung ist
da durchaus uneinheitlich. So ist eine Tankstelle zu den Öffnungszeiten
öffentlich und in der übrigen eben Zeit nicht, urteilte das Bayerische
Oberste Landesgericht.

Als Grundsatz gilt aber, dass eine Verkehrsfläche als öffentlich gilt,
wenn sie öffentlich genutzt wird *und* der Eigentümer dies zumindest
duldet. Wenn am Aldi-Parkplatz kein Schild steht: "Nur für Kunden",
keine Schranke vorhanden ist, der Parkplatz von Hinz und Kunz genutzt
wird, Aldi dies duldet, dann ist der Verkehrsraum aber in jedem Fall
öffentlich. In dem vorliegenden Fall geht mal gar kein Weg dran vorbei.

Unser Netto-Markt liegt mitten in der Stadt und es ist sehr verlockend,
den großzügig ausgebauten Parkplatz auch einfach so zu nutzen. Das wurde
auch reichlich (aus)genutzt. Also hat Netto der Stadt die Aufsicht
übertragen und Schilder "Parken für die Dauer des Einkaufs, maximal eine
Stunde" aufgestellt. Ob der Parker tatsächlich bei Netto einkauft,
kontrollieren die Politessen zwar nicht, wohl aber, ob da Dauerparker
stehen. und ja; nach gängiger Rechtsprechung ist es durchaus legal, dass
der Inhaber eines Privatparkplatzes der Kommune die Überwachung
überträgt. Letztendlich haben ja beide was davon.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:27:53 AM6/2/13
to
Eigentlich so, als ob er sich auf ein Fahrrad ohne Sattel schwingt.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:30:41 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 12:11, schrieb Hartmut Schiszler:
> Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:
>
>> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
>> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
>> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.
>
> Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
> Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.

Häh? Wenn jemand einen Laster oder ein Wohnmobil oder ein sonstiges
Vehikel mit Überbreite fährt, darf er auf PKW-Parkplätzen halt nicht
parken, so einfach ist das. Die durchgezogene Linie gilt! Ist ja nicht
so, als würde jemand gezwungen, sich einen Humvee als Einkaufswagen
anzuschaffen.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:32:44 AM6/2/13
to
Du hast aber schon verstanden, dass es hier um einen absoluten
Einzelfall ging, bei dem es die Summe der Unverschämtheiten war?

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:35:26 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 09:23, schrieb Tobias Schuster:
Ein relativ kleines Tübchen irgendeiner Salbe zu 2,90 Euro bei AN. Bei
der Menge und dem Preis bin ich mal von Gleitmittel ausgegangen. Dennoch
glaube ich nicht, das sexueller Notstand ein anerkannter
Rechtfertigungsgrund im Sinne des Gesetzes ist.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 8:41:36 AM6/2/13
to
Auf Autobahnbaustellen gibt es neuerdings Knöllchen, wenn derartige
Vehikel die linke der beiden Behelfsspuren befahren. Dabei ist es auch
vollkommen irrelevant, was in den Fahrzeugpapieren als Breite
eingetragen ist. Im Ernstfall misst der Büttel halt die breiteste Stelle
des Fahrzeugs mit einem Maßband aus. Die liegt meist an den Spiegel an
und übertrifft oft die in den Papieren eingetragene Breite. Da hilft
auch keine Diskussion "Steht aber in den Papieren, ahbe ich nicht
gewusst" was. Aber das macht auch gar nix. Wer Gefährte über 2 m Breite
unterhalten kann, der hat auch das Verwarngeld übrig oder soll sich halt
in der rechten Spur hinten anstellen.

Bye
Sven

Otto A d a m

unread,
Jun 2, 2013, 8:45:46 AM6/2/13
to
Sven Bötcher schrieb:

> Häh? Wenn jemand einen Laster oder ein Wohnmobil oder ein sonstiges
> Vehikel mit Überbreite fährt, darf er auf PKW-Parkplätzen halt nicht
> parken, so einfach ist das. Die durchgezogene Linie gilt! Ist ja nicht
> so, als würde jemand gezwungen, sich einen Humvee als Einkaufswagen
> anzuschaffen.

Was nix daran aendert, dass ich es gut faende, wenn die Parkplaetze
breiter werden wuerden.

mfg
otto

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 8:45:58 AM6/2/13
to
Hallo Horst!

*Horst Stolz*:

> Am 2 Jun 2013 09:34:30 GMT schrieb Frank Kemper:

Erstmal an den, weil er wohl eine Adresse benutzt, die automatisch im
Standardfilter landet:

>> Und sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass ein Rollifahrer
>> einkaufen will und alle B-Parkplätze dicht sind, dann weiß der sich
>> zu helfen: Er parkt einfach quer hinter den Parksündern und geht in
>> aller Ruhe seinen Besorgungen nach. Wie die güldenen Benze dann aus
>> der Nummer wieder rauskommen, müssen ihre Fahrer selbst sehen. Wenn
>> sie schlau sind, rufen sie NICHT die Polizei sondern üben sich in
>> Demut und Geduld.

Wenn sie schlau sind (und das tun sie gerne, weil sie von Natur aus
glauben, dass sie immer und überall Recht haben), dann rufen sie die
Polizei. Und dann bekommt der Querparker eine Anzeige wegen Nötigung.
Das war dann wohl nix.

>> (gern ein Luden-SUV)

Gibt's die denn überhaupt noch? Bei uns sind (zumindest öffentlich
sichtbare) Luden so gut wie ausgestorben. Die Mädels schaffen meist auf
eigene Rechnung an oder mieten sich in einem Haus oder Zimmer ein.

> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.

Und zwar deshalb, weil auf vielen Parkplätzen noch die alten Abstände
markiert sind. Die Fahrzeuge sind aber insgesamt breiter geworden. Ich
will das damit nicht entschuldigen, aber es ist manchmal selbst mit
einem kleinen Auto recht schwierig, beim Aussteigen überhaupt die Tür
aufzubekommen. Es gibt dazu schon Lösungsvorschläge in manchen Städten
(zum Beispiel Doppeltrennlinie zwischen den Plätzen mit etwas Abstand
dazwischen), die aber noch längst nicht überall umgesetzt sind.

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 8:53:36 AM6/2/13
to
Hallo Sven!

*Sven Bötcher*:

> Im Ernstfall misst der Büttel halt die breiteste Stelle
> des Fahrzeugs mit einem Maßband aus.

Welchen Büttel meinst Du jetzt:

Büttel steht für:
◘ Gerichtsdiener (veraltet)
◘ Fronbote
◘ Scherge, auch abwertend für Polizist
◘ Bannwart oder Stadtbüttel, alte Berufsbezeichnung für den Flur-, Wald-
oder Weinbergshüter sowie Amts- oder Gerichtsboten

Bei uns gibt es keinen mehr davon. Bei uns macht das die Polizei oder
die Ordnungsbehörde.

Frank Kemper

unread,
Jun 2, 2013, 9:07:04 AM6/2/13
to
100% ACK. Es gibt leider Menschen, die sich selbst für das Wichtigste
halten. Eigentlich sollte man welche, die so parken, einfach zuparken und
fertig. Wenn sie einem dumm kommen, einfach sagen: Ich hatte wie Sie keine
Zeit...

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 2, 2013, 9:08:01 AM6/2/13
to
Am Sun, 02 Jun 2013 14:45:58 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

>>> Und sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass ein Rollifahrer
>>> einkaufen will und alle B-Parkplätze dicht sind, dann weiß der sich zu
>>> helfen: Er parkt einfach quer hinter den Parksündern und geht in aller
>>> Ruhe seinen Besorgungen nach. Wie die güldenen Benze dann aus der
>>> Nummer wieder rauskommen, müssen ihre Fahrer selbst sehen. Wenn sie
>>> schlau sind, rufen sie NICHT die Polizei sondern üben sich in Demut
>>> und Geduld.
>
> Wenn sie schlau sind (und das tun sie gerne, weil sie von Natur aus
> glauben, dass sie immer und überall Recht haben), dann rufen sie die
> Polizei. Und dann bekommt der Querparker eine Anzeige wegen Nötigung.
> Das war dann wohl nix.

