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Gewährleistung bei Aldi

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Heiner Dubois

unread,
Mar 23, 2012, 5:52:31 PM3/23/12
to
Hallo,

am 1.12.2011 erstand meine Lebenspartnerin bei Aldi-Süd zwei
Multimedia-Steckdosenleisten. Originalhersteller ist Brennenstuhl.
http://www.discounter-archiv.de/de/archiv/ALDI-Sued/2011-12-01/Multimedia-Steckdosenleiste/828515/
Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
wurde aber verweigert. Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll. Ich
habe in der nächsten Woche vor selbst dort vorbeizugehen und gegebenenfalls
auch den Filialleiter zu verlangen. Es sei denn jemand von Euch klärt mich
darüber auf, daß für Aldi die Bestimmungen für eine Gewährleistung nicht
bzw. so gelten, wie es die Kassiererin meiner Lebensgefährtin gesagt hat.

Danke für Infos
Heiner

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 23, 2012, 6:01:42 PM3/23/12
to
Hallo Heiner,

Heiner Dubois schrieb:
Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
Verpflichtet ist der Händler nur, den Mangel zu beheben. Erst wenn das
scheitert, muß er zurücknehmen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Jens Fittig

unread,
Mar 23, 2012, 6:08:32 PM3/23/12
to

Martin Schoenbeck schrieb:

> Hallo Heiner,
>
> Heiner Dubois schrieb:
>
> > Hallo,
> >
> > am 1.12.2011 erstand meine Lebenspartnerin bei Aldi-Süd zwei
> > Multimedia-Steckdosenleisten. Originalhersteller ist Brennenstuhl.
> > http://www.discounter-archiv.de/de/archiv/ALDI-Sued/2011-12-01/Multimedia-Steckdosenleiste/828515/
> > Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
> > wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
> > wurde aber verweigert. Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
> > Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll. Ich
> > habe in der nächsten Woche vor selbst dort vorbeizugehen und gegebenenfalls
> > auch den Filialleiter zu verlangen. Es sei denn jemand von Euch klärt mich
> > darüber auf, daß für Aldi die Bestimmungen für eine Gewährleistung nicht
> > bzw. so gelten, wie es die Kassiererin meiner Lebensgefährtin gesagt hat.

Für die Gewährleistung ist ALDI zuständig. Niemand anders! Also dort
abgeben und reparieren lassen oder Geld zurück falls ALDI die
Reparatur ablehnt.

> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.

Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.

> Verpflichtet ist der Händler nur, den Mangel zu beheben. Erst wenn das
> scheitert, muß er zurücknehmen.

Blödsinn!

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 23, 2012, 6:21:19 PM3/23/12
to
Hallo Wolfgang,

Jens Fittig schrieb:

> Für die Gewährleistung ist ALDI zuständig. Niemand anders!

Stimmt.

> Also dort
> abgeben und reparieren lassen oder Geld zurück falls ALDI die
> Reparatur ablehnt.

Kann man machen. Muß man aber nicht. Ich persönlich find's ja bequemer,
Aldi (getestet nur bei Aldi-Nord) eine Nachricht über deren Website
zukommen zu lassen. Den Rest regeln die dann völlig problemlos für mich.
Dafür renne ich nicht extra in den Laden. Und daß der zwingend reparieren
muß ist natürlich auch falsch, er kann auch einfach neu liefern.

>> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
>> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
>
> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.

Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.

>> Verpflichtet ist der Händler nur, den Mangel zu beheben. Erst wenn das
>> scheitert, muß er zurücknehmen.
>
> Blödsinn!

Na, wenn Du das sagst, weiß wenigstens jeder, was wirklich stimmt.
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Andreas Bockelmann

unread,
Mar 24, 2012, 2:29:10 AM3/24/12
to
Martin Τrautmann schrieb:
> On Fri, 23 Mar 2012 22:52:31 +0100, Heiner Dubois wrote:
>> am 1.12.2011 erstand meine Lebenspartnerin bei Aldi-Süd zwei
>> Multimedia-Steckdosenleisten. Originalhersteller ist Brennenstuhl.
>> http://www.discounter-archiv.de/de/archiv/ALDI-Sued/2011-12-01/Multimedia-Steckdosenleiste/828515/
>> Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
>> wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
>> wurde aber verweigert. Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
>> Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll.
>
> Genau gleiche Erfahrung mit ähnlichen Produkt hatte ich bei Lidl. Da
> bekam ich sogar schriftlich von Lidl die Auskunft, dass sie
> Reklamationen nicht in der Filiale annehmen.
>

Ich empfehle Lidl und Aldi dann mal dringend eine Schulung der Mitarbeiter.
Die Filiale ist selbstverständlich verpflichtet die Reklamation
anzunehmen und zu bearbeiten und somit den Mangel abzustellen,
ABER:
In der Regel haben $Filialkonzerne wie z.B. Aldi, Lidl etc ihre
Schnelldreherlieferanten fest im Würgegriff, so dass diese sich um
erweiterte Garantien (das Computer- und TV-Gerümpel hat bei Aldi 3 Jahre
Garantiezeit) und Service abnehmen.

Somit sollte jedem Kunden empfohlen werden, sich an die Serviceadressen
der Vorlieferanten zu wenden, weil es einfach schneller geht.

Ich habe dieses bei der USB/Firewire-Festplatte der ersten Generation
erlebt. Ich denke nicht, dass der AN in Möhnesee Körbecke mir 20 Monate
nach dem Kauf innerhalb von 3 Tagen nach Anruf ein neues Netzteil in den
Briefkasten gelegt hätte.

Aber man kann sich natürlich auch wie Rumpelstilzchen auf einem Bein
hüpfend vor den Marktleiter stellen und heiser krächzen: "Du musst! Du
musst! Du musst!"



--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Johann Mayerwieser

unread,
Mar 24, 2012, 3:09:26 AM3/24/12
to
Martin Τrautmann schrieb:

> Natürlich sind billige Preise dadurch möglich, dass der Service und die
> gesetzlichen Pflichten reduziert und verlagert werden.


Ich hab jetzt bei Hofer eine Espresso-Kapselmaschine zurückgebracht,
extra auf den Umstand hingewiesen, dass Kauf vor 11 Monaten war und
sofort eine neue mitgenommen.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Jens Fittig

unread,
Mar 24, 2012, 3:25:27 AM3/24/12
to

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Am 23.03.2012 23:21, schrieb Martin Schoenbeck:
>
> >> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
> >> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
>
> > Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
> > entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
> > zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.
>
> Nein, kann er nicht.

Doch!

> Bei Nacherfüllung entscheidet der Verkäufer, ob er
> nachbessern (Reparatur) oder Nachlieferung (Umtausch) anbietet.

Irrtum! Und bevor dur weiter solchen Blödsinn behauptest:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung
^^^^^^^^^^
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen.

> In dem Fall war es ganz klar: Schicken Sie das Teil an die angegebene
> Service-Adresse.

Das muss kein Kunde akzeptieren!

Jens Fittig

unread,
Mar 24, 2012, 3:27:39 AM3/24/12
to

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Am 23.03.2012 23:08, schrieb Jens Fittig:
>
> > Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
> > Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
>
> >> Verpflichtet ist der Händler nur, den Mangel zu beheben. Erst wenn das
> >> scheitert, muß er zurücknehmen.
>
> > Blödsinn!
>
> Dummes Zeug. Aber von dir, Gerber.

Das auch du nur ein dummer Schwätzer bist weiß auch jeder.
>
> Die "Rückgabenummer" ist schon seit Ewigkeiten bekannt.

