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Unfreundlicher Priester

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Heiner Dubois

unread,
Oct 18, 2012, 3:05:38 PM10/18/12
to
Hallo,

heute hatte ich ein irgendwie skurilles Erlebnis im Aldi ZO in Freiburg.
Ich wollte eine Matratze kaufen, konnte die aber mangels geeignetem
Fortbewegungsmittel nicht mitnehmen.
Also flugs auf eine Kasse zugelaufen, die gerade geschlossen ward und wo
dein Priester sich mit einer Priesterin unterhielt. Mit der Priesterin kurz
gesprochen, sie sagt, es sei möglich die Matratze zu bezahlen und stehen zu
lassen, ich müsse sie aber noch heute vor 20 Uhr abholen. Der Priester war
das ganze Gespräch über anwesend; so etwa 50 cm entfernt. Ich also zurück,
Matratze geschultert und zur Kasse. Eine neue Kasse hat gerade wieder
eröffnet und just jener Priester saß dahinter. Nach einer Weile bin ich am
Band , wuchte die Matratze drauf und sage dem Priester mein Sprüchlein, daß
ioch die Matratze gleich zahle, aber erst in etwa einer dreiviertel Stunde
mit dem Auto abholen werde. Ich muß zu meiner Wohnung fast ganz Freiburg
von Ost nach West durchqueren.
Der Priester beginnt sich aufzuregen, daß ginge nicht, die Kollegin könne
so etwas nicht versprechen, sie sei neu usw. usw.
Naja, er hatte wohl einen Anfall von Geltungswahn. Ich habe ihn also samt
Matratze stehen lassen, mich schon fragend warum er das nicht gleich bei
meinem Gespräch mit seiner Kollegin sagte, das er ja mit anhörte sondern
nun seine "Macht" über Kolleginnen und Kunden demonstrieren mußte.

Gruß Heiner

Jens Fittig

unread,
Oct 18, 2012, 4:56:05 PM10/18/12
to

Heiner Dubois schrieb:
und geht es dir jetzt besser?
Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?

Das ist heute Reality! Willkommen im Leben!

Und verschone die NG in Zukunft mit so einem Müll!

Botlef Desau

unread,
Oct 18, 2012, 5:18:44 PM10/18/12
to
Am 18.10.2012 22:56, schrieb Wolfgang Gerber:

> Heiner Dubois schrieb:

[unfreundlicher Priester beim Aldi]

> und geht es dir jetzt besser?
> Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?

Mich, zum Beispiel.

> Das ist heute Reality! Willkommen im Leben!

Und deswegen muss man es unerwähnt lassen und hinnehmen?

> Und verschone die NG in Zukunft mit so einem Müll!

Zum Glück hast du nicht zu entscheiden, wer hier was postet, Wölfi!


Theodor.Hellwald

unread,
Oct 19, 2012, 12:31:47 AM10/19/12
to
HALTS MAUL GERBER!

Bea Schnecker

unread,
Oct 19, 2012, 1:51:39 AM10/19/12
to

"Jens Fittig" schrieb



> und geht es dir jetzt besser?

Netter Ansatz.

> Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?

Jetzt wirst du frech.

> Das ist heute Reality! Willkommen im Leben!

In deinem Leben, ist sowas wohl normal, na danke.


> Und verschone die NG in Zukunft mit so einem Müll!


Eigentor! Mit ein klein wenig Einfühlungsvermögen, wär dir
deine Entgleisung nicht passiert.


Ist dein Spiegel defekt? So einen kannst allerdings nicht nachkaufen.


--

Viele Grüße
Bea

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 19, 2012, 2:43:18 AM10/19/12
to
Am Fri, 19 Oct 2012 07:51:39 +0200 schrieb Bea Schnecker:

> "Jens Fittig" schrieb
>
>
>
>> und geht es dir jetzt besser?
>
> Netter Ansatz.
>
>> Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?
>
> Jetzt wirst du frech.

Schau mal von wem da Posting kommt. "Jens Fittig" aka Wolfgang Gerber
leidet an einer Art Tourette-Syndrom. Der kann nicht anders. So, und gleich
wird er mich sicher ganz übel beschimpfen ;-)

SCNR,

Frank

Claus Maier

unread,
Oct 19, 2012, 2:50:09 AM10/19/12
to
Heiner Dubois wrote:

> Hallo,
>
> heute hatte ich ein irgendwie skurilles Erlebnis im Aldi ZO in
> Freiburg. Ich wollte eine Matratze kaufen, konnte die aber mangels
> geeignetem Fortbewegungsmittel nicht mitnehmen.

[Blabla gesnippt]

> ...Nach einer Weile bin ich am Band , wuchte die Matratze drauf und
> sage dem Priester mein Sprüchlein, daß ioch die Matratze gleich zahle,
> aber erst in etwa einer dreiviertel Stunde mit dem Auto abholen werde.
> Ich muß zu meiner Wohnung fast ganz Freiburg von Ost nach West durchqueren.

Hmm. Ich drösel' dein Gejammer jetzt mal auf:

1)Du möchtest eine Matratze kaufen.
Arbeitshypothese: Du weisst, daß Matratzen *etwas* sperrig sein können.
2) Du besitzt ein Auto, kommst aber zu Fuß?, jedenfalls logistisch unvorbereitet
zu Aldi.
2a) Und ja, es kommt vor, daß man Freiburg (wenn man denn dort verweilen will -
und ich kenne Freiburg, aber keine Gründe, dort länger als nötig zu verweilen.)
von Ost nach West durchqueren muß. Und?

Jetzt lass' dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den Kopf gehen:
Unfreundlicher Priester hin oder her - bist nicht eher *du* dabei derjenige,
der, Alles in Allem, den Vollidioten gibt?

mfg
Claus

Theodor.Hellwald

unread,
Oct 19, 2012, 3:27:16 AM10/19/12
to
Bist du nicht einfach der Idiot der noch nicht einmal sinnentnehmend
lesen kann....

Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 5:27:07 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 08:50, schrieb Claus Maier:

> Hmm. Ich drösel' dein Gejammer jetzt mal auf:
> 1)Du möchtest eine Matratze kaufen.
> Arbeitshypothese: Du weisst, daß Matratzen *etwas* sperrig sein können.
> 2) Du besitzt ein Auto, kommst aber zu Fuß?, jedenfalls logistisch
> unvorbereitet zu Aldi.
> 2a) Und ja, es kommt vor, daß man Freiburg (wenn man denn dort verweilen will -
> und ich kenne Freiburg, aber keine Gründe, dort länger als nötig zu verweilen.)
> von Ost nach West durchqueren muß. Und?
> Jetzt lass' dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den Kopf gehen:
> Unfreundlicher Priester hin oder her - bist nicht eher *du* dabei derjenige,
> der, Alles in Allem, den Vollidioten gibt?

Ts, ts ... "etwas" einseitige Beurteilung!

Anderes Szenario:
OP will sich Angebot der Matratze "ansehen" und dann kaufen ("ist
Angebot noch da", wie sieht Matratze aus, Geruchsprüfung") und da er
dieses sofort nach Feierabend direkt von der Arbeit aus (er ist zu Fuß
in die Arbeit gekommen) macht - um dann erst, wenn mit der Matratze
alles i.O., sein Auto zu holen - geht er zum ALDI.

Egal wo etwas zu kaufen, um es "kurzzeitig dort stehen zu lassen, bis
man den Abtransport organisiert hat, ist auch für mich
selbstverständlich. Ich bin auch noch nie, egal wo, jemandem begegnet,
der dieses abgelehnt hätte.
Ob das am OP (der aber "bezahlen wollte (also nicht nur "zurücklegen")
und sogar einen konkreten Termin ("dreiviertel Stunde") nannte, an
seinem "Auftreten", seiner Ansprache an "Priester" ... gelegen hat, weiß
ich natürlich nicht?!

"Jetzt lass' Du Dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den
Kopf gehen" ... Wenn der OP hätte 'erst' sein Auto geholt, um dann
festzustellen, dass die Matratze nicht mehr da ist, sie vielleicht auch,
aus welchen Gründen auch immer, einfach nicht in Frage kommt, wäre er
"sehr unüberlegt handelnd" gewesen - oder?


Dorothee
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Michael Pachta

unread,
Oct 19, 2012, 7:12:48 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 13:00, Mathias Fuhrmann schrieb:
> Es gibt ja auch noch andere Vollquottel. Wenn es Anfänger wären,
> verzeihlich, ansonsten sind sie nur für den Filter brauchbar.

Du meinst den Trollwald? Von dem hatte ich noch nie was lesenswertes
oder sinnvolles gelesen. Folgerichtig kam er schnell in den Filter.

M.
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Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 9:03:36 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 13:15, schrieb Mathias Fuhrmann:

> Wenn man die Schilderung des OP nicht anzweifelt, was man erst einmal
> unterlassen sollte, ist die Schilderung für mich interessant.
> Matratzenkauf: Mein Aldi hatte vor Jahren die von mir gewünschte nicht
> mehr, der Oberpriester rief einige Zweigstellen im Umkreis an und ließ
> für mich bei einer die Matratze auf meinen Namen für den ganzen Tag
> zurücklegen.
> Nach Stunden holte ich die dort ab, sie war ins 'Lager' zurückgelegt
> und mit meinem Namen+Verfalldatum versehen.
> So eine Hilfe ist bei Aldi aber m.E. nicht der Normalfall.

Vor allem nicht, wenn Du nur "reserviert" hast, aber noch nicht bezahlt.

Ich habe aber schon mehrmals (bei verschiedenen Discountern und
Geschäften)etwas gekauft, bezahlt - und den ungefähren Abholzeitpunkt
genannt.
War noch nie ein Problem.


Dorothee

Matti Koopnussen

unread,
Oct 19, 2012, 9:11:50 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 15:03, schrieb Dorothee Hermann:

>
> Ich habe aber schon mehrmals (bei verschiedenen Discountern und
> Geschäften)etwas gekauft, bezahlt - und den ungefähren Abholzeitpunkt
> genannt.
> War noch nie ein Problem.
>
>
> Dorothee
>

Kann ich genau so sagen. Ganz einfach lächeln und die Leute lächeln
zurück.


Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 9:24:55 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 15:11, schrieb Matti Koopnussen:

>> Ich habe aber schon mehrmals (bei verschiedenen Discountern und
>> Geschäften)etwas gekauft, bezahlt - und den ungefähren Abholzeitpunkt
>> genannt.
>> War noch nie ein Problem.

> Kann ich genau so sagen. Ganz einfach lächeln und die Leute lächeln
> zurück.

He, das ist doch mein Spruch ...!
*lächel*


Dorothee

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Hartmut Schiszler

unread,
Oct 19, 2012, 9:48:34 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 15:11, schrieb Matti Koopnussen:

> Kann ich genau so sagen. Ganz einfach lächeln und die Leute lächeln
> zurück.

Das ist der ganz entscheidende Punkt.
Allerdings möchte ich Heiner damit nicht unterstellen, dass er unhöflich
gewesen sei. Seiner Schilderung nach zu urteilen träfe das sicher nicht
zu. Aber es gibt immer irgendwo Negativbeispiele.
Aber auch über die sollte man nicht sofort den Stab brechen:
Ich sage nur momentane Befindlichkeit, Erfahrungen,...

--
Griäßle dr Hardy
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Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 10:46:24 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 15:39, schrieb Martin Τrautmann:

>> Anderes Szenario:
>> OP will sich Angebot der Matratze "ansehen" und dann kaufen ("ist
>> Angebot noch da", wie sieht Matratze aus, Geruchsprüfung")

> Ansehen und "Anriechen" kannst du bei den Discountern grundsätzlich
> vergessen, da die Dinger vakuumverpackt sind.