Wenn Behindertetoilette vorhanden: "Ich musste dringend auf die
Toilette, ich wollte nicht behindern, hab aber in der Eile keinen anderen
Platz gefunden."

Hannes


--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.

Frank Kemper

unread,
Jun 2, 2013, 9:23:33 AM6/2/13
to
Ralf Brinkmann <ralf.brinkma...@t-online.de> wrote:

> Wenn sie schlau sind (und das tun sie gerne, weil sie von Natur aus
> glauben, dass sie immer und überall Recht haben), dann rufen sie die
> Polizei. Und dann bekommt der Querparker eine Anzeige wegen Nötigung.
> Das war dann wohl nix.

Glaub's mir einfach: das wird nicht passieren, selbst wenn es deinem
Rechtsverständns nach möglich wäre. Schlag mal nach, was "Nötigung" ist.

>>> (gern ein Luden-SUV)

Zur Erklärung: Lude ist nicht nur eine Berufsbezeichnung, sondern auch ein
damit einhergehender Gemütszustand.

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 9:32:14 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 14:53, schrieb Ralf Brinkmann:
> Hallo Sven!
>
> *Sven Bötcher*:
>
>> Im Ernstfall misst der Büttel halt die breiteste Stelle
>> des Fahrzeugs mit einem Maßband aus.
>
> Welchen Büttel meinst Du jetzt:
>
> Büttel steht für:
> ◘ Gerichtsdiener (veraltet)
> ◘ Fronbote
> ◘ Scherge, auch abwertend für Polizist
> ◘ Bannwart oder Stadtbüttel, alte Berufsbezeichnung für den Flur-, Wald-
> oder Weinbergshüter sowie Amts- oder Gerichtsboten
>
> Bei uns gibt es keinen mehr davon. Bei uns macht das die Polizei oder
> die Ordnungsbehörde.

Erst schreibst du selber "Scherge, auch abwertend für Polizist" und dann
gibt es den bei euch nicht mehr, weil das die Polizei macht? Oder hast
du gar nicht gelesen, was du da per cut&paste eingefügt hast?

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 9:36:25 AM6/2/13
to
Nein, damit machst du dich selber durch eine Nötigung strafbar. Schau
lieber nach,ob man auch in deiner Stadt emails an polit...@stadt.de
senden kann. Haben sie bei uns ursprünglich für die Taxifahrer
eingerichtet, deren ausgewiesene Stellplätze dauern von anderen
Verkehrsteilnehmern belegt werden. Die Taxifahrer haben dann vom Handy
aus direkt das Beweisfoto dort hingemailt und das OA konnte tätig werden.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 9:37:40 AM6/2/13
to
Das bleibt sich natürlich unbenommen. Dann könnte man auf vielen
Parkplätzen (HALLO REWE!) nicht nur parken, sondern auch noch aus- oder
einsteigen. :-)

Bye
Sven

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 10:42:08 AM6/2/13
to
Hallo Sven!

*Sven Bötcher*:
Doch. Der Scherge stammt aus einem völlig anderen Jahrhundert und das
Wort wird heute nur noch abwertend für "Polizist" benutzt, allerdings
auch nur von entsprechendem Klientel. Zählst Du Dich dazu?

Sven Bötcher

unread,
Jun 2, 2013, 10:46:00 AM6/2/13
to
Am 02.06.2013 16:42, schrieb Ralf Brinkmann:
> Hallo Sven!
>
> *Sven Bötcher*:
>
>> Am 02.06.2013 14:53, schrieb Ralf Brinkmann:
>
>>> Welchen Büttel meinst Du jetzt:
>
>>> Büttel steht für:
>>> ◘ Gerichtsdiener (veraltet)
>>> ◘ Fronbote
>>> ◘ Scherge, auch abwertend für Polizist
>>> ◘ Bannwart oder Stadtbüttel, alte Berufsbezeichnung für den Flur-, Wald-
>>> oder Weinbergshüter sowie Amts- oder Gerichtsboten
>
>>> Bei uns gibt es keinen mehr davon. Bei uns macht das die Polizei oder
>>> die Ordnungsbehörde.
>
>> Erst schreibst du selber "Scherge, auch abwertend für Polizist" und dann
>> gibt es den bei euch nicht mehr, weil das die Polizei macht? Oder hast
>> du gar nicht gelesen, was du da per cut&paste eingefügt hast?
>
> Doch. Der Scherge stammt aus einem völlig anderen Jahrhundert und das
> Wort wird heute nur noch abwertend für "Polizist" benutzt, allerdings
> auch nur von entsprechendem Klientel. Zählst Du Dich dazu?

Was für eine Klientel ist das denn? Du kennst dich das offensichtlich
besser aus. Mit jedenfalls ist der Begriff Büttel als Synonym für
Polizist oder Scherge geläufig.

Bye
Sven

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 2, 2013, 10:53:04 AM6/2/13
to
Hallo Sven!

*Sven Bötcher*:

> Was für eine Klientel ist das denn?

Kann man täglich in der Zeitung lesen.

> Du kennst dich das offensichtlich besser aus. Mit jedenfalls ist der
> Begriff Büttel als Synonym für Polizist oder Scherge geläufig.

Dir ist vielleicht auch der Begriff "Bulle" als Synonym für Polizist
geläufig oder Polyp oder österreichisch "die Schmier" für "die Polizei".

Mir sind diese Begriffe auch alle bekannt. Trotzdem werden sie heute nur
noch von wenigen Menschen und auch nur von bestimmtem Klientel benutzt.
Ich dachte eigentlich bisher, dass Du Dich selbst nicht dazuzählst. Und
ich denke schon, dass Du genau weißt was ich meine.
Message has been deleted

Hartmut Schiszler

unread,
Jun 2, 2013, 1:29:32 PM6/2/13
to
Am 02.06.2013 12:34, schrieb Horst Stolz:
> Am Sun, 02 Jun 2013 12:11:43 +0200 schrieb Hartmut Schiszler:
>
>> Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:
>>
>>> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
>>> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
>>> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.
>>
>> Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
>> Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.
>
> Das ist klar und ich verstehe, dass ein Geländewagen (besonders nötig in
> Großstädten als Statussymbol) knapp in manche Markierungen passt.
> Was ich meine, ist diagonal in 45 Grad über 2 Plätze.
> Habe ich auch schon in Parkhäusern erlebt.

Das habe ich auch so verstanden. Aber das liegt durchaus an der
Überbreite. Und wenn ich eh zwei Parkbuchten belegen muss ist der Stil
dabei doch eher egal.

Hartmut Schiszler

unread,
Jun 2, 2013, 1:30:40 PM6/2/13
to
Am 02.06.2013 14:41, schrieb Sven Bötcher:

> Auf Autobahnbaustellen gibt es neuerdings Knöllchen, wenn derartige
> Vehikel die linke der beiden Behelfsspuren befahren. Dabei ist es auch
> vollkommen irrelevant, was in den Fahrzeugpapieren als Breite
> eingetragen ist. Im Ernstfall misst der Büttel halt die breiteste Stelle
> des Fahrzeugs mit einem Maßband aus. Die liegt meist an den Spiegel an
> und übertrifft oft die in den Papieren eingetragene Breite. Da hilft
> auch keine Diskussion "Steht aber in den Papieren, ahbe ich nicht
> gewusst" was. Aber das macht auch gar nix. Wer Gefährte über 2 m Breite
> unterhalten kann, der hat auch das Verwarngeld übrig oder soll sich halt
> in der rechten Spur hinten anstellen.