Na und? Dier hat nichts mit gesetzlichhen Regeln zu tun. Also ein
völiig unpassendes Argument

<dummes unpassendes Gelaber!>

> "Kunden" wie dich habe ich gefressen. Von solchen Typen würde ich ein
> Gerät nicht einmal dann zurücknehmen, wenn das Ding nach der Bezahlung
> noch auf der Kassentheke steht. Gekauft ist gekauft.

Dummschwätzer!

Lies das!

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung
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Jürgen Schlottke

unread,
Mar 24, 2012, 5:44:21 AM3/24/12
to
Am 23.03.2012 22:52, Hallo, Heiner Dubois schrieb:
> Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
> wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
> wurde aber verweigert. Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
> Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll.

Zwei Fragen dazu:

1. Hast Du in der Filiale genau so schön das Wort "Gewährleistung" laut
und deutlich über den Thresen gerufen, wie Du es hier in den Betreff
eingesetzt hast?

2. Hattest Du einen Kassenbon dabei?

Jürgen

Heiner Dubois

unread,
Mar 24, 2012, 7:40:18 AM3/24/12
to
Rücknahme wurde nicht verlangt, aber ein funktionierendes Gerät.

Heiner

Heiner Dubois

unread,
Mar 24, 2012, 7:41:35 AM3/24/12
to
Laut Aussage meiner Lebensgefährtin hat sie eine funktionierende Leiste
verlangt. Kassenbon lag vor.

Heiner

Uwe Premer

unread,
Mar 24, 2012, 8:24:17 AM3/24/12
to
Am 23.03.2012 23:21 schrieb Martin Schoenbeck:

> Jens Fittig schrieb:
>>> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
>>> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
>>
>> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
>> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
>
> Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
> entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
> zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.

Wenn aber der Händler kein Teil für eine Neulieferung mehr hat und es
für ihn unzumutbar ist, ein neues Teil zu beschaffen, kann der Händler
durchaus entscheiden, dass repariert wird.
Diese Klausel steht nämlich auch im BGB und wird oft übersehen.

In der Praxis sieht das allerdings weit kulanter aus, da wird der
Händler durchaus auch bereit sein, eine für den Kunden angenehmere
Lösung bei Nachfrage anzubieten.

Uwe

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 24, 2012, 10:42:00 AM3/24/12
to
Heiner Dubois in <news:l4931t2fv04g.1lbp6l7i6hucw$.d...@40tude.net>:

>am 1.12.2011 erstand meine Lebenspartnerin bei Aldi-Süd zwei
>Multimedia-Steckdosenleisten. Originalhersteller ist Brennenstuhl.
>http://www.discounter-archiv.de/de/archiv/ALDI-Sued/2011-12-01/Multimedia-Steckdosenleiste/828515/
>Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
>wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
>wurde aber verweigert.

Korrekt. Es gibt keine Rücknahme-Pflicht.

>Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
>Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll.

Sowohl in Aldis auch nicht zuletzt in Deinem Sinne. Aldi könnte zwar
die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
Servicepartner und weider direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
niederschlagen könnte. Und das wollen weir alle nicht, nicht wahr?

>Ich
>habe in der nächsten Woche vor selbst dort vorbeizugehen und gegebenenfalls
>auch den Filialleiter zu verlangen.

Schön. Laß ihn Dir gerausklingeln, dann wird er die Leiste wohl schon
entgegenenehmen, aber mit den oben geschilderten Folgen.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 1 Tag ist Weihnachten
31PMW 6WDTX WPI9X EMGT7 E4FHO 3SLZU OQSYJ QPQ4O GS87J
Stellt euch vor, es ist Samstag und keiner geht hin!

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Mar 24, 2012, 11:34:13 AM3/24/12
to
Ulrich F. Heidenreich <from!not-fo...@tremornet.de> wrote:

>>Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
>>wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
>>wurde aber verweigert.
>
> Korrekt. Es gibt keine Rücknahme-Pflicht.

Da steht ja nur "zurückgeben", offenbar zur Reparatur oder zum Tausch.

>>Statt dessen wurde auf die Serviceadresse in
>>Tübingen verwiesen, wo die Steckdosenleiste hingesandt werden soll.
>
> Sowohl in Aldis auch nicht zuletzt in Deinem Sinne. Aldi könnte zwar
> die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
> dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
> Servicepartner und weider direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
> Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
> niederschlagen könnte. Und das wollen weir alle nicht, nicht wahr?

Als Großstädter sehe ich das anders. Eine Ware in die Filiale
zurückzubringen, ist ein Kinderspiel und verursacht kaum Aufwand.

Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
Zeit und Geld.

Für jemandem außerhalb der Stadt mag es einfacher sein, defekte Ware
zu verschicken statt erst 100 km zu seiner Aldi-Filiale zu fahren.

Wenn Aldi schlau ist, bieten sie beiden Kundengruppen vernünftigen
Service und halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Bisher
konnte ich mich über den Service in der Filiale nicht beschweren.
Vielleicht geht man in der Stadt auf Kunden aber auch ganz anders
ein, weil man genau weiß, dass ein unzufriedener Kunde sonst zu
Lidl, Penny etc. ein paar Meter weiter abwandert.

Grüße, Andreas

Hartmut Schiszler

unread,
Mar 24, 2012, 11:38:55 AM3/24/12
to
Am 24.03.2012 16:34, schrieb Andreas M. Kirchwitz:

> Als Großstädter sehe ich das anders. Eine Ware in die Filiale
> zurückzubringen, ist ein Kinderspiel und verursacht kaum Aufwand.

Du möchtest jetzt aber Essen nicht als Dorfbezeichnen?!


--
Griäßle dr Hardy

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 24, 2012, 11:51:35 AM3/24/12
to
Andreas M. Kirchwitz in <news:slrnjmrqb...@msgid.krell.zikzak.de>:

>Ulrich F. Heidenreich <from!not-fo...@tremornet.de> wrote:

>> Sowohl in Aldis auch nicht zuletzt in Deinem Sinne. Aldi könnte zwar
>> die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
>> dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
>> Servicepartner und wieder direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
>> Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
>> niederschlagen könnte. Und das wollen wir alle nicht, nicht wahr?
>
>Als Großstädter sehe ich das anders. Eine Ware in die Filiale
>zurückzubringen, ist ein Kinderspiel und verursacht kaum Aufwand.

Doch. Doppelten beim Hin- wie auch Rückversand. Gestattet (SIC) der
Einzelhändler dagegen dem Kunden, direkt mit dem Servicepartner zu
agieren, geht alles viel schneller.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 1 Tag ist Weihnachten
V4VHD 44E45 31F07 Y3UER SZN3B BNEUQ 971ZL 1WC7X IOS7P

Hans Wein

unread,
Mar 24, 2012, 12:24:46 PM3/24/12
to
"Andreas M. Kirchwitz" <a...@spamfence.net> schrieb:

> Als Großstädter sehe ich das anders. Eine Ware in die Filiale
> zurückzubringen, ist ein Kinderspiel und verursacht kaum Aufwand.

Vorsicht mit solchen Verallgemeinerungen - auch in Großstädten soll es
vorkommen, dass die Entfernung zwischen Wohnort und nächstem Tempel groß
genug ist, um einen Fußmarsch als größeren Akt einzustufen.

> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
> Zeit und Geld.

Hast du wirklich in so einem Fall wie diesem das Rücksendeporto bezahlt? Ich
kann mich nicht daran erinnern, bei einer Mangelbeseitigung jemals Porto
ausgelegt zu haben.

> Für jemandem außerhalb der Stadt mag es einfacher sein, defekte Ware
> zu verschicken statt erst 100 km zu seiner Aldi-Filiale zu fahren.