Pst: Aus Erfahrung: Vorsichtig und unauffällig in Plastik kleines Loch
buddeln ;-)

> Mich würde eher interessieren, wie man da sein Rückgaberecht nutzt.

Zurückbringen, evtl. Kaufbeleg mitnehmen, sagen: "Will ich leider
nicht", Rückgabezettel ausfüllen und unterschreiben, Geld nachzählen,
FERTIG.


Dorothee

Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 10:47:38 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 15:34, schrieb Mathias Fuhrmann:

> Man sollte jeden Tag mit einem Lächeln beginnen - dann hat man es
> wenigstens hinter sich.

> Da bleibt doch für den Rest des Tages nichts mehr übrig.

Etwas zum Lächeln für Dich:
http://wedeln.files.wordpress.com/2008/06/dog-smile.jpg

SO EINEN kenn ich auch: Ein Riesenkerl (zum Fürchten) von Hund ... und
das Hinterteil wackelt und der ganze Hund ist eine Freude!
Zu jedem!

Da kann man doch nicht anders, als auch zu lächeln ;-)


Dorothee



Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 19, 2012, 10:38:53 AM10/19/12
to
Martin ?rautmann in <news:slrnk82lvn....@ID-685.user.individual.de>:

>On Fri, 19 Oct 2012 11:27:07 +0200, Dorothee Hermann wrote:
>> Anderes Szenario:
>> OP will sich Angebot der Matratze "ansehen" und dann kaufen ("ist
>> Angebot noch da", wie sieht Matratze aus, Geruchsprüfung")
>
>Womöglich möchte er auch noch probeliegen?
>
>Ansehen und "Anriechen" kannst du bei den Discountern grundsätzlich
>vergessen, da die Dinger vakuumverpackt sind.
>
>Mich würde eher interessieren, wie man da sein Rückgaberecht nutzt.

Was für ein Rückgaberecht?

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 6 Tagen ist Weihnachten
SF7T5 O2GFX 703S7 F1U76 AS27X P94JI S2IB6 DSO4U CGETP
Stellt euch vor, es ist Freitag und keiner geht hin!

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 19, 2012, 10:38:54 AM10/19/12
to
Dorothee Hermann in <news:aed2l7...@mid.individual.net>:

>He, das ist doch mein Spruch ...!
>*lächel*

Und ich lächelte und es ward schlimmer ...

SCNR,

Dorothee Hermann

unread,
Oct 19, 2012, 10:55:47 AM10/19/12
to
Am 19.10.2012 16:38, schrieb Ulrich F. Heidenreich:

> Und ich lächelte und es ward schlimmer ...

Nicht jeder kann hübsch sein ...


Dorothee
;-9
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Horst Kollmuß

unread,
Oct 19, 2012, 1:57:06 PM10/19/12
to
Am 18.10.2012 22:56, schrieb Jens Fittig:

>> heute hatte ich ein irgendwie skurilles Erlebnis im Aldi ZO in Freiburg.
>> Ich wollte eine Matratze kaufen, konnte die aber mangels geeignetem
>> Fortbewegungsmittel nicht mitnehmen.
>> Also flugs auf eine Kasse zugelaufen, die gerade geschlossen ward und wo
>> dein Priester sich mit einer Priesterin unterhielt. Mit der Priesterin kurz
>> gesprochen, sie sagt, es sei möglich die Matratze zu bezahlen und stehen zu
>> lassen, ich müsse sie aber noch heute vor 20 Uhr abholen. Der Priester war
>> das ganze Gespräch über anwesend; so etwa 50 cm entfernt. Ich also zurück,
>> Matratze geschultert und zur Kasse. Eine neue Kasse hat gerade wieder
>> eröffnet und just jener Priester saß dahinter. Nach einer Weile bin ich am
>> Band , wuchte die Matratze drauf und sage dem Priester mein Sprüchlein, daß
>> ioch die Matratze gleich zahle, aber erst in etwa einer dreiviertel Stunde
>> mit dem Auto abholen werde. Ich muß zu meiner Wohnung fast ganz Freiburg
>> von Ost nach West durchqueren.
>> Der Priester beginnt sich aufzuregen, daß ginge nicht, die Kollegin könne
>> so etwas nicht versprechen, sie sei neu usw. usw.
>> Naja, er hatte wohl einen Anfall von Geltungswahn. Ich habe ihn also samt
>> Matratze stehen lassen, mich schon fragend warum er das nicht gleich bei
>> meinem Gespräch mit seiner Kollegin sagte, das er ja mit anhörte sondern
>> nun seine "Macht" über Kolleginnen und Kunden demonstrieren mußte.
>
> und geht es dir jetzt besser?
> Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?
>
> Das ist heute Reality! Willkommen im Leben!
>
> Und verschone die NG in Zukunft mit so einem Müll!
>

Ach du bist der Priester von ALDI Süd in Freiburg. Alter
Grantelsack................

--
servus
Horst

Jens Fittig

unread,
Oct 19, 2012, 2:13:50 PM10/19/12
to

Botlef Desau schrieb:

> Am 18.10.2012 22:56, schrieb Wolfgang Gerber:

Nö - das Posting war von mir, Jens Fittig.

Du hast wohl wieder Halluzinationen und solltest schnellstens deine
Pillen nehmen!

> > Heiner Dubois schrieb:
>
> [unfreundlicher Priester beim Aldi]
>
> > und geht es dir jetzt besser?
> > Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?

> Mich, zum Beispiel.

Dass dich so ein sinnloser Müll interessiert, ist ja verständlich.

> > Das ist heute Reality! Willkommen im Leben!
>
> Und deswegen muss man es unerwähnt lassen und hinnehmen?

Man kann auch über den Dreck unterm Fingernagel diskutieren. Irgend
wen wird das schon interessieren. Dich garantiert. Dreck zu Dreck.

Das hier ist eine NG. N = News!

Und keine Abkippe für langweilige 0815-Tageserlebnisse. Wenn jeder so
seinen Müll ins Usenet kippen würde, könnte man das dicht machen.

> > Und verschone die NG in Zukunft mit so einem Müll!

> Zum Glück hast du nicht zu entscheiden, wer hier was postet, Wölfi!

Erstens immer noch Jens. Und wenn du es noch so oft unterstellst oder
wiederholst. Deine Lügen und Verleumdungen werden dadurch nicht
wahrer.

Ich entscheide auch nichts! Meinerseite war das eine Bittel.

Aber das versteht so ein dummer Hampelmann wie du eh nicht. Du
brauchtest nur wieder einen Aufhänger um Scheisse zu posten! Denn was
anderes ist das nicht, was du laufend mit deinen Verleudmungen und
Pöbeleien machts.

Schleich' dich du fauler arbeitsloser BoSau!






Botlef Desau

unread,
Oct 19, 2012, 2:46:11 PM10/19/12
to
Am 19.10.2012 20:13, schrieb Wolfgang Gerber:

> Botlef Desau schrieb:

>> Am 18.10.2012 22:56, schrieb Wolfgang Gerber:

> N� - das Posting war von mir, Jens Fittig.

Dass du dich nun Jens nennst, wissen wir alle, W�li.

> Schleich' dich du fauler arbeitsloser BoSau!

Ich nenne mich zwar Botlef Desau, heisse im RL aber nicht Detlef Bosau
und ich bin auch nicht arbeitslos.

Du darfst also nochmal raten.

Thomas Marciniak

unread,
Oct 19, 2012, 3:01:59 PM10/19/12
to
On Fri, 19 Oct 2012 17:40:05 +0000 (UTC), Martin ?rautmann
<t-us...@gmx.net> wrote:

>On Fri, 19 Oct 2012 16:38:53 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>> Martin ?rautmann in <news:slrnk82lvn....@ID-685.user.individual.de>:
>> >Mich würde eher interessieren, wie man da sein Rückgaberecht nutzt.
>>
>> Was für ein Rückgaberecht?
>
>Jenes, das sich aus der Verpflichtung von Aldi zur freiwilligen
>Rücknahme ergibt.

Ist bei (Roll)-Matratzen aber ausgeschlossen.

Thomas
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Andreas Bockelmann

unread,
Oct 19, 2012, 3:30:04 PM10/19/12
to
Martin Τrautmann schrieb:

> Ja, genau so wird's funktionieren. Zumindest die ersten paar Wochen.
> Aber die Filiale hat mit der ausgepackten Matratze die A-Karte. Denn
> unter der schon recht hypothetischen Annahme, dass du das Ding so sauber
> wie aus der Verpackung auch wieder in den Laden zurückbringen könntest,
> würde das Teil durch's offene Rumstehen dort recht schnell leiden - und
> ich als Kunde würde eine derart ausgepackte, sperrige Matratze wohl nur
> bei Preisnachlass mitnehmen.

Da hab' mal keine Angst. Die Matratze bekommt der Vorlieferant wieder
aufs Auge gedrückt. Alternativ wird sie nur entsorgt und dem Lieferanten
von der Rechnung abgezogen. Wer nicht mitspielt, wird ausgelistet.

Bei Atelco wird die Ware wieder ins Regal gelegt. Ich habe mal vor
Jahren einen WLAN-Router erwischt, der deutliche Dreckspuren aufwies.
Ich hatte vorher selbst ein anderes Fabrikat nach Eignungstest
zurückgegeben. Der verdreckte Router funkte bei mir ein paar Jahre,
danach lag er ein Jahr rum und funkt jetzt seit ein paar Jahren bei
meinen Eltern in Südspanien. Und der Dreck beim Auspacken bei mir blieb
nicht der letzte.

Bei Matratzen sehe ich das anders, da möchte ich keine probegelene
haben. Die örtlichen Matrazenläden bieten hier aber ebenfalls ein
vierwöchiges Rückgaberecht. Allerdings sind dort die wenigen Rückgaben
auch eingepreist.

Im Übrigen halte ich es mit Rückgaben nach dem Motto Geben und Nehmen.
Wenn mir ein Händler das Recht einräumt, einen Artikel zurückzugeben,
dann werde ich die geringstmöglichen Spuren daran hinterlassen, falls
ich ihn zurückgebe. Im Gegenzug akzeptiere ich auch, wenn eine
Schutzfolie fehlt, oder ein Fingerabdruck drauf ist. Der Router damals
war hart an der Akzeptanzgrenze, aber es war ein Auslaufmodell und der
letzte in der Filiale.

--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
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Bernd Laschner

unread,
Oct 19, 2012, 4:09:17 PM10/19/12
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Da hab' mal keine Angst. Die Matratze bekommt der Vorlieferant wieder
> aufs Auge gedrückt. Alternativ wird sie nur entsorgt und dem Lieferanten
> von der Rechnung abgezogen. Wer nicht mitspielt, wird ausgelistet.
>
> Bei Atelco wird die Ware wieder ins Regal gelegt.

Tja, wen wundert das.

Wenn man Rücknahme entweder freiwillig oder anbieten muß, weil man
Versender ist und das FernAbsG gebunden ist, kommt es halt zu solchen
Situationen.

> Im Übrigen halte ich es mit Rückgaben nach dem Motto Geben und Nehmen.
> Wenn mir ein Händler das Recht einräumt, einen Artikel zurückzugeben,
> dann werde ich die geringstmöglichen Spuren daran hinterlassen, falls
> ich ihn zurückgebe. Im Gegenzug akzeptiere ich auch, wenn eine
> Schutzfolie fehlt, oder ein Fingerabdruck drauf ist. Der Router damals
> war hart an der Akzeptanzgrenze, aber es war ein Auslaufmodell und der
> letzte in der Filiale.

Damit bist Du einer der Wenigen, die das so locker sieht.


Es gibt viele, die unbedingt ein Neuteil, also unbenutzt und in
originaler, ungeöffneter Verpackung erwarten.

