Am 18.02.2014 19:04, schrieb Andreas Bockelmann:
> Ich mag mich irren, aber nach meiner Kenntnis endet in der BRD die
> Schulpflicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Naja "fast" richtig. Praktisch ist es quasi so. Aber... Im Prinzip gibt
es in DE nur eine durch Art. 7 GG [1] indirekt geregelte Schul"pflicht"
von Bundesebene ausgehend, welche aber in der praktischen Ausgestaltung
wie überhaupt das Bildungssystem weitestgehend Landessache ist (Hint:
inverse Logik. Lediglich beim Religionsunterricht dürfen die Eltern ohne
Einschränkungen mitreden, sonst also nicht, Art. 7 Abs. 2 GG). Man
unterscheidet hier in der Praxis zwischen der "Vollzeitschulpflicht",
welche je nach Bundesland im Allgemeinen bis zur 9. oder 10. Klasse
gehen soll, und es dem Heranwachsenden ermöglichen muss, einen ersten
Schulabschluss zu erreichen, und in einigen - aber nicht allen -
Bundesländern einer erweiterten "Berufsschulpflicht, welche bis zu einer
(hier fiktiven) 12. Klasse gehen möge. Dass diese hier auch ersatzweise
durch Sek.II abgehandelt werden kann, ist ein anderes Thema. Die
konkrete Ausgestaltung dieser beiden "Pflichten" ist jedenfalls
Ländersache. Bremen bspw. sieht explizit 12 Jahre für beides vor, das
Saarland hingegen beschränkt sich auf 9 Jahre. Dazwischen gibt es noch
14 weitere Varianten. So entsprechen Schleswig-Holstein, Sachsen oder
Hessen ganz ausdrücklich, aber noch eleganter NRW oder MeckPomm am
ehesten der theoretischen Pflicht bis 18. Bayern ist da sogar noch krasser.
[2]
Dass sich in der Praxis die meisten Schüler vor Erreichen der
Volljährigkeit auch sonst nicht legal vor der Schulbank drücken können,
ist nochmal eine andere Geschichte, die auch nicht mehr nur mit §§en zu
tun hat.
> Niemand hindert
> einen Schüler daran, das Klassenziel des 4. Schuljahres nicht zu erreichen.
Wenn das Kurzschmerz es wohl immerhin 8-mal nicht geschafft haben
sollte, das Ziel der 4. Klasse zu erreichen, ist das in HB (so ich mich
nicht verrechnet habe) theoretisch möglich. Die Schulpflicht sieht nach
meiner Sicht der Dinge in keinem Bundesland vor, dass bestimmte Ziele
erreicht werden *müssen*. Ob und wie damit die gesetzlich geforderte
Quote einer 9. oder gar 10. Klasse erreicht werden kann, entzieht sich
meiner Kenntnis. Ich seh da sogar juristische Fallstricke, denen ich als
Nicht-Jurist nicht gewachsen bin. Eine vorgeschriebene Pflicht zum
Erreichen von Zielen könnte jedenfalls theoretisch auch mit schwierigen
Fällen wie zB bei geistig schwerstbehinderten Kindern kollidieren - auch
wenn es für solche Fälle meist eh Sonderregelungen geben sollte
(zumindest die Sonderregeln in RLP kenn ich mittlerweile ziemlich gut).
Achja, bitte beachten: Ich verwendete in vorigem Absatz bewusst den
Konjunktiv, nicht dass sich da jemand persönlich angesprochen fühlen
könnte...
Und: IANAL
_______
[1]
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html
[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29