Hartmut Schiszler <
schi...@web.de> wrote:
>> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
>
> Das ist richtig, aber bisher hatte ich bei fast jeder (telefonischen)
> Reklamation am nächsten Tag die Rücksendebanderole kostenfrei im
> Briefkasten. Da ist eben nix mit auslegen.
Das ist prima Kundenservice. Gefällt mir gut. Ich hatte bisher
meist nur den Fall, dass ich das Porto auslegen muss und es später
zurückbekomme.
> Hingegen weiß ich nicht wie zügig die Reklamation im Tempel bearbeitet
> wird. Außerdem bekomme ich bei meinem Anruf auch direkt Infos über
> Verfügbarkeit, Ersatprodukt, etc.
Das Problem bei Aldi ist natürlich, dass der Artikel oftmals schon
lange nicht mehr in Sortiment ist. Auch kein vergleichbarer.
Die unkompliziertes Abwicklung, nämlich vor Ort einfach im Austausch
eine neue Ware zu bekommen, mit der man sofort glücklich nach Hause
gehen kann, scheidet damit meist aus.
> Der Instanzenweg ist nicht immer der Bessere. Das zeigt auch im
> geschilderten Fall die abwehrende Haltung der Priesterin. Ich glaube
> kaum, dass die sich plötzlich vehement für die Reklamationsabwicklung
> einsetzt. Sicher, es ist das gute Recht des Käufers, aber macht es da
> wirklich Sinn darauf zu bestehen?
Wie ich schon versucht habe zu erklären, kommt es auf die Situation
des Kunden an. Wenn man eine Aldi-Filiale um die Ecke hat, wird es
für den Kunden oft einfacher sein, die defekte Ware vorbeizubringen
und den Händler alles erledigen zu lassen. Das ist der normale Fall,
den das Gesetz vorsieht.
Wenn der nächste Aldi weit weg ist oder man sowieso viel per Versand
abwickelt, wird sich der Kunde natürlich freuen, wenn er ohne Umweg
über Aldi direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten kann. Wenn Aldi
dies als Option (!) anbietet, ist das durchaus kundenfreundlich.
Nun ist das Original-Posting leider nicht die erste Beschwerde,
dass Aldi aktiv versucht, Kunden gegen ihren Willen das Recht auf
Gewährleistung zu verweigern. So wie viele eBay- und Amazon-Händler
das ebenfalls tun, versucht Aldi, die Kunden de facto in die Garantie
abzuschieben. Darauf *kann* der Kunde sich einlassen, aber er muss
sich das nicht gefallen lassen, insbesondere dann nicht, wenn es ihn
benachteiligt.
Grüße, Andreas