Vielleicht solltest du einmal aus deiner Großstadt ein wenig herausgehen. Du
würdest dann merken, dass in diesem unserem Land die Tempel gewöhnlich etwas
dichter angeordnet sind.

> Vielleicht geht man in der Stadt auf Kunden aber auch ganz anders
> ein, weil man genau weiß, dass ein unzufriedener Kunde sonst zu
> Lidl, Penny etc. ein paar Meter weiter abwandert.

Wohl kaum - die Anordnung Lidl-Penny-Rewe-Aldi (und noch dm, Deichmann,
Takko und Vögele daneben) ist heute auch in den sog. Mittelzentren durchaus
Standard.

Hans

Jens Fittig

unread,
Mar 24, 2012, 1:25:32 PM3/24/12
to

Uwe Premer schrieb:

> Am 23.03.2012 23:21 schrieb Martin Schoenbeck:
>
> > Jens Fittig schrieb:
> >>> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
> >>> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
> >>
> >> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
> >> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
> >
> > Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
> > entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
> > zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.
>
> Wenn aber der Händler kein Teil für eine Neulieferung mehr hat und es
> für ihn unzumutbar ist, ein neues Teil zu beschaffen, kann der Händler
> durchaus entscheiden, dass repariert wird.

Nein! Der Kunde entscheidet nach BGB.

Der Kunde kann dann auf Wandlung bestehen und sein Geld
zurückverlangen

> Diese Klausel steht nämlich auch im BGB und wird oft übersehen.

Lies es mal richtig!


Horst Stolz

unread,
Mar 24, 2012, 2:12:36 PM3/24/12
to
Dann sollte aber auch der Absatz 3 nicht verschwiegen werden.
Dort wird die Wahl der Nacherfüllungs-Art doch in bestimmten Fällen
begrenzt.
Sonst kommt mal wieder jemand auf die Idee, zu sagen "ich habe Anspruch auf
Umtausch, egal ob der Artikel noch verfügbar ist."

Gruß, Horst

--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne Änderung gültig.
Durch die Länge wurde Spam drastisch reduziert.
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Martin Schoenbeck

unread,
Mar 24, 2012, 3:58:57 PM3/24/12
to
Hallo Uwe,

Uwe Premer schrieb:

> Am 23.03.2012 23:21 schrieb Martin Schoenbeck:
>
>> Jens Fittig schrieb:
>>>> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
>>>> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
>>>
>>> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
>>> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
>>
>> Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
>> entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
>> zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.
>
> Wenn aber der Händler kein Teil für eine Neulieferung mehr hat und es
> für ihn unzumutbar ist, ein neues Teil zu beschaffen, kann der Händler
> durchaus entscheiden, dass repariert wird.

Das ist unstrittig. Behauptet wurde aber, der Kunde könne Rückgabe (also
Geld zurück) wählen. Und das kann er eben nicht. Erst wenn die
Nacherfüllung gescheitert ist, kann er das verlangen.

Sven Bötcher

unread,
Mar 24, 2012, 4:00:09 PM3/24/12
to
Das ändert aber nix daran, dass Jens prinzipiell Recht hat: Der Kunde
kann auf ein Neugerät oder Ware-gegen-Geld-zurück bestehen und muss
keinen einzigen Reparaturversuch des Verkäufers hinnehmen. Das ist seit
10 Jahren so und auch ich bin noch einige Jahre damit abgegangen, wenn
der Verkäufer erzählt hat: "Ich habe das Recht auf x Reparaturversuche".

Bye
Sven

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 24, 2012, 4:00:32 PM3/24/12
to
Hallo Heiner,

Heiner Dubois schrieb:

> Rücknahme wurde nicht verlangt, aber ein funktionierendes Gerät.

Wäre doch 'ne Idee gewesen, das dann auch zu schreiben. ;-)

Sven Bötcher

unread,
Mar 24, 2012, 4:06:47 PM3/24/12
to
Wenn Aldi die Ware nicht mehr austauschen kann (weil keine mehr da ist),
dann ist die Nacherfüllung bereits gescheitert.

Bye
Sven

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 24, 2012, 4:06:53 PM3/24/12
to
Hallo Andreas,

Andreas M. Kirchwitz schrieb:

> Als Großstädter sehe ich das anders. Eine Ware in die Filiale
> zurückzubringen, ist ein Kinderspiel und verursacht kaum Aufwand.

Das kommt auf die Alternative an.

> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
> Zeit und Geld.

Geld ja nun nicht, denn das muß Dir im Rahmen der Gewährleistung ja
erstattet werden.

> Für jemandem außerhalb der Stadt mag es einfacher sein, defekte Ware
> zu verschicken statt erst 100 km zu seiner Aldi-Filiale zu fahren.

Vorausgesetzt, der Vorlieferant will die Ware überhaupt haben. Wenn Du, wie
der OP es schrieb, ohnehin nur Dein Geld zurückhaben willst, dann reicht ja
ggf. eine E-Mail mit Deiner Kontonummer. Das ist dann die Alternative mit
dem geringsten Aufwand.

Heiner Dubois

unread,
Mar 24, 2012, 4:32:16 PM3/24/12
to
Am Sat, 24 Mar 2012 21:00:32 +0100 schrieb Martin Schoenbeck:

Hallo Martin,

gut, habe mich nicht präzise genug ausgedrückt. Ersetze den Begroff
Rücknahme durch Annahme. Ich dachte aber, daß aus dem Folgenden hervorgeht,
daß es mir um die Weigerung der Kassiererin geht in der Angelegenheit tätig
zu werden sondern diese Sache mit dem Verweis auf die Einsendung nach
Tübingen dem Kunden aufbürden wollte.
Ich persönlich bin einem solchen Verweis einmal gefolgt. Und sitze heute
noch auf den Kosten für die Erstdiagnose und den Kostenvoranschlag weil der
Hersteller behauptet hat, daß sei kein Garantiefall, sondern ein Schaden,
den ich verursacht habe. Nur war dem nicht so, das damalige Teil hat von
Anfang an nicht funktioniert.
Deshalb gehe ich zu dem nach Gesetzeslage - so wie ich sie kenne -
Zuständigen für die Gewährleistung. Damit habe ich auch meine Partnerin
angesteckt. Du kannst Dir vielleicht vorstellen, was ich zu hören bekam als
sie unverrichteter Dinge nach Hause kam.

Heiner

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 24, 2012, 4:35:36 PM3/24/12
to
Hallo Sven,

Sven Bötcher schrieb:

> Wenn Aldi die Ware nicht mehr austauschen kann (weil keine mehr da ist),
> dann ist die Nacherfüllung bereits gescheitert.

Du meinst nicht wirklich, daß Du einen Anspruch darauf hast, daß der
Händler Ware zum Austauschen auch direkt am Lager hat. Er muß schon die
Möglichkeit haben, sie bei seinem Vorlieferanten zu beschaffen.
Message has been deleted

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Mar 24, 2012, 9:37:19 PM3/24/12
to
Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:

>> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
>> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
>> Zeit und Geld.
>
> Hast du wirklich in so einem Fall wie diesem das Rücksendeporto bezahlt? Ich
> kann mich nicht daran erinnern, bei einer Mangelbeseitigung jemals Porto
> ausgelegt zu haben.

Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
Dem ausgelegten Geld darf ich später hinterherrennen. Im Fall von
Gewährleistung habe ich zumindest einen Rechtsanspruch. Was Aldi
macht, ist aber keine Gewährleistung, sondern Garantie. Ich habe mit
dem Hersteller der bei Aldi verkauften Waren kein geschäftliches
Verhältnis. Die sind mir gegenüber zu gar nichts verpflichtet.

Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
Bereich zusammen.

