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Rechtens? bei Warenrueckgabe im Media-Markt, Personalienfeststellung

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Michael Hofmann

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Jun 14, 2004, 10:38:30 AM6/14/04
to
Hallo ihr Aldi-Fan's
habe Heute beim Media-Markt ein Original verpacktes Video-Kabel zurueck
gegeben, hatte doch noch das gleiche zu Haus gefunden. War zunaechst mal
n' Akt, wer wo einen Zettel ausstellt, fuer mein Geld zurueck. Dann
kam's, der Verkaeufer fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw.
daraufhin hab ich ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten
elektronisch festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
Finanzamt.
Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert. Habe hier mal
gepostet, war'n doch schon oefters solche Themen (Garantie,Rueckgabe
usw.)

--
Gruss vom Mischa, Oldtimer, Newbie u. Meenzer

Michael J. Schülke

unread,
Jun 14, 2004, 10:50:45 AM6/14/04
to
Michael Hofmann wrote:

> habe Heute beim Media-Markt ein Original verpacktes Video-Kabel zurueck
> gegeben, hatte doch noch das gleiche zu Haus gefunden. War zunaechst mal
> n' Akt, wer wo einen Zettel ausstellt, fuer mein Geld zurueck. Dann
> kam's, der Verkaeufer fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw.
> daraufhin hab ich ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten
> elektronisch festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
> Finanzamt.
> Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert. Habe hier mal
> gepostet, war'n doch schon oefters solche Themen (Garantie,Rueckgabe
> usw.)

Sofern Du beim Einkauf keine anderslautende Zusage bekommen hast, ist
das rechtens. Denn der Media-Markt ist (bei Verkauf im Laden; Internet-
Bestellung wäre etwas anderes wg. Fernabsatzgesetz) nicht verpflichtet,
irgendeinen Artikel überhaupt zurückzukaufen. Wenn er es trotzdem tut,
kann er das an Bedingungen knüpfen; und die Bedingung, den
Vertragspartner namentlich zu kennen, ist sicherlich legitim.

Gruß,
Michael

Matthias Kryn

unread,
Jun 14, 2004, 10:52:28 AM6/14/04
to
Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:

> Hallo ihr Aldi-Fan's

www.deppenapostroph.de

> habe Heute beim Media-Markt ein Original verpacktes
> Video-Kabel zurueck gegeben, hatte doch noch das gleiche zu
> Haus gefunden. War zunaechst mal n' Akt, wer wo einen Zettel
> ausstellt, fuer mein Geld zurueck. Dann kam's, der Verkaeufer
> fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw. daraufhin hab ich
> ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten elektronisch
> festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
> Finanzamt.
> Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert. Habe
> hier mal gepostet, war'n doch schon oefters solche Themen
> (Garantie,Rueckgabe usw.)

Der Verkäufer braucht lediglich eine Quittung.

Grüße
Matthias

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Sönke Gutzlaff

unread,
Jun 14, 2004, 11:04:24 AM6/14/04
to

"Michael Hofmann" <mischa....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cakdca$ioc$1...@online.de...

Kann mir auch vortstellen, dass sie sich die Adresse notieren, da wohl
einige
die Möglichkeit zum Umtausch mißbrauchen. Ich kenne da z.B. eine
Person, die bei Ebay defekte Sachen kauft und diese entweder reparieren
lässt, oder im Laden kauft und die Seriennummer umklebt und dann die
defekte Ware von Ebay im Laden wieder umtauscht. Wenn man mal guckt
was bei Ebay mittlerweile für defekte Waren geboten wird (z.B.Grafikkarten)
scheintsowas doch sehr weit verbreitet zu sein.

MfG Sönke


Michael Hofmann

unread,
Jun 14, 2004, 11:09:26 AM6/14/04
to
Matthias Kryn wrote:
> Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:
Hallo Mattias

> www.deppenapostroph.de
>
>> habe Heute beim Media-Markt ein Original verpacktes
>> Video-Kabel zurueck gegeben, hatte doch noch das gleiche zu
>> Haus gefunden. War zunaechst mal n' Akt, wer wo einen Zettel
>> ausstellt, fuer mein Geld zurueck. Dann kam's, der Verkaeufer
>> fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw. daraufhin hab ich
>> ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten elektronisch
>> festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
>> Finanzamt.
>> Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert. Habe
>> hier mal gepostet, war'n doch schon oefters solche Themen
>> (Garantie,Rueckgabe usw.)
>
> Der Verkäufer braucht lediglich eine Quittung.
AOL , zumal wie gesagt Original verpackt, Kassenbon vom Samstag dabei,
ich versteh's nicht. Wenn der nur meinen Namen gewollt haette, ok, aber
Adresse auch noch, naja da lieb ich mir *mein Aldi* (und manche schimpfen
auch noch ueber IHN)

Matthias Kryn

unread,
Jun 14, 2004, 11:30:55 AM6/14/04
to
Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:
> Matthias Kryn wrote:

> > Der Verkäufer braucht lediglich eine Quittung.

> AOL ,

Dein Problem ist, dass Du nicht weißt, wie eine Quittung
aussieht bzw. warum das FA die Angabe einer Adresse verlangt.

Grüße
Matthias

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 14, 2004, 11:39:48 AM6/14/04
to
Michael Hofmann <mischa....@web.de> wrote:


> Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert.

Natürlich ist das rechtens.

Da Mediamarkt in keinster Weise verpflichtet ist deine Sachen
zurückzunehmen, sie bieten dir aber an das Kabel zurückzukaufen.
Die Bedingungen dafür könenn sie ausarbeiten wie sie wollen, das nennt
sich dann AGB.

Wenn sie als AGB für Rückkäufe die Angabe der Personalien haben, hast du
Möglichkeit damit einverstanden zu sein oder halt nicht.
Aber wenn du es nicht bist, kommt kein Vertrag zustande und du bleibst
auf deinem Kabel sitzen.


Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht.
Was ist daran so ungewöhlich, daß die Vertragspartner gerne wissen mit
wem sie es zu tun haben?


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Matthias Kryn

unread,
Jun 14, 2004, 11:43:56 AM6/14/04
to
Volker "Darkon" Riehl <dar...@gmx.de> schrieb:
> Michael Hofmann <mischa....@web.de> wrote:

> > Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert.
>
> Natürlich ist das rechtens.

ACK.

> Da Mediamarkt in keinster Weise verpflichtet ist deine Sachen
> zurückzunehmen, sie bieten dir aber an das Kabel
> zurückzukaufen.
> Die Bedingungen dafür könenn sie ausarbeiten wie sie wollen,
> das nennt sich dann AGB.

Auch eine gute Idee.

> Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht.
> Was ist daran so ungewöhlich, daß die Vertragspartner gerne
> wissen mit wem sie es zu tun haben?

Ich sehe das Problem eher im Nachweis ggü. dem FA.

Grüße
Matthias

Jan-Christoph Langner

unread,
Jun 14, 2004, 11:53:06 AM6/14/04
to
> AOL , zumal wie gesagt Original verpackt, Kassenbon vom Samstag dabei,
> ich versteh's nicht. Wenn der nur meinen Namen gewollt haette, ok, aber
> Adresse auch noch, naja da lieb ich mir *mein Aldi* (und manche schimpfen
> auch noch ueber IHN)

[ ] du hast bei Aldi schonmal was zurückgegeben

Die wollen (hier zumindestens) auch die Adresse, zumindestens bei Geld
zurück.


Oliver Bartels

unread,
Jun 14, 2004, 2:04:07 PM6/14/04
to
On Mon, 14 Jun 2004 16:38:30 +0200, "Michael Hofmann"
<mischa....@web.de> wrote:
>habe Heute beim Media-Markt ein Original verpacktes Video-Kabel zurueck
>gegeben, hatte doch noch das gleiche zu Haus gefunden. War zunaechst mal
>n' Akt, wer wo einen Zettel ausstellt, fuer mein Geld zurueck. Dann
>kam's, der Verkaeufer fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw.
>daraufhin hab ich ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten
>elektronisch festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
>Finanzamt.
Sei froh, dass er nicht nach Deiner Steuernummer gefragt hat,
und das meine ich ernst.