Der letzte Teil ist so nicht richtig: Sehr häufig sind mittlerweile 2,1m
zugelassen.

Hartmut Schiszler

unread,
Jun 2, 2013, 1:33:18 PM6/2/13
to
Am 02.06.2013 14:45, schrieb Otto A d a m:
In Parkhäusern hatte ich bereits mit meinem dreitürigen Corsa C Mühe
beim Aussteigen. Die Knieathrose schrenkt da ziemlich ein, gibt aber
nicht das Recht auf einem Behindertenparkplatz zu marken.
Ich hätte auch gerne breitere Buchten.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 2, 2013, 2:19:28 PM6/2/13
to
Am Sun, 02 Jun 2013 16:46:00 +0200 schrieb Sven Bötcher:

>> Doch. Der Scherge stammt aus einem völlig anderen Jahrhundert und das
>> Wort wird heute nur noch abwertend für "Polizist" benutzt, allerdings
>> auch nur von entsprechendem Klientel. Zählst Du Dich dazu?
>
> Was für eine Klientel ist das denn? Du kennst dich das offensichtlich
> besser aus. Mit jedenfalls ist der Begriff Büttel als Synonym für
> Polizist oder Scherge geläufig.

Zwischen geläufig und verwenden besteht ein Unterschied, Scherge oder
Büttel anstelle von Polizist zu verwenden ist beleidigend, diese
Ausdrücke werden eher von der Unterschicht verwendet. Aber es ist
heutzutage ja Usus, auf alles was nach Beamten riecht, hinzuhauen.

Horst Schnellinger

unread,
Jun 2, 2013, 5:01:55 PM6/2/13
to
* Ralf Brinkmann <ralf.brinkma...@t-online.de> [02-06-13 14:53]:
> Hallo Sven!
>
> *Sven Bötcher*:
>
>> Was für eine Klientel ist das denn?
>
> Kann man täglich in der Zeitung lesen.

Stimmt. Bevorzugt im TV-Programmteil erfreut sich das Wort Bulle
in Sendungstiteln ungebrochener Beliebtheit.
>
>> Du kennst dich das offensichtlich besser aus. Mit jedenfalls ist der
>> Begriff Büttel als Synonym für Polizist oder Scherge geläufig.
>
> Dir ist vielleicht auch der Begriff "Bulle" als Synonym für Polizist
> geläufig oder Polyp oder österreichisch "die Schmier" für "die Polizei".
>
> Mir sind diese Begriffe auch alle bekannt. Trotzdem werden sie heute nur
> noch von wenigen Menschen und auch nur von bestimmtem Klientel benutzt.

Anschienend bist du selbst Bulle, sonst würdest du hier nicht so
schrecklich heulen. Get over it.

Eckhard Becker

unread,
Jun 3, 2013, 4:16:36 AM6/3/13
to
> Dem �lteren Herrn an Ort und Stelle mal ordentlich die Meinung zu sagen,
> f�nde ich absolut angebracht, hoffentlich zielf�hrend und m�glicherweise
> Bewusstsein schaffend.
Nach meinen Erfahrungen hilft das in ca. 10% aller F�lle.
Den Rest teilen sich
- verst�ndnislos schauen
- ignorieren
- angemacht werden.

E.

Eckhard Becker

unread,
Jun 3, 2013, 4:21:55 AM6/3/13
to
> Wer Gefährte über 2 m Breite unterhalten kann, der
> hat auch das Verwarngeld übrig oder soll sich halt
> in der rechten Spur hinten anstellen.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Mein Meriva zählt in die Klasse
Kompaktvan. Breite Spiegel-Spiegel gemessene 1,99m

Ein Golf V oder neuer oder gar eine aktueller Van dürften da schon
drüber liegen, wenn sie keine "Sportspiegel" haben.

E.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 3, 2013, 7:33:03 AM6/3/13
to
Am Sun, 2 Jun 2013 16:53:04 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

> Mir sind diese Begriffe auch alle bekannt. Trotzdem werden sie heute nur
> noch von wenigen Menschen und auch nur von bestimmtem Klientel benutzt.

Ja, von Polizisten selbst zum Beispiel.

Ein Bekannter von mir, seit bestimmt 25 Jahren Polizist, bezeichnet sich
selbst auch als Bulle, und seine Kollegen ebenso. Der kennt auch immer die
neuesten Bullenwitze, die man sich auf der Wache so erz�hlt. Nicht alle
Polizisten sind so humorlos, wie man glaubt.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 3, 2013, 7:37:59 AM6/3/13
to
Am 2 Jun 2013 13:23:33 GMT schrieb Frank Kemper:

> Ralf Brinkmann <ralf.brinkma...@t-online.de> wrote:
>
>> Wenn sie schlau sind (und das tun sie gerne, weil sie von Natur aus
>> glauben, dass sie immer und �berall Recht haben), dann rufen sie die
>> Polizei. Und dann bekommt der Querparker eine Anzeige wegen N�tigung.
>> Das war dann wohl nix.
>
> Glaub's mir einfach: das wird nicht passieren, selbst wenn es deinem
> Rechtsverst�ndns nach m�glich w�re. Schlag mal nach, was "N�tigung" ist.

ACK. Ich habe letztes Jahr mal so einen Deppen abschleppen lassen, der vor
meiner Garage geparkt hat. Das hat die Polizei genau gar nicht interessiert
(da hatte ich zun�chst angerufen). Lediglich das Ordnungsamt kam dann
vorbei, hat Fotos gemacht, ich mu�te angeben warum ich jetzt aus der Garage
mu�, das wurde zu Protokoll gegeben und eine halbe Stunde sp�ter war der
Wagen abgeschleppt.

Reines Zuparken ist keine N�tigung, dazu braucht es noch etwas mehr.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 3, 2013, 7:40:03 AM6/3/13
to
Am Sun, 2 Jun 2013 11:36:38 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

> Man kann ihm ja an Ort und Stelle sagen, dass man ihn anzeigt. Bei dem
> �lteren Herrn ist da wohl nicht mit viel Gegenwehr zu rechnen.

"Pah, ich bin in der Rechtsschutz! Verklagen sie mich ruhig!"

> Bei
> jungen Leuten sieht es heutzutage leider so aus, dass man dann in der
> Regel schnelle F��e haben muss.

Tja, das mu� sich dann vorher �berlegen, ob man mit dem Advokaten oder mit
Schl�gen droht.

Gr��e,

Frank

frank paulsen

unread,
Jun 3, 2013, 4:14:43 AM6/3/13
to
Hartmut Schiszler <schi...@web.de> writes:

> Am 02.06.2013 14:41, schrieb Sven B�tcher:
>
>> gewusst" was. Aber das macht auch gar nix. Wer Gef�hrte �ber 2 m Breite
>> unterhalten kann, der hat auch das Verwarngeld �brig oder soll sich halt
>> in der rechten Spur hinten anstellen.
>
> Der letzte Teil ist so nicht richtig: Sehr h�ufig sind mittlerweile
> 2,1m zugelassen.

schon ein pisseliger Golf 6 misst ueber die spiegel 2048mm. deshalb
wurden in vielen bundeslaendern die schilder (nicht aber die breite der
spuren :) auf 2,1m korrigiert.

die mit 2,2m ausgeschilderten spuren sind hingegen tatsaechlich auch
breiter angelegt. (zumindest im bereich von Strassen NRW)

--
frobnicate foo

Hartmut Schiszler

unread,
Jun 3, 2013, 9:25:54 AM6/3/13
to
Am 03.06.2013 10:14, schrieb frank paulsen:

> die mit 2,2m ausgeschilderten spuren sind hingegen tatsaechlich auch
> breiter angelegt. (zumindest im bereich von Strassen NRW)

Die Breite ist _mir_ bisher aber noch nicht untergekommen.
Gips die bei Aldi? ;-)

--
Griنكle dr Hardy

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 3, 2013, 4:14:37 PM6/3/13
to
Hallo Frank!