Diese Erwartung besteht zunächst mal völlig zu Recht und auf B-Ware
müsste der Kunde hingewiesen werden, IMHO. Doch das passiert meist nicht.

Ist das schon Betrug?

Fragt sich




Bernd
--
Die angegebene email-Adresse ist gültig und wird sogar gelesen.

Thomas Marciniak

unread,
Oct 19, 2012, 4:47:26 PM10/19/12
to
On Fri, 19 Oct 2012 19:11:02 +0000 (UTC), Martin ?rautmann
<t-us...@gmx.net> wrote:


>
>Steht bei den Matratzen irgendwo ein Ausschluss dabei?
>Vermutung oder belegbare Behauptung?

Ja. Den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht mehr im Kopf. Aber
vielleicht hast Du ja noch einen Aldi-Süd in der Nähe, der die
Rollmatratzen führt. Dann kannst Du es selbst nachlesen.
Sinngemäß war der Inhalt folgender: Überzeugen Sie sich vor dem Kauf
von den richtigen Maßen. Nach dem Auspacken werden die Matratzen nicht
zurückgenommen.

Thomas

Sven Bötcher

unread,
Oct 19, 2012, 5:06:56 PM10/19/12
to
Am 18.10.2012 21:05, schrieb Heiner Dubois:

> Naja, er hatte wohl einen Anfall von Geltungswahn. Ich habe ihn also samt
> Matratze stehen lassen, mich schon fragend warum er das nicht gleich bei
> meinem Gespr�ch mit seiner Kollegin sagte, das er ja mit anh�rte sondern
> nun seine "Macht" �ber Kolleginnen und Kunden demonstrieren mu�te.

Also ein echter Schweinepriester?

Bye
Sven, SCNR


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Hartmut Schiszler

unread,
Oct 20, 2012, 1:10:29 AM10/20/12
to
Am 19.10.2012 20:46, schrieb Botlef Desau:

> Ich nenne mich zwar Botlef Desau, heisse im RL aber nicht Detlef Bosau
> und ich bin auch nicht arbeitslos.

Das kann ja jeder behaupten! Stell erst mal belastbare Belege für die
Behauptung online!

--
Griäßle dr Hardy

Botlef Desau

unread,
Oct 20, 2012, 2:08:07 AM10/20/12
to
Am 20.10.2012 07:10, schrieb Hartmut Schiszler:

> Am 19.10.2012 20:46, schrieb Botlef Desau:

>> Ich nenne mich zwar Botlef Desau, heisse im RL aber nicht Detlef Bosau
>> und ich bin auch nicht arbeitslos.

> Das kann ja jeder behaupten!

Stimmt.

> Stell erst mal belastbare Belege für die
> Behauptung online!

Was sollte mich dazu motivieren, das zu tun?

Die ddurchgeführte Klarstellung reicht mir.

Und ob du das glaubst, oder ob in China ein Sack Reis umfällt
interessiert mich gleichermassen wenig.



HTH & HAND

Hartmut Schiszler

unread,
Oct 20, 2012, 2:13:48 AM10/20/12
to
Am 20.10.2012 08:08, schrieb Botlef Desau:
> Am 20.10.2012 07:10, schrieb Hartmut Schiszler:
>
>> Am 19.10.2012 20:46, schrieb Botlef Desau:
>
>>> Ich nenne mich zwar Botlef Desau, heisse im RL aber nicht Detlef Bosau
>>> und ich bin auch nicht arbeitslos.
>
>> Das kann ja jeder behaupten!
>
> Stimmt.
>
>> Stell erst mal belastbare Belege f�r die
>> Behauptung online!
>
> Was sollte mich dazu motivieren, das zu tun?
>
> Die ddurchgef�hrte Klarstellung reicht mir.
>
> Und ob du das glaubst, oder ob in China ein Sack Reis umf�llt
> interessiert mich gleichermassen wenig.

Gnihihihi

--
Gri��le dr Hardy

Claus Maier

unread,
Oct 20, 2012, 3:12:12 AM10/20/12
to
Dorothee Hermann wrote:

> Am 19.10.2012 08:50, schrieb Claus Maier:
>
>> Hmm. Ich drᅵsel' dein Gejammer jetzt mal auf:
>> 1)Du mᅵchtest eine Matratze kaufen.
>> Arbeitshypothese: Du weisst, daᅵ Matratzen *etwas* sperrig sein
>> kᅵnnen. 2) Du besitzt ein Auto, kommst aber zu Fuᅵ?, jedenfalls
>> logistisch unvorbereitet zu Aldi.
>> 2a) Und ja, es kommt vor, daᅵ man Freiburg (wenn man denn dort
>> verweilen will - und ich kenne Freiburg, aber keine Grᅵnde, dort
>> lᅵnger als nᅵtig zu verweilen.) von Ost nach West durchqueren muᅵ.
>> Und?
>> Jetzt lass' dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den
>> Kopf gehen: Unfreundlicher Priester hin oder her - bist nicht eher
>> *du* dabei derjenige, der, Alles in Allem, den Vollidioten gibt?
>
> Ts, ts ... "etwas" einseitige Beurteilung!
>
> Anderes Szenario:
> OP will sich Angebot der Matratze "ansehen" und dann kaufen ("ist
> Angebot noch da", wie sieht Matratze aus, Geruchsprᅵfung") und da er
> dieses sofort nach Feierabend direkt von der Arbeit aus (er ist zu Fuᅵ
> in die Arbeit gekommen) macht - um dann erst, wenn mit der Matratze
> alles i.O., sein Auto zu holen - geht er zum ALDI.

Na, ja, ich weiᅵ nicht - bzw. ich wᅵrde es anders handhaben:
Wenn ich mich mit dem Gedanken trage, eine Matratze bei ALDI anzusehen
und evtl. auch zu kaufen, wᅵrde ich das Auto gleich mitnehmen.
Und - ja, es klingt verwegen - selbst auf die *Gefahr* hin, daᅵ mir die
Matratze nicht zusagt und ich das Auto unnᅵtig mitgenommen habe!
Die 2,- Euro Sprit kᅵnnte ich noch verschmerzen, echt jetzt.

Aber manche der eingefleischten Discounterkunden scheinen sowas von *klein-
kariert* zu sein und Schiᅵ in der Hose zu haben, daᅵ sie erstmal ansehen,
riechen, schmecken wollen, bevor sie *vielleicht* kaufen. Und dann stehen
sie, wie im Fall des OP, ohne Auto da.

[snip]

> "Jetzt lass' Du Dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den
> Kopf gehen" ... Wenn der OP hᅵtte 'erst' sein Auto geholt, um dann
> festzustellen, dass die Matratze nicht mehr da ist, sie vielleicht
> auch, aus welchen Grᅵnden auch immer, einfach nicht in Frage kommt,
> wᅵre er "sehr unᅵberlegt handelnd" gewesen - oder?

Nee, imho nicht, siehe oben.
*Sparen* gut und schᅵn, aber irgendwo ist auch die Grenze zur Wᅵrdelosigkeit
ᅵberschritten, imho. Wir haben keine pakistanischen Verhᅵltnisse, es geht uns
relativ gut, imho. Also warum nicht mal das Auto mitnehmen, selbst wenn es sich
im Nachhinein als nicht notwendig erweist?
Und: Versetzt sich mal jemand in die Lage der Mitarbeiter von Aldi & Co.?
Sicher, die machen das (zurᅵcklegen, aufbewahren, usw.) weil's meistens nette
Menschen sind. Aber sie haben zusᅵtzlichen Stress dadurch, denn vorgesehen ist das
nicht im Geschᅵftsmodell von Discountern, das da lautet: Kauf' deinen Kram, zahl'
und verpiss' dich, um fᅵr den nᅵchsten Kunden Platz zu machen! Entsprechend sind die
Arbeitsaufgaben- und Zeiten der Mitarbeiter getaktet - ᅵbrigens u.a. ein Grund dafᅵr,
daᅵ ihr dort so gᅵnstig kaufen kᅵnnt! D.h., z.B. eine Matratze ins Lager zu schleifen
und eine Stunde spᅵter wieder zurᅵck in den Laden, ist im Plan nicht vorgesehen.
Ihr wollt so billig wie mᅵglich kaufen, erwartet aber einen Service wie in $Kaufhaus,
und das find' ich schofel. In einem Kaufhaus (wo ich oft VerkᅵuferInnen quatschend
beieinander stehen sehe), hᅵtte ich keinerlei Hemmungen, einen Aufstand zu machen:
"Was, es ist Ihnen nicht mᅵglich, $Gegenstand eine Stunde aufzubewahren? Gut, es gibt
noch andere Hᅵndler."
Bei einem Discounter schon - ich weiᅵ, was die Mitarbeiter dort leisten mᅵssen.

mfg
Claus

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 4:16:53 AM10/20/12
to
Claus Maier in <news:50824ee0$1$6625$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:

>Na, ja, ich weiß nicht - bzw. ich würde es anders handhaben:
>Wenn ich mich mit dem Gedanken trage, eine Matratze bei ALDI anzusehen
>und evtl. auch zu kaufen, würde ich das Auto gleich mitnehmen.

Da der Maier wohl nur seinen eigenen Ton versteht:

Versuche einmal "Der Gedanke, eine Matratze zu kaufen, manifestierte
sich dem OP erst beim Anblick jener" in Deinen Schädel zu bekommen.
Freiwillig. Oder soll man's Dir reinprügeln?

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
2NQQ0 QXPC8 N0PFA NAPIZ LTSPN J8FMP 7DZWK 5O8OO MKJ22
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 20, 2012, 4:35:26 AM10/20/12
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> Da der Maier wohl nur seinen eigenen Ton versteht:
> #

K�nntest Ihr Eure Kindereien bitte nach dag verlagern? Wer das
Meiertroll nicht im Filter hat, ist ohnehin merkbefreit.

--
Mit freundlichen Gr��en | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 4:26:12 AM10/20/12
to
Martin ?rautmann in <news:slrnk8343l....@ID-685.user.individual.de>:

>On Fri, 19 Oct 2012 16:38:53 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>> >Mich würde eher interessieren, wie man da sein Rückgaberecht nutzt.
>>
>> Was für ein Rückgaberecht?
>
>Jenes, das sich aus der Verpflichtung von Aldi zur freiwilligen
>Rücknahme ergibt.

"Ergeben" sich in Deutschland neuerdings Rechte? Oder meintest Du - wie
Du *jetzt* selbst schreibst - gar kein Recht, sondern eien freiwiliige
Leistung?

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
98JM0 YGV9W R11O2 UN4TC B0QQX Y9HTT G9E1Z LD007 O8IW7

Dorothee Hermann

unread,
Oct 20, 2012, 4:52:29 AM10/20/12
to
Am 20.10.2012 09:12, schrieb Claus Maier:

>> Anderes Szenario:
>> OP will sich Angebot der Matratze "ansehen" und dann kaufen ("ist
>> Angebot noch da", wie sieht Matratze aus, Geruchsprᅵfung") und da er
>> dieses sofort nach Feierabend direkt von der Arbeit aus (er ist zu Fuᅵ
>> in die Arbeit gekommen) macht - um dann erst, wenn mit der Matratze
>> alles i.O., sein Auto zu holen - geht er zum ALDI.

> Na, ja, ich weiᅵ nicht - bzw. ich wᅵrde es anders handhaben:
> Wenn ich mich mit dem Gedanken trage, eine Matratze bei ALDI anzusehen
> und evtl. auch zu kaufen, wᅵrde ich das Auto gleich mitnehmen.
> Und - ja, es klingt verwegen - selbst auf die *Gefahr* hin, daᅵ mir die
> Matratze nicht zusagt und ich das Auto unnᅵtig mitgenommen habe!
> Die 2,- Euro Sprit kᅵnnte ich noch verschmerzen, echt jetzt.