Bei Gutschriften jedenfalls im gewerblichen Bereich ist es seit
einiger Zeit Pflicht, die Steuernummer oder alternativ Ust-Id.
(jetzt wenigstens alternativ) anzugeben. Die übrigen Daten
sind selbstredend auch gefordert.

Im Privatbereich meine ich mich dunkel zu erinneren, dass die
Anschrift ebenfalls Pflicht ist, ansonsten erkennt der Fiskus
die Gutschrift nicht an und betrachtet sie als verdeckte
Gewinnausschüttung.

Bedanke Dich bei Herrn Schröder und Herrn Eichel für die
klitzekleine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung.
( Ja, ich möchte Herrn Kanther wiederhaben ;-/

Zum Thema Steuer-Nr.: Vor einem Jahr gab es die Wahl
zwischen Steuer-Nr. und Ust-Id. auf der Rechnung noch
nicht, da mußte es zusätzlich die Steuernummer sein.
Ich habe darauf hin das Bundesfinanzministerium angemailt,
warum die Ust-Id. nicht reicht (es gibt eine behördeninterne
Datenbank, die beide verknüpft), weil mit der Steuernr.
jeder beim Finanzamt Daten abfragen kann, mit der Ust-Id.
hingegen nicht.
Ich habe auch gefragt, ob ich als Unternehmer keine
Grundrechte mehr habe.

Die Antwort war das übliche besch(zensiert) Blablubschwätz,
dass andere zuständig usw. Jetzt hat man es geändert,
aber der Grundrechtsbruch aus der damaligen Zeit bleibt.

>Ist sowas Rechtens?
Ist das Steuerrecht verfassungsmäßig rechtens ?

Laut Herrn Kirchhoff nicht, und der sollte es wissen, er war
immerhin dafür zuständiger Verfassungsrichter (ist jetzt
in Pension nach regulärem Ende der Dienstzeit).
Siehe aktuelles Interview. Er redet übrigens nicht von
Details, sondern wörtlich von "erheblichen Teilen".

Eigentlich sollte klar sein: Gesetze, die gegen die Verfassung
verstoßen, sind *nichtig*. Ohne Diskussion. Punkt.

Schert das unsere Regierung, dass sie täglich mit dem
Steuerrecht gegen die Verfassung verstößt ?

Dass einer 50% gelöhnt hat, wenn er ehrlich deklariert,
und lediglich 25%, wenn er bis 2001 hinterzogen hat ?
Dass Firmen, wenn sie Großkonzerne sind, keine Steuern
zahlen, wenn sie andere Firmen satt mit Gewinn verkaufen ?
Dass man aber einem kleinem Unternehmer in dem Fall
Gestaltungsmissbrauch vorwerfen würde, völlig willkürlich
nach Nasenlänge und Parteibuch ?

Diese und ein paar andere Regelungen, die das
Körperschaftssteueraufkommen *negativ* gemacht
haben, stammen *nur* von den Sozis. Dafür sollen
wir alle dann mehr zahlen. Dagegen sind selbst die
übelsten schwarzen Gedankenspiel hochgradig sozial.

Die Herrschaften in Berlin soll der Teufel holen ...
- macht er offenbar ja auch, wenn man so die Ergebnisse
der Wahlen betrachtet. Das Projekt 18 der SPD ist
ja richtig gut im werden.

Btw.: In BW ist er immerhin schon ein (Herr ;-) Teufel
Ministerpräsident und regiert dem Vernehmen nach gut.
Offenbar verlangt die Aufgabe jedoch nach einem ganzen
Team aus der Hölle ;-/

Daher schlage ich folgende Stellenanzeige vor:
"Weitere Teufel gesucht, zur dringenden Verbesserung
der Regierungsqualität im Bund, zum sofortigen Diensteintritt ..."

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10

Ingo Bondmann

unread,
Jun 14, 2004, 2:04:17 PM6/14/04
to
Sönke Gutzlaff wrote:
> Kann mir auch vortstellen, dass sie sich die Adresse notieren, da wohl
> einige
> die Möglichkeit zum Umtausch mißbrauchen. Ich kenne da z.B. eine
> Person, die bei Ebay defekte Sachen kauft und diese entweder
> reparieren lässt, oder im Laden kauft und die Seriennummer umklebt
> und dann die defekte Ware von Ebay im Laden wieder umtauscht. Wenn
> man mal guckt
> was bei Ebay mittlerweile für defekte Waren geboten wird
> (z.B.Grafikkarten) scheintsowas doch sehr weit verbreitet zu sein.

Hast Du schon einmal bei MM erlebt, daß von einem Gerät beim Kauf die
Seriennummer erfaßt wurde? Ich nicht.

Gruß Ingo

Sönke Gutzlaff

unread,
Jun 14, 2004, 2:17:46 PM6/14/04
to

"Ingo Bondmann" <bond...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:2j67ndF...@uni-berlin.de...

Nein, aber die werden sicherlich in ihren Unterlagen die Seriennummern
stehen haben und können diese einer bestimmmten Charge zuordnen, und sollten
die das Gerät als defekt einschicken wird der Hersteller schnell merken,
dass er das Gerät nicht an diesen Markt ausgeliefert hat und hier etwas
nicht stimmt.

Besonders kleinere Computer Läden haben von allen ihren verkauften Teilen
die Seriennummern und kleben teilweise noch eigene Aufkleber auf die Teile
und finden so solche Betrugsversuche schnell heraus.

MfG Sönke


Dieter Bruegmann

unread,
Jun 14, 2004, 4:03:53 PM6/14/04
to
.oO(Michael Hofmann / Mon, 14 Jun 2004 17:09:26 +0200)

> Matthias Kryn wrote:
>> Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:
> Hallo Mattias

Hallo, Michael!


Da Didi
--
Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de
Disclaimer: Diese Nachricht enthält unsichtbare Smilies.

"Welcome to the real world!" (Morpheus)

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 14, 2004, 4:06:35 PM6/14/04
to
Michael J. Schülke wrote:

>Sofern Du beim Einkauf keine anderslautende Zusage bekommen hast, ist
>das rechtens. Denn der Media-Markt ist (bei Verkauf im Laden; Internet-
>Bestellung wäre etwas anderes wg. Fernabsatzgesetz) nicht verpflichtet,
>irgendeinen Artikel überhaupt zurückzukaufen.

Dee Media-Markt gewährt qua AGB ein 14-tägigees Rückgaberecht. Von der
FEststellung der Personalien steht da AFAIK nichts. Also ist er serh wohl
zur Rücknahme verpflichtet, und eine Pflich für den Köufer, die Personalien
anzugeben, kann ich darau keineswegs ableiten.


Bye

woffi

--
Great spirits have always encountered violent opposition
from mediocre minds.
- Albert Einstein

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 14, 2004, 4:10:34 PM6/14/04
to
Volker "Darkon" Riehl wrote:

>Da Mediamarkt in keinster Weise verpflichtet ist deine Sachen
>zurückzunehmen, sie bieten dir aber an das Kabel zurückzukaufen.

Doch, das ist er, da er dieses Recht jedem Kunden per AGB einräumt ...

>Die Bedingungen dafür könenn sie ausarbeiten wie sie wollen, das nennt
>sich dann AGB.

... und zwar AFAIK ohne das an irgendwelche Bedingungen zu knüpfen.

>Was ist daran so ungewöhlich, daß die Vertragspartner gerne wissen mit
>wem sie es zu tun haben?

Was ist daran so ungewöhnlich, wenn man seine persönlichen Daten nicht
jedem Krämer, bei dem man mal was gekaut hat, anvertrauen möchte?