Den Gang zu Filiale finde ich einfacher.

Ja, als Berliner ist das leicht gesagt und ich will das auch gar nicht
verallgemeinern, aber ich wehre mich dagegen, dass es okay sein soll,
wenn Aldi die Gesetze missachtet und die Gewährleistung in ihren
Filialen ablehnt mit Hinweis darauf, man solle sein Zeug irgendwo
hinschicken - ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Aldi hat sich standardmäßig selbst um defekte Artikel zu kümmern,
denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Wenn sie zusätzliche
Angebote machen (z.B. Versand direkt an Hersteller), die freiwillig
genutzt werden können, ist das natürlich völlig okay.

Grüße, Andreas

Hartmut Schiszler

unread,
Mar 25, 2012, 2:19:51 AM3/25/12
to
Am 25.03.2012 03:37, schrieb Andreas M. Kirchwitz:
> Hans Wein<hwein_...@gmx.net> wrote:

> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.

Das ist richtig, aber bisher hatte ich bei fast jeder (telefonischen)
Reklamation am nächsten Tag die Rücksendebanderole kostenfrei im
Briefkasten. Da ist eben nix mit auslegen.
Hingegen weiß ich nicht wie zügig die Reklamation im Tempel bearbeitet
wird. Außerdem bekomme ich bei meinem Anruf auch direkt Infos über
Verfügbarkeit, Ersatprodukt, etc.
Der Instanzenweg ist nicht immer der Bessere. Das zeigt auch im
geschilderten Fall die abwehrende Haltung der Priesterin. Ich glaube
kaum, dass die sich plötzlich vehement für die Reklamationsabwicklung
einsetzt. Sicher, es ist das gute Recht des Käufers, aber macht es da
wirklich Sinn darauf zu bestehen?

--
Griäßle dr Hardy
Message has been deleted
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Hans Wein

unread,
Mar 25, 2012, 3:47:37 AM3/25/12
to
"Andreas M. Kirchwitz" <a...@spamfence.net> schrieb:

> >> Anrufen, RMA-Nummer besorgen,
...
> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.

Du solltest vielleicht deine Postings etwas auf Widerspruchsfreiheit hin
abklopfen. Entweder RMA-Nummer oder Freimachung, oder?

> Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
> mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
> Bereich zusammen.

In der Regel bedienen sich die einschlägigen Unternehmen für ihre
Reklamationshotlines einer 0180x - Nummer, und wie man dort auf zweistellige
Kosten pro Anruf kommen soll ist mir unklar. Natürlich sind Ausnahmen
denkbar, aber die wären hier OT, de.etc.handel.auktionshäuser wäre da wohl
eher zuständig.

> Aldi hat sich standardmäßig selbst um defekte Artikel zu kümmern,
> denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, dass *alle* einschlägigen
Discounter (es ist ja nicht nur Aldi, der so vorgeht) systematisch gegen die
Gesetze verstoßen. Wenn dem so wäre, sollte man am besten gleich alle
einschlägigen Verbraucherschutzorganisationen verbieten und das gesparte
Geld anderweitig verbraten. Vermutlich haben sie nur einen "legalen
Workaround" gefunden - in Indiz dafür könnte beispielsweise der Passus "Mit
Serviceadresse" in den Prospekten und Anzeigen sein.

Hans

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 25, 2012, 4:48:23 AM3/25/12
to
Andreas M. Kirchwitz in <news:slrnjmstm...@msgid.krell.zikzak.de>:

>Aldi hat sich standardmäßig selbst um defekte Artikel zu kümmern,
>denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Ja, dann besteh doch darauf, wenn Du so masochistisch veranlagt bist.

>Wenn sie zusätzliche
>Angebote machen (z.B. Versand direkt an Hersteller), die freiwillig
>genutzt werden können, ist das natürlich völlig okay.

Und wann immer möglich vorzuziehen. Man kann sich natürlich auch eine
"Der Händler muss 1!elf"-Frikadelle ans Knie nageln.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 0 Tagen ist Weihnachten
1YA5A GVKQD WLVV8 54110 SHACO LB4EU PG63V OKBTB ZR8R1
Stellt euch vor, es ist Sonntag und keiner geht hin!

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 25, 2012, 4:55:06 AM3/25/12
to
Ludger Averborg in <news:b3dsm7ta50jeg54tp...@4ax.com>:

>Ich hatte das mal mit einem Keramikmesser, wo sich die Klinge gelöst
>hatte. Das hat der Filialleiter nach langem Sträuben und hin und her
>als Gewährleistungsfall entgegen genommen. Zwei Wochen später hat mich
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
>die Herstellerfirma angerufen, mir mitgeteilt, dass das Messer nicht
>mehr produziert wird und um meine Kontonummer gebeten, wohin dann auch
>postwendend der Kaufpreis überwiesen wurde.

Hättest Du Dich dagegen gleich an den Hersteller/Servicepartner gewendet
(wenden können), wäre das wohl zeitnah gleich beim Telefonat geschehen.

Einen defekten Aldi-Akkulader hatte ich auch mal nach Medion geben
/dürfen/:

Zwei Tage später kam das Nachfolgegerät per Post. Völlig aufwandslos. Da
wäre ich schön blöd, nach Aldi zu gehen. Womöglich machen die nur dann
Retoure, wenn es sich lohnt, den sprichwörtlichen 30-Tonner mit mehr als
nur einem sprichwörtlichen Brühwürfel loszuschicken.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 0 Tagen ist Weihnachten
FT9ZN AC4DZ X95HE UWEER ZYLAS TFO08 TUZAL QFXN8 NM0B3

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 25, 2012, 5:14:56 AM3/25/12
to
Hans Wein in <news:9t84da...@mid.individual.net>:

>"Andreas M. Kirchwitz" <a...@spamfence.net> schrieb:
>
>> >> Anrufen, RMA-Nummer besorgen,
>...
>> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
>
>Du solltest vielleicht deine Postings etwas auf Widerspruchsfreiheit hin
>abklopfen. Entweder RMA-Nummer oder Freimachung, oder?

<Advocatus Diaboli>
Nicht immer kommt mit der Zuteilung einer RMA auch gleich ein
freigemachter Rückversandaufkleber. Und ja, es gibt sogar Firmen,
die verlangen sogar einen Beleg über die Rückversandkosten, bevor
sie jene im Nachhinein erstatten.
</>

>> Aldi hat sich standardmäßig selbst um defekte Artikel zu kümmern,
>> denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
>
>Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, dass *alle* einschlägigen
>Discounter (es ist ja nicht nur Aldi, der so vorgeht) systematisch gegen die
>Gesetze verstoßen.

Wobei ich mich frage, ob bereits bei der Bitte, das doch direkt über den
Servicepartner abzuwickeln, ein Gesetzesverstoß vorliegt.

>Wenn dem so wäre, sollte man am besten gleich alle
>einschlägigen Verbraucherschutzorganisationen verbieten und das gesparte
>Geld anderweitig verbraten. Vermutlich haben sie nur einen "legalen
>Workaround" gefunden - in Indiz dafür könnte beispielsweise der Passus "Mit
>Serviceadresse" in den Prospekten und Anzeigen sein.

IANAL. Annehmen müssen sie es wohl schon. Aber erstmal so tun dürfen,
als bräuchten sie es nicht, auch. Wenn der Kunde das Serviceangebot
annimmt, haben in der Regel beide Seiten gewonnen; pocht er auf sein
Recht, meist verloren.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 0 Tagen ist Weihnachten
PMMWV 61Y06 DTGGA MGYE0 Z69EU 7Y470 KZSZT 6PCA9 O1NB7

Hartmut Schiszler

unread,
Mar 25, 2012, 6:09:29 AM3/25/12
to
Am 25.03.2012 11:14, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
>
> IANAL. Annehmen müssen sie es wohl schon. Aber erstmal so tun dürfen,
> als bräuchten sie es nicht, auch. Wenn der Kunde das Serviceangebot
> annimmt, haben in der Regel beide Seiten gewonnen; pocht er auf sein
> Recht, meist verloren.