*Frank Hucklenbroich*:

> Am 2 Jun 2013 13:23:33 GMT schrieb Frank Kemper:

Tja, der benutzt wohl irgendwas, das ihn sofort im Standardfilter
verschwinden lässt. Schlecht.

[Nötigung durch Zuparken]

>> Glaub's mir einfach: das wird nicht passieren, selbst wenn es deinem
>> Rechtsverständns nach möglich wäre. Schlag mal nach, was "Nötigung" ist.

Brauch ich nicht, weiß ich auch so. Die Verfahren gibt es hier immer
wieder. Wenn ich jemanden absichtlich durch Zuparken am Wegfahren
hindere, liegt der Verdacht der Nötigung nahe. Kann man auch im Netz
ergooglen. Urteile dazu gibt es übrigens auch.

> ACK. Ich habe letztes Jahr mal so einen Deppen abschleppen lassen, der vor
> meiner Garage geparkt hat. Das hat die Polizei genau gar nicht interessiert
> (da hatte ich zunächst angerufen). Lediglich das Ordnungsamt kam dann
> vorbei, hat Fotos gemacht, ich mußte angeben warum ich jetzt aus der Garage
> muß, das wurde zu Protokoll gegeben und eine halbe Stunde später war der
> Wagen abgeschleppt.

Da liegt der Fall auch anders.

> Reines Zuparken ist keine Nötigung, dazu braucht es noch etwas mehr.

Es ist ein Unterschied, ob ich aus Faulheit vor einer Garageneinfahrt
parke oder ob ich mich bewusst quer hinter jemanden stelle, um ihn am
Wegfahren zu hindern. Passiert zum Beispiel immer wieder gerne auf
Privatparkplätzen, die durch Unberechtigte zugeparkt werden.

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 3, 2013, 4:24:20 PM6/3/13
to
Hallo Frank!

*Frank Hucklenbroich*:

> Am Sun, 2 Jun 2013 11:36:38 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

>> Man kann ihm ja an Ort und Stelle sagen, dass man ihn anzeigt. Bei dem
>> älteren Herrn ist da wohl nicht mit viel Gegenwehr zu rechnen.

> "Pah, ich bin in der Rechtsschutz! Verklagen sie mich ruhig!"

Bringst Du jetzt zwei Dinge durcheinander oder willst Du ausdrücken,
dass der betroffene Herr das dann tut?

>> Bei jungen Leuten sieht es heutzutage leider so aus, dass man dann in
>> der Regel schnelle Füße haben muss.

> Tja, das muß sich dann vorher überlegen, ob man mit dem Advokaten oder mit
> Schlägen droht.

Wer jetzt wem? Der Standard ist doch wohl mittlerweile der, dass der
Angesprochene ("Entschuldigen Sie, haben Sie gesehen, dass Sie hier gar
nicht parken dürfen?") etwa mit "Was geht's Dich an, mach Dich ab Alter,
sonst gibt's was auf die Fresse!" reagiert.

Andreas Bockelmann

unread,
Jun 4, 2013, 12:19:33 AM6/4/13
to
frank paulsen schrieb:

> schon ein pisseliger Golf 6 misst ueber die spiegel 2048mm.

Komisch, dass ein Passat B6 Variant mit gemessenen 1,98 Metern hinkommt.
(Dabei hing das Stahlbandma� noch leicht durch)

Aber die sp�tpubertierenden Blagen haben auch daf�r eine L�sung:
man Lambodoors

--
Mit freundlichen Gr��en | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 4, 2013, 5:31:03 AM6/4/13
to
Am Mon, 3 Jun 2013 22:14:37 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

> Hallo Frank!
>
> *Frank Hucklenbroich*:
>
>> Am 2 Jun 2013 13:23:33 GMT schrieb Frank Kemper:
>
> Tja, der benutzt wohl irgendwas, das ihn sofort im Standardfilter
> verschwinden l�sst. Schlecht.
>
> [N�tigung durch Zuparken]
>
>>> Glaub's mir einfach: das wird nicht passieren, selbst wenn es deinem
>>> Rechtsverst�ndns nach m�glich w�re. Schlag mal nach, was "N�tigung" ist.
>
> Brauch ich nicht, wei� ich auch so. Die Verfahren gibt es hier immer
> wieder. Wenn ich jemanden absichtlich durch Zuparken am Wegfahren
> hindere, liegt der Verdacht der N�tigung nahe. Kann man auch im Netz
> ergooglen. Urteile dazu gibt es �brigens auch.

Richtig, das Absichtliche Zuparken zum alleinigen Zwecke, den anderen zu
blokieren, das ist N�tigung. Parken in der "zweiten Reihe" in aller Regel
nicht, selbst wenn man damit jemanden blockiert.

>> Reines Zuparken ist keine N�tigung, dazu braucht es noch etwas mehr.
>
> Es ist ein Unterschied, ob ich aus Faulheit vor einer Garageneinfahrt
> parke oder ob ich mich bewusst quer hinter jemanden stelle, um ihn am
> Wegfahren zu hindern.

Genau. Und wenn der Behinderte sich eben kurz(!) quer hinter den
eigentlichen Parkplatz stellt, nach dem Motto "Ich bin ja in 5 Minuten
wieder weg, geh nur mal eben Br�tchen holen, bis dahin wird der andere
schon nicht raus m�ssen", dann ist das erst mal keine N�tigung. Sagt er
hingegen "Den Deppen parke ich jetzt gezielt zu, dem zeig ichs!", dann ist
es N�tigung. Im Zweifel eine Grauzone, das mu� dann der Richter
entscheiden.

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 4, 2013, 5:32:32 AM6/4/13
to
Am Mon, 3 Jun 2013 22:24:20 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:

> Hallo Frank!
>
> *Frank Hucklenbroich*:
>
>> Am Sun, 2 Jun 2013 11:36:38 +0200 schrieb Ralf Brinkmann:
>
>>> Man kann ihm ja an Ort und Stelle sagen, dass man ihn anzeigt. Bei dem
>>> �lteren Herrn ist da wohl nicht mit viel Gegenwehr zu rechnen.
>
>> "Pah, ich bin in der Rechtsschutz! Verklagen sie mich ruhig!"
>
> Bringst Du jetzt zwei Dinge durcheinander oder willst Du ausdr�cken,
> dass der betroffene Herr das dann tut?

�ltere Leute k�nnen ziemlich stur sein, ich halte es durchaus f�r denkbar,
da� man da einen solchen Spruch zu h�ren bekommt, wenn man sie auf ihr
Fehlverhalten hinweist.

Gr��e,

Frank

frank paulsen

unread,
Jun 4, 2013, 4:03:43 AM6/4/13
to
Hartmut Schiszler <schi...@web.de> writes:

> Am 03.06.2013 10:14, schrieb frank paulsen:
>
>> die mit 2,2m ausgeschilderten spuren sind hingegen tatsaechlich auch
>> breiter angelegt. (zumindest im bereich von Strassen NRW)
>
> Die Breite ist _mir_ bisher aber noch nicht untergekommen.
> Gips die bei Aldi? ;-)

A45 zwischen Ergste und Dreieck Witten hatte das zwei jahre lang. nu ist
die baustelle zumindest ab Westhofen fort.