Bye

woffi

--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
5) "You want WHAT on the f**king ceiling?" - Michaelangelo

Oliver Lübcke

unread,
Jun 14, 2004, 4:36:39 PM6/14/04
to

Genau un auch die Telefonnummer, aber so hübsch war die Kassiererin dann
doch nicht.
;-)
Oliver


Elmo Schreiber

unread,
Jun 14, 2004, 4:55:36 PM6/14/04
to
Wolfgang Krietsch schrieb:

> Was ist daran so ungewöhnlich, wenn man seine persönlichen Daten nicht
> jedem Krämer, bei dem man mal was gekaut hat, anvertrauen möchte?

Nichts. Da aber in einem solchen Fall auch keine Ausweise kontolliert
werden, kannst Du bei den Angaben Deiner Phantasie freien Lauf lassen...

Elmo

Message has been deleted

hempel

unread,
Jun 14, 2004, 5:49:03 PM6/14/04
to
Wolfgang Krietsch wrote:
> Volker "Darkon" Riehl wrote:
>
>> Da Mediamarkt in keinster Weise verpflichtet ist deine Sachen
>> zurückzunehmen, sie bieten dir aber an das Kabel zurückzukaufen.
>
> Doch, das ist er, da er dieses Recht jedem Kunden per AGB einräumt ...

Wo steht das?
Hier wollte der Medimarkt nichtmal den Rechner eines Bekannten gegen einen
teureren Rechner umtauschen (von Rückgabe ganz zu schweigen).

Und das, obwohl der Rechner einen Mainboarddefekt hatte, der, wie der Verkäufer
zugab, bei sehr vielen Rechnern dieser Serie auftrat (Produktionsfehler).

gruss
h.

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 14, 2004, 6:23:27 PM6/14/04
to
Wolfgang Krietsch <woff...@nurfuerspam.de> wrote:


> Was ist daran so ungewöhnlich, wenn man seine persönlichen Daten nicht
> jedem Krämer, bei dem man mal was gekaut hat, anvertrauen möchte?

Also wenn der OP auf dem Kabel rumgekaut hat, wundert es ich, daß MM das
zurückgenommen hat..... ;)

Aber da du ja die AGB von MM so gut zu kennen scheints, kannst du uns
sicher die Punkte aufführen, in denen sie sich bereit erklären die Ware
zurück zu nehmen ohne die Daten des Kunden auf zu nehmen.

Claudio di Francesco

unread,
Jun 14, 2004, 7:00:28 PM6/14/04
to
"Wolfgang Krietsch" <woff...@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cal0gb$jha$2...@online.de...

> Michael J. Schülke wrote:
>
> >Sofern Du beim Einkauf keine anderslautende Zusage bekommen hast, ist
> >das rechtens. Denn der Media-Markt ist (bei Verkauf im Laden; Internet-
> >Bestellung wäre etwas anderes wg. Fernabsatzgesetz) nicht verpflichtet,
> >irgendeinen Artikel überhaupt zurückzukaufen.
>
> Dee Media-Markt gewährt qua AGB ein 14-tägigees Rückgaberecht. Von der
> FEststellung der Personalien steht da AFAIK nichts. Also ist er serh wohl
> zur Rücknahme verpflichtet, und eine Pflich für den Köufer, die
Personalien
> anzugeben, kann ich darau keineswegs ableiten.

Das handelte sich sicherlich um ein armes "Verkäuferschwein", der schon mal
eine auf den Sack bekommen hat, weil er irgendwas untergejubelt bekam, das
alt oder kaputt war, und irgendwann ist er dann nicht mehr bereit, die Suppe
auszulöffeln. Sicher ist das bei einem Kabel kein Akt, aber z.B. bei einem
PC oder einem anderen Gerät, bei dem sich hinterher rausstellt, daß der
nicht das Gerät ist, das eigentlich verkaudft wurde, da sind dann schnell
große Werte beisammen.....

Nehmen wir doch mal an, du holste ein teures Gerät, nur um es
auszuschlachten und ein Gerät, desselben Typs wieder zum Laufen zu bringen,
anschließend das Neugerät mit altem defekten Inhalt wieder hübsch
eingepackt, und den Jungs zurückgebracht. Rate mal, wer der Blöde ist, wenn
es dann aufkommt und der Kunde nicht bekannt ist..... Der, der das Gerät
zurücknimmt, kann froh sein, wenn er mit einer Abmahnung davon kommt, der
Grund für die nächste ist dann schnell provoziert und der Kick-Off
erledigt.....

Das ist nict an den Haaren herbeigezogen, ich war früher in der Branche
tätig (sogar mal ne kurze Zeit beim Roten) und weiß, was da alles abgeht.


Claudio di Francesco

unread,
Jun 14, 2004, 7:05:59 PM6/14/04
to
"Ingo Bondmann" <bond...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:2j67ndF...@uni-berlin.de...

Tjaja, du weißt vieles nicht, geh nicht von dem MM bei dir um die Ecke aus,
wir hatten das damals mit Festplatten und allen Geräten gemacht, die eine
Seriennummer hatten, idealerweise war die eh fast immer als Barcode auf dem
Teil drauf, also irgendeine F-Taste für einen Zusatztext und den Scanner
drüber gejagt, schon war das registriert und die Umtäusche ca. 50% weniger,
speziell dann, wenn man den Kunden erklärt hattem daß das für den Hersteller
bei Garantiefällen wichtig ist und er z.B. wenn ihm die Ware gestohlen wird,
einen eindeutigen Beweis hat, wennd ie Ware wiederirgendwo auftaucht.... Das
saß!


Ingo Bondmann

unread,
Jun 15, 2004, 2:05:29 AM6/15/04
to
Claudio di Francesco wrote:
> Nehmen wir doch mal an, du holste ein teures Gerät, nur um es
> auszuschlachten und ein Gerät, desselben Typs wieder zum Laufen zu
> bringen, anschließend das Neugerät mit altem defekten Inhalt wieder
> hübsch eingepackt, und den Jungs zurückgebracht.

Ganze Branchen leben von dieser (Betrugs-) Praxis.

> Rate mal, wer der
> Blöde ist, wenn es dann aufkommt und der Kunde nicht bekannt ist.....

In diesem Fall hat der "Kunde" die MM-Werbung aber wörtlich genommen. :)

Message has been deleted

Heike C. Zimmerer

unread,
Jun 15, 2004, 3:15:15 AM6/15/04
to
"Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:

> Hallo ihr Aldi-Fan's

Du magst Apostrophen?

> Dann
> kam's, der Verkaeufer fragte mich nach meinen Namen, Adresse usw.
> daraufhin hab ich ihn gefragt was das soll, ob hier meine Daten
> elektronisch festgehalten werden. Antwort: nein das ist nur fuer's
> Finanzamt.
> Ist sowas Rechtens? ist mir AFAIR noch nicht passiert. Habe hier mal
> gepostet, war'n doch schon oefters solche Themen (Garantie,Rueckgabe
> usw.)

Zurücknehmen muss er gar nichts, wenn der Artikel keinen Mangel
aufweist. Nimmt er es trotzdem zurück, kann er Bedingungen daran
knüpfen.

Gruß,

Heike

Michael Hofmann

unread,
Jun 15, 2004, 3:42:30 AM6/15/04
to
Heike C. Zimmerer wrote:
> "Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:
>
>> Hallo ihr Aldi-Fan's
>
> Du magst Apostrophen?
>
Ja, Warum? aber wenn's verkehrt ist bitte um Entschuldigung

Michael Hofmann

unread,
Jun 15, 2004, 3:58:37 AM6/15/04
to
Michael Hofmann wrote:
> Matthias Kryn wrote:
>> Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:
> Hallo Mattias
>> www.deppenapostroph.de
>>
>>> habe Heute beim Media-Markt
Schnipp---
Hallo Matthias, das mit dem ohne *h* war keine Absicht, Entschuldigung

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 4:08:00 AM6/15/04
to
Michael Hofmann <mischa....@web.de> schrieb:
> Michael Hofmann wrote:

Hallo Michael,


[www.deppenapostroph.de]

> Hallo Matthias, das mit dem ohne *h* war keine Absicht,
> Entschuldigung

Schon gut, das sehe ich nicht so eng.

Aber kümmere Dich doch mal um Deine Apostrophitis ;-)

Hint: was könnte an "Aldi-Fan's" falsch sein, und warum?