Es soll "Arbeitsstᅵtten" geben, an denen es schlichtweg "sehr wenige
Parkplᅵtze" gibt, oder man hat 'ein' Auto im Haushalt - weswegen man
sich ᅵberlegt, ob man das Auto ... Und dann gibt es noch die, die auf
die Hilfe anderer mit Auto angewiesen sind: Studenten, Rentner ...

> Aber manche der eingefleischten Discounterkunden scheinen sowas von *klein-
> kariert* zu sein und Schiᅵ in der Hose zu haben, daᅵ sie erstmal ansehen,
> riechen, schmecken wollen, bevor sie *vielleicht* kaufen. Und dann stehen
> sie, wie im Fall des OP, ohne Auto da.

Ja, das sind die "ᅵberlegenden, Planenden" ;-)

>> "Jetzt lass' Du Dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den
>> Kopf gehen" ... Wenn der OP hᅵtte 'erst' sein Auto geholt, um dann
>> festzustellen, dass die Matratze nicht mehr da ist, sie vielleicht
>> auch, aus welchen Grᅵnden auch immer, einfach nicht in Frage kommt,
>> wᅵre er "sehr unᅵberlegt handelnd" gewesen - oder?

> Nee, imho nicht, siehe oben.
> *Sparen* gut und schᅵn, aber irgendwo ist auch die Grenze zur Wᅵrdelosigkeit
> ᅵberschritten, imho. Wir haben keine pakistanischen Verhᅵltnisse, es geht uns
> relativ gut, imho. Also warum nicht mal das Auto mitnehmen, selbst wenn es sich
> im Nachhinein als nicht notwendig erweist?

"Auch" siehe oben ...

> Und: Versetzt sich mal jemand in die Lage der Mitarbeiter von Aldi & Co.?

Du meinst, in die Lage der Mitarbeiter in einem Geschᅵft, das "vom
Verkaufen" lebt?

> Sicher, die machen das (zurᅵcklegen, aufbewahren, usw.) weil's meistens nette
> Menschen sind. Aber sie haben zusᅵtzlichen Stress dadurch, denn vorgesehen ist das
> nicht im Geschᅵftsmodell von Discountern, das da lautet: Kauf' deinen Kram, zahl'
> und verpiss' dich, um fᅵr den nᅵchsten Kunden Platz zu machen! Entsprechend sind die
> Arbeitsaufgaben- und Zeiten der Mitarbeiter getaktet - ᅵbrigens u.a. ein Grund dafᅵr,
> daᅵ ihr dort so gᅵnstig kaufen kᅵnnt!

"Geist der Kundenfreundlichkeit" pro Filiale scheint unterschiedlich zu
sein, "Standort" des Discounters (Groᅵstadt, lᅵndlich) bedeutet auch
"mehr oder weniger Verstᅵndnis fᅵr die Belange des Kunden".
"Ihr" gᅵnstig einkaufen? "Du" nicht?

> D.h., z.B. eine Matratze ins Lager zu schleifen und eine Stunde spᅵter wieder zurᅵck
> in den Laden, ist im Plan nicht vorgesehen.

Ausstellungsstᅵck "im Laden, "Reservierungsstᅵck" mit Name/Bezahlt
verbleibt bis zur Abholung im Lager - gᅵngige Praxis.

> Ihr wollt so billig wie mᅵglich kaufen, erwartet aber einen Service wie in $Kaufhaus,
> und das find' ich schofel. In einem Kaufhaus (wo ich oft VerkᅵuferInnen quatschend
> beieinander stehen sehe), hᅵtte ich keinerlei Hemmungen, einen Aufstand zu machen:
> "Was, es ist Ihnen nicht mᅵglich, $Gegenstand eine Stunde aufzubewahren? Gut, es gibt
> noch andere Hᅵndler."
> Bei einem Discounter schon - ich weiᅵ, was die Mitarbeiter dort leisten mᅵssen.

Ich erwarte den "Service", dass ich einen "bezahlten" Gegenstand erst zu
einem bestimmten Termin (ᅵber den man diskutieren kann, was dem Geschᅵft
mᅵglich ist) abholen werde, von "jedem" Geschᅵft!
(Es wird doch nicht eine "andere Stellflᅵche", als die bisherige, fᅵr
den Gegenstand benᅵtigt?!)

Anders verhᅵlt es sich mit Sachen, die ich "zurᅵckgelegt" haben will
(und noch nicht bezahlt habe)! Dass das von Geschᅵft zu Geschᅵft in den
unterschiedlichsten Variationen (von "geht nicht", ᅵber "mᅵglich ohne
Angabe Name und Anzahlung", bis zu "Bezahlung und vollstᅵndige Adresse")
gemacht wird - ist mir klar.


Dorothee

Michael Landenberger

unread,
Oct 20, 2012, 4:54:39 AM10/20/12
to
"Andreas Bockelmann" schrieb am 19.10.2012 um 21:30:04:

> Bei Atelco wird die Ware wieder ins Regal gelegt. Ich habe mal vor
> Jahren einen WLAN-Router erwischt, der deutliche Dreckspuren aufwies.

Mir ist das so mit einer K�chen-Unterbauleuchte von Lidl gegangen. Ich habe 2
davon gekauft, eine funktionierte nicht richtig. Bei letzterer bemerkte ich
(leider erst nach dem �ffnen der Verpackung), dass die Leuchte schon mal
ausgepackt war. Offensichtlich hatte bereits ein fr�herer K�ufer die
Fehlfunktion festgestellt und die Leuchte daraufhin zur�ckgegeben. Die
Verpackung wurde dann von Lidl sorgf�ltig zugeklebt und die Leuchte wieder ins
Regal gestellt. Ich selbst habe die Leuchte ebenfalls zur�ckgebracht und
sofort eine neue bekommen (die dann auch funktioniert hat). Bei der
Austausch-Leuchte habe ich allerdings sehr sorgf�ltig gepr�ft, ob die
Verpackung schon mal offen war ;-) M�glicherweise wurde die von mir
zur�ckgebrachte Leuchte aber auch nur wieder eingepackt und ein anderer Kunde
�rgert sich jetzt damit rum.

Gru�

Michael

Michael Landenberger

unread,
Oct 20, 2012, 4:58:19 AM10/20/12
to
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 10:26:12:

> Martin ?rautmann in <news:slrnk8343l....@ID-685.user.individual.de>:
>
>> On Fri, 19 Oct 2012 16:38:53 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>>> Martin ?rautmann in
>>> <news:slrnk82lvn....@ID-685.user.individual.de>:
>>>> Mich w�rde eher interessieren, wie man da sein R�ckgaberecht nutzt.
>>>
>>> Was f�r ein R�ckgaberecht?
>>
>> Jenes, das sich aus der Verpflichtung von Aldi zur freiwilligen
>> R�cknahme ergibt.
>
> "Ergeben" sich in Deutschland neuerdings Rechte?

Nicht neuerdings. Schon immer durfte der Kunde sich auf Zusagen des Verk�ufers
verlassen und konnte sie bei Bedarf sogar einklagen. Wenn der Verk�ufer eine
R�cknahme anbietet, dann muss er sich auch daran halten und die Ware auf
Wunsch zur�cknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die R�cknahme freiwillig
angeboten wird oder aus gesetzlicher Verpflichtung.

Gru�

Michael

Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 5:13:16 AM10/20/12
to

Michael Landenberger schrieb:
Das ist bekannte Taktik! Habe es selbst schon erlebt, wie vor vielen
Jahren beim OBI ein Verk�ufer einen reklamierten Gegenstand
(Kleinmaschine) direkt vor meinen Augen wieder ins Regal zu den
Verkaufswaren gelegt hat.

Und aus Gespr�chen mit vielen Verk�ufern weiss ich, dass sowas fast
�berall �blich ist. Einfach nochmal verkaufen. Und nochmal und
nochmal. Irgendwann ist ein Kunde dabei, der den Fehler nicht oder
viel zu sp�t bemerkt oder der das Teil einfach wegwirft, weil ihm das
Reklamieren zu bl�d ist.

Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 5:21:18 AM10/20/12
to

Dorothee Hermann schrieb:

> Ich erwarte den "Service", dass ich einen "bezahlten" Gegenstand erst zu
> einem bestimmten Termin (嚙箭er den man diskutieren kann, was dem Gesch嚙篆t
> m嚙篇lich ist) abholen werde, von "jedem" Gesch嚙篆t!

ROTFLBTC! Meine G嚙緣e - du bist echt naiv. Wir reden hier von
Discountern und nicht vom Fachhandel. Da kannst du sowas "erwarten"

> (Es wird doch nicht eine "andere Stellfl嚙箱he", als die bisherige, f嚙緝
> den Gegenstand ben嚙緣igt?!)

Was erwartest du vom Discounter? <kopfsch嚙緣tel!>

Das sind Durchschleusemaschinen. Hier geht es drum mit minimalstem
Aufwand an allen belastenden Faktoren zu sparen und maximalen Umsatz
zu machen. Was glaubst du, warum da das Personal kassiert, auspackt,
einr嚙線mt, putzt u.s.w. - Jede Personalminute kostet Geld und wird so
weit als m嚙篇lich gespart.

Wenn du Service "erwartest", dann musst du da einkaufen, wo Service
auch einkalkuliert ist. Das kostet dann aber!

Leistung verlangen und nix zahlen wollen passt nicht zusammen!


Dorothee Hermann

unread,
Oct 20, 2012, 5:41:43 AM10/20/12
to
Am 20.10.2012 11:21, schrieb Jens Fittig:

>> Ich erwarte den "Service", dass ich einen "bezahlten" Gegenstand erst zu
>> einem bestimmten Termin (ᅵber den man diskutieren kann, was dem Geschᅵft
>> mᅵglich ist) abholen werde, von "jedem" Geschᅵft!

> ROTFLBTC! Meine Gᅵte - du bist echt naiv. Wir reden hier von
> Discountern und nicht vom Fachhandel. Da kannst du sowas "erwarten"

Ich bin weder naiv, noch kann ich, wie Du wohl, "nicht verstehend lesen".

>> (Es wird doch nicht eine "andere Stellflᅵche", als die bisherige, fᅵr
>> den Gegenstand benᅵtigt?!)

> Was erwartest du vom Discounter? <kopfschᅵttel!>

Genau das, was ich schrieb - und bisher noch nie anders vorgefunden habe!

> Das sind Durchschleusemaschinen. Hier geht es drum mit minimalstem
> Aufwand an allen belastenden Faktoren zu sparen und maximalen Umsatz
> zu machen. Was glaubst du, warum da das Personal kassiert, auspackt,
> einrᅵumt, putzt u.s.w. - Jede Personalminute kostet Geld und wird so
> weit als mᅵglich gespart.

Und?
Schreibst Du etwas anderes als das, was ich schrieb?!

> Wenn du Service "erwartest", dann musst du da einkaufen, wo Service
> auch einkalkuliert ist. Das kostet dann aber!

Ich schrieb nicht, dass ich Service "erwarte"
sondern, dass ich den "Service" erwarte.
Nᅵmlich den - die bezahlte Ware eine bestimmte Zeit (im Fall des OP ca.
eine Stunde) im Laden stehen zu lassen!

> Leistung verlangen und nix zahlen wollen passt nicht zusammen!

Von welcher "Leistung" schreibst Du?
Wieso von "nix zahlen"? Wer schrieb denn das?
WAS passt nicht zusammen?

Lies doch bitte erst verstehend, ehe Du schreibst!