--
frobnicate foo

frank paulsen

unread,
Jun 4, 2013, 4:10:23 AM6/4/13
to
Andreas Bockelmann <xot...@gmx.de> writes:

> frank paulsen schrieb:
>
>> schon ein pisseliger Golf 6 misst ueber die spiegel 2048mm.
>
> Komisch, dass ein Passat B6 Variant mit gemessenen 1,98 Metern hinkommt.
> (Dabei hing das Stahlbandma� noch leicht durch)

http://www.motor-talk.de/forum/durchfahrbreiten-autobahnbaustellen-z-t-max-2m-t3654237.html

> Aber die sp�tpubertierenden Blagen haben auch daf�r eine L�sung:
> man Lambodoors

die bringen nix, wenn man auf den elektrisch einklappbaren spiegel
verzichtet hat, und durch ein enges garagentor muss...

--
frobnicate foo

Markus Kottenhahn

unread,
Jun 4, 2013, 1:14:34 PM6/4/13
to
Am 02.06.2013 14:27, schrieb Sven B�tcher:

> und ja; nach g�ngiger Rechtsprechung ist es durchaus legal, dass
> der Inhaber eines Privatparkplatzes der Kommune die �berwachung
> �bertr�gt. Letztendlich haben ja beide was davon.

Das "letztendlich" vermag ich nicht so pauschal zu glauben, vielmehr
d�rfte es f�r die Kommunen (au�er vielleicht an besonders
Parks�nder-anf�lligen Orten) schnell ein Verlustgesch�ft werden. Da
w�ren zum einen die Personalkosten f�r die zust�ndigen MitarbeiterInnen
des Ordnungsamt, welche die Kn�llchen verteilen, dann aber vor allem die
entstehenden Kosten f�r das Eintreiben der meist eher kleinen Bu�gelder.
Zahlungseing�nge verbuchen, offene Zahlungen pr�fen, Widerspr�che
abschmettern, ggf. Inkassoverfahren einleiten, etc. Ich kann mir kaum
vorstellen, dass das alles Geld ins Stadts�ckel sp�lt.

Eine Politesse, die bei uns im Dorf gerne mal ihre geliebten Zettelchen
verteilt, erz�hlte mir mal, dass es sich hier definitiv nicht lohnen
k�nnte, aber ihre Arbeit schon allein f�r die �ffentliche Ordnung
notwendig w�re - die Stra�e ist relativ eng, daf�r vielbefahren - und
anf�llig f�r Zweitreihen("kurz"-)parker.

Dass ungew�nschte Parker auf einem quasi-�ffentlichen Parkplatz pauschal
die �ffentliche Ordnung st�ren, vermag ich nun aber auch nicht so recht
zu glauben. Aber wer wei�, vielleicht gibts ja einen sauberen Weg, um
Gelder vom Parkplatzinhaber zu geeignetem Zweck an die Kommune zu
leiten. Aber das ist blo�e Spekulation.

Frank Nitzschner

unread,
Jun 4, 2013, 2:50:23 PM6/4/13
to
Markus Kottenhahn schrieb:

> Das "letztendlich" vermag ich nicht so pauschal zu glauben, vielmehr dᅵrfte
> es fᅵr die Kommunen (auᅵer vielleicht an besonders Parksᅵnder-anfᅵlligen
> Orten) schnell ein Verlustgeschᅵft werden.

Bei uns wird vor Baumᅵrkten und auch vorm Aldi (OnT) fast tᅵglich
kontrolliert, ob die Parkscheibe ordnungsgemᅵᅵ bedient wurde.
Ein OBI hat deshalb schon groᅵe Hinweise in der Eingangstᅵr
angebracht. Scheint sich offenbar zu lohnen.

Grᅵsse
Frank


Henning Sponbiel

unread,
Jun 4, 2013, 3:29:14 PM6/4/13
to
On 2 Jun 2013 18:19:28 GMT, Johann Mayerwieser wrote:

>Am Sun, 02 Jun 2013 16:46:00 +0200 schrieb Sven B�tcher:
>
>>> Doch. Der Scherge stammt aus einem v�llig anderen Jahrhundert und das
>>> Wort wird heute nur noch abwertend f�r "Polizist" benutzt, allerdings
>>> auch nur von entsprechendem Klientel. Z�hlst Du Dich dazu?
>>
>> Was f�r eine Klientel ist das denn? Du kennst dich das offensichtlich
>> besser aus. Mit jedenfalls ist der Begriff B�ttel als Synonym f�r
>> Polizist oder Scherge gel�ufig.
>
>Zwischen gel�ufig und verwenden besteht ein Unterschied, Scherge oder
>B�ttel anstelle von Polizist zu verwenden ist beleidigend, diese
>Ausdr�cke werden eher von der Unterschicht verwendet. Aber es ist
>heutzutage ja Usus, auf alles was nach Beamten riecht, hinzuhauen.

Ich bezweifle stark, dass die beiden Bezeichnungen in der Unterschicht
zum aktiven Wortschatz geh�ren (Ja, ich bezweifle sogar, dass sie bei
der angesprochenen Schicht �berhaupt zum passiven Wortschatz geh�ren.).



Henning
--
dafa-Home: http://www.aldibaran.de
FAQ, Filialen, Preisuebersicht ...
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Uwe Premer

unread,
Jun 5, 2013, 9:55:11 AM6/5/13
to
Am 05.06.13 01:07, schrieb Rüdiger Silberer:
>Am 02.06.2013 schrieb Hartmut Schiszler:
>
>> Am 02.06.2013 11:49, schrieb Horst Stolz:
>>
>>> Das schräge Parken (sonst voll besetzter Parkplatz) über zwei volle
>>> Parkplätze erlebe ich bei allen Altersklassen. Aber meist bei
>>> Oberklasse-Modell- und Geländewagen-Fahrern.
>>
>> Hier sollte man aber der Gerechtigkeit Willen auch anmerken, dass die
>> Parkplätze nicht entsprechend der Fahrzeuge in der Breite mitwachsen.
>
>Es wachsen auch die Fahrkünste der Fahrer(-innen) nicht mit der Breite
>der Fahrzeuge mit.

Was man aber mit etwas Optimierung bei der praktischen Fahrschulausbildung
ggf. in den Griff kriegen könnte.

Uwe

Uwe Premer

unread,
Jun 5, 2013, 10:08:07 AM6/5/13
to
Am 02.06.13 14:45, schrieb Ralf:
>Und zwar deshalb, weil auf vielen Parkplätzen noch die alten Abstände
>markiert sind. Die Fahrzeuge sind aber insgesamt breiter geworden. Ich
>will das damit nicht entschuldigen, aber es ist manchmal selbst mit
>einem kleinen Auto recht schwierig, beim Aussteigen überhaupt die Tür
>aufzubekommen. Es gibt dazu schon Lösungsvorschläge in manchen Städten
>(zum Beispiel Doppeltrennlinie zwischen den Plätzen mit etwas Abstand
>dazwischen), die aber noch längst nicht überall umgesetzt sind.

Nicht nur bei Parkplätzen.
Auch viele Parkhäuser sind heute nahezu unbrauchbar/unbenutzbar dadurch
geworden.
Imho müssen da mal ganz, ganz viele Parkhausbetreiber endlich mal was tun
und die Parkplatzaufteilungen für dir Fahrzeuge den aktuellen Verhältnissen
anpassen.
Ich selbst meide bereits deshalb bestimmte Parkhäuser und nutze zur
Verfügung stehende neuere Parkhäuser, die dieses Konzept bereits haben.

Uwe

Uwe Premer

unread,
Jun 5, 2013, 10:13:44 AM6/5/13
to
Am 03.06.13 13:37, schrieb Frank Hucklenbroich:

>ACK. Ich habe letztes Jahr mal so einen Deppen abschleppen lassen, der vor
>meiner Garage geparkt hat. Das hat die Polizei genau gar nicht interessiert
>(da hatte ich zunächst angerufen). Lediglich das Ordnungsamt kam dann
>vorbei, hat Fotos gemacht, ich mußte angeben warum ich jetzt aus der Garage
>muß, das wurde zu Protokoll gegeben und eine halbe Stunde später war der
>Wagen abgeschleppt.