Grüße
Matthias,
fup2 desd ist öde, deshalb von meiner Seite EOD

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Joerg Puetz

unread,
Jun 15, 2004, 6:00:27 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> dar...@gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) wrote:
>
> >Aber da du ja die AGB von MM so gut zu kennen scheints, kannst du uns
> >sicher die Punkte aufführen, in denen sie sich bereit erklären die Ware
> >zurück zu nehmen ohne die Daten des Kunden auf zu nehmen.

...
> Da steht nichts von irgendwelchen Nebenbedingungen. Sollten soche
> Bedingungen tatsächlich in irgendeiner AGB Klausel versteckt sein (was ich
> nicht glaube), dürften die wohl überraschend und daher unwirksam sein.

Vielleicht eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag, den Du zurück
abwickeln willst? Vielleicht aus BGB §368 auf Erteilung einer
Quittung? Wie auch immer, man hat keine Wahl, denn mit einer Klage
Anonym gegen Mediamarkt auf Rücknahme ohne Angaben zur Person des
Klägers wird man wenig Erfolg haben.

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 15, 2004, 6:05:32 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> Ich weiß zwar nicht, warum *ich* für Dich Informationen suchen soll, aber
> ich bin ja lieb:

Wer eine Behauptung aufstellt muß sie beweisen. Die Behauptung in den
AGB von MediaMarkt würde dieses und jenes stehen stammt von dir.


> Auf http://www.mediamarkt.de/service/maerkte_vor_ort/ steht

Das sind aber nicht die AGB sondern nur Werbung.

> Da steht nichts von irgendwelchen Nebenbedingungen. Sollten soche
> Bedingungen tatsächlich in irgendeiner AGB Klausel versteckt sein (was ich
> nicht glaube), dürften die wohl überraschend und daher unwirksam sein.

Ich glaube das sehr wohl.

Und ich sehe auch nicht wo das überraschend sein soll. Wenn es in den
AGB steht ist es gültig, der Text auf der genannten Seite ist aber keine
AGB.
Du könntest dich vielleicht auf das Rückgaberecht berufen, aber zur
genauen Abwicklung steht da nix.

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Thomas Rommel

unread,
Jun 15, 2004, 7:58:33 AM6/15/04
to
On Mon, 14 Jun 2004 23:49:03 +0200, "hempel" <sun...@gmx.net> wrote:
>> Doch, das ist er, da er dieses Recht jedem Kunden per AGB einräumt ...
>
>Wo steht das?
>Hier wollte der Medimarkt nichtmal den Rechner eines Bekannten gegen einen
>teureren Rechner umtauschen (von Rückgabe ganz zu schweigen).
>
>Und das, obwohl der Rechner einen Mainboarddefekt hatte, der, wie der Verkäufer
>zugab, bei sehr vielen Rechnern dieser Serie auftrat (Produktionsfehler).
>

Gerade erst erlebt bei Media Markt. Kauf eines TV-Gerätes vor ca. 8
Monaten. Nach 3 Monaten traten geringfügige Fehler auf, die allerdings
nur sehr schwer nachvollziehbar waren. Vor ca. 1 Monat dann die erste
Reparatur durch den Hersteller, allerdings ohne Erfolg. Die zweite
Reparatur vor 14 Tagen, wieder ohne Erfolg. Gestern erfolgte Austausch
gegen ein besseres Neugerät gegen Erstattung des Differenzbetrages.
Mir wurde der volle Neupreis gutgeschrieben. Ich bin mit dem Service
des Media Marktes sehr zufrieden.

Viele Grüße aus Maisach

Thomas
--
chzhpxy...@gmx.de (gültig, wird nicht gelesen)
Benutze ROT13 für Antworten

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 15, 2004, 8:09:26 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> Die AGB müssen mir dazu erstmal wirksam bekannt sein.

Die hängen im Markt aus. So ist das im allgemeinen üblich bei
Verkaufsläden. (Das sind diese seltsamen Orte wo man nicht mit der Mause
klickt sondern zu Fuß zu den Waren geht...)

> Wenn ich mich auf der
> Homepage informiere, ob es beim Mediamarkt ein Rückgabe recht gibt und wo
> vielleicht mein nächster Markt ist, dann sehe ich, dass ich da ein
> Rückgaberecht habe.

Du vergisst dabei aber ein Detail.
Die einzelnen MediaMärkte sind (offiziell zumindest) eigenständige
Unternehmen, da kann es durchaus sein, daß die AGB sich von Markt A zu
Markt B unterscheiden.

> Wenn ich an dieser Stelle auf etwaige Nebenbedingungen
> nicht hingewiesen werde, ist zumindest sehr fraglich, ob diese Bedingungen
> - selbst wenn sie in den AGb stehen - gültig sind.

Wenn dir die AGB im Laden zugänglich sind, ist gültig was dort steht.
Und zwar NUR das was in den AGB steht.

Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein Vertragsbestandteil.

> Eben - "Umtausch ohne Wenn und Aber" steht da. Das Verlangen des
> Adressdaten ist IMHO ein "Aber", zumindest aber ein "Wenn" ;)

Nein.

Das der Händler wenn er dir Geld gibt (es ist ja rechtlich ein Rückkäuf)
eine gescheite Quittung haben will ist kein "Wenn" und kein "Aber",
sondern sein gutes Recht. Du willst ja auch eine Quittung haben, die den
gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird und sei es nur um im Garantiefall
den Kauf nachweisen zu können.


Das "ohne Wenn und Aber", bezieht sich offensichtlich nur darauf, daß
man keine Begründung oder gar Rechtfertigung für die Rückgabe abgeben
muß.

Message has been deleted

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 15, 2004, 10:37:47 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> Stimmt. Und oft hängen sie an einer Stelle aus, wo man sie als Kunde kaum
> findet....

Naja, meistens hängen die am Eingang oder im Kassenbereich aus.

> Und AFAIK wurden sie aus genau solchen Gründen auch schon als
> unwirksam erklärt.

Von wem? Ausser von dir.

> Das ist nicht mein Problem, wenn der Mediamarkt "als Ganzes" mir auf seiner
> offiziellen Website ein Recht einräumt. Wenn das je nach Markt
> unterschiedlich ist, muss der Mediamarkt das klarstellen.

Es ist ja nicht unterschiedlich. Das was die Website dir zusagt trifft
wohl zu, nur die Durchführung vor Ort kann sich unterscheiden.

> Für diese gewagte These hätte dann ich gern einen Beleg.

Was an "Es gelten unsere AGB" verstehst du nicht?

> >Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein Vertragsbestandteil.
>

> IOW: Du behauptest, wenn auf der Website steht "Rückgabe ohne wenn und
> aber", und in den AGB, die irgendwo im Laden hängen, steht "Rüclgabe
> ausgeschlossen", dann habe ich kein Rückgaberecht? Das glaubst Du nicht
> wirklich, oder?

Nein, das ist eine andere Aussage als ich gemacht habe.

Wie oft hatten wir hier schon die Debatte um Sonderposten,
Preisauszeichnung etc.? Das hier ist exakt die selbe Situation.

> Das worin begründet ist? Auch wenn davon nichts in den AGB steht?

Wenn die AGB einen Punkt nicht abdecken gilt automatisch die
entsprechende gesetzliche Regelung.

> Ja - und das ist mein REcht, weil das so *gesetzlich* geregelt ist. Du
> erkennst den Unterschied?

Ach?
Und wenn MediaMarkt dir ein Kabel abkauft haben sie keine Rechte oder
was?

> >Das "ohne Wenn und Aber", bezieht sich offensichtlich nur darauf, daß
> >man keine Begründung oder gar Rechtfertigung für die Rückgabe abgeben
> >muß.
>

> Deine Definition für offensichtlich ist nicht unbedingt mehrheitsfähig.

Und darum habe ich sie schon mehrfach von anderen Personen hier in
diesem Thread gelesen?


Erkundige dich bitte was die diversen Gesetzestexte über Quittungen und
den Anspruch darauf aussagen. Bis du das nicht getan hast EOD.