Dorothee

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 6:18:44 AM10/20/12
to
Michael Landenberger in <news:aef7dd...@mid.uni-berlin.de>:

>"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 10:26:12:
>
>> Martin ?rautmann in <news:slrnk8343l....@ID-685.user.individual.de>:
>>
>>> On Fri, 19 Oct 2012 16:38:53 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>>>> Martin ?rautmann in
>>>> <news:slrnk82lvn....@ID-685.user.individual.de>:
>>>>> Mich würde eher interessieren, wie man da sein Rückgaberecht nutzt.
>>>>
>>>> Was für ein Rückgaberecht?
>>>
>>> Jenes, das sich aus der Verpflichtung von Aldi zur freiwilligen
>>> Rücknahme ergibt.
>>
>> "Ergeben" sich in Deutschland neuerdings Rechte?
>
>Nicht neuerdings. Schon immer durfte der Kunde sich auf Zusagen des Verkäufers
>verlassen und konnte sie bei Bedarf sogar einklagen. Wenn der Verkäufer eine
>Rücknahme anbietet, dann muss er sich auch daran halten und die Ware auf
>Wunsch zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rücknahme freiwillig
>angeboten wird oder aus gesetzlicher Verpflichtung.

*Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung. Dieselbe Chose
wie bei Garantie (freiwillige Leistung) vs. Gewährleistung (Recht). Wird
auch immer geren verwechselt und deshalb kann man gar nicht genügend oft
darauf hinweisen.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
LMYUO FQSAP 4NNIS LUW0Z MD3OM 8UMHC FZ1AV WJ8G2 74390

Michael Landenberger

unread,
Oct 20, 2012, 9:31:28 AM10/20/12
to
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 12:18:44:

> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein R�ckgaberecht.
> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgesch�ften.

<Trockentrauben-Ausscheidemodus>
Nein, auch da gibt es kein R�ckgaberecht. Vielmehr hei�t es dort
Widerrufsrecht ;-)
</Trockentrauben-Ausscheidemodus>

> Was Du da beschreibst, ist
> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.

Sobald der Anbieter freiwillig (!) die R�cknahme zusichert, muss er sich auch
daran halten. Im Fall, dass ein Kaufvertrag zustandekommt, wird diese
Zusicherung Vertragsbestandteil. D. h. der Kunde hat dann gem�� BGB das Recht,
das R�cknahme-Angebot in Anspruch zu nehmen, und kann dieses sogar einklagen.
*Das* ist dann ein waschechtes R�ckgaberecht.

Das gleiche gilt �brigens f�r jeden anderen Angebotsbestandteil. Wenn ein
Anbieter beispielsweise freiwillig zusichert, bei ihm gekauftes Klopapier auf
Wunsch des Kunden mit Blattgold-Auflage zu versehen, dann muss sich der
Anbieter auch daran halten. D. h. er muss das Klopapier vergolden, wenn der
Kunde das m�chte.

Gru�

Michael

Werner Olschewski

unread,
Oct 20, 2012, 10:09:26 AM10/20/12
to
Am 20.10.2012 12:18, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Michael Landenberger in <news:aef7dd...@mid.uni-berlin.de>:
>
>> "Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 10:26:12:
>>
>>> Martin ?rautmann in <news:slrnk8343l....@ID-685.user.individual.de>:
>>>
>>>> On Fri, 19 Oct 2012 16:38:53 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>>>>> Martin ?rautmann in
>>>>> <news:slrnk82lvn....@ID-685.user.individual.de>:
>>>>>> Mich w�rde eher interessieren, wie man da sein R�ckgaberecht nutzt.
>>>>>
>>>>> Was f�r ein R�ckgaberecht?
>>>>
>>>> Jenes, das sich aus der Verpflichtung von Aldi zur freiwilligen
>>>> R�cknahme ergibt.
>>>
>>> "Ergeben" sich in Deutschland neuerdings Rechte?
>>
>> Nicht neuerdings. Schon immer durfte der Kunde sich auf Zusagen des Verk�ufers
>> verlassen und konnte sie bei Bedarf sogar einklagen. Wenn der Verk�ufer eine
>> R�cknahme anbietet, dann muss er sich auch daran halten und die Ware auf
>> Wunsch zur�cknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die R�cknahme freiwillig
>> angeboten wird oder aus gesetzlicher Verpflichtung.
>
> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein R�ckgaberecht.
> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgesch�ften. Was Du da beschreibst, ist
> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung. Dieselbe Chose
> wie bei Garantie (freiwillige Leistung) vs. Gew�hrleistung (Recht). Wird
> auch immer geren verwechselt und deshalb kann man gar nicht gen�gend oft
> darauf hinweisen.

Du �bersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht. Das Einr�umen des
R�ckgaberechtes ist freiwillig, die R�cknahme dann nicht mehr. Ob das
R�chgaberecht vom Verk�ufer einger�umt wurde oder per Gesetz besteht ist
nicht entscheidend, entscheidend ist, da� es besteht.
Wenn der Kunde mit der Matratze im Laden steht kann der Verk�ufer nicht
sagen die nehme ich nicht zur�ck, wenn er beim Verkauf ein R�chgaberecht
einger�umt hat. "Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir
Knechte."[1] Also ist die R�cknahme keine freiwillige Leistung,
nur das Einr�umen des R�chnahmerechtes.


Gru�
Werner


[1] Goethe, Faust 1[2]
[2] Nicht, das das Posting wegen unvollst�ndiger Fu�noten nachtr�glich
f�r ung�ltig erkl�rt wird.[3]
[3] Schon lange keine verketteten Fu�noten mehr gesehen, stirbt das Usenet?


Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 9:54:59 AM10/20/12
to
Michael Landenberger in <news:aefndj...@mid.uni-berlin.de>:

>"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 12:18:44:
>
>> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
>> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften.
>
><Trockentrauben-Ausscheidemodus>
>Nein, auch da gibt es kein Rückgaberecht. Vielmehr heißt es dort
>Widerrufsrecht ;-)
></Trockentrauben-Ausscheidemodus>

Touché. Aber immerhin ein ...-Recht.

>> Was Du da beschreibst, ist
>> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.
>
>Sobald der Anbieter freiwillig (!) die Rücknahme zusichert, muss er sich auch
>daran halten.

Dann hält er sich aber nicht an ein Recht, sondern an eine vertragliche
Vereinbarung: Rücknahme-*Garantie*, aber kein Rückgabe- oder meinetwegen
auch Widerrufs-*Recht*.

Wenn es ein solches Recht gäbe, könnte er zum Beispiel die Rücknahme von
(implizit mängelfreien) Vakuummatratzen nämlich nicht ausschließen. Wie
ein anderer Poster es hier sagte, macht das AS und ich meine, mich daran
erinnern zu können, es auch bei AN gelesen zu haben.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
XOMDE 5CCQ8 MY51Z F89I8 GI5G7 BVTP0 YQTM1 A9IML GWCUU

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 10:25:05 AM10/20/12
to
Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:

>Du übersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht.

Nein. Eben genau *ich* nicht. Ich würde nie von einem definitiv
nicht existierendem "Rückgaberecht" fantasieren, wenn der Händler
ein Rücknahmeversprechen, eine Rücknahmegarantie gibt.

>Das Einräumen des Rückgaberechtes ist freiwillig,

HIMMIKRUZI: Es gibt in dem Fall kein Rücknahmerecht. Sollte ich
irren, bitte die dazu passenden Paragraphen des BGB nennen.

>die Rücknahme dann nicht mehr. Ob das
>Rüchgaberecht vom Verkäufer eingeräumt wurde

Rechte kann ein Verkäufer weder einräumen noch ausschließen.

>oder per Gesetz besteht ist
>nicht entscheidend, entscheidend ist, daß es besteht.

Nur besteht es nun mal leider nicht.

>"Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir
>Knechte."[1] Also ist die Rücknahme keine freiwillige Leistung,
>nur das Einräumen des Rüchnahmerechtes.

ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
vielleicht übers deutschsprachige Ausland? - KEIN RÜCKGABERECHT.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
0S9GW NYHTG ZAQYY ZFU00 J8KUP LA9A6 XDM9I CQ7ZF 1UR2C

Bjoern Seegebarth

unread,
Oct 20, 2012, 10:54:12 AM10/20/12
to
Am 20.10.12 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:

> [�]
> ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
> vielleicht �bers deutschsprachige Ausland? - KEIN R�CKGABERECHT.
[�]

Popcorn?


Andreas Bockelmann

unread,
Oct 20, 2012, 11:05:40 AM10/20/12
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.

Deine Interpretation mag ja für Deine kleine Welt stimmen. In dem
Moment, in dem der Händler dem Kunden in seinen Geschäftsbedingungen ein
Rückgaberecht einräumt, ist dieses Vertragsbesrtandteil. Der Kunde
genießt somit ein Rückgaberecht. Ob dieses explizit im BGB erwähnt wird
oder nicht ist völlig unerheblich, es ist und bleibt Vertragsbestandteil.



--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 20, 2012, 11:09:17 AM10/20/12
to
Bjoern Seegebarth schrieb:
Nein, diesmal bitte Currywurst


Hvu! Wrgmg unor vpu nhpu abpu "Wrubin" trfntg...

An"SCNR"dreas

Michael Landenberger

unread,
Oct 20, 2012, 11:32:51 AM10/20/12
to
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 15:54:59:

> Michael Landenberger in <news:aefndj...@mid.uni-berlin.de>:

>> Sobald der Anbieter freiwillig (!) die R�cknahme zusichert, muss er sich
>> auch daran halten.
>
> Dann h�lt er sich aber nicht an ein Recht, sondern an eine vertragliche
> Vereinbarung: R�cknahme-*Garantie*, aber kein R�ckgabe- oder meinetwegen
> auch Widerrufs-*Recht*.

Wer redet denn vom Anbieter? Der *Kunde* hat das Recht (jawohl, das Recht!),
das gekaufte Produkt zur�ckzugeben, wenn dies beim Kauf so vereinbart wurde.
Und eine solche Vereinbarung gilt u. a. dann als getroffen, wenn der Anbieter
die R�cknahme bereits vor dem Kauf durch entsprechende Aush�nge im Laden
zusichert.

> Wenn es ein solches Recht g�be, k�nnte er zum Beispiel die R�cknahme von
> (implizit m�ngelfreien) Vakuummatratzen n�mlich nicht ausschlie�en.

Du verwexelst da was. Nat�rlich kann der Anbieter freiwillige Leistungen
einschr�nken wie wer lustig ist. Wenn Vakuummatratzen nicht zur�ckgenommen
werden, hat der Kunde dann eben bei diesen kein R�ckgaberecht. Bei anderen
Artikeln, die von der R�cknahme nicht ausgeschlossen sind, dagegen schon.

Gru�

Michael

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 11:29:10 AM10/20/12
to
Bjoern Seegebarth in <news:5082bb14$0$6639$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:

>Am 20.10.12 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
>> Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:
>
>> […]
>> ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
>> vielleicht übers deutschsprachige Ausland? - KEIN RÜCKGABERECHT.
>[…]
>
>Popcorn?

Kannste Dir klemmen, weil es kein Recht auf Popcorn gibt. Vielleicht
haste aber auch Glück, daß es Dir irgendjemand hier garantiert. Für
mich aber bitte (auch wieder ohne jeglichen Rechtsanspruch) ein Bier
dazu.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
C4PMW 0BZIF YOLG4 NI8TU 22Y8I 6YF4M 3HC58 64Z5W N9N09
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Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 1:11:05 PM10/20/12
to

Michael Landenberger schrieb:

> "Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 20.10.2012 um 15:54:59:

<Heidenreichtrollerei>

> Du verwexelst da was. Nat�rlich kann der Anbieter freiwillige Leistungen
> einschr�nken wie wer lustig ist. Wenn Vakuummatratzen nicht zur�ckgenommen
> werden, hat der Kunde dann eben bei diesen kein R�ckgaberecht. Bei anderen
> Artikeln, die von der R�cknahme nicht ausgeschlossen sind, dagegen schon.