Man kann sich da jetzt streiten, ob die Behauptung nicht annehmen zu
müssen, die ganz sicher von $Priesterin so aufgestellt wird die feine
englische Art ist.
Aber wer die Arbeitsweise in den Tempeln kennt, sollte wissen, dass so
ein Vorgang viel kostbare Zeit in Anspruch nimmt.
Das ist Zeit, in der nicht aufgefüllt werden kann, keine weiter Kasse
geöffnet werden kann, nicht für die nächsten Schnelldreher umgeräumt
werden,...
Sicher lässt sich jetzt argumentieren, dass hier aber ein gesetzlicher
Anspruch besteht via BGB. Aber: You get what you pay for. Oder einklich
noch besser formuliert: You get, what you are willing to pay.
Ich habe es hier schon im Thread gelesen: Wir möchten alle, die beim
Discounter einkaufen, möglichst preiswert einkaufen. Da halte ich die
Belegschaft im Discounter lieber nicht auf und erkaufe mir damit
stabile, preiswerte Preise.

--
Griäßle dr Hardy

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Mar 25, 2012, 8:34:11 AM3/25/12
to
Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:

>> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
>
> Du solltest vielleicht deine Postings etwas auf Widerspruchsfreiheit hin
> abklopfen. Entweder RMA-Nummer oder Freimachung, oder?

Die RMA-Nummer dient der einfacheren Verwaltung beim Empfänger
und kann eine notwendige Voraussetzung sein, dass er die Sendung
überhaupt annimmt und bearbeitet.

Die RMA-Nummer hat nichts mit Versandkosten zu tun. Die muss man
selber zahlen. In einigen Fällen kann man sich zusätzlich etwas
downloaden und ausdrucken, was dem Paketdienst garantiert, dass
der Empfänger für die Sendung zahlen wird.

Normal ist der unfreie Versand bei einem Garantiefall nicht (und
darum geht es hier de facto, wenn die Reklamation nicht über den
Händler abgewickelt wird). Manche Versandhändler legen für den Fall
eines Gewährleistungsanspruchs (!) der initialen Sendung bereits
Aufkleber bei, wodurch RMA-Nummer und Versandkosten erledigt sind.
Aldi gehört meines Wissens nicht dazu.

>> Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
>> mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
>> Bereich zusammen.
>
> In der Regel bedienen sich die einschlägigen Unternehmen für ihre
> Reklamationshotlines einer 0180x - Nummer, und wie man dort auf zweistellige
> Kosten pro Anruf kommen soll ist mir unklar.

Die Hotlines haben in vielen Fällen gebührenpflichtige Nummern mit
unterschiedlicher Tarifierung. Bei längerer Wartezeit oder mehrfachen
Anrufen ist leider schnell im zweistelligen Euro-Bereich.

Weil dies ein so großes Problem ist, ist das sogar gerade gesetzlich
geregelt worden, dass der Anrufer zumindest für die Warteschleife nicht
zur Kasse gebeten werden darf. Mit der Umsetzung haben die Firmen aber
leider noch lange Zeit. :-(

Grüße, Andreas

Hartmut Schiszler

unread,
Mar 25, 2012, 8:48:32 AM3/25/12
to
Am 25.03.2012 14:34, schrieb Andreas M. Kirchwitz:

> Aldi gehört meines Wissens nicht dazu.

Aber die Lieferanten von Aldi. Ich habe bisher nichts anderes erlebt,
als das umgehend die Rücksendebanderole per Post ins Haus kam.
Es würde mich nicht wirklich wundern, wenn dies Vertragsbestandteil
zwischen Aldi und seinen Schnelldreherzulieferern wäre.

--
Griäßle dr Hardy

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Mar 25, 2012, 9:08:30 AM3/25/12
to
Hartmut Schiszler <schi...@web.de> wrote:

>> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
>
> Das ist richtig, aber bisher hatte ich bei fast jeder (telefonischen)
> Reklamation am nächsten Tag die Rücksendebanderole kostenfrei im
> Briefkasten. Da ist eben nix mit auslegen.

Das ist prima Kundenservice. Gefällt mir gut. Ich hatte bisher
meist nur den Fall, dass ich das Porto auslegen muss und es später
zurückbekomme.

> Hingegen weiß ich nicht wie zügig die Reklamation im Tempel bearbeitet
> wird. Außerdem bekomme ich bei meinem Anruf auch direkt Infos über
> Verfügbarkeit, Ersatprodukt, etc.

Das Problem bei Aldi ist natürlich, dass der Artikel oftmals schon
lange nicht mehr in Sortiment ist. Auch kein vergleichbarer.

Die unkompliziertes Abwicklung, nämlich vor Ort einfach im Austausch
eine neue Ware zu bekommen, mit der man sofort glücklich nach Hause
gehen kann, scheidet damit meist aus.

> Der Instanzenweg ist nicht immer der Bessere. Das zeigt auch im
> geschilderten Fall die abwehrende Haltung der Priesterin. Ich glaube
> kaum, dass die sich plötzlich vehement für die Reklamationsabwicklung
> einsetzt. Sicher, es ist das gute Recht des Käufers, aber macht es da
> wirklich Sinn darauf zu bestehen?

Wie ich schon versucht habe zu erklären, kommt es auf die Situation
des Kunden an. Wenn man eine Aldi-Filiale um die Ecke hat, wird es
für den Kunden oft einfacher sein, die defekte Ware vorbeizubringen
und den Händler alles erledigen zu lassen. Das ist der normale Fall,
den das Gesetz vorsieht.

Wenn der nächste Aldi weit weg ist oder man sowieso viel per Versand
abwickelt, wird sich der Kunde natürlich freuen, wenn er ohne Umweg
über Aldi direkt mit dem Hersteller in Kontakt treten kann. Wenn Aldi
dies als Option (!) anbietet, ist das durchaus kundenfreundlich.

Nun ist das Original-Posting leider nicht die erste Beschwerde,
dass Aldi aktiv versucht, Kunden gegen ihren Willen das Recht auf
Gewährleistung zu verweigern. So wie viele eBay- und Amazon-Händler
das ebenfalls tun, versucht Aldi, die Kunden de facto in die Garantie
abzuschieben. Darauf *kann* der Kunde sich einlassen, aber er muss
sich das nicht gefallen lassen, insbesondere dann nicht, wenn es ihn
benachteiligt.

Grüße, Andreas
Message has been deleted

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 25, 2012, 11:54:46 AM3/25/12
to
Andreas M. Kirchwitz in <news:slrnjmu46...@msgid.krell.zikzak.de>:

>Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:
>
> >> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
> >
> > Du solltest vielleicht deine Postings etwas auf Widerspruchsfreiheit hin
> > abklopfen. Entweder RMA-Nummer oder Freimachung, oder?
>
>Die RMA-Nummer dient der einfacheren Verwaltung beim Empfänger
>und kann eine notwendige Voraussetzung sein, dass er die Sendung
>überhaupt annimmt und bearbeitet.

s/kann/ist/

RMA heißt nun schließlich mal "Return Material Authorisation",
frei übersetzt "Erlaubnis zur Rücksendung". Jene wird jenachdem
an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Zu der zum Beispiel
auch "Gerät unterliegt noch einer Garantie" oder "Diagnosesoftware
hat Fehler festgestell" zählen kann.