Nur mal rein interessehalber:
hat wenigstens letztendlich dein Zuparker die Abschlepprechnung begleichen
dürfen?
Bist du in Vorlage getreten oder konntest du die Ansprüche an das
Abschleppunternehmen abtreten, das dann beim Abgeschleppten kassieren
konnte?

Uwe

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 5, 2013, 10:34:58 AM6/5/13
to
Hallo Uwe!

*Uwe Premer*:

> Am 03.06.13 13:37, schrieb Frank Hucklenbroich:

>> Lediglich das Ordnungsamt kam dann vorbei, hat Fotos gemacht, ich
>> mu�te angeben warum ich jetzt aus der Garage mu�, das wurde zu
>> Protokoll gegeben und eine halbe Stunde sp�ter war der Wagen
>> abgeschleppt.

> Nur mal rein interessehalber:
> hat wenigstens letztendlich dein Zuparker die Abschlepprechnung begleichen
> d�rfen?
> Bist du in Vorlage getreten oder konntest du die Anspr�che an das
> Abschleppunternehmen abtreten, das dann beim Abgeschleppten kassieren
> konnte?

Ich bin zwar nicht Frank, aber wenn das Ordnungsamt dort t�tig geworden
ist, dann f�hren die auch alle weiteren Ma�nahmen durch und der Anrufer
("Behinderte" klingt jetzt irgendwie komisch) hat damit nichts mehr zu
tun.

Etwas anderes ist es, wenn man zum Beispiel auf einem Privatparkplatz
aus eigener Veranlassung t�tig wird. Also ohne Beh�rde.

Gru�, Ralf

Sven Bötcher

unread,
Jun 5, 2013, 12:14:19 PM6/5/13
to
Ich gehe noch weiter und behaupte, dass die RTL2-Klientel bei "B�ttel"
an irgendetwas Essbares denkt.

Bye
Sven

Sven Bötcher

unread,
Jun 5, 2013, 12:17:40 PM6/5/13
to
Am 05.06.2013 16:34, schrieb Ralf Brinkmann:
> Hallo Uwe!
>
> *Uwe Premer*:
>
>> Am 03.06.13 13:37, schrieb Frank Hucklenbroich:
>
>>> Lediglich das Ordnungsamt kam dann vorbei, hat Fotos gemacht, ich
>>> mu�te angeben warum ich jetzt aus der Garage mu�, das wurde zu
>>> Protokoll gegeben und eine halbe Stunde sp�ter war der Wagen
>>> abgeschleppt.
>
>> Nur mal rein interessehalber:
>> hat wenigstens letztendlich dein Zuparker die Abschlepprechnung begleichen
>> d�rfen?
>> Bist du in Vorlage getreten oder konntest du die Anspr�che an das
>> Abschleppunternehmen abtreten, das dann beim Abgeschleppten kassieren
>> konnte?
>
> Ich bin zwar nicht Frank, aber wenn das Ordnungsamt dort t�tig geworden
> ist, dann f�hren die auch alle weiteren Ma�nahmen durch und der Anrufer
> ("Behinderte" klingt jetzt irgendwie komisch) hat damit nichts mehr zu
> tun.
>
> Etwas anderes ist es, wenn man zum Beispiel auf einem Privatparkplatz
> aus eigener Veranlassung t�tig wird. Also ohne Beh�rde.

Auch das gibt es Abschleppunternehmen, die vom Zugeparkten keine
Vorleistung verlangen. Machen die sogar sehr gerne. Das abgeschleppte
Fahrzeug kommt auf einen abgesperrten Parkplatz und wird erst nach
Begleichung der Rechnung wieder ausgegeben. Schneller und sicherer kommt
man in D gar nicht an Geld, als mit einem Auto als Pfand.

Bye
Sven

Ralf Brinkmann

unread,
Jun 5, 2013, 12:28:03 PM6/5/13
to
Hallo Sven!

*Sven B�tcher*:

> Auch das gibt es Abschleppunternehmen, die vom Zugeparkten keine
> Vorleistung verlangen. Machen die sogar sehr gerne. Das abgeschleppte
> Fahrzeug kommt auf einen abgesperrten Parkplatz und wird erst nach
> Begleichung der Rechnung wieder ausgegeben. Schneller und sicherer kommt
> man in D gar nicht an Geld, als mit einem Auto als Pfand.

Es gibt allerdings auch Abschleppunternehmen, die damit schon kr�ftig
auf die Nase gefallen sind und es deshalb nicht mehr machen, sondern vom
Auftraggeber die Vorlage verlangen. Der ist n�mlich sicher.

Fakt ist jedenfalls, dass man als "Opfer" nichts zu bezahlen braucht,
wenn Polizei oder Ordnungsamt die Ma�nahmen durchf�hren.

Sven Bötcher

unread,
Jun 6, 2013, 10:57:22 AM6/6/13
to
Am 05.06.2013 18:28, schrieb Ralf Brinkmann:
> Hallo Sven!
>
> *Sven Bötcher*:
>
>> Auch das gibt es Abschleppunternehmen, die vom Zugeparkten keine
>> Vorleistung verlangen. Machen die sogar sehr gerne. Das abgeschleppte
>> Fahrzeug kommt auf einen abgesperrten Parkplatz und wird erst nach
>> Begleichung der Rechnung wieder ausgegeben. Schneller und sicherer kommt
>> man in D gar nicht an Geld, als mit einem Auto als Pfand.
>
> Es gibt allerdings auch Abschleppunternehmen, die damit schon kräftig
> auf die Nase gefallen sind und es deshalb nicht mehr machen, sondern vom
> Auftraggeber die Vorlage verlangen. Der ist nämlich sicher.

Inwiefern? Normalerweise gehen die recht rigoros vor und ohne Zahlung
bekommst du dein Auto nicht wieder. Hat schon mal jemand die Herausgabe
des Autos ohne Zahlung eingeklagt?

Bye
Sven


Ralf Brinkmann

unread,
Jun 6, 2013, 3:24:36 PM6/6/13
to
Hallo Sven!

*Sven Bötcher*:

> Am 05.06.2013 18:28, schrieb Ralf Brinkmann:

>> Es gibt allerdings auch Abschleppunternehmen, die damit schon kräftig
>> auf die Nase gefallen sind

> Inwiefern? Normalerweise gehen die recht rigoros vor und ohne Zahlung
> bekommst du dein Auto nicht wieder.

Da der Abholer mit dem Abschlepper keinen Vertrag geschlossen hat, hat
dieser auch kein Unternehmerpfandrecht ihm gegenüber. Ansprechpartner
für den Abschlepper ist der Auftraggeber, also der Besteller. Die beiden
haben ein Rechtsverhältnis zusammen.

> Hat schon mal jemand die Herausgabe des Autos ohne Zahlung eingeklagt?

Ohne mich jetzt zu tief ins Zivilrecht zu versteigen: Die meisten
Abschlepper hier lassen sich auf solche Dinger gar nicht mehr ein. Der
Kunde (Besteller) tritt in Vorlage und hat sich selbst um das Einklagen
seiner Rechtsansprüche gegenüber dem Besitzstörer zu kümmern.