Faszinierend, mit welcher Geduld du diesen dummen Dauertroll f�tterst.

Heidenreich hat doch seinen Spa� dran an Wortspielereien bis zum
Erbrechen zu trollen. Denke mal an die j�hrlichere Trollerei zur
Sommer-/Winterzeitumstellung. Kaum erw�hnt jemand diese Worte, geht
die Trollerei dazu los. Da kann man inzwischen B�cher zu schreiben.

Dieser Heidenreich hat doch nur ein Ziel: Trollen bis zum Erbrechen!
Was anderes kann der ja nicht. Oder hast du jemals einen sinnvollen
Beitrag von dem Troll gelesen?

Hartmut Schiszler

unread,
Oct 20, 2012, 1:12:33 PM10/20/12
to
Am 20.10.2012 16:54, schrieb Bjoern Seegebarth:
> Am 20.10.12 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
>> Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:
>
>> […]
>> ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
>> vielleicht übers deutschsprachige Ausland? - KEIN RÜCKGABERECHT.
> […]
>
> Popcorn?

Danke, gerne. Hier Cashew-Kerne wenn du möchtest. Das scheint ein echt
seidenweicher Subthread werden zu wollen...


--
Griäßle dr Hardy

Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 1:12:44 PM10/20/12
to

Werner Olschewski schrieb:

> Am 20.10.2012 12:18, schrieb Ulrich F. Heidenreich:

<Heidenreichtrollerei>

> Du �bersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht.

Der Troll �bersieht das nicht. Das ist sein Spiel als dummer
Dauertroll! Dumm daherzutrollen bis zum geht nicht mehr!

Bitte nicht weiterf�ttern!

Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 1:14:44 PM10/20/12
to

Dorothee Hermann schrieb:

<Trollgelaber>

Du bist echt D�mmer als gedacht!

PLONK!

Werner Olschewski

unread,
Oct 20, 2012, 2:20:00 PM10/20/12
to
Am 20.10.2012 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:
>
>> Du übersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht.
>
> Nein. Eben genau *ich* nicht. Ich würde nie von einem definitiv
> nicht existierendem "Rückgaberecht" fantasieren, wenn der Händler
> ein Rücknahmeversprechen, eine Rücknahmegarantie gibt.
>
>> Das Einräumen des Rückgaberechtes ist freiwillig,
>
> HIMMIKRUZI: Es gibt in dem Fall kein Rücknahmerecht. Sollte ich
> irren, bitte die dazu passenden Paragraphen des BGB nennen.

Das hat ja auch keiner behauptet, Deinen selbst aufgestellten
Pappdrachen hast Du sauber erlegt. Ein Rüchknahmerecht hätte der
Verkäufer, so nach dem Motto "Ich hab's mir überlegt, ich verkaufe Ihnen
die Matratze doch nicht, bringen Sie sie zurück."


Das Rückgaberecht kommt aus dem Kaufvertrag, Du solltest an Deinem
Rechtsbegriff was tun.

>
>> die Rücknahme dann nicht mehr. Ob das
>> Rüchgaberecht vom Verkäufer eingeräumt wurde
>
> Rechte kann ein Verkäufer weder einräumen noch ausschließen.
>
Warum nicht?

>> oder per Gesetz besteht ist
>> nicht entscheidend, entscheidend ist, daß es besteht.
>
> Nur besteht es nun mal leider nicht.
>
Du meist also der Verkäufer könnte beliebiges Versprechen und der Kunde
hat dann kein Recht darauf? Sag mir, wo Dein Laden steht, das ich da
nicht versehentlich was kaufe.


>> "Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir
>> Knechte."[1] Also ist die Rücknahme keine freiwillige Leistung,
>> nur das Einräumen des Rüchnahmerechtes.
>
> ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
> vielleicht übers deutschsprachige Ausland? - KEIN RÜCKGABERECHT.

Warst Du schon einmal bei Aldi? Da bekommst Du eines.


Werner

Jens Fittig

unread,
Oct 20, 2012, 2:28:38 PM10/20/12
to

Werner Olschewski schrieb:

> Am 20.10.2012 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> > Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:
> >
> >> Du �bersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht.
> >
> > Nein. Eben genau *ich* nicht. Ich w�rde nie von einem definitiv
> > nicht existierendem "R�ckgaberecht" fantasieren, wenn der H�ndler
> > ein R�cknahmeversprechen, eine R�cknahmegarantie gibt.
> >
> >> Das Einr�umen des R�ckgaberechtes ist freiwillig,
> >
> > HIMMIKRUZI: Es gibt in dem Fall kein R�cknahmerecht. Sollte ich
> > irren, bitte die dazu passenden Paragraphen des BGB nennen.
>
> Das hat ja auch keiner behauptet, Deinen selbst aufgestellten
> Pappdrachen hast Du sauber erlegt.

LOL!

> Ein R�chknahmerecht h�tte der
> Verk�ufer, so nach dem Motto "Ich hab's mir �berlegt, ich verkaufe Ihnen
> die Matratze doch nicht, bringen Sie sie zur�ck."

> Das R�ckgaberecht kommt aus dem Kaufvertrag, Du solltest an Deinem
> Rechtsbegriff was tun.

Das wird der Dauertroll doch nie begreifen und auch nicht k�nnen. Der
legt doch nur Wert darauf, sich mit solchen Spielchen wichtig zu
machen. Dabei kann der Furz ja nicht mal stinken.

Martin Schoenbeck

unread,
Oct 20, 2012, 2:30:37 PM10/20/12
to
Hallo Michael,

Michael Landenberger schrieb:

> Mir ist das so mit einer K�chen-Unterbauleuchte von Lidl gegangen. Ich habe 2
> davon gekauft, eine funktionierte nicht richtig. Bei letzterer bemerkte ich
> (leider erst nach dem �ffnen der Verpackung), dass die Leuchte schon mal
> ausgepackt war. Offensichtlich hatte bereits ein fr�herer K�ufer die
> Fehlfunktion festgestellt und die Leuchte daraufhin zur�ckgegeben. Die
> Verpackung wurde dann von Lidl sorgf�ltig zugeklebt und die Leuchte wieder ins
> Regal gestellt. Ich selbst habe die Leuchte ebenfalls zur�ckgebracht und
> sofort eine neue bekommen (die dann auch funktioniert hat). Bei der
> Austausch-Leuchte habe ich allerdings sehr sorgf�ltig gepr�ft, ob die
> Verpackung schon mal offen war ;-) M�glicherweise wurde die von mir
> zur�ckgebrachte Leuchte aber auch nur wieder eingepackt und ein anderer Kunde
> �rgert sich jetzt damit rum.

Bei Aldi wird jedesmal ausdr�cklich gefragt, ob das Teil defekt ist oder
nur nicht gef�llt. Ich hoffe, da� das dann auch zu entsprechender
Behandlung f�hrt.

Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.

Hartmut Schiszler

unread,
Oct 20, 2012, 2:57:59 PM10/20/12
to
*Pruuuuuuuust*

--
Gri��le dr Hardy

Siegfrid Breuer

unread,
Oct 20, 2012, 5:01:00 PM10/20/12
to
inv...@invalid.invalid (Wolfgang<du-bist-zu-doof-dazu-du-brauchst-
einen-Elektriker>Gerber) schrieb:

> Du bist echt D�mmer als gedacht!
>
> PLONK!

Hast Du eigentlich Freunde? Oder weisst was das ist?

--
> und wenn du ein "Arsch" bist, dann ist es auch egal, ob du ein
> Deutscher Arsch, ein WessiArsch, ein OssiArch oder ein tuerckischer
> Arsch bist [rechtfertigt sich Ottmar Ohlemacher in
<5yaclmnf3d89.1aoga1hdc951b$.d...@40tude.net>]

Dorothee Hermann

unread,
Oct 20, 2012, 6:16:42 PM10/20/12
to
Am 20.10.2012 19:14, schrieb Jens Fittig:

>>> Ich schrieb nicht, dass ich Service "erwarte"
>>> sondern, dass ich den "Service" erwarte.
>>> Nᅵmlich den - die bezahlte Ware eine bestimmte Zeit (im Fall des OP ca.
>>> eine Stunde) im Laden stehen zu lassen!

>> Leistung verlangen und nix zahlen wollen passt nicht zusammen!

>>> Von welcher "Leistung" schreibst Du?
>>> Wieso von "nix zahlen"? Wer schrieb denn das?
>>> WAS passt nicht zusammen?
>>> Lies doch bitte erst verstehend, ehe Du schreibst!

> Du bist echt Dᅵmmer als gedacht!
> PLONK!

Achso . Du verstehst es nicht?
Hᅵttest Du doch schreiben kᅵnnen.

Ich hᅵtte es Dir gern noch einmal ganz ausfᅵhrlich erklᅵrt!


Dorothee


Message has been deleted

Henning Sponbiel

unread,
Oct 21, 2012, 2:17:23 AM10/21/12
to
On Fri, 19 Oct 2012 11:27:07 +0200, Dorothee Hermann wrote:

>Am 19.10.2012 08:50, schrieb Claus Maier:
>
>> Hmm. Ich drösel' dein Gejammer jetzt mal auf:
>> 1)Du möchtest eine Matratze kaufen.
>> Arbeitshypothese: Du weisst, daß Matratzen *etwas* sperrig sein können.
>> 2) Du besitzt ein Auto, kommst aber zu Fuß?, jedenfalls logistisch
>> unvorbereitet zu Aldi.
>> 2a) Und ja, es kommt vor, daß man Freiburg (wenn man denn dort verweilen will -
>> und ich kenne Freiburg, aber keine Gründe, dort länger als nötig zu verweilen.)
>> von Ost nach West durchqueren muß. Und?
>> Jetzt lass' dir das Szenario mal ganz unvoreingenommen durch den Kopf gehen:
>> Unfreundlicher Priester hin oder her - bist nicht eher *du* dabei derjenige,
>> der, Alles in Allem, den Vollidioten gibt?
>
>Ts, ts ... "etwas" einseitige Beurteilung!

Du kannst sicher sein, dass derjenige, der von Claus Maier als Vollidiot
bezeichnet wird, völlig normal ist.

Weiterhin kannst du davon ausgehen, dass jeder, den er für normal hält,
von fast allen Menschen für einen kompletten Vollidioten gehalten würde.


Naja, er hält sich halt für normal ...


Henning
--
dafa-Home: http://www.aldibaran.de
FAQ, Filialen, Preisuebersicht ...

Henning Sponbiel

unread,
Oct 21, 2012, 2:17:23 AM10/21/12
to
On Fri, 19 Oct 2012 08:43:18 +0200, Frank Hucklenbroich wrote:

>Am Fri, 19 Oct 2012 07:51:39 +0200 schrieb Bea Schnecker:
>
>> "Jens Fittig" schrieb
>>
>>
>>
>>> und geht es dir jetzt besser?
>>
>> Netter Ansatz.
>>
>>> Was glaubst du, wen dein Erlebnis interesssiert?
>>
>> Jetzt wirst du frech.
>
>Schau mal von wem da Posting kommt. "Jens Fittig" aka Wolfgang Gerber
>leidet an einer Art Tourette-Syndrom. Der kann nicht anders. So, und gleich
>wird er mich sicher ganz �bel beschimpfen ;-)

Und dann wird er dich plonken.

Allerdings bedeutet plonken bei Herrn Gerber nicht, dass er deine
Artikel nicht mehr lesen wird, sondern nur, dass er ganz doll b�se auf
dich ist.