>Die RMA-Nummer hat nichts mit Versandkosten zu tun.

Ja.

>Die muss man selber zahlen.

Alle Pauschalisierungen sind falsch. So auch diese.

>In einigen Fällen kann man sich zusätzlich etwas
>downloaden und ausdrucken, was dem Paketdienst garantiert, dass
>der Empfänger für die Sendung zahlen wird.

In einigen anderen Fällen liegt bereits ein Rücksendeaufkleber dabei.
In einigen noch anderen Fällen darfst Du sogar unfrei zurücksenden.
Nur in einigen sehr wenigen Fällen musst Du in Vorleistung treten.

>Normal ist der unfreie Versand bei einem Garantiefall nicht

Weil er mit ziemlichen Kosten verbunden ist. Da legt man lieber einen
Retoure-Kleber sofort dabei oder läßt sich jenem im Fall des Falles
vom Kunden bei de RMA mit "beantragen". Genaueres zu den jeweiligen
Kosten erfrage man bitte in de.etc.post.

>(und
>darum geht es hier de facto, wenn die Reklamation nicht über den
>Händler abgewickelt wird). Manche Versandhändler legen für den Fall
>eines Gewährleistungsanspruchs (!) der initialen Sendung bereits
>Aufkleber bei, wodurch RMA-Nummer und Versandkosten

Du warst es doch selbst, der RMA und Rückversandkosten - korrekterweise
- getrennt hast ;-)

>erledigt sind.
>Aldi gehört meines Wissens nicht dazu.

Medion - als Aldi Hauslieferant für Ekeltrick - gestattet sogar die für
sie ziemlich teure unfreie Rücksendung. Für andeere müsste ich jetzt
allerdings erstmal aufwääändig suchen.

> >> Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
> >> mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
> >> Bereich zusammen.
> >
> > In der Regel bedienen sich die einschlägigen Unternehmen für ihre
> > Reklamationshotlines einer 0180x - Nummer, und wie man dort auf zweistellige
> > Kosten pro Anruf kommen soll ist mir unklar.
>
>Die Hotlines haben in vielen Fällen gebührenpflichtige Nummern mit
>unterschiedlicher Tarifierung. Bei längerer Wartezeit oder mehrfachen
>Anrufen ist leider schnell im zweistelligen Euro-Bereich.

Im www-Zeitalter kann man das aber auch per Webseitenkontaktformular und
Emaille lösen.

CU!
Ulrich
--
In 9 Monaten und 0 Tagen ist Weihnachten
ALG7K 0RS2F 44XTG 8MYPT B5USC 57IZ4 WE9UU RQ8PS IUDA9

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 25, 2012, 12:53:16 PM3/25/12
to
Hallo Andreas,

Andreas M. Kirchwitz schrieb:

> Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:
>
> >> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
> >> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
> >> Zeit und Geld.
> >
> > Hast du wirklich in so einem Fall wie diesem das Rücksendeporto bezahlt? Ich
> > kann mich nicht daran erinnern, bei einer Mangelbeseitigung jemals Porto
> > ausgelegt zu haben.
>
> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.

Einfach so natürlich nicht. Deshalb lasse ich mir immer entsprechende
Aufkleber schicken. Für mich ist das der einfachste Weg, weil der Postbote
das dann einfach mitnimmt.

> Dem ausgelegten Geld darf ich später hinterherrennen. Im Fall von
> Gewährleistung habe ich zumindest einen Rechtsanspruch. Was Aldi
> macht, ist aber keine Gewährleistung, sondern Garantie. Ich habe mit
> dem Hersteller der bei Aldi verkauften Waren kein geschäftliches
> Verhältnis. Die sind mir gegenüber zu gar nichts verpflichtet.

Verpflichtet sind sie Dir gegenüber dennoch.

> Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
> mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
> Bereich zusammen.

Deshalb teile ich mein Begehr immer auf der Aldi-Website mit. Wenn die das
dann an den Lieferanten weiterleiten, ist zumindest klar, daß egal was der
Lieferant tut, meine Rechte Aldi gegenüber dadurch nicht beeinträchtigt
werden. Was aber ohnehin unkritisch ist.

> Den Gang zu Filiale finde ich einfacher.
>
> Ja, als Berliner ist das leicht gesagt und ich will das auch gar nicht
> verallgemeinern, aber ich wehre mich dagegen, dass es okay sein soll,
> wenn Aldi die Gesetze missachtet und die Gewährleistung in ihren
> Filialen ablehnt mit Hinweis darauf, man solle sein Zeug irgendwo
> hinschicken - ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Macht zumindest Aldi-Nord nicht. Gerade letzte Woche noch verifiziert.

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 25, 2012, 12:54:56 PM3/25/12
to
Hallo Andreas,

Andreas M. Kirchwitz schrieb:

> Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:
>
> >> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
> >> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
> >> Zeit und Geld.
> >
> > Hast du wirklich in so einem Fall wie diesem das Rücksendeporto bezahlt? Ich
> > kann mich nicht daran erinnern, bei einer Mangelbeseitigung jemals Porto
> > ausgelegt zu haben.
>
> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.

Einfach so natürlich nicht. Deshalb lasse ich mir immer entsprechende
Aufkleber schicken. Für mich ist das der einfachste Weg, weil der Postbote
das dann einfach mitnimmt.

> Dem ausgelegten Geld darf ich später hinterherrennen. Im Fall von
> Gewährleistung habe ich zumindest einen Rechtsanspruch. Was Aldi
> macht, ist aber keine Gewährleistung, sondern Garantie. Ich habe mit
> dem Hersteller der bei Aldi verkauften Waren kein geschäftliches
> Verhältnis. Die sind mir gegenüber zu gar nichts verpflichtet.

Verpflichtet sind sie Dir gegenüber dennoch.

> Die Kosten für den Anruf, um die Versanddetails zu klären, ersetzt
> mir niemand. In teuren Warteschleifen kommt leicht was im zweistelligen
> Bereich zusammen.

Deshalb teile ich mein Begehr immer auf der Aldi-Website mit. Wenn die das
dann an den Lieferanten weiterleiten, ist zumindest klar, daß egal was der
Lieferant tut, meine Rechte Aldi gegenüber dadurch nicht beeinträchtigt
werden. Was aber ohnehin unkritisch ist. Mir scheint aber, daß die
Lieferanten noch einen Tick kulanter agieren, wenn sie über Aldi von dem
Problem informiert werden.

> Den Gang zu Filiale finde ich einfacher.
>
> Ja, als Berliner ist das leicht gesagt und ich will das auch gar nicht
> verallgemeinern, aber ich wehre mich dagegen, dass es okay sein soll,
> wenn Aldi die Gesetze missachtet und die Gewährleistung in ihren
> Filialen ablehnt mit Hinweis darauf, man solle sein Zeug irgendwo
> hinschicken - ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Jens Fittig

unread,
Mar 25, 2012, 5:26:15 PM3/25/12
to

Martin Schoenbeck schrieb:

> Hallo Uwe,
>
> Uwe Premer schrieb:
>
> > Am 23.03.2012 23:21 schrieb Martin Schoenbeck:
> >
> >> Jens Fittig schrieb:
> >>>> Was heißt "nicht gelten"? Falls Du bisher annahmst, es gäbe eine
> >>>> Verpflichtung, defekte Ware umgehend zurückzunehmen, so irrst Du Dich.
> >>>
> >>> Der Kunde kann nach BGB entscheiden wie bei Gewährleistung das
> >>> Verfahren ist. Rückgabe oder Reparatur.
> >>
> >> Nein, das kann er nicht. Er kann zwischen Neulieferung und Reparatur
> >> entscheiden. Natürlich muß er bei Neulieferung dann auch das alte Teil
> >> zurückgeben. Aber eben nicht gegen Geld.
> >
> > Wenn aber der Händler kein Teil für eine Neulieferung mehr hat und es
> > für ihn unzumutbar ist, ein neues Teil zu beschaffen, kann der Händler
> > durchaus entscheiden, dass repariert wird.
>
> Das ist unstrittig. Behauptet wurde aber, der Kunde könne Rückgabe (also
> Geld zurück) wählen. Und das kann er eben nicht. Erst wenn die
> Nacherfüllung gescheitert ist, kann er das verlangen.