Heinz D. Trost

unread,
Jun 15, 2004, 10:46:16 AM6/15/04
to
Wolfgang,

> IOW: Du behauptest, wenn auf der Website steht "Rückgabe ohne wenn und
> aber", und in den AGB, die irgendwo im Laden hängen, steht "Rüclgabe
> ausgeschlossen", dann habe ich kein Rückgaberecht? Das glaubst Du nicht
> wirklich, oder?

doch.
Denn: Aussagen aus der Werbung sind vom betroffenen Verbraucher NICHT
einklagbar. Ein Verstoß gegen die eigenen werblichen Aussagen ist u.U.
ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Aber
Abmahnungs- und Klageberechtigt ist nicht der Verbraucher, sondern
Mitbewerber, Abmahnvereine, die Verbraucherzentralen, etc.

>
> Deine Definition für offensichtlich ist nicht unbedingt mehrheitsfähig.

Aber wahr und deutsche Rechtswirklichkeit.

Heinz

Heike C. Zimmerer

unread,
Jun 15, 2004, 10:42:46 AM6/15/04
to
"Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:

> Heike C. Zimmerer wrote:
>> "Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:
>>
>>> Hallo ihr Aldi-Fan's
>>
>> Du magst Apostrophen?
>>
> Ja, Warum? aber wenn's verkehrt ist bitte um Entschuldigung

E's i'st fal'sch.

Gruß,

Heike

Jochen Ringle

unread,
Jun 15, 2004, 4:19:19 PM6/15/04
to
"Claudio di Francesco" <cdf...@hotmail.com> wrote

> Das handelte sich sicherlich um ein armes "Verkäuferschwein", der
> schon mal eine auf den Sack bekommen hat, weil er irgendwas
> untergejubelt bekam

Es handeltz sich um ein armes "Verkäuferschwein", der bei Rücknahmen Name
und Adresse des Kinden notieren muß, weil sein Chef ihm nicht über den Weg
traut.
Er könnte ja einen weggeworfenen Kassenzettel nehmen, stornieren und den
Betrag einstecken. Und wenn bei der Inventur ein Kabel fehlt? Ist wohl
geklaut worde.

H&M fragt übrigens nach Namen und Telefonnummer.

.jr

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 4:43:11 PM6/15/04
to
Jochen Ringle <joc...@ringle.de> schrieb:

> Es handeltz sich um ein armes "Verkäuferschwein", der bei
> Rücknahmen Name und Adresse des Kinden notieren muß, weil
> sein Chef ihm nicht über den Weg traut.
> Er könnte ja einen weggeworfenen Kassenzettel nehmen,
> stornieren und den Betrag einstecken.

Dafür gibt es die Kassenaufsicht - Vier-Augen-Prinzip.

Grüße
Matthias

Message has been deleted

Dietmar Hollenberg

unread,
Jun 15, 2004, 4:58:12 PM6/15/04
to
Volker "Darkon" Riehl schrieb:

> Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein Vertragsbestandteil.

Du bist anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand. Sie ist.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 5:02:49 PM6/15/04
to
Konrad Wilhelm <konrad_...@web.de> schrieb:

> Herren Schröder und Eichel bedeutungsvoll geworden sind. Ich
> denk, das haben schon die Fugger vor 300 Jahren gewusst,

Wann bitte?

Grüße
Matthias,
Jakob Fugger (1459 - 1525), genannt "Der Reiche"

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 5:03:38 PM6/15/04
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:
> Volker "Darkon" Riehl schrieb:

> > Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
> > Vertragsbestandteil.
>
> Du bist anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand. Sie ist.

Huch. Seit wann, und wo geregelt?

Grüße
Matthias

Johann Deutinger

unread,
Jun 15, 2004, 5:09:03 PM6/15/04
to
Message has been deleted

Dietmar Hollenberg

unread,
Jun 15, 2004, 5:17:52 PM6/15/04
to
Heinz D. Trost schrieb:

> Denn: Aussagen aus der Werbung sind vom betroffenen Verbraucher NICHT
> einklagbar.

Lies:
| § 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
|
| (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die
| Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine
| bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält
| (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall
| unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu
| den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung
| angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie
| eingeräumt hat.

Eine Werbeaussage ist eine zugesicherte Eigenschaft. Fehlt diese
Eigenschaft, ist der Vertrag nichtig.

> Aber wahr und deutsche Rechtswirklichkeit.

Nein. Rechtsgeschichte. Seit der Neufassung des BGB.

Message has been deleted

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 15, 2004, 6:09:48 PM6/15/04
to
Volker "Darkon" Riehl wrote:

>> Und AFAIK wurden sie aus genau solchen Gründen auch schon als
>> unwirksam erklärt.
>
>Von wem? Ausser von dir.

Von Gerichten. Aber danach google ich jetzt nicht - ich bin mir zu 100%
sicher, von solchen Urteilen gelesen zu haben, aber definitiv zu faul,
danach jetzt zu suchen. Wenn Du denkst, ich lüge, gugel selbst.


>Ach?
>Und wenn MediaMarkt dir ein Kabel abkauft haben sie keine Rechte oder
>was?

Klar haben sie die - sofern die in irgendeinem Gesetz stehen oder wirksam
per AGB vereinbart wurden. Sonst nicht.

>Erkundige dich bitte was die diversen Gesetzestexte über Quittungen und
>den Anspruch darauf aussagen. Bis du das nicht getan hast EOD.

Ist wohl besser.

Bye

woffi

--
... die Sonne schien nie, es regnete den ganzen Tag, und wenn du nach 27
Stunden Arbeit den Berg wieder heraufkamst, gab dir deine Mutter ein Stück
grünes Gift und dein Vater schlug dich tot. Am nächsten Morgen hieß es dann
wieder um halb drei aufstehen und den Berg rauf in die Fabrik. (mawa, drmm)

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Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 15, 2004, 10:53:23 PM6/15/04
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> wrote:

> Eine Werbeaussage ist eine zugesicherte Eigenschaft. Fehlt diese
> Eigenschaft, ist der Vertrag nichtig.

Es ist aber sehr ääähh... "Mutig" ein Umtauschrecht ohne Adressenangabe
(das ja noch nichmal als solches beworben sondern nur vereinzelt so
gedeutet wird) als "Beschaffenheit der Sache" zu betrachten.

Sorry, aber DER Paragraph passte ja nun überhaupt nicht zum momentanen
Diskussionsthema hier.

Volker Darkon Riehl

unread,
Jun 15, 2004, 10:53:25 PM6/15/04
to
Johann Deutinger <j.deutinge...@t-online.de> wrote:

> Info dazu u.a. unter:
>
<<<<lange URL gesnippt>>>>>

Sorry, aber das passt zu der Situation hier einfach nicht.

Die Werbung sagt "Rückgabe ohne Wenn und Aber".

Das die Rückgabe aber nur gegen einen Beleg mit Anschrift des Kunden
erfolgt taucht in keinster Weise auf, aber auch das Gegenteil nicht.

Es gibt einfach keine Werbeaussage "Wir nehmen jeden Dreck zurück und
wollen nicht wissen von wem wir etwas zurückkaufen.", also kann sie auch
kein Vertragsbestandteil sein.


Abgesehen bezieht sich diese Reform auf Eigenschaften der Ware.... ein
Rückgaberecht ist selbst mit sehr viel Phantasie keine Eigenschaft einer
Ware....

Bernd Schnürer

unread,
Jun 16, 2004, 1:34:00 AM6/16/04
to
Michael Hofmann schrieb:

schnipp

Bei einer wie der beschriebenen Rücknahme ist das wohl schon rechtens.

Allerdings:

----------------------------------------
Karl Napf

Holzweg 123

Tel.-Nr.: "irgendwelche Ziffern"
----------------------------------------

"Personalausweis?"

"Nö, hab' ich nicht dabei!"


Und fertich ist die Laube.