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 20, 2012, 11:41:14 AM10/20/12
to
Andreas Bockelmann in <news:5082be2e$0$6642$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
>> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
>> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.
>
>Deine Interpretation mag ja für Deine kleine Welt stimmen.

Eher hat Deine kleine Welt Differenzierungsprobleme zwischen "Recht" und
"vertraglichen Vereinbarungen".

>In dem
>Moment, in dem der Händler dem Kunden in seinen Geschäftsbedingungen ein
>Rückgaberecht einräumt,

... dürften jene ziemlich ungültig sein. Ein Händler darf weder Rechte
einräumen noch sie gar ausschließen. Das ist zum Glück dem Gesetzgeber
vorbehalten.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 5 Tagen ist Weihnachten
VEURC CYDJ3 5PH4O Y3NKJ OAZSG WV10X T9RLJ ULZXN EH5AL

Lars Wilhelm

unread,
Oct 21, 2012, 3:24:08 AM10/21/12
to
On 20 Okt., 17:41, "Ulrich F. Heidenreich" <from!not-for-
m...@tremornet.de> wrote:
> Andreas Bockelmann in <news:5082be2e$0$6642$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:
>
> >Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
> >> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
> >> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
> >> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.
>
> >Deine Interpretation mag ja für Deine kleine Welt stimmen.
>
> Eher hat Deine kleine Welt Differenzierungsprobleme zwischen "Recht" und
> "vertraglichen Vereinbarungen".
>
> >In dem
> >Moment, in dem der Händler dem Kunden in seinen Geschäftsbedingungen ein
> >Rückgaberecht einräumt,
>
> ... dürften jene ziemlich ungültig sein. Ein Händler darf weder Rechte
> einräumen noch sie gar ausschließen. Das ist zum Glück dem Gesetzgeber
> vorbehalten.

Unsinn.

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 21, 2012, 3:22:25 AM10/21/12
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:
> ... d�rften jene ziemlich ung�ltig sein. Ein H�ndler darf weder Rechte
> einr�umen noch sie gar ausschlie�en.

Jaja, ist ja gut <t�tschel-t�tschel>, die Froschpillen trocknen ja schon.

An"Scorefileadjusted"dreas

Harald Stein

unread,
Oct 21, 2012, 3:52:36 AM10/21/12
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

> ... Ein H�ndler darf weder Rechte einr�umen noch sie gar
> ausschlie�en. Das ist zum Gl�ck dem Gesetzgeber vorbehalten.

Das steht jetzt genau wo?
Uli, beruhige Dich mal und versuche es mit gesundem Menschenverstand.
Manchmal (ok, in diesem Rechtsanwaltsstaat selten) hilft das weiter und
schont die Nerven.

Gru� Harald
Message has been deleted

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 4:18:38 AM10/21/12
to
Werner Olschewski in <news:k5uq09$nmf$1...@newsreader4.netcologne.de>:

>Am 20.10.2012 16:25, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
>> Werner Olschewski in <news:k5ubag$e3n$1...@newsreader4.netcologne.de>:
>>
>>> Du übersiehst, das es um zwei verschiedene Dinge geht.
>>
>> Nein. Eben genau *ich* nicht. Ich würde nie von einem definitiv
>> nicht existierendem "Rückgaberecht" fantasieren, wenn der Händler
>> ein Rücknahmeversprechen, eine Rücknahmegarantie gibt.
>>
>>> Das Einräumen des Rückgaberechtes ist freiwillig,
>>
>> HIMMIKRUZI: Es gibt in dem Fall kein Rücknahmerecht. Sollte ich
>> irren, bitte die dazu passenden Paragraphen des BGB nennen.
>
>Das hat ja auch keiner behauptet,

Doch. Es war von einem Rückgaberecht die Rede. Ein solches existiert in
Deutschland nicht. Und auch das korinthengekackte "Wiederufsrecht" gilt
nicht beim Kauf im Laden.

>Das Rückgaberecht kommt aus dem Kaufvertrag, Du solltest an Deinem
>Rechtsbegriff was tun.

Eher Du.

Rechte und vertragliche Vereinbarungen sind zwei völlig verschiedene
Paar Schuhe. Eine vergleichbare Verwechslung findet auch immer gerne bei
Garantie vs. Gewährleistung statt: Die Gewährleistung gründet auf ein
Recht, die Garantie auf einer Vertragsvereinbarung.

>> Rechte kann ein Verkäufer weder einräumen noch ausschließen.
>>
>Warum nicht?

Weil er nicht die Legislative ist.

>>> oder per Gesetz besteht ist
>>> nicht entscheidend, entscheidend ist, daß es besteht.
>>
>> Nur besteht es nun mal leider nicht.
>>
>Du meist also der Verkäufer könnte beliebiges Versprechen und der Kunde
>hat dann kein Recht darauf?

Beliebige Versprechen != Recht

>>> "Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir
>>> Knechte."[1] Also ist die Rücknahme keine freiwillige Leistung,
>>> nur das Einräumen des Rüchnahmerechtes.
>>
>> ZUM LETZEN MAL: ES GIBT - zumindest in Deutschland, schreibst Du
>> vielleicht übers deutschsprachige Ausland? - KEIN RÜCKGABERECHT.
>
>Warst Du schon einmal bei Aldi? Da bekommst Du eines.

Nein. Auch Aldi kann kein Recht sprechen.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 4 Tagen ist Weihnachten
K94KM 83F2A TI71S POJKL 3ZQRL H21SJ X3966 R2AUQ 4YX0S
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 4:27:03 AM10/21/12
to
Martin ?rautmann in <news:slrnk85ho6....@ID-685.user.individual.de>:

>On Sat, 20 Oct 2012 12:18:44 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:

[..]
>> >Nicht neuerdings. Schon immer durfte der Kunde sich auf Zusagen des Verkäufers
¯¯¯¯¯¯¯
>> >verlassen und konnte sie bei Bedarf sogar einklagen. Wenn der Verkäufer eine
>> >Rücknahme anbietet, dann muss er sich auch daran halten und die Ware auf
¯¯¯¯¯¯¯¯
>> >Wunsch zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rücknahme
>> >freiwillig angeboten wird oder aus gesetzlicher Verpflichtung.
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
>> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
>
>Doch, genau das IST ein Rückgaberecht.

Ich hab's Dir oben nochmal unterstrichen: Zusage, Angebot, freiwillig.
Wo siehst Du da ein Recht?

>Wenn der Händler etwas
>verspricht, dann kann er dieses Versprechen nicht willkürlich aufheben.

Freilich kann er das nicht.

>> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
>> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.
>
>Dir wurde doch gerade ausdrücklich erklärt, dass durch dieses
>Versprechen für den Kunden ein Recht daraus wird.

Im Gegenteil: Dieses Versprechen sagt etwas zu, was eben *nicht*
rechtlich geregelt ist. Wäre es rechtlich geregelt, bedürfte es dieses
Versprechens ja gar nicht. Da es aber nun mal kein Rückgabe- (oder
Widerrufs-) Recht außerhalb des Fernabsatzes gibt, wird diese
vertragliche Vereinbarung nötig, so man denn eine Rückgabe *erlauben*
wolle.

>> Dieselbe Chose
>> wie bei Garantie (freiwillige Leistung) vs. Gewährleistung (Recht). Wird
>> auch immer geren verwechselt und deshalb kann man gar nicht genügend oft
>> darauf hinweisen.
>
>Doch, auch das ist ein Recht des Kunden.

Glauben viele und fallen dann auf die Nase.

>In dem Umfang, in dem der
>Hersteller (oder auch manche Händler) eine Garantie anbietet, in dem
>Umfang hat der Kunde das Recht darauf.

Nein. Der Kunde hat da kein Recht drauf. Hätte er es, bedürfte es des
Anbietens einer Garantie erst gar nicht.

>Ist das so schwer zu verstehen?

Scheint so.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 4 Tagen ist Weihnachten
CJ6D7 XJAG7 A4KFX 5ERWN MJ5XC LW4OS FKTWA 0SVV6 7ZHNU

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 4:34:39 AM10/21/12
to
Michael Landenberger in <news:aefuh7...@mid.uni-berlin.de>:

>Du verwexelst da was.

Nein. Eher Du:

Rechte und vertragliche Vereinbarungen sind zwei Paar Schuhe. Bei Aldi
gilt mit Nichten ein Rückgaberecht (das gibt es nämlich gar nicht, auch
gilt das Widerrufsrecht dort nicht), sondern nur eine vertragliche
Vereinbarung. Die freilich gemäß "Pacta sunt servanda" nicht gebrochen
werden darf.

Und andersrum wird noch ein Schuh draus: Diese "Pacta sunt servanda"-
Regel kann nur durch ein Recht gebrochen werden. Das nennt sich -
oh Wunder - "Wiederrufsrecht" und kann nicht von Aldi oder sonstwem
eingeräumt werden, sondern steht in §355 BGB.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 4 Tagen ist Weihnachten
BH3Y3 9EFI7 PDW35 BW6ZO RQE53 FIF08 1OOOP KHKY9 2SN96

Edith Altmann

unread,
Oct 21, 2012, 5:12:46 AM10/21/12
to

"Ulrich F. Heidenreich" dauerquengelte:

> Nein. Auch Aldi kann kein Recht sprechen.



ALDI(Nord) r�umt aber in seinen AGB neben den
gesetzlichen Rechten _besondere Garantien_ ein:

"...
Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher (Nacherf�llung,
R�cktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz)
werden durch diese besonderen Garantien nicht eingeschr�nkt.
..."
http://www.aldi-nord.de/aldi_garantie.html


Gru�,
Edith


Jens Fittig

unread,
Oct 21, 2012, 5:32:22 AM10/21/12
to

Edith Altmann schrieb:

> "Ulrich F. Heidenreich" dauerquengelte:
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

dauerqengeln ist auch nette Umschreibung f�r Supertroll!

> > Nein. Auch Aldi kann kein Recht sprechen.

Das hat auch niemand behauptet. Lerne doch endlich mal lesen du
armseliger Dummschw�tzer.

> ALDI(Nord) r�umt aber in seinen AGB neben den
> gesetzlichen Rechten _besondere Garantien_ ein:
>
> "...
> Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher (Nacherf�llung,
> R�cktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz)
> werden durch diese besonderen Garantien nicht eingeschr�nkt.
> ..."
> http://www.aldi-nord.de/aldi_garantie.html


Das begreift dieser Troll doch gar nicht. Und er will es auch nicht
begreifen. Es befriedigt ihn auf diese Weise Aufmerksamkeit zu
erregen. Er geniesst es, wenn sich andere mit ihm besch�ftigen.

Denn sonst tut das wohl niemand mehr. Wer will auch schon im RL sich
mit so einem Querulanten und Versager abgeben? Also holt er sich
Aufmerksamkeiten durch Trollerei im Usenet. Sinnvolles kann er ja
nicht beitragen. Du musst ja nur mal seine Erstpostings anschauen.
Immer, wenn ihm mal wieder langweilig ist weil keiner mehr mit ihm
spielt, dann kommt irgend eine Nonsensfrage oder Nonsensfeststellung.
Und schon l�uft der n�chste Trollthread.

Am besten killfiltern. Sonst h�rt das mit diesem Thread nie auf!


Michael Landenberger

unread,
Oct 21, 2012, 5:33:48 AM10/21/12
to
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 21.10.2012 um 10:34:39:

> Rechte und vertragliche Vereinbarungen sind zwei Paar Schuhe.

Nein. Sobald eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, r�umt eine Partei
der anderen bestimmte Rechte ein. Ab dem Wirksamwerden der Vereinbarung hat
jede Partei das Recht, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Beispiel Mietvertrag: vor Abschluss eines Mietvertrags hast du kein Recht, in
einer Wohnung des betreffenden Vermieters zu wohnen. Nach Vertragsabschluss
dagegen schon.