Erzähl keinen Quatsch! Und lies das BGB!

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung
^^^^^^^^^^
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
^^^^^^

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen.


Message has been deleted

Helmut Harnisch

unread,
Mar 26, 2012, 3:41:08 AM3/26/12
to
Am 24.03.2012 15:42, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> Aldi könnte zwar
> die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
> dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
> Servicepartner und weider direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
> Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
> niederschlagen könnte.

In den ersten 6 Monaten ist der Händler Dein Ansprechpartner, nicht der
Hersteller.
Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist? Lass Aldi die Ware
zurückschicken, die zahlen dann auch das Porto.

Martin Schoenbeck

unread,
Mar 26, 2012, 3:48:58 AM3/26/12
to
Hallo Helmut,

Helmut Harnisch schrieb:

> In den ersten 6 Monaten ist der Händler Dein Ansprechpartner, nicht der
> Hersteller.

Für die Gewährleistung ist die ganzen zwei Jahre der Händler Dein
Ansprechpartner. Für die Garantie steht in derselben, wer und wie lange.

> Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
> auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
> erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist? Lass Aldi die Ware
> zurückschicken, die zahlen dann auch das Porto.

Selbstverständlich tun die das. Jedenfalls die Lieferanten von Aldi.

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 26, 2012, 4:25:33 AM3/26/12
to
Helmut Harnisch in <news:jkp6ik$k6b$1...@news.albasani.net>:

>Am 24.03.2012 15:42, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
>> Aldi könnte zwar
>> die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
>> dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
>> Servicepartner und weider direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
>> Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
>> niederschlagen könnte.
>
>In den ersten 6 Monaten ist der Händler Dein Ansprechpartner, nicht der
>Hersteller.

Auch in den gesamten zwei Jahren ist der Händler mein Ansprechpartner.
Wenn's aber über den Hersteller schneller und bequemer geht als über
den Händler, nehme ich halt die Herstellergarantie in Anspruch statt den
Händler in seine Gewährleistungspflicht.

>Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
>auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
>erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist?

Das machen nahezu alle. Obwohl sie eben nicht dazu verpflichtet sind.

CU!
Ulrich
--
In 8 Monaten und 29 Tagen ist Weihnachten
M9SNL NXOUH GQU53 JCTIT 0P77A 7QEEY X67UO MYLD0 1H7P8
Stellt euch vor, es ist Montag und keiner geht hin!

Jens Fittig

unread,
Mar 26, 2012, 11:34:21 AM3/26/12
to

Hans-Juergen Lukaschik schrieb:

> Am 25.03.2012 23:26, schrieb Jens Fittig:
>
> >> Das ist unstrittig. Behauptet wurde aber, der Kunde könne Rückgabe (also
> >> Geld zurück) wählen. Und das kann er eben nicht. Erst wenn die
> >> Nacherfüllung gescheitert ist, kann er das verlangen.
>
> > Erzähl keinen Quatsch! Und lies das BGB!
>
> > § 439
> > Nacherfüllung
>
> > (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung
> > ^^^^^^^^^^
> > des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
> > ^^^^^^
>
> Was daran hast du nicht verstanden?

Bist du jetzt etwas neben der Kappe? DU bist doch derjenige, der
offensichtlich was am 439er nicht verstanden hat!

Jens Fittig

unread,
Mar 26, 2012, 11:36:42 AM3/26/12
to

Helmut Harnisch schrieb:

> Am 24.03.2012 15:42, schrieb Ulrich F. Heidenreich:
> > Aldi könnte zwar
> > die Leiste entgegenenehmen und an den Servicepartner schicken. Das
> > dauert aber wesentlich länger, als wenn sie direkt von Dir an den
> > Servicepartner und weider direkt an Dich zurückgeht. Und verursacht
> > Aldi zusäzlichen Aufwand, der sich durchaus negativ in den Preisen
> > niederschlagen könnte.
>
> In den ersten 6 Monaten ist der Händler Dein Ansprechpartner, nicht der
> Hersteller.

Irrtum. In den ersten 2 Jahren!

> Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
> auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
> erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist? Lass Aldi die Ware
> zurückschicken, die zahlen dann auch das Porto.

ACK - ausschliesslich ALDI selbst ist verantwortlich für alles. Auch
wenn manche Firmen sich querstellen oder auch mancher User hier
anderer Meinung sind.

Man _kann_ die Herstellergarantie oder einen externen Dienstleister
nutzen. Aber andererseits muss ALDI oder jeder andere Verkäufer auch
direkt als Ansprechpartner fungieren und darf es nicht abwimmeln.

Jens Fittig

unread,
Mar 26, 2012, 11:39:52 AM3/26/12
to

Ulrich F. Heidenreich schrieb:


> >Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
> >auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
> >erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist?
>
> Das machen nahezu alle. Obwohl sie eben nicht dazu verpflichtet sind.

Irrtum! Erzähl hier keinen Quatsch!

Sofern ALDI oder ein Anderer den Gewährleistungsanspruch extern
erledigen lässt, muss dieser exsterne Ersatz auch die Kosten für den
Transport übernehmen. Alternativ der ALDI. Auf jeden Fall ist der
Kunde kostenfrei zu stellen!

§ 439

Andreas Bockelmann

unread,
Mar 26, 2012, 11:43:15 AM3/26/12
to
Ulrich F. Heidenreich schrieb:

>> Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
>> auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
>> erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist?
>
> Das machen nahezu alle. Obwohl sie eben nicht dazu verpflichtet sind.

De jure sind sie es nicht, de facto verpflichtet sie Feinkost Albrecht
dazu.

Ich finde die sich ewig wiederholenden Diskussionen belustigend.

Ich habe bisher einmal einen Defekt bei einem Medionartikel (Netzteil
zur externen HDD) gehabt. Ein Anruf, zwei Tage später brachte mir der
Postbote ein Paket. Netzteil und Retourenaufkleber entnommen, Defektteil
wieder ins Paket, Retourenaufkleber draufgepappt und am nächsten Tag
nach Feierabend in die Packstation gelegt.

Schnell, keine Ladenöffnungszeiten berücksichtigen, perfekt.

Wo ist das Problem eine vom Händler angebotene Abkürzung der
Reklamationskette anzunehmen? Ich habe nicht genug Zeit um wie
Rumpelstilzchen im Tempel herumzuspringen und dem Priester klar zu
machen, dass er jetzt meinen $Defektartikel anzunehmen habe um ihn auf
eine lange und ungewisse Reise zu schicken.




--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 26, 2012, 11:59:24 AM3/26/12
to
Andreas Bockelmann in <news:4f708ec5$0$6561$9b4e...@newsspool4.arcor-online.net>:

>Ulrich F. Heidenreich schrieb:
>
>>> Ausserdem: Glaubst Du, dass der Hersteller ausser der Ersatzlieferung
>>> auch die Portokosten für das Übersenden der Ware an ihn zusätzlich
>>> erstattet, wofür er ja eigentlich verpflichtet ist?
>>
>> Das machen nahezu alle. Obwohl sie eben nicht dazu verpflichtet sind.
>
>De jure sind sie es nicht, de facto verpflichtet sie Feinkost Albrecht
>dazu.
>
>Ich finde die sich ewig wiederholenden Diskussionen belustigend.