Gruß, Bernd

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Jochen Ringle

unread,
Jun 16, 2004, 2:55:18 AM6/16/04
to
"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> wrote

> Dafür gibt es die Kassenaufsicht - Vier-Augen-Prinzip.

Hilft leider auch nicht immer. Mit genügend krimineller Energie und ggf.
einem Komplizen lässt sich auch die Aufsicht täuschen.

.jr

Jochen Ringle

unread,
Jun 16, 2004, 3:01:30 AM6/16/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote

> Karl Napf
> Holzweg 123
> Tel.-Nr.: "irgendwelche Ziffern"

Tu das bitte nicht.

Der Verkäufer kann bei späteren Kontrollen ganz schön Schwierigkeiten
bekommen.

.jr

Oliver Bartels

unread,
Jun 16, 2004, 3:12:55 AM6/16/04
to
On Tue, 15 Jun 2004 22:58:21 +0200, Konrad Wilhelm
<konrad_...@web.de> wrote:
>Na ja. Wie ein ordnungsmäßiger Beleg auszusehen hat dürfte wohl doch
>schon bisschen länger festgelegt sein als die Herren Schröder und

>Eichel bedeutungsvoll geworden sind. Ich denk, das haben schon die
>Fugger vor 300 Jahren gewusst, dass da der Name und der
>Wohnsitz/Firmensitz des Zahlungsempfängers drauf stehen müssen.
Wenn Du es *so* genau nimmst:

Füllst Du beim Einkaufen immer brav den Rückgeldbeleg aus
oder zahlst Du grundsätzlich passend ;-)

Komischerweise war das Prozedere mit unkomplizierter Rücknahme
innerhalb bestimmter Quoten über die letzten 300 Jahre hinweg gut
möglich, bis das Herr Eichel sich den 10023ten Gimick zur
Verkomplizierung des Steuerrechts ausgedacht hat :-((

( Wahrscheinlich kommt jetzt einer mit Europa, aber auch das
ist für stinknormale Läden einfach lächerlich. Tatsache ist,
dass unsere Regierung völlig unfähig ist, ein einfaches und
verfassungskonformes Steuerrecht zu gewährleisten.
Gegen die war der Landvogt Gessler ein Wohltäter.
Beim Lehnsherren wurde der Zehnte gezahlt und heute
darf man froh sein, wenn einem der Zehnte überbleibt. )

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obar...@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10

Norbert Lack

unread,
Jun 16, 2004, 6:12:55 AM6/16/04
to
Michael Hofmann schrieb:

> Heike C. Zimmerer wrote:
>>"Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:
>>>Hallo ihr Aldi-Fan's
>>
>>Du magst Apostrophen?
>
> Ja, Warum? aber wenn's verkehrt ist bitte um Entschuldigung

Der hier ^
ist ausnahmsweise korrekt.

Gruß,
Norbert

--
Standart, Vorraussetzung, Kammera, Wiederspruch, Dioptrin, Rückrad

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spam.ne...@a-cons.de

unread,
Jun 16, 2004, 6:46:17 AM6/16/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> schrieb am 16 Jun 2004:

> Kai Dupke <K...@Dupke.org> wrote:
> Dann erklär mir doch mal, wieso ich schon oft genug Sachen
> zurückgegeben habe ohne meine Adressen angeben zu müssen. Wie
> kann das gehen "wenn es das braucht".

Der Laden hat dann eben auf sein Recht auf eine Quittung verzichtet.

>>Nicht erlaubt ist die Ablichtung eines Ausweises und/oder
>>Speicherung der Ausweisnummer.
>
> Also *muss* man IYO die Adresse wissen, darf sich aber *nicht*
> vergewissern, ob diese auch stimmt?

Was hat Ablichten eines Ausweises mit Adressüberprüfung zu tun?

> Oder meinst Du auch, das
> Verlangen des Vorzeigen des Ausweises sei rechtens?

AFAIK ist zur Adressprüfung nicht unbedingt das Vorzeigen eines
Ausweises nötig (aber oft das einfachste Mittel). Er könnte auch die
Polizei holen wegen Verdacht auf Betrug, und die darf dann auf jeden
Fall den Ausweis sehen.

Gruß
Uli

spam.ne...@a-cons.de

unread,
Jun 16, 2004, 2:47:44 AM6/16/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> schrieb am 15 Jun 2004:

> dar...@gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) wrote:
>
>>Das der Händler wenn er dir Geld gibt (es ist ja rechtlich ein
>>Rückkäuf) eine gescheite Quittung haben will ist kein "Wenn" und
>>kein "Aber", sondern sein gutes Recht.
>
> Das worin begründet ist? Auch wenn davon nichts in den AGB steht?

§ 368 BGB
Quittung

Der Gläubiger [Du, weil MM dir Geld schuldet] hat gegen Empfang der
Leistung [Rückerstattung des Kaufpreises] auf Verlangen ein
schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der
Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form
erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Gruß
Uli

spam.ne...@a-cons.de

unread,
Jun 16, 2004, 6:48:12 AM6/16/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> schrieb am 16 Jun 2004:

> Das Fordern der Anschrift ist ein *zusätzliche* Bedingung.

Die sich aus § 368 BGB ergibt.

Gruß
Uli

Norbert Lack

unread,
Jun 16, 2004, 6:12:55 AM6/16/04
to

Jochen Ringle

unread,
Jun 16, 2004, 2:55:18 AM6/16/04
to

Thomas Rommel

unread,
Jun 15, 2004, 7:58:33 AM6/15/04
to
On Mon, 14 Jun 2004 23:49:03 +0200, "hempel" <sun...@gmx.net> wrote:
>> Doch, das ist er, da er dieses Recht jedem Kunden per AGB einräumt
...
>
>Wo steht das?
>Hier wollte der Medimarkt nichtmal den Rechner eines Bekannten gegen
einen
>teureren Rechner umtauschen (von Rückgabe ganz zu schweigen).
>
>Und das, obwohl der Rechner einen Mainboarddefekt hatte, der, wie der
Verkäufer
>zugab, bei sehr vielen Rechnern dieser Serie auftrat
(Produktionsfehler).
>

Gerade erst erlebt bei Media Markt. Kauf eines TV-Gerätes vor ca. 8
Monaten. Nach 3 Monaten traten geringfügige Fehler auf, die allerdings
nur sehr schwer nachvollziehbar waren. Vor ca. 1 Monat dann die erste
Reparatur durch den Hersteller, allerdings ohne Erfolg. Die zweite
Reparatur vor 14 Tagen, wieder ohne Erfolg. Gestern erfolgte Austausch
gegen ein besseres Neugerät gegen Erstattung des Differenzbetrages.
Mir wurde der volle Neupreis gutgeschrieben. Ich bin mit dem Service
des Media Marktes sehr zufrieden.

Viele Grüße aus Maisach

Thomas
--
chzhpxy...@gmx.de (gültig, wird nicht gelesen)
Benutze ROT13 für Antworten

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 16, 2004, 6:17:52 AM6/16/04
to
Kai Dupke <K...@Dupke.org> wrote:

>
>Nope, Du erhaelst Geld. Dieses wird als Ausgabe gebucht. Damit
>das in der Bilanz auftauchen kann, braucht es einen Beleg.
>
>Damit kein Schindluder getrieben wird, braucht es Deine
>Adresse, damit das FA mal nachfragen kann.

Dann erklär mir doch mal, wieso ich schon oft genug Sachen
zurückgegeben
habe ohne meine Adressen angeben zu müssen. Wie kann das gehen "wenn
es
das braucht".

>Nicht erlaubt ist die Ablichtung eines Ausweises und/oder
>Speicherung der Ausweisnummer.

Also *muss* man IYO die Adresse wissen, darf sich aber *nicht*

vergewissern, ob diese auch stimmt? Oder meinst Du auch, das Verlangen


des
Vorzeigen des Ausweises sei rechtens?

Bye

woffi

--
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volker "darkon" riehl

unread,
Jun 15, 2004, 8:09:26 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> Die AGB müssen mir dazu erstmal wirksam bekannt sein.