Gruß, Ralf

Frank Kemper

unread,
Jun 7, 2013, 8:14:47 AM6/7/13
to
Ralf Brinkmann <ralf.brinkma...@t-online.de> wrote:
> Hallo Sven!
>
> *Sven Bötcher*:
>
>> Am 05.06.2013 18:28, schrieb Ralf Brinkmann:
>
>>> Es gibt allerdings auch Abschleppunternehmen, die damit schon kräftig
>>> auf die Nase gefallen sind
>
>> Inwiefern? Normalerweise gehen die recht rigoros vor und ohne Zahlung
>> bekommst du dein Auto nicht wieder.
>
> Da der Abholer mit dem Abschlepper keinen Vertrag geschlossen hat, hat
> dieser auch kein Unternehmerpfandrecht ihm gegenüber. Ansprechpartner
> für den Abschlepper ist der Auftraggeber, also der Besteller. Die beiden
> haben ein Rechtsverhältnis zusammen.
>
>> Hat schon mal jemand die Herausgabe des Autos ohne Zahlung eingeklagt?
>
> Ohne mich jetzt zu tief ins Zivilrecht zu versteigen: Die meisten
> Abschlepper hier lassen sich auf solche Dinger gar nicht mehr ein. Der
> Kunde (Besteller) tritt in Vorlage und hat sich selbst um das Einklagen
> seiner Rechtsansprüche gegenüber dem Besitzstörer zu kümmern.

Da wäre ich vorsichtig. Irgendein höheres Gericht in Ostdeutschland
(Magdeburg, glaube ich) hat vor ca. einem Jahr die Praxis, Autos von
Privatparkplätzen abzuschleppen und nur gegen Geld wieder freizugeben, für
rechtens erklärt.

Wir hatten mal die Situation, dass ein Abschleppgeier das Auto meiner Frau
mit einer Parkkralle festgesetzt und dabei die Luft aus einem Reifen
gelassen hat. Das mit der Luft war Dummheit, das mit der Parkkralle war
offenbar der Versuch, den Wagen so lange zu sichern, bis er ihn an einen
unbekannten Ort bringen konnte. Meine Frau hat mich zur Hilfe gerufen, wir
haben den Verantwortlichen gestellt und ihn aufgefordert, sofort den
Urzustand wiederherzustellen, weil sonst eine sofortige Anzeige wegen
Sachbeschädigung und versuchten Autodiebstahls erfolgen würde. Der Typ
wurde dann mausig, also habe ich das Handy gezogen und die Polizei gerufen.
Ich hatte die Wache schon am Rohr, da hat er sich das nochmal anders
überlegt, ist zur Tanke gefahren und hat einen Reifenaufpuster mitgebracht.
Dann teilte er uns mit, dass sich sein Unternehmen eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs vorbehalte, worauf ich erwiederte, dass meine Anwälte
und ich einer solchen Anzeige mit äußerster Gelassenheit entgegen sehen
würden. Gekommen ist nix.

Übrigens, es war Lidl, dieser Sch...laden.



--
Jetzt neu: Red Bullet - der Roman
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Martina Diel

unread,
Jun 9, 2013, 5:06:53 AM6/9/13
to
* Frank Kemper <sampl...@googlemail.com>:

> Was passiert: Während man
> selbst seinen Kram aufs Band legt, fängt die ungeduldige Alte hinter einem
> an, ihren Kram ebenfalls aufs Band zu legen, so dass alles durcheinander
> gerät.

> WTF?

> Problem: Man kann tun, was man will, es wird von der Alten keine der
> Situation angemessene Reaktion oder gar eine Entschuldigung für ihr
> dreistes Vordrängeln geben. Nich etwa: "Oh, Entschuldigung, ich habe nicht
> gesehen, dass Sie noch so viel in Ihrem Einkaufswagen hatten." oder so was.
> Stattdessen irgendein unqualifiziertes Herumgenöle.

> Na ja, man lernt. Nachdem die Androhung exzessiver Gewalt ("Pass auf, wenn
> du nicht sofort deinen Scheiß von meinem Band nimmst, dann kommst du hier
> nicht mehr auf eigenen Beinen raus, verstanden!") nicht zum gewünschten
> Ergebnis führt, nimmt man einfach ihren Kram und wirft ihn in die
> Quengelware. Dann mault sie zwar auch, aber das Leben ist eben kein
> Wunschkonzert.

> Das Verhalten des Benzfahrers ist natürlich indiskutabel, keine Frage, aber
> ich halte Anzeige für overdone.

Ich halte eher das Handgreiflichwerden, also hier: ihr Zeug vom Band zu
werfen, für overdone.

> Disclaimer: Steht ein Nicht-Behinderten-Pkw in einem öffentlich Parkhaus
> auf einem Behinderten-Parkplatz (gern ein Luden-SUV), dann reicht eine
> straffe Ansage bei der Park-Aufsicht des Parkhauses. Die lassen ihn dann
> umgehend abschleppen. Das tun die gern, weil es ihren öden Arbeitsalltag
> aufhellt - und es wird für den Luden richtig teuer und lästig.

Oft schaffen die es aber, kurz vorher sich noch zu verpissen. Dann steht
man als Anrufender doof da.

Passiert hier immer wieder:
Cafébesucher versperrt Ein- bzw. Ausfahrt. Eine Anfrage im Café führt
meistens dazu, dass der Spassvogel herausgefunden werden kann, aber oft
weigert er sich dann, auch wegzufahren. Einige Minuten, nachdem die
Polizei herbeibemüht wurde, aber noch bevor sie eintrifft, bequemt sich
die Person dann weg.
(Muss ich erwähnen, dass das Café sich nicht zuständig fühlt?)


--
Eure Meinung will keiner wissen? Ich schon.
http://www.brainr.de/brainstorming/show/27828

Frank Kemper

unread,
Jun 9, 2013, 5:24:12 AM6/9/13
to
Martina Diel <martina...@web.de> wrote:

> Ich halte eher das Handgreiflichwerden, also hier: ihr Zeug vom Band zu
> werfen, für overdone.

Musst du ja nicht machen. Außerdem, ich schrieb: In die Quengelware werfen,
also nicht etwa auf den Boden oder so.
>
>> Disclaimer: Steht ein Nicht-Behinderten-Pkw in einem öffentlich Parkhaus
>> auf einem Behinderten-Parkplatz (gern ein Luden-SUV), dann reicht eine
>> straffe Ansage bei der Park-Aufsicht des Parkhauses. Die lassen ihn dann
>> umgehend abschleppen. Das tun die gern, weil es ihren öden Arbeitsalltag
>> aufhellt - und es wird für den Luden richtig teuer und lästig.
>
> Oft schaffen die es aber, kurz vorher sich noch zu verpissen. Dann steht
> man als Anrufender doof da.
>
> Passiert hier immer wieder:
> Cafébesucher versperrt Ein- bzw. Ausfahrt. Eine Anfrage im Café führt
> meistens dazu, dass der Spassvogel herausgefunden werden kann, aber oft
> weigert er sich dann, auch wegzufahren. Einige Minuten, nachdem die
> Polizei herbeibemüht wurde, aber noch bevor sie eintrifft, bequemt sich
> die Person dann weg.
> (Muss ich erwähnen, dass das Café sich nicht zuständig fühlt?)

Genau lesen hilft. Ich sprach von einem Parkhaus. Anrufen tut der
Parkhausbetreiber. Und der kann auch dafür sorgen, dass sich der SUV-Lude
nicht verpisst.

Frank

Sven Bötcher

unread,
Jun 9, 2013, 9:22:00 AM6/9/13
to
Am 07.06.2013 14:14, schrieb Frank Kemper:

> Da wäre ich vorsichtig. Irgendein höheres Gericht in Ostdeutschland
> (Magdeburg, glaube ich) hat vor ca. einem Jahr die Praxis, Autos von
> Privatparkplätzen abzuschleppen und nur gegen Geld wieder freizugeben, für
> rechtens erklärt.

Scheint auch in Düsseldorf so zu sein:
http://www.youtube.com/watch?v=uTjaETyjCnQ
Aber ob er bei 08:00 nicht doch eine Unterschlagung begeht?