Immerhin nimmt man genau deswegen ja am Usenet teil. Nein, nicht wegen
der Wiederholungen, sondern der Belustigung. Oder nimmt etwa jemand das
Netz ernst? Geschweige denn dafa ...

>Ich habe bisher einmal einen Defekt bei einem Medionartikel (Netzteil
>zur externen HDD) gehabt. Ein Anruf, zwei Tage später brachte mir der
>Postbote ein Paket. Netzteil und Retourenaufkleber entnommen, Defektteil
>wieder ins Paket, Retourenaufkleber draufgepappt und am nächsten Tag
>nach Feierabend in die Packstation gelegt.
>
>Schnell, keine Ladenöffnungszeiten berücksichtigen, perfekt.

Exakt. Mein Ladegerät habe ich zwar persönlich nach Mülheim getragen,
aber ich hatte die Zeit und es liegt hier gleich um die Ecke. Ging
genauso unbürokratisch.

>Wo ist das Problem eine vom Händler angebotene Abkürzung der
>Reklamationskette anzunehmen? Ich habe nicht genug Zeit um wie
>Rumpelstilzchen im Tempel herumzuspringen und dem Priester klar zu
>machen, dass er jetzt meinen $Defektartikel anzunehmen habe um ihn auf
>eine lange und ungewisse Reise zu schicken.

Das muss er doch aber !!!1elf

CU!
Ulrich
--
In 8 Monaten und 29 Tagen ist Weihnachten
Q10JK 838AZ 449DG 8IAPX V9IS8 HBQJ0 WE1Y6 3QKLO IY16H

Hartmut Schiszler

unread,
Mar 26, 2012, 12:27:04 PM3/26/12
to
Am 26.03.2012 17:59, schrieb Ulrich F. Heidenreich:

> Immerhin nimmt man genau deswegen ja am Usenet teil. Nein, nicht wegen
> der Wiederholungen, sondern der Belustigung. Oder nimmt etwa jemand das
> Netz ernst? Geschweige denn dafa ...

Genau, und weil es so viel Spaك macht, steckt man Gott und die Welt in
den Filter.

Du bist mein Held!


--
Griنكle dr Hardy

Uwe Premer

unread,
Mar 26, 2012, 4:52:05 PM3/26/12
to
Andreas M. Kirchwitz schrieb am 24.03.2012 16:34 Uhr:

> >>Eine davon schaltet nicht korrekt und fiept zudem nervig vor sich hin. Sie
> >>wolltre in dieser Woche diese Leiste bei Aldi zurückgeben. Die Rücknahme
> >>wurde aber verweigert.
> >
> > Korrekt. Es gibt keine Rücknahme-Pflicht.
>
> Da steht ja nur "zurückgeben", offenbar zur Reparatur oder zum Tausch.

Unter "zurückgeben" verstehe ich Retoure mit Geld zurück, also keine
Reparatur oder Tausch.

Tausch wäre demnach "Umtausch".
Und Reparatur hat imho nix mit Rückgabe zu tun.

Uwe

Uwe Premer

unread,
Mar 26, 2012, 4:54:42 PM3/26/12
to
Andreas M. Kirchwitz schrieb am 25.03.2012 03:37 Uhr:
> Hans Wein <hwein_...@gmx.net> wrote:
>
> >> Anrufen, RMA-Nummer besorgen, Schriftverkehr aufsetzen, verpacken,
> >> alles zur Post bringen, Porto auslegen usw. kostet mich viel mehr
> >> Zeit und Geld.
> >
> > Hast du wirklich in so einem Fall wie diesem das Rücksendeporto bezahlt? Ich
> > kann mich nicht daran erinnern, bei einer Mangelbeseitigung jemals Porto
> > ausgelegt zu haben.
>
> Die Post schickt meine Pakete nicht los, wenn ich sie nicht bezahle.
> Dem ausgelegten Geld darf ich später hinterherrennen.

Es gibt wirklich gute Hersteller, die bei einer RMA-Anforderung per
E-Mail oder Post ein Versandlabel schicken, mit dem dann die Rücksendung
kostenfrei erfolgen kann.

Uwe
Message has been deleted

Uwe Premer

unread,
Mar 26, 2012, 6:35:53 PM3/26/12
to
Ludger Averborg schrieb am 27.03.2012 00:30 Uhr:
> On Mon, 26 Mar 2012 22:54:42 +0200, Uwe Premer <m...@uwe-premer.de>
> wrote:
>>Es gibt wirklich gute Hersteller, die bei einer RMA-Anforderung per
>>E-Mail oder Post ein Versandlabel schicken, mit dem dann die Rücksendung
>>kostenfrei erfolgen kann.
>>
> Selbst wenn das label wie bei wirklich guten Händlern schon beiliegt
> hab ich immer noch den trouble das Zeug versandfest zu verpacken und
> zur Post zu tragen.

Naja, man kann oftmals bei den einfachsten Sachen die Segel streichen.
Andererseits hast du aber auch durchaus recht:
ich selbst müßte 3 km bis zur nächsten Post-Agentur fahren, benötige
dann aber kein Geld zum Parken.

In der Stadt zugegebenerweise wird oft noch eine Parkgebühr bei der Post
verlangt.

Man muß das aber auch nicht extra machen, sondern kann das dann auch mit
anderen Besorgungen verbinden.

Und das Verpacken als Paket: ok, auch zugegeben: es hat nicht jeder eine
passende Umverpackung im Haus und genügend Füllmaterial
(Das Problem hab ich selber nicht).

Uwe

Ulrich F. Heidenreich

unread,
Mar 27, 2012, 4:38:53 AM3/27/12
to
Uwe Premer in <news:jkql2i$314$2...@tota-refugium.de>:
Oder es bereits der Ware hinzufügen oder sogar unfreie Rücksendung
erlauben.

CU!
Ulrich
--
In 8 Monaten und 28 Tagen ist Weihnachten
L7PC1 7C1KT B3M9F D2S9A T4KF5 P4XYM JEIAF YFY47 0U53O
Stellt euch vor, es ist Dienstag und keiner geht hin!

Martin D. Bartsch

unread,
Mar 27, 2012, 5:29:05 AM3/27/12
to
On Mon, 26 Mar 2012 17:43:15 +0200, Andreas Bockelmann <xot...@gmx.de>
wrote:

>Postbote ein Paket. Netzteil und Retourenaufkleber entnommen, Defektteil
>wieder ins Paket, Retourenaufkleber draufgepappt und am nächsten Tag
>nach Feierabend in die Packstation gelegt.

Bei meinem Küchenradio von Lidl haben sie geschrieben, ich kann das
defekte Gerät (bei dem der UKW-Empfang nicht ging) behalten

Henning Sponbiel

unread,
Mar 28, 2012, 1:37:12 PM3/28/12
to
On Mon, 26 Mar 2012 18:27:04 +0200, Hartmut Schiszler wrote:

>> Immerhin nimmt man genau deswegen ja am Usenet teil. Nein, nicht wegen
>> der Wiederholungen, sondern der Belustigung. Oder nimmt etwa jemand das
>> Netz ernst? Geschweige denn dafa ...
>
>Genau, und weil es so viel Spaß macht, steckt man Gott und die Welt in
>den Filter.

Naja, man will halt von Personen, die einem den Spaß verderben könnten,
nichts lesen.


Hen "mit z.B. langer Nazi-Poster-Liste im Filter" ning
--
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