Die hängen im Markt aus. So ist das im allgemeinen üblich bei
Verkaufsläden. (Das sind diese seltsamen Orte wo man nicht mit der
Mause
klickt sondern zu Fuß zu den Waren geht...)

> Wenn ich mich auf der
> Homepage informiere, ob es beim Mediamarkt ein Rückgabe recht gibt
und wo
> vielleicht mein nächster Markt ist, dann sehe ich, dass ich da ein
> Rückgaberecht habe.

Du vergisst dabei aber ein Detail.
Die einzelnen MediaMärkte sind (offiziell zumindest) eigenständige
Unternehmen, da kann es durchaus sein, daß die AGB sich von Markt A zu
Markt B unterscheiden.

> Wenn ich an dieser Stelle auf etwaige Nebenbedingungen
> nicht hingewiesen werde, ist zumindest sehr fraglich, ob diese
Bedingungen
> - selbst wenn sie in den AGb stehen - gültig sind.

Wenn dir die AGB im Laden zugänglich sind, ist gültig was dort steht.
Und zwar NUR das was in den AGB steht.

Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
Vertragsbestandteil.

> Eben - "Umtausch ohne Wenn und Aber" steht da. Das Verlangen des
> Adressdaten ist IMHO ein "Aber", zumindest aber ein "Wenn" ;)

Nein.

Das der Händler wenn er dir Geld gibt (es ist ja rechtlich ein
Rückkäuf)
eine gescheite Quittung haben will ist kein "Wenn" und kein "Aber",

sondern sein gutes Recht. Du willst ja auch eine Quittung haben, die
den
gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird und sei es nur um im
Garantiefall
den Kauf nachweisen zu können.


Das "ohne Wenn und Aber", bezieht sich offensichtlich nur darauf, daß
man keine Begründung oder gar Rechtfertigung für die Rückgabe abgeben
muß.

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 15, 2004, 8:22:27 AM6/15/04
to
dar...@gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) wrote:

>Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:
>
>> Die AGB müssen mir dazu erstmal wirksam bekannt sein.
>
>Die hängen im Markt aus. So ist das im allgemeinen üblich bei
>Verkaufsläden. (Das sind diese seltsamen Orte wo man nicht mit der
Mause
>klickt sondern zu Fuß zu den Waren geht...)

Stimmt. Und oft hängen sie an einer Stelle aus, wo man sie als Kunde
kaum
findet (Im Keller, zu dem eine baufällige Treppe führt und in dem das
Licht
kaputt ist, hinter einer Tür mit einem Schild "Vorsicht, bissiger
Leopard"). Und AFAIK wurden sie aus genau solchen Gründen auch schon
als
unwirksam erklärt.

>


>Du vergisst dabei aber ein Detail.
>Die einzelnen MediaMärkte sind (offiziell zumindest) eigenständige
>Unternehmen, da kann es durchaus sein, daß die AGB sich von Markt A zu
>Markt B unterscheiden.

Das ist nicht mein Problem, wenn der Mediamarkt "als Ganzes" mir auf
seiner
offiziellen Website ein Recht einräumt. Wenn das je nach Markt
unterschiedlich ist, muss der Mediamarkt das klarstellen.

>
>Wenn dir die AGB im Laden zugänglich sind, ist gültig was dort steht.
>Und zwar NUR das was in den AGB steht.

Für diese gewagte These hätte dann ich gern einen Beleg.

>Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
Vertragsbestandteil.

IOW: Du behauptest, wenn auf der Website steht "Rückgabe ohne wenn und
aber", und in den AGB, die irgendwo im Laden hängen, steht "Rüclgabe
ausgeschlossen", dann habe ich kein Rückgaberecht? Das glaubst Du nicht
wirklich, oder?

>
>Nein.
>
>Das der Händler wenn er dir Geld gibt (es ist ja rechtlich ein
Rückkäuf)
>eine gescheite Quittung haben will ist kein "Wenn" und kein "Aber",
>sondern sein gutes Recht.

Das worin begründet ist? Auch wenn davon nichts in den AGB steht?

>Du willst ja auch eine Quittung haben, die den


>gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird und sei es nur um im
Garantiefall
>den Kauf nachweisen zu können.

Ja - und das ist mein REcht, weil das so *gesetzlich* geregelt ist. Du
erkennst den Unterschied?

>Das "ohne Wenn und Aber", bezieht sich offensichtlich nur darauf, daß
>man keine Begründung oder gar Rechtfertigung für die Rückgabe abgeben
>muß.

Deine Definition für offensichtlich ist nicht unbedingt mehrheitsfähig.

Jochen Ringle

unread,
Jun 16, 2004, 3:01:30 AM6/16/04
to
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obar...@bartels.de

unread,
Jun 16, 2004, 3:12:55 AM6/16/04
to

volker "darkon" riehl

unread,
Jun 15, 2004, 10:37:47 AM6/15/04
to
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> wrote:

> Stimmt. Und oft hängen sie an einer Stelle aus, wo man sie als Kunde
kaum

> findet....

Naja, meistens hängen die am Eingang oder im Kassenbereich aus.

> Und AFAIK wurden sie aus genau solchen Gründen auch schon als
> unwirksam erklärt.

Von wem? Ausser von dir.

> Das ist nicht mein Problem, wenn der Mediamarkt "als Ganzes" mir auf
seiner
> offiziellen Website ein Recht einräumt. Wenn das je nach Markt
> unterschiedlich ist, muss der Mediamarkt das klarstellen.

Es ist ja nicht unterschiedlich. Das was die Website dir zusagt trifft
wohl zu, nur die Durchführung vor Ort kann sich unterscheiden.

> Für diese gewagte These hätte dann ich gern einen Beleg.

Was an "Es gelten unsere AGB" verstehst du nicht?

> >Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
Vertragsbestandteil.
>
> IOW: Du behauptest, wenn auf der Website steht "Rückgabe ohne wenn
und
> aber", und in den AGB, die irgendwo im Laden hängen, steht "Rüclgabe
> ausgeschlossen", dann habe ich kein Rückgaberecht? Das glaubst Du
nicht
> wirklich, oder?

Nein, das ist eine andere Aussage als ich gemacht habe.

Wie oft hatten wir hier schon die Debatte um Sonderposten,
Preisauszeichnung etc.? Das hier ist exakt die selbe Situation.

> Das worin begründet ist? Auch wenn davon nichts in den AGB steht?

Wenn die AGB einen Punkt nicht abdecken gilt automatisch die
entsprechende gesetzliche Regelung.

> Ja - und das ist mein REcht, weil das so *gesetzlich* geregelt ist.
Du
> erkennst den Unterschied?

Ach?
Und wenn MediaMarkt dir ein Kabel abkauft haben sie keine Rechte oder
was?

> >Das "ohne Wenn und Aber", bezieht sich offensichtlich nur darauf,
daß
> >man keine Begründung oder gar Rechtfertigung für die Rückgabe
abgeben
> >muß.
>
> Deine Definition für offensichtlich ist nicht unbedingt
mehrheitsfähig.

Und darum habe ich sie schon mehrfach von anderen Personen hier in
diesem Thread gelesen?


Erkundige dich bitte was die diversen Gesetzestexte über Quittungen und
den Anspruch darauf aussagen. Bis du das nicht getan hast EOD.

htr...@gmx.de

unread,
Jun 15, 2004, 10:46:16 AM6/15/04
to
Wolfgang,

> IOW: Du behauptest, wenn auf der Website steht "Rückgabe ohne wenn
und
> aber", und in den AGB, die irgendwo im Laden hängen, steht "Rüclgabe
> ausgeschlossen", dann habe ich kein Rückgaberecht? Das glaubst Du
nicht
> wirklich, oder?

doch.
Denn: Aussagen aus der Werbung sind vom betroffenen Verbraucher NICHT
einklagbar. Ein Verstoß gegen die eigenen werblichen Aussagen ist u.U.
ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Aber
Abmahnungs- und Klageberechtigt ist nicht der Verbraucher, sondern
Mitbewerber, Abmahnvereine, die Verbraucherzentralen, etc.