Es gibt auch andere Vertr�ge, in denen das Wort "Recht" explizit dazu benutzt
wird, dem Vertragspartner eben jenes zu gew�hren, beispielsweise das Wegerecht
f�r fremde Grundst�cke. Und eben das R�ckgaberecht bei Warenk�ufen.

Gru�

Michael
Message has been deleted

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 5:22:40 AM10/21/12
to
Harald Stein in <news:ODN888...@odin.gewernerschaft.de>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>> ... Ein Händler darf weder Rechte einräumen noch sie gar
>> ausschließen. Das ist zum Glück dem Gesetzgeber vorbehalten.
>
>Das steht jetzt genau wo?

Genaue Quelle habe ich leider nicht. Aber es wäre ja noch schöner wie
schön, könnte ein Händler Legislative spielen. Er darf lediglich eine
Rückgabemöglichkeit *vereinbaren* (an die er freilich vertraglich
gebunden ist, kein Thema!), aber weder ein Rückgaberecht erlassen oder
es gar andersrum durch vertragliche Vereinbarungen unwirksam machen: Zum
Beispiel im umgekehrten Fall das Widerrufsrecht (vulgo: Rückgaberecht)
im Fernabsatz.

>Uli, beruhige Dich mal

_/*ICH BIN DIE RUHE SELBST !!!111ELF*/_

>und versuche es mit gesundem Menschenverstand.

Wenn man sieht, wie oft Garantie (sie beruht auf einer vertraglichen
Vereinbarung) und Gewährleistung (es ist ein Recht) verwechselt wird,
kommt man mit gesundem Menschenverstand eben genau nicht weiter.
Rücknahme*angebot* vs. Rückgabe*recht* passt in genau die selbe
Schublade.

Beides möchte ich als ehemaliger Händler nicht in einen Topf geworfen
sehen. Dazu hatte ich zuviel "Spaß" damit. Auch mit einem vermeintlichem
Umtausch*recht* ...

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 2 Monaten und 4 Tagen ist Weihnachten
62CI5 42XKC J4I24 E37V7 ZKKWZ 8QWXM 8YHPI O4YR6 84ZZX

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 5:27:26 AM10/21/12
to
Andreas Bockelmann in <news:5083a3c6$0$6626$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>> ... dürften jene ziemlich ungültig sein. Ein Händler darf weder Rechte
>> einräumen noch sie gar ausschließen.
>
>Jaja, ist ja gut <tätschel-tätschel>, die Froschpillen trocknen ja schon.

Du bist also ernsthaft der Meinung, ein Händler dürfe dies? Das glaube
ich Dir fast, weil Du da auch nicht der Differenzierung zwischen Recht
und vertraglicher Vereinbarung fähig bist. Ein Grund mit, warum ich
darauf so herumreite. Es macht(e) nämlich immer wieder Spaß, wenn
(meine) Kunden auf vermeintlichem Recht pochten:

Weder gibt es ein Umtausrecht noch könne ein Händler dies einräumen oder
falls es existierte (Widerrufsrecht im Fernsabsatz) gar ausschließen.

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 21, 2012, 6:15:57 AM10/21/12
to
Michael Landenberger schrieb:
> "Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 21.10.2012 um 10:34:39:
>
>> Rechte und vertragliche Vereinbarungen sind zwei Paar Schuhe.
>
> Nein. Sobald eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, r�umt eine Partei
> der anderen bestimmte Rechte ein.

Ich habe es aufgegeben. Ulrich lebt in seiner eigenen Welt. In der ist
er der K�nig und hat immer Recht. Seit heute 9:23 Uhr ist das Schott
aber dicht.


--
Mit freundlichen Gr��en | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Michael Landenberger

unread,
Oct 21, 2012, 6:58:13 AM10/21/12
to
"Ulrich F. Heidenreich" schrieb am 21.10.2012 um 10:27:03:

> Ich hab's Dir oben nochmal unterstrichen: Zusage, Angebot, freiwillig.
> Wo siehst Du da ein Recht?

Stell dir mal vor, ein Verkäufer sichert dir freiwillig (!) irgend etwas zu,
z. B. dass er gekaufte Ware bei Nichtgefallen wieder zurücknimmt. Also kaufst
du etwas bei ihm. Es stellt sich heraus, dass dir die Ware nicht gefällt, du
willst sie also zurückgeben. Plötzlich sagt der Verkäufer aber: "Nö, nehme ich
nicht zurück". Er lässt sich auch durch einen Hinweis auf die beim Kauf
gegebene Zusage nicht von seiner ablehnenden Haltung abbringen.

Wer ist nun der geeignete Ansprechpartner in diesem Fall? Richtig, ein
*Rechts*anwalt.

Gruß

Michael

Johann Mayerwieser

unread,
Oct 21, 2012, 7:38:29 AM10/21/12
to
Am Sun, 21 Oct 2012 11:33:48 +0200 schrieb Michael Landenberger:

> Beispiel Mietvertrag: vor Abschluss eines Mietvertrags hast du kein
> Recht, in einer Wohnung des betreffenden Vermieters zu wohnen. Nach
> Vertragsabschluss dagegen schon.

Mit Zustimmung des Mieters schon, ohne Zustimmung ist es aber auch kein
Vertragsbruch (weil noch kein Vertrag existiert), sondern das schützt
"das Gesetz" den Mieter, er hat die Möglichkeit, Zwangsgewalt durch die
Behörde in Anspruch zu nehmen, beim Aldi kannst nicht die Polizei holen
und die setzen den Filialleiter in Handschellen bis der das Ding
austauscht.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 5:51:02 AM10/21/12
to
Edith Altmann in <news:5083bcce$0$6624$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:

>
>"Ulrich F. Heidenreich" dauerquengelte:
>
>> Nein. Auch Aldi kann kein Recht sprechen.
>
>ALDI(Nord) r?umt aber in seinen AGB neben den
¯¯¯¯¯(!)
Wieso "aber"?

>gesetzlichen Rechten _besondere Garantien_ ein:

Genau: *Neben* den Rechten. Und spricht nicht etwa selbst Recht.

>"...
> Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher (Nacherf?llung,
> R?cktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz)
> werden durch diese besonderen Garantien nicht eingeschr?nkt.
> ..."
>http://www.aldi-nord.de/aldi_garantie.html

Ebent: Es sind zusätzlich zum Recht eingeräumte Garantien, die weder
selbst Recht sind (sonst bräuchten sie nicht eingeräumt zu werden) noch
gar ein Recht einschränken dürften. Mein Reden seit damals in den
Ardennen.

CU!
Ulrich
--
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In 2 Monaten und 4 Tagen ist Weihnachten
HYRFM D9MN8 Z8J4D LV6QA VJCT0 5NEGM SFOVP 66RWC E68CI

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 10:09:38 AM10/21/12
to
Martin ?rautmann in <news:slrnk87bsb....@ID-685.user.individual.de>:

>On Sat, 20 Oct 2012 17:41:14 +0200, Ulrich F. Heidenreich wrote:
>> Andreas Bockelmann in <news:5082be2e$0$6642$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net>:
>>
>> >Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>> >
>> >> *Das* ist mir auch klar. Aber das ergibt noch lange kein Rückgaberecht.
>> >> Jenes gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften. Was Du da beschreibst, ist
>> >> mit Nichten ein Recht, sondern eine freiwillige Leistung.
>> >
>> >Deine Interpretation mag ja für Deine kleine Welt stimmen.
>>
>> Eher hat Deine kleine Welt Differenzierungsprobleme zwischen "Recht" und
>> "vertraglichen Vereinbarungen".
>
>Bist du Jurist, dass eine solche Unterscheidung für dich sinnvoll und
>notwendig wäre?

Nein. Aber ich bin - respektive war - Verkäufer und durfte immer
miterleben, wie Rechte mit vertraglichen Vereinbarungen wervechselt
wurden. Da fabulierten Kunden von Rückgaberecht, obwohl wederf ein
solches existiert noch eine Rückgabe vertraglich eingeräumt war.
Da fabulierten Kunden von "Ich habe ein Umtauschrecht, das dürfen
sie mir nicht verbieten!!!"

>Bestreitest du den allgemeinen Rechtsgrundsatz: "Verträge sind
>einzuhalten"!?

Verträge - zumindest im angesprochen Umfeld - dienen aber dazu, über
den bloßen Rechtsanspruch Hinausgehendes zu vereinbaren.

>Um dich selbst mal vorzuführen, wo du den Unterschied zwischen
>"Garantie" und "Gewährleistung" zitierst. Letztere taucht im relevanten
>Zusammenhang im Gesetz schon lange nicht mehr auf.

"Garantie" tauchte dort dagegen niemals als Recht auf. :-p

Und nein, ich schaue jetzt nicht extra wegen Dir im BGB nach, wie dieses
Recht(SIC!) nun nach der x-ten Schuldrechtsreform nun genau heißen mag.
Es ist und bleibt ein Recht und existiert gleichermaßen auch ohne
zusätzliche vertragliche Vereinbarung wie es auch nicht durch eien
solche ausgehebelt werden kann.

CU!
Ulrich
--
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Ulrich F. Heidenreich

unread,
Oct 21, 2012, 10:10:57 AM10/21/12
to
Henning Sponbiel in <news:k60b2j...@henning.sponbiel.de>:

>Du kannst sicher sein, dass derjenige, der von Claus Maier als Vollidiot
>bezeichnet wird, völlig normal ist.

Aus dem Munde eines Claus Maiers ist das sogar ein Lob. Also seid stolz
drauf!

Matthias Kohrs

unread,
Oct 21, 2012, 10:30:00 AM10/21/12
to
Am 21.10.2012 13:38, schrieb Johann Mayerwieser:
> beim Aldi kannst nicht die Polizei holen
> und die setzen den Filialleiter in Handschellen bis der das Ding
> austauscht.

Wenn die Firma zusichert die Ware zurückzunehmen kannst du das
selbstverständlich auch einklagen.

Auf http://www.aldi-sued.de/de/html/service/gs_garantieregelung.htm sind
Matratzen übrigens *nicht* von der Rückgabe ausgeschlossen.

CYA! Matthias

Hartmut Schiszler

unread,
Oct 21, 2012, 11:14:46 AM10/21/12
to
Am 21.10.2012 16:09, schrieb Ulrich F. Heidenreich:

> Nein. Aber ich bin - respektive war - Verk�ufer und durfte immer
> miterleben, wie Rechte mit vertraglichen Vereinbarungen wervechselt
> wurden. Da fabulierten Kunden von R�ckgaberecht, obwohl wederf ein
> solches existiert noch eine R�ckgabe vertraglich einger�umt war.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Da fabulierten Kunden von "Ich habe ein Umtauschrecht, das d�rfen
> sie mir nicht verbieten!!!"

Jetzt schreibt er es sogar selbst...
--
Gri��le dr Hardy

Johann Mayerwieser

unread,
Oct 21, 2012, 12:52:02 PM10/21/12
to
Am Sun, 21 Oct 2012 16:30:00 +0200 schrieb Matthias Kohrs:

> Am 21.10.2012 13:38, schrieb Johann Mayerwieser:
>> beim Aldi kannst nicht die Polizei holen
>> und die setzen den Filialleiter in Handschellen bis der das Ding
>> austauscht.
>
> Wenn die Firma zusichert die Ware zurückzunehmen kannst du das
> selbstverständlich auch einklagen.


Dem hab ich nicht widersprochen, du kannst aber nicht sofort die
staatliche Zwangsgewalt in Anspruch nehmen, sondern erst wenn du ein
Urteil zu deinem Gunsten bekommst (REcht bekommen im umgangssprachlichen
Ausdruck) und dann per Gerichtsvollzieher das Geld holen.
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