Bye
Sven

Patrick Kibies

unread,
Jun 10, 2013, 3:21:23 AM6/10/13
to
Ach, mach Dir keinen Kopp. Da unten im Niemandsland zwischen Dortmund und
Hagen sind ein paar brücken Marode. Da wird doch gerade auch lustiges
Spurengeschubse gespielt, damit die dicken Laster nicht auf der rechten Spur
die Brücke verbiegen.


viele Grüße
Patrick


PS: Schwerter zu Pflugscharen :P

Martina Diel

unread,
Jun 10, 2013, 12:43:06 PM6/10/13
to
* Frank Kemper <sampl...@googlemail.com>:

> Martina Diel <martina...@web.de> wrote:

>> Ich halte eher das Handgreiflichwerden, also hier: ihr Zeug vom Band zu
>> werfen, für overdone.

> Musst du ja nicht machen.

Stimmt, muss ich nicht. Overdone finde ich es trotzdem.

>>> Disclaimer: Steht ein Nicht-Behinderten-Pkw in einem öffentlich Parkhaus
>>> auf einem Behinderten-Parkplatz (gern ein Luden-SUV), dann reicht eine
>>> straffe Ansage bei der Park-Aufsicht des Parkhauses. Die lassen ihn dann
>>> umgehend abschleppen. Das tun die gern, weil es ihren öden Arbeitsalltag
>>> aufhellt - und es wird für den Luden richtig teuer und lästig.

>> Oft schaffen die es aber, kurz vorher sich noch zu verpissen. Dann steht
>> man als Anrufender doof da.

>> Passiert hier immer wieder:
>> Cafébesucher versperrt Ein- bzw. Ausfahrt. Eine Anfrage im Café führt
>> meistens dazu, dass der Spassvogel herausgefunden werden kann, aber oft
>> weigert er sich dann, auch wegzufahren. Einige Minuten, nachdem die
>> Polizei herbeibemüht wurde, aber noch bevor sie eintrifft, bequemt sich
>> die Person dann weg.
>> (Muss ich erwähnen, dass das Café sich nicht zuständig fühlt?)

> Genau lesen hilft. Ich sprach von einem Parkhaus. Anrufen tut der
> Parkhausbetreiber. Und der kann auch dafür sorgen, dass sich der SUV-Lude
> nicht verpisst.

Auf welcher Rechtsgrundlage? Das Hausrecht dürfte hergeben, dass er
entscheidet, wen er reinlässt - aber auch, wen er rauslässt?

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 10, 2013, 1:58:28 PM6/10/13
to
Am Mon, 10 Jun 2013 18:43:06 +0200 schrieb Martina Diel:

>> Genau lesen hilft. Ich sprach von einem Parkhaus. Anrufen tut der
>> Parkhausbetreiber. Und der kann auch dafür sorgen, dass sich der
>> SUV-Lude nicht verpisst.
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage? Das Hausrecht dürfte hergeben, dass er
> entscheidet, wen er reinlässt - aber auch, wen er rauslässt?


Tut mir leid, das Ausfahrtstor ist runtergegangen und jetzt defekt, der
Service ist schon angerufen und ist in ca. 1/2 Stunde da.

Hannes


--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.

Martina Diel

unread,
Jun 10, 2013, 5:21:05 PM6/10/13
to
* Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com>:

> Am Mon, 10 Jun 2013 18:43:06 +0200 schrieb Martina Diel:

>>> Genau lesen hilft. Ich sprach von einem Parkhaus. Anrufen tut der
>>> Parkhausbetreiber. Und der kann auch dafür sorgen, dass sich der
>>> SUV-Lude nicht verpisst.

>> Auf welcher Rechtsgrundlage? Das Hausrecht dürfte hergeben, dass er
>> entscheidet, wen er reinlässt - aber auch, wen er rauslässt?


> Tut mir leid, das Ausfahrtstor ist runtergegangen und jetzt defekt, der
> Service ist schon angerufen und ist in ca. 1/2 Stunde da.

Und dass dann in der Zeit kein einziges Fahrzeug das Parkhaus verlassen
kann, stört niemanden?

Nein zu Tierversuchen

unread,
Jun 11, 2013, 12:21:37 AM6/11/13
to
moin moin sven,
solche menschen erlebe ich jeden tag im strassenverkehr.
und ehrlich gesagt,ich kann die deutschen langsam nicht mehr ab !
viele grüsse,
jürgen

Am 01.06.2013 14:59, schrieb Sven Bötcher:
> Hallo,
>
> ein Graumelierter parkt seine güldene E-Klasse wie selbstverständlich
> auf den Behindertenparkplatz direkt vor dem Eingang.
> Behindertenparkausweis Fehlanzeige. In der Schlange will er sich ebenso
> selbstverständlich vordrängeln; er habe ja nur die eine Tube Creme. An
> der Kasse selbst zetert er die Priesterin dann voll, weil er seine 2,90
> Euro (!) nicht mit der VISA-Karte bezahlen kann. Unter großen Getöse
> lässt er sich dann doch noch herab, nach seiner EC-Karte zu suchen.
>
> Falls sie hier mitlesen, lieber Graumelierter: Arschloch sein ist in
> Deutschland noch keine anerkannte Behinderung! Und was es mit dem
> Behindertenparkplatz auf sich hat, wird ihnen demnächst das Ordnungsamt
> gebührenpflichtig erläutern.
>
> Bye
> Sven

Lothar Frings

unread,
Jun 11, 2013, 3:22:01 AM6/11/13
to
Martina Diel tat kund:

> * Johann Mayerwieser <johann.mayerwie...@gmail.com>:

> > Tut mir leid, das Ausfahrtstor ist runtergegangen und jetzt defekt, der
> > Service ist schon angerufen und ist in ca. 1/2 Stunde da.
>
> Und dass dann in der Zeit kein einziges Fahrzeug das Parkhaus verlassen
> kann, stört niemanden?

"Kein Problem, ich stelle mein Auto in die Ausfahrt
direkt vors Tor, damit ich gleich raus kann, wenn es
repariert ist. Die anderen können ja im Moment eh
nicht raus. Morgen rufe ich dann mal den Betreiber
des Parkhauses an und frage, warum sie die Technik
hier so schlampig warten."

Claus D. Arnold

unread,
Jun 11, 2013, 5:16:33 AM6/11/13
to
Nein zu Tierversuchen <tiereachtenst...@online.de> schrieb:

Da haben sich deine Eltern aber einen komischen Namen für Dich
ausgesucht. Das kann auf Dauer schon prägen.

>moin moin sven,
>solche menschen erlebe ich jeden tag im strassenverkehr.
>und ehrlich gesagt,ich kann die deutschen langsam nicht mehr ab !

Dann mach doch rüber!
Wie, geht nicht mehr?
Schade (für Dich).

Gruß

Claus D., Nein zu Kleinschreibung im Usenet

F. Hagedorn

unread,
Jun 23, 2013, 2:27:35 PM6/23/13
to
Am 03.06.2013 10:14, schrieb frank paulsen:
> Hartmut Schiszler <schi...@web.de> writes:

>> Der letzte Teil ist so nicht richtig: Sehr h�ufig sind mittlerweile
>> 2,1m zugelassen.
>
> schon ein pisseliger Golf 6 misst ueber die spiegel 2048mm. deshalb
> wurden in vielen bundeslaendern die schilder (nicht aber die breite der
> spuren :) auf 2,1m korrigiert.
>
> die mit 2,2m ausgeschilderten spuren sind hingegen tatsaechlich auch
> breiter angelegt. (zumindest im bereich von Strassen NRW)
>

Und dummerweise steht in den Wagwenpapieren die Breite ohne die Spiegel.

Gru�

Frank

--
ben...@arcor.de

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