>
> Deine Definition für offensichtlich ist nicht unbedingt
mehrheitsfähig.

Aber wahr und deutsche Rechtswirklichkeit.

Heinz

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 16, 2004, 6:22:27 AM6/16/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote:

>"Personalausweis?"
>
>"Nö, hab' ich nicht dabei!"
>
>
>Und fertich ist die Laube.

Das würde dann bedeuten, es gibt so eine Vorschrift, die ist aber von
vornherein sinnlos. Naja, möglich wär's schon.

h...@hczim.de

unread,
Jun 15, 2004, 10:42:46 AM6/15/04
to
"Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:

> Heike C. Zimmerer wrote:
>> "Michael Hofmann" <mischa....@web.de> writes:
>>
>>> Hallo ihr Aldi-Fan's
>>
>> Du magst Apostrophen?
>>
> Ja, Warum? aber wenn's verkehrt ist bitte um Entschuldigung

E's i'st fal'sch.

Gruß,

Heike

Message has been deleted

Jochen Ringle

unread,
Jun 15, 2004, 4:19:19 PM6/15/04
to
"Claudio di Francesco" <cdf...@hotmail.com> wrote

> Das handelte sich sicherlich um ein armes "Verkäuferschwein", der
> schon mal eine auf den Sack bekommen hat, weil er irgendwas
> untergejubelt bekam

Es handeltz sich um ein armes "Verkäuferschwein", der bei Rücknahmen
Name
und Adresse des Kinden notieren muß, weil sein Chef ihm nicht über den
Weg
traut.
Er könnte ja einen weggeworfenen Kassenzettel nehmen, stornieren und
den
Betrag einstecken. Und wenn bei der Inventur ein Kabel fehlt? Ist wohl
geklaut worde.

H&M fragt übrigens nach Namen und Telefonnummer.

.jr

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 4:43:11 PM6/15/04
to
Jochen Ringle <joc...@ringle.de> schrieb:

> Es handeltz sich um ein armes "Verkäuferschwein", der bei
> Rücknahmen Name und Adresse des Kinden notieren muß, weil
> sein Chef ihm nicht über den Weg traut.
> Er könnte ja einen weggeworfenen Kassenzettel nehmen,
> stornieren und den Betrag einstecken.

Dafür gibt es die Kassenaufsicht - Vier-Augen-Prinzip.

Grüße
Matthias


Konrad Wilhelm

unread,
Jun 15, 2004, 4:58:21 PM6/15/04
to
On Mon, 14 Jun 2004 20:04:07 +0200, Oliver Bartels
<spam...@bartels.de> wrote:

>Bedanke Dich bei Herrn Schröder und Herrn Eichel für die
>klitzekleine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle
>Selbstbestimmung.
>( Ja, ich möchte Herrn Kanther wiederhaben ;-/


>
Na ja. Wie ein ordnungsmäßiger Beleg auszusehen hat dürfte wohl doch
schon bisschen länger festgelegt sein als die Herren Schröder und
Eichel bedeutungsvoll geworden sind. Ich denk, das haben schon die
Fugger vor 300 Jahren gewusst, dass da der Name und der
Wohnsitz/Firmensitz des Zahlungsempfängers drauf stehen müssen.

k.
--
Konrad Wilhelm <Konrad_...@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 5:02:49 PM6/15/04
to
Konrad Wilhelm <konrad_...@web.de> schrieb:

> Herren Schröder und Eichel bedeutungsvoll geworden sind. Ich
> denk, das haben schon die Fugger vor 300 Jahren gewusst,

Wann bitte?

Grüße
Matthias,
Jakob Fugger (1459 - 1525), genannt "Der Reiche"


Matthias Kryn

unread,
Jun 15, 2004, 5:03:38 PM6/15/04
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:
> Volker "Darkon" Riehl schrieb:

> > Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
> > Vertragsbestandteil.
>

> Du bist anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand. Sie ist.

Huch. Seit wann, und wo geregelt?

Grüße
Matthias


Nico Lubitz

unread,
Jun 15, 2004, 5:07:08 PM6/15/04
to
"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> wrote:

Er meinte 300 Jahre vor seiner Geburt.

-nil

--
>Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte!

Dann sauf doch!
Gernot Rudloff zu Adrian Knoth in
de.talk.jokes.d

Dietmar Hollenberg

unread,
Jun 15, 2004, 4:58:12 PM6/15/04
to
Volker "Darkon" Riehl schrieb:

> Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
Vertragsbestandteil.

Du bist anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand. Sie ist.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Johann Deutinger

unread,
Jun 15, 2004, 5:09:03 PM6/15/04
to
Matthias Kryn wrote:
> Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> schrieb:

>> Volker "Darkon" Riehl schrieb:
>
>>> Wie schon so oft: Werbung ist nicht automatisch ein
>>> Vertragsbestandteil.
>>
>> Du bist anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand. Sie ist.
>
> Huch. Seit wann, und wo geregelt?

Info dazu u.a. unter:

http://www.rechtplus.de/rechtinteressant/index.php?text_id=182&unav=32&utit=Verbraucherrecht

Kai Dupke

unread,
Jun 16, 2004, 7:09:06 AM6/16/04
to
Bernd Schnürer <m.a...@gmx.de> wrote:
> Und fertich ist die Laube.

Aber mit Gitterstaeben.

man Betrug
man Steuerverkuerzung
man Urkundenfaelschung

Dietmar Hollenberg

unread,
Jun 15, 2004, 5:17:52 PM6/15/04
to
Heinz D. Trost schrieb:

> Denn: Aussagen aus der Werbung sind vom betroffenen Verbraucher NICHT
> einklagbar.

Lies:
| § 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
|
| (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die
| Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine
| bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält
| (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall
| unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu
| den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung
| angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie
| eingeräumt hat.

Eine Werbeaussage ist eine zugesicherte Eigenschaft. Fehlt diese
Eigenschaft, ist der Vertrag nichtig.

> Aber wahr und deutsche Rechtswirklichkeit.

Nein. Rechtsgeschichte. Seit der Neufassung des BGB.

Kai Dupke

unread,
Jun 15, 2004, 5:48:42 PM6/15/04
to
Michael J. Schülke <news...@mjschuelke.de> wrote:
> Sofern Du beim Einkauf keine anderslautende Zusage bekommen hast,
ist
> das rechtens.

Nope, Du erhaelst Geld. Dieses wird als Ausgabe gebucht. Damit
das in der Bilanz auftauchen kann, braucht es einen Beleg.

Damit kein Schindluder getrieben wird, braucht es Deine
Adresse, damit das FA mal nachfragen kann.

Nicht erlaubt ist die Ablichtung eines Ausweises und/oder
Speicherung der Ausweisnummer.


Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 15, 2004, 6:09:48 PM6/15/04
to
Volker "Darkon" Riehl wrote:

>> Und AFAIK wurden sie aus genau solchen Gründen auch schon als
>> unwirksam erklärt.
>
>Von wem? Ausser von dir.

Von Gerichten. Aber danach google ich jetzt nicht - ich bin mir zu 100%
sicher, von solchen Urteilen gelesen zu haben, aber definitiv zu faul,
danach jetzt zu suchen. Wenn Du denkst, ich lüge, gugel selbst.


>Ach?
>Und wenn MediaMarkt dir ein Kabel abkauft haben sie keine Rechte oder
>was?

Klar haben sie die - sofern die in irgendeinem Gesetz stehen oder
wirksam
per AGB vereinbart wurden. Sonst nicht.

>Erkundige dich bitte was die diversen Gesetzestexte über Quittungen
und
>den Anspruch darauf aussagen. Bis du das nicht getan hast EOD.

Ist wohl besser.

Bye

woffi

--
... die Sonne schien nie, es regnete den ganzen Tag, und wenn du nach
27
Stunden Arbeit den Berg wieder heraufkamst, gab dir deine Mutter ein
Stück
grünes Gift und dein Vater schlug dich tot. Am nächsten Morgen hieß es
dann
wieder um halb drei aufstehen und den Berg rauf in die Fabrik. (mawa,
drmm)

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